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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.24.1<br />

Gliederungstext: Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2009<br />

RZ 3096<br />

Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2009 ist diese Präklusionsvorschrift des <strong>§</strong><br />

<strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 neu in <strong>§</strong> <strong>107</strong> <strong>GWB</strong> aufgenommen worden. <strong>Die</strong> Rechtsprechung<br />

hatte sich aber bereits vorher mit diesem Thema befasst; sie kann im Wesentlichen weiter<br />

verwendet werden.<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.24.2<br />

Gliederungstext: Rechtsprechung<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.24.2.1<br />

Gliederungstext: Prüfungs- und Aufklärungsverpflichtung des Bieters<br />

RZ 3097<br />

Von einem sachkundigen Bieter ist zu erwarten, dass er innerhalb einer, höchstens aber<br />

2 Wochen nach Eingang der Unterlagen diese auf Verständlichkeit und Vollständigkeit<br />

geprüft hat. Vermeintliche Ungereimtheiten in der Leistungsbeschreibung, wozu z.B. auch<br />

die Aufnahme der Wartungskosten als Bedarfsposition gehört, dürfen nicht einfach<br />

hingenommen werden. Vielmehr muss der Bieter sich aus den Verdingungsunterlagen<br />

ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebotes klären, notfalls auch durch<br />

Hinzuziehung rechtlichen Beistandes. Er hat Erkundigungen einzuholen und ggf. den<br />

öffentlichen Auftraggeber aufzufordern, notwendige Konkretisierungen vorzunehmen. <strong>Die</strong>se<br />

Verpflichtung der Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bei Ungereimtheiten in den<br />

Verdingungsunterlagen ist zwingend geboten, da nur so etwaige Unklarheiten unmittelbar<br />

aufgeklärt und korrigiert werden können (OLG Rostock, B. v. 06.03.2009 - Az.: 17 Verg<br />

1/09; Schleswig-Holsteinisches OLG, B. v. 30.06.2005 - Az.: 6 Verg 5/05; 1. VK<br />

Brandenburg, B. v. 22.02.2008 - Az.: VK 3/08; B. v. 07.11.2007 - Az.: VK 42/07; B. v.<br />

<strong>18.</strong>06.2007 - Az.: 1 VK 20/07; B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; 2. VK Bund, B. v.<br />

30.05.2008 - Az.: VK 2 – 55/08; 3. VK Saarland, B. v. 30.11.2007 - Az.: 1 VK 05/2007; 1.<br />

VK Sachsen, B. v. 30.04.2008 - Az.: 1/SVK/020-08; B. v. 24.04.2008 - Az.: 1/SVK/015-08;<br />

VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.09.2008 - Az.: VK-SH 10/08; B. v. 12.07.2005 - Az.: VK-<br />

SH 14/05; VK Thüringen, B. v. 21.04.2008 - Az.: 360-4002.20-772/2008-001-SM).<br />

RZ 3098<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch für die Kenntnis der Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und die<br />

beabsichtigte Art der Punkteverteilung (OLG Naumburg, B. v. 13.05.2008 - Az.: 1 Verg<br />

3/08).<br />

RZ 3099<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch, wenn es für den Bieter unklar ist, auf welche Elemente einer Position sich<br />

die geforderte Fabrikats- oder Typenabfrage bezieht oder wenn der Bieter der<br />

Auffassung ist, es gibt kein Fabrikat, das man dort eintragen kann oder dass<br />

ausgeschriebene Leistungen zum Teil technisch nicht durchführbar sind (2. VK Bund, B.<br />

v. 30.05.2008 - Az.: VK 2 – 55/08).<br />

RZ 3100<br />

Ein Bieter, der einen als möglich erkannten Verstoß gegen <strong>§</strong> 9 Nr. 1/Nr. 2 VOB/A in einem<br />

Begleitschreiben zu seinem Angebot rügt, ohne den Auftraggeber vor Angebotsöffnung auf

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