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Komplett Wermelskirchen - KJA.de - Erzbistum Köln

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Inhalt<br />

För<strong>de</strong>rung von Ferienfreizeiten<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

• Stadt <strong>Wermelskirchen</strong> ......................................................................................................<br />

• Lan<strong>de</strong>sjugendplan für BDKJ und seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong> ............................................<br />

- Kin<strong>de</strong>r und Jugen<strong>de</strong>rholungsmaßnahmen ..................................................................<br />

- Wochenendfreizeiten .................................................................................................<br />

- Son<strong>de</strong>rveranstaltungen (Groß- und Son<strong>de</strong>rveranstaltungen) .....................................<br />

För<strong>de</strong>rung von Bildungsmaßnahmen<br />

• Stadt <strong>Wermelskirchen</strong>.......................................................................................................<br />

• Lan<strong>de</strong>sjugendplan für BDKJ und seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong> ............................................<br />

• 60 Euro Maßnahmen ........................................................................................................<br />

• Kommunale Mittel für kreisweite Bildungsveranstaltungen ...........................................<br />

För<strong>de</strong>rung von religiösen Maßnahmen<br />

• Kirchlicher Jugendplan <strong>de</strong>s <strong>Erzbistum</strong>s <strong>Köln</strong> .................................................................<br />

För<strong>de</strong>rung von Jugendkulturarbeit<br />

• Stadt <strong>Wermelskirchen</strong>.....................................................................................................<br />

Son<strong>de</strong>rurlaub<br />

• Erstattung <strong>de</strong>s Verdienstausfalles ...................................................................................<br />

För<strong>de</strong>rung von internationaler Jugendarbeit<br />

• Kin<strong>de</strong>r- und Jugendplan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ...............................................................................<br />

• Internationale Jugendwerke .............................................................................................<br />

• Jugend für Europa ............................................................................................................<br />

JULEICA - Card für JugendleiterInnen (Gruppenleiterausweis) .................................<br />

Adressen ...............................................................................................................................<br />

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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Vorwort<br />

Ohne Moos nix los –<br />

Zuschüsse für die Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit<br />

Darum geht es in dieser Arbeitshilfe: Um die Zuschüsse für die Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit in <strong>de</strong>n Seelsorgebereiche/Pfarrgemein<strong>de</strong>n<br />

und in <strong>de</strong>n Jugendverbän<strong>de</strong>n.<br />

Getrennt nach <strong>de</strong>n 6 kommunalen Zuständigkeitsbereichen haben wir für je<strong>de</strong>n kommunalen<br />

Jugendamtsbereich eine eigene Arbeitshilfe angelegt, die 6 Jugendämter im Rheinisch-Bergischen<br />

Kreis sind:<br />

• Jugendamt <strong>de</strong>s Rheinisch-Bergischen Kreises ( für Burscheid, Kürten und O<strong>de</strong>nthal)<br />

• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt Bergisch Gladbach<br />

• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt Leichlingen<br />

• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt Overath<br />

• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt Rösrath<br />

Außer <strong>de</strong>n kommunalen Zuschüssen sind natürlich auch die Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>smittel sowie die<br />

För<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten mit kirchlichen Mitteln aufgeführt.<br />

„Ohne Moos nix los“ ist für die Praxis vor Ort als konkrete Handreichung für die ehrenamtlichen und<br />

hauptamtlichen TrägervertreterInnen und KassenführerInnen gedacht.<br />

Die Informationen wur<strong>de</strong>n nach bestem Wissen zusammengestellt, Anregungen und Tipps aus <strong>de</strong>r<br />

Praxis nehmen wir gerne an.<br />

Wichtig ist, dass es grundsätzlich für die verschie<strong>de</strong>nen Maßnahmen vier relevante Zuschussgeber<br />

für unseren Bereich gibt:<br />

Seite 4<br />

• Städte o<strong>de</strong>r Rheinisch-Bergischer Kreis<br />

Kommunale För<strong>de</strong>rpläne<br />

• Land Nordrhein-Westfalen<br />

Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />

• Bund<br />

Kin<strong>de</strong>r- und Jugendplan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (internationale Jugendbegegnung)<br />

• <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong><br />

Kirchlicher Jugendplan<br />

Kommunale För<strong>de</strong>rpläne, Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>sjugendplan ergänzen sich, d.h. Mittel von diesen Zuschussgebern<br />

können gleichzeitig in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Wir hoffen, dass „Ohne Moos nix los“ im Dschungel <strong>de</strong>r Zuschüsse Orientierung und auf viele Fragen<br />

Antworten gibt. Ansonsten sind wir auch gerne bei Anträgen und Verwendungsnachweisen behilflich.<br />

Für das Fachstellen-Team<br />

Thomas Droege<br />

Leiter


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

För<strong>de</strong>rung von außerörtlichen Ferienfreizeiten<br />

Richtlinien<br />

Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Grundlage sind die Richtlinien zur finanziellen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit in<br />

<strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong> (Beschluss vom Januar 1997) Stand Januar 2003<br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Außerörtliche Ferienfreizeiten<br />

Außerörtliche Ferienmaßnahmen sollen Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen die Möglichkeit geben,<br />

zusammen mit Gleichaltrigen durch Erlebnisse neue Erfahrungen zu sammeln. Das individuelle<br />

Erlebnis in <strong>de</strong>r Gruppe steht dabei im Vor<strong>de</strong>rgrund.<br />

Voraussetzungen<br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren Haushaltsmittel Kin<strong>de</strong>r,<br />

Jugendliche und junge Erwachsene, die ihren Wohnsitz in <strong>Wermelskirchen</strong><br />

haben und an Maßnahmen <strong>de</strong>s Stadtjugendringes o<strong>de</strong>r von Verbän<strong>de</strong>n und Vereinen aus<br />

<strong>Wermelskirchen</strong>, die nach § 75 <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) anerkannt o<strong>de</strong>r von<br />

Körperschaften, die jugendpflegerisch tätig sind, teilnehmen.<br />

Teilnehmer<br />

Alter: ab <strong>de</strong>m 6. bis zum 27. Lebensjahr<br />

Anzahl: min<strong>de</strong>stens 8 Teilnehmer för<strong>de</strong>rungswürdige Teilnehmer aus<br />

<strong>Wermelskirchen</strong><br />

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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Betreuer / Leiter<br />

Die Betreuer / Leiter müssen entsprechend ausgebil<strong>de</strong>t sein. Bei gemischten Gruppen mit<br />

min<strong>de</strong>rjährigen Teilnehmern müssen weibliche und männliche BetreuerInnen eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die BetreuerInnen müssen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Maßnahme einen gültigen Jugendgruppenleiterausweis<br />

haben (Card für JugendleiterInnen).<br />

Für behin<strong>de</strong>rte TeilnehmerInnen können bei Bedarf auf Antrag mehr BetreuerInnen bezuschusst<br />

wer<strong>de</strong>n. Ein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis ist erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Alter BetreuerInnen min<strong>de</strong>stens 16 Jahre<br />

Alter LeiterInnen: min<strong>de</strong>stens 18 Jahre<br />

Schlüssel: Je angefangene 10 Teilnehmer muss eine BetreuerIn zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Dauer<br />

Ferienfreizeiten außerörtliche Ferienfreizeiten müssen min<strong>de</strong>stens 3 Tage mit 2 Übernachtungen<br />

, aber höchstens 28 Tage dauern An- und Abreise gelten als<br />

einen Tag.<br />

Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />

Teilnehmer: 3,10 € pro Tag<br />

Teilnehmer in finanziellen Notlagen*: 6,20 € pro Tag<br />

Gruppenleiter mit Juleica o.ä. Ausweis: 6,20 € pro Tag<br />

Teilnehmer in finanziellen Notlagen*: Der Nachweis ist spätestens mit <strong>de</strong>m Verwendungsnachweis<br />

zu erbringen.<br />

Antragsverfahren<br />

Bis zum 15. Mai <strong>de</strong>s Jahres ist <strong>de</strong>r formelle Antrag für außerörtliche Freizeiten beim<br />

Stadtjugendamt vorzulegen. Später eingebrachte Anträge können berücksichtigt wer<strong>de</strong>n,<br />

solange Haushaltsmittel vorhan<strong>de</strong>n sind, spätestens bis 15.11. <strong>de</strong>s Jahres.<br />

Nach Prüfung <strong>de</strong>s Antrages erhält <strong>de</strong>r Antragsteller einen entsprechen<strong>de</strong>n Bescheid.<br />

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />

Adresse:<br />

Seite 6<br />

Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

-z. Hd. Herrn Engelbrecht-<br />

Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />

Kattwinkelstr. 3 ● 42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Tel.: 02196/710521 ● Fax: 02196/7107521<br />

Email: hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong>


Verwendungsnachweis<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Spätestens 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme legt <strong>de</strong>r Träger einen<br />

Verwendungsnachweis vor. In diesem Verwendungsnachweis müssen enthalten<br />

sein:<br />

• Bestätigung über die Dauer <strong>de</strong>s Aufenthaltes (z.B. Unterkunftsrechnung)<br />

mit Angabe <strong>de</strong>r Belegungsdauer und Teilnehmerzahl<br />

• von <strong>de</strong>n TeilnehmerInnen unterschriebene Teilnehmerliste<br />

• Nachweis über die Qualifikation <strong>de</strong>r MitarbeiterInnen<br />

• Eine För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r eingesetzten LeiterInnen und BetreuerInnen erfolgt nur, wenn ein entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Qualifikationsnachweis in Fotokopie beigefügt o<strong>de</strong>r die Nummern <strong>de</strong>r gültigen<br />

Jugendgruppenleiterinnenausweises angegeben ist.<br />

• eine Kurzdarstellung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die bewilligten Mittel wer<strong>de</strong>n zu 60 % vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme ausgezahlt. Die restlichen<br />

40 % wer<strong>de</strong>n nach Prüfung <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises mit <strong>de</strong>r Endberechnung verrechnet.<br />

Ausnahmen / Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

Ausschließlich verbandsspezifische bzw. verbandsinterne Freizeiten (z.B. Konfirman<strong>de</strong>n-<br />

/Kommunikanten-Wochenendfreizeiten, Teilnahme von Sportvereinen an Turnieren etc.) sind<br />

nicht för<strong>de</strong>rungsfähig.<br />

Seite 7


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Richtlinien<br />

Seite 8<br />

Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />

für BDKJ und seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong><br />

Grundlage sind die Richtlinien zum Lan<strong>de</strong>sjugendplan (LJP) Nordrhein-Westfalen, Pos. IV/1<br />

gültig 01.01.2003.<br />

Der BDKJ (Bund <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Katholischen Jugend in NRW) erhält aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />

öffentliche Zuschüsse vom Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s NRW, zur Mitfinanzierung von Maßnahmen und Angeboten <strong>de</strong>r Jugendverbandsarbeit.<br />

Nur Mitgliedsverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s BDKJ können die Zuschüsse aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />

beantragen. Für das <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong> wer<strong>de</strong>n die Mittel von <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle<br />

<strong>Köln</strong> treuhän<strong>de</strong>risch verwaltet und an die Mitgliedsverbän<strong>de</strong> weitergeleitet. Infos auch unter:<br />

www.bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Kin<strong>de</strong>r - und Jugen<strong>de</strong>rholungsmaßnahmen<br />

Kin<strong>de</strong>r- und Jugen<strong>de</strong>rholungsmaßnahmen dienen <strong>de</strong>r Persönlichkeitsentwicklung und <strong>de</strong>r gesundheitlichen<br />

Stärkung junger Menschen. Da hier Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche über einen längeren<br />

Zeitraum in einer Gruppe zusammenleben, sind diese Veranstaltungen beson<strong>de</strong>rs als Lern-<br />

und Sozialisationsfeld geeignet.<br />

Voraussetzungen<br />

Teilnehmer<br />

Alter: 6 bis unter 22 Jahren<br />

Anzahl: 7 zuschussfähige TeilnehmerInnen ohne LeiterInnen und BetreuerInnen<br />

Wohnsitz: Die Teilnehmer müssen überwiegend (51% ihren Wohnsitz in NRW haben<br />

Betreuer / Leiter<br />

Die LeiterInnen und MitarbeiterInnen bei Jugendferienmaßnahmen müssen für ihre Aufgaben<br />

beson<strong>de</strong>rs geeignet und geschult sein.<br />

Alter: LeiterInnen von Ferienmaßnahmen müssen 18 Jahre sein.<br />

Schlüssel: Je 7 Teilnehmer muss eine BetreuerIn zur Verfügung stehen.<br />

Dauer <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

Dauer: 4 Übernachtungen Min<strong>de</strong>stdauer<br />

21 Tage Höchstdauer (An- und Abreise 1 Tag)


Sonstiges<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Maßnahmen, die in Deutschland o<strong>de</strong>r im europäischen Ausland stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Kommunale Mittel sind nach Möglichkeit zu beantragen und im Verwendungsnachweis anzugeben.<br />

Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />

Die Zuwendungshöhe ist abhängig vom Antragsvolumen und Höhe <strong>de</strong>r zu verteilen<strong>de</strong>n Mittel.<br />

Teilnehmer: z. Zt. 1,70 € pro Tag / Teilnehmer<br />

Leiter: keine Bezuschussung<br />

Antragsverfahren<br />

Antragsfrist: 8 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme mit entsprechen<strong>de</strong>m Formular<br />

Adresse:<br />

Verwendungsnachweis<br />

BDKJ Diözesanverband<br />

Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />

Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />

email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />

Frist 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

zu beachten: Deckblatt (F/N), Teilnehmerliste, Sachbericht (F/S) und die Originalbelege<br />

für Unterkunft und Fahrtkosten, min<strong>de</strong>stens jedoch Originalbelege in<br />

Höhe <strong>de</strong>r öffentlichen Zuwendungen, (d.h. LJP Beihilfe, kommunale Zuwendungen<br />

etc. )<br />

Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> über kommunale Zuwendungen sind mit einzureichen<br />

bzw. nachzureichen.<br />

Alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Maßnahme stehen<strong>de</strong>n Kosten und die<br />

kommunalen Zuwendungen müssen im Deckblatt angeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Es ist sinnvoll für Ferienfahrten eine Versicherung und ggf. noch weitere Sachversicherungen<br />

abzuschließen:<br />

Das Jugendhaus Düsseldorf bietet eine sogenannte Kompaktversicherung (Krankheit, Unfall,<br />

Haftpflicht und Rechtschutz) an.<br />

Adresse:<br />

Jugendhaus Düsseldorf<br />

Abteilung Versicherung<br />

Carl-Mostert-Platz 1 ● 40477 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211/4693-135 u. –137 ● Fax: 0211/4693-112<br />

Seite 9


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Seite 10<br />

För<strong>de</strong>rung von Wochenendfreizeiten<br />

Es sollen Veranstaltungen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, die einen kreativen, spielerischen o<strong>de</strong>r thematischen<br />

Charakter haben.<br />

Voraussetzungen<br />

Teilnehmer<br />

Alter: 6 bis 27 Jahren ohne Ausnahmen<br />

Wohnsitz: Die Teilnehmer müssen überwiegend (51%) ihren Wohnsitz NRW haben.<br />

Anzahl: 7 TeilnehmerInnen ohne LeiterInnen und BetreuerInnen<br />

Dauer: min<strong>de</strong>stens 1 Übernachtung auf einen Samstag, Sonntag, Feiertag<br />

Höchstdauer: 3 Übernachtungen<br />

An- und Abreisetag wer<strong>de</strong>n bei Abfahrt am Heimatort vor 16.00 Uhr und<br />

Ankunft am Heimatort nach 12.00 Uhr als 2 Tage,<br />

ansonsten zusammen als 1 Tag geför<strong>de</strong>rt<br />

Die Veranstaltungen können nur geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn sie innerhalb von NRW, in einem<br />

benachbarten Bun<strong>de</strong>sland o<strong>de</strong>r benachbarten Ausland stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />

Zur Zeit wird ein Zuschuss in Höhe von 3,00 € pro Tag und Teilnehmer gezahlt. Es wer<strong>de</strong>n<br />

nur die Teilnehmer bezuschusst. Die Eigenleistung <strong>de</strong>s Trägers beträgt min<strong>de</strong>stens 10% <strong>de</strong>r<br />

Kosten (Mittel <strong>de</strong>s Trägers und Teilnehmerbeiträge).<br />

Antragsverfahren<br />

Ein formularmäßiger Antrag ist zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Terminen im Jahr zu stellen:<br />

- Maßnahmen im Zeitraum Januar – April bis 30.11.<br />

- Maßnahme im Zeitraum Mai – August bis 31.03.<br />

- Maßnahme im Zeitraum September – Dezember bis 31.07.<br />

Adresse:<br />

BDKJ Diözesanverband<br />

Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />

Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />

email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong>


Verwendungsnachweis<br />

Frist 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

zu beachten:<br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Deckblatt (W/N), Teilnehmerliste, Sachbericht (W/S) und die Originalbelege<br />

für Unterkunft und Fahrtkosten, min<strong>de</strong>stens jedoch Originalbelege<br />

sowie ein Übernachtungshinweis.<br />

Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> über kommunale Zuwendungen sind mit einzureichen<br />

bzw. nachzureichen.<br />

Alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Maßnahme stehen<strong>de</strong>n Kosten und die<br />

kommunalen Zuwendungen müssen im Deckblatt angeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Son<strong>de</strong>rveranstaltungen<br />

Großveranstaltungen <strong>de</strong>r überörtlichen Träger (ab 2. Ebene) mit spielerischem, kreativem<br />

o<strong>de</strong>r thematischem Charakter sowie an<strong>de</strong>re Son<strong>de</strong>rveranstaltungen (sonstige Bildungsveranstaltungen<br />

o<strong>de</strong>r freizeitpädagogische Maßnahmen wer<strong>de</strong>n nur noch in Ausnahmefällen und<br />

auf Antrag auf vorherigen Antrag mit einem individuellen Pauschalbetrag geför<strong>de</strong>rt.<br />

Voraussetzungen<br />

Eine För<strong>de</strong>rung ist nur auf Diözesan- und Regionalebene möglich. Träger kann nur <strong>de</strong>r BDKJ<br />

selbst o<strong>de</strong>r einer seiner Mitgliedsverbän<strong>de</strong> sein.<br />

Teilnehmer<br />

Alter: 6 bis 26 Jahren ohne Ausnahmen<br />

Wohnsitz: Die Teilnehmer müssen überwiegend (51%) ihren Wohnsitz NRW haben.<br />

Anzahl: Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl: 50 bei Großveranstaltungen<br />

Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl: 70 bei an<strong>de</strong>ren Son<strong>de</strong>rmaßnahmen<br />

Dauer: Höchstdauer maximal 4 Tage<br />

Min<strong>de</strong>stdauer 1,5 Stun<strong>de</strong>n<br />

• Die Veranstaltungen können nur geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn sie innerhalb von NRW, in<br />

einem benachbarten Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r im benachbarten Ausland stattfin<strong>de</strong>n.<br />

• Kommunale Mittel sind nach Möglichkeit zu beantragen und im Verwendungsnachweis<br />

anzugeben.<br />

Seite 11


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />

Die Maßnahmen wer<strong>de</strong>n mit einem individuellen Pauschalbetrag geför<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m<br />

Bewilligungsbescheid mitgeteilt wird.<br />

Antragsverfahren<br />

Frist: 8 Wochen vor <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

formlose Antragstellung<br />

Kosten- und Finanzierungsplan mit einreichen<br />

Adresse:<br />

Verwendungsnachweis<br />

Seite 12<br />

BDKJ Diözesanverband<br />

Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />

Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />

email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />

Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Wochen nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r<br />

BDKJ Diözesanstelle eingereicht wer<strong>de</strong>n. Hierzu gehören:<br />

• das Deckblatt (SO/N)<br />

• <strong>de</strong>r Sachbericht (SO/S)<br />

• alle Originalrechnungen<br />

• Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> über kommunale Zuwendungen sind mit einzureichen bzw.<br />

nachzureichen


Richtlinien<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

För<strong>de</strong>rung von Bildungsveranstaltungen<br />

Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Grundlage sind die Richtlinien zur finanziellen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit in<br />

<strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong> (Beschluss Januar 1997) Stand Januar 2003<br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Die Bildungsveranstaltungen sollen auch Nichtmitglie<strong>de</strong>rn von Verbän<strong>de</strong>n und Vereinen<br />

offen stehen und das Bemühen <strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong> und Vereine <strong>de</strong>utlich machen,, musisch-kulturelle<br />

Informationen über <strong>de</strong>n eigenen Verbands-/Vereinsrahmen hinaus zu geben, sowie<br />

Akzente in <strong>de</strong>r offenen Jugendarbeit zu setzen. Diese Veranstaltungen können als Tages- und<br />

Wochenendveranstaltungen o<strong>de</strong>r Veranstaltungsreihen durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen mit verbands-/vereinspezifischen Inhalten für<br />

ehren- und nebenamtliche MitarbeiterInnen können ebenso geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n wie ufbaukurse<br />

für bereits ausgebil<strong>de</strong>te Gruppen- und FreizeitleiterInnen.<br />

Voraussetzungen<br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können im Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren Haushaltsmittel <strong>de</strong>r Stadtjugendring,<br />

Verbän<strong>de</strong> und Vereine in <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong>, die nach § 75 <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfegesetzes<br />

(KJHG) anerkannt sind.<br />

Alter <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />

Gruppenleiterschulungen: ab 15 Jahre<br />

sonst. Bildungsveranstaltungen: ab 12 Jahre<br />

Gruppenstärke<br />

Voraussetzung für eine För<strong>de</strong>rung ist, dass min<strong>de</strong>stens 10 Teilnehmer aus <strong>Wermelskirchen</strong> an<br />

<strong>de</strong>r Bildungsveranstaltung teilnehmen.<br />

Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />

Bildungsveranstaltungen von min<strong>de</strong>stens 6 Stun<strong>de</strong>n Dauer je Veranstaltungstag<br />

(An- und Abreisetag wer<strong>de</strong>n mitgerechnet)<br />

Teilnehmerzuschuss: 3,50 € je Tag und Teilnehmer<br />

Sachkosten*: 70 % <strong>de</strong>r Sachkosten,<br />

höchstens 100,00 € je Veranstaltung<br />

Unterkunfts- und Verpflegungskosten: 30 % <strong>de</strong>r Unterkunfts- und Verpflegungskosten,<br />

bis Tageshöchstsatz pro Person 25,00 €<br />

Seite 13


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Sachkosten<br />

• Zu <strong>de</strong>n Sachkosten zählen ausschließlich alle Ausgaben für pädagogische Arbeitsmittel<br />

und benötigtes Beschäftigungsmaterial zur Durchführung <strong>de</strong>r Veranstaltung.<br />

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />

Teilnehmerzuschuss bei min<strong>de</strong>stens 6 Std. 4,50 € je Tag und Teilnehmer<br />

(An- u. Abreisetag wer<strong>de</strong>n mitgerechnet)<br />

Sachkosten* 70 % höchstens 100,00 € je Veranstaltung<br />

Unterkunfts- und Verpflegungskosten insgesamt 30 % bis zu einem Tageshöchstsatz<br />

von 25,00 €<br />

Antragsverfahren<br />

Die Antragstellung für Bildungsveranstaltungen und Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />

muss grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme spätestens jedoch bis zum 15.05. je<strong>de</strong>n Jahres<br />

erfolgen. Später eingehen<strong>de</strong> Anträge können nicht mehr berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dem Antrag ist folgen<strong>de</strong>s beizufügen:<br />

Seite 14<br />

• ein <strong>de</strong>tailliertes Programm<br />

• ein Kosten und Finanzierungsplan<br />

Die finanzielle Eigenleistung <strong>de</strong>s Trägers soll nach Abzug an<strong>de</strong>rer Zuschüsse und erhobener<br />

Teilnehmerentgelte min<strong>de</strong>stens 10 % <strong>de</strong>r Gesamtkosten betragen.<br />

Ein Rechtsanspruch auf För<strong>de</strong>rung besteht nicht.<br />

Die bewilligten Mittel wer<strong>de</strong>n zu 60 % vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme ausgezahlt. Die restlichen<br />

40 % wer<strong>de</strong>n nach Prüfung <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises mit <strong>de</strong>r Endberechnung verrechnet.<br />

Adresse:<br />

Verwendungsnachweis<br />

Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

-z. Hd. Herrn Engelbrecht-<br />

Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />

Kattwinkelstr. 3 ● 42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Tel.: 02196/710521 ● Fax: 02196/7107521<br />

Email: hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong><br />

Spätestens 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme legt <strong>de</strong>r Träger einen Verwendungsnachweis<br />

beim Stadtjugendamt vor.<br />

Dieser Verwendungsnachweis muss enthalten:<br />

• eine von Teilnehmern und Mitarbeiterin unterschriebene Teilnehmerliste<br />

• Ausgaben und Einnahmenbelege<br />

• eine Bescheinigung über die Unterkunft mit Angaben über Belegungsdauer und<br />

Teilnehmerzahl<br />

• einen Erfahrungsbericht


Richtlinien<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />

für BDKJ und seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong><br />

Grundlage sind die Richtlinien zum Lan<strong>de</strong>sjugendplan (LJP) Nordrhein-Westfalen, Pos. I/2<br />

gültig ab 01.01.2003.<br />

Aus und Fortbildung<br />

Diese Veranstaltungen richten sich an ehrenamtliche und hauptberufliche MitarbeiterInnen in<br />

