18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Entscheidung über die Aussichten eines<br />
Nachprüfungsantrags treffen kann (VK Rheinland-Pfalz, B. v. 14.06.2005 - Az.: VK 16/05).<br />
RZ 2902<br />
Nach einer tendenziell anderen Auffassung kann ein Festhalten an der Rügeobliegenheit<br />
zweieinhalb Tage vor Ablauf der Zuschlagsfrist nicht als überflüssige Förmelei bezeichnet<br />
werden. Unter diesem Gesichtspunkt kann die Rügepflicht des Bieters nur ausnahmsweise<br />
entfallen. Das wäre dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber von vornherein eindeutig zu<br />
erkennen gegeben hätte, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhalten wird, er also<br />
unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines Bieters hin, gewillt ist, einen<br />
vorliegenden Vergaberechtsverstoß abzustellen. Steht der Ablauf der Frist zweieinhalb Tage<br />
bevor, ist der <strong>Antrag</strong>steller verpflichtet, eine beschleunigte Form der Einlegung der Rüge<br />
zu wählen, um dem Gebot der Unverzüglichkeit zu genügen (1. VK Brandenburg, B. v.<br />
21.12.2005 - Az.: 1 VK 79/05).<br />
RZ 2903<br />
Auch ein unmittelbar bevorstehender Zuschlag, der einen Tag nach Eingang des<br />
Nachprüfungsantrags möglich gewesen wäre, vermag die Entbehrlichkeit einer Rüge nicht<br />
zu begründen. Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit werden ausgehöhlt, wenn man bei<br />
solchen Fallkonstellationen auf die Einhaltung der Rügeobliegenheit gänzlich verzichtet. <strong>Die</strong><br />
14-Tage-Frist des <strong>§</strong> 13 VgV ist eine (ausreichend bemessene) Frist, innerhalb der ein<br />
(potenzieller) <strong>Antrag</strong>steller eine vorgesehene Zuschlagsentscheidung mit dem Ziel der<br />
Abänderung rügen kann und bei unterbliebener Abänderung noch rechtzeitig einen das<br />
Zuschlagsverbot des <strong>§</strong> 13 VgV perpetuierenden Nachprüfungsantrag stellen kann. <strong>Die</strong>se vom<br />
Gesetzgeber gewollte Abfolge von Rüge, möglicher Abhilfe und Nachprüfungsantrag als<br />
ultima ratio kann vom <strong>Antrag</strong>steller nicht dadurch umgangen werden, dass er mit<br />
seinem Nachprüfungsantrag bis zum letzten Tag des Ablaufs der 14-Tage-Frist des <strong>§</strong> 13<br />
VgV wartet (1. VK Bund, B. v. 26.08.2004 - Az.: VK 1 – 165/04).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.9<br />
Gliederungstext: Rügepflicht bei verschiedenen Verfahrensabschnitten<br />
RZ 2904<br />
Erhebt ein Bieter z.B. innerhalb der Angebotsfrist – erfolglos – Rüge gegen eine fehlerhafte<br />
Leistungsbeschreibung, so macht dies gleichwohl nach Fortführung des<br />
Vergabeverfahrens und Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagerteilung die Rüge der<br />
vermeintlich fehlerhaften Wertung der Hauptangebote nicht entbehrlich (VK Schleswig-<br />
Holstein, B. v. 31.03.2005 - Az.: VK-SH 05/05).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.10<br />
Gliederungstext: Erneute Rügepflicht bei Wiederholung von Verfahrensabschnitten<br />
RZ 2905<br />
<strong>Die</strong> vollständige Wiederholung eines Verfahrensabschnitts verpflichtet nicht nur die<br />
Vergabestelle, sondern alle Verfahrensbeteiligten, die maßgeblichen Vergabevorschriften<br />
nochmals in vollem Umfang zu beachten. Das bedeutet für den Bieter, dass er für einen im<br />
zweiten Durchgang entdeckten Vergabeverstoß auch seine aus <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 <strong>GWB</strong><br />
folgende Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge neu beachten muss (OLG Koblenz, B. v.<br />
<strong>18.</strong>9.2003 - Az.: 1 Verg 4/03).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.11