18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
bereits zu einem (nichtigen) Vertragsschluss gekommen, besteht für die Vergabestelle eine<br />
solche Korrekturmöglichkeit ohnedies nicht mehr, so dass das Festhalten an einer<br />
Rügeobliegenheit für diesen Fall auf eine bloße Förmelei hinausläuft (OLG Frankfurt, B. v.<br />
10.07.2007 - Az.: 11 Verg 5/07).<br />
RZ 2897<br />
Erkennt der Bieter, dass ein Vergaberechtsverstoß droht und rügt er erfolglos eine<br />
bevorstehende Handlung des Auftraggebers als vergaberechtswidrig, wird dem<br />
Rügeerfordernis Genüge getan. Ändert der Auftraggeber seine Auffassung auf eine solche<br />
vorsorgliche Rüge nicht, ist der Bieter nicht gehalten, das der Rüge nicht abhelfende<br />
Verhalten erneut zu beanstanden. <strong>Die</strong>s würde eine sinnlose Förmelei darstellen (OLG<br />
Brandenburg, B. v. 19.02.2008 - Az.: Verg W 22/07).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.7<br />
Gliederungstext: Sukzessiv nachgeschobene Zuschlagsversagungsgründe<br />
RZ 2898<br />
Will man in den Fällen - sukzessiv - nachgeschobener Zuschlagsversagungsgründe nach<br />
dem Zeitpunkt der Information im Sinn von <strong>§</strong> 13 VgV die Zulässigkeit mangels<br />
entsprechender Rüge verneinen, ist eine Überprüfung der Berechtigung eines solchen<br />
Nachschiebens von vornherein der Beschwerde entzogen, was einerseits zu einer<br />
Rechtswegversagung auf Seiten des <strong>Antrag</strong>stellers und andererseits auf Seiten des<br />
Auftraggebers zu einer Ermunterung zur Rückhaltung von Informationen im Rahmen der<br />
Mitteilung nach <strong>§</strong> 13 VgV mit der Absicht, diese nach und nach bis zum Zeitpunkt der<br />
Zuschlagserteilungsmöglichkeit zu offenbaren, führt (VK Hessen, B. v. 25.08.2004 - Az.: 69<br />
d - VK – 52/2004; im Ergebnis ebenso VK Arnsberg, B. v. 01.02.2006 - Az.: VK 28/05).<br />
RZ 2899<br />
Eine separate und nochmalige Rüge nach <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 3 Satz 1 <strong>GWB</strong> ist entbehrlich, wenn der<br />
Auftraggeber seine Auswahlentscheidung über den im Vorinformationsschreiben schon<br />
genannten Grund hinaus auf weitere, neue Gesichtspunkte stützt und der <strong>Antrag</strong>steller bei<br />
nochmaliger Rüge dieser nachgeschobenen Begründungen aber befürchten muss, dass die<br />
vierzehntägige Schutzfrist des <strong>§</strong> 13 VgV ohne sofortige Einschaltung der<br />
Vergabekammer abzulaufen droht.<br />
RZ 2900<br />
<strong>Die</strong>se Rechtsprechung ist durch <strong>§</strong> 101a <strong>GWB</strong>, der die Information über die Gründe<br />
fordert, überholt.<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>5.12.8<br />
Gliederungstext: Drohender Verlust des Primärrechtsschutzes<br />
RZ 2901<br />
Erhält ein <strong>Antrag</strong>steller erst einen Tag vor der möglichen Zuschlagserteilung positive<br />
Kenntnis von dem möglichen Vergaberechtsverstoß, kann selbst unter Anlegung eines in<br />
Anbetracht der drohenden Zuschlagserteilung strengen Maßstabes jedenfalls wegen der<br />
zuzugestehenden Reaktions- und Überlegungszeit von dem <strong>Antrag</strong>steller eine Rüge noch am<br />
selben Tag nicht erwartet werden, da ihm trotz der dem Vergabeverfahren eigenen kurzen<br />
Rügefristen eine ausreichende Reaktions- und Überlegungszeit zugestanden werden muss,<br />
innerhalb derer er die Qualität ihrer Argumente überprüfen und nach juristischen und auch