<strong>de</strong>r katholischen Jugendverbandsarbeit. Sie dienen <strong>de</strong>r planmäßigen und zielgerichteten<br />

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten als Voraussetzung für eine bestimmte<br />

Tätigkeit (z.B. Multiplikator, Gruppenleiter)<br />

Neben fachlichen Aus- und Fortbildungen, welche die MitarbeiterInnen zur Ausübung ihrer<br />

Tätigkeit benötigen, können auch Aus- und Fortbildungen zu inhaltlichen Schwerpunkte <strong>de</strong>r<br />

Verbän<strong>de</strong> bezuschusst wer<strong>de</strong>n, wenn sie neben <strong>de</strong>m eigentlichen Thema auch methodisch<br />

didaktische Aspekte <strong>de</strong>r Umsetzung für Kin<strong>de</strong>r- und Jugendgruppen beinhalten. z.B. Schulungen<br />

von Gruppenleitern, die Aufbaukurse für Gruppenleiter sowie die Schulung von Leitern<br />

für Freizeitmaßnahmen.<br />

Maßnahmen im Rahmen verbandsbezogener Arbeit z.B. Organisation <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s, Planung<br />

von Arbeitsabläufen aber auch Vorstands-, Ausschusssitzungen und Konferenzen gehören<br />

nicht zu <strong>de</strong>n Bildungsmaßnahmen im Sinne <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendplans und sind nicht zuwendungsfähig.<br />

Maßnahmen örtlicher Träger können nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bildungsveranstaltungen<br />

Bildungsveranstaltungen sind an <strong>de</strong>n Zielen und Inhalten <strong>de</strong>r Jugend(verbands-)arbeit orientiert.<br />

Bildung im Sinne <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendplanes ist nicht allein das Vermitteln von Wissen, son<strong>de</strong>rn<br />

vor allem die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Persönlichkeitsbildung, die Aneignung sozialer und kultureller<br />

Kompetenzen sowie die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie dienen <strong>de</strong>r persönlichen<br />

Entwicklung und Wissensvermittlung und richten sich an Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche zwischen<br />

6 und unter 27 Jahren. Die Inhalte und Metho<strong>de</strong>n müssen für die Ziel- und Altersgruppe<br />

entsprechend ausgerichtet sein.<br />

Maßnahmen zur Partizipation und Interessensvertretung<br />

Beson<strong>de</strong>re Formen <strong>de</strong>r Partizipation und Interessenvertretung wer<strong>de</strong>n auf vorherigen Antrag<br />

geför<strong>de</strong>rt.<br />

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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche sollen sich mit <strong>de</strong>m Thema Partizipation und Interessenvertretung<br />

auseinan<strong>de</strong>r setzen, Demokratie praktisch erleben und zum Engagement befähigt bzw. motiviert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Bewilligung <strong>de</strong>r Zuschüsse erfolgt auf formlosen Einzelantrag mit <strong>de</strong>taillierter Beschreibung<br />

u. Finanzierungsplan. (formlos) spätestens 8 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme.<br />

Die För<strong>de</strong>rhöhe und die Regelung für <strong>de</strong>n Verwendungsnachweis sind bei <strong>de</strong>r BDKJ<br />

Diözesanstelle zu erfragen.<br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können z.B.: beson<strong>de</strong>re Bildungsveranstaltungen, kommunalpolitische<br />

Aktionen und Projekte.<br />

Das Alter <strong>de</strong>r TeilnehmerInnen kann zwischen 6 und 26 Jahren sein.<br />

Diese För<strong>de</strong>rung ist zur Zeit nur möglich, wenn noch För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r zu Verfügung stehen,<br />

vorrangig wer<strong>de</strong>n Bildungs- und Freizeitmaßnahmen geför<strong>de</strong>rt.<br />

Allgemeine Voraussetzungen<br />

Die Veranstaltungen müssen in NRW durchgeführt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r im angrenzen<strong>de</strong>n Ausland. Die Veranstaltungen sind als Seminare, Lehrgänge,<br />

Kurse, Treffen, Tagungen, Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen o<strong>de</strong>r in gleichwertigen<br />

Formen durchzuführen.<br />

Die Teilnehmer müssen überwiegend in NRW (51%) wohnen.<br />

Nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n: Kochkurse, Kosmetikkurse, Tanzkurse und -veranstaltungen, Bastel-<br />

und Werkkurse, Schulungen für Leiter und Mitarbeiter auf örtlicher Ebene.<br />

Alter <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />

Aus- und Fortbildung: ab 16 Jahre (bzw. müssen im Kalen<strong>de</strong>rjahr 16 Jahre wer<strong>de</strong>n)<br />

Bildungsveranstaltungen ab 6 unter 27 Jahren<br />

und Maßn. z. Partizipation<br />

und Interessensvertretung:<br />

Gruppenstärke<br />

Teilnehmerzahl min<strong>de</strong>stens 7 Teilnehmer ohne LeiterInnen und ReferentInnen<br />

Dauer <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

Die Maßnahmen müssen min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n und dürfen maximal 9 Tage dauern.<br />

In <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Zeitstun<strong>de</strong>n für eine Bildungsveranstaltung können nicht mit eingerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

• Zeiteinheiten, die nach 23.00 Uhr liegen<br />

• Zeiten für pädagogisch erfor<strong>de</strong>rliche Pausen<br />

• Zeiten für liturgische Angebote, Kennenlernen <strong>de</strong>s Hauses und <strong>de</strong>r näheren Umgebung sowie<br />

organisatorische Absprachen<br />

• Fahrzeiten und Freizeitangebote<br />

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Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />

Art und Umfang <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>szuschüsse (zunächst bis 31.8.2006 gültig)<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Für Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung wird eine Festbetragsför<strong>de</strong>rung gewährt.<br />

Die Zuschusshöhe richtet sich immer nach <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Bildungsveranstaltung:<br />

Bildungsveranstaltungen<br />

Tagesveranstaltung<br />

Internatsveranstaltung<br />

(mit Übernachtung)<br />

Wochenendveranstaltung<br />

2 Übernachtungen, 48 Std.<br />

Aus- und Fortbildung<br />

Tagesveranstaltung<br />

(ohne Übernachtung)<br />

Internatsveranstaltung<br />

(mit Übernachtung)<br />

Wochenendveranstaltung<br />

2 Übernachtungen, 48 Std.<br />

Festbetragsför<strong>de</strong>rung:<br />

min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n<br />

Bildungsprogramm<br />

min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n<br />

Bildungsprogramm<br />

mind. 10 Stun<strong>de</strong>n<br />

Bildungsprogramm<br />

min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n<br />

Bildungsprogramm<br />

min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n<br />

Bildungsprogramm<br />

mind. 10 Stun<strong>de</strong>n<br />

Bildungsprogramm<br />

Örtlicher Träger<br />

z.B. Ortsverband<br />

pro TN<br />

Überörtlicher<br />

Träger<br />

pro TN<br />

8,00 € 10,00 €<br />

14,00 € 16,00 €<br />

28,00 € 32,00 €<br />

Überörtlicher<br />

Träger<br />

10,00 €<br />

18,00 €<br />

36,00 €<br />

Die vorher beschriebenen För<strong>de</strong>rsätze wer<strong>de</strong>n tatsächlich ausgezahlt und zwar unabhängig<br />

von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r anerkennungsfähigen Kosten <strong>de</strong>r Maßnahme und unabhängig von weiteren<br />

(kommunalen) Zuschüssen.<br />

Auch fallen die bisher bekannten Obergrenzen für die mögliche För<strong>de</strong>rung (75 und 85 %)<br />

weg.<br />

Anerkennungsfähige Kosten<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die Kosten aufgeführt und erläutert, die bei <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung von Bildungsmaßnahmen<br />

nach <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sjugendplan anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />

• Verpflegungs- und Übernachtungskosten<br />

Verpflegungs- und Übernachtungskosten wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r durchgeführten Bildungsveranstaltung<br />

anerkannt. Ausgenommen sind hierbei Tabakwaren und alkoholische<br />

Getränke.<br />

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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Aus <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>s Schulungshauses muss die Gesamtzahl <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Personen,<br />

die Höhe <strong>de</strong>s Verpflegungssatzes und die Anzahl <strong>de</strong>r Übernachtungen ersichtlich<br />

sein. Bei kostenlosen Übernachtungen ist eine entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigung über die Anzahl<br />

<strong>de</strong>r Übernachtungen <strong>de</strong>r VermieterIn o<strong>de</strong>r EigentümerIn erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

• Hat ein Verband bei <strong>de</strong>r Metro o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Firmen auf <strong>de</strong>n Einkaufsschein z.B. <strong>de</strong>s<br />

Kath. Pfarramtes eingekauft, muss eine Bescheinigung <strong>de</strong>s Pfarramtes <strong>de</strong>r Rechnung beigelegt<br />

wer<strong>de</strong>n, aus <strong>de</strong>r hervorgeht, dass die am____ mit einem Betrag in Höhe von €____<br />

in Rechnung gestellten Dinge ausschließlich für <strong>de</strong>n Verband eingekauft wur<strong>de</strong>n.<br />

• Arbeits- und Anschauungsmaterial<br />

Hierunter ist nur die Leihmiete für Medien und technische Geräte zu verstehen sowie die<br />

Kosten für Arbeitsmaterial (Kopien, unbespielte Kassetten, Arbeitshilfe usw.), wenn es<br />

ohne persönlichen Wert für die TeilnehmerInnen ist und die Ausgaben in direktem Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Maßnahme stehen. Entsprechen<strong>de</strong> Rechnungen und Quittungen sind<br />

vorzulegen.<br />

Der Kauf von Geräten, Ersatzteilen und Investitionsgütern kann nicht abgerechnet und bezuschusst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

• Vorbereitungskosten<br />

An Vorbereitungskosten für die Veranstaltung können unter u.a. geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

Telefongebühren, Porto, Ausgaben für Druck und Werbung. Die Kosten sind nachzuweisen<br />

und in <strong>de</strong>r Buchhaltung entsprechend zu erfassen.<br />

Vorbereitungskosten wer<strong>de</strong>n bis zu 15% <strong>de</strong>r anerkennungsfähigen Gesamtkosten einer<br />

Maßnahme anerkannt.<br />

Bei Benutzung <strong>de</strong>r Vorbereitungskostenquittung sind zwei rechtsverbindliche Unterschriften<br />

sowie <strong>de</strong>r Stempel <strong>de</strong>s BDKJ o<strong>de</strong>r eines Mitgliedsverban<strong>de</strong>s notwendig.<br />

• Honorarkosten<br />

Bei 5 Zeitstun<strong>de</strong>n können bis zu 110,00 € an Honorar anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />

• Fahrtkosten<br />

Für TeilnehmerInnen kann eine Fahrtkostenerstattung von max. 0,15 € anerkannt wer<strong>de</strong>n,<br />

für LeiterInnen, ReferentInnen und MitarbeiterInnen in Höhe von 0,30 € pro km.<br />

Bei Fahrgemeinschaften wer<strong>de</strong>n die Benzinkosten durch die Anzahl <strong>de</strong>r mitfahren<strong>de</strong>n<br />

Personen geteilt. Diesen Betrag trägt je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Personen in die Fahrtkostenliste ein mit <strong>de</strong>r<br />

Angabe <strong>de</strong>r Gesamt-Kilometerzahl und bestätigt mit <strong>de</strong>r Unterschrift <strong>de</strong>n Erhalt.<br />

• Artikel <strong>de</strong>s persönlichen Bedarfs wer<strong>de</strong>n nicht anerkannt.<br />

Antragsverfahren<br />

Ein formularmäßiger Antrag ist zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Terminen im Jahr zu stellen:<br />

- Maßnahmen im Zeitraum Januar – April bis 30.11.<br />

- Maßnahmen im Zeitraum Mai – August bis 31.03.<br />

- Maßnahmen im Zeitraum September – Dezember bis 31.07.<br />

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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Anträge können nur noch mit <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r BDKJ-Diözesanstelle vergebenen För<strong>de</strong>rnummer<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n. Die För<strong>de</strong>rnummer wird nach Teilnahme <strong>de</strong>r Schulung bzgl. Lan<strong>de</strong>sjugendplan-För<strong>de</strong>rung<br />

erteilt.<br />

Bei Bedarf bitte bei <strong>de</strong>r BDKJ-Diözesanstelle nachfragen.<br />

Adresse:<br />

BDKJ-Diözesanstelle<br />

Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />

Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />

Die BDKJ-Diözesanstelle prüft <strong>de</strong>n Antrag und erteilt, falls die Voraussetzungen <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

erfüllt sind, einen Vorabbewilligungsbescheid.<br />

Die Auszahlung <strong>de</strong>s Zuschusses erfolgt auf das auf <strong>de</strong>n Jugendverband lauten<strong>de</strong> Konto<br />

nach Einreichung <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises.<br />

