Komplett Wermelskirchen - KJA.de - Erzbistum Köln
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Inhalt<br />
För<strong>de</strong>rung von Ferienfreizeiten<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
• Stadt <strong>Wermelskirchen</strong> ......................................................................................................<br />
• Lan<strong>de</strong>sjugendplan für BDKJ und seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong> ............................................<br />
- Kin<strong>de</strong>r und Jugen<strong>de</strong>rholungsmaßnahmen ..................................................................<br />
- Wochenendfreizeiten .................................................................................................<br />
- Son<strong>de</strong>rveranstaltungen (Groß- und Son<strong>de</strong>rveranstaltungen) .....................................<br />
För<strong>de</strong>rung von Bildungsmaßnahmen<br />
• Stadt <strong>Wermelskirchen</strong>.......................................................................................................<br />
• Lan<strong>de</strong>sjugendplan für BDKJ und seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong> ............................................<br />
• 60 Euro Maßnahmen ........................................................................................................<br />
• Kommunale Mittel für kreisweite Bildungsveranstaltungen ...........................................<br />
För<strong>de</strong>rung von religiösen Maßnahmen<br />
• Kirchlicher Jugendplan <strong>de</strong>s <strong>Erzbistum</strong>s <strong>Köln</strong> .................................................................<br />
För<strong>de</strong>rung von Jugendkulturarbeit<br />
• Stadt <strong>Wermelskirchen</strong>.....................................................................................................<br />
Son<strong>de</strong>rurlaub<br />
• Erstattung <strong>de</strong>s Verdienstausfalles ...................................................................................<br />
För<strong>de</strong>rung von internationaler Jugendarbeit<br />
• Kin<strong>de</strong>r- und Jugendplan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ...............................................................................<br />
• Internationale Jugendwerke .............................................................................................<br />
• Jugend für Europa ............................................................................................................<br />
JULEICA - Card für JugendleiterInnen (Gruppenleiterausweis) .................................<br />
Adressen ...............................................................................................................................<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Vorwort<br />
Ohne Moos nix los –<br />
Zuschüsse für die Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit<br />
Darum geht es in dieser Arbeitshilfe: Um die Zuschüsse für die Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit in <strong>de</strong>n Seelsorgebereiche/Pfarrgemein<strong>de</strong>n<br />
und in <strong>de</strong>n Jugendverbän<strong>de</strong>n.<br />
Getrennt nach <strong>de</strong>n 6 kommunalen Zuständigkeitsbereichen haben wir für je<strong>de</strong>n kommunalen<br />
Jugendamtsbereich eine eigene Arbeitshilfe angelegt, die 6 Jugendämter im Rheinisch-Bergischen<br />
Kreis sind:<br />
• Jugendamt <strong>de</strong>s Rheinisch-Bergischen Kreises ( für Burscheid, Kürten und O<strong>de</strong>nthal)<br />
• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt Bergisch Gladbach<br />
• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt Leichlingen<br />
• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt Overath<br />
• Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt Rösrath<br />
Außer <strong>de</strong>n kommunalen Zuschüssen sind natürlich auch die Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>smittel sowie die<br />
För<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten mit kirchlichen Mitteln aufgeführt.<br />
„Ohne Moos nix los“ ist für die Praxis vor Ort als konkrete Handreichung für die ehrenamtlichen und<br />
hauptamtlichen TrägervertreterInnen und KassenführerInnen gedacht.<br />
Die Informationen wur<strong>de</strong>n nach bestem Wissen zusammengestellt, Anregungen und Tipps aus <strong>de</strong>r<br />
Praxis nehmen wir gerne an.<br />
Wichtig ist, dass es grundsätzlich für die verschie<strong>de</strong>nen Maßnahmen vier relevante Zuschussgeber<br />
für unseren Bereich gibt:<br />
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• Städte o<strong>de</strong>r Rheinisch-Bergischer Kreis<br />
Kommunale För<strong>de</strong>rpläne<br />
• Land Nordrhein-Westfalen<br />
Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />
• Bund<br />
Kin<strong>de</strong>r- und Jugendplan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (internationale Jugendbegegnung)<br />
• <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong><br />
Kirchlicher Jugendplan<br />
Kommunale För<strong>de</strong>rpläne, Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>sjugendplan ergänzen sich, d.h. Mittel von diesen Zuschussgebern<br />
können gleichzeitig in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wir hoffen, dass „Ohne Moos nix los“ im Dschungel <strong>de</strong>r Zuschüsse Orientierung und auf viele Fragen<br />
Antworten gibt. Ansonsten sind wir auch gerne bei Anträgen und Verwendungsnachweisen behilflich.<br />
Für das Fachstellen-Team<br />
Thomas Droege<br />
Leiter
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
För<strong>de</strong>rung von außerörtlichen Ferienfreizeiten<br />
Richtlinien<br />
Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Grundlage sind die Richtlinien zur finanziellen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit in<br />
<strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong> (Beschluss vom Januar 1997) Stand Januar 2003<br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Außerörtliche Ferienfreizeiten<br />
Außerörtliche Ferienmaßnahmen sollen Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen die Möglichkeit geben,<br />
zusammen mit Gleichaltrigen durch Erlebnisse neue Erfahrungen zu sammeln. Das individuelle<br />
Erlebnis in <strong>de</strong>r Gruppe steht dabei im Vor<strong>de</strong>rgrund.<br />
Voraussetzungen<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren Haushaltsmittel Kin<strong>de</strong>r,<br />
Jugendliche und junge Erwachsene, die ihren Wohnsitz in <strong>Wermelskirchen</strong><br />
haben und an Maßnahmen <strong>de</strong>s Stadtjugendringes o<strong>de</strong>r von Verbän<strong>de</strong>n und Vereinen aus<br />
<strong>Wermelskirchen</strong>, die nach § 75 <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) anerkannt o<strong>de</strong>r von<br />
Körperschaften, die jugendpflegerisch tätig sind, teilnehmen.<br />
Teilnehmer<br />
Alter: ab <strong>de</strong>m 6. bis zum 27. Lebensjahr<br />
Anzahl: min<strong>de</strong>stens 8 Teilnehmer för<strong>de</strong>rungswürdige Teilnehmer aus<br />
<strong>Wermelskirchen</strong><br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Betreuer / Leiter<br />
Die Betreuer / Leiter müssen entsprechend ausgebil<strong>de</strong>t sein. Bei gemischten Gruppen mit<br />
min<strong>de</strong>rjährigen Teilnehmern müssen weibliche und männliche BetreuerInnen eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die BetreuerInnen müssen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Maßnahme einen gültigen Jugendgruppenleiterausweis<br />
haben (Card für JugendleiterInnen).<br />
Für behin<strong>de</strong>rte TeilnehmerInnen können bei Bedarf auf Antrag mehr BetreuerInnen bezuschusst<br />
wer<strong>de</strong>n. Ein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis ist erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Alter BetreuerInnen min<strong>de</strong>stens 16 Jahre<br />
Alter LeiterInnen: min<strong>de</strong>stens 18 Jahre<br />
Schlüssel: Je angefangene 10 Teilnehmer muss eine BetreuerIn zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Dauer<br />
Ferienfreizeiten außerörtliche Ferienfreizeiten müssen min<strong>de</strong>stens 3 Tage mit 2 Übernachtungen<br />
, aber höchstens 28 Tage dauern An- und Abreise gelten als<br />
einen Tag.<br />
Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />
Teilnehmer: 3,10 € pro Tag<br />
Teilnehmer in finanziellen Notlagen*: 6,20 € pro Tag<br />
Gruppenleiter mit Juleica o.ä. Ausweis: 6,20 € pro Tag<br />
Teilnehmer in finanziellen Notlagen*: Der Nachweis ist spätestens mit <strong>de</strong>m Verwendungsnachweis<br />
zu erbringen.<br />
Antragsverfahren<br />
Bis zum 15. Mai <strong>de</strong>s Jahres ist <strong>de</strong>r formelle Antrag für außerörtliche Freizeiten beim<br />
Stadtjugendamt vorzulegen. Später eingebrachte Anträge können berücksichtigt wer<strong>de</strong>n,<br />
solange Haushaltsmittel vorhan<strong>de</strong>n sind, spätestens bis 15.11. <strong>de</strong>s Jahres.<br />
Nach Prüfung <strong>de</strong>s Antrages erhält <strong>de</strong>r Antragsteller einen entsprechen<strong>de</strong>n Bescheid.<br />
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />
Adresse:<br />
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Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
-z. Hd. Herrn Engelbrecht-<br />
Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />
Kattwinkelstr. 3 ● 42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Tel.: 02196/710521 ● Fax: 02196/7107521<br />
Email: hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong>
Verwendungsnachweis<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Spätestens 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme legt <strong>de</strong>r Träger einen<br />
Verwendungsnachweis vor. In diesem Verwendungsnachweis müssen enthalten<br />
sein:<br />
• Bestätigung über die Dauer <strong>de</strong>s Aufenthaltes (z.B. Unterkunftsrechnung)<br />
mit Angabe <strong>de</strong>r Belegungsdauer und Teilnehmerzahl<br />
• von <strong>de</strong>n TeilnehmerInnen unterschriebene Teilnehmerliste<br />
• Nachweis über die Qualifikation <strong>de</strong>r MitarbeiterInnen<br />
• Eine För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r eingesetzten LeiterInnen und BetreuerInnen erfolgt nur, wenn ein entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Qualifikationsnachweis in Fotokopie beigefügt o<strong>de</strong>r die Nummern <strong>de</strong>r gültigen<br />
Jugendgruppenleiterinnenausweises angegeben ist.<br />
• eine Kurzdarstellung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
Die bewilligten Mittel wer<strong>de</strong>n zu 60 % vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme ausgezahlt. Die restlichen<br />
40 % wer<strong>de</strong>n nach Prüfung <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises mit <strong>de</strong>r Endberechnung verrechnet.<br />
Ausnahmen / Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
Ausschließlich verbandsspezifische bzw. verbandsinterne Freizeiten (z.B. Konfirman<strong>de</strong>n-<br />
/Kommunikanten-Wochenendfreizeiten, Teilnahme von Sportvereinen an Turnieren etc.) sind<br />
nicht för<strong>de</strong>rungsfähig.<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Richtlinien<br />
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Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />
für BDKJ und seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong><br />
Grundlage sind die Richtlinien zum Lan<strong>de</strong>sjugendplan (LJP) Nordrhein-Westfalen, Pos. IV/1<br />
gültig 01.01.2003.<br />
Der BDKJ (Bund <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Katholischen Jugend in NRW) erhält aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />
öffentliche Zuschüsse vom Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s NRW, zur Mitfinanzierung von Maßnahmen und Angeboten <strong>de</strong>r Jugendverbandsarbeit.<br />
