08.10.2013 Aufrufe

Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 7/2013

Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 7/2013

Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 7/2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />

Nr. 7/<strong>2013</strong> 4. Juli <strong>2013</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Verwaltungsvorschrift <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung<br />

und die Ergänzungsprüfungen 2015 an allgemeinbildenden<br />

Gymnasien, Abendgymnasien und<br />

Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2015)<br />

vom 15. Mai <strong>2013</strong> ............................................................ 130<br />

Verwaltungsvorschrift <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur besonderen Leistungsfeststellung<br />

in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr <strong>2013</strong>/14<br />

vom 28. Mai <strong>2013</strong> ............................................................ 138<br />

Ausschreibung zur Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels<br />

Europaschule in Sachsen .............................................. 140<br />

Wettbewerb Großer SCHULEWIRTSCHAFT-Preis<br />

Sachsen <strong>2013</strong> <strong>für</strong> hervorragende Kooperationen zwischen<br />

Schule und Unternehmen .................................... 144<br />

Stellenausschreibungen<br />

Schulleiterin/Schulleiter Förderschule .............................. 145<br />

Schulleiterin/Schulleiter Förderschule .............................. 146<br />

Schulleiterin/Schulleiter Grundschule .............................. 147<br />

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter<br />

Förderschule .......................................................... 148<br />

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter<br />

Grundschule .......................................................... 149<br />

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter<br />

Mittelschule ............................................................ 150<br />

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter<br />

Gymnasium ............................................................ 151<br />

129


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

Verwaltungsvorschrift<br />

<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />

zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2015<br />

an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen<br />

(VwV Abiturprüfung 2015)<br />

I. Allgemeine Festlegungen<br />

1. Grundlagen<br />

Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung und der<br />

Ergänzungsprüfungen an allgemeinbildenden Gymnasien,<br />

Abendgymnasien und Kollegs erfolgen auf der Grundlage<br />

nachstehender Regelungen <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> und der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz:<br />

– Verordnung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />

über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung<br />

im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung<br />

– SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348),<br />

– Verordnung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />

über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien<br />

und Kollegs im Freistaat Sachsen (AGyKoVO) vom<br />

8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555, 599), geändert<br />

durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Juni 2012<br />

(SächsGVBl. S. 348, 372),<br />

– Verwaltungsvorschrift <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung<br />

an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs<br />

(SOGYA-VwV) vom 31. August 2012 (MBl. SMK S. 466),<br />

– Lehrpläne <strong>für</strong> das allgemeinbildende Gymnasium,<br />

– Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) <strong>für</strong> die Fächer<br />

der Abiturprüfung laut Beschluss der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />

vom 1. Dezember 1989,<br />

– Bekanntmachung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Kultus</strong> zur Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten<br />

an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien<br />

und Kollegs im Freistaat Sachsen – Fachbezogene<br />

Korrekturhinweise gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 OAVO vom<br />

2. Januar 2009 (MBl. SMK S. 4),<br />

130<br />

Vom 15. Mai <strong>2013</strong><br />

– Durchführungsbestimmungen <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> <strong>für</strong> die praktische Abiturprüfung im<br />

Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung<br />

vom 31. Januar 2008,<br />

– Vereinbarung über das Latinum und das Graecum, Beschluss<br />

der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz vom 22. September 2005,<br />

– Bildungsstandards im Fach Deutsch <strong>für</strong> die Allgemeine<br />

Hochschulreife, Beschluss der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />

vom 18. Oktober 2012,<br />

– Bildungsstandards im Fach Mathematik <strong>für</strong> die Allgemeine<br />

Hochschulreife, Beschluss der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />

vom 18. Oktober 2012 und<br />

– Bildungsstandards <strong>für</strong> die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch)<br />

<strong>für</strong> die Allgemeine Hochschulreife, Beschluss<br />

der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz vom 18. Oktober 2012<br />

in den jeweils geltenden Fassungen.<br />

2. Prüfungsinhalte und Anforderungen<br />

Alle Lernbereiche <strong>des</strong> jeweiligen Lehrplans der gymnasialen<br />

Oberstufe enthalten mögliche Prüfungsinhalte. Hinsichtlich der<br />

Anforderungen in der Abiturprüfung wird darauf verwiesen,<br />

dass im Zuge der gymnasialen Qualitätsentwicklung den fachlichen<br />

Grundlagen eine besondere Bedeutung zukommt und<br />

dass bei den Prüfungsaufgaben auf transferierbares Wissen<br />

und problemlösen<strong>des</strong> Denken großes Gewicht gelegt wird.


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

3. Arbeitszeiten<br />

Den Prüfungsteilnehmern stehen in den schriftlichen Abiturprüfungen<br />

folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:<br />

Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach<br />

Mathematik Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A<br />

und B:<br />

300 Minuten,<br />

davon Prüfungsteil A:<br />

60 Minuten<br />

Deutsch<br />

Sorbisch<br />

Geschichte<br />

Evangelische Religion<br />

Katholische Religion<br />

Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungsprüfungen<br />

folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:<br />

4. Zugelassene Hilfsmittel<br />

Handelt es sich bei den Hilfsmitteln um Wörterbücher, sind jeweils<br />

nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zugelassen,<br />

sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit<br />

der Speichererweiterung sind. Internetfähige Hilfsmittel sind<br />

ausgeschlossen.<br />

In den schriftlichen Abiturprüfungen sind folgende Hilfsmittel<br />

zugelassen:<br />

a) In allen Prüfungsfächern:<br />

– Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung<br />

60 Minuten<br />

300 Minuten 240 Minuten<br />

Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A<br />

und B:<br />

240 Minuten,<br />

davon Prüfungsteil A:<br />

Geschichte bikulturell-bilingual – 240 Minuten<br />

Englisch<br />

<strong>für</strong> den praktischen Prüfungsteil zur –<br />

Französisch<br />

mündlichen Sprachkompetenz im Rah-<br />

Italienisch<br />

men einer Partnerprüfung bei zwei Prü-<br />

Polnisch<br />

fungsteilnehmern in der Regel 20 Minu-<br />

Russisch<br />

ten, bei drei Prüfungsteilnehmern in der<br />

Spanisch<br />

Regel 25 Minuten;<br />

Tschechisch<br />

270 Minuten <strong>für</strong> den schriftlichen Prüfungsteil<br />

Griechisch<br />

Latein<br />

270 Minuten –<br />

Chemie<br />

Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A, Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A,<br />

Physik<br />

B und C:<br />

B und C:<br />

270 Minuten,<br />

240 Minuten,<br />

davon Prüfungsteil A:<br />

davon Prüfungsteil A:<br />

60 Minuten<br />

60 Minuten<br />

Biologie – Gesamtarbeitszeit <strong>für</strong> Prüfungsteile A,<br />

B und C:<br />

240 Minuten,<br />

davon Prüfungsteil A:<br />

60 Minuten<br />

Geographie<br />

Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft<br />

– 240 Minuten<br />

Kunst 300 Minuten –<br />

Musik 270 Minuten zuzüglich 30 Minuten <strong>für</strong> –<br />

den praktischen Prüfungsteil<br />

Sport, Teil A (Sporttheorie) 240 Minuten –<br />

Latinum<br />

Graecum<br />

Hebraicum<br />

Schriftlicher Prüfungsteil Mündlicher Prüfungsteil<br />

180 Minuten 20 Minuten<br />

b) Im Fach Sorbisch:<br />

– Wörterbuch (Sorbisch-Deutsch/Deutsch-Sorbisch)<br />

c) Im schriftlichen Prüfungsteil in den neuen Fremdsprachen:<br />

– ein- und zweisprachige Wörterbücher (Fremdsprache-<br />

Deutsch/Deutsch-Fremdsprache)<br />

Im praktischen Prüfungsteil sind keine Wörterbücher zugelassen.<br />

d) Im Fach Geschichte bikulturell-bilingual:<br />

– ein- und zweisprachige Wörterbücher (Französisch-<br />

Deutsch/Deutsch-Französisch)<br />

– Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohne weitere<br />

Erläuterungen<br />

131


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

e) Im Fach Griechisch folgende zweisprachige Wörterbücher:<br />

– Benseler, Griechisch-Deutsches Schulwörterbuch oder<br />

– Gemoll, Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch.<br />

Wenn die Prüfungsteilnehmer das Werk von Gemoll<br />

verwenden, ist ihnen der Anhang „Alphabetisches<br />

Verzeichnis zur Bestimmung seltener und unregelmäßiger<br />

Verbformen“ <strong>des</strong> Werkes von Benseler in geeigneter<br />

Form zugänglich zu machen.<br />

f) Im Fach Latein folgende zweisprachige Wörterbücher:<br />

– Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-<br />

Deutsch auf der Grundlage <strong>des</strong> Werkes von Menge-<br />

Güthling, erweiterte Neuausgabe 1983 oder völlige<br />

Neubearbeitung 2001 oder 2002 oder 2008 oder 2009<br />

oder<br />

– Pons Globalwörterbuch Lateinisch-Deutsch, Neubearbeitung<br />

1986, oder<br />

– Pons Wörterbuch <strong>für</strong> Schule und Studium Latein-<br />

Deutsch, Neubearbeitung 2003 oder 2007 oder<br />

– Pons Wörterbuch Schule und Studium Latein-Deutsch,<br />

Neubearbeitung 2012, ohne das herausnehmbare Extraheft<br />

„Kurzgrammatik Latein; Die 100 wichtigsten Persönlichkeiten<br />

der römischen Antike; Landkarten“, oder<br />

– Stowasser Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, Neubearbeitung<br />

