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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

• die Annahme, dass bei umfangreichen und nicht einfach zu beurteilenden<br />

Ausschreibungsverfahren vom Bieter zu erkennen und gemäß <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 S. 2 <strong>GWB</strong><br />

auch zu rügen ist, dass die Vergabebekanntmachung z.B. entgegen <strong>§</strong> 17 Nr. 1 Abs. 2<br />

lit. c VOL/A keine zureichenden Angaben über Art und Umfang der Leistung<br />

enthält, ist für praxisfremd zu halten. Bei umfangreichen und vielgestaltigen Aufträgen<br />

muss der Auftraggeber nicht sämtliche Leistungsmerkmale, welche erlauben, die<br />

Bestimmung der Rechtsnatur des Auftrags nachzuvollziehen, in die<br />

Vergabebekanntmachung aufnehmen (OLG Düsseldorf, B. v. <strong>18.</strong>10.2006 – Az.: VII –<br />

Verg 35/06)<br />

• ein verständiger Bieter kann die vergaberechtliche Abgrenzung zwischen Bau- und<br />

<strong>Die</strong>nstleistungsverträgen erkennen (2. VK Bund, B. v. 31.07.2006 - Az.: VK 2 - 65/06)<br />

– eine sehr weitgehende Entscheidung -<br />

• die Erkennbarkeit der beanstandeten Vermischung von angebots- und<br />

bieterbezogenen Kriterien für die Erteilung des Zuschlages ist selbst für einen<br />

fachkundigen Bieter aus der Bekanntmachung nicht ohne weiteres gegeben. <strong>Die</strong>s<br />

ergibt sich insbesondere daraus, dass die zugrunde liegende Rechtsfrage, ob nach<br />

Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs Elemente der Eignungsprüfung noch in die<br />

abschließende Wertung einfließen können, nicht eindeutig zu beantworten ist. Nach der<br />

Rechtsprechung ist es einer Vergabestelle in Ausnahmefällen möglich, besondere<br />

Eignungsaspekte, die sich leistungsbezogen auswirken, in der letzten Wertungsstufe zu<br />

berücksichtigen. Selbst ein mit öffentlichen Aufträgen erfahrenes Unternehmen konnte<br />

somit aus der Bekanntmachung einen möglichen Vergabefehler nicht ohne tiefer gehende<br />

Rechtskenntnisse erkennen (2. VK Bund, B. v. 29.03.2006 - Az.: VK 2 - 11/06)<br />

• die Erkennbarkeit der nunmehr beanstandeten Vermengung von<br />

Wirtschaftlichkeits- und Eignungskriterien für die Erteilung des Zuschlages ist für<br />

einen fachkundigen Bieter aus der Vergabebekanntmachung ohne weiteres gegeben (VK<br />

Lüneburg, B. v. 15.11.2005 - Az.: VgK-48/2005)<br />

• es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass ein Bieter, der sich wiederholt vor<br />

Vergabekammern und Oberlandesgerichten mit anderen Bietern bzw. Auftraggebern über<br />

den gleichen angeblichen Vergabeverstoß streitet, sich bei der Durchsicht einer neuen<br />

Bekanntmachung nicht sofort von dem für ihn entscheidenden und wichtigen<br />

Sachverhalt Kenntnis verschafft. Eine erst fast 6 Wochen später erhobene Rüge ist<br />

deshalb nicht unverzüglich (VK Baden-Württemberg, B. v. 13.10.2005 - Az.: 1 VK 59/05)<br />

• ist aus der Bekanntmachung ersichtlich, dass eine Vergabestelle von Baukosten unterhalb<br />

der 5 Mio. € Grenze ausgeht und sie deswegen als Kommunalunternehmen an das<br />

Vergaberechtsregime nicht gebunden ist, muss eine Rüge hinsichtlich des Erreichens<br />

des Schwellenwerts spätestens mit Ablauf der Angebotsfrist erfolgen (VK<br />

Nordbayern, B. v. 26.07.2005 - Az.: 320.VK - 3194 - 26/05)<br />

• eine Präklusion einer Rüge zur Zulassung von Nebenangeboten – für das<br />

Vergabeverfahren bis zur Submission – scheidet aus, wenn der <strong>Antrag</strong>steller bis dahin<br />

noch keinen diesbezüglichen Vergabeverstoß erkannt hat. Zwar erlangt ein <strong>Antrag</strong>steller<br />

durch die Übersendung der Verdingungsunterlagen und im Submissionstermin Kenntnis<br />

von der Zulassung von Nebenangeboten und von ihrer möglichen Einbeziehung in die<br />

Angebotswertung. Verbleiben jedoch zumindest Zweifel, ob er zu diesem Zeitpunkt<br />

schon über die notwendige Rechtskenntnis vom Vergabeverstoß verfügt, ist positive<br />

Kenntnis bei dem <strong>Antrag</strong>steller auszuschließen (VK Münster, B. v. 21.12.2005 - Az.:<br />

VK 25/05; VK Brandenburg, B. v. 01.03.2005 - Az.: VK 8/05)<br />

• soweit “Mindestbedingungen” i. S. d. Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 93/37/EWG<br />

(Baukoordinierungsrichtlinie) erforderlich sind und fehlen, ist dies bereits bei<br />

Angebotsabgabe erkennbar und zu rügen. Da dies unterblieben ist, ist der Einwand<br />

präkludiert (OLG Brandenburg, B. v. 13.09.2005 - Az.: Verg W 9/05; Schleswig-

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