Nur Mitgliedsverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s BDKJ können die Zuschüsse aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />
beantragen. Für das <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong> wer<strong>de</strong>n die Mittel von <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle<br />
<strong>Köln</strong> treuhän<strong>de</strong>risch verwaltet und an die Mitgliedsverbän<strong>de</strong> weitergeleitet. Infos auch unter:<br />
www.bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Kin<strong>de</strong>r - und Jugen<strong>de</strong>rholungsmaßnahmen<br />
Kin<strong>de</strong>r- und Jugen<strong>de</strong>rholungsmaßnahmen dienen <strong>de</strong>r Persönlichkeitsentwicklung und <strong>de</strong>r gesundheitlichen<br />
Stärkung junger Menschen. Da hier Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche über einen längeren<br />
Zeitraum in einer Gruppe zusammenleben, sind diese Veranstaltungen beson<strong>de</strong>rs als Lern-<br />
und Sozialisationsfeld geeignet.<br />
Voraussetzungen<br />
Teilnehmer<br />
Alter: 6 bis unter 22 Jahren<br />
Anzahl: 7 zuschussfähige TeilnehmerInnen ohne LeiterInnen und BetreuerInnen<br />
Wohnsitz: Die Teilnehmer müssen überwiegend (51% ihren Wohnsitz in NRW haben<br />
Betreuer / Leiter<br />
Die LeiterInnen und MitarbeiterInnen bei Jugendferienmaßnahmen müssen für ihre Aufgaben<br />
beson<strong>de</strong>rs geeignet und geschult sein.<br />
Alter: LeiterInnen von Ferienmaßnahmen müssen 18 Jahre sein.<br />
Schlüssel: Je 7 Teilnehmer muss eine BetreuerIn zur Verfügung stehen.<br />
Dauer <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
Dauer: 4 Übernachtungen Min<strong>de</strong>stdauer<br />
21 Tage Höchstdauer (An- und Abreise 1 Tag)
Sonstiges<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Maßnahmen, die in Deutschland o<strong>de</strong>r im europäischen Ausland stattfin<strong>de</strong>n.<br />
Kommunale Mittel sind nach Möglichkeit zu beantragen und im Verwendungsnachweis anzugeben.<br />
Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />
Die Zuwendungshöhe ist abhängig vom Antragsvolumen und Höhe <strong>de</strong>r zu verteilen<strong>de</strong>n Mittel.<br />
Teilnehmer: z. Zt. 1,70 € pro Tag / Teilnehmer<br />
Leiter: keine Bezuschussung<br />
Antragsverfahren<br />
Antragsfrist: 8 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme mit entsprechen<strong>de</strong>m Formular<br />
Adresse:<br />
Verwendungsnachweis<br />
BDKJ Diözesanverband<br />
Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />
Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />
email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />
Frist 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
zu beachten: Deckblatt (F/N), Teilnehmerliste, Sachbericht (F/S) und die Originalbelege<br />
für Unterkunft und Fahrtkosten, min<strong>de</strong>stens jedoch Originalbelege in<br />
Höhe <strong>de</strong>r öffentlichen Zuwendungen, (d.h. LJP Beihilfe, kommunale Zuwendungen<br />
etc. )<br />
Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> über kommunale Zuwendungen sind mit einzureichen<br />
bzw. nachzureichen.<br />
Alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Maßnahme stehen<strong>de</strong>n Kosten und die<br />
kommunalen Zuwendungen müssen im Deckblatt angeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Es ist sinnvoll für Ferienfahrten eine Versicherung und ggf. noch weitere Sachversicherungen<br />
abzuschließen:<br />
Das Jugendhaus Düsseldorf bietet eine sogenannte Kompaktversicherung (Krankheit, Unfall,<br />
Haftpflicht und Rechtschutz) an.<br />
Adresse:<br />
Jugendhaus Düsseldorf<br />
Abteilung Versicherung<br />
Carl-Mostert-Platz 1 ● 40477 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/4693-135 u. –137 ● Fax: 0211/4693-112<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
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För<strong>de</strong>rung von Wochenendfreizeiten<br />
Es sollen Veranstaltungen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, die einen kreativen, spielerischen o<strong>de</strong>r thematischen<br />
Charakter haben.<br />
Voraussetzungen<br />
Teilnehmer<br />
Alter: 6 bis 27 Jahren ohne Ausnahmen<br />
Wohnsitz: Die Teilnehmer müssen überwiegend (51%) ihren Wohnsitz NRW haben.<br />
Anzahl: 7 TeilnehmerInnen ohne LeiterInnen und BetreuerInnen<br />
Dauer: min<strong>de</strong>stens 1 Übernachtung auf einen Samstag, Sonntag, Feiertag<br />
Höchstdauer: 3 Übernachtungen<br />
An- und Abreisetag wer<strong>de</strong>n bei Abfahrt am Heimatort vor 16.00 Uhr und<br />
Ankunft am Heimatort nach 12.00 Uhr als 2 Tage,<br />
ansonsten zusammen als 1 Tag geför<strong>de</strong>rt<br />
Die Veranstaltungen können nur geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn sie innerhalb von NRW, in einem<br />
benachbarten Bun<strong>de</strong>sland o<strong>de</strong>r benachbarten Ausland stattfin<strong>de</strong>n.<br />
Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />
Zur Zeit wird ein Zuschuss in Höhe von 3,00 € pro Tag und Teilnehmer gezahlt. Es wer<strong>de</strong>n<br />
nur die Teilnehmer bezuschusst. Die Eigenleistung <strong>de</strong>s Trägers beträgt min<strong>de</strong>stens 10% <strong>de</strong>r<br />
Kosten (Mittel <strong>de</strong>s Trägers und Teilnehmerbeiträge).<br />
Antragsverfahren<br />
Ein formularmäßiger Antrag ist zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Terminen im Jahr zu stellen:<br />
- Maßnahmen im Zeitraum Januar – April bis 30.11.<br />
- Maßnahme im Zeitraum Mai – August bis 31.03.<br />
- Maßnahme im Zeitraum September – Dezember bis 31.07.<br />
Adresse:<br />
BDKJ Diözesanverband<br />
Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />
Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />
email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong>
Verwendungsnachweis<br />
Frist 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
zu beachten:<br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Deckblatt (W/N), Teilnehmerliste, Sachbericht (W/S) und die Originalbelege<br />
für Unterkunft und Fahrtkosten, min<strong>de</strong>stens jedoch Originalbelege<br />
sowie ein Übernachtungshinweis.<br />
Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> über kommunale Zuwendungen sind mit einzureichen<br />
bzw. nachzureichen.<br />
Alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Maßnahme stehen<strong>de</strong>n Kosten und die<br />
kommunalen Zuwendungen müssen im Deckblatt angeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Son<strong>de</strong>rveranstaltungen<br />
Großveranstaltungen <strong>de</strong>r überörtlichen Träger (ab 2. Ebene) mit spielerischem, kreativem<br />
o<strong>de</strong>r thematischem Charakter sowie an<strong>de</strong>re Son<strong>de</strong>rveranstaltungen (sonstige Bildungsveranstaltungen<br />
o<strong>de</strong>r freizeitpädagogische Maßnahmen wer<strong>de</strong>n nur noch in Ausnahmefällen und<br />
auf Antrag auf vorherigen Antrag mit einem individuellen Pauschalbetrag geför<strong>de</strong>rt.<br />
Voraussetzungen<br />
Eine För<strong>de</strong>rung ist nur auf Diözesan- und Regionalebene möglich. Träger kann nur <strong>de</strong>r BDKJ<br />
selbst o<strong>de</strong>r einer seiner Mitgliedsverbän<strong>de</strong> sein.<br />
Teilnehmer<br />
Alter: 6 bis 26 Jahren ohne Ausnahmen<br />
Wohnsitz: Die Teilnehmer müssen überwiegend (51%) ihren Wohnsitz NRW haben.<br />
Anzahl: Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl: 50 bei Großveranstaltungen<br />
Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl: 70 bei an<strong>de</strong>ren Son<strong>de</strong>rmaßnahmen<br />
Dauer: Höchstdauer maximal 4 Tage<br />
Min<strong>de</strong>stdauer 1,5 Stun<strong>de</strong>n<br />
• Die Veranstaltungen können nur geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn sie innerhalb von NRW, in<br />
einem benachbarten Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r im benachbarten Ausland stattfin<strong>de</strong>n.<br />
• Kommunale Mittel sind nach Möglichkeit zu beantragen und im Verwendungsnachweis<br />
anzugeben.<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />
Die Maßnahmen wer<strong>de</strong>n mit einem individuellen Pauschalbetrag geför<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m<br />
Bewilligungsbescheid mitgeteilt wird.<br />
Antragsverfahren<br />
Frist: 8 Wochen vor <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
formlose Antragstellung<br />
Kosten- und Finanzierungsplan mit einreichen<br />
Adresse:<br />
Verwendungsnachweis<br />
Seite 12<br />
BDKJ Diözesanverband<br />
Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />
Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />
email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />
Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Wochen nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r<br />
BDKJ Diözesanstelle eingereicht wer<strong>de</strong>n. Hierzu gehören:<br />
• das Deckblatt (SO/N)<br />
• <strong>de</strong>r Sachbericht (SO/S)<br />
• alle Originalrechnungen<br />
• Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> über kommunale Zuwendungen sind mit einzureichen bzw.<br />
nachzureichen
Richtlinien<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
För<strong>de</strong>rung von Bildungsveranstaltungen<br />
Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Grundlage sind die Richtlinien zur finanziellen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit in<br />
<strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong> (Beschluss Januar 1997) Stand Januar 2003<br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Die Bildungsveranstaltungen sollen auch Nichtmitglie<strong>de</strong>rn von Verbän<strong>de</strong>n und Vereinen<br />
offen stehen und das Bemühen <strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong> und Vereine <strong>de</strong>utlich machen,, musisch-kulturelle<br />
Informationen über <strong>de</strong>n eigenen Verbands-/Vereinsrahmen hinaus zu geben, sowie<br />
Akzente in <strong>de</strong>r offenen Jugendarbeit zu setzen. Diese Veranstaltungen können als Tages- und<br />
Wochenendveranstaltungen o<strong>de</strong>r Veranstaltungsreihen durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen mit verbands-/vereinspezifischen Inhalten für<br />
ehren- und nebenamtliche MitarbeiterInnen können ebenso geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n wie ufbaukurse<br />
für bereits ausgebil<strong>de</strong>te Gruppen- und FreizeitleiterInnen.<br />
Voraussetzungen<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können im Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren Haushaltsmittel <strong>de</strong>r Stadtjugendring,<br />
Verbän<strong>de</strong> und Vereine in <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong>, die nach § 75 <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfegesetzes<br />
(KJHG) anerkannt sind.<br />
Alter <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />
Gruppenleiterschulungen: ab 15 Jahre<br />
sonst. Bildungsveranstaltungen: ab 12 Jahre<br />
Gruppenstärke<br />
Voraussetzung für eine För<strong>de</strong>rung ist, dass min<strong>de</strong>stens 10 Teilnehmer aus <strong>Wermelskirchen</strong> an<br />
<strong>de</strong>r Bildungsveranstaltung teilnehmen.<br />
Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />
Bildungsveranstaltungen von min<strong>de</strong>stens 6 Stun<strong>de</strong>n Dauer je Veranstaltungstag<br />
(An- und Abreisetag wer<strong>de</strong>n mitgerechnet)<br />
Teilnehmerzuschuss: 3,50 € je Tag und Teilnehmer<br />
Sachkosten*: 70 % <strong>de</strong>r Sachkosten,<br />
höchstens 100,00 € je Veranstaltung<br />
Unterkunfts- und Verpflegungskosten: 30 % <strong>de</strong>r Unterkunfts- und Verpflegungskosten,<br />
bis Tageshöchstsatz pro Person 25,00 €<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Sachkosten<br />
• Zu <strong>de</strong>n Sachkosten zählen ausschließlich alle Ausgaben für pädagogische Arbeitsmittel<br />
