Auswertung der Mitwirkungseingaben zu Modul 1 - ContentX
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Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee<br />
Einwohnergemeinde Nie<strong>der</strong>önz<br />
ENTWURF<br />
Stand 21.03.2012<br />
Gemein<strong>der</strong>at Nie<strong>der</strong>önz: verabschiedet am 19.03.2012<br />
Gemein<strong>der</strong>at Herzogenbuchsee: Verabschiedung Mitte April 2012<br />
Ortsplanungsrevision 2012<br />
Teilrichtplan Verkehr:<br />
Schulwege / Erschliessung Industrie<br />
<strong>Auswertung</strong> <strong>der</strong> Mitwirkung vom 14.11. – 16.12.2011
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
<strong>Auswertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitwirkungseingaben</strong> Ortsplanungsrevision Herzogenbuchsee - Nie<strong>der</strong>önz, Teilrichtplan Verkehr<br />
Ein Grossteil <strong>der</strong> <strong>Mitwirkungseingaben</strong> beziehen sich nicht direkt auf den eigentlichen Bearbeitungsperimeter des Teilrichtplanes, son<strong>der</strong>n auf die<br />
ganzen Gemeindegebiete <strong>der</strong> beiden Gemeinden. In <strong>der</strong> Gemeinde Herzogenbuchsee lief die Mitwirkung <strong>zu</strong>m Verkehrsrichtplan <strong>der</strong> Gesamtgemeinde<br />
vom 15. August – 16. September 2011. In <strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz läuft aktuell eine Gesamtverkehrsrichtplanung, welche im Sommer 2012 ebenfalls<br />
<strong>zu</strong>r Mitwirkung kommen wird. Es wurde aber trotzdem sämtliche Eingaben im folgenden Mitwirkungsbericht aufgenommen und kurz beurteilt. Teilweise<br />
wurde aber <strong>der</strong> Hinweis angefügt, dass diese Eingabe z.B. in den Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz gehört und dort beurteilt und bearbeitet wird.<br />
Nr. Name Eingabe/Antrag/Begründung Stellungnahme Entscheid<br />
Planungsausschuss<br />
1 Althaus, Brigitte Temposenkung auf 30 km/h für den Der Teilrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
(+ 12 weitere Alpenweg, bringt mehr Sicherheit für Kin<strong>der</strong> Herzogenbuchsee fokussiert sich auf die Eingabe wird in die<br />
Unterschriften von und Ältere beim Queren <strong>der</strong> Strasse und gemeinsamen Verkehrsaspekte <strong>der</strong> beiden Bearbeitung<br />
Anwohnern) eine Erhöhung <strong>der</strong> Wohn- und<br />
Gemeinden im „Grenzbereich“. Das Anliegen Verkehrsrichtplan<br />
Lebensqualität. Es soll keine flankierenden <strong>der</strong> Temporeduktion in <strong>der</strong> Alpenstrasse ist Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Massnahmen, son<strong>der</strong>n gut sichtbare somit nicht Gegenstand dieses Verfahrens.<br />
Signalisationen geben.<br />
Die Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz ist momentan an<br />
<strong>der</strong> Erarbeitung eines Verkehrsrichtplanes<br />
über das ganze Gemeindegebiet, wo unter<br />
an<strong>der</strong>em auch die Einführung von Tempo-<br />
30-Zonen geprüft wird.<br />
2 Argese, Susi und Die Erhöhung <strong>der</strong> Schulwegsicherheit Der Teilrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Colicchio,<br />
beschränkt sich auf die Schulhausstrasse Herzogenbuchsee fokussiert sich auf die Eingabe wird in die<br />
Gianfranco zwischen <strong>der</strong> alten Post und dem Gasthof gemeinsamen Verkehrsaspekte <strong>der</strong> beiden Bearbeitung<br />
(+ 67<br />
Kreuz. Es fehlt ein Votum für die<br />
Gemeinden im „Grenzbereich“. Die<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Unterschriften von Mühlestrasse, da diese bereits durch den Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz ist momentan an <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Anwohnern) Verkehr hoch belastet ist und diese Tendenz Erarbeitung eines Verkehrsrichtplanes über<br />
nach dem Stand <strong>der</strong> Planungen künftig das ganze Gemeindegebiet. In diesem<br />
steigen wird.<br />
Verfahren wird die Schulwegsicherheit<br />
flächendeckend beurteilt. Die Mühlestrasse<br />
ist sicherlich ein Bestandteil im Netz <strong>der</strong><br />
Schulwege, wobei es noch <strong>zu</strong> klären gilt, ob<br />
längs o<strong>der</strong> nur quer. Dies bedeutet, dass<br />
wenn es alternative, verträglichere Wege als<br />
die Mühlestrasse gibt, dann sind<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Querungen <strong>zu</strong> sichern.<br />
Dies erfolgt aber im Verfahren <strong>zu</strong>m Richtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz.<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 1
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
Die Variante 1 <strong>zu</strong>r Erschliessung <strong>der</strong><br />
