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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

Dresden, B. v. 23.04.2009 - Az.: WVerg 0011/08; OLG München, B. v. 02.03.2009 - Az.:<br />

Verg 01/09; BayObLG, B. v. 15.09.2004 - Az.: Verg 026/03; 1. VK Brandenburg, B. v.<br />

14.05.2007 - Az.: 2 VK 14/07; VK Sachsen, B. v. 05.05.2009 - Az.: 1/SVK/009-09; B. v.<br />

09.11.2006 - Az.: 1/SVK/095-06; VK Schleswig-Holstein, B. v. 22.07.2009 - Az.: VK-SH<br />

06/09; VK Südbayern, B. v. 23.11.2006 - Az.: 32-10/06). Es reicht also nicht aus, dass ein<br />

Bieter aufgrund der bereits übersandten Unterlagen die abstrakte Möglichkeit der<br />

Kenntnisnahme ihres Inhaltes hatte. Ein Bieter bestimmt selbst, wann er sich mit den<br />

Angebotsunterlagen inhaltlich auseinandersetzt. Er ist nicht verpflichtet, die<br />

Angebotsunterlagen unmittelbar nach Eintreffen derselben auch nur zu sichten (VK<br />

Sachsen-Anhalt, B. v. 12.09.2008 - Az: 1 VK LVwA 11/08).<br />

RZ 3027<br />

Bei der Bearbeitung der Angebote in den Verdingungsunterlagen festgestellte Fehler<br />

sind unverzüglich nach <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 zu rügen (VK Nordbayern, B. v.<br />

16.01.2007 - Az.: 21.VK - 3194 - 43/06; B. v. 23.05.2006 - Az.: 21.VK - 3194 - 16/06; B. v.<br />

09.05.2006 - Az.: 21.VK - 3194 - 13/06; VK Sachsen, B. v. 09.11.2006 - Az.: 1/SVK/095-<br />

06), spätestens bei Angebotsabgabe (OLG München, B. v. 02.03.2009 - Az.: Verg 01/09).<br />

RZ 3028<br />

Erkennt der Bieter bereits bei der Bearbeitung des Angebotes, dass z.B. Angaben bezüglich<br />

der Eventualpositionen in die Wertung mit einfließen und kann er aus den ihm übersandten<br />

Unterlagen zweifelsfrei entnehmen, wie viel Bedarfspositionen eingestellt sind und in<br />

welchem Verhältnis sie zu dem Gesamtauftrag stehen, ist eine Rüge hinsichtlich der<br />

Eventualpositionen, die zwei Monate nach Angebotsabgabe erfolgt, erheblich verspätet<br />

(VK Brandenburg, B. v. 10.06.2004 - Az.: VK 21/04).<br />

RZ 3029<br />

In einem Ausnahmefall (der Bieter erkennt beim Durcharbeiten der<br />

Leistungsbeschreibung, dass nur er zur Ausführung des Auftrags in der Lage ist) bejaht<br />

die Rechtsprechung jedoch positive Kenntnis durch eine Befassung mit der<br />

Leistungsbeschreibung (1. VK Bund, B. v. 04.02.2004 - Az.: VK 1 – 143/03).<br />

RZ 3030<br />

Positive Kenntnis von (vermeintlichen) Vergabefehlern liegt stets dann vor, wenn beim<br />

Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt werden (1. VK<br />

Sachsen-Anhalt, B. v. 23.08.2005 - Az: 1 VK LVwA 31/05; VK Schleswig-Holstein, B. v.<br />

12.06.2006 - Az.: VK-SH 12/06; B. v. 21.12.2005 - Az.: VK-SH 29/05).<br />

RZ 3031<br />

Für die Bewertung einer bekannt gegebenen Gewichtung der Zuschlagskriterien als<br />

nicht ausreichend aussagekräftig kommt es nur darauf an, ob der Bieter sich aufgrund der<br />

gegebenen Informationen im Stande sieht, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen,<br />

oder nicht. Es ist regelmäßig ohne rechtliche Beratung möglich und zumutbar zu<br />

entscheiden, ob an Hand der mitgeteilten Zuschlagskriterien und Unterkriterien sowie ihres<br />

Verhältnisses zueinander erkennbar wird, worauf es dem Auftraggeber ankommt. Gleiches<br />

gilt für die Bewertung, ob die vorgenommenen Einstufungen für die Punkteverteilung für<br />

einen branchen- und fachkundigen Bieter, an den sich die Verdingungsunterlagen<br />

wenden, eindeutig verständlich sind oder nicht. Insoweit mag die Kenntnis der<br />

einschlägigen Rechtsprechung hilfreich sein, notwendig ist sie nicht, denn der Maßstab der<br />

Verständlichkeit ist kein juristischer, sondern eben der Empfängerhorizont eines<br />

fachkundigen Bieters. <strong>Die</strong> Notwendigkeit einer rechtlichen Beratung ergibt sich regelmäßig

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