Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 7/2013
Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 7/2013
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<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />
Nr. 7/<strong>2013</strong> 4. Juli <strong>2013</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Verwaltungsvorschrift <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung<br />
und die Ergänzungsprüfungen 2015 an allgemeinbildenden<br />
Gymnasien, Abendgymnasien und<br />
Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2015)<br />
vom 15. Mai <strong>2013</strong> ............................................................ 130<br />
Verwaltungsvorschrift <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur besonderen Leistungsfeststellung<br />
in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr <strong>2013</strong>/14<br />
vom 28. Mai <strong>2013</strong> ............................................................ 138<br />
Ausschreibung zur Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels<br />
Europaschule in Sachsen .............................................. 140<br />
Wettbewerb Großer SCHULEWIRTSCHAFT-Preis<br />
Sachsen <strong>2013</strong> <strong>für</strong> hervorragende Kooperationen zwischen<br />
Schule und Unternehmen .................................... 144<br />
Stellenausschreibungen<br />
Schulleiterin/Schulleiter Förderschule .............................. 145<br />
Schulleiterin/Schulleiter Förderschule .............................. 146<br />
Schulleiterin/Schulleiter Grundschule .............................. 147<br />
stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter<br />
Förderschule .......................................................... 148<br />
stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter<br />
Grundschule .......................................................... 149<br />
stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter<br />
Mittelschule ............................................................ 150<br />
stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter<br />
Gymnasium ............................................................ 151<br />
129
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
Verwaltungsvorschrift<br />
<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2015<br />
an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen<br />
(VwV Abiturprüfung 2015)<br />
I. Allgemeine Festlegungen<br />
1. Grundlagen<br />
Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung und der<br />
Ergänzungsprüfungen an allgemeinbildenden Gymnasien,<br />
Abendgymnasien und Kollegs erfolgen auf der Grundlage<br />
nachstehender Regelungen <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> und der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz:<br />
– Verordnung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />
über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung<br />
im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung<br />
– SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348),<br />
– Verordnung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />
über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien<br />
und Kollegs im Freistaat Sachsen (AGyKoVO) vom<br />
8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555, 599), geändert<br />
durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Juni 2012<br />
(SächsGVBl. S. 348, 372),<br />
– Verwaltungsvorschrift <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung<br />
an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs<br />
(SOGYA-VwV) vom 31. August 2012 (MBl. SMK S. 466),<br />
– Lehrpläne <strong>für</strong> das allgemeinbildende Gymnasium,<br />
– Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) <strong>für</strong> die Fächer<br />
der Abiturprüfung laut Beschluss der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />
vom 1. Dezember 1989,<br />
– Bekanntmachung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Kultus</strong> zur Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten<br />
an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien<br />
und Kollegs im Freistaat Sachsen – Fachbezogene<br />
Korrekturhinweise gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 OAVO vom<br />
2. Januar 2009 (MBl. SMK S. 4),<br />
130<br />
Vom 15. Mai <strong>2013</strong><br />
– Durchführungsbestimmungen <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> <strong>für</strong> die praktische Abiturprüfung im<br />
Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung<br />
vom 31. Januar 2008,<br />
– Vereinbarung über das Latinum und das Graecum, Beschluss<br />
der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz vom 22. September 2005,<br />
– Bildungsstandards im Fach Deutsch <strong>für</strong> die Allgemeine<br />
Hochschulreife, Beschluss der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />
vom 18. Oktober 2012,<br />
– Bildungsstandards im Fach Mathematik <strong>für</strong> die Allgemeine<br />
Hochschulreife, Beschluss der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />
vom 18. Oktober 2012 und<br />
– Bildungsstandards <strong>für</strong> die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch)<br />
<strong>für</strong> die Allgemeine Hochschulreife, Beschluss<br />
der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz vom 18. Oktober 2012<br />
in den jeweils geltenden Fassungen.<br />
2. Prüfungsinhalte und Anforderungen<br />
Alle Lernbereiche <strong>des</strong> jeweiligen Lehrplans der gymnasialen<br />
Oberstufe enthalten mögliche Prüfungsinhalte. Hinsichtlich der<br />
Anforderungen in der Abiturprüfung wird darauf verwiesen,<br />
dass im Zuge der gymnasialen Qualitätsentwicklung den fachlichen<br />
Grundlagen eine besondere Bedeutung zukommt und<br />
dass bei den Prüfungsaufgaben auf transferierbares Wissen<br />
und problemlösen<strong>des</strong> Denken großes Gewicht gelegt wird.
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
3. Arbeitszeiten<br />
Den Prüfungsteilnehmern stehen in den schriftlichen Abiturprüfungen<br />
folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:<br />
Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach<br />
Mathematik Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A<br />
und B:<br />
300 Minuten,<br />
davon Prüfungsteil A:<br />
60 Minuten<br />
Deutsch<br />
Sorbisch<br />
Geschichte<br />
Evangelische Religion<br />
Katholische Religion<br />
Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungsprüfungen<br />
folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:<br />
4. Zugelassene Hilfsmittel<br />
Handelt es sich bei den Hilfsmitteln um Wörterbücher, sind jeweils<br />
nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zugelassen,<br />
sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit<br />
der Speichererweiterung sind. Internetfähige Hilfsmittel sind<br />
ausgeschlossen.<br />
In den schriftlichen Abiturprüfungen sind folgende Hilfsmittel<br />
zugelassen:<br />
a) In allen Prüfungsfächern:<br />
– Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung<br />
60 Minuten<br />
300 Minuten 240 Minuten<br />
Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A<br />
und B:<br />
240 Minuten,<br />
davon Prüfungsteil A:<br />
Geschichte bikulturell-bilingual – 240 Minuten<br />
Englisch<br />
<strong>für</strong> den praktischen Prüfungsteil zur –<br />
Französisch<br />
mündlichen Sprachkompetenz im Rah-<br />
Italienisch<br />
men einer Partnerprüfung bei zwei Prü-<br />
Polnisch<br />
fungsteilnehmern in der Regel 20 Minu-<br />
Russisch<br />
ten, bei drei Prüfungsteilnehmern in der<br />
Spanisch<br />
Regel 25 Minuten;<br />
Tschechisch<br />
270 Minuten <strong>für</strong> den schriftlichen Prüfungsteil<br />
Griechisch<br />
Latein<br />
270 Minuten –<br />
Chemie<br />
Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A, Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A,<br />
Physik<br />
B und C:<br />
B und C:<br />
270 Minuten,<br />
240 Minuten,<br />
davon Prüfungsteil A:<br />
davon Prüfungsteil A:<br />
60 Minuten<br />
60 Minuten<br />
Biologie – Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A,<br />
B und C:<br />
240 Minuten,<br />
davon Prüfungsteil A:<br />
60 Minuten<br />
Geographie<br />
Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft<br />
– 240 Minuten<br />
Kunst 300 Minuten –<br />
Musik 270 Minuten zuzüglich 30 Minuten <strong>für</strong> –<br />
den praktischen Prüfungsteil<br />
Sport, Teil A (Sporttheorie) 240 Minuten –<br />
Latinum<br />
Graecum<br />
Hebraicum<br />
Schriftlicher Prüfungsteil Mündlicher Prüfungsteil<br />
180 Minuten 20 Minuten<br />
b) Im Fach Sorbisch:<br />
– Wörterbuch (Sorbisch-Deutsch/Deutsch-Sorbisch)<br />
c) Im schriftlichen Prüfungsteil in den neuen Fremdsprachen:<br />
– ein- und zweisprachige Wörterbücher (Fremdsprache-<br />
Deutsch/Deutsch-Fremdsprache)<br />
Im praktischen Prüfungsteil sind keine Wörterbücher zugelassen.<br />
d) Im Fach Geschichte bikulturell-bilingual:<br />
– ein- und zweisprachige Wörterbücher (Französisch-<br />
Deutsch/Deutsch-Französisch)<br />
– Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohne weitere<br />
Erläuterungen<br />
131
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
e) Im Fach Griechisch folgende zweisprachige Wörterbücher:<br />
– Benseler, Griechisch-Deutsches Schulwörterbuch oder<br />
– Gemoll, Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch.<br />
Wenn die Prüfungsteilnehmer das Werk von Gemoll<br />
verwenden, ist ihnen der Anhang „Alphabetisches<br />
Verzeichnis zur Bestimmung seltener und unregelmäßiger<br />
Verbformen“ <strong>des</strong> Werkes von Benseler in geeigneter<br />
Form zugänglich zu machen.<br />
f) Im Fach Latein folgende zweisprachige Wörterbücher:<br />
– Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-<br />
Deutsch auf der Grundlage <strong>des</strong> Werkes von Menge-<br />
Güthling, erweiterte Neuausgabe 1983 oder völlige<br />
Neubearbeitung 2001 oder 2002 oder 2008 oder 2009<br />
oder<br />
– Pons Globalwörterbuch Lateinisch-Deutsch, Neubearbeitung<br />
1986, oder<br />
– Pons Wörterbuch <strong>für</strong> Schule und Studium Latein-<br />
Deutsch, Neubearbeitung 2003 oder 2007 oder<br />
– Pons Wörterbuch Schule und Studium Latein-Deutsch,<br />
Neubearbeitung 2012, ohne das herausnehmbare Extraheft<br />
„Kurzgrammatik Latein; Die 100 wichtigsten Persönlichkeiten<br />
der römischen Antike; Landkarten“, oder<br />
– Stowasser Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, Neubearbeitung<br />
1994<br />
g) Im Fach Mathematik:<br />
– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />
oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />
auf der Grundlage einer anderen<br />
geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />
Festlegungen der Schule im Prüfungsteil B der<br />
Prüfung<br />
– Tabellen- und Formelsammlung im Prüfungsteil B der<br />
Prüfung<br />
– Zeichengeräte<br />
h) Im Fach Physik:<br />
– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />
oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />
auf der Grundlage einer anderen<br />
geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />
Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B<br />
und C der Prüfung<br />
– Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B<br />
und C der Prüfung<br />
– Zeichengeräte<br />
– PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung<br />
im Prüfungsteil C. Das Hilfsmittel wird<br />
ausschließlich <strong>für</strong> die experimentelle oder praktische<br />
Tätigkeit benötigt und ist entsprechend der Anzahl der<br />
da<strong>für</strong> vorgesehenen Arbeitsplätze bereit zu stellen. Auf<br />
dem PC oder Laptop muss die Software installiert sein,<br />
die der Prüfungsteilnehmer <strong>für</strong> die Modellbildung und<br />
Simulation genutzt hat.<br />
i) Im Fach Biologie:<br />
– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />
oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />
auf der Grundlage einer anderen<br />
geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />
Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B<br />
und C der Prüfung<br />
– Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B<br />
und C der Prüfung<br />
– Zeichengeräte<br />
– Pflanzenbestimmungsbuch mit dichotomem Bestimmungsschlüssel<br />
ohne farbige Illustrationen und ohne<br />
Abbildung <strong>des</strong> gesamten Pflanzen-Habitus in den<br />
Prüfungsteilen B und C<br />
132<br />
j) Im Fach Chemie:<br />
– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />
oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />
auf der Grundlage einer anderen<br />
geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />
Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B<br />
und C der Prüfung<br />
– Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B<br />
und C der Prüfung<br />
– Zeichengeräte<br />
– PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung<br />
im Prüfungsteil C zur möglichen Nutzung.<br />
Das Hilfsmittel darf ausschließlich <strong>für</strong> die experimentelle<br />
oder praktische Tätigkeit genutzt werden. Auf<br />
dem PC oder Laptop muss die Software installiert sein,<br />
die der Prüfungsteilnehmer bisher <strong>für</strong> die Erfassung und<br />
Auswertung von Messwerten genutzt hat. Es muss sich<br />
um geschlossene Systeme ohne Internetzugang handeln.<br />
k) Im Fach Kunst:<br />
– bildkünstlerische Materialien und Arbeitsgeräte, welche<br />
durch das Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> in einem gesonderten<br />
Schreiben festgelegt werden<br />
– Meisterwerke der Kunst <strong>des</strong> Neckar-Verlags Villingen-<br />
Schwenningen<br />
l) Im Fach Katholische Religion:<br />
– Bibel, Einheitsübersetzung<br />
– Gotteslob – Bistum Dresden-Meißen. Katholisches Gebet-<br />
und Gesangbuch<br />
m) Im Fach Evangelische Religion:<br />
– Bibel, Luther-Übersetzung oder Einheitsübersetzung<br />
n) Im Fach Geographie:<br />
– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />
oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />
auf der Grundlage einer anderen<br />
geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />
Festlegungen der Schule<br />
– Weltatlas<br />
o) Im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft:<br />
– Grundgesetz <strong>für</strong> die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />
– Verfassung <strong>des</strong> Freistaates Sachsen<br />
– Weltatlas<br />
p) Im Fach Geschichte:<br />
– Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohne weitere<br />
Erläuterungen.<br />
In den mündlichen Abiturprüfungen sind die gleichen Hilfsmittel<br />
wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer<br />
zugelassen. Über Ausnahmen bei der Zulassung von Hilfsmitteln<br />
in den mündlichen Abiturprüfungen entscheidet die Fachprüfungskommission<br />
auf der Grundlage <strong>des</strong> Vorschlags <strong>des</strong><br />
prüfenden Fachlehrers.<br />
5. Zugelassene Hilfsmittel bei Ergänzungsprüfungen<br />
Zugelassen sind jeweils nichtelektronische oder elektronische<br />
Wörterbücher, sofern sie geschlossene Systeme ohne<br />
Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Internetfähige Hilfsmittel<br />
sind ausgeschlossen.<br />
In den Ergänzungsprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen:<br />
a) Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen schriftlichen<br />
Prüfungsteilen<br />
b) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Lateinisch-Deutsch<br />
(wie im Fach Latein) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb <strong>des</strong><br />
Latinums<br />
c) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Griechisch-Deutsch<br />
(wie im Fach Griechisch) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung<br />
auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum<br />
Erwerb <strong>des</strong> Graecums<br />
d) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung auf Prüfungsteil B<br />
der Ergänzungsprüfung zum Erwerb <strong>des</strong> Hebraicums eines<br />
der im Folgenden genannten zweisprachigen Wörterbücher:<br />
– Wilhelm Gesenius, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch<br />
über das Alte Testament, 17. Auflage<br />
– Ludwig Köhler/Walter Baumgartner, Hebräisches und<br />
aramäisches Lexikon zum Alten Testament, Studienausgabe<br />
(2 Bände). Neu bearbeitet von Walter Baumgartner,<br />
Johann Jacob Stamm und Benedikt Hartmann,<br />
3. Auflage, Leiden 2004<br />
6. Bewertungsskalen<br />
Bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten kommen<br />
abhängig von Fach und Kursart die in der Bekanntmachung<br />
<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur Korrektur<br />
und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemeinbildenden<br />
Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat<br />
Sachsen – Fachbezogene Korrekturhinweise gemäß § 37<br />
Abs. 2 Satz 1 OAVO in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen<br />
Skalen mit 60 Bewertungseinheiten (BE) beziehungsweise<br />
90 BE zur Anwendung.<br />
Im Leistungskursfach Mathematik kommt die folgende Skala<br />
mit 120 BE zur Anwendung:<br />
120-BE-Skala<br />
BE Punkte Note<br />
120–116<br />
15<br />
1+<br />
115–110<br />
14<br />
1<br />
109–104<br />
13<br />
1–<br />
103–98<br />
12<br />
2+<br />
97–92<br />
11<br />
2<br />
91–86<br />
10<br />
2–<br />
85–80<br />
09<br />
3+<br />
79–74<br />
08<br />
3<br />
73–68<br />
07<br />
3–<br />
67–62<br />
06<br />
4+<br />
61–56<br />
05<br />
4<br />
55–50<br />
04<br />
4–<br />
49–42<br />
03<br />
5+<br />
41–34<br />
02<br />
5<br />
33–26<br />
01<br />
5–<br />
25–00 00 6<br />
II. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern <strong>des</strong> sprachlich-literarisch-künstlerischen<br />
Aufgabenfel<strong>des</strong><br />
1. Leistungs- und Grundkursfach Deutsch<br />
a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />
Dem Prüfungsteilnehmer werden im Grundkurs drei und im<br />
Leistungskurs vier Aufgaben vorgelegt. Jeder Prüfungsteilnehmer<br />
wählt eine der <strong>für</strong> den jeweiligen Kurs vorgegebenen<br />
Aufgaben zur Bearbeitung aus.<br />
Die Aufgabenarten können sein:<br />
– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation<br />
– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse<br />
– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Literarische<br />
Erörterung<br />
– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung<br />
– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Gestaltende<br />
Interpretation<br />
– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes<br />
Schreiben (zum Beispiel in Form eines<br />
Kommentars) einschließlich der Variante „Adressatenbezogenes<br />
Schreiben auf der Basis untersuchenden<br />
Erschließens pragmatischer Texte“<br />
Texte <strong>für</strong> die Aufgabenarten Texterörterung und Adressatenbezogenes<br />
Schreiben sind auf die Themen Sprache,<br />
Medien sowie Lesen und Literatur ausgerichtet.<br />
Textgrundlage können sein:<br />
– kürzere, in sich geschlossene Texte<br />
– Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden<br />
Lektüreprogramm benannt sind<br />
– zwei kurze Texte oder Textausschnitte im Vergleich<br />
– eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnitten<br />
b) Prüfungsinhalt<br />
Zum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften<br />
und Teile <strong>des</strong> literarischen Werkes:<br />
Leistungskurs<br />
F. Dürrenmatt: Der Besuch der alten Dame<br />
