08.10.2013 Aufrufe

18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

Bei komplexen Projektmanagementleistungen ist einem interessierten Unternehmen die<br />

Beteiligung an einer Bietergemeinschaft grundsätzlich zuzumuten. Auf jeden Fall muss<br />

ein Bieter die Gründe dafür vortragen, warum ihm eine Beteiligung an einer<br />

Bietergemeinschaft nicht zuzumuten ist (VK Thüringen, B. v. 16.02.2007 - Az.: 360-4003.20-<br />

402/2007-001-UH).<br />

RZ 2771<br />

Schreibt eine Vergabestelle Leistungen aus, ohne sie in Lose aufzuteilen, ist ein Bieter<br />

durch die fehlende Aufteilung in Lose allein nicht beschwert ist, wenn er selbst dadurch<br />

nicht an einer Angebotsabgabe gehindert wird, weil er die die gesamte abgeforderte<br />

Leistung erbringen kann. Damit fehlt es an einer Kausalität der Ausgestaltung der Vergabe<br />

ohne Lose für die behauptete Rechtsverletzung (VK Nordbayern, B. v. 16.04.2008 - Az.:<br />

21.VK - 3194 – 14/08).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.22<br />

Gliederungstext: Drohender Schaden bei fehlende Bezeichnung der Vergabekammer in<br />

den Verdingungsunterlagen<br />

RZ 2772<br />

Wenn ein <strong>Antrag</strong>steller die fehlende Bezeichnung der Vergabekammer in den<br />

Verdingungsunterlagen rügt, erscheint unter keinem Blickwinkel heraus ein drohender<br />

Schaden denkbar, wenn der <strong>Antrag</strong>steller den Weg zur zuständigen Vergabekammer<br />

gefunden hat und die Vergabekammer auf <strong>Antrag</strong> des <strong>Antrag</strong>stellers das<br />

Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat (VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.09.2008 - Az.:<br />

VK-SH 10/08).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.23<br />

Gliederungstext: Drohender Schaden und Information nach <strong>§</strong> 101a <strong>GWB</strong><br />

RZ 2773<br />

Zur Notwendigkeit der Kausalität zwischen drohendem Schaden und einer unzureichenden<br />

Information nach <strong>§</strong> 101a <strong>GWB</strong> vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> 101a <strong>GWB</strong> RZ 2271.<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.24<br />

Gliederungstext: Drohender Schaden bei Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist<br />

RZ 2774<br />

Allein durch die Verlängerung der Zuschlags- und Bindungsfrist wird ein <strong>Antrag</strong>steller<br />

nicht in seinen Rechten verletzt. Eine Verlängerung der Frist stellt keinen Verstoß gegen<br />

den Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatz dar, wenn der Auftraggeber allen für die<br />

Vergabe noch in Betracht kommenden Bietern die Möglichkeit gibt, weiterhin am<br />

Vergabeverfahren teilzunehmen. Solange sie nicht ausgeschlossen werden, haben die Bieter<br />

keinen Anspruch auf einen Abschluss des Vergabeverfahrens zum vorgesehenen Zeitpunkt,<br />

wenn die Verlängerung keinen Einfluss auf die Leistungszeiten hat (OLG Naumburg, B. v.<br />

13.5.2003 - Az.: 1 Verg 2/03).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.25<br />

Gliederungstext: Drohender Schaden bei zu kurzen Angebotsfristen<br />

RZ 2775

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!