1994<br />

g) Im Fach Mathematik:<br />

– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />

oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />

auf der Grundlage einer anderen<br />

geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />

Festlegungen der Schule im Prüfungsteil B der<br />

Prüfung<br />

– Tabellen- und Formelsammlung im Prüfungsteil B der<br />

Prüfung<br />

– Zeichengeräte<br />

h) Im Fach Physik:<br />

– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />

oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />

auf der Grundlage einer anderen<br />

geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />

Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B<br />

und C der Prüfung<br />

– Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B<br />

und C der Prüfung<br />

– Zeichengeräte<br />

– PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung<br />

im Prüfungsteil C. Das Hilfsmittel wird<br />

ausschließlich <strong>für</strong> die experimentelle oder praktische<br />

Tätigkeit benötigt und ist entsprechend der Anzahl der<br />

da<strong>für</strong> vorgesehenen Arbeitsplätze bereit zu stellen. Auf<br />

dem PC oder Laptop muss die Software installiert sein,<br />

die der Prüfungsteilnehmer <strong>für</strong> die Modellbildung und<br />

Simulation genutzt hat.<br />

i) Im Fach Biologie:<br />

– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />

oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />

auf der Grundlage einer anderen<br />

geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />

Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B<br />

und C der Prüfung<br />

– Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B<br />

und C der Prüfung<br />

– Zeichengeräte<br />

– Pflanzenbestimmungsbuch mit dichotomem Bestimmungsschlüssel<br />

ohne farbige Illustrationen und ohne<br />

Abbildung <strong>des</strong> gesamten Pflanzen-Habitus in den<br />

Prüfungsteilen B und C<br />

132<br />

j) Im Fach Chemie:<br />

– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />

oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />

auf der Grundlage einer anderen<br />

geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />

Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B<br />

und C der Prüfung<br />

– Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B<br />

und C der Prüfung<br />

– Zeichengeräte<br />

– PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung<br />

im Prüfungsteil C zur möglichen Nutzung.<br />

Das Hilfsmittel darf ausschließlich <strong>für</strong> die experimentelle<br />

oder praktische Tätigkeit genutzt werden. Auf<br />

dem PC oder Laptop muss die Software installiert sein,<br />

die der Prüfungsteilnehmer bisher <strong>für</strong> die Erfassung und<br />

Auswertung von Messwerten genutzt hat. Es muss sich<br />

um geschlossene Systeme ohne Internetzugang handeln.<br />

k) Im Fach Kunst:<br />

– bildkünstlerische Materialien und Arbeitsgeräte, welche<br />

durch das Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> in einem gesonderten<br />

Schreiben festgelegt werden<br />

– Meisterwerke der Kunst <strong>des</strong> Neckar-Verlags Villingen-<br />

Schwenningen<br />

l) Im Fach Katholische Religion:<br />

– Bibel, Einheitsübersetzung<br />

– Gotteslob – Bistum Dresden-Meißen. Katholisches Gebet-<br />

und Gesangbuch<br />

m) Im Fach Evangelische Religion:<br />

– Bibel, Luther-Übersetzung oder Einheitsübersetzung<br />

n) Im Fach Geographie:<br />

– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit<br />

oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System<br />

auf der Grundlage einer anderen<br />

geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen<br />

Festlegungen der Schule<br />

– Weltatlas<br />

o) Im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft:<br />

– Grundgesetz <strong>für</strong> die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

– Verfassung <strong>des</strong> Freistaates Sachsen<br />

– Weltatlas<br />

p) Im Fach Geschichte:<br />

– Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohne weitere<br />

Erläuterungen.<br />

In den mündlichen Abiturprüfungen sind die gleichen Hilfsmittel<br />

wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer<br />

zugelassen. Über Ausnahmen bei der Zulassung von Hilfsmitteln<br />

in den mündlichen Abiturprüfungen entscheidet die Fachprüfungskommission<br />

auf der Grundlage <strong>des</strong> Vorschlags <strong>des</strong><br />

prüfenden Fachlehrers.<br />

5. Zugelassene Hilfsmittel bei Ergänzungsprüfungen<br />

Zugelassen sind jeweils nichtelektronische oder elektronische<br />

Wörterbücher, sofern sie geschlossene Systeme ohne<br />

Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Internetfähige Hilfsmittel<br />

sind ausgeschlossen.<br />

In den Ergänzungsprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen:<br />

a) Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen schriftlichen<br />

Prüfungsteilen<br />

b) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Lateinisch-Deutsch<br />

(wie im Fach Latein) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb <strong>des</strong><br />

Latinums<br />

c) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Griechisch-Deutsch<br />

(wie im Fach Griechisch) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung<br />

auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum<br />

Erwerb <strong>des</strong> Graecums<br />

d) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung auf Prüfungsteil B<br />

der Ergänzungsprüfung zum Erwerb <strong>des</strong> Hebraicums eines<br />

der im Folgenden genannten zweisprachigen Wörterbücher:<br />

– Wilhelm Gesenius, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch<br />

über das Alte Testament, 17. Auflage<br />

– Ludwig Köhler/Walter Baumgartner, Hebräisches und<br />

aramäisches Lexikon zum Alten Testament, Studienausgabe<br />

(2 Bände). Neu bearbeitet von Walter Baumgartner,<br />

Johann Jacob Stamm und Benedikt Hartmann,<br />

3. Auflage, Leiden 2004<br />

6. Bewertungsskalen<br />

Bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten kommen<br />

abhängig von Fach und Kursart die in der Bekanntmachung<br />

<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur Korrektur<br />

und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemeinbildenden<br />

Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat<br />

Sachsen – Fachbezogene Korrekturhinweise gemäß § 37<br />

Abs. 2 Satz 1 OAVO in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen<br />

Skalen mit 60 Bewertungseinheiten (BE) beziehungsweise<br />

90 BE zur Anwendung.<br />

Im Leistungskursfach Mathematik kommt die folgende Skala<br />

mit 120 BE zur Anwendung:<br />

120-BE-Skala<br />

BE Punkte Note<br />

120–116<br />

15<br />

1+<br />

115–110<br />

14<br />

1<br />

109–104<br />

13<br />

1–<br />

103–98<br />

12<br />

2+<br />

97–92<br />

11<br />

2<br />

91–86<br />

10<br />

2–<br />

85–80<br />

09<br />

3+<br />

79–74<br />

08<br />

3<br />

73–68<br />

07<br />

3–<br />

67–62<br />

06<br />

4+<br />

61–56<br />

05<br />

4<br />

55–50<br />

04<br />

4–<br />

49–42<br />

03<br />

5+<br />

41–34<br />

02<br />

5<br />

33–26<br />

01<br />

5–<br />

25–00 00 6<br />

II. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern <strong>des</strong> sprachlich-literarisch-künstlerischen<br />

Aufgabenfel<strong>des</strong><br />

1. Leistungs- und Grundkursfach Deutsch<br />

a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />

Dem Prüfungsteilnehmer werden im Grundkurs drei und im<br />

Leistungskurs vier Aufgaben vorgelegt. Jeder Prüfungsteilnehmer<br />

wählt eine der <strong>für</strong> den jeweiligen Kurs vorgegebenen<br />

Aufgaben zur Bearbeitung aus.<br />

Die Aufgabenarten können sein:<br />

– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation<br />

– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse<br />

– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Literarische<br />

Erörterung<br />

– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung<br />

– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Gestaltende<br />

Interpretation<br />

– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes<br />

Schreiben (zum Beispiel in Form eines<br />

Kommentars) einschließlich der Variante „Adressatenbezogenes<br />

Schreiben auf der Basis untersuchenden<br />

Erschließens pragmatischer Texte“<br />

Texte <strong>für</strong> die Aufgabenarten Texterörterung und Adressatenbezogenes<br />

Schreiben sind auf die Themen Sprache,<br />

Medien sowie Lesen und Literatur ausgerichtet.<br />

Textgrundlage können sein:<br />

– kürzere, in sich geschlossene Texte<br />

– Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden<br />

Lektüreprogramm benannt sind<br />

– zwei kurze Texte oder Textausschnitte im Vergleich<br />

– eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnitten<br />

b) Prüfungsinhalt<br />

Zum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften<br />

und Teile <strong>des</strong> literarischen Werkes:<br />

Leistungskurs<br />

F. Dürrenmatt: Der Besuch der alten Dame<br />

J. Zeh: Corpus Delicti<br />

F. Kafka: Der Prozess<br />

J. Becker: Jakob der Lügner<br />

F. Schiller: Maria Stuart<br />

W. Shakespeare: Hamlet<br />

Der Antigone-Stoff: Sophokles: Antigone<br />

J. Anouilh: Antigone<br />

R. M. Rilke: Leben und lyrisches Werk<br />

Grundkurs<br />

F. Dürrenmatt: Die Physiker<br />

J. Zeh: Corpus Delicti<br />

J. Becker: Jakob der Lügner<br />

F. de la Motte Fouqué: Undine<br />

Der Antigone-Stoff: Sophokles: Antigone<br />

R. Hochhuth: Die Berliner Antigone<br />

J. W. v. Goethe: Naturlyrik<br />

c) Bewertungsmaßstab<br />

Die Ermittlung der Notenpunkte erfolgt nicht durch Addition<br />

von auf die Anforderungsbereiche bezogenen Teilpunktzahlen,<br />

sondern auf der Grundlage der Gesamtwürdigung<br />

der erbrachten Leistung.<br />

2. Leistungs- und Grundkursfach Sorbisch<br />

a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen<br />

Aufgaben zur Bearbeitung aus.<br />

Die Aufgabenarten können sein:<br />

– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation<br />

– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse<br />

– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Literarische<br />

Erörterung<br />

– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung<br />

133


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Gestaltende<br />

Interpretation<br />

– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes<br />

Schreiben einschließlich der Variante<br />

„Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden<br />

Erschließens pragmatischer Texte“<br />

Textgrundlage können sein:<br />

– in sich geschlossene literarische oder pragmatische<br />

Texte<br />

– Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden<br />

Lektüreprogramm benannt sind<br />

– zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im<br />

Vergleich<br />

– eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnitten<br />

b) Prüfungsinhalt<br />

Zum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften:<br />

Leistungskurs<br />

J. Brězan: Stary nan<br />

J. Brězan: Čorny młyn<br />

J. Brězan: Krabat – Druha kniha<br />

J. Brězan: Marja Jančowa<br />

J. Bart-Ćisˇinski: Na hrodz´isˇću<br />

J. Koch: Wisˇnina<br />

J. Koch: Mój wuměrjeny kraj<br />

J. Lorenc-Zalěski: Kupa zabytych<br />

M. Młynkowa: Dny w dalinje<br />

K. Krawc: Paradiz<br />

J.-M. Čornakec: W sćinje swěčki<br />

Grundkurs<br />

J. Brězan: Stary nan<br />

J. Brězan: Marja Jančowa<br />

J. Koch: Wisˇnina<br />

J. Koch: Mój wuměrjeny kraj<br />

J. Skala: Stary Sˇ ymko<br />

J.-M. Čornakec: W sćinje swěčki<br />

c) Bewertungsmaßstab<br />

wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch<br />

3. Leistungskursfächer in den neuen Fremdsprachen:<br />

Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch,<br />

Spanisch, Tschechisch<br />

a) Struktur der Prüfung<br />

Kombinierte Aufgabe<br />

Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen praktischen Prüfungsteil<br />

