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Auswertung der Mitwirkungseingaben zu Modul 1 - ContentX

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Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee<br />

Einwohnergemeinde Nie<strong>der</strong>önz<br />

ENTWURF<br />

Stand 21.03.2012<br />

Gemein<strong>der</strong>at Nie<strong>der</strong>önz: verabschiedet am 19.03.2012<br />

Gemein<strong>der</strong>at Herzogenbuchsee: Verabschiedung Mitte April 2012<br />

Ortsplanungsrevision 2012<br />

Teilrichtplan Verkehr:<br />

Schulwege / Erschliessung Industrie<br />

<strong>Auswertung</strong> <strong>der</strong> Mitwirkung vom 14.11. – 16.12.2011


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

<strong>Auswertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitwirkungseingaben</strong> Ortsplanungsrevision Herzogenbuchsee - Nie<strong>der</strong>önz, Teilrichtplan Verkehr<br />

Ein Grossteil <strong>der</strong> <strong>Mitwirkungseingaben</strong> beziehen sich nicht direkt auf den eigentlichen Bearbeitungsperimeter des Teilrichtplanes, son<strong>der</strong>n auf die<br />

ganzen Gemeindegebiete <strong>der</strong> beiden Gemeinden. In <strong>der</strong> Gemeinde Herzogenbuchsee lief die Mitwirkung <strong>zu</strong>m Verkehrsrichtplan <strong>der</strong> Gesamtgemeinde<br />

vom 15. August – 16. September 2011. In <strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz läuft aktuell eine Gesamtverkehrsrichtplanung, welche im Sommer 2012 ebenfalls<br />

<strong>zu</strong>r Mitwirkung kommen wird. Es wurde aber trotzdem sämtliche Eingaben im folgenden Mitwirkungsbericht aufgenommen und kurz beurteilt. Teilweise<br />

wurde aber <strong>der</strong> Hinweis angefügt, dass diese Eingabe z.B. in den Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz gehört und dort beurteilt und bearbeitet wird.<br />

Nr. Name Eingabe/Antrag/Begründung Stellungnahme Entscheid<br />

Planungsausschuss<br />

1 Althaus, Brigitte Temposenkung auf 30 km/h für den Der Teilrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

(+ 12 weitere Alpenweg, bringt mehr Sicherheit für Kin<strong>der</strong> Herzogenbuchsee fokussiert sich auf die Eingabe wird in die<br />

Unterschriften von und Ältere beim Queren <strong>der</strong> Strasse und gemeinsamen Verkehrsaspekte <strong>der</strong> beiden Bearbeitung<br />

Anwohnern) eine Erhöhung <strong>der</strong> Wohn- und<br />

Gemeinden im „Grenzbereich“. Das Anliegen Verkehrsrichtplan<br />

Lebensqualität. Es soll keine flankierenden <strong>der</strong> Temporeduktion in <strong>der</strong> Alpenstrasse ist Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Massnahmen, son<strong>der</strong>n gut sichtbare somit nicht Gegenstand dieses Verfahrens.<br />

Signalisationen geben.<br />

Die Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz ist momentan an<br />

<strong>der</strong> Erarbeitung eines Verkehrsrichtplanes<br />

über das ganze Gemeindegebiet, wo unter<br />

an<strong>der</strong>em auch die Einführung von Tempo-<br />

30-Zonen geprüft wird.<br />

2 Argese, Susi und Die Erhöhung <strong>der</strong> Schulwegsicherheit Der Teilrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Colicchio,<br />

beschränkt sich auf die Schulhausstrasse Herzogenbuchsee fokussiert sich auf die Eingabe wird in die<br />

Gianfranco zwischen <strong>der</strong> alten Post und dem Gasthof gemeinsamen Verkehrsaspekte <strong>der</strong> beiden Bearbeitung<br />

(+ 67<br />

Kreuz. Es fehlt ein Votum für die<br />

Gemeinden im „Grenzbereich“. Die<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Unterschriften von Mühlestrasse, da diese bereits durch den Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz ist momentan an <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Anwohnern) Verkehr hoch belastet ist und diese Tendenz Erarbeitung eines Verkehrsrichtplanes über<br />

nach dem Stand <strong>der</strong> Planungen künftig das ganze Gemeindegebiet. In diesem<br />

steigen wird.<br />

Verfahren wird die Schulwegsicherheit<br />

flächendeckend beurteilt. Die Mühlestrasse<br />

ist sicherlich ein Bestandteil im Netz <strong>der</strong><br />

Schulwege, wobei es noch <strong>zu</strong> klären gilt, ob<br />

längs o<strong>der</strong> nur quer. Dies bedeutet, dass<br />

wenn es alternative, verträglichere Wege als<br />

die Mühlestrasse gibt, dann sind<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Querungen <strong>zu</strong> sichern.<br />

Dies erfolgt aber im Verfahren <strong>zu</strong>m Richtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz.<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 1


