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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

RZ 3106<br />

Erkennt ein Bieter Widersprüche in den Bewerbungsbedingungen bei der Bearbeitung des<br />

Angebots, ist er verpflichtet, diese Widersprüche spätestens bei Angebotsabgabe zu rügen<br />

(VK Thüringen, B. v. 11.01.2007 - Az.: 360-4002.20-024/06-HIG).<br />

RZ 3<strong>107</strong><br />

Trägt ein Bieter vor, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter seien keine<br />

zulässigen Zuschlagskriterien und bei der funktionalen und ästhetischen Qualität der<br />

Textilien sei nicht erkennbar, worauf sich der Auftraggeber dabei stützt, muss er diese<br />

vermeintlichen Fehler spätestens bis zur Abgabe seines Angebotes rügen (1. VK<br />

Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.24.2.2.3<br />

Gliederungstext: Unverzüglichkeit bei behaupteter nicht produktneutraler<br />

Ausschreibung<br />

RZ 3108<br />

<strong>Die</strong> überwiegende Rechtsprechung hielt in der Vergangenheit eine Rüge der nicht<br />

produktneutralen Ausschreibung bereits für präkludiert, wenn der Bieter nicht schon bei<br />

Erstellung des Angebots und der damit verbundenen Befassung mit dem<br />

Leistungsverzeichnis rügte. <strong>Die</strong>se Rechtsprechung ist mit <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 <strong>GWB</strong><br />

nicht vereinbar.<br />

RZ 3109<br />

<strong>Die</strong> VK Südbayern hingegen gibt auch nach altem Recht dem Bieter je nach Einzelfall die<br />

Gelegenheit, bis spätestens bei der Angebotsabgabe eine eventuelle nicht produktneutrale<br />

Ausschreibung zu rügen (VK Südbayern, B. v. 21.07.2008 - Az.: Z3-3-3194-1-23-06/08; B. v.<br />

19.06.2007 - Az.: Z3-3-3194-1-18-05/07).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.25<br />

Gliederungstext: Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Rügeobliegenheit<br />

RZ 3110<br />

Für die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist der jeweilige <strong>Antrag</strong>steller darlegungs- (<strong>§</strong> 108<br />

Abs. 2 <strong>GWB</strong>) und beweispflichtig (VK Rheinland-Pfalz, B. v. 14.5.2002 - Az.: VK 11/02).<br />

RZ 3111<br />

Bleibt auch unter Einbeziehung der möglichen Erkenntnisquellen offen, ob es sich um eine<br />

Rüge gehandelt hat, geht dies zu Lasten des Rügepflichtigen, d. h. des <strong>Antrag</strong>sstellers (VK<br />

Hessen, B. v. 26.3.2003 - Az.: 69 d VK - 13/2003).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.26<br />

Gliederungstext: Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen und<br />

zeitliche Präklusion eines Nachprüfungsantrags (<strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.26.1<br />

Gliederungstext: Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2009<br />

RZ 3112

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