Industriezone, die keine Optimierung ergibt<br />
ist <strong>zu</strong> verwerfen.<br />
Planungsvariante 2 wird als sichere und<br />
optimale bevor<strong>zu</strong>gt,<br />
…da sie die Schulwegsicherheit für alle<br />
Wohnquartiere verbessert.<br />
Die Variante 1 wurde aufgrund<br />
verschiedener Beurteilungen favorisiert und<br />
schlussendlich als bessere Variante<br />
eingestuft. Ausschlaggebend waren folgende<br />
drei Punkte:<br />
Die Aufteilung <strong>der</strong> Erschliessungsachsen<br />
aufgrund <strong>der</strong> Bestimmungsorte (nach<br />
Solothurn und Bern über die Mühlestrasse,<br />
nach Wangen / Langenthal über den<br />
Byfangweg) begründet sich auf den<br />
Ansätzen <strong>der</strong> direkten Wege und dem<br />
möglichst schnellen vorankommen auf dem<br />
übergeordneten Netz. Dies entspricht auch<br />
dem natürlichen Verhalten <strong>der</strong><br />
Verkehrsteilnehmenden. Eine Umlenkung<br />
auf an<strong>der</strong>e Achsen ist nur mit<br />
Signalisationen möglich, was in diesem Fall<br />
nur durch Fahrverbote möglich ist. Dies<br />
wie<strong>der</strong>um würde auch die an<strong>der</strong>en<br />
Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen<br />
(Ausnahmen wie „Anstösser gestattet“ nur<br />
bedingt möglich).<br />
Die Variante 1 verteilt das<br />
Verkehrsaufkommen auf mehrere Achsen.<br />
Mit <strong>der</strong> Variante 2 würde ein <strong>zu</strong>sätzliches<br />
Wohngebiet auf dem Gemeindegebiet<br />
Herzogenbuchsee neu mit<br />
Durchgangsverkehr vom Industriegebiet<br />
Nie<strong>der</strong>önz belastet. Die Belastung würde<br />
von <strong>der</strong> Mühlestrasse weg in ein an<strong>der</strong>es<br />
Quartier verlagert werden, da ja<br />
grundsätzlich das Verkehrsaufkommen nicht<br />
reduziert wird.<br />
Die Mühlestrasse hat heute schon mehrere<br />
Funktionen (Erschliessung Industrie /<br />
Quartiererschliessung) <strong>zu</strong> übernehmen. Mit<br />
Nicht eintreten<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 2
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
…unter <strong>der</strong> Berücksichtigung, dass <strong>der</strong><br />
Anschluss Biblis bereits besteht und auch<br />
<strong>der</strong> Erschliessungsvertrag für das<br />
Mischfutterwerk gültig ist, die Industriezone<br />
damit optimal erschlossen werden kann. Die<br />
Argumentation erhöhter Investitionskosten<br />
für den Anschluss Hofmattstrasse ist<br />
marginal und damit <strong>zu</strong> vernachlässigen.<br />
3 Beck, Fritz Die Langsamverkehrsverbindung V-Net 3.1.,<br />
Vogelsangweg-Industriestrasse ist<br />
überflüssig und darauf ist <strong>zu</strong> verzichten,<br />
<strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Wohn- und<br />
Gewerbegebiete gemäss<br />
Ortsplanungsrevision war klar, dass<br />
<strong>zu</strong>sätzlicher Verkehr entsteht und dieser<br />
auch <strong>zu</strong> einem Teil durch die Bevölkerung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz <strong>zu</strong> tragen ist. Es ist<br />
aber sicher<strong>zu</strong>stellen, dass die verschiedenen<br />
Funktionen <strong>der</strong> Strasse insbeson<strong>der</strong>e im<br />
Bereich Verkehrssicherheit erhalten bleiben.<br />
Der Anschluss Biblis ist auf <strong>der</strong><br />
Gemeindeseite Herzogenbuchsee nicht<br />
erstellt und müsste noch gebaut werden.<br />
Durch die geplante Quartiersammelstrasse<br />
entlang <strong>der</strong> Bahn in Herzogenbuchsee<br />
verän<strong>der</strong>n sich die Verkehrsströme<br />
wesentlich und führen da<strong>zu</strong>, dass <strong>der</strong><br />
Anschluss Biblis nicht mehr gleich im Netz<br />
funktionieren würde wie ursprünglich<br />
angedacht. Zudem ist im Bereich Hofmatt<br />
auf <strong>der</strong> Seite Herzogenbuchsee eine<br />
Wohnentwicklung vorgesehen.<br />
Die Erschliessungsverträge 1 und 2 haben<br />
ausschliesslich die Zielset<strong>zu</strong>ng, für das<br />
Industriegebiet Hofmatt auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />
Gemeinde Herzogenbuchsee einen direkten<br />
Anschluss an die damals in Zukunft geplante<br />
grosse Umfahrung von Herzogenbuchsee<br />
und Nie<strong>der</strong>önz (zwischen Wangenstrasse<br />
und Bernstrasse) sicherstellen <strong>zu</strong> können.<br />
Dies deshalb, weil mit <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong><br />
Fenaco im Bereich Biblis sowohl <strong>der</strong> direkte<br />
Zugang via Hofmattstrasse als auch via<br />
Biblisweg abgeschnitten wurde. Somit<br />
besteht bis heute keine konkrete<br />
Bauverpflichtung, da diese Umfahrung nicht<br />
realisiert und auch kein Thema mehr ist.<br />