und benötigtes Beschäftigungsmaterial zur Durchführung <strong>de</strong>r Veranstaltung.<br />
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />
Teilnehmerzuschuss bei min<strong>de</strong>stens 6 Std. 4,50 € je Tag und Teilnehmer<br />
(An- u. Abreisetag wer<strong>de</strong>n mitgerechnet)<br />
Sachkosten* 70 % höchstens 100,00 € je Veranstaltung<br />
Unterkunfts- und Verpflegungskosten insgesamt 30 % bis zu einem Tageshöchstsatz<br />
von 25,00 €<br />
Antragsverfahren<br />
Die Antragstellung für Bildungsveranstaltungen und Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />
muss grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme spätestens jedoch bis zum 15.05. je<strong>de</strong>n Jahres<br />
erfolgen. Später eingehen<strong>de</strong> Anträge können nicht mehr berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dem Antrag ist folgen<strong>de</strong>s beizufügen:<br />
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• ein <strong>de</strong>tailliertes Programm<br />
• ein Kosten und Finanzierungsplan<br />
Die finanzielle Eigenleistung <strong>de</strong>s Trägers soll nach Abzug an<strong>de</strong>rer Zuschüsse und erhobener<br />
Teilnehmerentgelte min<strong>de</strong>stens 10 % <strong>de</strong>r Gesamtkosten betragen.<br />
Ein Rechtsanspruch auf För<strong>de</strong>rung besteht nicht.<br />
Die bewilligten Mittel wer<strong>de</strong>n zu 60 % vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme ausgezahlt. Die restlichen<br />
40 % wer<strong>de</strong>n nach Prüfung <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises mit <strong>de</strong>r Endberechnung verrechnet.<br />
Adresse:<br />
Verwendungsnachweis<br />
Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
-z. Hd. Herrn Engelbrecht-<br />
Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />
Kattwinkelstr. 3 ● 42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Tel.: 02196/710521 ● Fax: 02196/7107521<br />
Email: hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong><br />
Spätestens 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme legt <strong>de</strong>r Träger einen Verwendungsnachweis<br />
beim Stadtjugendamt vor.<br />
Dieser Verwendungsnachweis muss enthalten:<br />
• eine von Teilnehmern und Mitarbeiterin unterschriebene Teilnehmerliste<br />
• Ausgaben und Einnahmenbelege<br />
• eine Bescheinigung über die Unterkunft mit Angaben über Belegungsdauer und<br />
Teilnehmerzahl<br />
• einen Erfahrungsbericht
Richtlinien<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sjugendplan<br />
für BDKJ und seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong><br />
Grundlage sind die Richtlinien zum Lan<strong>de</strong>sjugendplan (LJP) Nordrhein-Westfalen, Pos. I/2<br />
gültig ab 01.01.2003.<br />
Aus und Fortbildung<br />
Diese Veranstaltungen richten sich an ehrenamtliche und hauptberufliche MitarbeiterInnen in<br />
<strong>de</strong>r katholischen Jugendverbandsarbeit. Sie dienen <strong>de</strong>r planmäßigen und zielgerichteten<br />
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten als Voraussetzung für eine bestimmte<br />
Tätigkeit (z.B. Multiplikator, Gruppenleiter)<br />
Neben fachlichen Aus- und Fortbildungen, welche die MitarbeiterInnen zur Ausübung ihrer<br />
Tätigkeit benötigen, können auch Aus- und Fortbildungen zu inhaltlichen Schwerpunkte <strong>de</strong>r<br />
Verbän<strong>de</strong> bezuschusst wer<strong>de</strong>n, wenn sie neben <strong>de</strong>m eigentlichen Thema auch methodisch<br />
didaktische Aspekte <strong>de</strong>r Umsetzung für Kin<strong>de</strong>r- und Jugendgruppen beinhalten. z.B. Schulungen<br />
von Gruppenleitern, die Aufbaukurse für Gruppenleiter sowie die Schulung von Leitern<br />
für Freizeitmaßnahmen.<br />
Maßnahmen im Rahmen verbandsbezogener Arbeit z.B. Organisation <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s, Planung<br />
von Arbeitsabläufen aber auch Vorstands-, Ausschusssitzungen und Konferenzen gehören<br />
nicht zu <strong>de</strong>n Bildungsmaßnahmen im Sinne <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendplans und sind nicht zuwendungsfähig.<br />
Maßnahmen örtlicher Träger können nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bildungsveranstaltungen<br />
Bildungsveranstaltungen sind an <strong>de</strong>n Zielen und Inhalten <strong>de</strong>r Jugend(verbands-)arbeit orientiert.<br />
Bildung im Sinne <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendplanes ist nicht allein das Vermitteln von Wissen, son<strong>de</strong>rn<br />
vor allem die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Persönlichkeitsbildung, die Aneignung sozialer und kultureller<br />
Kompetenzen sowie die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie dienen <strong>de</strong>r persönlichen<br />
Entwicklung und Wissensvermittlung und richten sich an Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche zwischen<br />
6 und unter 27 Jahren. Die Inhalte und Metho<strong>de</strong>n müssen für die Ziel- und Altersgruppe<br />
entsprechend ausgerichtet sein.<br />
Maßnahmen zur Partizipation und Interessensvertretung<br />
Beson<strong>de</strong>re Formen <strong>de</strong>r Partizipation und Interessenvertretung wer<strong>de</strong>n auf vorherigen Antrag<br />
geför<strong>de</strong>rt.<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche sollen sich mit <strong>de</strong>m Thema Partizipation und Interessenvertretung<br />
auseinan<strong>de</strong>r setzen, Demokratie praktisch erleben und zum Engagement befähigt bzw. motiviert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Bewilligung <strong>de</strong>r Zuschüsse erfolgt auf formlosen Einzelantrag mit <strong>de</strong>taillierter Beschreibung<br />
u. Finanzierungsplan. (formlos) spätestens 8 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme.<br />
Die För<strong>de</strong>rhöhe und die Regelung für <strong>de</strong>n Verwendungsnachweis sind bei <strong>de</strong>r BDKJ<br />
Diözesanstelle zu erfragen.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können z.B.: beson<strong>de</strong>re Bildungsveranstaltungen, kommunalpolitische<br />
Aktionen und Projekte.<br />
Das Alter <strong>de</strong>r TeilnehmerInnen kann zwischen 6 und 26 Jahren sein.<br />
Diese För<strong>de</strong>rung ist zur Zeit nur möglich, wenn noch För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r zu Verfügung stehen,<br />
vorrangig wer<strong>de</strong>n Bildungs- und Freizeitmaßnahmen geför<strong>de</strong>rt.<br />
Allgemeine Voraussetzungen<br />
Die Veranstaltungen müssen in NRW durchgeführt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />
o<strong>de</strong>r im angrenzen<strong>de</strong>n Ausland. Die Veranstaltungen sind als Seminare, Lehrgänge,<br />
Kurse, Treffen, Tagungen, Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen o<strong>de</strong>r in gleichwertigen<br />
Formen durchzuführen.<br />
Die Teilnehmer müssen überwiegend in NRW (51%) wohnen.<br />
Nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n: Kochkurse, Kosmetikkurse, Tanzkurse und -veranstaltungen, Bastel-<br />
und Werkkurse, Schulungen für Leiter und Mitarbeiter auf örtlicher Ebene.<br />
Alter <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />
Aus- und Fortbildung: ab 16 Jahre (bzw. müssen im Kalen<strong>de</strong>rjahr 16 Jahre wer<strong>de</strong>n)<br />
Bildungsveranstaltungen ab 6 unter 27 Jahren<br />
und Maßn. z. Partizipation<br />
und Interessensvertretung:<br />
Gruppenstärke<br />
Teilnehmerzahl min<strong>de</strong>stens 7 Teilnehmer ohne LeiterInnen und ReferentInnen<br />
Dauer <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
Die Maßnahmen müssen min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n und dürfen maximal 9 Tage dauern.<br />
In <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Zeitstun<strong>de</strong>n für eine Bildungsveranstaltung können nicht mit eingerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
• Zeiteinheiten, die nach 23.00 Uhr liegen<br />
• Zeiten für pädagogisch erfor<strong>de</strong>rliche Pausen<br />
• Zeiten für liturgische Angebote, Kennenlernen <strong>de</strong>s Hauses und <strong>de</strong>r näheren Umgebung sowie<br />
organisatorische Absprachen<br />
• Fahrzeiten und Freizeitangebote<br />
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Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />
Art und Umfang <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>szuschüsse (zunächst bis 31.8.2006 gültig)<br />
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Für Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung wird eine Festbetragsför<strong>de</strong>rung gewährt.<br />
Die Zuschusshöhe richtet sich immer nach <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Bildungsveranstaltung:<br />
Bildungsveranstaltungen<br />
Tagesveranstaltung<br />
Internatsveranstaltung<br />
(mit Übernachtung)<br />
Wochenendveranstaltung<br />
2 Übernachtungen, 48 Std.<br />
Aus- und Fortbildung<br />
Tagesveranstaltung<br />
(ohne Übernachtung)<br />
Internatsveranstaltung<br />
(mit Übernachtung)<br />
Wochenendveranstaltung<br />
2 Übernachtungen, 48 Std.<br />
Festbetragsför<strong>de</strong>rung:<br />
min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n<br />
Bildungsprogramm<br />
min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n<br />
Bildungsprogramm<br />
mind. 10 Stun<strong>de</strong>n<br />
Bildungsprogramm<br />
min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n<br />
Bildungsprogramm<br />
min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n<br />
Bildungsprogramm<br />
mind. 10 Stun<strong>de</strong>n<br />
Bildungsprogramm<br />
Örtlicher Träger<br />
z.B. Ortsverband<br />
pro TN<br />
Überörtlicher<br />
Träger<br />
pro TN<br />
8,00 € 10,00 €<br />
14,00 € 16,00 €<br />
28,00 € 32,00 €<br />
Überörtlicher<br />
Träger<br />
10,00 €<br />
18,00 €<br />
36,00 €<br />
Die vorher beschriebenen För<strong>de</strong>rsätze wer<strong>de</strong>n tatsächlich ausgezahlt und zwar unabhängig<br />
von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r anerkennungsfähigen Kosten <strong>de</strong>r Maßnahme und unabhängig von weiteren<br />
(kommunalen) Zuschüssen.<br />
Auch fallen die bisher bekannten Obergrenzen für die mögliche För<strong>de</strong>rung (75 und 85 %)<br />
weg.<br />
Anerkennungsfähige Kosten<br />
Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die Kosten aufgeführt und erläutert, die bei <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung von Bildungsmaßnahmen<br />
nach <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sjugendplan anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />
• Verpflegungs- und Übernachtungskosten<br />
Verpflegungs- und Übernachtungskosten wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r durchgeführten Bildungsveranstaltung<br />
anerkannt. Ausgenommen sind hierbei Tabakwaren und alkoholische<br />
Getränke.<br />
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Aus <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>s Schulungshauses muss die Gesamtzahl <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Personen,<br />
die Höhe <strong>de</strong>s Verpflegungssatzes und die Anzahl <strong>de</strong>r Übernachtungen ersichtlich<br />
sein. Bei kostenlosen Übernachtungen ist eine entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigung über die Anzahl<br />
<strong>de</strong>r Übernachtungen <strong>de</strong>r VermieterIn o<strong>de</strong>r EigentümerIn erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
• Hat ein Verband bei <strong>de</strong>r Metro o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Firmen auf <strong>de</strong>n Einkaufsschein z.B. <strong>de</strong>s<br />
Kath. Pfarramtes eingekauft, muss eine Bescheinigung <strong>de</strong>s Pfarramtes <strong>de</strong>r Rechnung beigelegt<br />
wer<strong>de</strong>n, aus <strong>de</strong>r hervorgeht, dass die am____ mit einem Betrag in Höhe von €____<br />
in Rechnung gestellten Dinge ausschließlich für <strong>de</strong>n Verband eingekauft wur<strong>de</strong>n.<br />
• Arbeits- und Anschauungsmaterial<br />
