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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

Es kommt dann nicht darauf an, ob das Vergabeverfahren als solches möglicherweise an<br />

einem schwerwiegenden Mangel hinsichtlich der fehlenden Bekanntgabe von<br />

Unterkriterien und deren Gewichtung leidet, wenn das Angebot eines <strong>Antrag</strong>stellers<br />

nicht lediglich mit einem „lokalen“ Mangel behaftet, sondern mit einem gewichtigen<br />

Verstoß gegen Grundsätze des Vergabeverfahrens. Denn Aufträge werden gemäß <strong>§</strong> 97<br />

Abs. 4 <strong>GWB</strong> nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Ist<br />

aber die entsprechende Vertrauensbasis im Sinne der Zuverlässigkeit des <strong>Antrag</strong>stellers durch<br />

das Verschweigen der Unterauftragsvergaben in diesem Vergabeverfahren erschüttert, ist<br />

diese Situation so schwerwiegend, dass dem <strong>Antrag</strong>steller keine „zweite Chance“ in der<br />

Weise einzuräumen ist, dass er sich in einem wiederholten Abschnitt des<br />

Verhandlungsverfahrens mit einem neuen – nun korrekten – Angebot um den Zuschlag<br />

bewerben kann. Dem <strong>Antrag</strong>steller ist zu Recht die Zuverlässigkeit für den<br />

streitgegenständlichen Auftrag generell, also auch für ein zweites Vergabeverfahren,<br />

abgesprochen worden (3. VK Bund, B. v. 06.04.2009 - Az.: VK 3 – 49/09).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.12.1.4<br />

Gliederungstext: Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung<br />

RZ 2731<br />

• ist das Angebot eines <strong>Antrag</strong>sstellers ggf. wegen fehlender Erklärungen bzw.<br />

Nachweise auszuschließen, steht dies der <strong>Antrag</strong>sbefugnis des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

jedenfalls im Hinblick auf den Vergaberechtsverstoß der unzulässigen<br />

Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht entgegen. Denn ein<br />

solcher Verstoß muss zu einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den<br />

Zeitpunkt vor Angebotsabgabe führen und würde es dem <strong>Antrag</strong>steller<br />

ermöglichen, nach erneuter Angebotsaufforderung ein wertbares Angebot<br />

abzugeben (1. VK Bund, B. v. 09.10.2008 - VK 1 - 123/08)<br />

• ein Angebot, das von vornherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf<br />

den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen<br />

oder drohen kann. <strong>Die</strong>sem Bieter fehlt die <strong>Antrag</strong>sbefugnis (VK Lüneburg, B. v.<br />

26.06.2008 - Az.: VgK-23/2008; B. v. 16.06.2008 - Az.: VgK-21/2008)<br />

• ein Schaden kann einem Unternehmen nach einhelliger Auffassung nur dann<br />

entstehen, wenn das betreffende Angebot bei ordnungsgemäß durchgeführtem<br />

Vergabeverfahren eine wenn auch nur theoretische Chance auf den Zuschlag hat<br />

bzw. gehabt hätte. Ist es gänzlich ausgeschlossen, dass auf ein bestimmtes Angebot<br />

der Zuschlag erteilt werden wird, so ist ein Schadenseintritt im vorgenannten Sinne<br />

auf Seiten des nämlichen Bieters selbst bei erwiesenen Vergabefehlern nicht möglich.<br />

Auf ein Angebot, das infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen<br />

ordnungsgemäß vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden ist, kann auch<br />

bei Feststellung von Verfahrensverstößen der Zuschlag nicht erteilt werden (VK<br />

Berlin, B. v. 27.03.2007 - Az.: VK - B 1 - 6/07)<br />

• andererseits ist hier jedoch ausschlaggebend, dass ein Angebot, das von vornherein<br />

vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, den Zuschlag nicht erhalten darf, so dass<br />

dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann. <strong>Die</strong> <strong>Antrag</strong>stellerin<br />

hat demnach ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis nicht darlegen können,<br />

da ihr Angebot zwingend auszuschließen war, sie also bei vergaberechtskonformer<br />

Angebotswertung keine Chance auf den Zuschlag gehabt hätte (VK Lüneburg, B. v.<br />

16.07.2007 - Az.: VgK-30/2007)<br />

• das Angebot des <strong>Antrag</strong>stellers hat aber auch bei Hinwegdenken des geltend<br />

gemachten Fehlers keine Chance auf den Zuschlag, weil es nach den Bestimmungen

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