sowie die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu<br />

bearbeiten.<br />

Praktischer Prüfungsteil:<br />

Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz<br />

Die Durchführung erfolgt in der Regel als Partnerprüfung.<br />

Schwerpunkte <strong>des</strong> Gesprächs zwischen zwei Prüfungsteilnehmern<br />

sind Argumentation und Interaktion.<br />

Schriftliche Prüfungsteile:<br />

Prüfungsteil A: Textaufgabe<br />

Es werden ein oder mehrere fremdsprachige Materialien<br />

vorgelegt.<br />

Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt in<br />

– Englisch: 750 bis circa 900 Wörter,<br />

– Französisch, Italienisch,<br />

Spanisch: je 650 bis circa 800 Wörter,<br />

– Polnisch, Russisch,<br />

Tschechisch: je 600 bis circa 750 Wörter.<br />

134<br />

Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung<br />

– Sinngemäße Wiedergabe (adressatengerecht, situationsbezogen<br />

und textsortenorientiert) <strong>des</strong> wesentlichen<br />

Inhaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger<br />

Ausgangstexte in der Fremdsprache<br />

– Die Länge der Textvorlagen beträgt höchstens<br />

700 Wörter.<br />

b) Bewertungsmaßstab<br />

Praktischer Prüfungsteil:<br />

Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz:<br />

erreichbar 20 BE<br />

Schriftlicher Prüfungsteil:<br />

Prüfungsteil A: Textaufgabe<br />

Inhalt<br />

– Textverständnis erreichbar 10 BE<br />

– Stellungnahme erreichbar 10 BE<br />

Sprachliche Leistung<br />

– Sprachrichtigkeit erreichbar 20 BE<br />

– Ausdrucksvermögen erreichbar 10 BE<br />

Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung<br />

erreichbar 20 BE<br />

Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala<br />

4. Leistungskursfächer in den alten Fremdsprachen:<br />

Griechisch, Latein<br />

a) Struktur der Prüfungsarbeit:<br />

Ein anspruchsvoller Originaltext ist unter Einbeziehung<br />

eines Vergleichstextes zu interpretieren und auszugsweise<br />

in treffen<strong>des</strong> Deutsch zu übersetzen. Die Aufgabe Interpretieren<br />

bezieht sich auf den gesamten Text im Umfang von<br />

circa 220 (Griechisch)/circa 200 (Latein) Wörtern, die Aufgabe<br />

Übersetzen auf einen festgelegten Textteil im Umfang<br />

von circa 185 (Griechisch)/circa 170 (Latein) Wörtern.<br />

Den Prüfungsteilnehmern wird eine Einführung zum Text<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

b) Prüfungsinhalt:<br />

Schwerpunkte:<br />

– Griechisch: Das Welt- und Menschenbild in der attischen<br />

Tragödie; als Vergleichstext auch weitere griechische<br />

Poesie oder Prosa<br />

– Latein: Welterfahrung und -deutung in der Literatur der<br />

republikanischen und der augusteischen Zeit; als Vergleichstext<br />

auch weitere lateinische Poesie oder Prosa<br />

c) Bewertungsmaßstab:<br />

Prüfungsteil A: Interpretation<br />

– Textanalyse erreichbar 20 BE<br />

– Darstellung <strong>des</strong> Texthintergrun<strong>des</strong> erreichbar 10 BE<br />

– Einbeziehung eines beigegebenen<br />

zweisprachigen Vergleichstextes erreichbar 15 BE<br />

Prüfungsteil B: Übersetzung erreichbar 45 BE<br />

40 BE der 45 BE werden nach einer Fehler-BE-Tabelle erteilt.<br />

5 BE sind <strong>für</strong> die Umsetzung <strong>des</strong> Prinzips der Gleichwertigkeit<br />

von Ausgangs- und Zielsprache auf der Wirkungsebene<br />

zu vergeben.<br />

Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

5. Leistungskursfach Kunst<br />

a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />

Aufgaben aus, die die Auseinandersetzung mit der<br />

Komplexität bildkünstlerischer Prozesse verlangen.<br />

b) Prüfungsinhalt<br />

Schwerpunkt der Prüfung ist die an der künstlerischen<br />

Praxis orientierte Strukturierung, Organisation und Realisierung<br />

der Einheit von bildnerisch-praktischer Produktion,<br />

Reflexion und Rezeption.<br />

c) Bewertungsmaßstab<br />

Anwendung der 60-BE-Skala<br />

6. Leistungskursfach Musik<br />

a) Struktur der Prüfung<br />

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil<br />

A und einem musizierpraktischen Prüfungsteil B zusammen.<br />

Prüfungsteil A: Analyse und Interpretation musikalischer<br />

Werke (Arbeitszeitanteil 270 Minuten; zuzüglich 15 Minuten<br />

Zeit <strong>für</strong> das Einhören und 5 Minuten Zeit <strong>für</strong> die technische<br />

Einrichtung der Wiedergabegeräte)<br />

Der Prüfungsteilnehmer bearbeitet eine Pflichtaufgabe, die<br />

nicht schwerpunktbezogen ist, sowie eine von zwei schwerpunktbezogenen<br />

Wahlaufgaben.<br />

Prüfungsteil B: Praktisches Musizieren (Arbeitszeitanteil<br />

30 Minuten)<br />

Jeder Prüfungsteilnehmer hat in diesem Prüfungsteil die<br />

folgenden drei Teilaufgaben zu absolvieren:<br />

1. Vortrag (solistisch oder Solopart) von<br />

a) instrumentalen und vokalen Stücken aus min<strong>des</strong>tens<br />

zwei verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen.<br />

b) instrumentalen oder vokalen Stücken aus min<strong>des</strong>tens<br />

zwei verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen.<br />

Das Programm kann ein Stück im Ensemble, zum Beispiel<br />

in kammermusikalischer Besetzung, im mehrstimmigen<br />

Chorsatz oder im Korrepetieren enthalten.<br />

2. Darbieten eines <strong>für</strong> den Prüfungsteilnehmer unbekannten,<br />

von der Fachprüfungskommission bestätigten<br />

Stückes oder einer Melodie „vom Blatt“ mit entsprechend<br />

geringerem Schwierigkeitsgrad.<br />

3. Interpretationsgespräch zu einem vom Prüfungsteilnehmer<br />

vorgetragenen Stück aus Teilaufgabe 1.<br />

Der Prüfungsteil B findet an einem Tag im Zeitraum der<br />

schriftlichen Prüfungen statt, den der jeweilige Prüfungsausschuss<br />

festlegt. Die Reihenfolge der Einzelprüfungen<br />

wird vom Kurslehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden<br />

<strong>des</strong> Prüfungsausschusses festgelegt.<br />

Der Prüfungsteilnehmer legt das Programm der Teilaufgabe<br />

1 in Absprache mit dem Kursfachlehrer vor Prüfungsbeginn<br />

fest. Der Kursfachlehrer stellt der Fachprüfungskommission<br />

die Noten der vorzutragenden Stücke zur<br />

Verfügung.<br />

Folgende Instrumentengruppen sind zugelassen:<br />

– Tasteninstrumente<br />

– Saiteninstrumente<br />

– Holzblas- und Blechblasinstrumente<br />

– Schlagzeug und Perkussionsinstrumente.<br />

Wählt der Prüfungsteilnehmer die Instrumentengruppe<br />

Schlagzeug und Perkussionsinstrumente, muss das<br />

Prüfungsprogramm einen melodiebetonten Beitrag enthalten.<br />

Dieser kann auf einem melodiefähigen Schlag- und<br />

Perkussionsinstrument oder einem anderen Melodieinstrument<br />

oder durch Gesang erbracht werden.<br />

Dem Prüfungsteilnehmer ist ausreichend Zeit zum Einspielen<br />

und zum Einsingen zu gewähren.<br />

b) Prüfungsinhalt<br />

Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte<br />

benannt:<br />

1. Umbrüche in der Musik um 1900<br />

2. Polyphones Musizieren zwischen 1500 und 1750.<br />

c) Bewertungsmaßstab<br />

Prüfungsteil A: erreichbar: 60 BE<br />

Anwendung der 60-BE-Skala<br />

Prüfungsteil B:<br />

Bewertungskriterien sind:<br />

– Schwierigkeitsgrad<br />

– korrekte Wiedergabe <strong>des</strong> Notentextes<br />

– technische Sauberkeit<br />

– künstlerische Gestaltung/Interpretation.<br />

Im Prüfungsteil B wird <strong>für</strong> die komplexe Prüfungsleistung<br />

insgesamt nur eine Punktzahl erteilt.<br />

Die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung <strong>für</strong> das Fach Musik<br />

wird als arithmetisches Mittel der in den Teilen A und B erreichten<br />

Punktzahlen berechnet.<br />

III. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern <strong>des</strong> gesellschaftswissenschaftlichen<br />