Verwendungsnachweis<br />

Der Verwendungsnachweis muss 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r BDKJ<br />

Diözesanstelle eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n Formulare sind bei <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle erhältlich o<strong>de</strong>r im Internet<br />

unter www.bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong>.<br />

Zum Verwendungsnachweis gehören:<br />

• Deckblatt ( Formblatt B/N)<br />

• ausgefüllte und unterschriebene Teilnehmerlisten<br />

• Sachbericht (Formblatt B/S)<br />

• alle Originalbelege<br />

• bei Internatsveranstaltungen Übernachtungsnachweis, sofern dies nicht in <strong>de</strong>n Rechnungen<br />

erkennbar ist.<br />

• Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> über kommunale Zuwendungen<br />

Achtung: Bei <strong>de</strong>r Abrechnung ist noch folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />

Alle Rechnungen und Quittungen müssen auf <strong>de</strong>n Träger <strong>de</strong>r Maßnahme, d.h. einen Jugendverband<br />

(z.B. KJG St....., KLJB St. ...) ausgestellt sein.<br />

Bei Bezahlung <strong>de</strong>r Rechnung durch Bank- o<strong>de</strong>r Postgiroüberweisung o<strong>de</strong>r bei beleglosem<br />

Datenträgeraustausch ist eine Kopie <strong>de</strong>s Bankauszuges beizufügen.<br />

Kopie <strong>de</strong>s Kontoauszugs muss mit eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern Rechnungen bar bezahlt wer<strong>de</strong>n, ist ein Quittierungsvermerk<br />

notwendig:<br />

„Betrag dankend erhalten“, Datum und Unterschrift.<br />

Kassenbons ohne Warenbezeichnung können anerkannt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r/die LeiterIn <strong>de</strong>r Maßnahme bestätigt, welche<br />

Waren eingekauft wur<strong>de</strong>n (z.B. Lebensmittel, Schreibenwaren)<br />

und rechtsverbindlich erklärt, dass alle Waren für die Maßnahme<br />

benötigt wur<strong>de</strong>n und keine Alkoholika, Tabakwaren sowie<br />

Waren <strong>de</strong>s persönlichen Bedarfs enthalten sind.<br />

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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Bei Quittungen mit einem Oberbegriff (z.B. Lebensmittel o<strong>de</strong>r Getränke) müssen die Artikel<br />

ebenfalls aufgeschlüsselt wer<strong>de</strong>n.<br />

Treibstoffkosten für geliehene Fahrzeuge können für die nachgewiesenen Kilometer <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme anerkannt wer<strong>de</strong>n. Der Benzinquittung muss eine Bescheinigung beigelegt wer<strong>de</strong>n:<br />

Für die Fahrt von ______ nach _________= insgesamt ______ Km entstan<strong>de</strong>n Benzinkosten<br />

in Höhe von € _______ für das Fahrzeug _____.<br />

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60 Euro-Maßnahmen<br />

Bildung/Aus- und Fortbildung 1,5 Stun<strong>de</strong>n<br />

Nach <strong>de</strong>n neuen Richtlinien ab 1.1.2003 entfällt die bisherige För<strong>de</strong>rung von Halbtagesveranstaltungen<br />

und wird durch eine pauschale För<strong>de</strong>rung ersetzt.<br />

Bildungs- sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von min<strong>de</strong>stens 1,5 Stun<strong>de</strong>n Dauer<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

• unabhängig von <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r TeilnehmerInnen mit 60,00 € pro Veranstaltung geför<strong>de</strong>rt<br />

• 7 zuschussfähige TeilnehmerInnen<br />

• mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r TeilnehmerInnen muss ihren Wohnsitz in NRW haben,<br />

• geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Maßnahmen, die in NRW, einem benachbarten Bun<strong>de</strong>sland o<strong>de</strong>r im angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Ausland stattfin<strong>de</strong>n<br />

Gruppenstun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n nicht bezuschusst!<br />

Antragstellung<br />

Ein formularmäßiger Antrag ist zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Terminen im Jahr zu stellen:<br />

- Maßnahmen im Zeitraum Januar – April bis 30.11.<br />

- Maßnahmen im Zeitraum Mai – August bis 31.03.<br />

- Maßnahmen im Zeitraum September – Dezember bis 31.07.<br />

Verwendungsnachweis<br />

Der Verwendungsnachweis muss 6 Wochen nach <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle<br />

eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Dazu gehört:<br />

• Deckblatt (Formblatt Be/N)<br />

• Sachbericht (Formblatt Be/S)<br />

• alle Originalbelege<br />

Adresse:<br />

BDKJ Diözesanverband<br />

Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />

Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />

Email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong>


Grundsätzliches und Richtlinien<br />

Kommunale Mittel für kreisweite<br />

Bildungsveranstaltungen<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Seit <strong>de</strong>m 01.01.2001 wur<strong>de</strong> die Verwaltung und Auszahlung <strong>de</strong>r kommunale Mittel für kreisweite<br />

Bildungsveranstaltungen von <strong>de</strong>n Katholischen Jugendwerke Rhein Berg e.V. übernommen.<br />

Zu kreisweite Bildungsveranstaltungen zählen Maßnahmen z. B. Gruppenleitergrundkurse, an<br />

<strong>de</strong>nen Teilnehmer aus <strong>de</strong>m gesamten Gebiet <strong>de</strong>s Rheinisch Bergischen Kreises teilnehmen,<br />

bzw. <strong>de</strong>r Veranstalter diese Maßnahme für das gesamte Kreisgebiet anbietet.<br />

Diese Regelung setzte eine Vereinbarung <strong>de</strong>r kommunalen Jugendämter <strong>de</strong>r Städte Bergisch<br />

Gladbach, Leichlingen, Overath Rösrath und <strong>de</strong>s Kreisjugendamtes voraus und trägt wesentlich<br />

zur Vereinfachung bei <strong>de</strong>r Antragstellung bei.<br />

Die dort zur Zeit gelten<strong>de</strong>n Richtlinien zur finanziellen För<strong>de</strong>rung von außerschulischen<br />

Bildungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Rheinisch-Bergischen Kreises sowie <strong>de</strong>r Städte Bergisch Gladbach,<br />

Leichlingen, Overath, und Rösrath wer<strong>de</strong>n weiterhin Grundlage <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung sein.<br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Auszug aus <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>s Rheinisch-Bergischen Kreises (RBK):<br />

Bildungsveranstaltungen im Rahmen <strong>de</strong>r außerschulischen Jugendbildung sollen in Ergänzung<br />

zu Familien, Schule und Beruf zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen.<br />

Jungen Menschen soll damit die Gelegenheit gegeben wer<strong>de</strong>n, sich selbst, aber auch ihre Verantwortung<br />

für das Gemeinwesen zu erkennen:<br />

Die wichtigsten Bereiche, in <strong>de</strong>n Bildungsveranstaltungen durchgeführt wer<strong>de</strong>n können sind:<br />

• persönlichkeitsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Arbeit<br />

• politische Bildungsarbeit<br />

• kulturelle Bildungsarbeit<br />

• Medienpädagogik<br />

• Schulung von Mitarbeitern in <strong>de</strong>r Jugendarbeit<br />

Voraussetzungen für die För<strong>de</strong>rung als kreisweite Bildungsveranstaltung<br />

Antragsberechtigt für die kreisweiten Mittel sind <strong>de</strong>r<br />

• BDKJ Rhein Berg seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong>,<br />

• Kath. Kirchengemein<strong>de</strong>n u. Seelsorgebereiche aus <strong>de</strong>r Region,<br />

• sowie katholische Organisationen <strong>de</strong>r Jugendhilfe, wenn die Bildungsveranstaltung<br />

kreisweit ausgeschrieben ist. (Nachweis bei Antragstellung durch Ausschreibung)<br />

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Teilnehmer<br />

Gruppenleiterschulungen ab 15 Jahre<br />

Sonst. Bildungsveranstaltungen ab 10 Jahren bis 27 Jahren<br />

Personen aus <strong>de</strong>m sozialen Umfeld <strong>de</strong>r örtlichen<br />

keine Altersbegrenzung<br />

Jugendarbeit (z.B. Eltern, Gremien, Jugendausschüsse)<br />

Wohnsitz <strong>de</strong>r Teilnehmer Die Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz<br />

im Rheinisch-Bergischen Kreis haben.<br />

Gruppenstärke /Referenteneinsatz<br />

Teilnehmer / Referentenschlüssel: 7 Teilnehmer / 1 Referent<br />

ab 14 Teilnehmer wer<strong>de</strong>n 2 Referenten bezuschusst.<br />

Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />

Die finanzielle För<strong>de</strong>rung glie<strong>de</strong>rt sich in 3 Teile:<br />

• Festbetragsför<strong>de</strong>rung für Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />

• Festbetragsför<strong>de</strong>rung für Honorarkosten<br />

• prozentuale För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sachkosten (60%)<br />

Teilnehmerzuschuss<br />

Für eine Tagesveranstaltung mit min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n Programmdauer wird ein Zuschuss<br />

in Höhe von 3,00 € je Tag und Teilnehmer gezahlt.<br />

Eine Bildungsveranstaltung mit Übernachtung wird<br />

• bei min<strong>de</strong>stens 2,5 Stun<strong>de</strong>n Programmdauer mit 3,00 € je Tag und Teilnehmer<br />

• bei min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n Programmdauer mit 6,00 € je Tag und Teilnehmer bezuschusst.<br />

Achtung: Die Teilnehmer mit Wohnsitz in Burscheid, Kürten o<strong>de</strong>r O<strong>de</strong>nthal erhalten einen<br />

Ausgleich für die lt. Richtlinien höheren För<strong>de</strong>rsätze in Form von Sachmittel<br />

(Bücher, CD-Rom usw. für die Jugendarbeit).<br />

Honorarzuschuss<br />

Honorarkosten wer<strong>de</strong>n mit einem Festbetrag von 9,00 € je Zeitstun<strong>de</strong> geför<strong>de</strong>rt.<br />

Zu beachten ist, dass hauptamtlichen Mitarbeitern <strong>de</strong>s Trägers kein Honorarkostenzuschuss<br />

gewährt wird.<br />

Die Fahrtkosten können anteilig erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />

Sachkostenzuschuss<br />

Sachkosten (insbeson<strong>de</strong>re Verbrauchsmaterialien) wer<strong>de</strong>n bis zu 60% bezuschusst.<br />

Zu <strong>de</strong>n Sachkosten zählen beispielsweise alle Aufwendungen<br />

• für die Vorbereitung und Werbung <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />

• für Verbrauchsmaterialien wie Stifte, Papier usw.<br />

• die z.B. bei <strong>de</strong>r Durchführung von Workshops entstehen<br />

• z. B Leihgebühren für Kanus bei <strong>de</strong>r Durchführung von erlebnispädagogischen Maßnahmen<br />

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Kurzveranstaltungen<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Kurzveranstaltungen können mit einem Honorar- und Sachkostenzuschuss geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn sie unter einem Gesamtthema stehen und an min<strong>de</strong>stens 3 Aben<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m gleichen<br />

Teilnehmerkreis stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Das Programm <strong>de</strong>r einzelnen Veranstaltung muss min<strong>de</strong>stens 2,5 Stun<strong>de</strong>n umfassen.<br />

Einzelne Kurzveranstaltungen wer<strong>de</strong>n bezuschusst, wenn sie im Zusammenhang mit einem<br />

Wochenen<strong>de</strong> und /o<strong>de</strong>r einer Tagesveranstaltung stehen.<br />

Die Sachkosten wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Gesamtveranstaltung bis zu 60% bezuschusst.<br />

Ein Teilnehmerzuschuss wird nicht gewährt.<br />

Antragsverfahren<br />

Der Antrag auf Bezuschussung für die kreisweite Bildungsmaßnahme muss mit <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Formular spätestens 3 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Veranstaltung bei <strong>de</strong>n Katholischen<br />

Jugendwerken Rhein-Berg e.V. erfolgen.<br />

Antragstellung beinhaltet:<br />

• grünes Antragsformular<br />

• Programm <strong>de</strong>r Veranstaltung mit Zeiten und Namen <strong>de</strong>r Referenten und <strong>de</strong>ren Qualifikation<br />

• Ausschreibung, als Nachweis für eine kreisweite Ausschreibung<br />

Nach Prüfung <strong>de</strong>s Antrages geht eine vorläufige Bewilligung an <strong>de</strong>n Antragsteller.<br />

Auch die Teilnehmerlisten sowie die Unterlagen für <strong>de</strong>n Verwendungsnachweis wer<strong>de</strong>n zugesandt.<br />