Die beiden Netzlücken stellen sicher, dass<br />
mit den beiden geplanten Überbauungen für<br />
den Langsamverkehr ein durchgängiges<br />
Nicht eintreten<br />
Nicht eintreten<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 3
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
<strong>zu</strong>mal das Land <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />
<strong>zu</strong>geteilt ist (circa 100 Meter weiter ist ein<br />
gleicher Weg V-Net 3.2 geplant. Diese<br />
Verbindung entlang <strong>der</strong> Bauzone ist<br />
sinnvoll).<br />
4 Bleuer, Beatrice Anmerkung <strong>zu</strong>r Schulwegsicherheit:<br />
Der Hauptschulweg ist vor dem<br />
Gemeindehaus (Aeschistrasse) geplant.<br />
Allerdings zeigt die Praxis, dass die Kin<strong>der</strong><br />
sicherer hinterm Gemeindehaus<br />
(Beundenweg und Rosenweg) <strong>zu</strong>r Schule<br />
gelangen.<br />
T-30-Zonen sollten auch in Nie<strong>der</strong>önz nicht<br />
nur an <strong>der</strong> Schulstrasse son<strong>der</strong>n ebenfalls in<br />
den Wohngebieten eingeführt werden (siehe<br />
Skizze)<br />
Die Poststrasse als Hauptverkehrsweg ist<br />
ungeeignet, da kein Gehweg vorhanden ist<br />
und die Strasse schlecht einsehbar ist.<br />
T-30-Zone ist auch für die Aeschistrasse<br />
ein<strong>zu</strong>planen, da Kin<strong>der</strong> dort stark durch<br />
PKW und LKW auf dem Weg <strong>zu</strong>m<br />
Kin<strong>der</strong>garten gefährdet sind.<br />
Am Knotenpunkt Mühlestrasse /<br />
Aeschistrasse ist es unlogisch wenn nur <strong>der</strong><br />
Teil auf dem Gemeindegebiet<br />
Herzogenbuchsee, nicht aber <strong>der</strong> Teil auf<br />
Netz geschaffen wird. Die genaue Lage <strong>der</strong><br />
Verbindungen ist heute noch nicht bekannt.<br />
Es ist aber davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass diese<br />
entwe<strong>der</strong> durch das neu bebaute Areal o<strong>der</strong><br />
direkt angrenzend an dieses geführt werden.<br />
Somit wird nicht <strong>zu</strong>sätzliches Kulturland<br />
zerschnitten.<br />
Der Teilrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />
Herzogenbuchsee fokussiert sich auf die<br />
gemeinsamen Verkehrsaspekte <strong>der</strong> beiden<br />
Gemeinden im „Grenzbereich“. Die<br />
Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz ist momentan an <strong>der</strong><br />
Erarbeitung eines Verkehrsrichtplanes über<br />
das ganze Gemeindegebiet, wo unter<br />
an<strong>der</strong>em auch die Schulwege<br />
flächendeckend angeschaut werden. Ihr<br />
Anliegen wird in diesem Verfahren geprüft<br />
und entsprechend abgestimmt.<br />
Siehe auch vorhergehen<strong>der</strong> Kommentar<br />
Im Rahmen des Verkehrsrichtplans<br />
Nie<strong>der</strong>önz wird auch das Thema T-30-Zonen<br />
in den Wohnquartieren bearbeitet.<br />
Der Hauptverkehrsweg bezieht sich auf den<br />
Langsamverkehr. Für diesen ist die<br />
Poststrasse eine geeignete Route.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Funktion im Netz hat die<br />
Aeschistrasse verschiedene Aufgaben. Die<br />
Verkehrssicherheit ist sicherlich ein<br />
wichtiges Thema, kann aber nicht mit einer<br />
Temporeduktion alleine sichergestellt<br />
werden. Die Aeschistrasse wird<br />
konzeptionell auch im Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet.<br />
Die genaue Zonenabgren<strong>zu</strong>ng ist im<br />
Detailprojekt Tempo 30 fest<strong>zu</strong>legen.<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Nicht Eintreten<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Nicht eintreten<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 4
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
dem Gemeindegebiet Nie<strong>der</strong>önz eine T-30-<br />
Zone wird.<br />
Eine Verkehrsinsel am Knotenpunkt<br />
Poststrasse/Aeschistrasse/Schulstrasse ist<br />
nicht ausreichend für die Sicherheit. Nur T-<br />
30-Zone o<strong>der</strong> spezielle Signalisation kann<br />
Sicherheit gewährleisten, da das Gebiet<br />
schwer einsehbar ist und viele Autos lei<strong>der</strong><br />
<strong>zu</strong> schnell fahren.<br />
An <strong>der</strong> Einmündung Grossacherweg /<br />
Poststrasse können die Autofahrer die<br />
Kin<strong>der</strong> nicht sehen, da Büsche und<br />
Einfriedungen die Sicht massiv behin<strong>der</strong>n.<br />
Auf sämtlichen Kin<strong>der</strong>garten- und<br />
Schulwegen behin<strong>der</strong>n an bereits<br />
unübersichtlichen Stellen <strong>zu</strong>sätzlich<br />
strassengesetzwidrige Bepflan<strong>zu</strong>ngen (siehe<br />
Anlage mit Fotos) und Einfriedungen die<br />
Sicht und damit die Sicherheit.<br />
Hier müssen die Anwohner nicht nur<br />