Aufgabenfel<strong>des</strong><br />

Leistungskursfach Geschichte und Grundkursfächer Geschichte,<br />

Geschichte bikulturell-bilingual, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft<br />

und Geographie<br />

1. Struktur der Prüfungsarbeit<br />

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />

Aufgaben zur Bearbeitung aus. Im Fach Geschichte bikulturellbilingual<br />

erfolgt die Aufgabenstellung in französischer Sprache,<br />

ebenso die schriftliche Bearbeitung der Aufgabenstellung.<br />

2. Bewertungsmaßstab<br />

Anwendung der 60-BE-Skala<br />

IV. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern <strong>des</strong> mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />

Aufgabenfel<strong>des</strong><br />

1. Leistungs- und Grundkursfach Mathematik<br />

a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />

Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:<br />

– im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden<br />

Problemen der Analysis, Geometrie/Algebra<br />

und Stochastik,<br />

– im Prüfungsteil B bis zu drei Pflichtaufgaben, die Probleme<br />

der Analysis, Geometrie/Algebra und Stochastik<br />

enthalten.<br />

Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch Aspekte<br />

der<br />

– Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher mathematischer<br />

Teilgebiete,<br />

135


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

– Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

auf praxisorientierte Sachverhalte,<br />

– selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung<br />

grundlegender mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

bei offeneren Fragestellungen.<br />

Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Aufzeichnungen<br />

zum Prüfungsteil A werden 60 Minuten nach<br />

Arbeitsbeginn vom Aufsicht führenden Lehrer eingesammelt.<br />

b) Prüfungsinhalt<br />

In den Aufgabenstellungen werden Kompetenzen im<br />

– mathematischen Modellieren,<br />

– algorithmisch-kalkülmäßigen Arbeiten sowie<br />

– Interpretieren und Beurteilen von Lösungen und Lösungswegen<br />

in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt.<br />

Hinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung <strong>des</strong> grafikfähigen,<br />

programmierbaren Taschenrechners wird auf die<br />

nachstehende Veröffentlichung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> Staatsinstituts<br />

<strong>für</strong> Bildung und Schulentwicklung verwiesen:<br />

„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />

Unterricht bei Verfügbarkeit<br />

<strong>des</strong> grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“, erschienen<br />

2002.<br />

c) Bewertungsmaßstab<br />

Anwendung der 60-BE-Skala im Grundkursfach und<br />

Anwendung der 120-BE-Skala im Leistungskursfach<br />

2. Leistungskursfächer Chemie und Physik sowie Grundkursfächer<br />

Biologie, Chemie und Physik<br />

a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />

Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:<br />

– im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden<br />

Problemen der jeweiligen Naturwissenschaft<br />

– im Prüfungsteil B eine oder mehrere Aufgaben ohne eigene<br />

experimentelle Tätigkeit<br />

– im Prüfungsteil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener<br />

experimenteller oder praktischer Tätigkeit.<br />

Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Aufzeichnungen<br />

zum Teil A werden 60 Minuten nach Arbeitsbeginn<br />

vom Aufsicht führenden Lehrer eingesammelt.<br />

Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch Aspekte<br />

der<br />

– Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher Teilgebiete<br />

der jeweiligen Naturwissenschaft<br />

– Anwendung naturwissenschaftlicher Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten auf praxisorientierte Sachverhalte<br />

– selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung<br />

grundlegender naturwissenschaftlicher Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen.<br />

Prüfungsteil B kann zwei Wahlaufgaben beinhalten, von denen<br />

der Prüfungsteilnehmer eine zu bearbeiten hat.<br />

b) Prüfungsinhalt<br />

Hinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung <strong>des</strong> grafikfähigen,<br />

programmierbaren Taschenrechners wird auf die<br />

nachstehende Veröffentlichung <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> Staatsinstituts<br />

<strong>für</strong> Bildung und Schulentwicklung verwiesen:<br />

136<br />

Leistungskursfach Grundkursfach<br />

Prüfungsteil A erreichbar: 30 BE erreichbar: 15 BE<br />

Prüfungsteil B erreichbar: 90 BE erreichbar: 45 BE<br />

„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />

Unterricht bei Verfügbarkeit<br />

<strong>des</strong> grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“, erschienen 2002.<br />

In den Fächern Physik und Chemie ist im Falle einer entsprechenden<br />

Aufgabenstellung bei Nutzung von PC oder<br />

Laptop im Teil C sicherzustellen, dass die vom Prüfungsteilnehmer<br />

mit dem Computer erstellten Dokumente, zum Beispiel<br />

Grafiken oder Messwertreihen, sofort ausgedruckt<br />

und zu den Prüfungsunterlagen hinzugefügt werden<br />

können.<br />

c) Bewertungsmaßstab<br />

Prüfungsteil A erreichbar: 15 BE<br />

Prüfungsteil B erreichbar: 30 BE<br />

Prüfungsteil C erreichbar: 15 BE<br />

Anwendung der 60-BE-Skala<br />

V. Weitere Prüfungsfächer<br />

1. Leistungskursfach Sport<br />

a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />

Schriftlicher Prüfungsteil A: Sporttheorie<br />

Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />

Aufgaben zur Bearbeitung aus.<br />

Praktischer Prüfungsteil B: Sportpraxis<br />

Dieser Prüfungsteil findet an zwei anderen Tagen statt, die<br />

der jeweilige Prüfungsausschuss nach Abstimmung mit der<br />

<strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur festlegt. Der sportpraktische<br />

Prüfungsteil erstreckt sich <strong>für</strong> jeden Prüfungsteilnehmer auf<br />

zwei Lernbereiche (eine Individual- und eine Mannschaftssportart)<br />

mit insgesamt min<strong>des</strong>tens drei Prüfungsaufgaben.<br />

b) Bewertungsmaßstab<br />

Prüfungsteil A<br />

Anwendung der 60-BE-Skala<br />

Prüfungsteil B<br />

Für den Prüfungsteil wird eine Punktzahl erteilt. Diese wird<br />

gemäß den „Durchführungsbestimmungen <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />

<strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> <strong>für</strong> die praktische Abiturprüfung<br />

im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter<br />

sportlicher Ausbildung“ vom 31. Januar 2008 in der jeweils<br />

geltenden Fassung ermittelt.<br />

2. Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion<br />

(<strong>für</strong> Schulen in kirchlicher Trägerschaft)<br />

a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />

Aufgaben zur Bearbeitung aus.<br />

b) Bewertungsmaßstab<br />

Anwendung der 60-BE-Skala<br />

3. Leistungs- und Grundkursfach Katholische Religion<br />

(<strong>für</strong> Schulen in kirchlicher Trägerschaft)<br />

a) Struktur der Prüfungsarbeit<br />

wie Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion<br />

b) Bewertungsmaßstab<br />

Anwendung der 60-BE-Skala


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

VI. Hinweise zu den Ergänzungsprüfungen zum Nachweis<br />

von Lateinkenntnissen (Latinum), Griechischkenntnissen<br />

(Graecum) und Hebräischkenntnissen (Hebraicum)<br />

1. Struktur der Prüfung<br />

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil A<br />

und einem mündlichen Prüfungsteil B zusammen. Prüfungsteilnehmer,<br />

deren schriftlicher Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet<br />

wurde, sind nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.<br />

Sie haben die gesamte Ergänzungsprüfung nicht bestanden.<br />

Unmittelbar vor dem mündlichen Prüfungsteil hat der Prüfungsteilnehmer<br />

in einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten einen von<br />

dem prüfenden Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden<br />

<strong>des</strong> Prüfungsausschusses gewählten Originaltext im<br />

Umfang von<br />

circa 50 lateinischen Wörtern (Latinum)<br />

circa 60 griechischen Wörtern (Graecum)<br />

circa 30 hebräischen Wörtern (Hebraicum)<br />

zu bearbeiten.<br />

2. Prüfungsinhalt <strong>des</strong> schriftlichen Prüfungsteils A<br />

Latinum:<br />

Ein anspruchsvollerer Originaltext im Umfang von circa 180 lateinischen<br />

Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen;<br />

der Text entstammt einer politischen Rede oder einem<br />

philosophischen oder historiographischen Werk und bezieht<br />

sich auf die Inhaltsbereiche römische Politik, Geschichte, Philosophie<br />

und Literatur.<br />

Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit<br />

nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage<br />

zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der <strong>für</strong> die Texterschließung<br />

notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz<br />

von circa 1800 lateinischen Wörtern und die<br />

erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik,<br />

Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.<br />

Graecum:<br />

Ein anspruchsvollerer Text aus dem Gesamtwerk Platons im<br />

Umfang von circa 195 griechischen Wörtern ist in angemessenes<br />

Deutsch zu übersetzen.<br />

Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit<br />

nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage<br />

zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der <strong>für</strong> die Texterschließung<br />

notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz<br />

von circa 2 000 griechischen Wörtern und die<br />

erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen griechische Politik,<br />

Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.<br />

Hebraicum:<br />

Ein mittelschwerer narrativer Text <strong>des</strong> Alten Testamentes im<br />

