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Hinweise für Planung, Bau und Betrieb von Fernmeldeanlagen in ...

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<strong>H<strong>in</strong>weise</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Planung</strong>, <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Fernmeldeanlagen</strong><br />

<strong>in</strong> öffentlichen Gebäuden<br />

Teil 2:<br />

Gefahrenmeldeanlagen <strong>für</strong> E<strong>in</strong>bruch,<br />

Überfall <strong>und</strong> Geländeüberwachung<br />

(EMA/ÜMA 2005)<br />

Aufgestellt <strong>und</strong> herausgegeben vom Arbeitskreis Masch<strong>in</strong>en- <strong>und</strong> Elektrotechnik<br />

staatlicher <strong>und</strong> kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berl<strong>in</strong> 2005


EMA/ÜMA 2005<br />

<strong>H<strong>in</strong>weise</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Planung</strong>, <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Fernmeldeanlagen</strong> <strong>in</strong><br />

öffentlichen Gebäuden<br />

Teil 2: Gefahrenmeldeanlagen <strong>für</strong> E<strong>in</strong>bruch,<br />

Überfall <strong>und</strong> Geländeüberwachung<br />

(EMA/ÜMA 2005)<br />

lfd. Nr.: 90<br />

Aufgestellt <strong>und</strong> herausgegeben vom Arbeitskreis<br />

Masch<strong>in</strong>en- <strong>und</strong> Elektrotechnik staatlicher<br />

<strong>und</strong> kommunaler Verwaltungen (AMEV)<br />

Berl<strong>in</strong> 2005<br />

Geschäftsstelle des AMEV im<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Verkehr,<br />

<strong>Bau</strong> <strong>und</strong> Stadtentwicklung, Ref. B 12<br />

10117 Berl<strong>in</strong>, Telefon: (01888)3007722<br />

Telefax: (01888)3001920<br />

e-mail: amev@bmvbw.b<strong>und</strong>.de<br />

Der Inhalt dieser Broschüre darf nur nach vorheriger Zustimmung<br />

der AMEV-Geschäftsstelle auszugsweise vervielfältigt werden.<br />

Die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> die elektronische Nutzung der AMEV-Empfehlungen<br />

s<strong>in</strong>d zu beachten (siehe www.amev-onl<strong>in</strong>e.de).<br />

Kostenlose Informationen über Neuersche<strong>in</strong>ungen<br />

erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des AMEV.<br />

amev@bmvbw.b<strong>und</strong>.de<br />

www.amev-onl<strong>in</strong>e.de


Inhaltsverzeichnis<br />

2<br />

Vorwort ...................................................................................................... 6<br />

2 Gr<strong>und</strong>sätzliche Überlegungen ................................................................ 8<br />

2.1 Gefährdungsanalyse .................................................................................. 9<br />

2.2 Schutzkonzept ........................................................................................... 9<br />

3 <strong>H<strong>in</strong>weise</strong> auf bauliche Sicherungsmaßnahmen.................................... 12<br />

3.1 Türen, Fenster, Abschlüsse <strong>und</strong> Verglasungen ......................................... 12<br />

3.2 Schlösser ................................................................................................... 13<br />

4 E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen <strong>und</strong> Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) ....... 14<br />

4.1 E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage (EMA) <strong>für</strong> Gebäudeüberwachung ......................... 14<br />

4.2 Überfallmeldeanlage (ÜMA) ...................................................................... 15<br />

4.3 Forderungen an die Errichter..................................................................... 15<br />

4.4 Überwachungsarten ................................................................................. 16<br />

4.4.1 Außenhautüberwachung............................................................................ 16<br />

4.4.2 Objektüberwachung .................................................................................. 17<br />

4.4.3 Fallenüberwachung ................................................................................... 17<br />

4.4.4 Verschlussüberwachung .......................................................................... 18<br />

4.4.5 Öffnungsüberwachung .............................................................................. 18<br />

4.4.6 Sabotageüberwachung ............................................................................. 18<br />

4.5 Zwangsläufigkeit ........................................................................................ 19<br />

4.6 Scharf-/Unscharfschaltung ....................................................................... 19<br />

4.7 Anzeige- <strong>und</strong> Prüfe<strong>in</strong>richtungen ............................................................... 20<br />