J. Zeh: Corpus Delicti<br />
F. Kafka: Der Prozess<br />
J. Becker: Jakob der Lügner<br />
F. Schiller: Maria Stuart<br />
W. Shakespeare: Hamlet<br />
Der Antigone-Stoff: Sophokles: Antigone<br />
J. Anouilh: Antigone<br />
R. M. Rilke: Leben und lyrisches Werk<br />
Grundkurs<br />
F. Dürrenmatt: Die Physiker<br />
J. Zeh: Corpus Delicti<br />
J. Becker: Jakob der Lügner<br />
F. de la Motte Fouqué: Undine<br />
Der Antigone-Stoff: Sophokles: Antigone<br />
R. Hochhuth: Die Berliner Antigone<br />
J. W. v. Goethe: Naturlyrik<br />
c) Bewertungsmaßstab<br />
Die Ermittlung der Notenpunkte erfolgt nicht durch Addition<br />
von auf die Anforderungsbereiche bezogenen Teilpunktzahlen,<br />
sondern auf der Grundlage der Gesamtwürdigung<br />
der erbrachten Leistung.<br />
2. Leistungs- und Grundkursfach Sorbisch<br />
a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen<br />
Aufgaben zur Bearbeitung aus.<br />
Die Aufgabenarten können sein:<br />
– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation<br />
– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse<br />
– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Literarische<br />
Erörterung<br />
– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung<br />
133
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Gestaltende<br />
Interpretation<br />
– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes<br />
Schreiben einschließlich der Variante<br />
„Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden<br />
Erschließens pragmatischer Texte“<br />
Textgrundlage können sein:<br />
– in sich geschlossene literarische oder pragmatische<br />
Texte<br />
– Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden<br />
Lektüreprogramm benannt sind<br />
– zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im<br />
Vergleich<br />
– eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnitten<br />
b) Prüfungsinhalt<br />
Zum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften:<br />
Leistungskurs<br />
J. Brězan: Stary nan<br />
J. Brězan: Čorny młyn<br />
J. Brězan: Krabat – Druha kniha<br />
J. Brězan: Marja Jančowa<br />
J. Bart-Ćisˇinski: Na hrodz´isˇću<br />
J. Koch: Wisˇnina<br />
J. Koch: Mój wuměrjeny kraj<br />
J. Lorenc-Zalěski: Kupa zabytych<br />
M. Młynkowa: Dny w dalinje<br />
K. Krawc: Paradiz<br />
J.-M. Čornakec: W sćinje swěčki<br />
Grundkurs<br />
J. Brězan: Stary nan<br />
J. Brězan: Marja Jančowa<br />
J. Koch: Wisˇnina<br />
J. Koch: Mój wuměrjeny kraj<br />
J. Skala: Stary Sˇ ymko<br />
J.-M. Čornakec: W sćinje swěčki<br />
c) Bewertungsmaßstab<br />
wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch<br />
3. Leistungskursfächer in den neuen Fremdsprachen:<br />
Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch,<br />
Spanisch, Tschechisch<br />
a) Struktur der Prüfung<br />
Kombinierte Aufgabe<br />
Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen praktischen Prüfungsteil<br />
sowie die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu<br />
bearbeiten.<br />
Praktischer Prüfungsteil:<br />
Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz<br />
Die Durchführung erfolgt in der Regel als Partnerprüfung.<br />
Schwerpunkte <strong>des</strong> Gesprächs zwischen zwei Prüfungsteilnehmern<br />
sind Argumentation und Interaktion.<br />
Schriftliche Prüfungsteile:<br />
Prüfungsteil A: Textaufgabe<br />
Es werden ein oder mehrere fremdsprachige Materialien<br />
vorgelegt.<br />
Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt in<br />
– Englisch: 750 bis circa 900 Wörter,<br />
– Französisch, Italienisch,<br />
Spanisch: je 650 bis circa 800 Wörter,<br />
– Polnisch, Russisch,<br />
Tschechisch: je 600 bis circa 750 Wörter.<br />
134<br />
Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung<br />
– Sinngemäße Wiedergabe (adressatengerecht, situationsbezogen<br />
und textsortenorientiert) <strong>des</strong> wesentlichen<br />
Inhaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger<br />
Ausgangstexte in der Fremdsprache<br />
– Die Länge der Textvorlagen beträgt höchstens<br />
700 Wörter.<br />
b) Bewertungsmaßstab<br />
Praktischer Prüfungsteil:<br />
Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz:<br />
erreichbar 20 BE<br />
Schriftlicher Prüfungsteil:<br />
Prüfungsteil A: Textaufgabe<br />
Inhalt<br />
– Textverständnis erreichbar 10 BE<br />
– Stellungnahme erreichbar 10 BE<br />
Sprachliche Leistung<br />
– Sprachrichtigkeit erreichbar 20 BE<br />
– Ausdrucksvermögen erreichbar 10 BE<br />
Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung<br />
erreichbar 20 BE<br />
Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala<br />
4. Leistungskursfächer in den alten Fremdsprachen:<br />
Griechisch, Latein<br />
a) Struktur der Prüfungsarbeit:<br />
Ein anspruchsvoller Originaltext ist unter Einbeziehung<br />
eines Vergleichstextes zu interpretieren und auszugsweise<br />
in treffen<strong>des</strong> Deutsch zu übersetzen. Die Aufgabe Interpretieren<br />
bezieht sich auf den gesamten Text im Umfang von<br />
circa 220 (Griechisch)/circa 200 (Latein) Wörtern, die Aufgabe<br />
Übersetzen auf einen festgelegten Textteil im Umfang<br />
von circa 185 (Griechisch)/circa 170 (Latein) Wörtern.<br />
Den Prüfungsteilnehmern wird eine Einführung zum Text<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
b) Prüfungsinhalt:<br />
Schwerpunkte:<br />
– Griechisch: Das Welt- und Menschenbild in der attischen<br />
Tragödie; als Vergleichstext auch weitere griechische<br />
Poesie oder Prosa<br />
– Latein: Welterfahrung und -deutung in der Literatur der<br />
republikanischen und der augusteischen Zeit; als Vergleichstext<br />
auch weitere lateinische Poesie oder Prosa<br />
c) Bewertungsmaßstab:<br />
Prüfungsteil A: Interpretation<br />
– Textanalyse erreichbar 20 BE<br />
– Darstellung <strong>des</strong> Texthintergrun<strong>des</strong> erreichbar 10 BE<br />
– Einbeziehung eines beigegebenen<br />
zweisprachigen Vergleichstextes erreichbar 15 BE<br />
Prüfungsteil B: Übersetzung erreichbar 45 BE<br />
40 BE der 45 BE werden nach einer Fehler-BE-Tabelle erteilt.<br />
5 BE sind <strong>für</strong> die Umsetzung <strong>des</strong> Prinzips der Gleichwertigkeit<br />
von Ausgangs- und Zielsprache auf der Wirkungsebene<br />
zu vergeben.<br />
Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
5. Leistungskursfach Kunst<br />
a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />
Aufgaben aus, die die Auseinandersetzung mit der<br />
Komplexität bildkünstlerischer Prozesse verlangen.<br />
b) Prüfungsinhalt<br />
Schwerpunkt der Prüfung ist die an der künstlerischen<br />
Praxis orientierte Strukturierung, Organisation und Realisierung<br />
der Einheit von bildnerisch-praktischer Produktion,<br />
Reflexion und Rezeption.<br />
c) Bewertungsmaßstab<br />
Anwendung der 60-BE-Skala<br />
6. Leistungskursfach Musik<br />
a) Struktur der Prüfung<br />
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil<br />
A und einem musizierpraktischen Prüfungsteil B zusammen.<br />
Prüfungsteil A: Analyse und Interpretation musikalischer<br />
Werke (Arbeitszeitanteil 270 Minuten; zuzüglich 15 Minuten<br />
Zeit <strong>für</strong> das Einhören und 5 Minuten Zeit <strong>für</strong> die technische<br />
Einrichtung der Wiedergabegeräte)<br />
Der Prüfungsteilnehmer bearbeitet eine Pflichtaufgabe, die<br />
nicht schwerpunktbezogen ist, sowie eine von zwei schwerpunktbezogenen<br />
Wahlaufgaben.<br />
Prüfungsteil B: Praktisches Musizieren (Arbeitszeitanteil<br />
30 Minuten)<br />
Jeder Prüfungsteilnehmer hat in diesem Prüfungsteil die<br />
folgenden drei Teilaufgaben zu absolvieren:<br />
1. Vortrag (solistisch oder Solopart) von<br />
a) instrumentalen und vokalen Stücken aus min<strong>des</strong>tens<br />
zwei verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen.<br />
b) instrumentalen oder vokalen Stücken aus min<strong>des</strong>tens<br />
zwei verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen.<br />
Das Programm kann ein Stück im Ensemble, zum Beispiel<br />
in kammermusikalischer Besetzung, im mehrstimmigen<br />
Chorsatz oder im Korrepetieren enthalten.<br />
2. Darbieten eines <strong>für</strong> den Prüfungsteilnehmer unbekannten,<br />
von der Fachprüfungskommission bestätigten<br />
Stückes oder einer Melodie „vom Blatt“ mit entsprechend<br />
geringerem Schwierigkeitsgrad.<br />
3. Interpretationsgespräch zu einem vom Prüfungsteilnehmer<br />
vorgetragenen Stück aus Teilaufgabe 1.<br />
Der Prüfungsteil B findet an einem Tag im Zeitraum der<br />
schriftlichen Prüfungen statt, den der jeweilige Prüfungsausschuss<br />
festlegt. Die Reihenfolge der Einzelprüfungen<br />
wird vom Kurslehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden<br />
<strong>des</strong> Prüfungsausschusses festgelegt.<br />
Der Prüfungsteilnehmer legt das Programm der Teilaufgabe<br />
1 in Absprache mit dem Kursfachlehrer vor Prüfungsbeginn<br />
fest. Der Kursfachlehrer stellt der Fachprüfungskommission<br />
die Noten der vorzutragenden Stücke zur<br />
Verfügung.<br />
Folgende Instrumentengruppen sind zugelassen:<br />
– Tasteninstrumente<br />
– Saiteninstrumente<br />
– Holzblas- und Blechblasinstrumente<br />
– Schlagzeug und Perkussionsinstrumente.<br />
Wählt der Prüfungsteilnehmer die Instrumentengruppe<br />
Schlagzeug und Perkussionsinstrumente, muss das<br />
Prüfungsprogramm einen melodiebetonten Beitrag enthalten.<br />
Dieser kann auf einem melodiefähigen Schlag- und<br />
Perkussionsinstrument oder einem anderen Melodieinstrument<br />
oder durch Gesang erbracht werden.<br />
Dem Prüfungsteilnehmer ist ausreichend Zeit zum Einspielen<br />
und zum Einsingen zu gewähren.<br />
b) Prüfungsinhalt<br />
Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte<br />
benannt:<br />
1. Umbrüche in der Musik um 1900<br />
2. Polyphones Musizieren zwischen 1500 und 1750.<br />