gebeten son<strong>der</strong>n gezwungen werden für<br />
Sicherheit <strong>zu</strong> sorgen. Dies würde die<br />
Situation ohne teure bauliche Massnahmen<br />
verbessern.<br />
5 Bleuer, Reto Die Einführung Fussgängerzonen und von<br />
Tempo-30-Zonen ist vor allem in den<br />
Wohngebieten mit Kin<strong>der</strong>n nötig. Teilweise<br />
gibt es an den Strassen gar keine<br />
Fusswege. Es werden die gleichen 4<br />
Ortsteile wie bei Beatrice Bleuer genannt.<br />
Am Knotenpunkt Aeschistrasse-Poststrasse-<br />
Schulstrasse sind weitere Massnahmen <strong>zu</strong>r<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit notwendig.<br />
Siehe Antwort <strong>zu</strong> Tempo 30 auf <strong>der</strong><br />
Aeschistrasse.<br />
Die Sichtverhältnisse werden ebenfalls im<br />
Konfliktplan <strong>zu</strong>m Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz aufgearbeitet.<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Siehe vorhergehende Stellungnahme. Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Fussgängerzonen (grundsätzlich nur für<br />
Langsamverkehr, motorisierter Verkehr<br />
wenn überhaupt nur im Schritttempo)<br />
unterscheiden sich wesentlich von Tempo-<br />
30-Zonen. Es sind keine Fussgängerzonen<br />
geplant. Bezüglich Erweiterung <strong>der</strong> Tempo-<br />
30-Zonen in Nie<strong>der</strong>önz ist <strong>zu</strong> beachten, dass<br />
dies im Rahmen des momentan laufenden<br />
Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet wird.<br />
Die Lösungsskizzen <strong>zu</strong> den<br />
Massnahmenblättern sind keine fertigen<br />
Projekte son<strong>der</strong>n zeigen mögliche<br />
Stossrichtungen auf. Die genaue<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 5
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
1 Anbringen einer sanften Welle vor und<br />
nach Fussgängerüberweg Poststrasse-<br />
Schulstrasse. Nach <strong>der</strong> Welle ist<br />
generell ein roter Belag empfehlenswert.<br />
2 Vor <strong>der</strong> Welle sollte eine elektronische<br />
Signalisierung den bisherigen<br />
Lotsendienst ersetzen und <strong>zu</strong> den<br />
Hauptübergangszeiten die<br />
Aufmerksamkeit <strong>der</strong> KfZ-Fahrer<br />
<strong>zu</strong>sätzlich schärfen.<br />
3 Die unter 1 und 2 genannten<br />
Massnahmen könnten auch an <strong>der</strong><br />
Fussgängerüberquerung Aeschistrasse,<br />
vor und nach dem Kin<strong>der</strong>garten<br />
Nie<strong>der</strong>önz angebracht werden.<br />
4 Die Einfahrt von <strong>der</strong> Grossackerstrasse<br />
auf die Poststrasse ist<br />
personengefährdend. Die Büsche <strong>der</strong><br />
angrenzenden Liegenschaft behin<strong>der</strong>n<br />
die Sicht. Zusätzlich <strong>zu</strong>r T-30-Zone<br />
würde ein Stoppsignal o<strong>der</strong> eine Welle<br />
vor <strong>der</strong> gelben Markierung den<br />
Fussgängerschutz verbessern.<br />
6 Bögli, Werner Im vorgesehen Zonenplan wurden<br />
übergreifend zwischen den Gemeinden<br />
Herzogenbuchsee und Nie<strong>der</strong>önz Fusswege<br />
geplant. Derjenige entlang Höhe Rötiweg bis<br />
<strong>zu</strong>r Industriestrasse wird als sinnvoll<br />
bestätigt.<br />
Ein zweiter Fussweg circa 80 Meter nördlich<br />
Projektierung erfolgt im Ausführungsprojekt.<br />
Bezüglich weiterer Massnahmen auf <strong>der</strong><br />
Aeschistrasse ist ihre Funktion im Netz <strong>zu</strong><br />
beachten. Konzeptionell wird diese <strong>der</strong>zeit<br />
auch im Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />
bearbeitet. Die Verkehrssicherheit spielt<br />
dabei sicherlich eine zentrale Rolle.<br />
Die beiden Netzlücken stellen sicher, dass<br />
mit den beiden geplanten Überbauungen für<br />
den Langsamverkehr ein durchgängiges<br />
Netz geschaffen wird. Die genaue Lage <strong>der</strong><br />
Verbindungen ist heute noch nicht bekannt.<br />
Es ist aber davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass diese<br />
entwe<strong>der</strong> durch das neu bebaute Areal o<strong>der</strong><br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Nicht Eintreten<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 6
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
entfernt, auf Höhe Vogelsangweg und<br />
Industriestrasse ist geplant, darf allerdings<br />
noch nicht realisiert werden. Bei einer<br />
Zonenplanän<strong>der</strong>ung sollte dieser Fussweg<br />
erneut geprüft werden.<br />
7 Cartier, Stefan Die Erschliessung des Industriegebietes<br />
Herzogenbuchsee-Nie<strong>der</strong>önz bezüglich des<br />
steigenden Verkehrsaufkommens ist in <strong>der</strong><br />
