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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

RZ 3097<br />

Ein Zeitverzug ist vom <strong>Antrag</strong>steller unverschuldet, wenn in der Bekanntmachung<br />

fälschlicherweise als Nachprüfinstanz die VOB-/VOL-Stelle anstelle der Vergabekammer<br />

benannt ist. <strong>Die</strong>ser Fehler und die damit verbundene Verzögerung kann dem <strong>Antrag</strong>steller<br />

nicht angelastet werden (1. VK Sachsen, B. v. 4.10.2002 - Az.: 1/SVK/085-02).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.22.2.9<br />

Gliederungstext: Unverzüglichkeit bei anwaltlicher Vertretung des Bieters<br />

RZ 3098<br />

Auch den Verfahrensbevollmächtigten eines Bieters muss eine gewisse<br />

Mindestbearbeitungszeit einschließlich der Abfassung eines entsprechenden<br />

Schriftsatzes und der Erstellung der <strong>Antrag</strong>sunterlagen zugestanden werden (OLG<br />

Düsseldorf, B. v. 02.05.2007 - Az.: VII - Verg 1/07; VK Schleswig-Holstein, B. v.<br />

23.01.2009 - Az.: VK-SH 18/08), so dass eine Dauer von fünf Werktagen noch als<br />

unverzüglich angesehen werden kann (VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.07.2005 - Az.: VK-<br />

SH 14/05).<br />

RZ 3099<br />

Ein <strong>Antrag</strong>steller muss das Rügeschreiben auch nicht selbst verfassen, sondern darf sich<br />

schon aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der Waffengleichheit eines eigenen anwaltlichen<br />

Beistands versichern, wenn der Auftraggeber schon im Vergabeverfahren anwaltlich beraten<br />

ist. In solchen Fällen ist eine Dauer von sechs Tagen noch unverzüglich (OLG Düsseldorf,<br />

B. v. 02.05.2007 - Az.: VII - Verg 1/07).<br />

RZ 3040<br />

Bei komplexen Vergabeverfahren ist auch bei anwaltlicher Beratung eine Rügefrist von mehr<br />

als 6 Tagen zulässig (2. VK Bund, B. v. 4.9.2002 - Az.: VK 2 - 58/02). <strong>Die</strong> VK Lüneburg<br />

sieht insoweit eine Frist von einer Woche bzw. 6 Tagen noch als unverzüglich an (B. v.<br />

20.08.2004 - Az.: 203-VgK-41/2004; B. v. 07.06.2005 - Az.: VgK-21/2005; ebenso 3. VK<br />

Bund, B. v. 19.07.2005 - Az.: VK 3 – 58/05).<br />

RZ 3041<br />

Ein Verschulden ihres Bevollmächtigten muss sich ein Bieter als eigenes Verschulden<br />

zurechnen lassen (<strong>§</strong> 85 Abs. 2 ZPO), wenn z.B. für einen Rechtsanwalt ein Verstoß gegen<br />

das Gebot der produktneutralen Ausschreibung auf den ersten Blick ersichtlich ist und<br />

dennoch die Rüge erst über einen Monat später erfolgt (OLG München, B. v. 28.02.2007 –<br />

Az.: Verg 01/07).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.22.2.10<br />

Gliederungstext: Unverzüglichkeit bei Rügen aus einem anderen<br />

Nachprüfungsverfahren<br />

RZ 3042<br />

Ist ein Auftraggeber in einem Nachprüfungsverfahren – nur - zur Wiederholung der<br />

Wertung verpflichtet worden und hat der <strong>Antrag</strong>steller Kenntnis von ihm als solche<br />

angesehenen materiellen Wertungsfehler sowie Kenntnis der Tatsache, dass der Auftraggeber<br />

seitens der Vergabekammer nicht zu einer neuen fachlichen Wertung verpflichtet ist, ist der<br />

<strong>Antrag</strong>steller nach <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 <strong>GWB</strong> verpflichtet, die von ihm beanstandeten<br />

Wertungsfehler unverzüglich nach dem Beschluss der Vergabekammer zu rügen, wenn<br />

er sich die Möglichkeit eines zweiten, auf die fachliche Wertung bezogenen

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