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

Die Variante 1 <strong>zu</strong>r Erschliessung <strong>der</strong><br />

Industriezone, die keine Optimierung ergibt<br />

ist <strong>zu</strong> verwerfen.<br />

Planungsvariante 2 wird als sichere und<br />

optimale bevor<strong>zu</strong>gt,<br />

…da sie die Schulwegsicherheit für alle<br />

Wohnquartiere verbessert.<br />

Die Variante 1 wurde aufgrund<br />

verschiedener Beurteilungen favorisiert und<br />

schlussendlich als bessere Variante<br />

eingestuft. Ausschlaggebend waren folgende<br />

drei Punkte:<br />

Die Aufteilung <strong>der</strong> Erschliessungsachsen<br />

aufgrund <strong>der</strong> Bestimmungsorte (nach<br />

Solothurn und Bern über die Mühlestrasse,<br />

nach Wangen / Langenthal über den<br />

Byfangweg) begründet sich auf den<br />

Ansätzen <strong>der</strong> direkten Wege und dem<br />

möglichst schnellen vorankommen auf dem<br />

übergeordneten Netz. Dies entspricht auch<br />

dem natürlichen Verhalten <strong>der</strong><br />

Verkehrsteilnehmenden. Eine Umlenkung<br />

auf an<strong>der</strong>e Achsen ist nur mit<br />

Signalisationen möglich, was in diesem Fall<br />

nur durch Fahrverbote möglich ist. Dies<br />

wie<strong>der</strong>um würde auch die an<strong>der</strong>en<br />

Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen<br />

(Ausnahmen wie „Anstösser gestattet“ nur<br />

bedingt möglich).<br />

Die Variante 1 verteilt das<br />

Verkehrsaufkommen auf mehrere Achsen.<br />

Mit <strong>der</strong> Variante 2 würde ein <strong>zu</strong>sätzliches<br />

Wohngebiet auf dem Gemeindegebiet<br />

Herzogenbuchsee neu mit<br />

Durchgangsverkehr vom Industriegebiet<br />

Nie<strong>der</strong>önz belastet. Die Belastung würde<br />

von <strong>der</strong> Mühlestrasse weg in ein an<strong>der</strong>es<br />

Quartier verlagert werden, da ja<br />

grundsätzlich das Verkehrsaufkommen nicht<br />

reduziert wird.<br />

Die Mühlestrasse hat heute schon mehrere<br />

Funktionen (Erschliessung Industrie /<br />

Quartiererschliessung) <strong>zu</strong> übernehmen. Mit<br />

Nicht eintreten<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 2


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

…unter <strong>der</strong> Berücksichtigung, dass <strong>der</strong><br />

Anschluss Biblis bereits besteht und auch<br />

<strong>der</strong> Erschliessungsvertrag für das<br />

Mischfutterwerk gültig ist, die Industriezone<br />

damit optimal erschlossen werden kann. Die<br />

Argumentation erhöhter Investitionskosten<br />

für den Anschluss Hofmattstrasse ist<br />

marginal und damit <strong>zu</strong> vernachlässigen.<br />

3 Beck, Fritz Die Langsamverkehrsverbindung V-Net 3.1.,<br />

Vogelsangweg-Industriestrasse ist<br />

überflüssig und darauf ist <strong>zu</strong> verzichten,<br />

<strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Wohn- und<br />

Gewerbegebiete gemäss<br />

Ortsplanungsrevision war klar, dass<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Verkehr entsteht und dieser<br />

auch <strong>zu</strong> einem Teil durch die Bevölkerung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz <strong>zu</strong> tragen ist. Es ist<br />

aber sicher<strong>zu</strong>stellen, dass die verschiedenen<br />

Funktionen <strong>der</strong> Strasse insbeson<strong>der</strong>e im<br />

Bereich Verkehrssicherheit erhalten bleiben.<br />

Der Anschluss Biblis ist auf <strong>der</strong><br />

Gemeindeseite Herzogenbuchsee nicht<br />

erstellt und müsste noch gebaut werden.<br />

Durch die geplante Quartiersammelstrasse<br />

entlang <strong>der</strong> Bahn in Herzogenbuchsee<br />

verän<strong>der</strong>n sich die Verkehrsströme<br />

wesentlich und führen da<strong>zu</strong>, dass <strong>der</strong><br />

Anschluss Biblis nicht mehr gleich im Netz<br />

funktionieren würde wie ursprünglich<br />

angedacht. Zudem ist im Bereich Hofmatt<br />

auf <strong>der</strong> Seite Herzogenbuchsee eine<br />

Wohnentwicklung vorgesehen.<br />

Die Erschliessungsverträge 1 und 2 haben<br />

ausschliesslich die Zielset<strong>zu</strong>ng, für das<br />

Industriegebiet Hofmatt auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

Gemeinde Herzogenbuchsee einen direkten<br />

Anschluss an die damals in Zukunft geplante<br />

grosse Umfahrung von Herzogenbuchsee<br />

und Nie<strong>der</strong>önz (zwischen Wangenstrasse<br />

und Bernstrasse) sicherstellen <strong>zu</strong> können.<br />

Dies deshalb, weil mit <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong><br />

Fenaco im Bereich Biblis sowohl <strong>der</strong> direkte<br />

Zugang via Hofmattstrasse als auch via<br />

Biblisweg abgeschnitten wurde. Somit<br />

besteht bis heute keine konkrete<br />

Bauverpflichtung, da diese Umfahrung nicht<br />

realisiert und auch kein Thema mehr ist.<br />

Die beiden Netzlücken stellen sicher, dass<br />

mit den beiden geplanten Überbauungen für<br />

den Langsamverkehr ein durchgängiges<br />

Nicht eintreten<br />

Nicht eintreten<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 3


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

<strong>zu</strong>mal das Land <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />

<strong>zu</strong>geteilt ist (circa 100 Meter weiter ist ein<br />

gleicher Weg V-Net 3.2 geplant. Diese<br />

Verbindung entlang <strong>der</strong> Bauzone ist<br />

sinnvoll).<br />

4 Bleuer, Beatrice Anmerkung <strong>zu</strong>r Schulwegsicherheit:<br />

Der Hauptschulweg ist vor dem<br />

Gemeindehaus (Aeschistrasse) geplant.<br />

Allerdings zeigt die Praxis, dass die Kin<strong>der</strong><br />

sicherer hinterm Gemeindehaus<br />

(Beundenweg und Rosenweg) <strong>zu</strong>r Schule<br />

gelangen.<br />

T-30-Zonen sollten auch in Nie<strong>der</strong>önz nicht<br />

nur an <strong>der</strong> Schulstrasse son<strong>der</strong>n ebenfalls in<br />

den Wohngebieten eingeführt werden (siehe<br />

Skizze)<br />

Die Poststrasse als Hauptverkehrsweg ist<br />

ungeeignet, da kein Gehweg vorhanden ist<br />

und die Strasse schlecht einsehbar ist.<br />

T-30-Zone ist auch für die Aeschistrasse<br />

ein<strong>zu</strong>planen, da Kin<strong>der</strong> dort stark durch<br />

PKW und LKW auf dem Weg <strong>zu</strong>m<br />

Kin<strong>der</strong>garten gefährdet sind.<br />

Am Knotenpunkt Mühlestrasse /<br />

Aeschistrasse ist es unlogisch wenn nur <strong>der</strong><br />

Teil auf dem Gemeindegebiet<br />

Herzogenbuchsee, nicht aber <strong>der</strong> Teil auf<br />

Netz geschaffen wird. Die genaue Lage <strong>der</strong><br />

Verbindungen ist heute noch nicht bekannt.<br />

Es ist aber davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass diese<br />

entwe<strong>der</strong> durch das neu bebaute Areal o<strong>der</strong><br />

direkt angrenzend an dieses geführt werden.<br />

Somit wird nicht <strong>zu</strong>sätzliches Kulturland<br />

zerschnitten.<br />

Der Teilrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />

Herzogenbuchsee fokussiert sich auf die<br />

gemeinsamen Verkehrsaspekte <strong>der</strong> beiden<br />

Gemeinden im „Grenzbereich“. Die<br />

Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz ist momentan an <strong>der</strong><br />

Erarbeitung eines Verkehrsrichtplanes über<br />

das ganze Gemeindegebiet, wo unter<br />

an<strong>der</strong>em auch die Schulwege<br />

flächendeckend angeschaut werden. Ihr<br />

Anliegen wird in diesem Verfahren geprüft<br />

und entsprechend abgestimmt.<br />

Siehe auch vorhergehen<strong>der</strong> Kommentar<br />

Im Rahmen des Verkehrsrichtplans<br />

Nie<strong>der</strong>önz wird auch das Thema T-30-Zonen<br />

in den Wohnquartieren bearbeitet.<br />

Der Hauptverkehrsweg bezieht sich auf den<br />

Langsamverkehr. Für diesen ist die<br />

Poststrasse eine geeignete Route.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Funktion im Netz hat die<br />

Aeschistrasse verschiedene Aufgaben. Die<br />

Verkehrssicherheit ist sicherlich ein<br />

wichtiges Thema, kann aber nicht mit einer<br />

Temporeduktion alleine sichergestellt<br />

werden. Die Aeschistrasse wird<br />

konzeptionell auch im Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet.<br />

Die genaue Zonenabgren<strong>zu</strong>ng ist im<br />

Detailprojekt Tempo 30 fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Nicht Eintreten<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Nicht eintreten<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 4


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

dem Gemeindegebiet Nie<strong>der</strong>önz eine T-30-<br />

Zone wird.<br />

Eine Verkehrsinsel am Knotenpunkt<br />

Poststrasse/Aeschistrasse/Schulstrasse ist<br />

nicht ausreichend für die Sicherheit. Nur T-<br />

30-Zone o<strong>der</strong> spezielle Signalisation kann<br />

Sicherheit gewährleisten, da das Gebiet<br />

schwer einsehbar ist und viele Autos lei<strong>der</strong><br />

<strong>zu</strong> schnell fahren.<br />

An <strong>der</strong> Einmündung Grossacherweg /<br />

Poststrasse können die Autofahrer die<br />

Kin<strong>der</strong> nicht sehen, da Büsche und<br />

Einfriedungen die Sicht massiv behin<strong>der</strong>n.<br />

Auf sämtlichen Kin<strong>der</strong>garten- und<br />

Schulwegen behin<strong>der</strong>n an bereits<br />

unübersichtlichen Stellen <strong>zu</strong>sätzlich<br />

strassengesetzwidrige Bepflan<strong>zu</strong>ngen (siehe<br />

Anlage mit Fotos) und Einfriedungen die<br />

Sicht und damit die Sicherheit.<br />

Hier müssen die Anwohner nicht nur<br />

gebeten son<strong>der</strong>n gezwungen werden für<br />

Sicherheit <strong>zu</strong> sorgen. Dies würde die<br />

Situation ohne teure bauliche Massnahmen<br />

verbessern.<br />

5 Bleuer, Reto Die Einführung Fussgängerzonen und von<br />

Tempo-30-Zonen ist vor allem in den<br />

Wohngebieten mit Kin<strong>der</strong>n nötig. Teilweise<br />

gibt es an den Strassen gar keine<br />

Fusswege. Es werden die gleichen 4<br />

Ortsteile wie bei Beatrice Bleuer genannt.<br />

Am Knotenpunkt Aeschistrasse-Poststrasse-<br />

Schulstrasse sind weitere Massnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit notwendig.<br />

