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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

VK 36/07; 2. VK Bund, B. v. 22.10.2003 - Az.: VK 2 - 86/03; VK Lüneburg, B. v. 20.9.2002<br />

- Az.: 203-VgK-18/2002, B. v. 21.1.2003 - Az.: 203-VgK-30/2002).<br />

RZ 3047<br />

Auch der Urlaub des Geschäftsführers kann kein Anlass sein, die für eine Rüge<br />

einzuräumende Zeitspanne wesentlich zu verlängern, weil der Geschäftsführer in<br />

Erwartung der Vergabeentscheidung die notwendige Vorsorge treffen muss, um auf<br />

unerwartete Ereignisse sofort reagieren zu können (VK Berlin, B. v. 15.09.2004 - Az.: VK - B<br />

2 – 47/04; VK Südbayern, B. v. 16.01.2009 - Az.: Z3-3-3194-1-46-12/09).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.22.2.12<br />

Gliederungstext: „Aufdrängen“ von Vergabefehlern<br />

RZ 3048<br />

Eine Rüge ist auch dann verspätet, wenn sich das Vorliegen einer fehlerhaften<br />

Ausschreibung aufdrängt, der Bieter sich aber auf - evtl. unrichtige - Erläuterungen der<br />

Vergabestelle verlässt (VK Thüringen, B. v. 29.06.2004 - Az.: 360-4003.20-011/04-SDH).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.22.2.13<br />

Gliederungstext: Unverzüglichkeit in einem VOF-Verfahren nach Erhalt eines<br />

Einladungsschreibens zu Auftragsgesprächen<br />

RZ 3049<br />

Erhält ein Bewerber in einem VOF-Verfahren ein Einladungsschreiben zu<br />

Auftragsgesprächen und erhebt er erst zwei Wochen später, zwei Tage vor dem<br />

Verhandlungsgespräch, Rügen hinsichtlich der in dem Einladungsschreiben genannten<br />

Auftragskriterien und deren Gewichtung, ist die Vorgehensweise, der Vergabestelle zwei<br />

Tage vor dem Verhandlungstermin umfangreiche Rügen zum Einladungsschreiben und den in<br />

der Verhandlung anzuwendenden Auftragskriterien zukommen zu lassen und diese auch noch<br />

erst eine Woche danach zu begründen, nicht mit <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 <strong>GWB</strong> zu vereinbaren und damit<br />

verfristet (VK Nordbayern, B. v. 01.02.2008 - Az.: 21.VK - 3194 - 54/07).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.22.2.14<br />

Gliederungstext: Unverzüglichkeit bei einer Präsentation im Rahmen eines VOF-<br />

Verfahrens<br />

RZ 3050<br />

Hat ein Bieter im Rahmen eines Präsentationsgesprächs nach der VOF von einem<br />

behaupteten Vergabeverstoß (z. B. sachwidrige Verkürzung der Präsentationszeit) positiv<br />

Kenntnis erlangt und war hierbei auch sein anwaltlicher Vertreter anwesend, hätte der Bieter<br />

sofort die notwendigen rechtlichen Schlüsse ziehen können und müssen, so dass die Rüge<br />

noch in dem Präsentationsgespräch mündlich ausgesprochen werden muss; eine<br />

schriftliche Rüge nach Abschluss des Präsentationsgespräches genügt nicht (VK Hessen, B. v.<br />

1.9.2003 - Az.: 69 d VK - 44/2003).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.22.2.15<br />

Gliederungstext: Unverzüglichkeit und Rücksicht auf Kundenbeziehungen<br />

RZ 3051<br />

Dass ein Bieter die Kundenbeziehung zum Auftraggeber nicht mit einer Rüge, die sich im<br />

Endeffekt vielleicht als überflüssig herausstellt, belasten will, ist zwar nachvollziehbar, <strong>§</strong>

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