Adresse:<br />

Verwendungsnachweis<br />

Katholische Jugendwerke Rhein-Berg e.V.<br />

Irene Dahl-Broich / Nadine Salzmann<br />

Dr.-Robert-Koch-Str. 8 ● 51465 Bergisch Gladbach<br />

Tel.: 02202/93622-16 / -12 ● Fax: 02202/39622-40<br />

Email: irene.dahl-broich@kja.<strong>de</strong> / nadine.salzmann@kja.<strong>de</strong><br />

Spätestens 3 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme legt <strong>de</strong>r Träger einen Verwendungsnachweis<br />

vor.<br />

Dieser Verwendungsnachweis muss enthalten:<br />

• Teilnehmerlisten, pro Tag bzw. Wochenen<strong>de</strong> je eine separate Liste (Kopie mit Original<br />

Unterschrift reicht)<br />

• das ausfüllte Abrechnungsblatt<br />

• Programm<br />

• Rechnungsbelege in Kopie<br />

Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung <strong>de</strong>r Zuschüsse.<br />

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Richtlinien<br />

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För<strong>de</strong>rung von religiösen Maßnahmen<br />

Kirchlicher Jugendplan<br />

Grundlage sind die Richtlinien <strong>de</strong>s kirchlichen Jugendplanes für das <strong>Erzbistum</strong><br />

<strong>Köln</strong> gültig ab 01.01.2002.<br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Ziel <strong>de</strong>s Kirchlichen Jugendplanes ist, Jugendlichen aus <strong>de</strong>m <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong> in Form von<br />

religiösen Bildungsveranstaltungen Hilfen anzubieten, das religiöse Wissen zu erweitern und<br />

<strong>de</strong>n Glauben zu vertiefen.<br />

Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n Fahrten nach Assisi, Rom und Taizé bezuschusst.<br />

Voraussetzungen<br />

Antragsteller<br />

Antragsberechtigt sind<br />

• Pfarreien, Pfarrverbän<strong>de</strong> und Dekanate<br />

• Kath. Stadt- und Kreisjugendämter<br />

• Verbän<strong>de</strong>, Gemeinschaften und nicht verbandlich gebun<strong>de</strong>ne Gruppen sowie Stellen (z.B.<br />

Religionslehrer, Stadt- und Kreisjugendseelsorger), die kirchliche Jugendarbeit leisten.<br />

Zuschussfähige Maßnahmen<br />

Zu <strong>de</strong>n zuschussfähigen Maßnahmen gehören im Einzelnen:<br />

• religiöse Bildungsveranstaltungen, (ein- und mehrtägig, höchstens 5 Tage)<br />

• Einkehrtage / religiöse Besinnungstage (ein- und mehrtägig, höchstens 5 Tage)<br />

• Glaubensseminare, (mind. 3 Aben<strong>de</strong>, höchstens 5 Tage)<br />

• Gruppenleiterschulungen, (nur für kirchliche Gruppierungen, die nicht einem Mitgliedsverband<br />

<strong>de</strong>s BDKJ angehören)<br />

• Fahrten nach Assisi, Rom und Taizé, mit Nachweis von 20 Zeitstun<strong>de</strong>n religiösem Bildungsprogramm<br />

wer<strong>de</strong>n bis zu 26,00 € pro Person als Gesamtzuschuss gezahlt.<br />

Dauer <strong>de</strong>r Veranstaltungen<br />

Abendveranstaltungen können nur geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn sie an min<strong>de</strong>stens 3 Aben<strong>de</strong>n<br />

stattfin<strong>de</strong>n. Religiöse Bildungsveranstaltungen müssen min<strong>de</strong>stens eine Doppelstun<strong>de</strong>, d.h.<br />

2 x 45 Minuten, umfassen, in <strong>de</strong>nen jeweils ein Thema behan<strong>de</strong>lt wird.<br />

Tagesveranstaltungen müssen 3 Doppelstun<strong>de</strong>n, d.h. 6 x 45 Minuten je Tag umfassen. Bei<br />

Tagen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erfolgt die För<strong>de</strong>rung anteilig nach <strong>de</strong>r Zahl<br />

<strong>de</strong>r geleisteten Doppelstun<strong>de</strong>n.


Alter und <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Die Teilnehmer müssen min<strong>de</strong>stens grundschulpflichtig und dürfen höchstens 25<br />

Jahre sein.<br />

Gruppenstärke<br />

Min<strong>de</strong>stens 10 Teilnehmer sollen an einer Veranstaltung teilnehmen.<br />

Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />

Der Zuschuss beträgt höchstens 9,30 € je Teilnehmer und Verpflegungstag. Er beträgt aber<br />

höchstens 60% <strong>de</strong>r anerkennungsfähigen Gesamtkosten.<br />

Zur Erläuterung:<br />

Der Zuschuss ist abhängig von <strong>de</strong>n Programmstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Maßnahme.<br />

Umfasst die Maßnahme nicht einen ganzen Verpflegungstag mit 3 Doppelstun<strong>de</strong>n Programm,<br />

so wird <strong>de</strong>r Zuschuss anteilig berechnet.<br />

Mit einer Doppelstun<strong>de</strong> sind immer Programmeinheiten von 2 x 45 Minuten gemeint.<br />

Zuschuss 9,30 € bei 3 Doppelstun<strong>de</strong>n Programm / 6 x 45 Minuten<br />

Zuschuss 6,20 € bei 2 Doppelstun<strong>de</strong>n Programm / 4 x 45 Minuten<br />

Zuschuss 3,10 € bei 1 Doppelstun<strong>de</strong>n Programm / 2 x 45 Minuten<br />

Folgen<strong>de</strong> Kosten wer<strong>de</strong>n anerkannt:<br />

• Verpflegungs- und Unterkunftskosten (ohne Getränke) bei ein- und mehrtägigen Veranstaltungen<br />

Ausgenommen sind hiervon Abendveranstaltungen.<br />

• Fahrtkosten <strong>de</strong>r Teilnehmer bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Busfahrten<br />

bis 100 km (einfache Fahrt)<br />

Bei Anreise mit <strong>de</strong>m privaten PKW bis zu 100 km einfache Fahrt mit 0,16 € / km<br />

• Fahrtkosten <strong>de</strong>r Referenten wer<strong>de</strong>n bei Benutzung <strong>de</strong>s privaten PKWs 0,16 €, bei<br />

Benutzung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sbahn (2. Klasse) o<strong>de</strong>r Bus in Höhe <strong>de</strong>r vorgelegten Fahrkarte anerkannt.<br />

• Kosten für Arbeitsmaterial wie Mieten für Film- Dia-, Serien- und Tonbän<strong>de</strong>r sowie für<br />

Film- und Diavorführgeräte und Kosten für Arbeitsmaterialien (Kopien, Werkstoffe, etc.).<br />

• Vorbereitungskosten sind Ausgaben für Kopien, Telefongebühren und Porto. Diese Kosten<br />

dürfen nicht höher sein als 10% <strong>de</strong>r Gesamtkosten. Die Pauschale für diese Kosten<br />

beträgt 52,00 €. Pauschalabrechnungen müssen durch zwei rechtsverbindliche Unterschriften<br />

bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />

• Raumkosten wer<strong>de</strong>n anerkannt, sofern sie nicht vom Träger <strong>de</strong>r Veranstaltung in Rechnung<br />

gestellt sind. Bei Abendveranstaltungen können höchstens 26,00 € je Abend bezuschusst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

• Das Referentenhonorar für eine Doppelstun<strong>de</strong> (2x45 Min.) wird bis zu 31,00 € bezuschusst.<br />

Bei Tagesveranstaltungen mit 3 Doppelstun<strong>de</strong>n (270 Minuten) Programm mit einem Referent<br />

kann bis zu 93,00 € anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Seite 25


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Die Qualifikation <strong>de</strong>r Referenten für die einzelnen Themen wird vorausgesetzt und ist<br />

vom Träger <strong>de</strong>r Maßnahme durch Unterschrift zu bestätigen. Hauptamtliche Mitarbeiter-<br />

Innen, die bei <strong>de</strong>r Kirche angestellt sind, z.B. Jugendpfleger und Seelsorger, erhalten kein<br />

Honorar.<br />

Antragsverfahren<br />

Der formularmäßige Antrag ist min<strong>de</strong>stens 3 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme einzureichen.<br />

Der Antrag wird durch die Abteilung Jugendseelsorge im Erzbischöflichen Generalvikariat<br />

geprüft und entschie<strong>de</strong>n. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln<br />

<strong>de</strong>s kirchlichen Jugendplanes besteht nicht.<br />

Mit <strong>de</strong>m Bewilligungsbescheid wer<strong>de</strong>n die Formulare für die Abrechnung (Verwendungs-<br />

Nachweis) verschickt.<br />

Adresse:<br />

Verwendungsnachweis<br />

Seite 26<br />

Erzbischöfliches Generalvikariat<br />

Abteilung Jugendseelsorge<br />

Frau Susanne Röcher / Frau Birgit Hentschel<br />

Marzellenstr. 32 ● 50668 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/1642-1327 ● Fax: 0221/1642-1400<br />

Der Verwendungsnachweis ist spätestens 2 Wochen nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Veranstaltung einzureichen.<br />

Dieser muss folgen<strong>de</strong>s enthalten:<br />

• das Programm mit Einzelthemen, Lernzielen und genauen zeitlichen Angaben zur<br />

Veranstaltung<br />

• eine Teilnehmerliste<br />

• einen Finanzierungsplan<br />

• alle quittierten Originalbelege<br />

• Bei Kassenbons muss <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Veranstaltung und die Angabe über die Warenart<br />

ergänzt wer<strong>de</strong>n.


Richtlinien<br />

Jugendkulturarbeit<br />

Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Richtlinien zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Jugendarbeit durch das Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

(Stand 1.1.2003)<br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können im Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren Haushaltsmittel Angebote <strong>de</strong>r Jugendkulturarbeit<br />

<strong>de</strong>s Stadtjugendringes, <strong>de</strong>r Vereine und Verbän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong>,<br />

die nach § 75 <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) anerkannt sind, sowie Aktivitäten<br />

nichtkommerzieller Initiativen im Rahmen <strong>de</strong>r Jugendkulturarbeit.<br />

Zu <strong>de</strong>n för<strong>de</strong>rungsfähigen Veranstaltungen gehören unter an<strong>de</strong>rem:<br />

• Musikveranstaltungen (z.B. Konzerte etc.)<br />

• Filmvorführungen (als Programmkino o<strong>de</strong>r themenbezogen)<br />

• Kleinkunst (Kabarett, Pantomime, Zirkus)<br />

Veranstaltungen, die in kommerziellen Einrichtungen (Gaststätten, Discotheken etc.) stattfin<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r regelmäßig angeboten wer<strong>de</strong>n (z.B. Discos), können nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Entscheidung über die För<strong>de</strong>rung trifft die Verwaltung <strong>de</strong>s Jugendamtes.<br />

Voraussetzungen<br />

Das Angebot muss in <strong>Wermelskirchen</strong> stattfin<strong>de</strong>n und soll in erster Linie junge Menschen<br />

zwischen <strong>de</strong>m 6. und <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 27. Lebensjahr erreichen.<br />

Das Angebot darf nicht veranstaltergebun<strong>de</strong>n sein, son<strong>de</strong>rn muss allen jungen Menschen<br />

offen stehen.<br />

Höhe <strong>de</strong>s Zuschusses<br />

Der Zuschuss pro Veranstaltung bzw. pro Maßnahme beträgt höchstens 250,00 €.<br />

Der finanzielle Eigenanteil <strong>de</strong>s Trägers soll nach Abzug sonstiger Einahmen (Eintrittsgel<strong>de</strong>r/Spen<strong>de</strong>n)<br />

min<strong>de</strong>stens 10 % <strong>de</strong>r Ausgaben betragen.<br />

Bei Veranstaltungen in größerem Rahmen ist max. 1 Veranstaltung im Jahr, je Träger und<br />

eine För<strong>de</strong>rung von höchstens 500,00 € möglich. Dabei muss <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Träger an <strong>de</strong>n<br />

Gesamtkosten 50 % betragen. Nach Abzug <strong>de</strong>r Einnahmen muss <strong>de</strong>r Trägeranteil 10 % <strong>de</strong>s<br />

Verlustes betragen.<br />

Seite 27


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Antragsverfahren<br />

Der Antrag auf einen Zuschuss ist <strong>de</strong>m städt. Jugendamt grundsätzlich vor einer Maßnahme<br />

vorzulegen. Die Bewilligung erfolgt nach Eingang.<br />

Verwendungsnachweis<br />

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />

einzureichen.<br />

• Auflistung <strong>de</strong>r Einnahmen und Ausgaben mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Belegen (Originale zur<br />

Einsichtnahme)<br />

Adresse:<br />

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Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