Hierunter ist nur die Leihmiete für Medien und technische Geräte zu verstehen sowie die<br />
Kosten für Arbeitsmaterial (Kopien, unbespielte Kassetten, Arbeitshilfe usw.), wenn es<br />
ohne persönlichen Wert für die TeilnehmerInnen ist und die Ausgaben in direktem Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Maßnahme stehen. Entsprechen<strong>de</strong> Rechnungen und Quittungen sind<br />
vorzulegen.<br />
Der Kauf von Geräten, Ersatzteilen und Investitionsgütern kann nicht abgerechnet und bezuschusst<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
• Vorbereitungskosten<br />
An Vorbereitungskosten für die Veranstaltung können unter u.a. geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />
Telefongebühren, Porto, Ausgaben für Druck und Werbung. Die Kosten sind nachzuweisen<br />
und in <strong>de</strong>r Buchhaltung entsprechend zu erfassen.<br />
Vorbereitungskosten wer<strong>de</strong>n bis zu 15% <strong>de</strong>r anerkennungsfähigen Gesamtkosten einer<br />
Maßnahme anerkannt.<br />
Bei Benutzung <strong>de</strong>r Vorbereitungskostenquittung sind zwei rechtsverbindliche Unterschriften<br />
sowie <strong>de</strong>r Stempel <strong>de</strong>s BDKJ o<strong>de</strong>r eines Mitgliedsverban<strong>de</strong>s notwendig.<br />
• Honorarkosten<br />
Bei 5 Zeitstun<strong>de</strong>n können bis zu 110,00 € an Honorar anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />
• Fahrtkosten<br />
Für TeilnehmerInnen kann eine Fahrtkostenerstattung von max. 0,15 € anerkannt wer<strong>de</strong>n,<br />
für LeiterInnen, ReferentInnen und MitarbeiterInnen in Höhe von 0,30 € pro km.<br />
Bei Fahrgemeinschaften wer<strong>de</strong>n die Benzinkosten durch die Anzahl <strong>de</strong>r mitfahren<strong>de</strong>n<br />
Personen geteilt. Diesen Betrag trägt je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Personen in die Fahrtkostenliste ein mit <strong>de</strong>r<br />
Angabe <strong>de</strong>r Gesamt-Kilometerzahl und bestätigt mit <strong>de</strong>r Unterschrift <strong>de</strong>n Erhalt.<br />
• Artikel <strong>de</strong>s persönlichen Bedarfs wer<strong>de</strong>n nicht anerkannt.<br />
Antragsverfahren<br />
Ein formularmäßiger Antrag ist zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Terminen im Jahr zu stellen:<br />
- Maßnahmen im Zeitraum Januar – April bis 30.11.<br />
- Maßnahmen im Zeitraum Mai – August bis 31.03.<br />
- Maßnahmen im Zeitraum September – Dezember bis 31.07.<br />
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Anträge können nur noch mit <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r BDKJ-Diözesanstelle vergebenen För<strong>de</strong>rnummer<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n. Die För<strong>de</strong>rnummer wird nach Teilnahme <strong>de</strong>r Schulung bzgl. Lan<strong>de</strong>sjugendplan-För<strong>de</strong>rung<br />
erteilt.<br />
Bei Bedarf bitte bei <strong>de</strong>r BDKJ-Diözesanstelle nachfragen.<br />
Adresse:<br />
BDKJ-Diözesanstelle<br />
Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />
Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />
Die BDKJ-Diözesanstelle prüft <strong>de</strong>n Antrag und erteilt, falls die Voraussetzungen <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
erfüllt sind, einen Vorabbewilligungsbescheid.<br />
Die Auszahlung <strong>de</strong>s Zuschusses erfolgt auf das auf <strong>de</strong>n Jugendverband lauten<strong>de</strong> Konto<br />
nach Einreichung <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises.<br />
Verwendungsnachweis<br />
Der Verwendungsnachweis muss 6 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r BDKJ<br />
Diözesanstelle eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Die entsprechen<strong>de</strong>n Formulare sind bei <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle erhältlich o<strong>de</strong>r im Internet<br />
unter www.bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong>.<br />
Zum Verwendungsnachweis gehören:<br />
• Deckblatt ( Formblatt B/N)<br />
• ausgefüllte und unterschriebene Teilnehmerlisten<br />
• Sachbericht (Formblatt B/S)<br />
• alle Originalbelege<br />
• bei Internatsveranstaltungen Übernachtungsnachweis, sofern dies nicht in <strong>de</strong>n Rechnungen<br />
erkennbar ist.<br />
• Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> über kommunale Zuwendungen<br />
Achtung: Bei <strong>de</strong>r Abrechnung ist noch folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />
Alle Rechnungen und Quittungen müssen auf <strong>de</strong>n Träger <strong>de</strong>r Maßnahme, d.h. einen Jugendverband<br />
(z.B. KJG St....., KLJB St. ...) ausgestellt sein.<br />
Bei Bezahlung <strong>de</strong>r Rechnung durch Bank- o<strong>de</strong>r Postgiroüberweisung o<strong>de</strong>r bei beleglosem<br />
Datenträgeraustausch ist eine Kopie <strong>de</strong>s Bankauszuges beizufügen.<br />
Kopie <strong>de</strong>s Kontoauszugs muss mit eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Sofern Rechnungen bar bezahlt wer<strong>de</strong>n, ist ein Quittierungsvermerk<br />
notwendig:<br />
„Betrag dankend erhalten“, Datum und Unterschrift.<br />
Kassenbons ohne Warenbezeichnung können anerkannt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r/die LeiterIn <strong>de</strong>r Maßnahme bestätigt, welche<br />
Waren eingekauft wur<strong>de</strong>n (z.B. Lebensmittel, Schreibenwaren)<br />
und rechtsverbindlich erklärt, dass alle Waren für die Maßnahme<br />
benötigt wur<strong>de</strong>n und keine Alkoholika, Tabakwaren sowie<br />
Waren <strong>de</strong>s persönlichen Bedarfs enthalten sind.<br />
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Bei Quittungen mit einem Oberbegriff (z.B. Lebensmittel o<strong>de</strong>r Getränke) müssen die Artikel<br />
ebenfalls aufgeschlüsselt wer<strong>de</strong>n.<br />
Treibstoffkosten für geliehene Fahrzeuge können für die nachgewiesenen Kilometer <strong>de</strong>r<br />
Maßnahme anerkannt wer<strong>de</strong>n. Der Benzinquittung muss eine Bescheinigung beigelegt wer<strong>de</strong>n:<br />
Für die Fahrt von ______ nach _________= insgesamt ______ Km entstan<strong>de</strong>n Benzinkosten<br />
in Höhe von € _______ für das Fahrzeug _____.<br />
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60 Euro-Maßnahmen<br />
Bildung/Aus- und Fortbildung 1,5 Stun<strong>de</strong>n<br />
Nach <strong>de</strong>n neuen Richtlinien ab 1.1.2003 entfällt die bisherige För<strong>de</strong>rung von Halbtagesveranstaltungen<br />
und wird durch eine pauschale För<strong>de</strong>rung ersetzt.<br />
Bildungs- sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von min<strong>de</strong>stens 1,5 Stun<strong>de</strong>n Dauer<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
• unabhängig von <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r TeilnehmerInnen mit 60,00 € pro Veranstaltung geför<strong>de</strong>rt<br />
• 7 zuschussfähige TeilnehmerInnen<br />
• mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r TeilnehmerInnen muss ihren Wohnsitz in NRW haben,<br />
• geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Maßnahmen, die in NRW, einem benachbarten Bun<strong>de</strong>sland o<strong>de</strong>r im angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Ausland stattfin<strong>de</strong>n<br />
Gruppenstun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n nicht bezuschusst!<br />
Antragstellung<br />
Ein formularmäßiger Antrag ist zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Terminen im Jahr zu stellen:<br />
- Maßnahmen im Zeitraum Januar – April bis 30.11.<br />
- Maßnahmen im Zeitraum Mai – August bis 31.03.<br />
- Maßnahmen im Zeitraum September – Dezember bis 31.07.<br />
Verwendungsnachweis<br />
Der Verwendungsnachweis muss 6 Wochen nach <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle<br />
eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Dazu gehört:<br />
• Deckblatt (Formblatt Be/N)<br />
• Sachbericht (Formblatt Be/S)<br />
• alle Originalbelege<br />
Adresse:<br />
BDKJ Diözesanverband<br />
Frau Wichrowski / Frau Schwietz<br />
Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20–22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/1642-6406 u. -6846 ● Fax: 0221/1642-6613<br />
Email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong>
Grundsätzliches und Richtlinien<br />
Kommunale Mittel für kreisweite<br />
Bildungsveranstaltungen<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Seit <strong>de</strong>m 01.01.2001 wur<strong>de</strong> die Verwaltung und Auszahlung <strong>de</strong>r kommunale Mittel für kreisweite<br />
Bildungsveranstaltungen von <strong>de</strong>n Katholischen Jugendwerke Rhein Berg e.V. übernommen.<br />
Zu kreisweite Bildungsveranstaltungen zählen Maßnahmen z. B. Gruppenleitergrundkurse, an<br />
<strong>de</strong>nen Teilnehmer aus <strong>de</strong>m gesamten Gebiet <strong>de</strong>s Rheinisch Bergischen Kreises teilnehmen,<br />
bzw. <strong>de</strong>r Veranstalter diese Maßnahme für das gesamte Kreisgebiet anbietet.<br />
Diese Regelung setzte eine Vereinbarung <strong>de</strong>r kommunalen Jugendämter <strong>de</strong>r Städte Bergisch<br />
Gladbach, Leichlingen, Overath Rösrath und <strong>de</strong>s Kreisjugendamtes voraus und trägt wesentlich<br />
zur Vereinfachung bei <strong>de</strong>r Antragstellung bei.<br />
Die dort zur Zeit gelten<strong>de</strong>n Richtlinien zur finanziellen För<strong>de</strong>rung von außerschulischen<br />
Bildungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Rheinisch-Bergischen Kreises sowie <strong>de</strong>r Städte Bergisch Gladbach,<br />
Leichlingen, Overath, und Rösrath wer<strong>de</strong>n weiterhin Grundlage <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung sein.<br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Auszug aus <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>s Rheinisch-Bergischen Kreises (RBK):<br />
Bildungsveranstaltungen im Rahmen <strong>de</strong>r außerschulischen Jugendbildung sollen in Ergänzung<br />
zu Familien, Schule und Beruf zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen.<br />
Jungen Menschen soll damit die Gelegenheit gegeben wer<strong>de</strong>n, sich selbst, aber auch ihre Verantwortung<br />
für das Gemeinwesen zu erkennen:<br />
Die wichtigsten Bereiche, in <strong>de</strong>n Bildungsveranstaltungen durchgeführt wer<strong>de</strong>n können sind:<br />
• persönlichkeitsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Arbeit<br />
• politische Bildungsarbeit<br />
• kulturelle Bildungsarbeit<br />
• Medienpädagogik<br />
• Schulung von Mitarbeitern in <strong>de</strong>r Jugendarbeit<br />
Voraussetzungen für die För<strong>de</strong>rung als kreisweite Bildungsveranstaltung<br />
Antragsberechtigt für die kreisweiten Mittel sind <strong>de</strong>r<br />
• BDKJ Rhein Berg seine Mitgliedsverbän<strong>de</strong>,<br />
• Kath. Kirchengemein<strong>de</strong>n u. Seelsorgebereiche aus <strong>de</strong>r Region,<br />
• sowie katholische Organisationen <strong>de</strong>r Jugendhilfe, wenn die Bildungsveranstaltung<br />
kreisweit ausgeschrieben ist. (Nachweis bei Antragstellung durch Ausschreibung)<br />
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Teilnehmer<br />
Gruppenleiterschulungen ab 15 Jahre<br />
Sonst. Bildungsveranstaltungen ab 10 Jahren bis 27 Jahren<br />
Personen aus <strong>de</strong>m sozialen Umfeld <strong>de</strong>r örtlichen<br />
keine Altersbegrenzung<br />
Jugendarbeit (z.B. Eltern, Gremien, Jugendausschüsse)<br />
Wohnsitz <strong>de</strong>r Teilnehmer Die Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz<br />
im Rheinisch-Bergischen Kreis haben.<br />
Gruppenstärke /Referenteneinsatz<br />
Teilnehmer / Referentenschlüssel: 7 Teilnehmer / 1 Referent<br />
ab 14 Teilnehmer wer<strong>de</strong>n 2 Referenten bezuschusst.<br />
Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />
Die finanzielle För<strong>de</strong>rung glie<strong>de</strong>rt sich in 3 Teile:<br />
• Festbetragsför<strong>de</strong>rung für Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />
