18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
• die Annahme, dass bei umfangreichen und nicht einfach zu beurteilenden<br />
Ausschreibungsverfahren vom Bieter zu erkennen und gemäß <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 S. 2 <strong>GWB</strong><br />
auch zu rügen ist, dass die Vergabebekanntmachung z.B. entgegen <strong>§</strong> 17 Nr. 1 Abs. 2<br />
lit. c VOL/A keine zureichenden Angaben über Art und Umfang der Leistung<br />
enthält, ist für praxisfremd zu halten. Bei umfangreichen und vielgestaltigen Aufträgen<br />
muss der Auftraggeber nicht sämtliche Leistungsmerkmale, welche erlauben, die<br />
Bestimmung der Rechtsnatur des Auftrags nachzuvollziehen, in die<br />
Vergabebekanntmachung aufnehmen (OLG Düsseldorf, B. v. <strong>18.</strong>10.2006 – Az.: VII –<br />
Verg 35/06)<br />
• ein verständiger Bieter kann die vergaberechtliche Abgrenzung zwischen Bau- und<br />
<strong>Die</strong>nstleistungsverträgen erkennen (2. VK Bund, B. v. 31.07.2006 - Az.: VK 2 - 65/06)<br />
– eine sehr weitgehende Entscheidung -<br />
• die Erkennbarkeit der beanstandeten Vermischung von angebots- und<br />
bieterbezogenen Kriterien für die Erteilung des Zuschlages ist selbst für einen<br />
fachkundigen Bieter aus der Bekanntmachung nicht ohne weiteres gegeben. <strong>Die</strong>s<br />
ergibt sich insbesondere daraus, dass die zugrunde liegende Rechtsfrage, ob nach<br />
Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs Elemente der Eignungsprüfung noch in die<br />
abschließende Wertung einfließen können, nicht eindeutig zu beantworten ist. Nach der<br />
Rechtsprechung ist es einer Vergabestelle in Ausnahmefällen möglich, besondere<br />
Eignungsaspekte, die sich leistungsbezogen auswirken, in der letzten Wertungsstufe zu<br />
berücksichtigen. Selbst ein mit öffentlichen Aufträgen erfahrenes Unternehmen konnte<br />
somit aus der Bekanntmachung einen möglichen Vergabefehler nicht ohne tiefer gehende<br />
Rechtskenntnisse erkennen (2. VK Bund, B. v. 29.03.2006 - Az.: VK 2 - 11/06)<br />
• die Erkennbarkeit der nunmehr beanstandeten Vermengung von<br />
Wirtschaftlichkeits- und Eignungskriterien für die Erteilung des Zuschlages ist für<br />
einen fachkundigen Bieter aus der Vergabebekanntmachung ohne weiteres gegeben (VK<br />
Lüneburg, B. v. 15.11.2005 - Az.: VgK-48/2005)<br />
• es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass ein Bieter, der sich wiederholt vor<br />
Vergabekammern und Oberlandesgerichten mit anderen Bietern bzw. Auftraggebern über<br />
den gleichen angeblichen Vergabeverstoß streitet, sich bei der Durchsicht einer neuen<br />
Bekanntmachung nicht sofort von dem für ihn entscheidenden und wichtigen<br />
Sachverhalt Kenntnis verschafft. Eine erst fast 6 Wochen später erhobene Rüge ist<br />
deshalb nicht unverzüglich (VK Baden-Württemberg, B. v. 13.10.2005 - Az.: 1 VK 59/05)<br />
• ist aus der Bekanntmachung ersichtlich, dass eine Vergabestelle von Baukosten unterhalb<br />
der 5 Mio. € Grenze ausgeht und sie deswegen als Kommunalunternehmen an das<br />
Vergaberechtsregime nicht gebunden ist, muss eine Rüge hinsichtlich des Erreichens<br />
des Schwellenwerts spätestens mit Ablauf der Angebotsfrist erfolgen (VK<br />
Nordbayern, B. v. 26.07.2005 - Az.: 320.VK - 3194 - 26/05)<br />
• eine Präklusion einer Rüge zur Zulassung von Nebenangeboten – für das<br />
Vergabeverfahren bis zur Submission – scheidet aus, wenn der <strong>Antrag</strong>steller bis dahin<br />
noch keinen diesbezüglichen Vergabeverstoß erkannt hat. Zwar erlangt ein <strong>Antrag</strong>steller<br />
durch die Übersendung der Verdingungsunterlagen und im Submissionstermin Kenntnis<br />
von der Zulassung von Nebenangeboten und von ihrer möglichen Einbeziehung in die<br />
Angebotswertung. Verbleiben jedoch zumindest Zweifel, ob er zu diesem Zeitpunkt<br />
schon über die notwendige Rechtskenntnis vom Vergabeverstoß verfügt, ist positive<br />
Kenntnis bei dem <strong>Antrag</strong>steller auszuschließen (VK Münster, B. v. 21.12.2005 - Az.:<br />
VK 25/05; VK Brandenburg, B. v. 01.03.2005 - Az.: VK 8/05)<br />
• soweit “Mindestbedingungen” i. S. d. Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 93/37/EWG<br />
(Baukoordinierungsrichtlinie) erforderlich sind und fehlen, ist dies bereits bei<br />
Angebotsabgabe erkennbar und zu rügen. Da dies unterblieben ist, ist der Einwand<br />
präkludiert (OLG Brandenburg, B. v. 13.09.2005 - Az.: Verg W 9/05; Schleswig-