-z. Hd. Herrn Engelbrecht-<br />

Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />

Kattwinkelstr. 3 ● 42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Tel.: 02196/710521 ● Fax: 02196/7107521<br />

Email: hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong>


Richtlinien<br />

Son<strong>de</strong>rurlaub<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Verdienstausfalles<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Grundlage für die Gewährung von Son<strong>de</strong>rurlaub ist das Gesetz zur Gewährung von Son<strong>de</strong>rurlaub<br />

für ehrenamtliche Mitarbeiter in <strong>de</strong>r Jugendhilfe (Son<strong>de</strong>rurlaubsgesetz vom<br />

31.01.1984) SUrlG<br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Jugendliche ab 16 Jahren, die ehrenamtlich in <strong>de</strong>r Jugendhilfe tätig sind und bereits in Ausbildungs-<br />

o<strong>de</strong>r Berufsverhältnissen sind, haben die Möglichkeit unbezahlten Son<strong>de</strong>rurlaub zu<br />

beantragen, damit sie z.B. für die Leitung o<strong>de</strong>r für die Mitarbeit bei Ferienfreizeiten nicht nur<br />

ihren persönlichen Erholungsurlaub einbringen müssen.<br />

Vom Arbeitgeber wird Son<strong>de</strong>rurlaub gewährt ohne Zahlung <strong>de</strong>r Ausbildungsvergütung bzw.<br />

<strong>de</strong>s Lohnes o<strong>de</strong>r Gehaltes, <strong>de</strong>r Verdienstausfall wird dann aus Lan<strong>de</strong>smittel erstattet.<br />

Voraussetzungen<br />

Son<strong>de</strong>rurlaub bekommt, wer<br />

• min<strong>de</strong>stens 16 Jahre alt ist und<br />

• ehrenamtlich in <strong>de</strong>r Jugendarbeit mitarbeitet o<strong>de</strong>r mitarbeiten wird.<br />

• wer älter als 21 Jahre ist, hat nach 6 Monaten Anspruch auf Son<strong>de</strong>rurlaub<br />

unter 21 Jahren besteht <strong>de</strong>r Anspruch bereits nach 3 Monaten <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>s<br />

Beschäftigungsverhältnisses<br />

Son<strong>de</strong>rurlaub wird gewährt für ehrenamtliche Mitarbeit in<br />

• Ferienfreizeiten<br />

• Jugendreisen<br />

• Freitzeitveranstaltungen<br />

• Sportveranstaltungen<br />

• internationalen Begegnungen<br />

o<strong>de</strong>r sich auf diese ehrenamtliche Mitarbeit vorbereitet durch Ausbildungs-, Fortbildungs-<br />

o<strong>de</strong>r Fachtagungsteilnahme.<br />

Achtung: Das Son<strong>de</strong>rurlaubsgesetz (SUrlG) gilt nur für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Privatwirtschaft.<br />

Das SUrlG ist ein reines Lan<strong>de</strong>sgesetz, <strong>de</strong>shalb müssen Maßnahmeträger und<br />

Arbeitgeber ihren Sitz in NRW haben.<br />

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Bund, Län<strong>de</strong>r und Gemein<strong>de</strong>n) sowie<br />

in allen Körperschaften <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts (z. B. Krankenkassen) mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Kirchen gilt analog die Verordnung über <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rurlaub<br />

<strong>de</strong>r BeamtInnen und RichterInnen im Land NRW vom 14.9.93<br />

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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Seite 30<br />

Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben keinen Anspruch auf Erstattung<br />

<strong>de</strong>s Verdienstausfall nach <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rurlaubsgesetz.<br />

Es besteht die Möglichkeit, bezahlt von <strong>de</strong>r Arbeitstätigkeit freigestellt zu<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Entscheidung darüber trifft je<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> individuell.<br />

Für Wehr- und Zivildienstleisten<strong>de</strong> gelten ebenfalls Son<strong>de</strong>rregelungen.<br />

Sie erhalten maximal 3 Arbeitstage pro Maßnahme, höchstens jedoch 10<br />

Arbeitstage pro Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />

Ausgeschlossen ist ferner eine Erstattung von Verdienstausfall an selbständig tätige Personen,<br />

sowie in <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Maßnahmeträger und Arbeitgeber <strong>de</strong>s Betreuers i<strong>de</strong>ntisch<br />

ist.<br />

Dauer <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rurlaubs:<br />

Privatwirtschaft 8 Arbeitstage pro Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

Diese 8 Tage kann man höchstens auf 3 Veranstaltungen<br />

aufteilen.<br />

Öffentlicher Dienst Muss mit <strong>de</strong>m jeweiligen Dienstgeber abgeklärt wer<strong>de</strong>n<br />

Wehr- und Zivildienstleisten<strong>de</strong> maximal 3 Tage pro Maßnahme<br />

aber maximal 10 Tage im Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

Sind die zu betreuen<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Maßnahme bis 15<br />

Jahre o<strong>de</strong>r schwerbehin<strong>de</strong>rt können bis zu 5 Tagen Son<strong>de</strong>rurlaub<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Son<strong>de</strong>rurlaub wird gewährt unter Beibehaltung <strong>de</strong>r<br />

Dienst- und Sachbezüge.<br />

Höhe <strong>de</strong>r Erstattung<br />

Zur Zeit beträgt die Erstattung <strong>de</strong>s Verdienstausfalles bei Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>s unbezahlten Son<strong>de</strong>rurlaubes ca. 79% <strong>de</strong>s anteiligen Bruttoarbeitsentgelts<br />

ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für die gewährten<br />

Son<strong>de</strong>rurlaubstage.<br />

Antragsverfahren<br />

Zuständigkeit<br />

Für Maßnahmen in verbandlicher Trägerschaft (BDKJ und seiner Mitgliedsverbän<strong>de</strong>)<br />

muss die Antragstellung auf Gewährung von Son<strong>de</strong>rurlaub sowie Erstattung <strong>de</strong>s Verdienstausfalles<br />

über die BDKJ Diözesanstelle laufen.<br />

Adresse:<br />

BDKJ Diözesanstelle<br />

Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20-22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/1642-6406 ● Fax: 0221/1642-6613


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Für alle pfarrlichen Maßnahmen müssen die Antragsunterlagen vom Maßnahmeträger (z.B.<br />

eine Kirchengemein<strong>de</strong>) beim Landschaftsverband Rheinland angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Adresse:<br />

Landschaftsverband Rheinland<br />

Lan<strong>de</strong>sjugendamt<br />

Frau Kütter<br />

Kennedy-Ufer 2 ● 50679 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/8096113 ● Fax: 0221/8096252<br />

Die Antragsunterlagen für verbandliche Maßnahmen, als auch für pfarrliche Maßnahmen,<br />

sind auch in <strong>de</strong>r Kath. Fachstelle für Jugendpastoral bei Irene Dahl-Broich (02202/93622-<br />

16) o<strong>de</strong>r Nadine Salzmann (02202/93622-12) zu erhalten.<br />

Wir leisten auch gerne Hilfestellung bei <strong>de</strong>r Beantragung von Son<strong>de</strong>rurlaub.<br />

Antragsfristen<br />

o Maßnahmen in verbandlicher Trägerschaft<br />

Der Antrag muss rechtzeitig beim Arbeitgeber gestellt wer<strong>de</strong>n, so dass <strong>de</strong>r Antrag 6 Wochen<br />

vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

o Maßnahmen in pfarrlicher Trägerschaft<br />

Der Antrag ist vom Träger <strong>de</strong>r Maßnahme für die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen (nicht<br />

jedoch von <strong>de</strong>n Mitarbeitern selbst) bis 4 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme beim Lan<strong>de</strong>sjugendamt<br />

zu stellen.<br />

Seite 31


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Richtlinien<br />

Seite 32<br />

Kin<strong>de</strong>r- und Jugendplan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

Der Kin<strong>de</strong>r- und Jugendplan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (KJP) ist das för<strong>de</strong>rpolitische Instrument <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung,<br />

mit <strong>de</strong>m u.a. die internationale Jugendarbeit bun<strong>de</strong>szentral geför<strong>de</strong>rt wird.<br />

Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

Internationale Jugendarbeit soll die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschie<strong>de</strong>nen<br />

Län<strong>de</strong>rn, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, <strong>de</strong>n Erfahrungsaustausch von Fachkräften<br />

in <strong>de</strong>r Jugendarbeit sowie die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe<br />

über die nationalen Grenzen hinaus ermöglichen.<br />

Der KJP setzt darüber hinaus bestimmte inhaltliche Anfor<strong>de</strong>rungen und För<strong>de</strong>rschwerpunkte,<br />

die vorgesehenen För<strong>de</strong>rmaßnahmen teilen sich auf:<br />

• Begegnungsmaßnahmen<br />

• Internationale Maßnahmen mit Fachkräften <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />

• Son<strong>de</strong>rmaßnahmen <strong>de</strong>r internationalen Jugendarbeit<br />

Voraussetzungen<br />

Die Maßnahmen können nur geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn wirkliche Jugendbegegnungen stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Fahrten mit touristischem Charakter wer<strong>de</strong>n nicht geför<strong>de</strong>rt.<br />

Träger von Maßnahmen internationaler Jugendarbeit im katholischen Bereich können sein:<br />

• Basisgruppen von Mitgliedsverbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s BDKJs sowie Leitungsgremien von BDKJ<br />

Mitgliedsverbän<strong>de</strong>n auf unterschiedlichen Ebenen.<br />

• Einrichtungen <strong>de</strong>r kirchlichen Jugendarbeit auf Pfarr-, Dekanats-, Stadt-, Bezirks-,<br />

Diözesan- und Lan<strong>de</strong>sebene<br />

Alter <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />

Die Richtlinien von För<strong>de</strong>rprogrammen legen unterschiedliche Altersgrenzen für TeilnehmerInnen<br />

fest. Die Altersgrenzen sind:<br />

• 12 bis 26 Jahre für TeilnehmerInnen an Begegnungsmaßnahmen, keine Altersgrenze<br />

für das Leitungsteam und für die TeilnehmerInnen an internationalen Maßnahmen mit<br />

Fachkräften <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />

LeiterInnen / Schlüssel<br />

12 Teilnehmer sollen von einem qualifiziertem LeiterIn betreut wer<strong>de</strong>n. Bei gemischten<br />

Gruppen soll ein weiblicher und ein männlicher Leiter die Gruppe betreuen.


Dauer <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Maßnahme soll min<strong>de</strong>stens 5 und höchstens 30 Tage dauern.<br />

Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Grundsätzlich gilt, dass bei Fahrten ins Ausland die Fahrtkosten <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Teilnehmer<br />

bezuschusst wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Begegnungen mit ausländischen Gruppen in <strong>de</strong>r BRD erhalten die Teilnehmer einen Zuschuss<br />

zu <strong>de</strong>n Unterkunfts- und Programmkosten.<br />

Bilaterale Jugendbegegnungen<br />

Tagessatz 15 €<br />

Multilaterale Jugendbegegnungen<br />

Tagessatz 15 €<br />

Son<strong>de</strong>rmaßnahmen<br />

Tagessatz 15 €<br />

Veranstaltung in <strong>de</strong>r BRD<br />

Tagessatz 15 € Tag/Teiln.<br />

Tagessatz 15 € Tag/Teiln.<br />

Zuschlag 51 € max. 1534 €<br />

je Maßnahme<br />

Tagessatz 15 € Tag/Teiln.<br />

Zuschlag 51 € max. 1534 €<br />

je Maßnahme<br />

Veranstaltung im Ausland<br />

Zuschlag für Teiln. aus<br />

Deutschland 26 €, max.<br />

383 € je Maßnahme<br />

Zuschlag für Teiln. aus<br />

Deutschland 26 €, max.<br />

383 € je Maßnahme<br />

Zuschlag für Teiln. aus<br />

Deutschland 51 €, max.<br />

767 € je Maßnahme<br />

Abschlagszahlungen<br />

6 Wochen vor Durchführung <strong>de</strong>r Maßnahme kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50%<br />

<strong>de</strong>s bewilligten Zuschusses abgerufen wer<strong>de</strong>n.<br />

Antragsverfahren<br />

Das Antragsverfahren sieht vor, dass <strong>de</strong>r Träger eine Voranmeldung mit Kalkulationsanzeige<br />

über die BDKJ Diözesanstelle Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20-22 50670 <strong>Köln</strong> an das Jugendhaus<br />

Düsseldorf geben muss.<br />

Adresse:<br />

Jugendhaus Düsseldorf<br />

Sachbearbeitung: Norbert Bedrunka<br />

Carl-Mostert-Platz 1 ● Postfach 32 05 20 ● 40420 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211/4693-148 ● Fax: 0211/4693-120<br />

nbedrunka@jugendhaus-duesseldorf.<strong>de</strong><br />

Sämtliche Formulare und Informationen sind aus <strong>de</strong>m Internet unter www.jugendhausduesseldorf.<strong>de</strong><br />