Umfang von circa 150 hebräischen Wörtern gemäß der Biblia<br />

Hebraica Stuttgartensia, Stuttgart 1983, ist in angemessenes<br />

Deutsch zu übersetzen.<br />

Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit<br />

nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage<br />

zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der <strong>für</strong> die Texterschließung<br />

notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz<br />

von circa 400 hebräischen Wörtern und die<br />

erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der Geschichte,<br />

Geographie, Gesellschaft und Religion <strong>des</strong> Alten Israel und seiner<br />

altorientalischen Umwelt vorausgesetzt.<br />

3. Prüfungsinhalt <strong>des</strong> mündlichen Prüfungsteils B<br />

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch,<br />

das sich bevorzugt auf Lernziele und Lerninhalte richtet, die im<br />

schriftlichen Prüfungsteil noch nicht überprüft worden sind. Der<br />

im mündlichen Prüfungsteil vorgelegte Originaltext entspricht<br />

den <strong>für</strong> den schriftlichen Prüfungsteil geltenden Kriterien, wobei<br />

sein Schwierigkeitsgrad die Situation einer mündlichen Prüfung<br />

berücksichtigt; das dem Prüfungsteilnehmer vorliegende Textblatt<br />

umfasst nur den Text sowie eventuell eine kurze Einführung<br />

in den Kontext und höchstens zwei knappe Übersetzungshilfen.<br />

Die Übersetzung von Teilen <strong>des</strong> Textes kann dem<br />

Nachweis eines vertieften Textverständnisses und hinreichender<br />

Kenntnisse der Elementargrammatik dienen. Die mündliche<br />

Prüfung umfasst folgende Bereiche: Lexik, Morphologie,<br />

Syntax; Texterschließung; Textrezeption und Tradition; Sachwissen.<br />

4. Bewertungsmaßstab <strong>für</strong> den Prüfungsteil A<br />

Die Übersetzung wird nach einer verbindlichen Fehlerzahl-<br />

Punkte-Tabelle bewertet, die dem vorgelegten Text <strong>für</strong> die<br />

Hand <strong>des</strong> prüfenden Fachlehrers beigegeben ist. Es werden<br />

nur ganze Punkte erteilt.<br />

5. Bewertungsmaßstab <strong>für</strong> den Prüfungsteil B<br />

Die im mündlichen Prüfungsteil erbrachte Leistung ist nach<br />

der Punkteskala von 15 bis 0 zu bewerten. Es sind nur ganze<br />

Punkte zulässig.<br />

6. Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung<br />

Die Gesamtnote der Ergänzungsprüfung wird als arithmetisches<br />

Mittel aus den Bewertungen der schriftlichen und<br />

mündlichen Leistungen gebildet. Beim Auftreten der Dezimalstelle<br />

5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden. Die Prüfung<br />

ist bestanden, wenn der Durchschnitt min<strong>des</strong>tens 5 Punkte ist.<br />

Kein Prüfungsteil darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein.<br />

VII. Inkrafttreten<br />

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />

in Kraft. Die Hinweise zur Vorbereitung auf die<br />

Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen <strong>2013</strong> an allgemeinbildenden<br />

Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs<br />

im Freistaat Sachsen (MBl. SMK S. 181), enthalten in der Verwaltungsvorschrift<br />

vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr.<br />

S. S 1776), treten am 1. November <strong>2013</strong> außer Kraft.<br />

Dresden, den 15. Mai <strong>2013</strong><br />

Sächsisches Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />

Herbert Wolff<br />

Staatssekretär<br />

137


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

I. Grundlegen<strong>des</strong><br />

Verwaltungsvorschrift<br />

<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />

zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium<br />

im Schuljahr <strong>2013</strong>/14<br />

Vom 28. Mai <strong>2013</strong><br />

Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung<br />

in Klassenstufe 10 <strong>des</strong> allgemeinbildenden Gymnasiums<br />

erfolgt auf der Grundlage von § 27 der Verordnung<br />

<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> über allgemeinbildende<br />

Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen<br />

(Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA) vom<br />

27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), in der jeweils geltenden<br />

Fassung.<br />

Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in der ersten<br />

und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.<br />

Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Lehrplans <strong>des</strong> Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe<br />

10 sowie der Bildungsstandards der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />

<strong>für</strong> den mittleren Schulabschluss.<br />

II. Fächerspezifische Hinweise<br />

1. Fach Deutsch<br />

a) Struktur der Arbeit<br />

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen<br />

Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der<br />

Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine<br />

Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit<br />

gewährt.<br />

Die Aufgabenarten können sein:<br />

– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte:<br />

Textinterpretation,<br />

– Untersuchen<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer<br />

Texte: Textanalyse,<br />

– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte:<br />

Literarische Erörterung,<br />

– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung,<br />

– Erörtern<strong>des</strong> Erschließen ohne Textvorlage: Freie<br />

Erörterung,<br />

– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen literarischer Texte: Gestaltende<br />

Interpretation,<br />

– Gestalten<strong>des</strong> Erschließen pragmatischer Texte:<br />

Adressatenbezogenes Schreiben einschließlich<br />

der Variante „Adressatenbezogenes Schreiben<br />

auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer<br />

Texte“.<br />

b) Zugelassenes Hilfsmittel<br />

– nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen<br />

Rechtschreibung.<br />

c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab<br />

Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung<br />

der erbrachten Leistung. Die Bewertung<br />

erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen<br />

Korrekturrichtlinien.<br />

138<br />

2. Fach Sorbisch<br />

a) Struktur der Arbeit<br />

– wie <strong>für</strong> das Fach Deutsch<br />

b) Zugelassene Hilfsmittel<br />

– Nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen<br />

Rechtschreibung,<br />

– Obersorbisch - deutsches Wörterbuch,<br />

– Deutsch - obersorbisches Wörterbuch.<br />

c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab<br />

– wie <strong>für</strong> das Fach Deutsch<br />

3. Fach Englisch<br />

a) Struktur der Arbeit<br />

Die Aufgabe umfasst folgende Bereiche:<br />

– Hörverstehen,<br />

– Sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom<br />

Deutschen ins Englische,<br />

– schriftliche Textproduktion.<br />

Der Anteil der Textproduktion umfasst min<strong>des</strong>tens die<br />

Hälfte der Arbeitszeit. Die Textproduktion findet auf der<br />

Grundlage englischsprachiger, vorwiegend authentischer<br />

Materialien statt und setzt Kompetenzen im Leseverstehen<br />

voraus.<br />

b) Zugelassene Hilfsmittel<br />

– zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch<br />

Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch,<br />

– einsprachiges nichtelektronisches Wörterbuch<br />

Englisch.<br />

c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab<br />

Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der<br />

Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien.<br />

Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht min<strong>des</strong>tens<br />

zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die<br />

sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion<br />

wird als Ganzes bewertet.<br />

4. Fach Mathematik<br />

a) Struktur der Arbeit<br />

Jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.<br />

Teil A: Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu<br />

grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter<br />

auch Aufgaben mit Auswahlcharakter.<br />

Arbeitszeitanteil: 25 Minuten<br />

Teil B: Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden<br />

mathematischen Sachverhalten und deren<br />

Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene<br />

mathematische Teilgebiete vernetzt.<br />

Arbeitszeitanteil: 65 Minuten<br />

b) Zugelassene Hilfsmittel<br />

Teil A und Teil B: Zeichengeräte<br />

nur Teil B: Tabellen- und Formelsammlung sowie grafikfähiger,<br />

programmierbarer Taschenrechner mit oder<br />

ohne Computer-Algebra-System<br />

c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab<br />

Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der<br />

Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien.


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

III. Inkrafttreten<br />

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August <strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />

<strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> zur besonderen Leistungsfeststellung<br />

in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2012/13<br />

vom 25. September 2012 (MBl. SMK S. 554) außer Kraft.<br />

Dresden, den 28. Mai <strong>2013</strong><br />

Sächsisches Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />

Herbert Wolff<br />

Staatssekretär<br />

139


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

Ausschreibung<br />

zur Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels „Europaschule in Sachsen“<br />

Az.: 25-6419.60/43/23<br />

Das Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> verleiht zur weiteren Entwicklung<br />

<strong>des</strong> europäischen Gedankens in Bildung und Erziehung<br />

das Gütesiegel „Europaschule in Sachsen“. Im Rahmen der<br />

spezifischen Ausgestaltung der schulgesetzlichen Regelungen<br />

und zur Umsetzung der Beschlüsse der <strong>Kultus</strong>ministerkonferenz<br />

zur „Interkulturellen Bildung und Erziehung in der Schule“<br />

beziehungsweise zu „Europabildung in der Schule“ wird sächsischen<br />

Schulen aller Schularten die Möglichkeit gegeben, sich<br />

um die Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels zu bewerben.<br />

Schulen, die das Gütesiegel „Europaschule in Sachsen“ führen<br />

möchten, legen der jeweils zuständigen Regionalstelle der<br />

<strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur bis zum 1. Oktober eines jeden<br />

Jahres einen entsprechenden Antrag (siehe Anlage) vor. Die<br />

Verleihung <strong>des</strong> Namenszusatzes erfolgt jährlich im Juni <strong>für</strong><br />

einen Zeitraum von fünf Jahren.<br />

Eine Europaschule ist eine Schule mit einer europaorientierten<br />

interkulturellen Ausrichtung, die dieses Gedankengut durch<br />

vielfältige Projekte und Maßnahmen zum Ausdruck bringt und<br />

im Schulprogramm hervorhebt. Europaschulen bereiten<br />

Schüler in besonderer Weise auf ein zukünftiges Berufs- und<br />

Studienleben im gemeinsamen Haus Europa vor. Die Förderung<br />

<strong>des</strong> Europagedankens bildet daher die Grundlage der<br />

konzeptionellen und praktischen Arbeit dieser Schulen. Sie<br />

fördern die europaorientierte und interkulturelle Kompetenz<br />

durch Wissensvermittlung, Begegnung und Dialog mit Menschen<br />

anderer Länder und Kulturen.<br />

Die nachfolgenden Qualitätskriterien sind von Europaschulen<br />

zu erfüllen:<br />

1. Integration europäischer Themen<br />

Europaschulen bemühen sich in besonderer Weise um die Integration<br />

europäischer Themen in den Unterricht. Grundlage<br />

da<strong>für</strong> sind die Empfehlungen der KMK „Europabildung in der<br />

Schule“ (Mai 2008) sowie <strong>des</strong> Europäischen Parlamentes und<br />

<strong>des</strong> Rates der Europäischen Union zu „Schlüsselkompetenzen<br />

<strong>für</strong> Lebensbegleiten<strong>des</strong> Lernen“ (Dezember 2006). Zur Ergänzung<br />

und Vertiefung nutzen Europaschulen zusätzlich den<br />

außerunterrichtlichen Bereich. Schulische Organisationsformen,<br />

insbesondere Veranstaltungen und Aktivitäten, die zur<br />

Entwicklung und Umsetzung <strong>des</strong> Europagedankens beitragen,<br />

sind fester Bestandteil <strong>des</strong> schulischen Lebens (zum Beispiel<br />