Siehe Antwort <strong>zu</strong> Tempo 30 auf <strong>der</strong><br />

Aeschistrasse.<br />

Die Sichtverhältnisse werden ebenfalls im<br />

Konfliktplan <strong>zu</strong>m Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz aufgearbeitet.<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Siehe vorhergehende Stellungnahme. Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Fussgängerzonen (grundsätzlich nur für<br />

Langsamverkehr, motorisierter Verkehr<br />

wenn überhaupt nur im Schritttempo)<br />

unterscheiden sich wesentlich von Tempo-<br />

30-Zonen. Es sind keine Fussgängerzonen<br />

geplant. Bezüglich Erweiterung <strong>der</strong> Tempo-<br />

30-Zonen in Nie<strong>der</strong>önz ist <strong>zu</strong> beachten, dass<br />

dies im Rahmen des momentan laufenden<br />

Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet wird.<br />

Die Lösungsskizzen <strong>zu</strong> den<br />

Massnahmenblättern sind keine fertigen<br />

Projekte son<strong>der</strong>n zeigen mögliche<br />

Stossrichtungen auf. Die genaue<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 5


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

1 Anbringen einer sanften Welle vor und<br />

nach Fussgängerüberweg Poststrasse-<br />

Schulstrasse. Nach <strong>der</strong> Welle ist<br />

generell ein roter Belag empfehlenswert.<br />

2 Vor <strong>der</strong> Welle sollte eine elektronische<br />

Signalisierung den bisherigen<br />

Lotsendienst ersetzen und <strong>zu</strong> den<br />

Hauptübergangszeiten die<br />

Aufmerksamkeit <strong>der</strong> KfZ-Fahrer<br />

<strong>zu</strong>sätzlich schärfen.<br />

3 Die unter 1 und 2 genannten<br />

Massnahmen könnten auch an <strong>der</strong><br />

Fussgängerüberquerung Aeschistrasse,<br />

vor und nach dem Kin<strong>der</strong>garten<br />

Nie<strong>der</strong>önz angebracht werden.<br />

4 Die Einfahrt von <strong>der</strong> Grossackerstrasse<br />

auf die Poststrasse ist<br />

personengefährdend. Die Büsche <strong>der</strong><br />

angrenzenden Liegenschaft behin<strong>der</strong>n<br />

die Sicht. Zusätzlich <strong>zu</strong>r T-30-Zone<br />

würde ein Stoppsignal o<strong>der</strong> eine Welle<br />

vor <strong>der</strong> gelben Markierung den<br />

Fussgängerschutz verbessern.<br />

6 Bögli, Werner Im vorgesehen Zonenplan wurden<br />

übergreifend zwischen den Gemeinden<br />

Herzogenbuchsee und Nie<strong>der</strong>önz Fusswege<br />

geplant. Derjenige entlang Höhe Rötiweg bis<br />

<strong>zu</strong>r Industriestrasse wird als sinnvoll<br />

bestätigt.<br />

Ein zweiter Fussweg circa 80 Meter nördlich<br />

Projektierung erfolgt im Ausführungsprojekt.<br />

Bezüglich weiterer Massnahmen auf <strong>der</strong><br />

Aeschistrasse ist ihre Funktion im Netz <strong>zu</strong><br />

beachten. Konzeptionell wird diese <strong>der</strong>zeit<br />

auch im Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />

bearbeitet. Die Verkehrssicherheit spielt<br />

dabei sicherlich eine zentrale Rolle.<br />

Die beiden Netzlücken stellen sicher, dass<br />

mit den beiden geplanten Überbauungen für<br />

den Langsamverkehr ein durchgängiges<br />

Netz geschaffen wird. Die genaue Lage <strong>der</strong><br />

Verbindungen ist heute noch nicht bekannt.<br />

Es ist aber davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass diese<br />

entwe<strong>der</strong> durch das neu bebaute Areal o<strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Nicht Eintreten<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 6


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

entfernt, auf Höhe Vogelsangweg und<br />

Industriestrasse ist geplant, darf allerdings<br />

noch nicht realisiert werden. Bei einer<br />

Zonenplanän<strong>der</strong>ung sollte dieser Fussweg<br />

erneut geprüft werden.<br />

7 Cartier, Stefan Die Erschliessung des Industriegebietes<br />

Herzogenbuchsee-Nie<strong>der</strong>önz bezüglich des<br />

steigenden Verkehrsaufkommens ist in <strong>der</strong><br />

von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe favorisierten Variante<br />

