08.10.2013 Aufrufe

Kaderlohndiskrepanz zwischen Privatwirtschaft und ... - Org-Portal.org

Kaderlohndiskrepanz zwischen Privatwirtschaft und ... - Org-Portal.org

Kaderlohndiskrepanz zwischen Privatwirtschaft und ... - Org-Portal.org

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Handlungsempfehlungen 35<br />

6.3.1.2 Weitere Lohnbestandteile<br />

Bei privatwirtschaftlichen Unternehmungen sind im Brutto-Lohn oft auch so genannte<br />

Fringe Benefits inbegriffen. Dies sind all jene Bezüge, die nicht in Form von Geld <strong>und</strong><br />

meist unabhängig vom Erfolg eingesetzt <strong>und</strong> von der Unternehmung freiwillig erbracht<br />

werden (vgl. Kappel/Uschatz 1992: 150). Beim B<strong>und</strong> werden solche Fringe<br />

Benefits kaum gewährt: Der einzige dem Autor bekannte Fringe Benefit ist das Halbtax-Abo<br />

oder eine Preisreduktion auf das Generalabonnement. Denkbar wären aber<br />

auch Fringe Benefits in Form von Dienstwagen, Zeitschriften, Benutzung von Sportanlagen,<br />

zusätzliche Ferientage (vgl. Kappel/Uschatz 1992: 151 f.) <strong>und</strong> andere<br />

Lohnnebenleistungen. Diese Bezüge sind in der <strong>Privatwirtschaft</strong> mit Steuereinsparungen<br />

verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> führen zu einer Erhöhung des frei verfügbaren Einkommens.<br />

Weiter können mit der Beschaffung solcher Leistungen durch die Verwaltung Mengen-<br />

oder Flottenrabatte erzielt werden (vgl. Kappel/Uschatz 1992: 150).<br />

Bei der Abgabe von Fringe Benefits ist auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden<br />

einzugehen. Zu diesem Zweck eignet sich der Cafeteria-Ansatz. Dieser besagt,<br />

dass es dem einzelnen Mitarbeitenden überlassen ist, <strong>zwischen</strong> verschiedenen<br />

Entgeltbestandteilen bzw. Firmenleistungen innerhalb eines bestimmten Budgets<br />

auszuwählen (vgl. Schedler 1993: 162). Das Cafeteria-System muss aber nicht nur<br />

auf Fringe Benefits beschränkt bleiben, es können durchaus auch andere Entgeltbestanteile<br />

oder gar immaterielle Anreize wie Ferientage in das Cafeteria-System<br />

miteinbezogen werden. Wie das Cafeteria-System in der öffentlichen Verwaltung zu<br />

Leistungshonorierung eingesetzt werden kann, wird von Schedler (1993: 164) umschrieben.<br />

Zumindest bei den befragten B<strong>und</strong>esangestellten, wird das Bedürfnis<br />

nach mehr Fringe Benefits bestätigt: Alle Befragten beurteilten die Lohnnebenleistungen<br />

als bescheiden <strong>und</strong> wünschten sich teilweise weitergehende Leistungen des<br />

Arbeitgebers als das momentan abgegebene Halb-Tax-Abo (vgl. Auswertung der<br />

Interviews 2006).<br />

6.3.2 Ausweitung der Anreizformen<br />

„Unter Berücksichtigung der Unterscheidung <strong>zwischen</strong> intrinsischer <strong>und</strong> extrinsischer<br />

Motivation <strong>und</strong> angesichts der Tatsache, dass Menschen unterschiedliche <strong>und</strong> sich<br />

verändernde Bedürfnisstrukturen aufweisen sowie aufgr<strong>und</strong> aktueller empirischer<br />

Bef<strong>und</strong>e sind Anreize besonders im öffentlichen Sektor breit auszugestalten“<br />

(Thom/Ritz 2006: 349). Dabei empfehlen Thom/Ritz (2006: 350 ff.) bei der Neuent-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!