• Festbetragsför<strong>de</strong>rung für Honorarkosten<br />
• prozentuale För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sachkosten (60%)<br />
Teilnehmerzuschuss<br />
Für eine Tagesveranstaltung mit min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n Programmdauer wird ein Zuschuss<br />
in Höhe von 3,00 € je Tag und Teilnehmer gezahlt.<br />
Eine Bildungsveranstaltung mit Übernachtung wird<br />
• bei min<strong>de</strong>stens 2,5 Stun<strong>de</strong>n Programmdauer mit 3,00 € je Tag und Teilnehmer<br />
• bei min<strong>de</strong>stens 5 Stun<strong>de</strong>n Programmdauer mit 6,00 € je Tag und Teilnehmer bezuschusst.<br />
Achtung: Die Teilnehmer mit Wohnsitz in Burscheid, Kürten o<strong>de</strong>r O<strong>de</strong>nthal erhalten einen<br />
Ausgleich für die lt. Richtlinien höheren För<strong>de</strong>rsätze in Form von Sachmittel<br />
(Bücher, CD-Rom usw. für die Jugendarbeit).<br />
Honorarzuschuss<br />
Honorarkosten wer<strong>de</strong>n mit einem Festbetrag von 9,00 € je Zeitstun<strong>de</strong> geför<strong>de</strong>rt.<br />
Zu beachten ist, dass hauptamtlichen Mitarbeitern <strong>de</strong>s Trägers kein Honorarkostenzuschuss<br />
gewährt wird.<br />
Die Fahrtkosten können anteilig erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />
Sachkostenzuschuss<br />
Sachkosten (insbeson<strong>de</strong>re Verbrauchsmaterialien) wer<strong>de</strong>n bis zu 60% bezuschusst.<br />
Zu <strong>de</strong>n Sachkosten zählen beispielsweise alle Aufwendungen<br />
• für die Vorbereitung und Werbung <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />
• für Verbrauchsmaterialien wie Stifte, Papier usw.<br />
• die z.B. bei <strong>de</strong>r Durchführung von Workshops entstehen<br />
• z. B Leihgebühren für Kanus bei <strong>de</strong>r Durchführung von erlebnispädagogischen Maßnahmen<br />
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Kurzveranstaltungen<br />
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Kurzveranstaltungen können mit einem Honorar- und Sachkostenzuschuss geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn sie unter einem Gesamtthema stehen und an min<strong>de</strong>stens 3 Aben<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m gleichen<br />
Teilnehmerkreis stattfin<strong>de</strong>n.<br />
Das Programm <strong>de</strong>r einzelnen Veranstaltung muss min<strong>de</strong>stens 2,5 Stun<strong>de</strong>n umfassen.<br />
Einzelne Kurzveranstaltungen wer<strong>de</strong>n bezuschusst, wenn sie im Zusammenhang mit einem<br />
Wochenen<strong>de</strong> und /o<strong>de</strong>r einer Tagesveranstaltung stehen.<br />
Die Sachkosten wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Gesamtveranstaltung bis zu 60% bezuschusst.<br />
Ein Teilnehmerzuschuss wird nicht gewährt.<br />
Antragsverfahren<br />
Der Antrag auf Bezuschussung für die kreisweite Bildungsmaßnahme muss mit <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Formular spätestens 3 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Veranstaltung bei <strong>de</strong>n Katholischen<br />
Jugendwerken Rhein-Berg e.V. erfolgen.<br />
Antragstellung beinhaltet:<br />
• grünes Antragsformular<br />
• Programm <strong>de</strong>r Veranstaltung mit Zeiten und Namen <strong>de</strong>r Referenten und <strong>de</strong>ren Qualifikation<br />
• Ausschreibung, als Nachweis für eine kreisweite Ausschreibung<br />
Nach Prüfung <strong>de</strong>s Antrages geht eine vorläufige Bewilligung an <strong>de</strong>n Antragsteller.<br />
Auch die Teilnehmerlisten sowie die Unterlagen für <strong>de</strong>n Verwendungsnachweis wer<strong>de</strong>n zugesandt.<br />
Adresse:<br />
Verwendungsnachweis<br />
Katholische Jugendwerke Rhein-Berg e.V.<br />
Irene Dahl-Broich / Nadine Salzmann<br />
Dr.-Robert-Koch-Str. 8 ● 51465 Bergisch Gladbach<br />
Tel.: 02202/93622-16 / -12 ● Fax: 02202/39622-40<br />
Email: irene.dahl-broich@kja.<strong>de</strong> / nadine.salzmann@kja.<strong>de</strong><br />
Spätestens 3 Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme legt <strong>de</strong>r Träger einen Verwendungsnachweis<br />
vor.<br />
Dieser Verwendungsnachweis muss enthalten:<br />
• Teilnehmerlisten, pro Tag bzw. Wochenen<strong>de</strong> je eine separate Liste (Kopie mit Original<br />
Unterschrift reicht)<br />
• das ausfüllte Abrechnungsblatt<br />
• Programm<br />
• Rechnungsbelege in Kopie<br />
Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung <strong>de</strong>r Zuschüsse.<br />
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Richtlinien<br />
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För<strong>de</strong>rung von religiösen Maßnahmen<br />
Kirchlicher Jugendplan<br />
Grundlage sind die Richtlinien <strong>de</strong>s kirchlichen Jugendplanes für das <strong>Erzbistum</strong><br />
<strong>Köln</strong> gültig ab 01.01.2002.<br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Ziel <strong>de</strong>s Kirchlichen Jugendplanes ist, Jugendlichen aus <strong>de</strong>m <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong> in Form von<br />
religiösen Bildungsveranstaltungen Hilfen anzubieten, das religiöse Wissen zu erweitern und<br />
<strong>de</strong>n Glauben zu vertiefen.<br />
Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n Fahrten nach Assisi, Rom und Taizé bezuschusst.<br />
Voraussetzungen<br />
Antragsteller<br />
Antragsberechtigt sind<br />
• Pfarreien, Pfarrverbän<strong>de</strong> und Dekanate<br />
• Kath. Stadt- und Kreisjugendämter<br />
• Verbän<strong>de</strong>, Gemeinschaften und nicht verbandlich gebun<strong>de</strong>ne Gruppen sowie Stellen (z.B.<br />
Religionslehrer, Stadt- und Kreisjugendseelsorger), die kirchliche Jugendarbeit leisten.<br />
Zuschussfähige Maßnahmen<br />
Zu <strong>de</strong>n zuschussfähigen Maßnahmen gehören im Einzelnen:<br />
• religiöse Bildungsveranstaltungen, (ein- und mehrtägig, höchstens 5 Tage)<br />
• Einkehrtage / religiöse Besinnungstage (ein- und mehrtägig, höchstens 5 Tage)<br />
• Glaubensseminare, (mind. 3 Aben<strong>de</strong>, höchstens 5 Tage)<br />
• Gruppenleiterschulungen, (nur für kirchliche Gruppierungen, die nicht einem Mitgliedsverband<br />
<strong>de</strong>s BDKJ angehören)<br />
• Fahrten nach Assisi, Rom und Taizé, mit Nachweis von 20 Zeitstun<strong>de</strong>n religiösem Bildungsprogramm<br />
wer<strong>de</strong>n bis zu 26,00 € pro Person als Gesamtzuschuss gezahlt.<br />
Dauer <strong>de</strong>r Veranstaltungen<br />
Abendveranstaltungen können nur geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn sie an min<strong>de</strong>stens 3 Aben<strong>de</strong>n<br />
stattfin<strong>de</strong>n. Religiöse Bildungsveranstaltungen müssen min<strong>de</strong>stens eine Doppelstun<strong>de</strong>, d.h.<br />
2 x 45 Minuten, umfassen, in <strong>de</strong>nen jeweils ein Thema behan<strong>de</strong>lt wird.<br />
Tagesveranstaltungen müssen 3 Doppelstun<strong>de</strong>n, d.h. 6 x 45 Minuten je Tag umfassen. Bei<br />
Tagen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erfolgt die För<strong>de</strong>rung anteilig nach <strong>de</strong>r Zahl<br />
<strong>de</strong>r geleisteten Doppelstun<strong>de</strong>n.
Alter und <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />
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Die Teilnehmer müssen min<strong>de</strong>stens grundschulpflichtig und dürfen höchstens 25<br />
Jahre sein.<br />
Gruppenstärke<br />
Min<strong>de</strong>stens 10 Teilnehmer sollen an einer Veranstaltung teilnehmen.<br />
Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />
Der Zuschuss beträgt höchstens 9,30 € je Teilnehmer und Verpflegungstag. Er beträgt aber<br />
höchstens 60% <strong>de</strong>r anerkennungsfähigen Gesamtkosten.<br />
Zur Erläuterung:<br />
Der Zuschuss ist abhängig von <strong>de</strong>n Programmstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Maßnahme.<br />
Umfasst die Maßnahme nicht einen ganzen Verpflegungstag mit 3 Doppelstun<strong>de</strong>n Programm,<br />
so wird <strong>de</strong>r Zuschuss anteilig berechnet.<br />
Mit einer Doppelstun<strong>de</strong> sind immer Programmeinheiten von 2 x 45 Minuten gemeint.<br />
Zuschuss 9,30 € bei 3 Doppelstun<strong>de</strong>n Programm / 6 x 45 Minuten<br />
Zuschuss 6,20 € bei 2 Doppelstun<strong>de</strong>n Programm / 4 x 45 Minuten<br />
Zuschuss 3,10 € bei 1 Doppelstun<strong>de</strong>n Programm / 2 x 45 Minuten<br />
Folgen<strong>de</strong> Kosten wer<strong>de</strong>n anerkannt:<br />
• Verpflegungs- und Unterkunftskosten (ohne Getränke) bei ein- und mehrtägigen Veranstaltungen<br />
Ausgenommen sind hiervon Abendveranstaltungen.<br />
• Fahrtkosten <strong>de</strong>r Teilnehmer bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Busfahrten<br />
bis 100 km (einfache Fahrt)<br />
Bei Anreise mit <strong>de</strong>m privaten PKW bis zu 100 km einfache Fahrt mit 0,16 € / km<br />
• Fahrtkosten <strong>de</strong>r Referenten wer<strong>de</strong>n bei Benutzung <strong>de</strong>s privaten PKWs 0,16 €, bei<br />
Benutzung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sbahn (2. Klasse) o<strong>de</strong>r Bus in Höhe <strong>de</strong>r vorgelegten Fahrkarte anerkannt.<br />
• Kosten für Arbeitsmaterial wie Mieten für Film- Dia-, Serien- und Tonbän<strong>de</strong>r sowie für<br />
Film- und Diavorführgeräte und Kosten für Arbeitsmaterialien (Kopien, Werkstoffe, etc.).<br />
• Vorbereitungskosten sind Ausgaben für Kopien, Telefongebühren und Porto. Diese Kosten<br />
dürfen nicht höher sein als 10% <strong>de</strong>r Gesamtkosten. Die Pauschale für diese Kosten<br />
beträgt 52,00 €. Pauschalabrechnungen müssen durch zwei rechtsverbindliche Unterschriften<br />
bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />
• Raumkosten wer<strong>de</strong>n anerkannt, sofern sie nicht vom Träger <strong>de</strong>r Veranstaltung in Rechnung<br />
gestellt sind. Bei Abendveranstaltungen können höchstens 26,00 € je Abend bezuschusst<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
• Das Referentenhonorar für eine Doppelstun<strong>de</strong> (2x45 Min.) wird bis zu 31,00 € bezuschusst.<br />
Bei Tagesveranstaltungen mit 3 Doppelstun<strong>de</strong>n (270 Minuten) Programm mit einem Referent<br />
kann bis zu 93,00 € anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Die Qualifikation <strong>de</strong>r Referenten für die einzelnen Themen wird vorausgesetzt und ist<br />
vom Träger <strong>de</strong>r Maßnahme durch Unterschrift zu bestätigen. Hauptamtliche Mitarbeiter-<br />
Innen, die bei <strong>de</strong>r Kirche angestellt sind, z.B. Jugendpfleger und Seelsorger, erhalten kein<br />
Honorar.<br />
Antragsverfahren<br />
Der formularmäßige Antrag ist min<strong>de</strong>stens 3 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme einzureichen.<br />
Der Antrag wird durch die Abteilung Jugendseelsorge im Erzbischöflichen Generalvikariat<br />
geprüft und entschie<strong>de</strong>n. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln<br />
<strong>de</strong>s kirchlichen Jugendplanes besteht nicht.<br />
Mit <strong>de</strong>m Bewilligungsbescheid wer<strong>de</strong>n die Formulare für die Abrechnung (Verwendungs-<br />
Nachweis) verschickt.<br />
Adresse:<br />
Verwendungsnachweis<br />
Seite 26<br />
Erzbischöfliches Generalvikariat<br />
Abteilung Jugendseelsorge<br />
Frau Susanne Röcher / Frau Birgit Hentschel<br />
Marzellenstr. 32 ● 50668 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/1642-1327 ● Fax: 0221/1642-1400<br />
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 2 Wochen nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Veranstaltung einzureichen.<br />
Dieser muss folgen<strong>de</strong>s enthalten:<br />
• das Programm mit Einzelthemen, Lernzielen und genauen zeitlichen Angaben zur<br />
Veranstaltung<br />
• eine Teilnehmerliste<br />
• einen Finanzierungsplan<br />
• alle quittierten Originalbelege<br />
• Bei Kassenbons muss <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Veranstaltung und die Angabe über die Warenart<br />
ergänzt wer<strong>de</strong>n.
