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Kaderlohndiskrepanz zwischen Privatwirtschaft und ... - Org-Portal.org

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Handlungsempfehlungen 30<br />

Vorentscheid getroffen (vgl. Kislig 2006). Entscheidet sich die Landesregierung für<br />

ein neues Lohnsystem, wird anschliessend mit den B<strong>und</strong>espersonalverbänden <strong>und</strong><br />

den Regierungsvertretern die konkrete Ausgestaltung ausgehandelt. So könnten die<br />

neuen Regelungen auf Verordnungsstufe frühestens Anfang 2008 in Kraft treten (vgl.<br />

Kislig 2006; Fontana 2006).<br />

Die v<strong>org</strong>esehenen Änderungen im Lohnsystem des B<strong>und</strong>es stossen bereits auf Widerstände:<br />

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) befürchtet, dass<br />

mit dem neuen Lohnsystem „Star-Beamte“ auf Kosten weniger qualifizierter Mitarbeiter<br />

massiv mehr Lohn erhalten (vgl. Mettler/Kislig 2006). Weiter kritisiert der Generalsekretär<br />

des B<strong>und</strong>espersonalverbands (PVB) Hans Müller den mangelnden Einbezug<br />

der Verbände <strong>und</strong> eine allfällige Übernahme der Regelungen des Obligationenrechts<br />

für die B<strong>und</strong>esangestellten (vgl. Kislig 2006).<br />

Aus Sicht des Verfassers scheinen die v<strong>org</strong>eschlagenen Veränderungen sinnvoll.<br />

Durch die grösseren Kompetenzen der Linienv<strong>org</strong>esetzten, d. h. durch die Dezentra-<br />

lisierung der Lohngestaltung, können die B<strong>und</strong>esämter ihrer Heterogenität besser<br />

gerecht werden <strong>und</strong> auf die individuellen Bedürfnisse der verschiedenen Mitarbeitenden<br />

resp. Mitarbeitendengruppen eingehen. Weiter werden durch das geplante<br />

Lohnsystem die oft kritisierten (vgl. Kapitel 3 dieser Arbeit) mangelnden Handlungsspielräume<br />

bei der Vergabe von Prämien sowie der automatisierte Lohnanstieg beseitigt.<br />

Mit den beschriebenen Änderungen würde weiter das in dieser Arbeit zentral behandelte<br />

Problem – die Lohndiskrepanz <strong>zwischen</strong> B<strong>und</strong>esverwaltung <strong>und</strong> <strong>Privatwirtschaft</strong><br />

<strong>und</strong> insbesondere die geringeren variablen Lohnanteile bei den Kaderlöhnen<br />

des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> die daraus resultierenden Auswirkungen – beseitigt oder zumindest<br />

verringert werden. Es ist anzunehmen, dass der B<strong>und</strong> als Arbeitgeber auch mit dem<br />

neuen Lohnsystem nicht ganz an die in der <strong>Privatwirtschaft</strong> ausbezahlten Löhne herankommen<br />

wird, da der momentane Spardruck zu hoch ist. Zudem werden die B<strong>und</strong>esangestellten<br />

auch weiterhin andere Anreizformen stärker gewichten als die reine<br />

finanzielle Entlöhnung. Es erscheint dem Autor deshalb wichtig, dass mit dem neuen<br />

Lohnsystem nicht nur die finanziellen Anreize neu gestaltet werden, sondern dass<br />

die Entlöhnung als Teil eines ganzen Anreizsystems gesehen wird, welches auch<br />

ganzheitlich gestaltet wird. Schliesslich geben die v<strong>org</strong>esehenen Änderungen des

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