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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

Bieterrechte eines <strong>Antrag</strong>stellers unabhängig davon verletzt, ob sein - auf die<br />

vergaberechtswidrig gestaltete Ausschreibung - abgegebenes Angebot wertbar ist oder nicht.<br />

RZ 2714<br />

Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Thüringen (B. v. 15.7.2003 - Az.: 6 Verg 7/03)<br />

fehlt einem Vergabeprüfungsantrag das in <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 <strong>GWB</strong> vorausgesetzte<br />

Rechtsschutzbedürfnis, wenn der <strong>Antrag</strong>steller im Falle einer Neubewertung seines<br />

Angebots mit dem Erhalt des Zuschlags oder zumindest der Verbesserung der<br />

Zuschlagschancen nicht rechnen darf (im Ergebnis ebenso Saarländisches OLG, B. v.<br />

06.04.2005 - Az.: 1 Verg 1/05; 2. VK Bund, B. v. 06.08.2004 - Az.: VK 2 – 94/04).<br />

RZ 2715<br />

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf ist die <strong>Antrag</strong>sbefugnis eines Bieters zu bejahen,<br />

der bei einer Reinigungsausschreibung das niedrigste Angebot abgegeben hat, vom<br />

Auftraggeber aber wegen einer erheblichen Unterschreitung von Stundenrichtwerten<br />

ausgeschlossen wird und hilfsweise die Neuausschreibung und damit eine zweite Chance<br />

fordert (OLG Düsseldorf, B. v. 27.02.2008 - Az.: VII-Verg 41/07).<br />

RZ 2716<br />

<strong>Die</strong> 2. VK Bund überträgt die Rechtsprechung zum drohenden Schaden bei einem aufgrund<br />

formaler Angebotsfehler chancenlosen Angebot und der Chance auf Abgabe eines neuen<br />

Angebots für den Fall, dass alle Angebote ausgeschlossen werden müssen, auch auf die<br />

Fallkonstellation, dass ein Bieter mit seinem Angebot auf einem wirtschaftlich<br />

aussichtslosen Platz liegt, aber nicht auszuschließen ist, dass der Bieter eine neue<br />

Chance zur Angebotsabgabe erhält, weil die Ausschreibung z.B. wegen inhaltlicher<br />

Mängel neu gestartet werden muss (2. VK Bund, B. v. 26.05.2009 - Az.: VK 2 – 30/09; 3.<br />

VK Bund, B. v. 06.04.2009 - Az.: VK 3 – 49/09).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.12<br />

Gliederungstext: Drohender Schaden bei einem aufgrund formaler Angebotsfehler<br />

chancenlosen Angebot<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.12.1<br />

Gliederungstext: Rechtsprechung<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.12.1.1<br />

Gliederungstext: Grundsätze<br />

RZ 2717<br />

Der Umstand, dass das Angebot eines Bieters ausgeschlossen werden darf oder muss, mag<br />

zwar die Feststellung rechtfertigen, dass der Bieter durch den begründeten Ausschluss von der<br />

Wertung nicht betroffen und deshalb insoweit nicht in seinen Rechten verletzt ist. <strong>Die</strong>ser<br />

Umstand nimmt dem Bieter jedoch nicht das sich aus <strong>§</strong> 97 Abs. 7 <strong>GWB</strong> ergebende Recht<br />

darauf, dass auch die Auftragsvergabe an einen der anderen Bieter unterbleibt. Der<br />

Meinung, die das insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Gleichbehandlung in Zweifel<br />

zieht, kann nicht beigetreten werden (BGH, B. v 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06; OLG<br />

Brandenburg, B. v. 19.01.2009 - Az.: Verg W 2/09; OLG Celle, B. v. 02.10.2008 - Az.: 13<br />

Verg 4/08; B. v. 22.05.2008 - Az.: 13 Verg 1/08; B. v. 13.12.2007 - Az.: 13 Verg 10/07; OLG<br />

Düsseldorf, B. v. 14.04.2008 - Az.: VII-Verg 19/08; B. v. 12.03.2008 - Az.: VII - Verg 56/07;<br />

OLG Frankfurt, B. v. 07.08.2007 - Az.: 11 Verg 3/07, 4/07; B. v. 19.12.2006 - Az.: 11 Verg<br />

7/06; OLG Karlsruhe, B. v. 06.02.2007 - Az.: 17 Verg 5/06; OLG Koblenz, B. v. 03.04.2008 -

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