c) Bewertungsmaßstab<br />
Prüfungsteil A: erreichbar: 60 BE<br />
Anwendung der 60-BE-Skala<br />
Prüfungsteil B:<br />
Bewertungskriterien sind:<br />
– Schwierigkeitsgrad<br />
– korrekte Wiedergabe <strong>des</strong> Notentextes<br />
– technische Sauberkeit<br />
– künstlerische Gestaltung/Interpretation.<br />
Im Prüfungsteil B wird <strong>für</strong> die komplexe Prüfungsleistung<br />
insgesamt nur eine Punktzahl erteilt.<br />
Die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung <strong>für</strong> das Fach Musik<br />
wird als arithmetisches Mittel der in den Teilen A und B erreichten<br />
Punktzahlen berechnet.<br />
III. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern <strong>des</strong> gesellschaftswissenschaftlichen<br />
Aufgabenfel<strong>des</strong><br />
Leistungskursfach Geschichte und Grundkursfächer Geschichte,<br />
Geschichte bikulturell-bilingual, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft<br />
und Geographie<br />
1. Struktur der Prüfungsarbeit<br />
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />
Aufgaben zur Bearbeitung aus. Im Fach Geschichte bikulturellbilingual<br />
erfolgt die Aufgabenstellung in französischer Sprache,<br />
ebenso die schriftliche Bearbeitung der Aufgabenstellung.<br />
2. Bewertungsmaßstab<br />
Anwendung der 60-BE-Skala<br />
IV. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern <strong>des</strong> mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />
Aufgabenfel<strong>des</strong><br />
1. Leistungs- und Grundkursfach Mathematik<br />
a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />
Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:<br />
– im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden<br />
Problemen der Analysis, Geometrie/Algebra<br />
und Stochastik,<br />
– im Prüfungsteil B bis zu drei Pflichtaufgaben, die Probleme<br />
der Analysis, Geometrie/Algebra und Stochastik<br />
enthalten.<br />
Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch Aspekte<br />
der<br />
– Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher mathematischer<br />
Teilgebiete,<br />
135
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
– Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
auf praxisorientierte Sachverhalte,<br />
– selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung<br />
grundlegender mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
bei offeneren Fragestellungen.<br />
Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Aufzeichnungen<br />
zum Prüfungsteil A werden 60 Minuten nach<br />
Arbeitsbeginn vom Aufsicht führenden Lehrer eingesammelt.<br />
b) Prüfungsinhalt<br />
In den Aufgabenstellungen werden Kompetenzen im<br />
– mathematischen Modellieren,<br />
– algorithmisch-kalkülmäßigen Arbeiten sowie<br />
– Interpretieren und Beurteilen von Lösungen und Lösungswegen<br />
in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt.<br />
Hinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung <strong>des</strong> grafikfähigen,<br />
programmierbaren Taschenrechners wird auf die<br />
nachstehende Veröffentlichung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> Staatsinstituts<br />
<strong>für</strong> Bildung und Schulentwicklung verwiesen:<br />
„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />
Unterricht bei Verfügbarkeit<br />
<strong>des</strong> grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“, erschienen<br />
2002.<br />
c) Bewertungsmaßstab<br />
Anwendung der 60-BE-Skala im Grundkursfach und<br />
Anwendung der 120-BE-Skala im Leistungskursfach<br />
2. Leistungskursfächer Chemie und Physik sowie Grundkursfächer<br />
Biologie, Chemie und Physik<br />
a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />
Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:<br />
– im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden<br />
Problemen der jeweiligen Naturwissenschaft<br />
– im Prüfungsteil B eine oder mehrere Aufgaben ohne eigene<br />
experimentelle Tätigkeit<br />
– im Prüfungsteil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener<br />
experimenteller oder praktischer Tätigkeit.<br />
Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Aufzeichnungen<br />
zum Teil A werden 60 Minuten nach Arbeitsbeginn<br />
vom Aufsicht führenden Lehrer eingesammelt.<br />
Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch Aspekte<br />
der<br />
– Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher Teilgebiete<br />
der jeweiligen Naturwissenschaft<br />
– Anwendung naturwissenschaftlicher Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten auf praxisorientierte Sachverhalte<br />
– selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung<br />
grundlegender naturwissenschaftlicher Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen.<br />
Prüfungsteil B kann zwei Wahlaufgaben beinhalten, von denen<br />
der Prüfungsteilnehmer eine zu bearbeiten hat.<br />
b) Prüfungsinhalt<br />
Hinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung <strong>des</strong> grafikfähigen,<br />
programmierbaren Taschenrechners wird auf die<br />
nachstehende Veröffentlichung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> Staatsinstituts<br />
<strong>für</strong> Bildung und Schulentwicklung verwiesen:<br />
136<br />
Leistungskursfach Grundkursfach<br />
Prüfungsteil A erreichbar: 30 BE erreichbar: 15 BE<br />
Prüfungsteil B erreichbar: 90 BE erreichbar: 45 BE<br />
„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />
Unterricht bei Verfügbarkeit<br />
<strong>des</strong> grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“, erschienen 2002.<br />
In den Fächern Physik und Chemie ist im Falle einer entsprechenden<br />
Aufgabenstellung bei Nutzung von PC oder<br />
Laptop im Teil C sicherzustellen, dass die vom Prüfungsteilnehmer<br />
mit dem Computer erstellten Dokumente, zum Beispiel<br />
Grafiken oder Messwertreihen, sofort ausgedruckt<br />
und zu den Prüfungsunterlagen hinzugefügt werden<br />
können.<br />
c) Bewertungsmaßstab<br />
Prüfungsteil A erreichbar: 15 BE<br />
Prüfungsteil B erreichbar: 30 BE<br />
Prüfungsteil C erreichbar: 15 BE<br />
Anwendung der 60-BE-Skala<br />
V. Weitere Prüfungsfächer<br />
1. Leistungskursfach Sport<br />
a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />
Schriftlicher Prüfungsteil A: Sporttheorie<br />
Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />
Aufgaben zur Bearbeitung aus.<br />
Praktischer Prüfungsteil B: Sportpraxis<br />
Dieser Prüfungsteil findet an zwei anderen Tagen statt, die<br />
der jeweilige Prüfungsausschuss nach Abstimmung mit der<br />
<strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur festlegt. Der sportpraktische<br />
Prüfungsteil erstreckt sich <strong>für</strong> jeden Prüfungsteilnehmer auf<br />
zwei Lernbereiche (eine Individual- und eine Mannschaftssportart)<br />
mit insgesamt min<strong>des</strong>tens drei Prüfungsaufgaben.<br />
b) Bewertungsmaßstab<br />
Prüfungsteil A<br />
Anwendung der 60-BE-Skala<br />
Prüfungsteil B<br />
Für den Prüfungsteil wird eine Punktzahl erteilt. Diese wird<br />
gemäß den „Durchführungsbestimmungen <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />
<strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> <strong>für</strong> die praktische Abiturprüfung<br />
im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter<br />
sportlicher Ausbildung“ vom 31. Januar 2008 in der jeweils<br />
geltenden Fassung ermittelt.<br />
2. Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion<br />
(<strong>für</strong> Schulen in kirchlicher Trägerschaft)<br />
a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />
Aufgaben zur Bearbeitung aus.<br />
b) Bewertungsmaßstab<br />
Anwendung der 60-BE-Skala<br />
3. Leistungs- und Grundkursfach Katholische Religion<br />
(<strong>für</strong> Schulen in kirchlicher Trägerschaft)<br />
a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />
wie Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion<br />
b) Bewertungsmaßstab<br />
Anwendung der 60-BE-Skala
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
VI. Hinweise zu den Ergänzungsprüfungen zum Nachweis<br />
von Lateinkenntnissen (Latinum), Griechischkenntnissen<br />
(Graecum) und Hebräischkenntnissen (Hebraicum)<br />
1. Struktur der Prüfung<br />
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil A<br />
und einem mündlichen Prüfungsteil B zusammen. Prüfungsteilnehmer,<br />
deren schriftlicher Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet<br />
wurde, sind nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.<br />
Sie haben die gesamte Ergänzungsprüfung nicht bestanden.<br />
Unmittelbar vor dem mündlichen Prüfungsteil hat der Prüfungsteilnehmer<br />
in einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten einen von<br />
dem prüfenden Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden<br />
<strong>des</strong> Prüfungsausschusses gewählten Originaltext im<br />
Umfang von<br />
circa 50 lateinischen Wörtern (Latinum)<br />
circa 60 griechischen Wörtern (Graecum)<br />
circa 30 hebräischen Wörtern (Hebraicum)<br />
zu bearbeiten.<br />
2. Prüfungsinhalt <strong>des</strong> schriftlichen Prüfungsteils A<br />
Latinum:<br />
Ein anspruchsvollerer Originaltext im Umfang von circa 180 lateinischen<br />
Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen;<br />
der Text entstammt einer politischen Rede oder einem<br />
philosophischen oder historiographischen Werk und bezieht<br />
sich auf die Inhaltsbereiche römische Politik, Geschichte, Philosophie<br />
und Literatur.<br />
Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit<br />
nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage<br />
zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der <strong>für</strong> die Texterschließung<br />
notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz<br />