(Zentralstelle-Internationale Jugendarbeit - Downloads ) downzuloa<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>r Voranmeldung sen<strong>de</strong>t das Jugendhaus Düsseldorf die Anträge zu.<br />

Den vollständig ausgefüllten Antrag mit<br />

• Finanzierungsplan<br />

• Einladungsschreiben o<strong>de</strong>r Besuchsbestätigung<br />

• Programm<br />

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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Der Antrag muss bei <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle eingereicht wer<strong>de</strong>n und wird von dort<br />

aus an das Jugendhaus Düsseldorf weitergeleitet. Ansprechpartnerin bei <strong>de</strong>r BDKJ-Diözesanstelle:<br />

Frau Astrid Natus-Can, Tel. 0221/1642-6212.<br />

Fristen<br />

Durchführung Voranmeldung Antragstellung<br />

Januar - Februar September d. Vorjahres 25.11. d. Vorjahres<br />

März - Mai Dezember d. Vorjahres 20.01.<br />

Juni - September Dezember d. Vorjahres 20.03.<br />

Oktober - Dezember Dezember d. Vorjahres 20.06.<br />

Verwendungsnachweis<br />

Der Verwendungsnachweis ist bis zu einem Monat nach Durchführung <strong>de</strong>r Begegnung einzureichen.<br />

Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)<br />

Seite 34<br />

Internationale Jugendwerke<br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Begegnungen mit französischen Jugendgruppen. Das DFJW bietet in einem<br />

eigenen Katalog zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. Sprachaufenthalte, Austausch von Schulen<br />

etc. an. Zentralstelle für die Antragstellung das:<br />

Jugendhaus Düsseldorf<br />

Sachbearbeitung: Norbert Bedrunka<br />

Carl-Mosterts-Platz 1 ● 40477 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211/4693 149 ● Fax: 0211 / 4693 120<br />

www.jugendhaus-duesseldorf.<strong>de</strong><br />

Altersgrenze: 14 bis 27 Jahre f. Teilnehmer an Begegnungsmaßnahmen<br />

Voranmeldung: Dezember <strong>de</strong>s Vorjahres<br />

Antragstellung: spätestens 3 Monate vor Beginn<br />

Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)<br />

Unter die För<strong>de</strong>rung durch das DPJW fallen ale Aktivitäten zwischen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland und <strong>de</strong>r Republik Polen. Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n neben Begegnungen auch <strong>de</strong>r Fachkräfteaustausch,<br />

Praktika, Ge<strong>de</strong>nkstättenfahrten und Publikationen.<br />

Für diese Aktivitäten mit polnischen Jugendgruppen ist ebenfalls das Jugendhaus Düsseldorf<br />

die Zentralstelle für die Antragstellung: siehe oben<br />

Altersgrenze: 12 bis 26 Jahre für TeilnehmerInnen an Begegnungsmaßnahmen, keine<br />

Altersgrenze für das Leitungsteam und für TeilnehmerInnen an Fachprogrammen.


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Durchführung Voranmeldung Antragstellung<br />

Januar - Februar 30.09. d. Vorjahres 20.11. d. Vorjahres<br />

März - Mai 30.09. d. Vorjahres 20.01.<br />

Juni - September 30.09. d. Vorjahres 01.03.<br />

Oktober - Dezember 20.01. d. Vorjahres 01.06.<br />

Begegnungen mit israelischen und amerikanischen Gruppen<br />

Für Begegnungen mit israelischen und amerikanischen Gruppen<br />

gelten folgen<strong>de</strong> Fristen:<br />

Voranmeldung: bis 15.08. <strong>de</strong>s Vorjahres<br />

Antragstellung: bis 20.01. <strong>de</strong>s Vorjahres<br />

Jugend für Europa<br />

Das Aktionsprogramm JUGEND <strong>de</strong>r Europäisches Union (EU) ist ein beson<strong>de</strong>res Aktionsprogramm<br />

zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit in Europa. (bis 2006).<br />

Das Programm richtet sich an Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren.<br />

• Aktion 1: Jugendbegegnungen<br />

Bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen in Gruppen<br />

• Aktion 2: Europäischer Freiwilligendienst<br />

Individuelle u. multilaterale Freiwilligendienste von 3 Wochen bis zu 1 Jahr<br />

• Aktion 3: Initiativen Jugendlicher<br />

Jugendinitiativen und Future-Capital Projekte<br />

• Aktion 4: Unterstützen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Projekte für Fachkräfte und an<strong>de</strong>re Akteure in <strong>de</strong>r internationalen Jugendarbeit<br />

Weitergehen<strong>de</strong> Informationen zu erfragen bei:<br />

Jugend für Europa<br />

Deutschen Büro beim IJAB<br />

Hochkreuzallee 20 ● 53175 Bonn<br />

Tel.: 0228/9506-0 ● Fax: 0228/9506222<br />

www.webforum-jugend.<strong>de</strong><br />

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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Seite 36<br />

JugendleiterInnencard<br />

JULEICA<br />

Zum 01.01.2000 wur<strong>de</strong> eine bun<strong>de</strong>seinheitliche JugendleiterInnencard eingeführt. Diese Karte<br />

soll als Legitimation gegenüber Eltern / Erziehungsberechtigten, Behör<strong>de</strong>n und Einrichtungen<br />

gelten und außer<strong>de</strong>m noch als Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement Vergünstigungen<br />

bringen.<br />

Alle aktuellen Infos sind im Internet unter www.juleica.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r www.ljr-nrw.<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />

Rubrik „aktuelles“ und www.jugendnet.<strong>de</strong> nachzulesen.<br />

Bisher wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Jugendgruppenleiterausweis für die ehrenamtlichen GruppenleiterInnen<br />

durch das zuständige Jugendamt ausgestellt. Diese alten Ausweise haben nur noch eine bestimmt<br />

Gültigkeitsdauer (steht auf <strong>de</strong>r Rückseite) und können nicht mehr verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die nun gültige Juleica wird bun<strong>de</strong>szentral in Digitaldruck in Bonn hergestellt und ist 3<br />

Jahre gültig.<br />

Voraussetzungen<br />

Folgen<strong>de</strong> Voraussetzungen müssen für die Ausstellung <strong>de</strong>s Gruppenleiterausweises erfüllt sein:<br />

• <strong>de</strong>r/die GruppenleiterIn muss das 16. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben<br />

• Teilnahme an einem Gruppenleitergrundkurs o<strong>de</strong>r Nachweis über eine pädagogischen<br />

Ausbildung<br />

• Teilnahme an einem 1. Hilfe Kurs, <strong>de</strong>r 8 Doppelstun<strong>de</strong>n umfasst.<br />

Antragsverfahren<br />

Zuständig für die Beantragung ist immer das kommunale Jugendamt vom Wohnort <strong>de</strong>s Gruppenleiters.<br />

• Von dort ein Antragsformular selber abholen o<strong>de</strong>r telefonisch anfor<strong>de</strong>rn und zuschicken<br />

lassen<br />

• Die Antragsformulare sind auch beim Gruppenleitergrundkurs erhältlich<br />

• In Blockschrift ausfüllen, Photo beifügen und unterschreiben<br />

• Das Antragsformular vom Träger <strong>de</strong>r Jugendarbeit (Eure Pfarrei o<strong>de</strong>r wo ihr aktiv seid,<br />

Jugendverband, etc.) stempeln und unterschreiben lassen (entwe<strong>de</strong>r vom zuständigen<br />

Kaplan / Jugendseelsorger o<strong>de</strong>r das Pfarrleitungsteam <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s)<br />

• Antragsformular und Bescheinigung über Gruppenleiterschulung sowie Nachweis über<br />

Erste Hilfe Kurs (Kopien) an das zuständige kommunale Jugendamt schicken o<strong>de</strong>r abgeben.


Weitere wichtige Infos zur JULEICA<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

• Die kommunalen Jugendämter beantragen gesammelt 2 x jährlich (Frühjahr und Herbst)<br />

die Karten, dann dauert es min<strong>de</strong>stens 3 Monate, bis sie gedruckt zurückkommen. Beantragt<br />

wer<strong>de</strong>n kann erst ab einem Min<strong>de</strong>stalter von 16 Jahren!<br />

Wenn die Card sofort gebraucht wird, kann ein vorläufiger Ausweis gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

• Wichtig: Es dürfen für euch keine Kosten entstehen! Die Kosten für die Anträge, die Herstellung<br />

<strong>de</strong>r Karten und die Versandkosten müssen die Jugendämter tragen.<br />

• Weitere interessante Infos sind auch im Internet unter www.rechtslage.com nachzulesen<br />

• Erste-Hilfe Kurse<br />

Zur Erlangung <strong>de</strong>r Juleica benötigt man die Bescheinigung über die Teilnahme an einem<br />

Erste-Hilfe-Kurs. Folgen<strong>de</strong> Kurse wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Hilfsorganisationen angeboten:<br />

4 Doppelstun<strong>de</strong>n – Lebensretten<strong>de</strong> Sofortmaßnahmen → reicht für <strong>de</strong>n Führerschein<br />

8 Doppelstun<strong>de</strong>n – Erste Hilfe → wird für die JULEICA benötigt<br />

Manchmal bieten Pfarreien einen zentralen Kurs an, es gibt auch spezielle Kurse für FreizeitleiterInnen.<br />

Adressen und Infos über Hilfsorganisationen, die Erste Hilfe Kurs durchführen:<br />

Organisation Telefon-Nr. Sonstiges<br />

Johanniter 02202 / 93 21 0<br />

Malteser 02204 / 40 26 43<br />

Deutsches Rotes Kreuz 02202 / 936410<br />

Adresse für die JULEICA:<br />

Vergünstigungen Stand Mai 2005<br />

8 Doppelstun<strong>de</strong>n<br />

9.00 bis 15.00 Uhr<br />

4 Aben<strong>de</strong><br />

(18.15 – 22.00 Uhr)<br />

Sa./.So.<br />

Je 9.00 bis 16.00 Uhr<br />

inkl. ½ Stun<strong>de</strong> Pause<br />

Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

-z. Hd. Herrn Engelbrecht-<br />

Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />

Kattwinkelstr. 3 ● 42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Tel.: 02196/710521 ● Fax: 02196/7107521<br />

Email: hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong><br />

Achtung: Die Vergünstigungen gelten teilweise nur für JuLeiCa-InhaberInnen, die in am Ort<br />

wohnen, d.h. Bergisch Gladbacher bekommen nicht alle Kürtener und Burschei<strong>de</strong>r Vergünstigungen<br />

und umgekehrt.<br />

Seite 37


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

JULEICA-Vergünstigungen im Rheinisch Bergischen Kreis<br />

Ort Anbieter Art <strong>de</strong>r Vergünstigung<br />

Bergisch Gladbach Landschaftsverband Rheinland Freier Eintritt ins Papiermuseum Alte Dombach<br />

Kombibad Paffrath Freier Eintritt (in Begleitung von Gruppen<br />

Freibad Milchborntal Freier Eintritt (in Begl. von Gruppen)<br />

Hallenbad Stadtmitte Freier Eintritt (in Begl. von Gruppen)<br />

Burscheid<br />

Seite 38<br />

Med. Fußpflege Drösser<br />

Tel. 02174 / 5000<br />

Med. Fußpflege<br />

Christel Scharfenort<br />

Tel. 02174/ 2324<br />

Schul-, Büro- und Bastelbedarf<br />

M. Schütz & H. Birnhoff,<br />

Autohaus Werlich GmbH,<br />

Frau Rothe Tel. 02174/ 671172<br />

Heim und Haus H. Weinand<br />

Tel. 02174/780871<br />

Tischlerei H. Missal<br />

Tel. 02174/1372<br />

Scandic Wohni<strong>de</strong>en<br />

Tel. 02174/64060<br />

Naturkost Essenza<br />

02174/749951<br />

Brunhil<strong>de</strong> Hoppe<br />

Tel. 02174/715603<br />

Eberhard Thomas<br />

Tel. 02174/61268<br />

Family Fitness Club<br />

Martin Usleber<br />

Tel. 02174/780290<br />

Sportwelt Ralf Seck<br />

Tel. 02174/2731<br />

Mechtild Harenkamp<br />

Tel. 02174/5481<br />

Med. Fußpflege 13 €<br />

Fußreflexzonenmassage 13 €<br />

10 % Rabatt auf med. Fußpflege o. Bodypainting<br />

(Tattoos) mit Henna, Nagellacke o<strong>de</strong>r Pflegeartikel<br />

10 % Rabatt auf Bastelmaterialien<br />

Tel.02174/5647<br />

10 % Rabatt auf Ersatzteile bei Reparaturarbeiten<br />

am Kraftfahrzeug<br />

10 % Rabatt auf <strong>de</strong>n jeweiligen Listenpreis <strong>de</strong>r angebotenen<br />