1 und <strong>der</strong> darin geplanten Führung des<br />

Verkehrsstroms (beson<strong>der</strong>s Schwerverkehr)<br />

nicht ideal gelöst.<br />

Die Einmündung <strong>der</strong> Mühlestrasse in die<br />

Aeschistrasse ist unübersichtlich und stellt<br />

an die PKW-Fahrer eine erhöhte<br />

Aufmerksamkeitsanfor<strong>der</strong>ung.<br />

Die Einmündung Richtung Solothurn ist noch<br />

anspruchsvoller. Der Winkel beim Einbiegen<br />

in die Aeschistrasse ist so hoch, dass die<br />

Sicht stark eingeschränkt ist. Zusätzlich<br />

befindet sich nach <strong>der</strong> Einmündung<br />

Mühlestrasse ein Fussgängerstreifen,<br />

welcher das Risiko aufgrund <strong>der</strong> Lage eher<br />

noch erhöht. Die heutige Einmündung bildet<br />

<strong>zu</strong>dem eine Verengung, welche Fahrzeuge<br />

in Richtung Industriestrasse schikanenartig<br />

behin<strong>der</strong>t und das Kreuzen erschwert. Für<br />

LKW ist die Einmündung in die<br />

Aeschistrasse in Richtung Solothurn schlicht<br />

un<strong>zu</strong>mutbar.<br />

Die westliche Erschliessung <strong>der</strong><br />

Industriezone führt bereits durch ein grosses<br />

Wohngebiet. Nun soll <strong>der</strong> östliche Teil<br />

nochmals erweitert werden. Wo an<strong>der</strong>en<br />

Quartierstarssen mit T-30-Zonen geschützt<br />

werden, soll das Wohngebiet an <strong>der</strong><br />

Mühlestrasse <strong>zu</strong>r Hauptverkehrsachse<br />

gemacht werden. Die Strasse verfügt <strong>zu</strong>dem<br />

direkt angrenzend an dieses geführt werden.<br />

Somit wird nicht <strong>zu</strong>sätzliches Kulturland<br />

zerschnitten.<br />

Siehe folgende Kommentare und auch unter<br />

Mitwirkungseingabe 2<br />

Die Einmündung ist aufgrund <strong>der</strong><br />

bestehenden Strukturen ohne einen<br />

verhältnismässig grossen Eingriff nicht <strong>zu</strong><br />

optimieren.<br />

Die Verkehrssicherheit auf <strong>der</strong> Mühlestrasse<br />

wird im Rahmen des Verkehrsrichtplans<br />

Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet.<br />

Nicht eintreten<br />

Nicht eintreten<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 7


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

über ein nur leicht erhöhtes Trottoir mit<br />

hoher Gefahr <strong>zu</strong>r Überschleppung durch<br />

LKW. Zuverlässiger Schutz für Fussgänger<br />

ist nicht gegeben.<br />

In den Konzeptplänen für Fuss- und<br />

Veloverkehr dieses Gebietes wurden die<br />

Wohngebiete östlich <strong>der</strong> Mühlestrasse<br />

gänzlich ausser Acht gelassen.<br />

Vorschläge <strong>zu</strong>r Erschliessung des<br />

Industriegebietes sind:<br />

1 In Richtung Autobahn und Zürich über<br />

die Byfangstrasse wie in E Variante 1<br />

und 2 vorgeschlagen.<br />

2 Erschliessung Richtung Bern (E Variante<br />

2) und Solothurn über den Biblisweg, die<br />

Hofmattstrasse und die neu <strong>zu</strong><br />

erstellende Quartiersammelstrasse. Der<br />

Verkehr Richtung Solothurn wird ab <strong>der</strong><br />

Firma Melior über den Grubenweg in die<br />

Aeschistrasse geleitet. Mit einer neuen<br />

Strasse ausserhalb <strong>der</strong> Quartiere kann<br />

<strong>der</strong> Schwerverkehr relativ gefahrlos den<br />

Hauptverkehrsachsen <strong>zu</strong>geführt werden.<br />

3 Als flankierende Massnahme ist die<br />

Mühlestrasse ebenfalls mit einem LKW-<br />

Fahrverbot <strong>zu</strong> versehen und die<br />

Schaffung einer T-30-Zone im ganzen<br />

Bereich <strong>der</strong> Wohngebiete an <strong>der</strong><br />

Mühlestrasse ist <strong>zu</strong> prüfen.<br />

8 Egger, Hansruedi Auf dem Blumenweg sollte nicht nur wie<br />

geplant das allgemeine Fahrverbot<br />

aufgehoben und durch ein dreiteiliges<br />

Fahrverbot ersetzt, son<strong>der</strong>n <strong>zu</strong>sätzlich eine<br />

T-30-Zone eingeführt werden.<br />

Ebenfalls muss das Problem <strong>der</strong><br />

Strassenreinigung auf dem Blumenweg<br />

geregelt werden. Vorschlag: Der<br />

Die flächendeckende Bearbeitung erfolgt im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Verkehrsrichtplanung<br />

Nie<strong>der</strong>önz<br />

Siehe auch Eingabe 2<br />

Der Vorschlag sieht eine vollumfängliche<br />

Entlastung <strong>der</strong> Strassen / Anwohnenden in<br />

Nie<strong>der</strong>önz <strong>zu</strong>lasten <strong>der</strong> Strassen /<br />

Anwohnenden von Herzogenbuchsee vor.<br />

Der Mehrverkehr resultiert aber aus<br />

Einzonungen <strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz,<br />

welche auch die Verantwortung dafür <strong>zu</strong><br />

tragen hat bzw. mittragen soll.<br />

Die neue Quartiersammelstrasse in<br />

Herzogenbuchsee ermöglicht eine<br />

Entlastung <strong>der</strong> Wohnquartire in<br />

Herzogenbuchsee, wobei es auch<br />

Teilgebiete gibt welche stärker belastet<br />

werden. Durch die vorgeschlagene<br />

Erschliessungslösung würden diese<br />

nochmals <strong>zu</strong>sätzlich belastet.<br />

Der Blumenweg ist in <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

Tempo-30-Zone inbegriffen, sofern die<br />

Eigentümer <strong>zu</strong>stimmen.<br />

Dies ist nicht im Rahmen <strong>der</strong><br />

Verkehrsrichtplanung <strong>zu</strong> lösen. Die<br />

<strong>zu</strong>ständigen Organe <strong>der</strong> beiden Gemeinden<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Nicht Eintreten<br />

