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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Entscheidung über die Aussichten eines<br />

Nachprüfungsantrags treffen kann (VK Rheinland-Pfalz, B. v. 14.06.2005 - Az.: VK 16/05).<br />

RZ 2902<br />

Nach einer tendenziell anderen Auffassung kann ein Festhalten an der Rügeobliegenheit<br />

zweieinhalb Tage vor Ablauf der Zuschlagsfrist nicht als überflüssige Förmelei bezeichnet<br />

werden. Unter diesem Gesichtspunkt kann die Rügepflicht des Bieters nur ausnahmsweise<br />

entfallen. Das wäre dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber von vornherein eindeutig zu<br />

erkennen gegeben hätte, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhalten wird, er also<br />

unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines Bieters hin, gewillt ist, einen<br />

vorliegenden Vergaberechtsverstoß abzustellen. Steht der Ablauf der Frist zweieinhalb Tage<br />

bevor, ist der <strong>Antrag</strong>steller verpflichtet, eine beschleunigte Form der Einlegung der Rüge<br />

zu wählen, um dem Gebot der Unverzüglichkeit zu genügen (1. VK Brandenburg, B. v.<br />

21.12.2005 - Az.: 1 VK 79/05).<br />

RZ 2903<br />

Auch ein unmittelbar bevorstehender Zuschlag, der einen Tag nach Eingang des<br />

Nachprüfungsantrags möglich gewesen wäre, vermag die Entbehrlichkeit einer Rüge nicht<br />

zu begründen. Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit werden ausgehöhlt, wenn man bei<br />

solchen Fallkonstellationen auf die Einhaltung der Rügeobliegenheit gänzlich verzichtet. <strong>Die</strong><br />

14-Tage-Frist des <strong>§</strong> 13 VgV ist eine (ausreichend bemessene) Frist, innerhalb der ein<br />

(potenzieller) <strong>Antrag</strong>steller eine vorgesehene Zuschlagsentscheidung mit dem Ziel der<br />

Abänderung rügen kann und bei unterbliebener Abänderung noch rechtzeitig einen das<br />

Zuschlagsverbot des <strong>§</strong> 13 VgV perpetuierenden Nachprüfungsantrag stellen kann. <strong>Die</strong>se vom<br />

Gesetzgeber gewollte Abfolge von Rüge, möglicher Abhilfe und Nachprüfungsantrag als<br />

ultima ratio kann vom <strong>Antrag</strong>steller nicht dadurch umgangen werden, dass er mit<br />

seinem Nachprüfungsantrag bis zum letzten Tag des Ablaufs der 14-Tage-Frist des <strong>§</strong> 13<br />

VgV wartet (1. VK Bund, B. v. 26.08.2004 - Az.: VK 1 – 165/04).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.9<br />

Gliederungstext: Rügepflicht bei verschiedenen Verfahrensabschnitten<br />

RZ 2904<br />

Erhebt ein Bieter z.B. innerhalb der Angebotsfrist – erfolglos – Rüge gegen eine fehlerhafte<br />

Leistungsbeschreibung, so macht dies gleichwohl nach Fortführung des<br />

Vergabeverfahrens und Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagerteilung die Rüge der<br />

vermeintlich fehlerhaften Wertung der Hauptangebote nicht entbehrlich (VK Schleswig-<br />

Holstein, B. v. 31.03.2005 - Az.: VK-SH 05/05).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.10<br />

Gliederungstext: Erneute Rügepflicht bei Wiederholung von Verfahrensabschnitten<br />

RZ 2905<br />

<strong>Die</strong> vollständige Wiederholung eines Verfahrensabschnitts verpflichtet nicht nur die<br />

Vergabestelle, sondern alle Verfahrensbeteiligten, die maßgeblichen Vergabevorschriften<br />

nochmals in vollem Umfang zu beachten. Das bedeutet für den Bieter, dass er für einen im<br />

zweiten Durchgang entdeckten Vergabeverstoß auch seine aus <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 <strong>GWB</strong><br />

folgende Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge neu beachten muss (OLG Koblenz, B. v.<br />

<strong>18.</strong>9.2003 - Az.: 1 Verg 4/03).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.11

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