von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe favorisierten Variante<br />
1 und <strong>der</strong> darin geplanten Führung des<br />
Verkehrsstroms (beson<strong>der</strong>s Schwerverkehr)<br />
nicht ideal gelöst.<br />
Die Einmündung <strong>der</strong> Mühlestrasse in die<br />
Aeschistrasse ist unübersichtlich und stellt<br />
an die PKW-Fahrer eine erhöhte<br />
Aufmerksamkeitsanfor<strong>der</strong>ung.<br />
Die Einmündung Richtung Solothurn ist noch<br />
anspruchsvoller. Der Winkel beim Einbiegen<br />
in die Aeschistrasse ist so hoch, dass die<br />
Sicht stark eingeschränkt ist. Zusätzlich<br />
befindet sich nach <strong>der</strong> Einmündung<br />
Mühlestrasse ein Fussgängerstreifen,<br />
welcher das Risiko aufgrund <strong>der</strong> Lage eher<br />
noch erhöht. Die heutige Einmündung bildet<br />
<strong>zu</strong>dem eine Verengung, welche Fahrzeuge<br />
in Richtung Industriestrasse schikanenartig<br />
behin<strong>der</strong>t und das Kreuzen erschwert. Für<br />
LKW ist die Einmündung in die<br />
Aeschistrasse in Richtung Solothurn schlicht<br />
un<strong>zu</strong>mutbar.<br />
Die westliche Erschliessung <strong>der</strong><br />
Industriezone führt bereits durch ein grosses<br />
Wohngebiet. Nun soll <strong>der</strong> östliche Teil<br />
nochmals erweitert werden. Wo an<strong>der</strong>en<br />
Quartierstarssen mit T-30-Zonen geschützt<br />
werden, soll das Wohngebiet an <strong>der</strong><br />
Mühlestrasse <strong>zu</strong>r Hauptverkehrsachse<br />
gemacht werden. Die Strasse verfügt <strong>zu</strong>dem<br />
direkt angrenzend an dieses geführt werden.<br />
Somit wird nicht <strong>zu</strong>sätzliches Kulturland<br />
zerschnitten.<br />
Siehe folgende Kommentare und auch unter<br />
Mitwirkungseingabe 2<br />
Die Einmündung ist aufgrund <strong>der</strong><br />
bestehenden Strukturen ohne einen<br />
verhältnismässig grossen Eingriff nicht <strong>zu</strong><br />
optimieren.<br />
Die Verkehrssicherheit auf <strong>der</strong> Mühlestrasse<br />
wird im Rahmen des Verkehrsrichtplans<br />
Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet.<br />
Nicht eintreten<br />
Nicht eintreten<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 7
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
über ein nur leicht erhöhtes Trottoir mit<br />
hoher Gefahr <strong>zu</strong>r Überschleppung durch<br />
LKW. Zuverlässiger Schutz für Fussgänger<br />
ist nicht gegeben.<br />
In den Konzeptplänen für Fuss- und<br />
Veloverkehr dieses Gebietes wurden die<br />
Wohngebiete östlich <strong>der</strong> Mühlestrasse<br />
gänzlich ausser Acht gelassen.<br />
Vorschläge <strong>zu</strong>r Erschliessung des<br />
Industriegebietes sind:<br />
1 In Richtung Autobahn und Zürich über<br />
die Byfangstrasse wie in E Variante 1<br />
und 2 vorgeschlagen.<br />
2 Erschliessung Richtung Bern (E Variante<br />
2) und Solothurn über den Biblisweg, die<br />
Hofmattstrasse und die neu <strong>zu</strong><br />
erstellende Quartiersammelstrasse. Der<br />
Verkehr Richtung Solothurn wird ab <strong>der</strong><br />
Firma Melior über den Grubenweg in die<br />
Aeschistrasse geleitet. Mit einer neuen<br />
Strasse ausserhalb <strong>der</strong> Quartiere kann<br />
<strong>der</strong> Schwerverkehr relativ gefahrlos den<br />
Hauptverkehrsachsen <strong>zu</strong>geführt werden.<br />
3 Als flankierende Massnahme ist die<br />
Mühlestrasse ebenfalls mit einem LKW-<br />
Fahrverbot <strong>zu</strong> versehen und die<br />
Schaffung einer T-30-Zone im ganzen<br />
Bereich <strong>der</strong> Wohngebiete an <strong>der</strong><br />
Mühlestrasse ist <strong>zu</strong> prüfen.<br />
8 Egger, Hansruedi Auf dem Blumenweg sollte nicht nur wie<br />
geplant das allgemeine Fahrverbot<br />
aufgehoben und durch ein dreiteiliges<br />
Fahrverbot ersetzt, son<strong>der</strong>n <strong>zu</strong>sätzlich eine<br />
T-30-Zone eingeführt werden.<br />
Ebenfalls muss das Problem <strong>der</strong><br />
Strassenreinigung auf dem Blumenweg<br />
geregelt werden. Vorschlag: Der<br />
Die flächendeckende Bearbeitung erfolgt im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Verkehrsrichtplanung<br />
Nie<strong>der</strong>önz<br />
Siehe auch Eingabe 2<br />
Der Vorschlag sieht eine vollumfängliche<br />
Entlastung <strong>der</strong> Strassen / Anwohnenden in<br />
Nie<strong>der</strong>önz <strong>zu</strong>lasten <strong>der</strong> Strassen /<br />
Anwohnenden von Herzogenbuchsee vor.<br />
Der Mehrverkehr resultiert aber aus<br />
Einzonungen <strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz,<br />
welche auch die Verantwortung dafür <strong>zu</strong><br />
tragen hat bzw. mittragen soll.<br />
