18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
günstigeres Angebot vorgelegen habe. Akteneinsicht in diesem Verfahrensstadium wird<br />
nicht gewährt, so dass der Bieter auf eigene Recherchen angewiesen ist und nicht immer in<br />
der Lage sein wird, den eigentlich bedenklichen Punkt, wie etwa einen ungewöhnlich<br />
niedrigen Preis eines Angebots, zu entdecken. Auf der anderen Seite ist aber auch kein<br />
Grund dafür ersichtlich, dass der Bieter Anspruch auf die Durchführung eines<br />
Nachprüfungsverfahrens haben soll, wenn ihm Anhaltspunkte für einen Vergabeverstoß<br />
fehlen. Allein die Tatsache, dass er den Zuschlag trotz früherer Auftragsdurchführung nicht<br />
erhalten soll, reicht keineswegs aus (OLG München, B. v. 07.08.2007 - Az.: Verg 08/07).<br />
<strong>Die</strong>se Rechtsprechung ist mit der Einführung des <strong>§</strong> 101a <strong>GWB</strong>, der die Nennung der<br />
Gründe – also mehrerer Gründe – fordert, in der Regel gegenstandslos.<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.21.4<br />
Gliederungstext: „Forderung“ nach einer Änderung der Vergabeentscheidung?<br />
RZ 2983<br />
Dass eine Vergabestelle gegenüber einem Bewerber bzw. Bieter einer von diesem geäußerten<br />
Bitte um Änderung einer Vergabeentscheidung nicht nachkommen muss, sondern dies<br />
einer – ausdrücklich so genannten - Forderung bedarf, wäre dem zwischen den Beteiligten<br />
bestehenden Vertrauens- und Kooperationsverhältnis in höchstem Maße abträglich und<br />
ist von der die Rügepflicht betreffenden gesetzgeberischen Motivation nicht abgedeckt (VK<br />
Hessen, B. v. 30.03.2004 - Az.: 69 d - VK - 08/2004).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.21.5<br />
Gliederungstext: " Letzte Chance" für den Auftraggeber?<br />
RZ 2984<br />
<strong>Die</strong> Frage, ob Inhalt der Rüge auch sein muss, dass der Vergabestelle mit der Rüge die letzte<br />
Chance zur Fehlerkorrektur gegeben wird, ist umstritten.<br />
RZ 2985<br />
Nach einer Auffassung ist für eine Rüge im Sinne des <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 <strong>GWB</strong> unabdingbar, dass<br />
der Bewerber der Vergabestelle unmissverständlich deutlich macht, dass ihr hiermit die letzte<br />
Chance gegeben wird, den vorgetragenen Verstoß gegen Vergaberecht zu korrigieren (OLG<br />
Brandenburg, B. v. 17.02.2005 - Az.: Verg W 11/04; VK Brandenburg, B. v. 16.12.2004 -<br />
Az.: VK 70/04; B. v. <strong>18.</strong>11.2004 - Az.: VK 66/04; VK Lüneburg, B. v. 17.10.2003 - Az.: 203-<br />
VgK-23/2003; VK Magdeburg, B. v. 27.8.2003 - Az.: 33-32571/07 VK 13/03 MD; VK<br />
Rheinland-Pfalz, B. v. 14.5.2002 - Az.: VK 11/02, B. v. 25.4.2003 - Az.: VK 5/03; VK<br />
Südbayern, B. v. 29.05.2006 - Az.: 09-04/06; B. v. 6.5.2002 - Az.: 12-04/02, anders B. v.<br />
17.7.2003 - Az.: 24-06/03). <strong>Die</strong>ses Erfordernis folgt unmittelbar aus dem Sinn und Zweck<br />
der Rügepflicht, wie ihn auch der Gesetzgeber in der Regierungsbegründung zum<br />
Ausdruck gebracht hat. Zweck der Rügepflicht ist es demnach, der Vergabestelle Anlass<br />
und Gelegenheit zu geben, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften nach nochmaliger<br />
Überprüfung ihrer Entscheidungen im Vergabeverfahren zu erkennen und ihn zu korrigieren,<br />
ohne dass es des regelmäßig mit erheblichen Verzögerungen verbundenen<br />
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer bedarf. Dementsprechend muss die Rüge<br />
hinreichend deutlich erkennen lassen, dass ein bestimmtes - vom Bieter näher zu<br />
bezeichnendes - Verhalten als vergaberechtswidrig getadelt und Abhilfe erwartet wird (VK<br />
Südbayern, B. v. 29.05.2006 - Az.: 09-04/06).<br />
RZ 2986