18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
Positionen beschriebenen technischen Anforderungen steht und daher untauglich ist und<br />
der Zuschlag deshalb auch nicht auf das Angebot des zum Zuschlag vorgesehenen Bieter<br />
ergehen darf, weil dieser gerade das Leitfabrikat angeboten hat; sollte sich der Vorwurf als<br />
richtig erweisen, müssen alle Bieter dazu aufgefordert werden, nach Korrektur des<br />
Leistungsverzeichnisses in diesem Punkt ein neues Angebot abzugeben. Der Bieter hätte<br />
demnach eine neue Chance, den Zuschlag zu erhalten, sodass seine <strong>Antrag</strong>sbefugnis insoweit<br />
zu bejahen ist (3. VK Bund, B. v. 27.10.2008 - Az.: VK 3 - 134/08).<br />
RZ 2723<br />
Das gilt auch bei einer verspäteten Einreichung eines Angebots durch den <strong>Antrag</strong>steller.<br />
Denn der aus formalen Gründen, wie (auch) einer Überschreitung der Angebotsfrist, an sich<br />
gebotene Ausschluss eines Angebots ist rechtlich unerheblich, wenn der betroffene<br />
<strong>Antrag</strong>steller nach (teilweiser) Aufhebung des Vergabeverfahrens Gelegenheit hat und<br />
erhalten muss, ein neues Angebot einzureichen und dabei den geltendgemachten<br />
Ausschlussgrund zu vermeiden (OLG Düsseldorf, B. v. 14.04.2008 - Az.: VII-Verg 19/08).<br />
RZ 2724<br />
Eine vergaberechtlich unzulässigerweise nachträglich gebildete Bietergemeinschaft ist<br />
keine Teilnehmerin am Verhandlungsverfahren und kann insoweit keine Rechte im Sinne<br />
der <strong>§</strong> 97 Abs. 2 <strong>GWB</strong> (Gleichbehandlung) und <strong>§</strong> 97 Abs. 7 <strong>GWB</strong> (Verletzung subjektiver<br />
Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Verhandlungsverfahrens) geltend<br />
machen (VK Hessen, B. v. 30.07.2008 - Az.: 69 d VK - 34/2008).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.12.1.2<br />
Gliederungstext: Gleichwertigkeit<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.12.1.2.1<br />
Gliederungstext: Allgemeines<br />
RZ 2725<br />
Nicht endgültig geklärt hat der Bundesgerichtshof, in welchen Fällen ein Anspruch auf<br />
Gleichbehandlung besteht, ob z.B. Fehler auf der gleichen Wertungsstufe des <strong>§</strong> 25 VOB/A<br />
2006 bzw. <strong>§</strong> 25 VOL/A 2006 gleichwertig sind oder ob alle Fehler eines Angebots gleich zu<br />
behandeln sind.<br />
RZ 2726<br />
Nach Auffassung des OLG Koblenz kommt es nicht darauf an, dass die Angebotsmängel<br />
"identisch oder gleichartig, d.h. ob sie im wesentlichen gleich sind". Es ist notwendig,<br />
aber auch ausreichend, dass die Mängel gleichwertig sind, also auf der Rechtsfolgeseite<br />
denselben Stellenwert haben und deshalb dieselbe Konsequenz, wie etwa den<br />
zwingenden Angebotsausschluss, nach sich ziehen müssen. Es wäre nicht mit <strong>§</strong> 97 Abs. 2<br />
<strong>GWB</strong> zu vereinbaren, einerseits ein Angebot mit Hinweis auf eine zwingende<br />
Ausschlussnorm aus der Wertung zu nehmen und anderseits den Zuschlag auf ein Angebot zu<br />
erteilen, dem ebenfalls der Makel eines zwingenden Ausschlussgrundes anhaftet (OLG<br />
Koblenz, B. v. 04.07.2007 - Az.: 1 Verg 3/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 06.10.2008 -<br />
Az.: 1 VK 35/08; B. v. 16.06.2008 - Az.: 1 VK 18/08; VK Berlin, B. v. 06.03.2009 - Az.: VK<br />
– B 2 - 32/08; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 07.12.2007 - Az.: VK 39/07; B. v. 08.11.2007 - Az.:<br />
VK 43/07).<br />
RZ 2727