von circa 1800 lateinischen Wörtern und die<br />
erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik,<br />
Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.<br />
Graecum:<br />
Ein anspruchsvollerer Text aus dem Gesamtwerk Platons im<br />
Umfang von circa 195 griechischen Wörtern ist in angemessenes<br />
Deutsch zu übersetzen.<br />
Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit<br />
nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage<br />
zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der <strong>für</strong> die Texterschließung<br />
notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz<br />
von circa 2 000 griechischen Wörtern und die<br />
erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen griechische Politik,<br />
Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.<br />
Hebraicum:<br />
Ein mittelschwerer narrativer Text <strong>des</strong> Alten Testamentes im<br />
Umfang von circa 150 hebräischen Wörtern gemäß der Biblia<br />
Hebraica Stuttgartensia, Stuttgart 1983, ist in angemessenes<br />
Deutsch zu übersetzen.<br />
Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit<br />
nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage<br />
zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der <strong>für</strong> die Texterschließung<br />
notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz<br />
von circa 400 hebräischen Wörtern und die<br />
erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der Geschichte,<br />
Geographie, Gesellschaft und Religion <strong>des</strong> Alten Israel und seiner<br />
altorientalischen Umwelt vorausgesetzt.<br />
3. Prüfungsinhalt <strong>des</strong> mündlichen Prüfungsteils B<br />
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch,<br />
das sich bevorzugt auf Lernziele und Lerninhalte richtet, die im<br />
schriftlichen Prüfungsteil noch nicht überprüft worden sind. Der<br />
im mündlichen Prüfungsteil vorgelegte Originaltext entspricht<br />
den <strong>für</strong> den schriftlichen Prüfungsteil geltenden Kriterien, wobei<br />
sein Schwierigkeitsgrad die Situation einer mündlichen Prüfung<br />
berücksichtigt; das dem Prüfungsteilnehmer vorliegende Textblatt<br />
umfasst nur den Text sowie eventuell eine kurze Einführung<br />
in den Kontext und höchstens zwei knappe Übersetzungshilfen.<br />
Die Übersetzung von Teilen <strong>des</strong> Textes kann dem<br />
Nachweis eines vertieften Textverständnisses und hinreichender<br />
Kenntnisse der Elementargrammatik dienen. Die mündliche<br />
Prüfung umfasst folgende Bereiche: Lexik, Morphologie,<br />
Syntax; Texterschließung; Textrezeption und Tradition; Sachwissen.<br />
4. Bewertungsmaßstab <strong>für</strong> den Prüfungsteil A<br />
Die Übersetzung wird nach einer verbindlichen Fehlerzahl-<br />
Punkte-Tabelle bewertet, die dem vorgelegten Text <strong>für</strong> die<br />
Hand <strong>des</strong> prüfenden Fachlehrers beigegeben ist. Es werden<br />
nur ganze Punkte erteilt.<br />
5. Bewertungsmaßstab <strong>für</strong> den Prüfungsteil B<br />
Die im mündlichen Prüfungsteil erbrachte Leistung ist nach<br />
der Punkteskala von 15 bis 0 zu bewerten. Es sind nur ganze<br />
Punkte zulässig.<br />
6. Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung<br />
Die Gesamtnote der Ergänzungsprüfung wird als arithmetisches<br />
Mittel aus den Bewertungen der schriftlichen und<br />
mündlichen Leistungen gebildet. Beim Auftreten der Dezimalstelle<br />
5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden. Die Prüfung<br />
ist bestanden, wenn der Durchschnitt min<strong>des</strong>tens 5 Punkte ist.<br />
Kein Prüfungsteil darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein.<br />
VII. Inkrafttreten<br />
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />
in Kraft. Die Hinweise zur Vorbereitung auf die<br />
Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen <strong>2013</strong> an allgemeinbildenden<br />
Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs<br />
im Freistaat Sachsen (MBl. SMK S. 181), enthalten in der Verwaltungsvorschrift<br />
vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr.<br />
S. S 1776), treten am 1. November <strong>2013</strong> außer Kraft.<br />
Dresden, den 15. Mai <strong>2013</strong><br />
Sächsisches Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />
Herbert Wolff<br />
Staatssekretär<br />
137
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
I. Grundlegen<strong>des</strong><br />
Verwaltungsvorschrift<br />
<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />
zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium<br />
im Schuljahr <strong>2013</strong>/14<br />
Vom 28. Mai <strong>2013</strong><br />
Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung<br />
in Klassenstufe 10 <strong>des</strong> allgemeinbildenden Gymnasiums<br />
erfolgt auf der Grundlage von § 27 der Verordnung<br />
<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> über allgemeinbildende<br />
Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen<br />
(Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA) vom<br />
27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), in der jeweils geltenden<br />
Fassung.<br />
Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in der ersten<br />
und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.<br />
Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte <strong>des</strong> jeweiligen<br />
Lehrplans <strong>des</strong> Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe<br />
10 sowie der Bildungsstandards der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />
<strong>für</strong> den mittleren Schulabschluss.<br />
II. Fächerspezifische Hinweise<br />
1. Fach Deutsch<br />
a) Struktur der Arbeit<br />
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />
Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der<br />
Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine<br />
Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit<br />
gewährt.<br />
Die Aufgabenarten können sein:<br />
– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte:<br />
Textinterpretation,<br />
– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer<br />
Texte: Textanalyse,<br />
– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte:<br />
Literarische Erörterung,<br />
– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung,<br />
– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen ohne Textvorlage: Freie<br />
Erörterung,<br />
– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Gestaltende<br />
Interpretation,<br />
– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte:<br />
Adressatenbezogenes Schreiben einschließlich<br />
der Variante „Adressatenbezogenes Schreiben<br />
auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer<br />
Texte“.<br />
b) Zugelassenes Hilfsmittel<br />
– nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen<br />
Rechtschreibung.<br />
c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab<br />
Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung<br />
der erbrachten Leistung. Die Bewertung<br />
erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen<br />
Korrekturrichtlinien.<br />
138<br />
2. Fach Sorbisch<br />
a) Struktur der Arbeit<br />
– wie <strong>für</strong> das Fach Deutsch<br />
b) Zugelassene Hilfsmittel<br />
– Nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen<br />
Rechtschreibung,<br />
– Obersorbisch - deutsches Wörterbuch,<br />
– Deutsch - obersorbisches Wörterbuch.<br />
c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab<br />
– wie <strong>für</strong> das Fach Deutsch<br />
3. Fach Englisch<br />
a) Struktur der Arbeit<br />
Die Aufgabe umfasst folgende Bereiche:<br />
– Hörverstehen,<br />
– Sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom<br />
Deutschen ins Englische,<br />
– schriftliche Textproduktion.<br />
Der Anteil der Textproduktion umfasst min<strong>des</strong>tens die<br />
Hälfte der Arbeitszeit. Die Textproduktion findet auf der<br />
Grundlage englischsprachiger, vorwiegend authentischer<br />
Materialien statt und setzt Kompetenzen im Leseverstehen<br />
voraus.<br />
b) Zugelassene Hilfsmittel<br />
– zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch<br />
Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch,<br />
– einsprachiges nichtelektronisches Wörterbuch<br />
Englisch.<br />
c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab<br />
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der<br />
Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien.<br />
Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht min<strong>des</strong>tens<br />
zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die<br />
sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion<br />
wird als Ganzes bewertet.<br />
4. Fach Mathematik<br />
a) Struktur der Arbeit<br />
Jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.<br />
Teil A: Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu<br />
grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter<br />
auch Aufgaben mit Auswahlcharakter.<br />
Arbeitszeitanteil: 25 Minuten<br />
Teil B: Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden<br />
mathematischen Sachverhalten und deren<br />
Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene<br />
mathematische Teilgebiete vernetzt.<br />
Arbeitszeitanteil: 65 Minuten<br />
b) Zugelassene Hilfsmittel<br />
Teil A und Teil B: Zeichengeräte<br />
nur Teil B: Tabellen- und Formelsammlung sowie grafikfähiger,<br />
programmierbarer Taschenrechner mit oder<br />
ohne Computer-Algebra-System<br />
c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab<br />
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der<br />
Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien.