Die neue Quartiersammelstrasse in<br />
Herzogenbuchsee ermöglicht eine<br />
Entlastung <strong>der</strong> Wohnquartire in<br />
Herzogenbuchsee, wobei es auch<br />
Teilgebiete gibt welche stärker belastet<br />
werden. Durch die vorgeschlagene<br />
Erschliessungslösung würden diese<br />
nochmals <strong>zu</strong>sätzlich belastet.<br />
Der Blumenweg ist in <strong>der</strong> vorgesehenen<br />
Tempo-30-Zone inbegriffen, sofern die<br />
Eigentümer <strong>zu</strong>stimmen.<br />
Dies ist nicht im Rahmen <strong>der</strong><br />
Verkehrsrichtplanung <strong>zu</strong> lösen. Die<br />
<strong>zu</strong>ständigen Organe <strong>der</strong> beiden Gemeinden<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Nicht Eintreten<br />
Nicht eintreten<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 8
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
Reinigungsdienst fährt von<br />
Herzogenbuchsee vom Richterweg<br />
(Sackgasse, Gde. Herzogenbuchsee) durch<br />
den Blumenweg (Gde. Nie<strong>der</strong>önz) <strong>zu</strong>m<br />
Grünfeldweg (Gde. Herzogenbuchsee). Eine<br />
Übernahme des Blumenwegs in die<br />
Gemeinde Herzogenbuchsee ist <strong>zu</strong> prüfen.<br />
9 Kuster, Daniel Das Problem ist die Schulwegsicherheit in<br />
Nie<strong>der</strong>önz. Kin<strong>der</strong> sind un<strong>zu</strong>reichend<br />
gesichert. Beson<strong>der</strong>s auf <strong>der</strong> Oenzstrasse,<br />
zwischen Bahnhof und Kin<strong>der</strong>garten kommt<br />
es häufig <strong>zu</strong> gefährlichen Situationen.<br />
Angeregt durch amerikanische und<br />
australische Umset<strong>zu</strong>ngsmassnahmen sollte<br />
die Erarbeitung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />
folgenden Grundsätzen folgen:<br />
1. Beseitigung / Alternativlösung,<br />
Inkaufnahme eines sicheren Umwege<br />
2. Klare Bodenmarkierung / Signalisierung<br />
/ Beleuchtung<br />
3. Geschwindigkeitsreduktion (Total<br />
o<strong>der</strong> nur während <strong>der</strong> Schulzeiten)<br />
wird mit hoher Effizienz im Ausland<br />
eingesetzt.<br />
4. Radaranlage /Überwachung<br />
5. Bauliche Massnahme<br />
Mögliche ein<strong>zu</strong>planende<br />
Sicherheitsmassnahmen<br />
A Schülerlotsen an <strong>der</strong> Aeschistrasse 38<br />
und an <strong>der</strong> Kreu<strong>zu</strong>ng Schulhausstrasse<br />
einsetzen.<br />
B An <strong>der</strong> Realschule / Querung<br />
„Schulhausstrasse sind deutliche<br />
Markierungen und Poller von Nöten.<br />
C Die Verbindung Aeschistrasse/Hofweg<br />
nach Bahnhof Herzogenbuchsee ist als<br />
kommunale Hauptveloroute ausgewiesen.<br />
nehmen das Anliegen bezüglich Unterhalt<br />
aber auf und erarbeiten Lösungen.<br />
Im Teilrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />
Herzogenbuchsee wurden die Schnittstellen<br />
bearbeitet. Flächendeckend wird das Thema<br />
Schulwegsicherheit im Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet. Dort werden die<br />
Strategien festgelegt, welche<br />
behördenverbindlich sind, nicht aber<br />
Bauprojekte. Der Richtplan dient aber als<br />
Basis für die einzelnen Projekte.<br />
Die konzeptionelle Optimierung <strong>der</strong><br />
Aeschistrasse wird im Verfahren<br />
Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet.<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 9
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
Es gibt allerdings keinen sicheren Radweg.<br />
Markierungen und Radstreifen fehlen. Eine<br />
Radstreifen-Gemischtzone ist <strong>zu</strong> prüfen.<br />
D Die Unterführung am Bahngleis lässt<br />
kaum bauliche Massnahmen <strong>zu</strong>. Dennoch<br />
kann durch eine bessere Be- und<br />
Ausleuchtung <strong>der</strong> Unterführung und eine<br />
Trennung <strong>der</strong> Bereiche <strong>der</strong><br />
Verkehrsteilnehmer, bestens durch Poller<br />
die Sicherheit erhöht werden.<br />
10 Lüdi, Fritz Gemäss <strong>der</strong> Erschliessungsvariante 1 sollen<br />
in Nie<strong>der</strong>önz flankierende Massnahmen auf<br />
<strong>der</strong> Lindenstrasse, <strong>der</strong> Schulhaustrasse und<br />
<strong>der</strong> Poststrasse die Wohngebiete vorm<br />
Mehrverkehr schützen. Warum wurde kein<br />
LW-Fahrverbot für die Brunnen- und die<br />
Dörflistrasse vorgesehen? Dies muss<br />
11 Maurer, Daniel<br />
und Evelyn<br />
geprüft werden.<br />
Vermutlich nutzen die LW Fahrer durch GPS<br />
geleitet die Gemeindestrassen als<br />
Abkür<strong>zu</strong>ng, welche allerdings für<br />
Schulkin<strong>der</strong> extrem gefährlich sind, da es<br />
keine Trottoirs in diesem Bereich gibt. Die<br />
LW Fahrer werden sicher weiterhin diesen<br />