Produkte<br />

5 % Nachlass für handwerkl. Dienstleistungen und<br />

Materialienim Bereich Möbel / Inneneinrichtung<br />

kologisches Wohnen / Individuelle Anfertigung<br />

5 % Rabatt auf alle Artikel<br />

10 % Rabatt auf alle Artikel<br />

15 % Rabatt auf Kosmetikartikel, Kin<strong>de</strong>r können<br />

z.B. zu Karneval geschminkt wer<strong>de</strong>n<br />

Angebot zur Nutzung eines Tagesraums für Seminare,<br />

die <strong>de</strong>r Jugendarbeit dienen<br />

50 € Nachlass auf Servicegebühr bei Mitgliedschaft<br />

10 % Rabatt auf Sportartikel<br />

30 % Rabatt auf alle Behandlungen nach Abzug <strong>de</strong>r<br />

Materialkosten<br />

Kürten C-T-B Thorsten Bothe 10 – 20 % Rabatt /teilweise mehr) auf Hardware<br />

von Lexmark und 02 einschl. Zubehör u. Verbrauchsmaterial<br />

ausgen. Tarife und Karten<br />

Wilhelm Brocker GmbH<br />

Detlef Brocker<br />

Papier, Kopien und Drucke auf Nachfrage<br />

B.F.O. Gala – Bau<br />

Herr Brockmann<br />

Rin<strong>de</strong>nmulch, Pflanzen, Torf nach Vereinbarung<br />

Firma Joachim Hankus Frau 10 % Rabatt auf Material für Heizungs- und Sani-<br />

Hankus<br />

tärarbeiten im Haus/Wohnung<br />

Accurate Offsetdruck<br />

25 % Rabatt auf Material<br />

Herr Käding<br />

50 % Rabatt auf Printmedien mit Werbesubvention<br />

CSK Mo<strong>de</strong>llbau, Frau Küster 20 % Rabatt<br />

Splash Bad GmbH, Frau Eintrittskarten für Karteninhaber<br />

Lohrer-Meyer<br />

15 % Rabatt pro Person und Tageskarte<br />

Mobiler Tischler M. Lucht 10 % auf Holzspielwaren<br />

Institut für Mo<strong>de</strong>rne Hand- und 5 % Rabatt auf alle Verkaufswaren und Dienstleis-<br />

Fußpflege, Frau Lützenkirchen tungen<br />

Elektroinstallateur<br />

5 – 20 % auf div. Elektromaterial<br />

Robert Stricker<br />

Kommunikationsartikel<br />

Sport- und Gesundheitszentrum 50 % auf Startpaket<br />

Herr Ingo Unglaube<br />

30 % auf Mitgliedschaft


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Aus Leichlingen, O<strong>de</strong>nthal, Overath, Rösrath und <strong>Wermelskirchen</strong> sind <strong>de</strong>rzeit keine<br />

Vergünstigungen bekann.<br />

Manche Vergünstigungen gelten nur für Gruppenleiter aus <strong>de</strong>r jeweiligen Gemein<strong>de</strong>.<br />

JULEICA-Vergünstigungen in NRW<br />

Ort Anbieter Art <strong>de</strong>r Vergünstigung<br />

<strong>Köln</strong> <strong>Köln</strong> Düsseldorfer 20 % Rabatt auf allen Linienfahrten<br />

Dortmund Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Deutsche Arbeiterschutzausstellung<br />

Duisburg Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Museum <strong>de</strong>r dt. Binnenschifffahrt<br />

Monschau Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Rotes Haus<br />

Wesel Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Preußen Museum<br />

Xanten Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Archäologischer Park<br />

Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Große Thermen<br />

Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Rheinisches Industriemuseum<br />

Bottrop Warner Br. Movie World 15 % Ermäßigung gilt für bis zu drei Begleitpersonen<br />

Essen Museum Folkwang Essen Vergünstigter Eintritt<br />

Deutsches Plakat Museum Freier Eintritt<br />

CVJM Essen e.V. 10 % Rabatt auf: Eintritt bei Konzerten, Kursen Schulungen,<br />

Freizeiten, Getränke bei Festen, Entleih von Bühnenpo<strong>de</strong>sten<br />

und Bierzeltgarnituren<br />

JULEICA-Vergünstigungen im <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong><br />

Ort Anbieter Art <strong>de</strong>r Vergünstigung<br />

Altenkirchen Deutsches Rotes Kreuz Ermäßigung bei Kursen:<br />

50 % bei 1. Hilfe Kursen<br />

30 % bei 1. Hilfe Kursen am Kind<br />

25 % bei „lebensretten<strong>de</strong> Sofortmaßnahmen“<br />

Bonn Stadt Bonn Kostenloser Benutzerausweis für <strong>de</strong>n Internettreff <strong>de</strong>s<br />

Jugendinformationszentrums: Nutzung :tägl. eine halbe Stun<strong>de</strong><br />

Landschaftsverband Freier Eintritt ins Dt. Museum und ins Rheinische<br />

Rheinland<br />

Lan<strong>de</strong>smuseum<br />

Dormagen Stadt Dormagen 10 % Ermäßigung auf Mitgliedschaft bei <strong>de</strong>r Stadtbibliothek<br />

50 % Ermäßigung auf Theater-/Konzertveranst. <strong>de</strong>r Stadt<br />

Kursen / Veranstaltungen <strong>de</strong>r VHS<br />

Unterricht an <strong>de</strong>r städt. Musikschule<br />

Der Tennisanlage im Sportzentrum, Horrem,<br />

Hallenbä<strong>de</strong>r, Freibad Römertherme, Ba<strong>de</strong>sse Nievenheim,<br />

Nachhilfeangebote <strong>de</strong>s IB Lernkollegs, Betreuungsangebote<br />

13plus an weiterführen<strong>de</strong>n Schulen (auf <strong>de</strong>n Elternbeitrag)<br />

100 % Ermäßigung auf Beurkundungen und Beglaubigungen<br />

Düsseldorf Kurnstsammlung N Freier Eintritt ins K20 und K 21<br />

Ermäßigter Eintritt b ei Son<strong>de</strong>rveranstaltungen<br />

Brühl Schwimmbad 10 mal freier Eintritt<br />

Stadt Brühl 50 % Rabatt<br />

Erftkreis Musik-Mal-Schule 50 % Rabatt<br />

VHS 50 % Rabatt<br />

Bücherei 50 % Rabatt<br />

Seite 39


Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Eschweiler „ProEvent“Veranstaltungstechnik<br />

10 % auf alle Listenpreise (ausg. Personal) u.B. DJ-Equipment<br />

Frechen Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Freier Eintritt ins Keramikmuseum<br />

<strong>Köln</strong> Katholisches Jugendamt Bis zu 50 % Ermäßigung auf Katholisches Jugendamt-<br />

Veranstaltungen<br />

15 % bei Geräteverleih und Materialausgabe<br />

50 % bei BDKJ Feten<br />

<strong>Köln</strong> Porz Landschaftsverband Freier Eintritt in das „Haus <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s“<br />

Kommern Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Freier eintritt ins Rheinische Freilichtmuseum<br />

Leverkusen Stadtbücherei Gebührenfreie Nutzung incl. Nutzung <strong>de</strong>r Internetplätze<br />

(30 min)<br />

Stadt Leverkusen Jobticket zum Selbstkostenpreis<br />

50 % Ermäßigung auf Eintritt in alle Bä<strong>de</strong>r<br />

und Kulturveranstaltungen <strong>de</strong>r Stadt<br />

Neuss Offene Kin<strong>de</strong>r- und<br />

Jugendarbeit<br />

50 % Ermäßigung auf Jugendveranstaltungen <strong>de</strong>r O<strong>KJA</strong><br />

UCI Kinowelt Mo. Bis Do. nur ca. 4 Euro Eintritt<br />

Städtische Bä<strong>de</strong>r 12er Freikarte<br />

Stadt Neuss Berücksichtigung und positive Bewertung <strong>de</strong>s<br />

ehrenamtlichen Engagements bei Bewerbungen bei <strong>de</strong>r<br />

Stadt Neuss und ihren Tochtergesellschaften<br />

30 % Ermäßigung auf Veranstaltungen, die über Ticket<br />

online“ gebucht wer<strong>de</strong>n können.<br />

Lindlar Landschaftsverband Freier Eintritt ins Bergische Freilichtmuseum<br />

Marienfeld Sport Weckenbrock 13 % Rabatt (ausg Son<strong>de</strong>rangebote)#<br />

Ni<strong>de</strong>ggen Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Freier Eintritt ins Burgenmuseum<br />

Pulheim Landschaftsverband<br />

Rheinland<br />

Freier Eintritt in die Abtei Brauweiler<br />

Bad Honnef Freibad”Insel<br />

Grafenwerth”<br />

Kostenlose Saisonkarte<br />

Königswinter Siebengebirgsmuseum Freier Eintritt<br />

Rheinbach Glasmuseum Freier Eintritt<br />

Siegburg Stadtmusem Freier Eintritt<br />

Swisttal Hallenbad Freier Eintritt<br />

Solingen Sternwarte Solingen Freier Eintritt zu allen Veranstaltungen<br />

Walter Horn Gesellschaft Freier Eintritt zu allen Veranstaltungen<br />

JULEICA-Vergünstigungen bun<strong>de</strong>sweit<br />

Anbieter Art <strong>de</strong>r Vergünstigung<br />

Bernhard Assekuranz Son<strong>de</strong>rverträge u. Prämiennachlässe f. Versicherungen aller Art, speziell<br />

auch für Kfz-Versicherungen für Fahrer unter 21 Jahren<br />

Jugendherbergswerk Kostenlose Mitgliedschaft 10 % Ermäßigung bei privatem Aufenthalt<br />

Jacek Schikora und Michael Wirtz<br />

GbR, Frühmesserstr. 22<br />

56112 Lahnstein<br />

Seite 40<br />

(Übernachtung, Bettwäsche, Verpflegung)<br />

10 % Rabatt auf Webhosting-Angebote, Son<strong>de</strong>rkonditionen bei Erstellung<br />

von Internetpräsenzen<br />

Jugendhaus Düsseldorf 3 % Rabatt auf alle Produkte aus <strong>de</strong>m Mini-Max-<br />

DPSG (Neuss) 3 % Rabatt auf alle Artikel aus <strong>de</strong>m Rüstsortiment<br />

(Zelte, Schlaf-, Rucksäcke etc.)


Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Herrn Engelbrecht<br />

Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />

Kattwinkelstr. 3<br />

42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Katholische Fachstelle<br />

für Jugendpastoral und Jugendhilfe<br />

Irene Dahl-Broich<br />

Nadine Salzmann<br />

Dr.-Robert-Koch-Str. 8<br />

51465 Bergisch Gladbach<br />

BDKJ Diözesanstelle<br />

Frau Wichrowski<br />

Frau Schwietz<br />

Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20-22<br />

50670 <strong>Köln</strong><br />

Erzbischöfliches Generalvikariat<br />

Abteilung Jugendseelsorge<br />

Marzellenstr. 32<br />

50668 <strong>Köln</strong><br />

Ferienwerk <strong>Köln</strong><br />

Komödienstraße 2<br />

50667 <strong>Köln</strong><br />

Jugendhaus Düsseldorf<br />

Abteilung Versicherung<br />

Carl-Mostert-Platz 1<br />

40477 Düsseldorf<br />

Adressen<br />

Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />

Tel.: 02196 / 710 521<br />

Fax: 02196 / 710 7 521<br />

Email:<br />

hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong><br />

Tel.: 02202 / 93622-16<br />

Tel.: 02202 / 93622-12<br />

Fax: 02202 / 93622-40<br />

Email: irene.dahl-broich@kja.<strong>de</strong><br />

nadine.salzmann@kja.<strong>de</strong><br />

Internet: www.fachstelle-ost@kja.<strong>de</strong><br />

Tel.: 0221 / 1642-6406<br />

Tel.: 0221 / 1642-6846<br />

Fax: 0221 / 1642-6613<br />

Email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />

Internet: www.bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />

Tel.: 0221 / 1642-1327<br />

Fax: 0221 / 1642-1400<br />

Email: susanne.roecher@erzbistum-koeln.<strong>de</strong><br />

Tel.: 0221 / 94200-650<br />

Fax: 0221 / 94200-622<br />

Email: info@ferienwerk-koeln.<strong>de</strong><br />

Internet: www.ferienwerk-koeln.<strong>de</strong><br />

Tel.: 0211 / 4693-135/ -137/ -149<br />

Fax: 0211 / 4693-112/ -120<br />

Email: versicherungen@jugendhausduesseldorf.<strong>de</strong><br />

Internet: www.jugendhaus-duesseldorf.<strong>de</strong><br />

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