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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

bereits zu einem (nichtigen) Vertragsschluss gekommen, besteht für die Vergabestelle eine<br />

solche Korrekturmöglichkeit ohnedies nicht mehr, so dass das Festhalten an einer<br />

Rügeobliegenheit für diesen Fall auf eine bloße Förmelei hinausläuft (OLG Frankfurt, B. v.<br />

10.07.2007 - Az.: 11 Verg 5/07).<br />

RZ 2897<br />

Erkennt der Bieter, dass ein Vergaberechtsverstoß droht und rügt er erfolglos eine<br />

bevorstehende Handlung des Auftraggebers als vergaberechtswidrig, wird dem<br />

Rügeerfordernis Genüge getan. Ändert der Auftraggeber seine Auffassung auf eine solche<br />

vorsorgliche Rüge nicht, ist der Bieter nicht gehalten, das der Rüge nicht abhelfende<br />

Verhalten erneut zu beanstanden. <strong>Die</strong>s würde eine sinnlose Förmelei darstellen (OLG<br />

Brandenburg, B. v. 19.02.2008 - Az.: Verg W 22/07).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.7<br />

Gliederungstext: Sukzessiv nachgeschobene Zuschlagsversagungsgründe<br />

RZ 2898<br />

Will man in den Fällen - sukzessiv - nachgeschobener Zuschlagsversagungsgründe nach<br />

dem Zeitpunkt der Information im Sinn von <strong>§</strong> 13 VgV die Zulässigkeit mangels<br />

entsprechender Rüge verneinen, ist eine Überprüfung der Berechtigung eines solchen<br />

Nachschiebens von vornherein der Beschwerde entzogen, was einerseits zu einer<br />

Rechtswegversagung auf Seiten des <strong>Antrag</strong>stellers und andererseits auf Seiten des<br />

Auftraggebers zu einer Ermunterung zur Rückhaltung von Informationen im Rahmen der<br />

Mitteilung nach <strong>§</strong> 13 VgV mit der Absicht, diese nach und nach bis zum Zeitpunkt der<br />

Zuschlagserteilungsmöglichkeit zu offenbaren, führt (VK Hessen, B. v. 25.08.2004 - Az.: 69<br />

d - VK – 52/2004; im Ergebnis ebenso VK Arnsberg, B. v. 01.02.2006 - Az.: VK 28/05).<br />

RZ 2899<br />

Eine separate und nochmalige Rüge nach <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 <strong>GWB</strong> ist entbehrlich, wenn der<br />

Auftraggeber seine Auswahlentscheidung über den im Vorinformationsschreiben schon<br />

genannten Grund hinaus auf weitere, neue Gesichtspunkte stützt und der <strong>Antrag</strong>steller bei<br />

nochmaliger Rüge dieser nachgeschobenen Begründungen aber befürchten muss, dass die<br />

vierzehntägige Schutzfrist des <strong>§</strong> 13 VgV ohne sofortige Einschaltung der<br />

Vergabekammer abzulaufen droht.<br />

RZ 2900<br />

<strong>Die</strong>se Rechtsprechung ist durch <strong>§</strong> 101a <strong>GWB</strong>, der die Information über die Gründe<br />

fordert, überholt.<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.8<br />

Gliederungstext: Drohender Verlust des Primärrechtsschutzes<br />

RZ 2901<br />

Erhält ein <strong>Antrag</strong>steller erst einen Tag vor der möglichen Zuschlagserteilung positive<br />

Kenntnis von dem möglichen Vergaberechtsverstoß, kann selbst unter Anlegung eines in<br />

Anbetracht der drohenden Zuschlagserteilung strengen Maßstabes jedenfalls wegen der<br />

zuzugestehenden Reaktions- und Überlegungszeit von dem <strong>Antrag</strong>steller eine Rüge noch am<br />

selben Tag nicht erwartet werden, da ihm trotz der dem Vergabeverfahren eigenen kurzen<br />

Rügefristen eine ausreichende Reaktions- und Überlegungszeit zugestanden werden muss,<br />

innerhalb derer er die Qualität ihrer Argumente überprüfen und nach juristischen und auch

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