Weg nutzen um vor allem die schikanöse<br />
Kurve Mühlestarsse / Aeschistrasse<br />
weiterhin <strong>zu</strong> umgehen.<br />
Die LW Fahrsituation in Richtung<br />
Industriegebiet Nie<strong>der</strong>önz und Wanzwil<br />
fokussiert sich auf den Weg via<br />
Aeschistrasse, Brunnenstrasse und<br />
Dörflistrasse. Dies führt häufig <strong>zu</strong><br />
gefährlichen Situationen in den Kurven,<br />
beson<strong>der</strong>s beim Kreuzen mit PKW.<br />
Die Strecke von <strong>der</strong> Aeschistrasse via<br />
Brunnenstrasse, Dörflistrasse, Mühlestrasse<br />
bis <strong>zu</strong>r Industriestrasse muss mit einem<br />
Lastwagendurchfahrverbot versehen<br />
Die Lorraineunterführung ist nicht<br />
Gegenstand dieses Verfahrens son<strong>der</strong>n<br />
gehört <strong>zu</strong>m Verkehrsrichtplan<br />
Herzogenbuchsee. Im Schwachstellenplan<br />
Herzogenbuchsee ist die Beleuchtung <strong>der</strong><br />
Lorraineunterführung aufgeführt. Das<br />
Problem ist bekannt.<br />
Das Anliegen ist im Zusammenhang mit dem<br />
Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz <strong>zu</strong> prüfen und<br />
anschliessend ab<strong>zu</strong>gleichen.<br />
Das Anliegen ist im Zusammenhang mit dem<br />
Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz <strong>zu</strong> prüfen und<br />
anschliessend ab<strong>zu</strong>gleichen.<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Nicht Eintreten<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Nicht Eintreten bzw.<br />
Eingabe wird in die<br />
Bearbeitung<br />
Verkehrsrichtplan<br />
Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 10
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
12 Schneeberger,<br />
Christian<br />
werden. Dieses sollte auch auf die Strecke<br />
Inkwilweg / Wiesenstrasse ausgedehnt<br />
werden.<br />
Bitte um Informationen <strong>zu</strong>m<br />
Auswahlverfahren <strong>der</strong> Planer. Welche<br />
Submissionsverfahren wurden angewendet?<br />
Nach welchen massgebenden Kriterien<br />
wurde vergeben? Welche Leistungen<br />
erbringen die gewählten Planer? Über<br />
welche Ressourcen verfügt Gemeinde und<br />
die Qualitätssicherung <strong>der</strong> beauftragten<br />
Planer <strong>zu</strong> überwachen? For<strong>der</strong>ung an die<br />
Gemeinde nach Überprüfung <strong>der</strong><br />
Qualitätssicherheit <strong>der</strong> Planungen.<br />
In den Unterlagen fehlen Argumente, welche<br />
die geplante Quartiersammelstrasse,<br />
Hofmattstrasse-Güterstrasse-Mühlestrasse<br />
aus raumplanerischen, verkehrstechnischen<br />
und wirtschaftlichen Aspekten rechtfertigen.<br />
Die Strasse ist <strong>zu</strong> schmal, verfügt über<br />
keinen Bürgersteig. Hohe Kosten für Umbau<br />
und Landbedarf sind die Folgen. Technische<br />
Probleme <strong>der</strong> neuen Quartiersammelstrasse<br />
werden nicht thematisiert. Ein<br />
weiterführendes Beispiel ist <strong>der</strong> Knoten<br />
Hofmattstrasse – Vogelsangweg –<br />
Freihofweg, welcher unter den Planungen 5<br />
Anschlüsse hätte und für MIV und Radfahrer<br />
<strong>zu</strong> Konflikten führen muss.<br />
Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die<br />
bisherige MIV-Verbindung von <strong>der</strong><br />
Bahnfeldstrasse über die Feldstrasse durch<br />
eine neue Quartiersammelstrasse ersetzt<br />
werden soll.<br />
Der Teilrichtplan wurde freihändig vergeben.<br />
Der Planer wurde aufgrund <strong>der</strong> bereits<br />
erfolgten Bearbeitung im Zusammenhang<br />
<strong>der</strong> Ortsplanungsrevision Herzogenbuchsee<br />
vorgeschlagen. Für die Ortsplanungsrevision<br />
Herzogenbuchsee wurde ein<br />
Einladungsverfahren durchgeführt, bei<br />
welchem dem Entscheidgremium aus<br />
Vertretern <strong>der</strong> Gemeinde (Verwaltung /<br />
Politik) <strong>zu</strong>sätzlich ein Expertenteam <strong>zu</strong>r<br />
Beratung beiwohnte. Für die Leistungen<br />
wurde ein Pflichtenheft erstellt, welches als<br />
Grundlage für die Offerten diente. Somit<br />
wurden sämtliche, gesetzliche Vorgaben wie<br />
auch Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen gewahrt.<br />
Wie in den Unteralgen erläutert, handelt es<br />
sich bei diesem Verfahren um einen<br />
Teilrichtplan, welcher die Verkehrsaspekte<br />
im Bereich <strong>der</strong> Schnittstellen klären soll.<br />
Sowohl die Gemeinde Herzogenbuchsee<br />
(Mitwirkung im August 2011) als auch die<br />
Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz (Mitwirkung Frühling<br />
2012) haben einen separaten,<br />
flächendeckenden Verkehrsrichtplan, wobei<br />
<strong>der</strong> Teilrichtplan ein Bestandteil des Ganzen<br />