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
III. Inkrafttreten<br />
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August <strong>2013</strong> in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />
<strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur besonderen Leistungsfeststellung<br />
in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2012/13<br />
vom 25. September 2012 (MBl. SMK S. 554) außer Kraft.<br />
Dresden, den 28. Mai <strong>2013</strong><br />
Sächsisches Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />
Herbert Wolff<br />
Staatssekretär<br />
139
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
Ausschreibung<br />
zur Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels „Europaschule in Sachsen“<br />
Az.: 25-6419.60/43/23<br />
Das Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> verleiht zur weiteren Entwicklung<br />
<strong>des</strong> europäischen Gedankens in Bildung und Erziehung<br />
das Gütesiegel „Europaschule in Sachsen“. Im Rahmen der<br />
spezifischen Ausgestaltung der schulgesetzlichen Regelungen<br />
und zur Umsetzung der Beschlüsse der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />
zur „Interkulturellen Bildung und Erziehung in der Schule“<br />
beziehungsweise zu „Europabildung in der Schule“ wird sächsischen<br />
Schulen aller Schularten die Möglichkeit gegeben, sich<br />
um die Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels zu bewerben.<br />
Schulen, die das Gütesiegel „Europaschule in Sachsen“ führen<br />
möchten, legen der jeweils zuständigen Regionalstelle der<br />
<strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur bis zum 1. Oktober eines jeden<br />
Jahres einen entsprechenden Antrag (siehe Anlage) vor. Die<br />
Verleihung <strong>des</strong> Namenszusatzes erfolgt jährlich im Juni <strong>für</strong><br />
einen Zeitraum von fünf Jahren.<br />
Eine Europaschule ist eine Schule mit einer europaorientierten<br />
interkulturellen Ausrichtung, die dieses Gedankengut durch<br />
vielfältige Projekte und Maßnahmen zum Ausdruck bringt und<br />
im Schulprogramm hervorhebt. Europaschulen bereiten<br />
Schüler in besonderer Weise auf ein zukünftiges Berufs- und<br />
Studienleben im gemeinsamen Haus Europa vor. Die Förderung<br />
<strong>des</strong> Europagedankens bildet daher die Grundlage der<br />
konzeptionellen und praktischen Arbeit dieser Schulen. Sie<br />
fördern die europaorientierte und interkulturelle Kompetenz<br />
durch Wissensvermittlung, Begegnung und Dialog mit Menschen<br />
anderer Länder und Kulturen.<br />
Die nachfolgenden Qualitätskriterien sind von Europaschulen<br />
zu erfüllen:<br />
1. Integration europäischer Themen<br />
Europaschulen bemühen sich in besonderer Weise um die Integration<br />
europäischer Themen in den Unterricht. Grundlage<br />
da<strong>für</strong> sind die Empfehlungen der KMK „Europabildung in der<br />
Schule“ (Mai 2008) sowie <strong>des</strong> Europäischen Parlamentes und<br />
<strong>des</strong> Rates der Europäischen Union zu „Schlüsselkompetenzen<br />
<strong>für</strong> Lebensbegleiten<strong>des</strong> Lernen“ (Dezember 2006). Zur Ergänzung<br />
und Vertiefung nutzen Europaschulen zusätzlich den<br />
außerunterrichtlichen Bereich. Schulische Organisationsformen,<br />
insbesondere Veranstaltungen und Aktivitäten, die zur<br />
Entwicklung und Umsetzung <strong>des</strong> Europagedankens beitragen,<br />
sind fester Bestandteil <strong>des</strong> schulischen Lebens (zum Beispiel<br />
Projekttage und -wochen, unterrichtliche und außerunterrichtliche<br />
Angebote zu europarelevanten Themen, europabezogene<br />
Schülerzeitungsarbeit, Gespräche mit Europa-, Bun<strong>des</strong>oder<br />
Landtagsabgeordneten zu Europathemen, Zusammenarbeit<br />
mit der Lan<strong>des</strong>zentrale <strong>für</strong> politische Bildung).<br />
2. Sprachenlernen<br />
Die Schule fördert intensiv den Erwerb von Sprachkompetenz<br />
ihrer Schüler. Dabei müssen Angebote aus verschiedenen<br />
Sprachräumen Europas vorliegen und vorhandene sprachliche<br />
Potentiale genutzt werden. Der Nachweis kann auch durch<br />
zusätzliche, über den Pflichtbereich hinausgehende Sprachenangebote<br />
erbracht werden. Hierzu gehören unter anderem bilinguale<br />
Angebote, Intensives Sprachenlernen an Grundschulen,<br />
Sprachenangebote im Wahlbereich, herkunftssprachliche<br />
140<br />
Angebote. An allgemeinbildenden Schulen sollte darüber hinaus<br />
mit dem Europäischen Portfolio der Sprachen gearbeitet<br />
werden. Zudem kann der Nachweis erbracht werden durch die<br />
Vorbereitung auf den Erwerb internationaler Sprachdiplome/<br />
Zertifikate oder die Durchführung von Prüfungen zum KMK-<br />
Fremdsprachenzertifikat im berufsbildenden Bereich.<br />
3. Projektorientierte Partnerschaften und Praktika<br />
Die Schule unterhält aktiv und kontinuierlich Partnerschaften<br />
mit Schulen, Ausbildungsunternehmen und so weiter im europäischen<br />
Ausland. Die Partnerschaft wird insbesondere durch<br />
länderübergreifende Projekte nachgewiesen. Alle an Schulentwicklung<br />
Beteiligten wirken daran mit.<br />
Von Gymnasien werden min<strong>des</strong>tens drei, von Mittelschulen<br />
und berufsbildenden Schulen min<strong>des</strong>tens zwei Partnerschaften,<br />
von Grund- und Förderschulen min<strong>des</strong>tens eine Schulpartnerschaft<br />
erwartet.<br />
Im Rahmen gemeinsamer Projekte werden Austauschbegegnungen<br />
durchgeführt und Kontakte gepflegt. Diese internationalen<br />
Begegnungen und Projekte werden in den Unterricht integriert.<br />
Die weiterführenden Schulen unterstützen beruflich orientierte<br />
Praktika beziehungsweise Betriebspraktika im europäischen<br />
Ausland.<br />
Für Partnerschaften und Praktika werden EU-Programme, Programme<br />
weiterer Institutionen und Fördermittel genutzt, soweit<br />
dies möglich ist.<br />
4. Personalqualifizierung und -entwicklung<br />
Die Professionalisierung <strong>des</strong> Lehrpersonals in europarelevanten<br />
Bereichen ist Bestandteil <strong>des</strong> Fortbildungskonzepts von<br />
Europaschulen. Dazu gehören auch qualifizierende Maßnahmen<br />
zur Verbesserung der Sprachenkenntnisse als Angebot<br />
<strong>für</strong> Lehrkräfte sowie Aufenthalte im europäischen Ausland.<br />
5. Europaschule in der Region<br />
Europaschulen initiieren in ihrem regionalen Umfeld die Vermittlung<br />
<strong>des</strong> Europagedankens. Sie setzen diese Qualitätskriterien<br />
sowohl in der Schule als auch nach außen um. Dabei<br />
beziehen sie andere Schulen und weitere Einrichtungen in der<br />
Region sowie Partner aus Politik und Wirtschaft, Kunst und Kultur<br />
in ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit mit ein.<br />
Europaschulen engagieren sich in regionalen Netzwerken und<br />
treten auch hier als Förderer <strong>des</strong> Europagedankens hervor.<br />
Durch eine vielseitige Öffentlichkeitsarbeit, durch Publikationen<br />
zu gelungenen Projekten und zum internationalen Austausch<br />
tragen sie zur Verbreitung ihrer Erfahrungen bei.<br />
6. Qualitätssicherung<br />
Qualitätssicherung ist Aufgabe aller an Schulentwicklung Beteiligten.<br />
Eine schulische Planungs- oder Steuerungsgruppe gewährleistet<br />
die kontinuierliche Umsetzung der Qualitätskriterien<br />
<strong>für</strong> Europaschulen.<br />
Die in diesem Rahmen realisierten Maßnahmen unterliegen in<br />
regelmäßigen Abständen einer systematischen schulinternen<br />
Evaluation.
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
7. Förderung von Begabungen<br />
Europaschulen fördern individuelle Schülerleistungen beziehungsweise<br />
Leistungen von Schülergruppen, die in besonderer<br />
Weise die Auseinandersetzung mit europäischen Themen und<br />
Problemstellungen widerspiegeln. Hierzu gehört die Teilnahme<br />
an Wettbewerben wie zum Beispiel der Europäische Wettbewerb,<br />
Wettbewerbe auf naturwissenschaftlichem, musischem,<br />
gesellschaftswissenschaftlichem oder sprachlichem<br />
Gebiet sowie die Teilnahme an Jugendforen oder das Erbringen<br />
einer Besonderen Lernleistung.<br />
8. Kooperation mit den Nachbarstaaten<br />
Europaschulen in Sachsen unterbreiten ihren Schülern spezielle<br />
regionalspezifische Angebote, die sich insbesondere auf<br />
die Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen<br />
Republik beziehen. Dies kann durch den Sprachunterricht<br />
(fakultativ oder wahlobligatorisch), Arbeitsgemeinschaften<br />
(zum Beispiel zu Lebensweise, Kultur, gegebenenfalls in Kombination<br />
mit der Nachbarsprache), durch Schulpartnerschaften,<br />
grenzübergreifende Projekte oder Praktika geschehen. Berufsbildende<br />
Schulen können statt regionalspezifischer Schwerpunkte<br />
berufsspezifische Schwerpunkte setzen.<br />
141
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
Qualitätsindikatoren <strong>für</strong> die Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels „Europaschule in Sachsen“<br />
Qualitätskriterium Qualitätsindikatoren<br />
Integration europäischer Themen<br />
Behandlung europäischer Themen im Unterricht unter Beachtung der<br />
Lehrplananforderungen und <strong>des</strong> Schulprogramms in besonderer Weise<br />
außerunterrichtliche Veranstaltungen/Angebote zu europarelevanten<br />
Sprachenlernen<br />
Themen als Bestandteil <strong>des</strong> Schulprogramms wie zum Beispiel Projekttage,<br />
Ganztagsangebote, Gespräche/Foren mit externen Partnern<br />
Sprachangebote im Pflicht- und Wahlbereich aus verschiedenen Sprachräumen<br />
auf unterschiedlichen Niveaustufen (zum Beispiel bilinguale Angebote,<br />
Neigungskurse, Arbeitsgemeinschaften, herkunftssprachliche<br />
Angebote) und Maßnahmen zur Förderung <strong>des</strong> Interesses an Sprachen<br />
(zum Beispiel Aktionstage, Sprachenfeste)<br />
Dokumentation von Ergebnissen <strong>des</strong> Sprachenlernens (zum Beispiel<br />
Portfolio/Lerntagebuch gemäß Schulart- und Altersspezifik, Vorbereitung<br />
auf den Erwerb internationaler Sprachdiplome und -zertifikate, Durchführung<br />
der Prüfung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat <strong>für</strong> Berufsbildende<br />
Schulen)<br />
Projektorientierte Partnerschaften und Praktika Partnerschaften mit Schulen oder Unternehmen oder anderen Einrichtungen<br />
(Min<strong>des</strong>tanzahl: Gymnasien 3, Mittelschule, Berufsbildende Schulen<br />
2, Förderschulen und Grundschulen 1) auf der Grundlage gemeinsamer<br />
länderübergreifender Projekte und Integration internationaler Begegnungen<br />
in den Unterricht, Unterstützung europabezogener beruflich orientierter<br />
Praktika<br />
Mitwirkung aller an Schulentwicklung Beteiligten bei der Organisation und<br />
Durchführung schulischer Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaften unter<br />
Nutzung unterschiedlicher Medien<br />
Personalqualifizierung und -entwicklung<br />
Europakompetenz: Teilnahme an Fortbildungen oder Referententätigkeit,<br />
Mitwirkung bei Lehreraustauschprogrammen und/oder anderen berufsbezogenen<br />
Auslandsaufenthalten<br />
Sprachliche Kompetenzen: Nutzung von Angeboten zur Verbesserung<br />
von Sprachkenntnissen auch von Sachfachlehrern, Einbeziehung von<br />
Fremdsprachenassistenten<br />
Europaschule in der Region<br />
Initiativen zur Verbreitung <strong>des</strong> Europagedankens in der Region, insbesondere<br />
durch Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu europarelevanten<br />
Themen<br />
Mitarbeit der Schule in regionalen Netzwerken zur Förderung <strong>des</strong> Europagedankens<br />
Qualitätssicherung<br />
Teilnahme aller an Schulentwicklung Beteiligten an Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
und Kontinuität der Arbeit der Planungs- oder Steuerungsgruppe<br />
Europa<br />
Systematische schulinterne Evaluation zur Umsetzung <strong>des</strong> Schulprogramms<br />
bezogen auf europarelevante Themen<br />
Förderung von Begabungen<br />
Öffentliche Präsentation von Schülerleistungen zu europarelevanten<br />
Themen<br />
Erfolgreiche Teilnahme einzelner Schüler oder Schülergruppen an Wettbewerben,<br />
Jugendforen und so weiter zu europarelevanten Themen<br />
Kooperation mit den Nachbarstaaten: spezielle regionalspezifische<br />
Angebote, insbesondere hinsichtlich<br />
Republik Polen und/oder Tschechischer<br />
Republik 1<br />
Nutzung interkultureller und regionalspezifischer Angebote durch die<br />
Schüler (zum Beispiel Verbesserung der Sprachkompetenz durch Einbeziehung<br />
von Muttersprachlern, Arbeitsgemeinschaften zu Lebensweise,<br />
Kultur und Traditionen) oder Durchführung von grenzüberschreitenden<br />
Projekten, Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von<br />
Sportveranstaltungen, Chorauftritten, gemeinsamen Ausstellungen und<br />