Richtlinien<br />
Jugendkulturarbeit<br />
Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Richtlinien zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Jugendarbeit durch das Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
(Stand 1.1.2003)<br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können im Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren Haushaltsmittel Angebote <strong>de</strong>r Jugendkulturarbeit<br />
<strong>de</strong>s Stadtjugendringes, <strong>de</strong>r Vereine und Verbän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong>,<br />
die nach § 75 <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) anerkannt sind, sowie Aktivitäten<br />
nichtkommerzieller Initiativen im Rahmen <strong>de</strong>r Jugendkulturarbeit.<br />
Zu <strong>de</strong>n för<strong>de</strong>rungsfähigen Veranstaltungen gehören unter an<strong>de</strong>rem:<br />
• Musikveranstaltungen (z.B. Konzerte etc.)<br />
• Filmvorführungen (als Programmkino o<strong>de</strong>r themenbezogen)<br />
• Kleinkunst (Kabarett, Pantomime, Zirkus)<br />
Veranstaltungen, die in kommerziellen Einrichtungen (Gaststätten, Discotheken etc.) stattfin<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r regelmäßig angeboten wer<strong>de</strong>n (z.B. Discos), können nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Entscheidung über die För<strong>de</strong>rung trifft die Verwaltung <strong>de</strong>s Jugendamtes.<br />
Voraussetzungen<br />
Das Angebot muss in <strong>Wermelskirchen</strong> stattfin<strong>de</strong>n und soll in erster Linie junge Menschen<br />
zwischen <strong>de</strong>m 6. und <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 27. Lebensjahr erreichen.<br />
Das Angebot darf nicht veranstaltergebun<strong>de</strong>n sein, son<strong>de</strong>rn muss allen jungen Menschen<br />
offen stehen.<br />
Höhe <strong>de</strong>s Zuschusses<br />
Der Zuschuss pro Veranstaltung bzw. pro Maßnahme beträgt höchstens 250,00 €.<br />
Der finanzielle Eigenanteil <strong>de</strong>s Trägers soll nach Abzug sonstiger Einahmen (Eintrittsgel<strong>de</strong>r/Spen<strong>de</strong>n)<br />
min<strong>de</strong>stens 10 % <strong>de</strong>r Ausgaben betragen.<br />
Bei Veranstaltungen in größerem Rahmen ist max. 1 Veranstaltung im Jahr, je Träger und<br />
eine För<strong>de</strong>rung von höchstens 500,00 € möglich. Dabei muss <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Träger an <strong>de</strong>n<br />
Gesamtkosten 50 % betragen. Nach Abzug <strong>de</strong>r Einnahmen muss <strong>de</strong>r Trägeranteil 10 % <strong>de</strong>s<br />
Verlustes betragen.<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Antragsverfahren<br />
Der Antrag auf einen Zuschuss ist <strong>de</strong>m städt. Jugendamt grundsätzlich vor einer Maßnahme<br />
vorzulegen. Die Bewilligung erfolgt nach Eingang.<br />
Verwendungsnachweis<br />
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />
einzureichen.<br />
• Auflistung <strong>de</strong>r Einnahmen und Ausgaben mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Belegen (Originale zur<br />
Einsichtnahme)<br />
Adresse:<br />
Seite 28<br />
Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
-z. Hd. Herrn Engelbrecht-<br />
Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />
Kattwinkelstr. 3 ● 42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Tel.: 02196/710521 ● Fax: 02196/7107521<br />
Email: hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong>
Richtlinien<br />
Son<strong>de</strong>rurlaub<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Verdienstausfalles<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Grundlage für die Gewährung von Son<strong>de</strong>rurlaub ist das Gesetz zur Gewährung von Son<strong>de</strong>rurlaub<br />
für ehrenamtliche Mitarbeiter in <strong>de</strong>r Jugendhilfe (Son<strong>de</strong>rurlaubsgesetz vom<br />
31.01.1984) SUrlG<br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Jugendliche ab 16 Jahren, die ehrenamtlich in <strong>de</strong>r Jugendhilfe tätig sind und bereits in Ausbildungs-<br />
o<strong>de</strong>r Berufsverhältnissen sind, haben die Möglichkeit unbezahlten Son<strong>de</strong>rurlaub zu<br />
beantragen, damit sie z.B. für die Leitung o<strong>de</strong>r für die Mitarbeit bei Ferienfreizeiten nicht nur<br />
ihren persönlichen Erholungsurlaub einbringen müssen.<br />
Vom Arbeitgeber wird Son<strong>de</strong>rurlaub gewährt ohne Zahlung <strong>de</strong>r Ausbildungsvergütung bzw.<br />
<strong>de</strong>s Lohnes o<strong>de</strong>r Gehaltes, <strong>de</strong>r Verdienstausfall wird dann aus Lan<strong>de</strong>smittel erstattet.<br />
Voraussetzungen<br />
Son<strong>de</strong>rurlaub bekommt, wer<br />
• min<strong>de</strong>stens 16 Jahre alt ist und<br />
• ehrenamtlich in <strong>de</strong>r Jugendarbeit mitarbeitet o<strong>de</strong>r mitarbeiten wird.<br />
• wer älter als 21 Jahre ist, hat nach 6 Monaten Anspruch auf Son<strong>de</strong>rurlaub<br />
unter 21 Jahren besteht <strong>de</strong>r Anspruch bereits nach 3 Monaten <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>s<br />
Beschäftigungsverhältnisses<br />
Son<strong>de</strong>rurlaub wird gewährt für ehrenamtliche Mitarbeit in<br />
• Ferienfreizeiten<br />
• Jugendreisen<br />
• Freitzeitveranstaltungen<br />
• Sportveranstaltungen<br />
• internationalen Begegnungen<br />
o<strong>de</strong>r sich auf diese ehrenamtliche Mitarbeit vorbereitet durch Ausbildungs-, Fortbildungs-<br />
o<strong>de</strong>r Fachtagungsteilnahme.<br />
Achtung: Das Son<strong>de</strong>rurlaubsgesetz (SUrlG) gilt nur für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Privatwirtschaft.<br />
Das SUrlG ist ein reines Lan<strong>de</strong>sgesetz, <strong>de</strong>shalb müssen Maßnahmeträger und<br />
Arbeitgeber ihren Sitz in NRW haben.<br />
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Bund, Län<strong>de</strong>r und Gemein<strong>de</strong>n) sowie<br />
in allen Körperschaften <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts (z. B. Krankenkassen) mit<br />
Ausnahme <strong>de</strong>r Kirchen gilt analog die Verordnung über <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rurlaub<br />
<strong>de</strong>r BeamtInnen und RichterInnen im Land NRW vom 14.9.93<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Seite 30<br />
Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben keinen Anspruch auf Erstattung<br />
<strong>de</strong>s Verdienstausfall nach <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rurlaubsgesetz.<br />
Es besteht die Möglichkeit, bezahlt von <strong>de</strong>r Arbeitstätigkeit freigestellt zu<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Entscheidung darüber trifft je<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> individuell.<br />
Für Wehr- und Zivildienstleisten<strong>de</strong> gelten ebenfalls Son<strong>de</strong>rregelungen.<br />
Sie erhalten maximal 3 Arbeitstage pro Maßnahme, höchstens jedoch 10<br />
Arbeitstage pro Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />
Ausgeschlossen ist ferner eine Erstattung von Verdienstausfall an selbständig tätige Personen,<br />
sowie in <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Maßnahmeträger und Arbeitgeber <strong>de</strong>s Betreuers i<strong>de</strong>ntisch<br />
ist.<br />
Dauer <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rurlaubs:<br />
Privatwirtschaft 8 Arbeitstage pro Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />
Diese 8 Tage kann man höchstens auf 3 Veranstaltungen<br />
aufteilen.<br />
Öffentlicher Dienst Muss mit <strong>de</strong>m jeweiligen Dienstgeber abgeklärt wer<strong>de</strong>n<br />
Wehr- und Zivildienstleisten<strong>de</strong> maximal 3 Tage pro Maßnahme<br />
aber maximal 10 Tage im Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />
Sind die zu betreuen<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Maßnahme bis 15<br />
Jahre o<strong>de</strong>r schwerbehin<strong>de</strong>rt können bis zu 5 Tagen Son<strong>de</strong>rurlaub<br />
beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Son<strong>de</strong>rurlaub wird gewährt unter Beibehaltung <strong>de</strong>r<br />
Dienst- und Sachbezüge.<br />
Höhe <strong>de</strong>r Erstattung<br />
Zur Zeit beträgt die Erstattung <strong>de</strong>s Verdienstausfalles bei Inanspruchnahme<br />
<strong>de</strong>s unbezahlten Son<strong>de</strong>rurlaubes ca. 79% <strong>de</strong>s anteiligen Bruttoarbeitsentgelts<br />
ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für die gewährten<br />
Son<strong>de</strong>rurlaubstage.<br />
Antragsverfahren<br />
Zuständigkeit<br />
Für Maßnahmen in verbandlicher Trägerschaft (BDKJ und seiner Mitgliedsverbän<strong>de</strong>)<br />
muss die Antragstellung auf Gewährung von Son<strong>de</strong>rurlaub sowie Erstattung <strong>de</strong>s Verdienstausfalles<br />
über die BDKJ Diözesanstelle laufen.<br />
Adresse:<br />
BDKJ Diözesanstelle<br />
Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20-22 ● 50670 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/1642-6406 ● Fax: 0221/1642-6613
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Für alle pfarrlichen Maßnahmen müssen die Antragsunterlagen vom Maßnahmeträger (z.B.<br />
eine Kirchengemein<strong>de</strong>) beim Landschaftsverband Rheinland angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Adresse:<br />
Landschaftsverband Rheinland<br />
Lan<strong>de</strong>sjugendamt<br />
Frau Kütter<br />
Kennedy-Ufer 2 ● 50679 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/8096113 ● Fax: 0221/8096252<br />
Die Antragsunterlagen für verbandliche Maßnahmen, als auch für pfarrliche Maßnahmen,<br />
sind auch in <strong>de</strong>r Kath. Fachstelle für Jugendpastoral bei Irene Dahl-Broich (02202/93622-<br />
16) o<strong>de</strong>r Nadine Salzmann (02202/93622-12) zu erhalten.<br />
Wir leisten auch gerne Hilfestellung bei <strong>de</strong>r Beantragung von Son<strong>de</strong>rurlaub.<br />
Antragsfristen<br />
o Maßnahmen in verbandlicher Trägerschaft<br />
Der Antrag muss rechtzeitig beim Arbeitgeber gestellt wer<strong>de</strong>n, so dass <strong>de</strong>r Antrag 6 Wochen<br />
vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
o Maßnahmen in pfarrlicher Trägerschaft<br />
Der Antrag ist vom Träger <strong>de</strong>r Maßnahme für die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen (nicht<br />
jedoch von <strong>de</strong>n Mitarbeitern selbst) bis 4 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme beim Lan<strong>de</strong>sjugendamt<br />
zu stellen.<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Richtlinien<br />
Seite 32<br />
Kin<strong>de</strong>r- und Jugendplan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
Der Kin<strong>de</strong>r- und Jugendplan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (KJP) ist das för<strong>de</strong>rpolitische Instrument <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung,<br />
mit <strong>de</strong>m u.a. die internationale Jugendarbeit bun<strong>de</strong>szentral geför<strong>de</strong>rt wird.<br />
Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Internationale Jugendarbeit soll die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschie<strong>de</strong>nen<br />
Län<strong>de</strong>rn, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, <strong>de</strong>n Erfahrungsaustausch von Fachkräften<br />
in <strong>de</strong>r Jugendarbeit sowie die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe<br />
über die nationalen Grenzen hinaus ermöglichen.<br />
Der KJP setzt darüber hinaus bestimmte inhaltliche Anfor<strong>de</strong>rungen und För<strong>de</strong>rschwerpunkte,<br />
die vorgesehenen För<strong>de</strong>rmaßnahmen teilen sich auf:<br />
• Begegnungsmaßnahmen<br />
• Internationale Maßnahmen mit Fachkräften <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />
• Son<strong>de</strong>rmaßnahmen <strong>de</strong>r internationalen Jugendarbeit<br />
Voraussetzungen<br />
Die Maßnahmen können nur geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn wirkliche Jugendbegegnungen stattfin<strong>de</strong>n.<br />
Fahrten mit touristischem Charakter wer<strong>de</strong>n nicht geför<strong>de</strong>rt.<br />
Träger von Maßnahmen internationaler Jugendarbeit im katholischen Bereich können sein:<br />
• Basisgruppen von Mitgliedsverbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s BDKJs sowie Leitungsgremien von BDKJ<br />
Mitgliedsverbän<strong>de</strong>n auf unterschiedlichen Ebenen.<br />
• Einrichtungen <strong>de</strong>r kirchlichen Jugendarbeit auf Pfarr-, Dekanats-, Stadt-, Bezirks-,<br />
Diözesan- und Lan<strong>de</strong>sebene<br />
Alter <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />
Die Richtlinien von För<strong>de</strong>rprogrammen legen unterschiedliche Altersgrenzen für TeilnehmerInnen<br />
fest. Die Altersgrenzen sind:<br />
• 12 bis 26 Jahre für TeilnehmerInnen an Begegnungsmaßnahmen, keine Altersgrenze<br />
für das Leitungsteam und für die TeilnehmerInnen an internationalen Maßnahmen mit<br />
Fachkräften <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />
LeiterInnen / Schlüssel<br />
12 Teilnehmer sollen von einem qualifiziertem LeiterIn betreut wer<strong>de</strong>n. Bei gemischten<br />
Gruppen soll ein weiblicher und ein männlicher Leiter die Gruppe betreuen.