Nicht eintreten<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 8


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

Reinigungsdienst fährt von<br />

Herzogenbuchsee vom Richterweg<br />

(Sackgasse, Gde. Herzogenbuchsee) durch<br />

den Blumenweg (Gde. Nie<strong>der</strong>önz) <strong>zu</strong>m<br />

Grünfeldweg (Gde. Herzogenbuchsee). Eine<br />

Übernahme des Blumenwegs in die<br />

Gemeinde Herzogenbuchsee ist <strong>zu</strong> prüfen.<br />

9 Kuster, Daniel Das Problem ist die Schulwegsicherheit in<br />

Nie<strong>der</strong>önz. Kin<strong>der</strong> sind un<strong>zu</strong>reichend<br />

gesichert. Beson<strong>der</strong>s auf <strong>der</strong> Oenzstrasse,<br />

zwischen Bahnhof und Kin<strong>der</strong>garten kommt<br />

es häufig <strong>zu</strong> gefährlichen Situationen.<br />

Angeregt durch amerikanische und<br />

australische Umset<strong>zu</strong>ngsmassnahmen sollte<br />

die Erarbeitung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />

folgenden Grundsätzen folgen:<br />

1. Beseitigung / Alternativlösung,<br />

Inkaufnahme eines sicheren Umwege<br />

2. Klare Bodenmarkierung / Signalisierung<br />

/ Beleuchtung<br />

3. Geschwindigkeitsreduktion (Total<br />

o<strong>der</strong> nur während <strong>der</strong> Schulzeiten)<br />

wird mit hoher Effizienz im Ausland<br />

eingesetzt.<br />

4. Radaranlage /Überwachung<br />

5. Bauliche Massnahme<br />

Mögliche ein<strong>zu</strong>planende<br />

Sicherheitsmassnahmen<br />

A Schülerlotsen an <strong>der</strong> Aeschistrasse 38<br />

und an <strong>der</strong> Kreu<strong>zu</strong>ng Schulhausstrasse<br />

einsetzen.<br />

B An <strong>der</strong> Realschule / Querung<br />

„Schulhausstrasse sind deutliche<br />

Markierungen und Poller von Nöten.<br />

C Die Verbindung Aeschistrasse/Hofweg<br />

nach Bahnhof Herzogenbuchsee ist als<br />

kommunale Hauptveloroute ausgewiesen.<br />

nehmen das Anliegen bezüglich Unterhalt<br />

aber auf und erarbeiten Lösungen.<br />

Im Teilrichtplan Nie<strong>der</strong>önz<br />

Herzogenbuchsee wurden die Schnittstellen<br />

bearbeitet. Flächendeckend wird das Thema<br />

Schulwegsicherheit im Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet. Dort werden die<br />

Strategien festgelegt, welche<br />

behördenverbindlich sind, nicht aber<br />

Bauprojekte. Der Richtplan dient aber als<br />

Basis für die einzelnen Projekte.<br />

Die konzeptionelle Optimierung <strong>der</strong><br />

Aeschistrasse wird im Verfahren<br />

Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz bearbeitet.<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 9


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

Es gibt allerdings keinen sicheren Radweg.<br />

Markierungen und Radstreifen fehlen. Eine<br />

Radstreifen-Gemischtzone ist <strong>zu</strong> prüfen.<br />

D Die Unterführung am Bahngleis lässt<br />

kaum bauliche Massnahmen <strong>zu</strong>. Dennoch<br />

kann durch eine bessere Be- und<br />

Ausleuchtung <strong>der</strong> Unterführung und eine<br />

Trennung <strong>der</strong> Bereiche <strong>der</strong><br />

Verkehrsteilnehmer, bestens durch Poller<br />

die Sicherheit erhöht werden.<br />

10 Lüdi, Fritz Gemäss <strong>der</strong> Erschliessungsvariante 1 sollen<br />

in Nie<strong>der</strong>önz flankierende Massnahmen auf<br />

<strong>der</strong> Lindenstrasse, <strong>der</strong> Schulhaustrasse und<br />