Projekttage und -wochen, unterrichtliche und außerunterrichtliche<br />

Angebote zu europarelevanten Themen, europabezogene<br />

Schülerzeitungsarbeit, Gespräche mit Europa-, Bun<strong>des</strong>oder<br />

Landtagsabgeordneten zu Europathemen, Zusammenarbeit<br />

mit der Lan<strong>des</strong>zentrale <strong>für</strong> politische Bildung).<br />

2. Sprachenlernen<br />

Die Schule fördert intensiv den Erwerb von Sprachkompetenz<br />

ihrer Schüler. Dabei müssen Angebote aus verschiedenen<br />

Sprachräumen Europas vorliegen und vorhandene sprachliche<br />

Potentiale genutzt werden. Der Nachweis kann auch durch<br />

zusätzliche, über den Pflichtbereich hinausgehende Sprachenangebote<br />

erbracht werden. Hierzu gehören unter anderem bilinguale<br />

Angebote, Intensives Sprachenlernen an Grundschulen,<br />

Sprachenangebote im Wahlbereich, herkunftssprachliche<br />

140<br />

Angebote. An allgemeinbildenden Schulen sollte darüber hinaus<br />

mit dem Europäischen Portfolio der Sprachen gearbeitet<br />

werden. Zudem kann der Nachweis erbracht werden durch die<br />

Vorbereitung auf den Erwerb internationaler Sprachdiplome/<br />

Zertifikate oder die Durchführung von Prüfungen zum KMK-<br />

Fremdsprachenzertifikat im berufsbildenden Bereich.<br />

3. Projektorientierte Partnerschaften und Praktika<br />

Die Schule unterhält aktiv und kontinuierlich Partnerschaften<br />

mit Schulen, Ausbildungsunternehmen und so weiter im europäischen<br />

Ausland. Die Partnerschaft wird insbesondere durch<br />

länderübergreifende Projekte nachgewiesen. Alle an Schulentwicklung<br />

Beteiligten wirken daran mit.<br />

Von Gymnasien werden min<strong>des</strong>tens drei, von Mittelschulen<br />

und berufsbildenden Schulen min<strong>des</strong>tens zwei Partnerschaften,<br />

von Grund- und Förderschulen min<strong>des</strong>tens eine Schulpartnerschaft<br />

erwartet.<br />

Im Rahmen gemeinsamer Projekte werden Austauschbegegnungen<br />

durchgeführt und Kontakte gepflegt. Diese internationalen<br />

Begegnungen und Projekte werden in den Unterricht integriert.<br />

Die weiterführenden Schulen unterstützen beruflich orientierte<br />

Praktika beziehungsweise Betriebspraktika im europäischen<br />

Ausland.<br />

Für Partnerschaften und Praktika werden EU-Programme, Programme<br />

weiterer Institutionen und Fördermittel genutzt, soweit<br />

dies möglich ist.<br />

4. Personalqualifizierung und -entwicklung<br />

Die Professionalisierung <strong>des</strong> Lehrpersonals in europarelevanten<br />

Bereichen ist Bestandteil <strong>des</strong> Fortbildungskonzepts von<br />

Europaschulen. Dazu gehören auch qualifizierende Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Sprachenkenntnisse als Angebot<br />

<strong>für</strong> Lehrkräfte sowie Aufenthalte im europäischen Ausland.<br />

5. Europaschule in der Region<br />

Europaschulen initiieren in ihrem regionalen Umfeld die Vermittlung<br />

<strong>des</strong> Europagedankens. Sie setzen diese Qualitätskriterien<br />

sowohl in der Schule als auch nach außen um. Dabei<br />

beziehen sie andere Schulen und weitere Einrichtungen in der<br />

Region sowie Partner aus Politik und Wirtschaft, Kunst und Kultur<br />

in ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit mit ein.<br />

Europaschulen engagieren sich in regionalen Netzwerken und<br />

treten auch hier als Förderer <strong>des</strong> Europagedankens hervor.<br />

Durch eine vielseitige Öffentlichkeitsarbeit, durch Publikationen<br />

zu gelungenen Projekten und zum internationalen Austausch<br />

tragen sie zur Verbreitung ihrer Erfahrungen bei.<br />

6. Qualitätssicherung<br />

Qualitätssicherung ist Aufgabe aller an Schulentwicklung Beteiligten.<br />

Eine schulische Planungs- oder Steuerungsgruppe gewährleistet<br />

die kontinuierliche Umsetzung der Qualitätskriterien<br />

<strong>für</strong> Europaschulen.<br />

Die in diesem Rahmen realisierten Maßnahmen unterliegen in<br />

regelmäßigen Abständen einer systematischen schulinternen<br />

Evaluation.


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

7. Förderung von Begabungen<br />

Europaschulen fördern individuelle Schülerleistungen beziehungsweise<br />

Leistungen von Schülergruppen, die in besonderer<br />

Weise die Auseinandersetzung mit europäischen Themen und<br />

Problemstellungen widerspiegeln. Hierzu gehört die Teilnahme<br />

an Wettbewerben wie zum Beispiel der Europäische Wettbewerb,<br />

Wettbewerbe auf naturwissenschaftlichem, musischem,<br />

gesellschaftswissenschaftlichem oder sprachlichem<br />

Gebiet sowie die Teilnahme an Jugendforen oder das Erbringen<br />

einer Besonderen Lernleistung.<br />

8. Kooperation mit den Nachbarstaaten<br />

Europaschulen in Sachsen unterbreiten ihren Schülern spezielle<br />

regionalspezifische Angebote, die sich insbesondere auf<br />

die Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen<br />

Republik beziehen. Dies kann durch den Sprachunterricht<br />

(fakultativ oder wahlobligatorisch), Arbeitsgemeinschaften<br />

(zum Beispiel zu Lebensweise, Kultur, gegebenenfalls in Kombination<br />

mit der Nachbarsprache), durch Schulpartnerschaften,<br />

grenzübergreifende Projekte oder Praktika geschehen. Berufsbildende<br />

Schulen können statt regionalspezifischer Schwerpunkte<br />

berufsspezifische Schwerpunkte setzen.<br />

141


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

Qualitätsindikatoren <strong>für</strong> die Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels „Europaschule in Sachsen“<br />

Qualitätskriterium Qualitätsindikatoren<br />

Integration europäischer Themen<br />

Behandlung europäischer Themen im Unterricht unter Beachtung der<br />

Lehrplananforderungen und <strong>des</strong> Schulprogramms in besonderer Weise<br />

außerunterrichtliche Veranstaltungen/Angebote zu europarelevanten<br />

Sprachenlernen<br />

Themen als Bestandteil <strong>des</strong> Schulprogramms wie zum Beispiel Projekttage,<br />

Ganztagsangebote, Gespräche/Foren mit externen Partnern<br />

Sprachangebote im Pflicht- und Wahlbereich aus verschiedenen Sprachräumen<br />

auf unterschiedlichen Niveaustufen (zum Beispiel bilinguale Angebote,<br />

Neigungskurse, Arbeitsgemeinschaften, herkunftssprachliche<br />

Angebote) und Maßnahmen zur Förderung <strong>des</strong> Interesses an Sprachen<br />

(zum Beispiel Aktionstage, Sprachenfeste)<br />

Dokumentation von Ergebnissen <strong>des</strong> Sprachenlernens (zum Beispiel<br />

Portfolio/Lerntagebuch gemäß Schulart- und Altersspezifik, Vorbereitung<br />

auf den Erwerb internationaler Sprachdiplome und -zertifikate, Durchführung<br />

der Prüfung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat <strong>für</strong> Berufsbildende<br />

Schulen)<br />

Projektorientierte Partnerschaften und Praktika Partnerschaften mit Schulen oder Unternehmen oder anderen Einrichtungen<br />

(Min<strong>des</strong>tanzahl: Gymnasien 3, Mittelschule, Berufsbildende Schulen<br />

2, Förderschulen und Grundschulen 1) auf der Grundlage gemeinsamer<br />

länderübergreifender Projekte und Integration internationaler Begegnungen<br />

in den Unterricht, Unterstützung europabezogener beruflich orientierter<br />

Praktika<br />

Mitwirkung aller an Schulentwicklung Beteiligten bei der Organisation und<br />

Durchführung schulischer Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaften unter<br />

Nutzung unterschiedlicher Medien<br />

Personalqualifizierung und -entwicklung<br />

Europakompetenz: Teilnahme an Fortbildungen oder Referententätigkeit,<br />

Mitwirkung bei Lehreraustauschprogrammen und/oder anderen berufsbezogenen<br />

Auslandsaufenthalten<br />

Sprachliche Kompetenzen: Nutzung von Angeboten zur Verbesserung<br />

von Sprachkenntnissen auch von Sachfachlehrern, Einbeziehung von<br />

Fremdsprachenassistenten<br />

Europaschule in der Region<br />

Initiativen zur Verbreitung <strong>des</strong> Europagedankens in der Region, insbesondere<br />

durch Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu europarelevanten<br />

Themen<br />

Mitarbeit der Schule in regionalen Netzwerken zur Förderung <strong>des</strong> Europagedankens<br />

Qualitätssicherung<br />

Teilnahme aller an Schulentwicklung Beteiligten an Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

und Kontinuität der Arbeit der Planungs- oder Steuerungsgruppe<br />

Europa<br />

Systematische schulinterne Evaluation zur Umsetzung <strong>des</strong> Schulprogramms<br />

bezogen auf europarelevante Themen<br />

Förderung von Begabungen<br />

Öffentliche Präsentation von Schülerleistungen zu europarelevanten<br />

Themen<br />

Erfolgreiche Teilnahme einzelner Schüler oder Schülergruppen an Wettbewerben,<br />