weiteren Veranstaltungen<br />
1<br />
An Grundschulen mit Intensivem Sprachenlernen Französisch und an AbiBac-Schulen auch Frankreich. An berufsbildenden Schulen ist statt<strong>des</strong>sen<br />
eine berufsspezifische Schwerpunktsetzung möglich.<br />
142
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
Bewerbungsantrag zur Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels „Europaschule in Sachsen“<br />
Antragstellende Schule:<br />
Name der Schule:<br />
Straße und Hausnummer:<br />
Postleitzahl und Ort:<br />
Telefon- und Faxnummer: Telefon: Fax:<br />
E-Mail-Adresse:<br />
Schulleiter/-in:<br />
Website:<br />
Regionalstelle der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur:<br />
Schulträger:<br />
Anlage<br />
Die Umsetzung aller Kriterien <strong>für</strong> Europaschulen und deren Nachweis anhand ausgewählter Beispiele <strong>für</strong> den Zeitraum<br />
der letzten fünf Jahre (maximal ein Ordner und gegebenenfalls CD-ROM) ist erforderlich.<br />
Dem Antrag ist beizufügen:<br />
– Schuljahresterminkalender<br />
– Beschluss der Schulkonferenz zum Antrag<br />
– Zustimmung <strong>des</strong> Schulträgers<br />
Bitte den Antrag und die Unterlagen auch per Mail an die Sächsische Bildungsagentur senden.<br />
Datum Unterschrift<br />
143
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
Das Anliegen<br />
Wettbewerb Großer SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen <strong>2013</strong><br />
<strong>für</strong> hervorragende Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen<br />
Im Mittelpunkt <strong>des</strong> Wettbewerbs stehen Schulen und Unternehmen<br />
als Kooperationspartner mit ihrer lebendigen, dauerhaften<br />
Zusammenarbeit <strong>für</strong> eine systematische Berufs- und Studienorientierung.<br />
Deshalb loben die Vereinigung der <strong>Sächsischen</strong> Wirtschaft e. V.<br />
und das Bildungswerk der <strong>Sächsischen</strong> Wirtschaft e.V. über die<br />
Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen<br />
<strong>2013</strong> den Großen SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen zur<br />
Prämierung der erfolgreichsten Schule-Wirtschaft-Kooperationen<br />
Sachsens aus.<br />
Der Wettbewerb würdigt hervorragende und zukunftsweisende<br />
Kooperationen von Schulen und Unternehmen, die sich durch<br />
Maßnahmen und Projekte zur Berufs- und Studienorientierung<br />
auszeichnen.<br />
Der Preis<br />
Die drei besten allgemeinbildenden Schulen erhalten den<br />
Großen SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen mit einem<br />
Preisgeld von bis zu 2 000 EUR.<br />
Die drei schulfreundlichsten Unternehmen Sachsens werden<br />
mit einer Urkunde <strong>für</strong> ihr Engagement geehrt.<br />
Bewerbung<br />
Bewerben können sich alle allgemeinbildenden Schulen sowie<br />
Unternehmen, die im Schuljahr 2012/<strong>2013</strong> Kooperationen zwischen<br />
Schule und Unternehmen zur Berufs- und Studienorientierung<br />
erfolgreich realisiert haben.<br />
144<br />
Die notwendigen Fragebögen <strong>für</strong> die Bewerbung sind auf der<br />
Homepage www.schule-wirtschaft-sachsen.de herunterzuladen.<br />
Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen (inklusive Anlagen)<br />
sind einzureichen (postalisch oder per PDF, nicht größer als<br />
10 MB, sonst auf CD oder ähnliches) an das<br />
Bildungswerk der <strong>Sächsischen</strong> Wirtschaft e.V.<br />
Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen<br />
Postfach 28 03 64<br />
01143 Dresden<br />
E-Mail: koordinierungsstelle@bsw-mail.de.<br />
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
Einsen<strong>des</strong>chluss<br />
Einsen<strong>des</strong>chluss ist der 16. September <strong>2013</strong> (virtueller Posteingang<br />
beziehungsweise Poststempel).<br />
Preisverleihung<br />
Die Preisverleihung findet im Rahmen der Jahrestagung der<br />
Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen<br />
am 14. November <strong>2013</strong> in Pirna statt.<br />
Hinweis <strong>für</strong> das Bewerbungsverfahren ab 2014<br />
Ab 2014 können sich nur noch Schulen <strong>für</strong> den Großen<br />
SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen bewerben, die das<br />
Sächsische Qualitätssiegel <strong>für</strong> Berufs- und Studienorientierung<br />
tragen.
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
Stellenausschreibung<br />
Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />
die Stelle der/<strong>des</strong><br />
Schulleiterin/Schulleiters<br />
an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus:<br />
Sächsische Bildungsagentur<br />
Regionalstelle Dresden<br />
Postfach 23 01 20<br />
01111 Dresden<br />
Schule<br />
Anschrift<br />
Johann-Friedrich-Jencke-Schule Dresden, Schule <strong>für</strong><br />
Hörgeschädigte<br />
Maxim-Gorki-Straße 4<br />
01127 Dresden<br />
Voraussetzungen sind:<br />
– Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik<br />
oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation<br />
Sonderpädagogik und Lehrbefähigung,<br />
ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis,<br />
– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />
Von Vorteil sind:<br />
– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />
sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />
Führung einer Schule,<br />
– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />
und Kooperation,<br />
– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />
Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />
Führungskräftequalifizierung,<br />
– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement<br />
bei der Profilierung der Schule.<br />
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />
Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />
hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />
der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in<br />
in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich<br />
<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind<br />
wünschenswert.<br />
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />
Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />
Stellenausschreibungen<br />
Stellenbewertung bis<br />
besetzbar ab<br />
(SächsBesO/TV-L)<br />
A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />
Zeitpunkt<br />
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />
Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />
beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />
im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />
erreicht werden kann.<br />
Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme<br />
an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in<br />
Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />
Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />
Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />
der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />
Der Bewerbung ist beizufügen:<br />
1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />
2. tabellarischer Lebenslauf<br />
3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />
Werdegangs<br />
4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />
(soweit vorhanden)<br />
Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.<br />
145
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />
die Stelle der/<strong>des</strong><br />
Schulleiterin/Schulleiters<br />
an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus:<br />
Sächsische Bildungsagentur<br />
Regionalstelle Dresden<br />
Postfach 23 01 20<br />
01111 Dresden<br />
Schule<br />
Anschrift<br />
Schule <strong>für</strong> geistig Behinderte „Lichtblick“ Riesa<br />
Magdeburger Straße 2<br />
01587 Riesa<br />
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die<br />
bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis<br />
mit dem Freistaat Sachsen stehen.<br />
Voraussetzungen sind:<br />
– Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik<br />
oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation<br />
Sonderpädagogik und Lehrbefähigung,<br />
ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis,<br />
– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />
Von Vorteil sind:<br />
– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />
sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />
Führung einer Schule,<br />
– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />
und Kooperation,<br />
– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />
Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />
Führungskräftequalifizierung,<br />
– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement<br />
bei der Profilierung der Schule.<br />
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />
Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />
hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />
der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in<br />
in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich<br />
<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind<br />
wünschenswert.<br />
146<br />
Stellenbewertung bis<br />
(SächsBesO/TV-L)<br />
besetzbar ab<br />
A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2014<br />
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />
Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />
Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />
beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />
im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />
erreicht werden kann.<br />
Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme<br />
an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in<br />
Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />
Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />
Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />
der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />
Der Bewerbung ist beizufügen:<br />
1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />
2. tabellarischer Lebenslauf<br />
3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />
Werdegangs<br />
4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />
(soweit vorhanden)<br />
Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
Stellenausschreibung<br />
Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />
die Stelle der/<strong>des</strong><br />
Schulleiterin/Schulleiters<br />
an nachfolgend aufgeführter Grundschule aus:<br />
Sächsische Bildungsagentur<br />
Regionalstelle Dresden<br />
Postfach 23 01 20<br />
01111 Dresden<br />
Schule<br />
Anschrift<br />
Grundschule Königstein<br />
Schreiberberg 1<br />
01824 Königstein<br />
Voraussetzungen sind:<br />
– Hochschulabschluss <strong>für</strong> das Lehramt an Grundschulen beziehungsweise<br />
Fachschulabschluss als Lehrer <strong>für</strong> untere<br />
Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch,<br />
Mathematik und einem Wahlfach,<br />
– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />
Von Vorteil sind:<br />
– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />
sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />
Führung einer Schule,<br />
– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />
und Kooperation,<br />
– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />
Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />
Führungskräftequalifizierung,<br />
– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement<br />
bei der Profilierung der Schule.<br />
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />
Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />
hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />
der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in<br />
in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich<br />
<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind<br />
wünschenswert.<br />
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />
Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />
Stellenbewertung bis<br />
besetzbar ab<br />
(SächsBesO/TV-L)<br />
A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />
Zeitpunkt<br />
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />
Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />
beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />
im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />
erreicht werden kann.<br />
Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme<br />
an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in<br />
Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />
Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />
Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />
der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />
Der Bewerbung ist beizufügen:<br />
1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />
2. tabellarischer Lebenslauf<br />