<strong>der</strong> Poststrasse die Wohngebiete vorm<br />

Mehrverkehr schützen. Warum wurde kein<br />

LW-Fahrverbot für die Brunnen- und die<br />

Dörflistrasse vorgesehen? Dies muss<br />

11 Maurer, Daniel<br />

und Evelyn<br />

geprüft werden.<br />

Vermutlich nutzen die LW Fahrer durch GPS<br />

geleitet die Gemeindestrassen als<br />

Abkür<strong>zu</strong>ng, welche allerdings für<br />

Schulkin<strong>der</strong> extrem gefährlich sind, da es<br />

keine Trottoirs in diesem Bereich gibt. Die<br />

LW Fahrer werden sicher weiterhin diesen<br />

Weg nutzen um vor allem die schikanöse<br />

Kurve Mühlestarsse / Aeschistrasse<br />

weiterhin <strong>zu</strong> umgehen.<br />

Die LW Fahrsituation in Richtung<br />

Industriegebiet Nie<strong>der</strong>önz und Wanzwil<br />

fokussiert sich auf den Weg via<br />

Aeschistrasse, Brunnenstrasse und<br />

Dörflistrasse. Dies führt häufig <strong>zu</strong><br />

gefährlichen Situationen in den Kurven,<br />

beson<strong>der</strong>s beim Kreuzen mit PKW.<br />

Die Strecke von <strong>der</strong> Aeschistrasse via<br />

Brunnenstrasse, Dörflistrasse, Mühlestrasse<br />

bis <strong>zu</strong>r Industriestrasse muss mit einem<br />

Lastwagendurchfahrverbot versehen<br />

Die Lorraineunterführung ist nicht<br />

Gegenstand dieses Verfahrens son<strong>der</strong>n<br />

gehört <strong>zu</strong>m Verkehrsrichtplan<br />

Herzogenbuchsee. Im Schwachstellenplan<br />

Herzogenbuchsee ist die Beleuchtung <strong>der</strong><br />

Lorraineunterführung aufgeführt. Das<br />

Problem ist bekannt.<br />

Das Anliegen ist im Zusammenhang mit dem<br />

Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz <strong>zu</strong> prüfen und<br />

anschliessend ab<strong>zu</strong>gleichen.<br />

Das Anliegen ist im Zusammenhang mit dem<br />

Verkehrsrichtplan Nie<strong>der</strong>önz <strong>zu</strong> prüfen und<br />

anschliessend ab<strong>zu</strong>gleichen.<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Nicht Eintreten<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Nicht Eintreten bzw.<br />

Eingabe wird in die<br />

Bearbeitung<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Nie<strong>der</strong>önz miteinbezogen<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 10


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

12 Schneeberger,<br />

Christian<br />

werden. Dieses sollte auch auf die Strecke<br />

Inkwilweg / Wiesenstrasse ausgedehnt<br />

werden.<br />

Bitte um Informationen <strong>zu</strong>m<br />

Auswahlverfahren <strong>der</strong> Planer. Welche<br />

Submissionsverfahren wurden angewendet?<br />

Nach welchen massgebenden Kriterien<br />

wurde vergeben? Welche Leistungen<br />

erbringen die gewählten Planer? Über<br />

welche Ressourcen verfügt Gemeinde und<br />

die Qualitätssicherung <strong>der</strong> beauftragten<br />

Planer <strong>zu</strong> überwachen? For<strong>der</strong>ung an die<br />

Gemeinde nach Überprüfung <strong>der</strong><br />

Qualitätssicherheit <strong>der</strong> Planungen.<br />

In den Unterlagen fehlen Argumente, welche<br />

die geplante Quartiersammelstrasse,<br />

Hofmattstrasse-Güterstrasse-Mühlestrasse<br />

aus raumplanerischen, verkehrstechnischen<br />

und wirtschaftlichen Aspekten rechtfertigen.<br />

Die Strasse ist <strong>zu</strong> schmal, verfügt über<br />

keinen Bürgersteig. Hohe Kosten für Umbau<br />

und Landbedarf sind die Folgen. Technische<br />

Probleme <strong>der</strong> neuen Quartiersammelstrasse<br />

werden nicht thematisiert. Ein<br />

weiterführendes Beispiel ist <strong>der</strong> Knoten<br />

Hofmattstrasse – Vogelsangweg –<br />

Freihofweg, welcher unter den Planungen 5<br />

Anschlüsse hätte und für MIV und Radfahrer<br />

<strong>zu</strong> Konflikten führen muss.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die<br />

