18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
Ein (potentieller) Nachunternehmer, der für sein Unternehmen den Zuschlag gar nicht<br />
begehrt, kann nicht in den (in <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 Satz 2 <strong>GWB</strong> gemeinten eigenen) Aussichten auf<br />
den Zuschlag durch etwaige Vergaberechtsverstöße beeinträchtigt werden und kann somit<br />
schon im Ansatz nicht das gesetzliche <strong>Antrag</strong>serfordernis gemäß <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 Satz 2 <strong>GWB</strong><br />
erfüllen. <strong>Antrag</strong>sbefugt kann vielmehr nur der vom Nachunternehmer in Aussicht<br />
genommene Hauptauftragnehmer sein (OLG Düsseldorf, B. v. 29.10.2008 - Az.: VII-Verg<br />
35/08; B. v. <strong>18.</strong>06.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; B. v. 14.05.2008 - Az.: VII - Verg 27/08; B.<br />
v. 30.04.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; B. v. 13.11.2000 - Az.: Verg 25/00; VK Baden-<br />
Württemberg, B. v. 05.06.2008 - Az.: 1 VK 16/08; 2. VK Bund, B. v. 09.08.2006 - Az.: VK 2<br />
- 77/06; B. v. 12.6.2002 - Az.: VK 2 - 32/02; VK Magdeburg, B. v. 13.2.2003 - Az.: 33-<br />
32571/07 VK 01/03 MD; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 27.05.2005 - Az.: VK 15/05; B. v.<br />
24.05.2005 - Az.: VK 14/05).<br />
RZ 2627<br />
Dafür spricht bereits, dass gegebenenfalls ein Nachunternehmer ohne oder gar gegen den<br />
Willen des Bieters das Angebot weiterverfolgt, obwohl dieser zwischenzeitlich ein<br />
Interesse an dem Auftrag verloren hat. Allenfalls kommt in Betracht, dass - ähnlich wie<br />
bei der Bietergemeinschaft ein Mitglied - der Nachunternehmer in Prozessstandschaft für<br />
den Bieter auftritt. Bedenken im Hinblick auf Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 89/665/EWG<br />
(Rechtsmittelrichtlinie) bestehen nicht; der EuGH hat entschieden, dass sogar bei einer<br />
Bietergemeinschaft die <strong>Antrag</strong>sbefugnis als solche beschränkt und eine solche eines einzelnen<br />
Bieters durch nationales Recht ausgeschlossen werden kann, obwohl sein Interesse dasjenige<br />
eines Subunternehmers sogar übersteigt (OLG Düsseldorf, B. v. 29.10.2008 - Az.: VII-Verg<br />
35/08; B. v. <strong>18.</strong>06.2008 - Az.: VII - Verg 23/08).<br />
RZ 2628<br />
Demgemäß kann einen Nachprüfungsantrag bei Grundstückskaufverträgen nur derjenige<br />
stellen, der darlegt, er habe sich bei ordnungsgemäßer Vergabe um den fraglichen Auftrag<br />
(Grundstückskaufvertrag) beworben (OLG Düsseldorf, B. v. 29.10.2008 - Az.: VII-Verg<br />
35/08). Das ist aber dann nicht der Fall, wenn sich ein <strong>Antrag</strong>steller während des gesamten<br />
Verfahrensverlaufs nur als Interessent für die Anmietung von Ladenflächen und<br />
Betreiber eines Verbrauchermarktes gemeldet hat (OLG Düsseldorf, B. v. 14.05.2008 -<br />
Az.: VII - Verg 27/08).<br />
RZ 2629<br />
Bei einem Investorenauswahlverfahren der öffentlichen Hand reicht zur Bejahung der<br />
<strong>Antrag</strong>sbefugnis das Interesse von nur an der Planung/Projektentwicklung und/oder den<br />
Bauarbeiten interessierten Unternehmen nicht aus. Das Interesse des<br />
Planers/Bauunternehmers ist nicht unmittelbar auf die Erlangung eines Auftrages von dem<br />
öffentlich-rechtlichen Grundstücksverkäufer, sondern von dem (potentiellen)<br />
Grundstückskäufer gerichtet. <strong>Die</strong> öffentliche Hand will den Bauauftrag nur gekoppelt mit<br />
dem Grundstückskaufvertrag vergeben; nur bei dieser Kopplung kann sie überhaupt erreichen,<br />
dass ein Bieter willens ist, derartige Bauverpflichtungen einzugehen. Das Grundstück will<br />
aber der bloße Planer/Projektentwickler/Bauunternehmer selber nicht kaufen. Eine<br />
<strong>Antrag</strong>sbefugnis ließe sich daher nur dann begründen, wenn der Betreffende diese<br />
Kopplung als vergaberechtswidrig rügen und geltend machen würde, bei getrennter<br />
Ausschreibung sich auf den Bauauftrag beworben zu haben (OLG Düsseldorf, B. v.<br />
<strong>18.</strong>06.2008 - Az.: VII - Verg 23/08).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.3.5<br />
Gliederungstext: <strong>Antrag</strong>sbefugnis für einen Lieferanten?