Dauer <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
Die Maßnahme soll min<strong>de</strong>stens 5 und höchstens 30 Tage dauern.<br />
Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Grundsätzlich gilt, dass bei Fahrten ins Ausland die Fahrtkosten <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Teilnehmer<br />
bezuschusst wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Begegnungen mit ausländischen Gruppen in <strong>de</strong>r BRD erhalten die Teilnehmer einen Zuschuss<br />
zu <strong>de</strong>n Unterkunfts- und Programmkosten.<br />
Bilaterale Jugendbegegnungen<br />
Tagessatz 15 €<br />
Multilaterale Jugendbegegnungen<br />
Tagessatz 15 €<br />
Son<strong>de</strong>rmaßnahmen<br />
Tagessatz 15 €<br />
Veranstaltung in <strong>de</strong>r BRD<br />
Tagessatz 15 € Tag/Teiln.<br />
Tagessatz 15 € Tag/Teiln.<br />
Zuschlag 51 € max. 1534 €<br />
je Maßnahme<br />
Tagessatz 15 € Tag/Teiln.<br />
Zuschlag 51 € max. 1534 €<br />
je Maßnahme<br />
Veranstaltung im Ausland<br />
Zuschlag für Teiln. aus<br />
Deutschland 26 €, max.<br />
383 € je Maßnahme<br />
Zuschlag für Teiln. aus<br />
Deutschland 26 €, max.<br />
383 € je Maßnahme<br />
Zuschlag für Teiln. aus<br />
Deutschland 51 €, max.<br />
767 € je Maßnahme<br />
Abschlagszahlungen<br />
6 Wochen vor Durchführung <strong>de</strong>r Maßnahme kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50%<br />
<strong>de</strong>s bewilligten Zuschusses abgerufen wer<strong>de</strong>n.<br />
Antragsverfahren<br />
Das Antragsverfahren sieht vor, dass <strong>de</strong>r Träger eine Voranmeldung mit Kalkulationsanzeige<br />
über die BDKJ Diözesanstelle Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20-22 50670 <strong>Köln</strong> an das Jugendhaus<br />
Düsseldorf geben muss.<br />
Adresse:<br />
Jugendhaus Düsseldorf<br />
Sachbearbeitung: Norbert Bedrunka<br />
Carl-Mostert-Platz 1 ● Postfach 32 05 20 ● 40420 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/4693-148 ● Fax: 0211/4693-120<br />
nbedrunka@jugendhaus-duesseldorf.<strong>de</strong><br />
Sämtliche Formulare und Informationen sind aus <strong>de</strong>m Internet unter www.jugendhausduesseldorf.<strong>de</strong><br />
(Zentralstelle-Internationale Jugendarbeit - Downloads ) downzuloa<strong>de</strong>n.<br />
Nach <strong>de</strong>r Voranmeldung sen<strong>de</strong>t das Jugendhaus Düsseldorf die Anträge zu.<br />
Den vollständig ausgefüllten Antrag mit<br />
• Finanzierungsplan<br />
• Einladungsschreiben o<strong>de</strong>r Besuchsbestätigung<br />
• Programm<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Der Antrag muss bei <strong>de</strong>r BDKJ Diözesanstelle eingereicht wer<strong>de</strong>n und wird von dort<br />
aus an das Jugendhaus Düsseldorf weitergeleitet. Ansprechpartnerin bei <strong>de</strong>r BDKJ-Diözesanstelle:<br />
Frau Astrid Natus-Can, Tel. 0221/1642-6212.<br />
Fristen<br />
Durchführung Voranmeldung Antragstellung<br />
Januar - Februar September d. Vorjahres 25.11. d. Vorjahres<br />
März - Mai Dezember d. Vorjahres 20.01.<br />
Juni - September Dezember d. Vorjahres 20.03.<br />
Oktober - Dezember Dezember d. Vorjahres 20.06.<br />
Verwendungsnachweis<br />
Der Verwendungsnachweis ist bis zu einem Monat nach Durchführung <strong>de</strong>r Begegnung einzureichen.<br />
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)<br />
Seite 34<br />
Internationale Jugendwerke<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Begegnungen mit französischen Jugendgruppen. Das DFJW bietet in einem<br />
eigenen Katalog zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. Sprachaufenthalte, Austausch von Schulen<br />
etc. an. Zentralstelle für die Antragstellung das:<br />
Jugendhaus Düsseldorf<br />
Sachbearbeitung: Norbert Bedrunka<br />
Carl-Mosterts-Platz 1 ● 40477 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/4693 149 ● Fax: 0211 / 4693 120<br />
www.jugendhaus-duesseldorf.<strong>de</strong><br />
Altersgrenze: 14 bis 27 Jahre f. Teilnehmer an Begegnungsmaßnahmen<br />
Voranmeldung: Dezember <strong>de</strong>s Vorjahres<br />
Antragstellung: spätestens 3 Monate vor Beginn<br />
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)<br />
Unter die För<strong>de</strong>rung durch das DPJW fallen ale Aktivitäten zwischen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland und <strong>de</strong>r Republik Polen. Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n neben Begegnungen auch <strong>de</strong>r Fachkräfteaustausch,<br />
Praktika, Ge<strong>de</strong>nkstättenfahrten und Publikationen.<br />
Für diese Aktivitäten mit polnischen Jugendgruppen ist ebenfalls das Jugendhaus Düsseldorf<br />
die Zentralstelle für die Antragstellung: siehe oben<br />
Altersgrenze: 12 bis 26 Jahre für TeilnehmerInnen an Begegnungsmaßnahmen, keine<br />
Altersgrenze für das Leitungsteam und für TeilnehmerInnen an Fachprogrammen.
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Durchführung Voranmeldung Antragstellung<br />
Januar - Februar 30.09. d. Vorjahres 20.11. d. Vorjahres<br />
März - Mai 30.09. d. Vorjahres 20.01.<br />
Juni - September 30.09. d. Vorjahres 01.03.<br />
Oktober - Dezember 20.01. d. Vorjahres 01.06.<br />
Begegnungen mit israelischen und amerikanischen Gruppen<br />
Für Begegnungen mit israelischen und amerikanischen Gruppen<br />
gelten folgen<strong>de</strong> Fristen:<br />
Voranmeldung: bis 15.08. <strong>de</strong>s Vorjahres<br />
Antragstellung: bis 20.01. <strong>de</strong>s Vorjahres<br />
Jugend für Europa<br />
Das Aktionsprogramm JUGEND <strong>de</strong>r Europäisches Union (EU) ist ein beson<strong>de</strong>res Aktionsprogramm<br />
zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit in Europa. (bis 2006).<br />
Das Programm richtet sich an Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren.<br />
• Aktion 1: Jugendbegegnungen<br />
Bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen in Gruppen<br />
• Aktion 2: Europäischer Freiwilligendienst<br />
Individuelle u. multilaterale Freiwilligendienste von 3 Wochen bis zu 1 Jahr<br />
• Aktion 3: Initiativen Jugendlicher<br />
Jugendinitiativen und Future-Capital Projekte<br />
• Aktion 4: Unterstützen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Projekte für Fachkräfte und an<strong>de</strong>re Akteure in <strong>de</strong>r internationalen Jugendarbeit<br />
Weitergehen<strong>de</strong> Informationen zu erfragen bei:<br />
Jugend für Europa<br />
Deutschen Büro beim IJAB<br />
Hochkreuzallee 20 ● 53175 Bonn<br />
Tel.: 0228/9506-0 ● Fax: 0228/9506222<br />
www.webforum-jugend.<strong>de</strong><br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Seite 36<br />
JugendleiterInnencard<br />
JULEICA<br />
Zum 01.01.2000 wur<strong>de</strong> eine bun<strong>de</strong>seinheitliche JugendleiterInnencard eingeführt. Diese Karte<br />
soll als Legitimation gegenüber Eltern / Erziehungsberechtigten, Behör<strong>de</strong>n und Einrichtungen<br />
gelten und außer<strong>de</strong>m noch als Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement Vergünstigungen<br />
bringen.<br />
Alle aktuellen Infos sind im Internet unter www.juleica.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r www.ljr-nrw.<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />
Rubrik „aktuelles“ und www.jugendnet.<strong>de</strong> nachzulesen.<br />
Bisher wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Jugendgruppenleiterausweis für die ehrenamtlichen GruppenleiterInnen<br />
durch das zuständige Jugendamt ausgestellt. Diese alten Ausweise haben nur noch eine bestimmt<br />
Gültigkeitsdauer (steht auf <strong>de</strong>r Rückseite) und können nicht mehr verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die nun gültige Juleica wird bun<strong>de</strong>szentral in Digitaldruck in Bonn hergestellt und ist 3<br />
Jahre gültig.<br />
Voraussetzungen<br />
Folgen<strong>de</strong> Voraussetzungen müssen für die Ausstellung <strong>de</strong>s Gruppenleiterausweises erfüllt sein:<br />
• <strong>de</strong>r/die GruppenleiterIn muss das 16. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben<br />
• Teilnahme an einem Gruppenleitergrundkurs o<strong>de</strong>r Nachweis über eine pädagogischen<br />
Ausbildung<br />
• Teilnahme an einem 1. Hilfe Kurs, <strong>de</strong>r 8 Doppelstun<strong>de</strong>n umfasst.<br />
Antragsverfahren<br />
Zuständig für die Beantragung ist immer das kommunale Jugendamt vom Wohnort <strong>de</strong>s Gruppenleiters.<br />
• Von dort ein Antragsformular selber abholen o<strong>de</strong>r telefonisch anfor<strong>de</strong>rn und zuschicken<br />
lassen<br />
• Die Antragsformulare sind auch beim Gruppenleitergrundkurs erhältlich<br />
• In Blockschrift ausfüllen, Photo beifügen und unterschreiben<br />
• Das Antragsformular vom Träger <strong>de</strong>r Jugendarbeit (Eure Pfarrei o<strong>de</strong>r wo ihr aktiv seid,<br />
Jugendverband, etc.) stempeln und unterschreiben lassen (entwe<strong>de</strong>r vom zuständigen<br />
Kaplan / Jugendseelsorger o<strong>de</strong>r das Pfarrleitungsteam <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s)<br />
• Antragsformular und Bescheinigung über Gruppenleiterschulung sowie Nachweis über<br />
Erste Hilfe Kurs (Kopien) an das zuständige kommunale Jugendamt schicken o<strong>de</strong>r abgeben.
Weitere wichtige Infos zur JULEICA<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
• Die kommunalen Jugendämter beantragen gesammelt 2 x jährlich (Frühjahr und Herbst)<br />
die Karten, dann dauert es min<strong>de</strong>stens 3 Monate, bis sie gedruckt zurückkommen. Beantragt<br />
wer<strong>de</strong>n kann erst ab einem Min<strong>de</strong>stalter von 16 Jahren!<br />
Wenn die Card sofort gebraucht wird, kann ein vorläufiger Ausweis gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
• Wichtig: Es dürfen für euch keine Kosten entstehen! Die Kosten für die Anträge, die Herstellung<br />
<strong>de</strong>r Karten und die Versandkosten müssen die Jugendämter tragen.<br />
• Weitere interessante Infos sind auch im Internet unter www.rechtslage.com nachzulesen<br />
• Erste-Hilfe Kurse<br />
Zur Erlangung <strong>de</strong>r Juleica benötigt man die Bescheinigung über die Teilnahme an einem<br />
Erste-Hilfe-Kurs. Folgen<strong>de</strong> Kurse wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Hilfsorganisationen angeboten:<br />
4 Doppelstun<strong>de</strong>n – Lebensretten<strong>de</strong> Sofortmaßnahmen → reicht für <strong>de</strong>n Führerschein<br />
8 Doppelstun<strong>de</strong>n – Erste Hilfe → wird für die JULEICA benötigt<br />
Manchmal bieten Pfarreien einen zentralen Kurs an, es gibt auch spezielle Kurse für FreizeitleiterInnen.<br />
Adressen und Infos über Hilfsorganisationen, die Erste Hilfe Kurs durchführen:<br />
Organisation Telefon-Nr. Sonstiges<br />
Johanniter 02202 / 93 21 0<br />
Malteser 02204 / 40 26 43<br />
Deutsches Rotes Kreuz 02202 / 936410<br />
Adresse für die JULEICA:<br />
Vergünstigungen Stand Mai 2005<br />
8 Doppelstun<strong>de</strong>n<br />
9.00 bis 15.00 Uhr<br />
4 Aben<strong>de</strong><br />
(18.15 – 22.00 Uhr)<br />
Sa./.So.<br />
Je 9.00 bis 16.00 Uhr<br />
inkl. ½ Stun<strong>de</strong> Pause<br />
Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
-z. Hd. Herrn Engelbrecht-<br />
Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />
Kattwinkelstr. 3 ● 42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Tel.: 02196/710521 ● Fax: 02196/7107521<br />
Email: hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong><br />
Achtung: Die Vergünstigungen gelten teilweise nur für JuLeiCa-InhaberInnen, die in am Ort<br />
wohnen, d.h. Bergisch Gladbacher bekommen nicht alle Kürtener und Burschei<strong>de</strong>r Vergünstigungen<br />
und umgekehrt.<br />
Seite 37
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
JULEICA-Vergünstigungen im Rheinisch Bergischen Kreis<br />
Ort Anbieter Art <strong>de</strong>r Vergünstigung<br />