bisherige MIV-Verbindung von <strong>der</strong><br />

Bahnfeldstrasse über die Feldstrasse durch<br />

eine neue Quartiersammelstrasse ersetzt<br />

werden soll.<br />

Der Teilrichtplan wurde freihändig vergeben.<br />

Der Planer wurde aufgrund <strong>der</strong> bereits<br />

erfolgten Bearbeitung im Zusammenhang<br />

<strong>der</strong> Ortsplanungsrevision Herzogenbuchsee<br />

vorgeschlagen. Für die Ortsplanungsrevision<br />

Herzogenbuchsee wurde ein<br />

Einladungsverfahren durchgeführt, bei<br />

welchem dem Entscheidgremium aus<br />

Vertretern <strong>der</strong> Gemeinde (Verwaltung /<br />

Politik) <strong>zu</strong>sätzlich ein Expertenteam <strong>zu</strong>r<br />

Beratung beiwohnte. Für die Leistungen<br />

wurde ein Pflichtenheft erstellt, welches als<br />

Grundlage für die Offerten diente. Somit<br />

wurden sämtliche, gesetzliche Vorgaben wie<br />

auch Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen gewahrt.<br />

Wie in den Unteralgen erläutert, handelt es<br />

sich bei diesem Verfahren um einen<br />

Teilrichtplan, welcher die Verkehrsaspekte<br />

im Bereich <strong>der</strong> Schnittstellen klären soll.<br />

Sowohl die Gemeinde Herzogenbuchsee<br />

(Mitwirkung im August 2011) als auch die<br />

Gemeinde Nie<strong>der</strong>önz (Mitwirkung Frühling<br />

2012) haben einen separaten,<br />

flächendeckenden Verkehrsrichtplan, wobei<br />

<strong>der</strong> Teilrichtplan ein Bestandteil des Ganzen<br />

ist.<br />

Die fehlenden Angaben / Argumente <strong>zu</strong>r<br />

neuen Quartiersammelstrasse sind nicht<br />

Bestandteil dieses Verfahrens, son<strong>der</strong>n<br />

wurden im Verfahren Verkehrsrichtplan<br />

Herzogenbuchsee bearbeitet. In diesen<br />

Unterlagen sind die notwendigen Angaben<br />

vorhanden, sofern es sich um<br />

richtplanrelevante Inhalte handelt.<br />

Richtpläne sind behördenverbindliche<br />

Nicht Eintreten<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 11


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

13 SP<br />

Herzogenbuchsee<br />

Diese Strasse ist bewährt. Hat bei<br />

vergangenen Umbauten den Zusatzverkehr<br />

problemlos aufnehmen können.<br />

Aus den aufgelegten Unterlagen geht nicht<br />

hervor, dass eine qualitätsgesicherte<br />

Variantenstudie bezüglich <strong>der</strong> Achse<br />

Mühlestrasse –Wangenstrasse durchgeführt<br />

wurde.<br />

Die Fussgänger- und Veloverbindung<br />

Bahnhof-Industrieareal Buchsifeld braucht<br />

eine direkte, kreu<strong>zu</strong>ngsarme und auch sonst<br />

ungefährliche Veloverbindung, da damit <strong>der</strong><br />

800 Meter Weg <strong>zu</strong>m Industrieareal sicher<br />

und einfach für Fussgänger und Velofahrer<br />

<strong>zu</strong> nutzen wäre. Die geplanten drei<br />

Verbindungen werden vollumfänglich<br />

unterstützt.<br />

Der Bau <strong>der</strong> Weststrasse bedeutet für die<br />

Gemeinde Herzogenbuchsee ein<br />

beträchtliches Risiko. Die Strasse droht<br />

übermässig Verkehr an<strong>zu</strong>ziehen und könnte<br />

auch als Spurtstrecke missbraucht werden.<br />

Deshalb sind die Weststrasse und ihre<br />

Fortset<strong>zu</strong>ng in <strong>der</strong> Mühlestrasse auf Tempo<br />

30 <strong>zu</strong> begrenzen. Zusätzlich wäre im<br />

Bereich <strong>der</strong> neu geplanten Bahnüberführung<br />

eine Begegnungszone (T 20) <strong>zu</strong>m Verweilen<br />

denkbar. Grundsätzlich ist ein<br />

Verkehrsregime mit T 50 nicht<br />

<strong>zu</strong>stimmungsfähig für die SP.<br />

Das Industriegebiet Nie<strong>der</strong>önz-<br />

Herzogenbuchsee im Raum Freihof-<br />

Buchsifeld wird am wenigstens<br />

beeinträchtigend über die Zufahrt<br />

Instrumente und legen die grundlegenden<br />

Strategien fest. Ein Teil <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />

Angaben entsprechen nicht <strong>der</strong> „Flughöhe“<br />

<strong>der</strong> Richtplanung, sind nicht stufengerecht -<br />

son<strong>der</strong>n gehören in den Bereich <strong>der</strong><br />

weiterführenden Planungen. Dort sind die<br />

Vorgaben dann ein<strong>zu</strong>halten und auch<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Die Weststrasse ist grundsätzlich im<br />

Verfahren Verkehrsrichtplan<br />

Herzogenbuchsee angesiedelt. Aufgrund <strong>der</strong><br />

Netzhierarchie ist keine, bis dato keine<br />

durchgehende Geschwindigkeitsreduktion<br />

vorgesehen. Wobei im Bereich des<br />

„Bahnhofplatzes“ durchaus einzelne<br />

Einschränkungen prüfenswert sind. Eine<br />

schlussendlich funktionierende<br />

Begegnungszone erfor<strong>der</strong>t verschiedene<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen. Unter an<strong>der</strong>em muss <strong>der</strong><br />

Strassen- und Platzbereich auch von<br />

Fussgängern überquert werden können, was<br />

wie<strong>der</strong>um eine Nut<strong>zu</strong>ng auf beiden Seiten<br />

<strong>der</strong> Strasse, des Platzes voraussetzt.<br />

Gerade dieser Aspekt ist bei <strong>der</strong> neuen<br />

Quartiersammelstrasse nicht gegeben.<br />

Der Favorisierung <strong>der</strong><br />

Erschliessungsvariante 1 wird getragen. Die<br />

Geschwindigkeitsreduktion auf <strong>der</strong><br />

genannten Achse wird im Rahmen des<br />

Nicht eintreten<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 12


Mitwirkungsauswertung Teilrichtplan Verkehr Nie<strong>der</strong>önz und Herzogenbuchssee ENTWURF<br />

Wangenstrasse – Byfangweg erschlossen.<br />

Der Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Verbindung Hofmattstrasse<br />

/ Biblisweg <strong>zu</strong>r Erschliessung des Gebietes<br />

kann die SP nicht <strong>zu</strong>stimmen, da eine<br />

höhere Belastung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Herzogenbuchsee durch Schwerlastverkehr<br />

daraus resultiert. Der vorgeschlagene<br />

„Erschliessungs-Kompromiss“ gemäss<br />

Richtplanung wird als richtig eingestuft,<br />

wobei die Achse Mühlestrasse /<br />

Industriestrasse mit einer<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung belegt<br />

werden sollte.<br />

Verkehrsrichtplanes Nie<strong>der</strong>önz geprüft.<br />

Kontextplan AG / 21.03.2012 / HO 13

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