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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

Holsteinisches OLG, B. v. 05.04.2005 - Az.: 6 Verg 1/05; VK Berlin, B. v. 15.02.206 -<br />

Az.: VK - B 1 - 63/05)<br />

• dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Anschein erweckt, es handele sich um eine<br />

Vergabe, die nach den Regeln des 1. Abschnitts der VOB/A abgewickelt wird und die<br />

Bieter erst durch ein Informationsschreiben nach <strong>§</strong> 13 VgV darauf aufmerksam<br />

werden, dass die Schwellenwerte überschritten sind (VK Nordbayern, B. v. 07.11.2005 -<br />

Az.: 320.VK - 3194 - 35/05)<br />

• da es sich bei der Rechtsauffassung, wonach ein Auftraggeber mangels Angabe von<br />

technischen Mindestbedingungen überhaupt an der Wertung von Nebenangeboten<br />

gehindert ist, um eine auch bislang von der Rechtsprechung nicht einheitlich<br />

gehandhabte Rechtsfrage handelt, kann nicht unterstellt werden, dass ein<br />

<strong>Antrag</strong>steller bereits im Zuge der Angebotserstellung bereits positive Kenntnis von<br />

dem nunmehr geltend gemachten, vermeintlichen Vergaberechtsfehler erlangt hatte (VK<br />

Lüneburg, B. v. 20.05.2005 - Az.: VgK-18/2005; im Ergebnis ebenso 1. VK Sachsen, B.<br />

v. 09.01.2006 - Az.: 1/SVK/149-05)<br />

• fordert die Vergabestelle in der Bekanntmachung die Übernahme der Produkthaftung,<br />

ist für den Bieter bereits hieraus ohne weiteres der nach ihrer Auffassung bestehende<br />

Vergaberechtsverstoß ersichtlich, nämlich dass er sich außerstande sieht, lediglich als<br />

Vertreiber der Produkte dieser Forderung zu entsprechen. Hierbei ist auch von<br />

Bedeutung, dass er über hinreichende Erfahrungen hinsichtlich der Teilnahme an<br />

Vergabeverfahren verfügt (2. VK beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, B. v.<br />

11.04.2005 - Az.: VK 2 – LVwA LSA 06/05)<br />

• hat ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Erarbeitung der eigenen Nebenangebote, also<br />

noch vor der Angebotseröffnung nach Durchsicht der Verdingungsunterlagen die<br />

Kenntnis von den seiner Meinung fehlenden bzw. ungenügenden Mindestbedingungen<br />

für Nebenangebote und erfolgt die Rüge zu fehlenden Mindestbedingungen für<br />

Nebenangebote erst ca. drei Monate nach der Angebotseröffnung, erfolgt die Rüge zu<br />

fehlenden bzw. ungenügenden Mindestbedingungen für Nebenangebote somit nicht mehr<br />

unverzüglich (VK Thüringen, B. v. 28.04.2005, Az.: 360-4002.20-005/05-MGN)<br />

• aus den Verdingungsunterlagen konnten die Bieter, noch vor der Abgabe ihrer Angebote<br />

ohne weiteres schließen und erkennen, wie der Auftraggeber mit Nebenangeboten<br />

umgehen wird. Etwaige Beanstandungen inhaltlicher Art hätten folglich spätestens<br />

bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden müssen (1. VK<br />

Brandenburg, B. v. 24.11.2005 - Az.: 1 VK 69/05; VK Münster, B. v. 10.02.2005 - Az.:<br />

VK 35/04; 1. VK Sachsen, B. v. 24.03.2005 - Az.: 1/SVK/019-05)<br />

• nicht erkennbar und nicht zu rügen war im November 2004 die Unterlassung von<br />

Angaben von Mindestbedingungen für Nebenangebote in der Bekanntmachung bzw.<br />

in den Vergabeunterlagen (1. VK Sachsen, B. v. 11.11.2004 - Az.: 1/SVK/105-04,<br />

1/SVK/106-04, 1/SVK/<strong>107</strong>-04)<br />

• erkennbar und zu rügen sind die die Höhe der Sicherheitsleistung wie auch die<br />

geforderten Bürgschaften (1. VK Sachsen, B. v. 21.07.2004 - Az.: 1/SVK/050-04)<br />

• erkennbar und zu rügen ist die mangelnde losweise Ausschreibung (1. VK Sachsen, B.<br />

v. 17.06.2004 - Az.: 1/SVK/038-04, 1/SVK/038-04G)<br />

• erkennbar und zu rügen ist insbesondere die Wahl der falschen Vergabeart (VK Baden-<br />

Württemberg, B. v. 28.10.2004 - Az.: 1 VK 68/04)<br />

• ein etwaiger Vergaberechtsverstoß in der Wahl des Verhandlungsverfahrens (OLG<br />

Düsseldorf, B. v. 7.1.2002 - Az.: Verg 36/01)<br />

• ein etwaiger Vergaberechtsverstoß in der Wahl der öffentlichen Ausschreibung statt<br />

des Offenen Verfahrens (VK Baden-Württemberg, B. v. 27.6.2003 - Az.: 1 VK 29/03)

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