18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
Es kommt dann nicht darauf an, ob das Vergabeverfahren als solches möglicherweise an<br />
einem schwerwiegenden Mangel hinsichtlich der fehlenden Bekanntgabe von<br />
Unterkriterien und deren Gewichtung leidet, wenn das Angebot eines <strong>Antrag</strong>stellers<br />
nicht lediglich mit einem „lokalen“ Mangel behaftet, sondern mit einem gewichtigen<br />
Verstoß gegen Grundsätze des Vergabeverfahrens. Denn Aufträge werden gemäß <strong>§</strong> 97<br />
Abs. 4 <strong>GWB</strong> nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Ist<br />
aber die entsprechende Vertrauensbasis im Sinne der Zuverlässigkeit des <strong>Antrag</strong>stellers durch<br />
das Verschweigen der Unterauftragsvergaben in diesem Vergabeverfahren erschüttert, ist<br />
diese Situation so schwerwiegend, dass dem <strong>Antrag</strong>steller keine „zweite Chance“ in der<br />
Weise einzuräumen ist, dass er sich in einem wiederholten Abschnitt des<br />
Verhandlungsverfahrens mit einem neuen – nun korrekten – Angebot um den Zuschlag<br />
bewerben kann. Dem <strong>Antrag</strong>steller ist zu Recht die Zuverlässigkeit für den<br />
streitgegenständlichen Auftrag generell, also auch für ein zweites Vergabeverfahren,<br />
abgesprochen worden (3. VK Bund, B. v. 06.04.2009 - Az.: VK 3 – 49/09).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.12.1.4<br />
Gliederungstext: Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung<br />
RZ 2731<br />
• ist das Angebot eines <strong>Antrag</strong>sstellers ggf. wegen fehlender Erklärungen bzw.<br />
Nachweise auszuschließen, steht dies der <strong>Antrag</strong>sbefugnis des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
jedenfalls im Hinblick auf den Vergaberechtsverstoß der unzulässigen<br />
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht entgegen. Denn ein<br />
solcher Verstoß muss zu einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den<br />
Zeitpunkt vor Angebotsabgabe führen und würde es dem <strong>Antrag</strong>steller<br />
ermöglichen, nach erneuter Angebotsaufforderung ein wertbares Angebot<br />
abzugeben (1. VK Bund, B. v. 09.10.2008 - VK 1 - 123/08)<br />
• ein Angebot, das von vornherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf<br />
den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen<br />
oder drohen kann. <strong>Die</strong>sem Bieter fehlt die <strong>Antrag</strong>sbefugnis (VK Lüneburg, B. v.<br />
26.06.2008 - Az.: VgK-23/2008; B. v. 16.06.2008 - Az.: VgK-21/2008)<br />
• ein Schaden kann einem Unternehmen nach einhelliger Auffassung nur dann<br />
entstehen, wenn das betreffende Angebot bei ordnungsgemäß durchgeführtem<br />
Vergabeverfahren eine wenn auch nur theoretische Chance auf den Zuschlag hat<br />
bzw. gehabt hätte. Ist es gänzlich ausgeschlossen, dass auf ein bestimmtes Angebot<br />
der Zuschlag erteilt werden wird, so ist ein Schadenseintritt im vorgenannten Sinne<br />
auf Seiten des nämlichen Bieters selbst bei erwiesenen Vergabefehlern nicht möglich.<br />
Auf ein Angebot, das infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen<br />
ordnungsgemäß vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden ist, kann auch<br />
bei Feststellung von Verfahrensverstößen der Zuschlag nicht erteilt werden (VK<br />
Berlin, B. v. 27.03.2007 - Az.: VK - B 1 - 6/07)<br />
• andererseits ist hier jedoch ausschlaggebend, dass ein Angebot, das von vornherein<br />
vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, den Zuschlag nicht erhalten darf, so dass<br />
dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann. <strong>Die</strong> <strong>Antrag</strong>stellerin<br />
hat demnach ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis nicht darlegen können,<br />
da ihr Angebot zwingend auszuschließen war, sie also bei vergaberechtskonformer<br />
Angebotswertung keine Chance auf den Zuschlag gehabt hätte (VK Lüneburg, B. v.<br />
16.07.2007 - Az.: VgK-30/2007)<br />
• das Angebot des <strong>Antrag</strong>stellers hat aber auch bei Hinwegdenken des geltend<br />
gemachten Fehlers keine Chance auf den Zuschlag, weil es nach den Bestimmungen