18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
insbesondere für die Herstellung des Oberbaus in Betonbauweise festgelegt und<br />
legt ein Bieter in Kenntnis dieser Festlegungen zur Betonbauweise ohne weitere<br />
Nachfrage drei Nebenangebote für Betonfahrbahnen zur Submission vor, ist eine<br />
Rüge hinsichtlich der Baubeschreibung getroffenen Festlegungen für den<br />
Oberbau nicht mehr unverzüglich, wenn die Rüge erst erfolgt, nachdem der Bieter<br />
erfahren hat, dass seine Nebenangebote für einen Betonoberbau nicht<br />
berücksichtigt werden (VK Nordbayern, B. v. 03.05.2007 - Az.: 21.VK - 3194 -<br />
19/07)<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.23<br />
Gliederungstext: Aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße gegen<br />
Vergabebestimmungen und fehlende Rüge spätestens bis Ablauf der in der<br />
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber<br />
dem Auftraggeber (<strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.23.1<br />
Gliederungstext: Grundsätze<br />
RZ 3060<br />
<strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wurde durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2009 nur<br />
redaktionell, nicht aber inhaltlich geändert.<br />
RZ 3061<br />
Nach dieser Vorschrift ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen<br />
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens<br />
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur<br />
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (OLG Düsseldorf, B. v. 27.02.2008 -<br />
Az.: VII-Verg 41/07; VK Berlin, B. v. 01.11.2004 - Az.: VK - B 2 – 52/04; 1. VK Sachsen, B.<br />
v. 25.01.2008 - Az.: 1/SVK/088-07). Aus der gesetzlichen Definition einer Ausschlussfrist<br />
ergibt sich zugleich, dass der Bewerber bzw. Bieter zum Erhalt seines Zugangs zum<br />
vergaberechtlichen Primärrechtsschutz verpflichtet ist, die Vergabebekanntmachung vor<br />
Ablauf dieser Frist auf das Vorliegen von Vergabefehlern zu untersuchen (OLG<br />
Naumburg, B. v. 05.12.2008 - Az.: 1 Verg 9/08).<br />
RZ 3062<br />
<strong>Die</strong>se Regelung ist vom Gesetzgeber als besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu<br />
und Glauben konzipiert worden und schützt das öffentliche Interesse an einem raschen<br />
Abschluss des Vergabeverfahrens (VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - VK 49/04).<br />
RZ 3063<br />
<strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 Nr.. 2 <strong>GWB</strong> betrifft nach seinem klaren Wortlaut nur aus der<br />
Bekanntmachung erkennbare Vergaberechtsverstöße, nicht aber solche, die erst aus den<br />
Verdingungsunterlagen erkennbar sind (2. VK Bund, B. v. 31.07.2006 - Az.: VK 2 - 65/06;<br />
1. VK Sachsen, B. v. 24.03.2005 - Az.: 1/SVK/019-05; offen gelassen Hanseatisches OLG<br />
Bremen, B. v. 07.11.2005 - Az.: Verg 3/05). <strong>Die</strong>se aus den Verdingungsunterlagen<br />
erkennbaren Vergaberechtsverstöße sind nunmehr in <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 geregelt.<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.23.2<br />
Gliederungstext: Begriff der Bekanntmachung