Jugendforen und so weiter zu europarelevanten Themen<br />

Kooperation mit den Nachbarstaaten: spezielle regionalspezifische<br />

Angebote, insbesondere hinsichtlich<br />

Republik Polen und/oder Tschechischer<br />

Republik 1<br />

Nutzung interkultureller und regionalspezifischer Angebote durch die<br />

Schüler (zum Beispiel Verbesserung der Sprachkompetenz durch Einbeziehung<br />

von Muttersprachlern, Arbeitsgemeinschaften zu Lebensweise,<br />

Kultur und Traditionen) oder Durchführung von grenzüberschreitenden<br />

Projekten, Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von<br />

Sportveranstaltungen, Chorauftritten, gemeinsamen Ausstellungen und<br />

weiteren Veranstaltungen<br />

1<br />

An Grundschulen mit Intensivem Sprachenlernen Französisch und an AbiBac-Schulen auch Frankreich. An berufsbildenden Schulen ist statt<strong>des</strong>sen<br />

eine berufsspezifische Schwerpunktsetzung möglich.<br />

142


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

Bewerbungsantrag zur Verleihung <strong>des</strong> Gütesiegels „Europaschule in Sachsen“<br />

Antragstellende Schule:<br />

Name der Schule:<br />

Straße und Hausnummer:<br />

Postleitzahl und Ort:<br />

Telefon- und Faxnummer: Telefon: Fax:<br />

E-Mail-Adresse:<br />

Schulleiter/-in:<br />

Website:<br />

Regionalstelle der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur:<br />

Schulträger:<br />

Anlage<br />

Die Umsetzung aller Kriterien <strong>für</strong> Europaschulen und deren Nachweis anhand ausgewählter Beispiele <strong>für</strong> den Zeitraum<br />

der letzten fünf Jahre (maximal ein Ordner und gegebenenfalls CD-ROM) ist erforderlich.<br />

Dem Antrag ist beizufügen:<br />

– Schuljahresterminkalender<br />

– Beschluss der Schulkonferenz zum Antrag<br />

– Zustimmung <strong>des</strong> Schulträgers<br />

Bitte den Antrag und die Unterlagen auch per Mail an die Sächsische Bildungsagentur senden.<br />

Datum Unterschrift<br />

143


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

Das Anliegen<br />

Wettbewerb Großer SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen <strong>2013</strong><br />

<strong>für</strong> hervorragende Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen<br />

Im Mittelpunkt <strong>des</strong> Wettbewerbs stehen Schulen und Unternehmen<br />

als Kooperationspartner mit ihrer lebendigen, dauerhaften<br />

Zusammenarbeit <strong>für</strong> eine systematische Berufs- und Studienorientierung.<br />

Deshalb loben die Vereinigung der <strong>Sächsischen</strong> Wirtschaft e. V.<br />

und das Bildungswerk der <strong>Sächsischen</strong> Wirtschaft e.V. über die<br />

Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen<br />

<strong>2013</strong> den Großen SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen zur<br />

Prämierung der erfolgreichsten Schule-Wirtschaft-Kooperationen<br />

Sachsens aus.<br />

Der Wettbewerb würdigt hervorragende und zukunftsweisende<br />

Kooperationen von Schulen und Unternehmen, die sich durch<br />

Maßnahmen und Projekte zur Berufs- und Studienorientierung<br />

auszeichnen.<br />

Der Preis<br />

Die drei besten allgemeinbildenden Schulen erhalten den<br />

Großen SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen mit einem<br />

Preisgeld von bis zu 2 000 EUR.<br />

Die drei schulfreundlichsten Unternehmen Sachsens werden<br />

mit einer Urkunde <strong>für</strong> ihr Engagement geehrt.<br />

Bewerbung<br />

Bewerben können sich alle allgemeinbildenden Schulen sowie<br />

Unternehmen, die im Schuljahr 2012/<strong>2013</strong> Kooperationen zwischen<br />

Schule und Unternehmen zur Berufs- und Studienorientierung<br />

erfolgreich realisiert haben.<br />

144<br />

Die notwendigen Fragebögen <strong>für</strong> die Bewerbung sind auf der<br />

Homepage www.schule-wirtschaft-sachsen.de herunterzuladen.<br />

Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen (inklusive Anlagen)<br />

sind einzureichen (postalisch oder per PDF, nicht größer als<br />

10 MB, sonst auf CD oder ähnliches) an das<br />

Bildungswerk der <strong>Sächsischen</strong> Wirtschaft e.V.<br />

Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen<br />

Postfach 28 03 64<br />

01143 Dresden<br />

E-Mail: koordinierungsstelle@bsw-mail.de.<br />

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Einsen<strong>des</strong>chluss<br />

Einsen<strong>des</strong>chluss ist der 16. September <strong>2013</strong> (virtueller Posteingang<br />

beziehungsweise Poststempel).<br />

Preisverleihung<br />

Die Preisverleihung findet im Rahmen der Jahrestagung der<br />

Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen<br />

am 14. November <strong>2013</strong> in Pirna statt.<br />

Hinweis <strong>für</strong> das Bewerbungsverfahren ab 2014<br />

Ab 2014 können sich nur noch Schulen <strong>für</strong> den Großen<br />

SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen bewerben, die das<br />

Sächsische Qualitätssiegel <strong>für</strong> Berufs- und Studienorientierung<br />

tragen.


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

Stellenausschreibung<br />

Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />

die Stelle der/<strong>des</strong><br />

Schulleiterin/Schulleiters<br />

an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus:<br />

Sächsische Bildungsagentur<br />

Regionalstelle Dresden<br />

Postfach 23 01 20<br />

01111 Dresden<br />

Schule<br />

Anschrift<br />

Johann-Friedrich-Jencke-Schule Dresden, Schule <strong>für</strong><br />

Hörgeschädigte<br />

Maxim-Gorki-Straße 4<br />

01127 Dresden<br />

Voraussetzungen sind:<br />

– Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik<br />

oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation<br />

Sonderpädagogik und Lehrbefähigung,<br />

ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis,<br />

– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />

Von Vorteil sind:<br />

– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />

sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />

Führung einer Schule,<br />

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />

und Kooperation,<br />

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />

Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />

Führungskräftequalifizierung,<br />

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement<br />

bei der Profilierung der Schule.<br />

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />

Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />

hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />

der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in<br />

in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich<br />

<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind<br />

wünschenswert.<br />

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />

Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />

Stellenausschreibungen<br />

Stellenbewertung bis<br />

besetzbar ab<br />

(SächsBesO/TV-L)<br />

A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />

Zeitpunkt<br />

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />

Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />

beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />

im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />

erreicht werden kann.<br />

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme<br />

an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in<br />

Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />

Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />

der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />

Der Bewerbung ist beizufügen:<br />

1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />

2. tabellarischer Lebenslauf<br />

3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />

Werdegangs<br />

4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />

(soweit vorhanden)<br />

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.<br />

145


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />

die Stelle der/<strong>des</strong><br />

Schulleiterin/Schulleiters<br />

an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus:<br />

Sächsische Bildungsagentur<br />

Regionalstelle Dresden<br />

Postfach 23 01 20<br />

01111 Dresden<br />

Schule<br />

Anschrift<br />

Schule <strong>für</strong> geistig Behinderte „Lichtblick“ Riesa<br />

Magdeburger Straße 2<br />

01587 Riesa<br />

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die<br />

bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis<br />

mit dem Freistaat Sachsen stehen.<br />

Voraussetzungen sind:<br />

– Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik<br />

oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation<br />

Sonderpädagogik und Lehrbefähigung,<br />

ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis,<br />

– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />

Von Vorteil sind:<br />

– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />

sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />

Führung einer Schule,<br />

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />

und Kooperation,<br />

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />

Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />

Führungskräftequalifizierung,<br />

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement<br />

bei der Profilierung der Schule.<br />

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />

Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />

hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />

der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in<br />

in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich<br />

<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind<br />

wünschenswert.<br />

146<br />

Stellenbewertung bis<br />

(SächsBesO/TV-L)<br />

besetzbar ab<br />

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2014<br />

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />

Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />

Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />

beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />

im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />

erreicht werden kann.<br />

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme<br />

an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in<br />

Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />

Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />

der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />

Der Bewerbung ist beizufügen:<br />

1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />

2. tabellarischer Lebenslauf<br />

3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />

Werdegangs<br />

4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />

(soweit vorhanden)<br />

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

Stellenausschreibung<br />

Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />

die Stelle der/<strong>des</strong><br />

Schulleiterin/Schulleiters<br />

an nachfolgend aufgeführter Grundschule aus:<br />

Sächsische Bildungsagentur<br />

Regionalstelle Dresden<br />

Postfach 23 01 20<br />

01111 Dresden<br />

Schule<br />

Anschrift<br />

Grundschule Königstein<br />

Schreiberberg 1<br />

01824 Königstein<br />

Voraussetzungen sind:<br />

– Hochschulabschluss <strong>für</strong> das Lehramt an Grundschulen beziehungsweise<br />