Bergisch Gladbach Landschaftsverband Rheinland Freier Eintritt ins Papiermuseum Alte Dombach<br />
Kombibad Paffrath Freier Eintritt (in Begleitung von Gruppen<br />
Freibad Milchborntal Freier Eintritt (in Begl. von Gruppen)<br />
Hallenbad Stadtmitte Freier Eintritt (in Begl. von Gruppen)<br />
Burscheid<br />
Seite 38<br />
Med. Fußpflege Drösser<br />
Tel. 02174 / 5000<br />
Med. Fußpflege<br />
Christel Scharfenort<br />
Tel. 02174/ 2324<br />
Schul-, Büro- und Bastelbedarf<br />
M. Schütz & H. Birnhoff,<br />
Autohaus Werlich GmbH,<br />
Frau Rothe Tel. 02174/ 671172<br />
Heim und Haus H. Weinand<br />
Tel. 02174/780871<br />
Tischlerei H. Missal<br />
Tel. 02174/1372<br />
Scandic Wohni<strong>de</strong>en<br />
Tel. 02174/64060<br />
Naturkost Essenza<br />
02174/749951<br />
Brunhil<strong>de</strong> Hoppe<br />
Tel. 02174/715603<br />
Eberhard Thomas<br />
Tel. 02174/61268<br />
Family Fitness Club<br />
Martin Usleber<br />
Tel. 02174/780290<br />
Sportwelt Ralf Seck<br />
Tel. 02174/2731<br />
Mechtild Harenkamp<br />
Tel. 02174/5481<br />
Med. Fußpflege 13 €<br />
Fußreflexzonenmassage 13 €<br />
10 % Rabatt auf med. Fußpflege o. Bodypainting<br />
(Tattoos) mit Henna, Nagellacke o<strong>de</strong>r Pflegeartikel<br />
10 % Rabatt auf Bastelmaterialien<br />
Tel.02174/5647<br />
10 % Rabatt auf Ersatzteile bei Reparaturarbeiten<br />
am Kraftfahrzeug<br />
10 % Rabatt auf <strong>de</strong>n jeweiligen Listenpreis <strong>de</strong>r angebotenen<br />
Produkte<br />
5 % Nachlass für handwerkl. Dienstleistungen und<br />
Materialienim Bereich Möbel / Inneneinrichtung<br />
kologisches Wohnen / Individuelle Anfertigung<br />
5 % Rabatt auf alle Artikel<br />
10 % Rabatt auf alle Artikel<br />
15 % Rabatt auf Kosmetikartikel, Kin<strong>de</strong>r können<br />
z.B. zu Karneval geschminkt wer<strong>de</strong>n<br />
Angebot zur Nutzung eines Tagesraums für Seminare,<br />
die <strong>de</strong>r Jugendarbeit dienen<br />
50 € Nachlass auf Servicegebühr bei Mitgliedschaft<br />
10 % Rabatt auf Sportartikel<br />
30 % Rabatt auf alle Behandlungen nach Abzug <strong>de</strong>r<br />
Materialkosten<br />
Kürten C-T-B Thorsten Bothe 10 – 20 % Rabatt /teilweise mehr) auf Hardware<br />
von Lexmark und 02 einschl. Zubehör u. Verbrauchsmaterial<br />
ausgen. Tarife und Karten<br />
Wilhelm Brocker GmbH<br />
Detlef Brocker<br />
Papier, Kopien und Drucke auf Nachfrage<br />
B.F.O. Gala – Bau<br />
Herr Brockmann<br />
Rin<strong>de</strong>nmulch, Pflanzen, Torf nach Vereinbarung<br />
Firma Joachim Hankus Frau 10 % Rabatt auf Material für Heizungs- und Sani-<br />
Hankus<br />
tärarbeiten im Haus/Wohnung<br />
Accurate Offsetdruck<br />
25 % Rabatt auf Material<br />
Herr Käding<br />
50 % Rabatt auf Printmedien mit Werbesubvention<br />
CSK Mo<strong>de</strong>llbau, Frau Küster 20 % Rabatt<br />
Splash Bad GmbH, Frau Eintrittskarten für Karteninhaber<br />
Lohrer-Meyer<br />
15 % Rabatt pro Person und Tageskarte<br />
Mobiler Tischler M. Lucht 10 % auf Holzspielwaren<br />
Institut für Mo<strong>de</strong>rne Hand- und 5 % Rabatt auf alle Verkaufswaren und Dienstleis-<br />
Fußpflege, Frau Lützenkirchen tungen<br />
Elektroinstallateur<br />
5 – 20 % auf div. Elektromaterial<br />
Robert Stricker<br />
Kommunikationsartikel<br />
Sport- und Gesundheitszentrum 50 % auf Startpaket<br />
Herr Ingo Unglaube<br />
30 % auf Mitgliedschaft
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Aus Leichlingen, O<strong>de</strong>nthal, Overath, Rösrath und <strong>Wermelskirchen</strong> sind <strong>de</strong>rzeit keine<br />
Vergünstigungen bekann.<br />
Manche Vergünstigungen gelten nur für Gruppenleiter aus <strong>de</strong>r jeweiligen Gemein<strong>de</strong>.<br />
JULEICA-Vergünstigungen in NRW<br />
Ort Anbieter Art <strong>de</strong>r Vergünstigung<br />
<strong>Köln</strong> <strong>Köln</strong> Düsseldorfer 20 % Rabatt auf allen Linienfahrten<br />
Dortmund Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Deutsche Arbeiterschutzausstellung<br />
Duisburg Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Museum <strong>de</strong>r dt. Binnenschifffahrt<br />
Monschau Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Rotes Haus<br />
Wesel Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Preußen Museum<br />
Xanten Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Archäologischer Park<br />
Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Große Thermen<br />
Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Rheinisches Industriemuseum<br />
Bottrop Warner Br. Movie World 15 % Ermäßigung gilt für bis zu drei Begleitpersonen<br />
Essen Museum Folkwang Essen Vergünstigter Eintritt<br />
Deutsches Plakat Museum Freier Eintritt<br />
CVJM Essen e.V. 10 % Rabatt auf: Eintritt bei Konzerten, Kursen Schulungen,<br />
Freizeiten, Getränke bei Festen, Entleih von Bühnenpo<strong>de</strong>sten<br />
und Bierzeltgarnituren<br />
JULEICA-Vergünstigungen im <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong><br />
Ort Anbieter Art <strong>de</strong>r Vergünstigung<br />
Altenkirchen Deutsches Rotes Kreuz Ermäßigung bei Kursen:<br />
50 % bei 1. Hilfe Kursen<br />
30 % bei 1. Hilfe Kursen am Kind<br />
25 % bei „lebensretten<strong>de</strong> Sofortmaßnahmen“<br />
Bonn Stadt Bonn Kostenloser Benutzerausweis für <strong>de</strong>n Internettreff <strong>de</strong>s<br />
Jugendinformationszentrums: Nutzung :tägl. eine halbe Stun<strong>de</strong><br />
Landschaftsverband Freier Eintritt ins Dt. Museum und ins Rheinische<br />
Rheinland<br />
Lan<strong>de</strong>smuseum<br />
Dormagen Stadt Dormagen 10 % Ermäßigung auf Mitgliedschaft bei <strong>de</strong>r Stadtbibliothek<br />
50 % Ermäßigung auf Theater-/Konzertveranst. <strong>de</strong>r Stadt<br />
Kursen / Veranstaltungen <strong>de</strong>r VHS<br />
Unterricht an <strong>de</strong>r städt. Musikschule<br />
Der Tennisanlage im Sportzentrum, Horrem,<br />
Hallenbä<strong>de</strong>r, Freibad Römertherme, Ba<strong>de</strong>sse Nievenheim,<br />
Nachhilfeangebote <strong>de</strong>s IB Lernkollegs, Betreuungsangebote<br />
13plus an weiterführen<strong>de</strong>n Schulen (auf <strong>de</strong>n Elternbeitrag)<br />
100 % Ermäßigung auf Beurkundungen und Beglaubigungen<br />
Düsseldorf Kurnstsammlung N Freier Eintritt ins K20 und K 21<br />
Ermäßigter Eintritt b ei Son<strong>de</strong>rveranstaltungen<br />
Brühl Schwimmbad 10 mal freier Eintritt<br />
Stadt Brühl 50 % Rabatt<br />
Erftkreis Musik-Mal-Schule 50 % Rabatt<br />
VHS 50 % Rabatt<br />
Bücherei 50 % Rabatt<br />
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Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Eschweiler „ProEvent“Veranstaltungstechnik<br />
10 % auf alle Listenpreise (ausg. Personal) u.B. DJ-Equipment<br />
Frechen Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Freier Eintritt ins Keramikmuseum<br />
<strong>Köln</strong> Katholisches Jugendamt Bis zu 50 % Ermäßigung auf Katholisches Jugendamt-<br />
Veranstaltungen<br />
15 % bei Geräteverleih und Materialausgabe<br />
50 % bei BDKJ Feten<br />
<strong>Köln</strong> Porz Landschaftsverband Freier Eintritt in das „Haus <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s“<br />
Kommern Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Freier eintritt ins Rheinische Freilichtmuseum<br />
Leverkusen Stadtbücherei Gebührenfreie Nutzung incl. Nutzung <strong>de</strong>r Internetplätze<br />
(30 min)<br />
Stadt Leverkusen Jobticket zum Selbstkostenpreis<br />
50 % Ermäßigung auf Eintritt in alle Bä<strong>de</strong>r<br />
und Kulturveranstaltungen <strong>de</strong>r Stadt<br />
Neuss Offene Kin<strong>de</strong>r- und<br />
Jugendarbeit<br />
50 % Ermäßigung auf Jugendveranstaltungen <strong>de</strong>r O<strong>KJA</strong><br />
UCI Kinowelt Mo. Bis Do. nur ca. 4 Euro Eintritt<br />
Städtische Bä<strong>de</strong>r 12er Freikarte<br />
Stadt Neuss Berücksichtigung und positive Bewertung <strong>de</strong>s<br />
ehrenamtlichen Engagements bei Bewerbungen bei <strong>de</strong>r<br />
Stadt Neuss und ihren Tochtergesellschaften<br />
30 % Ermäßigung auf Veranstaltungen, die über Ticket<br />
online“ gebucht wer<strong>de</strong>n können.<br />
Lindlar Landschaftsverband Freier Eintritt ins Bergische Freilichtmuseum<br />
Marienfeld Sport Weckenbrock 13 % Rabatt (ausg Son<strong>de</strong>rangebote)#<br />
Ni<strong>de</strong>ggen Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Freier Eintritt ins Burgenmuseum<br />
Pulheim Landschaftsverband<br />
Rheinland<br />
Freier Eintritt in die Abtei Brauweiler<br />
Bad Honnef Freibad”Insel<br />
Grafenwerth”<br />
Kostenlose Saisonkarte<br />
Königswinter Siebengebirgsmuseum Freier Eintritt<br />
Rheinbach Glasmuseum Freier Eintritt<br />
Siegburg Stadtmusem Freier Eintritt<br />
Swisttal Hallenbad Freier Eintritt<br />
Solingen Sternwarte Solingen Freier Eintritt zu allen Veranstaltungen<br />
Walter Horn Gesellschaft Freier Eintritt zu allen Veranstaltungen<br />
JULEICA-Vergünstigungen bun<strong>de</strong>sweit<br />
Anbieter Art <strong>de</strong>r Vergünstigung<br />
Bernhard Assekuranz Son<strong>de</strong>rverträge u. Prämiennachlässe f. Versicherungen aller Art, speziell<br />
auch für Kfz-Versicherungen für Fahrer unter 21 Jahren<br />
Jugendherbergswerk Kostenlose Mitgliedschaft 10 % Ermäßigung bei privatem Aufenthalt<br />
Jacek Schikora und Michael Wirtz<br />
GbR, Frühmesserstr. 22<br />
56112 Lahnstein<br />
Seite 40<br />
(Übernachtung, Bettwäsche, Verpflegung)<br />
10 % Rabatt auf Webhosting-Angebote, Son<strong>de</strong>rkonditionen bei Erstellung<br />
von Internetpräsenzen<br />
Jugendhaus Düsseldorf 3 % Rabatt auf alle Produkte aus <strong>de</strong>m Mini-Max-<br />
DPSG (Neuss) 3 % Rabatt auf alle Artikel aus <strong>de</strong>m Rüstsortiment<br />
(Zelte, Schlaf-, Rucksäcke etc.)
Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Herrn Engelbrecht<br />
Kattwinkelschen Fabrik ● Kontorgebäu<strong>de</strong><br />
Kattwinkelstr. 3<br />
42929 <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Katholische Fachstelle<br />
für Jugendpastoral und Jugendhilfe<br />
Irene Dahl-Broich<br />
Nadine Salzmann<br />
Dr.-Robert-Koch-Str. 8<br />
51465 Bergisch Gladbach<br />
BDKJ Diözesanstelle<br />
Frau Wichrowski<br />
Frau Schwietz<br />
Steinfel<strong>de</strong>r Gasse 20-22<br />
50670 <strong>Köln</strong><br />
Erzbischöfliches Generalvikariat<br />
Abteilung Jugendseelsorge<br />
Marzellenstr. 32<br />
50668 <strong>Köln</strong><br />
Ferienwerk <strong>Köln</strong><br />
Komödienstraße 2<br />
50667 <strong>Köln</strong><br />
Jugendhaus Düsseldorf<br />
Abteilung Versicherung<br />
Carl-Mostert-Platz 1<br />
40477 Düsseldorf<br />
Adressen<br />
Ohne Moos nix los - Stadt <strong>Wermelskirchen</strong><br />
Tel.: 02196 / 710 521<br />
Fax: 02196 / 710 7 521<br />
Email:<br />
hartmut.engelbrecht@stadt.wermelskirchen.<strong>de</strong><br />
Tel.: 02202 / 93622-16<br />
Tel.: 02202 / 93622-12<br />
Fax: 02202 / 93622-40<br />
Email: irene.dahl-broich@kja.<strong>de</strong><br />
nadine.salzmann@kja.<strong>de</strong><br />
Internet: www.fachstelle-ost@kja.<strong>de</strong><br />
Tel.: 0221 / 1642-6406<br />
Tel.: 0221 / 1642-6846<br />
Fax: 0221 / 1642-6613<br />
Email: ljp@bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />
Internet: www.bdkj-dv-koeln.<strong>de</strong><br />
Tel.: 0221 / 1642-1327<br />
Fax: 0221 / 1642-1400<br />
Email: susanne.roecher@erzbistum-koeln.<strong>de</strong><br />
Tel.: 0221 / 94200-650<br />
Fax: 0221 / 94200-622<br />
Email: info@ferienwerk-koeln.<strong>de</strong><br />
Internet: www.ferienwerk-koeln.<strong>de</strong><br />
Tel.: 0211 / 4693-135/ -137/ -149<br />
Fax: 0211 / 4693-112/ -120<br />
Email: versicherungen@jugendhausduesseldorf.<strong>de</strong><br />
Internet: www.jugendhaus-duesseldorf.<strong>de</strong><br />
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