3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />
Werdegangs<br />
4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />
(soweit vorhanden)<br />
Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.<br />
147
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />
die Stelle der/<strong>des</strong><br />
stellvertretenden Schulleiterin/<br />
stellvertretenden Schulleiters<br />
an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus:<br />
Sächsische Bildungsagentur<br />
Regionalstelle Bautzen<br />
Postfach 44 44<br />
02634 Bautzen<br />
Schule<br />
Anschrift<br />
Dr.-Friedrich-Wolf-Schule – Sonderpädagogisches<br />
Förderzentrum <strong>für</strong> Körperbehinderte Hoyerswerda<br />
Dillinger Straße 2<br />
02977 Hoyerswerda<br />
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die<br />
bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis<br />
mit dem Freistaat Sachsen stehen.<br />
Voraussetzungen sind:<br />
In der Regel im jeweiligen Förderschwerpunkt:<br />
– Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik<br />
oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation<br />
Sonderpädagogik und Lehrbefähigung,<br />
ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis,<br />
– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />
Von Vorteil sind:<br />
– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />
sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />
Führung einer Schule,<br />
– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />
und Kooperation,<br />
– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />
Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />
Führungskräftefortbildung.<br />
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />
Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />
hohe Belastbarkeit und Flexibilität.<br />
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />
Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />
148<br />
Stellenbewertung bis<br />
besetzbar ab<br />
(SächsBesO/TV-L)<br />
A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />
Zeitpunkt<br />
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />
Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />
beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />
im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />
erreicht werden kann.<br />
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende<br />
Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung<br />
schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende<br />
Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />
Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />
Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />
der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />
Der Bewerbung ist beizufügen:<br />
1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />
2. tabellarischer Lebenslauf<br />
3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />
Werdegangs<br />
4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />
(soweit vorhanden)<br />
Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
Stellenausschreibung<br />
Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />
die Stelle der/<strong>des</strong><br />
stellvertretenden Schulleiterin/<br />
stellvertretenden Schulleiters<br />
an nachfolgend aufgeführter Grundschule aus:<br />
Sächsische Bildungsagentur<br />
Regionalstelle Leipzig<br />
Postfach 10 06 53<br />
04006 Leipzig<br />
Schule<br />
Anschrift<br />
Diesterweg-Grundschule Delitzsch<br />
August-Bebel-Straße 12<br />
04509 Delitzsch<br />
Voraussetzungen sind:<br />
– abgeschlossene Hochschulausbildung <strong>für</strong> das Lehramt an<br />
Grundschulen beziehungsweise Fachschulabschluss als<br />
Lehrer <strong>für</strong> untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung<br />
in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach,<br />
– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />
Von Vorteil sind:<br />
– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />
sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />
Führung einer Schule,<br />
– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />
und Kooperation,<br />
– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />
Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />
Führungskräftequalifizierung.<br />
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />
Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />
hohe Belastbarkeit und Flexibilität.<br />
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />
Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />
Stellenbewertung bis<br />
besetzbar ab<br />
(SächsBesO/TV-L)<br />
A 12 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />
Zeitpunkt<br />
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />
Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />
beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />
im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />
erreicht werden kann.<br />
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende<br />
Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung<br />
schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende<br />
Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />
Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />
Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />
der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />
Der Bewerbung ist beizufügen:<br />
1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />
2. tabellarischer Lebenslauf<br />
3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />
Werdegangs<br />
4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />
(soweit vorhanden)<br />
Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.<br />
149
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />
die Stelle der/<strong>des</strong><br />
stellvertretenden Schulleiterin/<br />
stellvertretenden Schulleiters<br />
an den nachfolgend aufgeführten Mittelschulen aus:<br />
Sächsische Bildungsagentur<br />
Regionalstelle Chemnitz<br />
Postfach 13 34<br />
09072 Chemnitz<br />
Schule<br />
Anschrift<br />
Georg-Weerth-Mittelschule Chemnitz<br />
Uhlandstraße 2-4<br />
09130 Chemnitz, OT Zentrum<br />
Sächsische Bildungsagentur<br />
Regionalstelle Dresden<br />
Postfach 23 01 20<br />
01111 Dresden<br />
Schule<br />
Anschrift<br />
Mittelschule „Leonhardt Frank“ Coswig<br />
Hauptstraße 6<br />
01640 Coswig<br />
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die<br />
bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis<br />
mit dem Freistaat Sachsen stehen.<br />
Voraussetzungen sind:<br />
– Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung<br />
in zwei anerkannten Unterrichtsfächern der Mittelschule,<br />
– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />
Von Vorteil sind:<br />
– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />
sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />
Führung einer Schule,<br />
– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />
und Kooperation,<br />
– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />
Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />
Führungskräftefortbildung.<br />
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />
Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />
hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />
der Tätigkeit als Fachberater/in oder als Referent/in in der<br />
Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich <strong>des</strong><br />
<strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind wünschenswert.<br />
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />
Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />
150<br />
Stellenbewertung bis<br />
besetzbar ab<br />
(SächsBesO/TV-L)<br />
A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />
Zeitpunkt<br />
Stellenbewertung bis<br />
besetzbar ab<br />
(SächsBesO/TV-L)<br />
A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />
Zeitpunkt<br />
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />
Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />
beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />
im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />
erreicht werden kann.<br />
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende<br />
Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung<br />
schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende<br />
Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />
Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />
Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />
der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />
Der Bewerbung ist beizufügen:<br />
1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />
2. tabellarischer Lebenslauf<br />
3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />
Werdegangs<br />
4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />
(soweit vorhanden)<br />
Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.
4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />
Stellenausschreibung<br />
Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />
die Stelle der/<strong>des</strong><br />
stellvertretenden Schulleiterin/<br />
stellvertretenden Schulleiters<br />
an dem nachfolgend aufgeführten Gymnasium aus:<br />
Sächsische Bildungsagentur<br />
Regionalstelle Leipzig<br />
Postfach 100 653<br />
04006 Leipzig<br />
Schule<br />
Anschrift<br />
Gymnasium „Am Breiten Teich“ Borna<br />
Am Breiten Teich 4<br />
04552 Borna<br />
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die<br />
bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis<br />
mit dem Freistaat Sachsen stehen.<br />
Voraussetzungen sind:<br />
– Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung<br />
in zwei anerkannten Unterrichtsfächern <strong>des</strong><br />
Gymnasiums,<br />
– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />
Von Vorteil sind:<br />
– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />
sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />
Führung einer Schule,<br />
– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />
und Kooperation,<br />
– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />
Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />
Führungskräftequalifizierung.<br />
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />
Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />
hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />
der Tätigkeit als Fachleiter/in, Fachberater/in, Oberstufenberater/in<br />
oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise<br />
im Geschäftsbereich <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind wünschenswert.<br />
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />
Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />
Stellenbewertung bis<br />
(SächsBesO/TV-L)<br />
besetzbar ab<br />
A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2014<br />
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />
Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />
beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />
im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />
erreicht werden kann.<br />
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende<br />
Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung<br />
schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende<br />
Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />
Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />
Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />
der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />
Der Bewerbung ist beizufügen:<br />
1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />
2. tabellarischer Lebenslauf<br />
3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />
Werdegangs<br />
4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />
(soweit vorhanden)<br />
Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.<br />
151
<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />
152<br />
Abs.: SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 Dresden<br />
Postvertriebsstück, Deutsche Post AG, „Entgelt bezahlt", ZKZ F 11524<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Sächsisches Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> (SMK), Carolaplatz 1,<br />
01097 Dresden<br />
Redaktion:<br />
Verantwortlicher Redakteur: Morten Wollenberg, SDV Vergabe<br />
GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Telefon 0351 4203-1423,<br />
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Ortfelde 100, 30916 Isernhagen, Telefon 0511 779538-0, Telefax<br />
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Redaktionsschluss:<br />
27. Juni <strong>2013</strong><br />
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