Fachschulabschluss als Lehrer <strong>für</strong> untere<br />

Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch,<br />

Mathematik und einem Wahlfach,<br />

– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />

Von Vorteil sind:<br />

– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />

sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />

Führung einer Schule,<br />

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />

und Kooperation,<br />

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />

Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />

Führungskräftequalifizierung,<br />

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement<br />

bei der Profilierung der Schule.<br />

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />

Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />

hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />

der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in<br />

in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich<br />

<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind<br />

wünschenswert.<br />

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />

Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />

Stellenbewertung bis<br />

besetzbar ab<br />

(SächsBesO/TV-L)<br />

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />

Zeitpunkt<br />

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />

Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />

beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />

im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />

erreicht werden kann.<br />

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme<br />

an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in<br />

Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />

Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />

der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />

Der Bewerbung ist beizufügen:<br />

1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />

2. tabellarischer Lebenslauf<br />

3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />

Werdegangs<br />

4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />

(soweit vorhanden)<br />

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.<br />

147


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />

die Stelle der/<strong>des</strong><br />

stellvertretenden Schulleiterin/<br />

stellvertretenden Schulleiters<br />

an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus:<br />

Sächsische Bildungsagentur<br />

Regionalstelle Bautzen<br />

Postfach 44 44<br />

02634 Bautzen<br />

Schule<br />

Anschrift<br />

Dr.-Friedrich-Wolf-Schule – Sonderpädagogisches<br />

Förderzentrum <strong>für</strong> Körperbehinderte Hoyerswerda<br />

Dillinger Straße 2<br />

02977 Hoyerswerda<br />

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die<br />

bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis<br />

mit dem Freistaat Sachsen stehen.<br />

Voraussetzungen sind:<br />

In der Regel im jeweiligen Förderschwerpunkt:<br />

– Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik<br />

oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation<br />

Sonderpädagogik und Lehrbefähigung,<br />

ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis,<br />

– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />

Von Vorteil sind:<br />

– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />

sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />

Führung einer Schule,<br />

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />

und Kooperation,<br />

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />

Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />

Führungskräftefortbildung.<br />

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />

Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />

hohe Belastbarkeit und Flexibilität.<br />

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />

Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />

148<br />

Stellenbewertung bis<br />

besetzbar ab<br />

(SächsBesO/TV-L)<br />

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />

Zeitpunkt<br />

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />

Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />

beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />

im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />

erreicht werden kann.<br />

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende<br />

Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung<br />

schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende<br />

Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />

Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />

der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />

Der Bewerbung ist beizufügen:<br />

1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />

2. tabellarischer Lebenslauf<br />

3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />

Werdegangs<br />

4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />

(soweit vorhanden)<br />

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

Stellenausschreibung<br />

Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />

die Stelle der/<strong>des</strong><br />

stellvertretenden Schulleiterin/<br />

stellvertretenden Schulleiters<br />

an nachfolgend aufgeführter Grundschule aus:<br />

Sächsische Bildungsagentur<br />

Regionalstelle Leipzig<br />

Postfach 10 06 53<br />

04006 Leipzig<br />

Schule<br />

Anschrift<br />

Diesterweg-Grundschule Delitzsch<br />

August-Bebel-Straße 12<br />

04509 Delitzsch<br />

Voraussetzungen sind:<br />

– abgeschlossene Hochschulausbildung <strong>für</strong> das Lehramt an<br />

Grundschulen beziehungsweise Fachschulabschluss als<br />

Lehrer <strong>für</strong> untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung<br />

in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach,<br />

– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />

Von Vorteil sind:<br />

– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />

sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />

Führung einer Schule,<br />

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />

und Kooperation,<br />

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />

Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />

Führungskräftequalifizierung.<br />

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />

Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />

hohe Belastbarkeit und Flexibilität.<br />

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />

Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />

Stellenbewertung bis<br />

besetzbar ab<br />

(SächsBesO/TV-L)<br />

A 12 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />

Zeitpunkt<br />

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />

Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />

beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />

im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />

erreicht werden kann.<br />

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende<br />

Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung<br />

schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende<br />

Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />

Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />

der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />

Der Bewerbung ist beizufügen:<br />

1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />

2. tabellarischer Lebenslauf<br />

3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />

Werdegangs<br />

4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />

(soweit vorhanden)<br />

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.<br />

149


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />

die Stelle der/<strong>des</strong><br />

stellvertretenden Schulleiterin/<br />

stellvertretenden Schulleiters<br />

an den nachfolgend aufgeführten Mittelschulen aus:<br />

Sächsische Bildungsagentur<br />

Regionalstelle Chemnitz<br />

Postfach 13 34<br />

09072 Chemnitz<br />

Schule<br />

Anschrift<br />

Georg-Weerth-Mittelschule Chemnitz<br />

Uhlandstraße 2-4<br />

09130 Chemnitz, OT Zentrum<br />

Sächsische Bildungsagentur<br />

Regionalstelle Dresden<br />

Postfach 23 01 20<br />

01111 Dresden<br />

Schule<br />

Anschrift<br />

Mittelschule „Leonhardt Frank“ Coswig<br />

Hauptstraße 6<br />

01640 Coswig<br />

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die<br />

bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis<br />

mit dem Freistaat Sachsen stehen.<br />

Voraussetzungen sind:<br />

– Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung<br />

in zwei anerkannten Unterrichtsfächern der Mittelschule,<br />

– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />

Von Vorteil sind:<br />

– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />

sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />

Führung einer Schule,<br />

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />

und Kooperation,<br />

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />

Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />

Führungskräftefortbildung.<br />

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />

Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />

hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />

der Tätigkeit als Fachberater/in oder als Referent/in in der<br />

Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich <strong>des</strong><br />

<strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind wünschenswert.<br />

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />

Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />

150<br />

Stellenbewertung bis<br />

besetzbar ab<br />

(SächsBesO/TV-L)<br />

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />

Zeitpunkt<br />

Stellenbewertung bis<br />

besetzbar ab<br />

(SächsBesO/TV-L)<br />

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher<br />

Zeitpunkt<br />

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />

Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />

beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />

im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />

erreicht werden kann.<br />

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende<br />

Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung<br />

schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende<br />

Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />

Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />

der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />

Der Bewerbung ist beizufügen:<br />

1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />

2. tabellarischer Lebenslauf<br />

3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />

Werdegangs<br />

4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />

(soweit vorhanden)<br />

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.


4. Juli <strong>2013</strong> Nr. 7 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

Stellenausschreibung<br />

Das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> schreibt zur Besetzung<br />

die Stelle der/<strong>des</strong><br />

stellvertretenden Schulleiterin/<br />

stellvertretenden Schulleiters<br />

an dem nachfolgend aufgeführten Gymnasium aus:<br />

Sächsische Bildungsagentur<br />

Regionalstelle Leipzig<br />

Postfach 100 653<br />

04006 Leipzig<br />

Schule<br />

Anschrift<br />

Gymnasium „Am Breiten Teich“ Borna<br />

Am Breiten Teich 4<br />

04552 Borna<br />

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die<br />

bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis<br />

mit dem Freistaat Sachsen stehen.<br />

Voraussetzungen sind:<br />

– Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung<br />

in zwei anerkannten Unterrichtsfächern <strong>des</strong><br />

Gymnasiums,<br />

– mehrjährige Lehrtätigkeit.<br />

Von Vorteil sind:<br />

– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit<br />

sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen<br />

Führung einer Schule,<br />

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation<br />

und Kooperation,<br />

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung,<br />

Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der<br />

Führungskräftequalifizierung.<br />

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,<br />

Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick,<br />

hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in<br />

der Tätigkeit als Fachleiter/in, Fachberater/in, Oberstufenberater/in<br />

oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise<br />

im Geschäftsbereich <strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> sind wünschenswert.<br />

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine<br />

Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />

Stellenbewertung bis<br />

(SächsBesO/TV-L)<br />

besetzbar ab<br />

A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2014<br />

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche<br />

Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen<br />

beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen<br />

im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung<br />

erreicht werden kann.<br />

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende<br />

Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung<br />

schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende<br />

Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.<br />

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August <strong>2013</strong> auf dem<br />

Dienstweg an die <strong>für</strong> die Besetzung zuständige Regionalstelle<br />

der <strong>Sächsischen</strong> Bildungsagentur zu richten.<br />

Der Bewerbung ist beizufügen:<br />

1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.sachsen-machtschule.de/schule/formulare/629.htm?id=181)<br />

2. tabellarischer Lebenslauf<br />

3. lückenloser Nachweis <strong>des</strong> persönlichen und beruflichen<br />

Werdegangs<br />

4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen<br />

(soweit vorhanden)<br />

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.<br />

151


<strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK Nr. 7 4. Juli <strong>2013</strong><br />

152<br />

Abs.: SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 Dresden<br />

Postvertriebsstück, Deutsche Post AG, „Entgelt bezahlt", ZKZ F 11524<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Sächsisches Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> (SMK), Carolaplatz 1,<br />

01097 Dresden<br />

Redaktion:<br />

Verantwortlicher Redakteur: Morten Wollenberg, SDV Vergabe<br />

GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Telefon 0351 4203-1423,<br />

Telefax: 0351 4203-1494<br />

Anzeigenverwaltung:<br />

A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH, Am<br />

Ortfelde 100, 30916 Isernhagen, Telefon 0511 779538-0, Telefax<br />

0511 779538-10, E-Mail: info@avi-fachmedienservice.de<br />

Gestaltung und Satz:<br />

SDV Direct World GmbH, Tharandter Str. 23–35, 01159 Dresden<br />

Druck:<br />

SDV Direct World GmbH, Tharandter Str. 23–35, 01159 Dresden<br />

Redaktionsschluss:<br />

27. Juni <strong>2013</strong><br />

Bezug:<br />

Bestellungen nimmt die SDV Vergabe GmbH entgegen. Viola Iffland,<br />

SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Telefon<br />

0351 4203-1466. Der Preis <strong>für</strong> ein Jahresabonnement <strong>des</strong> <strong>Ministerialblatt</strong>es<br />

<strong>des</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Staatsministeriums</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> beträgt<br />

31,03 EUR (beinhaltet die gedruckte und die elektronische Ausgabe).<br />

Der Preis dieser Einzelausgabe beträgt 3,92 EUR (gedruckte und<br />

elektronische Ausgabe) bzw. 2,05 EUR (nur gedruckte Ausgabe). Alle<br />

genannten Preise verstehen sich inklusive 7 % gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

zuzüglich Porto- und Versandkosten. Weitere Bezugsformen<br />

und Preise unter www.sachsen-gesetze.de. Das Abonnement kann<br />

ausschließlich schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderjahresende<br />

gekündigt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!