ist.<br />
Die fehlenden Angaben / Argumente <strong>zu</strong>r<br />
neuen Quartiersammelstrasse sind nicht<br />
Bestandteil dieses Verfahrens, son<strong>der</strong>n<br />
wurden im Verfahren Verkehrsrichtplan<br />
Herzogenbuchsee bearbeitet. In diesen<br />
Unterlagen sind die notwendigen Angaben<br />
vorhanden, sofern es sich um<br />
richtplanrelevante Inhalte handelt.<br />
Richtpläne sind behördenverbindliche<br />
Nicht Eintreten<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 11
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
13 SP<br />
Herzogenbuchsee<br />
Diese Strasse ist bewährt. Hat bei<br />
vergangenen Umbauten den Zusatzverkehr<br />
problemlos aufnehmen können.<br />
Aus den aufgelegten Unterlagen geht nicht<br />
hervor, dass eine qualitätsgesicherte<br />
Variantenstudie bezüglich <strong>der</strong> Achse<br />
Mühlestrasse –Wangenstrasse durchgeführt<br />
wurde.<br />
Die Fussgänger- und Veloverbindung<br />
Bahnhof-Industrieareal Buchsifeld braucht<br />
eine direkte, kreu<strong>zu</strong>ngsarme und auch sonst<br />
ungefährliche Veloverbindung, da damit <strong>der</strong><br />
800 Meter Weg <strong>zu</strong>m Industrieareal sicher<br />
und einfach für Fussgänger und Velofahrer<br />
<strong>zu</strong> nutzen wäre. Die geplanten drei<br />
Verbindungen werden vollumfänglich<br />
unterstützt.<br />
Der Bau <strong>der</strong> Weststrasse bedeutet für die<br />
Gemeinde Herzogenbuchsee ein<br />
beträchtliches Risiko. Die Strasse droht<br />
übermässig Verkehr an<strong>zu</strong>ziehen und könnte<br />
auch als Spurtstrecke missbraucht werden.<br />
Deshalb sind die Weststrasse und ihre<br />
Fortset<strong>zu</strong>ng in <strong>der</strong> Mühlestrasse auf Tempo<br />
30 <strong>zu</strong> begrenzen. Zusätzlich wäre im<br />
Bereich <strong>der</strong> neu geplanten Bahnüberführung<br />
eine Begegnungszone (T 20) <strong>zu</strong>m Verweilen<br />
denkbar. Grundsätzlich ist ein<br />
Verkehrsregime mit T 50 nicht<br />
<strong>zu</strong>stimmungsfähig für die SP.<br />
Das Industriegebiet Nie<strong>der</strong>önz-<br />
Herzogenbuchsee im Raum Freihof-<br />
Buchsifeld wird am wenigstens<br />
beeinträchtigend über die Zufahrt<br />
Instrumente und legen die grundlegenden<br />
Strategien fest. Ein Teil <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />
Angaben entsprechen nicht <strong>der</strong> „Flughöhe“<br />
<strong>der</strong> Richtplanung, sind nicht stufengerecht -<br />
son<strong>der</strong>n gehören in den Bereich <strong>der</strong><br />
weiterführenden Planungen. Dort sind die<br />
Vorgaben dann ein<strong>zu</strong>halten und auch<br />
aus<strong>zu</strong>weisen.<br />
Die Weststrasse ist grundsätzlich im<br />
Verfahren Verkehrsrichtplan<br />
Herzogenbuchsee angesiedelt. Aufgrund <strong>der</strong><br />
Netzhierarchie ist keine, bis dato keine<br />
durchgehende Geschwindigkeitsreduktion<br />
vorgesehen. Wobei im Bereich des<br />
„Bahnhofplatzes“ durchaus einzelne<br />
Einschränkungen prüfenswert sind. Eine<br />
schlussendlich funktionierende<br />
Begegnungszone erfor<strong>der</strong>t verschiedene<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen. Unter an<strong>der</strong>em muss <strong>der</strong><br />
Strassen- und Platzbereich auch von<br />
Fussgängern überquert werden können, was<br />
wie<strong>der</strong>um eine Nut<strong>zu</strong>ng auf beiden Seiten<br />
<strong>der</strong> Strasse, des Platzes voraussetzt.<br />
Gerade dieser Aspekt ist bei <strong>der</strong> neuen<br />
Quartiersammelstrasse nicht gegeben.<br />
Der Favorisierung <strong>der</strong><br />
Erschliessungsvariante 1 wird getragen. Die<br />
Geschwindigkeitsreduktion auf <strong>der</strong><br />
genannten Achse wird im Rahmen des<br />
Nicht eintreten<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 12
Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />
Wangenstrasse – Byfangweg erschlossen.<br />
Der Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Verbindung Hofmattstrasse<br />
/ Biblisweg <strong>zu</strong>r Erschliessung des Gebietes<br />
kann die SP nicht <strong>zu</strong>stimmen, da eine<br />
höhere Belastung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Herzogenbuchsee durch Schwerlastverkehr<br />
daraus resultiert. Der vorgeschlagene<br />
„Erschliessungs-Kompromiss“ gemäss<br />
Richtplanung wird als richtig eingestuft,<br />
wobei die Achse Mühlestrasse /<br />
Industriestrasse mit einer<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung belegt<br />
werden sollte.<br />
Verkehrsrichtplanes Nie<strong>der</strong>önz geprüft.<br />
Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 13