18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
• Sellmann, Christian / Augsberg, Steffen, Beteiligteninduzierte Beendigung<br />
vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren, NVwZ 2005, 1255<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>3.7<br />
Gliederungstext: Stufennachprüfungsverfahren<br />
RZ 2607<br />
<strong>Die</strong> Vorschriften über das Vergabenachprüfungsverfahren sehen eine stufenweise<br />
<strong>Antrag</strong>stellung im Sinne eines vorgeschalteten Auskunftsantrages und eines nachfolgenden<br />
<strong>Antrag</strong>es auf Beseitigung einer Rechtsverletzung nicht vor. Vielmehr ergibt sich aus der<br />
Zusammenschau insbesondere der <strong>§</strong> 97 Abs. 7, <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2, <strong>§</strong> 108 Abs. 1 <strong>GWB</strong>, dass der<br />
<strong>Antrag</strong>steller stets unmittelbar die Beseitigung eines ihn in seinen Rechten verletzenden<br />
Vergaberechtsverstoßes geltend machen soll (OLG Naumburg, B. v. 4.9.2001 - Az.: 1 Verg<br />
8/01).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>4<br />
Gliederungstext: <strong>Antrag</strong>sbefugnis (<strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2)<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.1<br />
Gliederungstext: Grundsätze<br />
RZ 2608<br />
Das in den <strong>§</strong><strong>§</strong> 102 bis 129 <strong>GWB</strong> geregelte zweistufige Nachprüfungsverfahren dient dem<br />
vergaberechtlichen Primärrechtsschutz. Nur mit ihm kann der subjektive Anspruch des<br />
Bieters auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen<br />
Auftraggeber während eines laufenden Vergabeverfahrens durchgesetzt werden. Mit der<br />
Erteilung des Zuschlages ist demgegenüber die Erlangung von Primärrechtsschutz nicht mehr<br />
möglich, da nach <strong>§</strong> 114 Abs. 2 Satz 1 <strong>GWB</strong> ein bereits erteilter Zuschlag nicht mehr<br />
aufgehoben werden kann. Der <strong>Antrag</strong>sbefugnis nach <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 <strong>GWB</strong> kommt vor<br />
diesem Hintergrund für die Erlangung von Primärrechtsschutz im Vergabeverfahren<br />
eine zentrale Bedeutung zu. Ihre Ablehnung hat zur Konsequenz, dass dem betroffenen<br />
Unternehmen nur noch der Weg verbleibt, Sekundäransprüche vor den ordentlichen Gerichten<br />
einzuklagen. Vor dem Hintergrund dieser spezifischen Ausgestaltung des vergaberechtlichen<br />
Nachprüfungsverfahrens müssen die in <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 <strong>GWB</strong> genannten Voraussetzungen in<br />
einer Weise ausgelegt werden, die den betroffenen Unternehmen einen effektiven<br />
Rechtsschutz gewährleisten (BVerfG, B. v. 29.07.2004 - Az.: 2 BvR 2248/03; OLG<br />
Düsseldorf, B. v. 09.02.2009 - Az.: VII-Verg 66/08; VK Südbayern, B. v. 06.02.2009 - Az.:<br />
Z3-3-3194-1-36-10/08).<br />
RZ 2609<br />
Eine europarechtskonforme Anwendung der in <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 <strong>GWB</strong> für die <strong>Antrag</strong>sbefugnis<br />
normierten Voraussetzungen ist nur dann gegeben, wenn jedenfalls die an einem<br />
Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen sowie die durch Vergaberechtsverstöße an<br />
einer Teilnahme gehinderten Unternehmen antragsbefugt sind. <strong>Die</strong>sen droht durch die<br />
beabsichtigte Zuschlagserteilung an ein anderes Unternehmen grundsätzlich die Entstehung<br />
eines Schadens in Form eines Auftragsentgangs (BVerfG, B. v. 29.07.2004 - Az.: 2 BvR<br />
2248/03; VK Südbayern, B. v. 29.07.2008 - Az.: Z3-3-3194-1-18-05/08).<br />
RZ 2610