4.8 Leitungen ................................................................................................... 20<br />

5 E<strong>in</strong>bruchmelder ........................................................................................ 22<br />

5.1 Melder zur Außenhautüberwachung ......................................................... 22<br />

5.1.1 Melder zur Öffnungsüberwachung ............................................................ 22<br />

5.1.2 Melder zur Durchbruchüberwachung ........................................................ 23<br />

5.1.3 Melder zur Verschlussüberwachung ......................................................... 25<br />

5.2 Melder zur Fallenüberwachung ................................................................. 26<br />

5.3 Melder zur Objektüberwachung ................................................................ 31<br />

6 Überfallmelder .......................................................................................... 34<br />

7 Geländeüberwachungsanlagen (GÜA) .................................................. 36<br />

7.1 Öffnungsüberwachung .............................................................................. 37<br />

7.2 Streckenüberwachung ............................................................................... 37<br />

7.3 Flächenüberwachung ................................................................................ 38


8 Videoüberwachung .................................................................................. 40<br />

8.1 Allgeme<strong>in</strong>es ............................................................................................... 40<br />

8.2 <strong>Planung</strong> e<strong>in</strong>er Videoüberwachungsanlage ............................................... 40<br />

8.3 Systembestandteile ................................................................................... 41<br />

8.3.1 Kamera ....................................................................................................... 42<br />

8.3.2 Wetterschutzgehäuse <strong>und</strong> Mast ................................................................ 42<br />

8.3.3 Beleuchtungsanlage .................................................................................. 42<br />

8.3.4 Energieversorgung .................................................................................... 42<br />

8.4 Bildauswertungssystem ............................................................................. 43<br />

8.5 Bildübertragung <strong>in</strong> Datennetzen ................................................................ 43<br />

9 E<strong>in</strong>bruchmelderzentralen ........................................................................ 44<br />

9.1 Gr<strong>und</strong>aufbau .............................................................................................. 44<br />

9.2 Zusätzliche Anforderungen an E<strong>in</strong>bruchmelderzentralen<br />

mit mehreren Sicherungsbereichen ......................................................... 45<br />

9.3 Energieversorgung .................................................................................... 45<br />

0 Übertragungswege ................................................................................... 46<br />

10.1 Übertragungswege der Melder, Auswertee<strong>in</strong>heiten <strong>für</strong> Melder,<br />

Konzentratoren (Erfassungsebene) ........................................................... 46<br />

10.2 Übertragungswege der Unterzentralen, Hauptzentrale<br />

(Vernetzungsebene)................................................................................... 46<br />

10.3 Vernetzung ................................................................................................. 47<br />

Alarmierung .............................................................................................. 48<br />

11.1 Fernalarm ................................................................................................... 48<br />

11.2 Externalarm ................................................................................................ 48<br />

11.2.1 Akustische Signalgeber ............................................................................. 48<br />

11.2.2 Optische Signalgeber ................................................................................ 49<br />

11.3 Störungsmeldungen .................................................................................. 49<br />

2 Alarmübertragungsanlagen (AÜA)<br />

(Übertragungsanlagen <strong>für</strong> Gefahrenmeldungen) ...................................... 50<br />

12.1 Alarmübertragungsanlagen mit fest zugeordneten<br />

Alarmübertragungswegen ......................................................................... 52<br />

12.2 Automatische Wähl- <strong>und</strong> Übertragungsanlagen über e<strong>in</strong><br />

öffentliches Telekommunikationsnetz mittels AWUG ................................ 52<br />

3 Zutrittskontrollanlagen ............................................................................ 54<br />

4 Überspannungsschutz ............................................................................. 56<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

3


4<br />

5 Abnahme <strong>und</strong> Übergabe ......................................................................... 58<br />

6 <strong>Betrieb</strong> ....................................................................................................... 60<br />

7 VS-Angelegenheiten ................................................................................ 61<br />

17.1 Geheimschutz allgeme<strong>in</strong> ........................................................................... 61<br />

17.2 Verschlusssachenvergabe, -aufträge ........................................................ 62<br />

17.3 Personenkontrolle ...................................................................................... 63<br />

17.4 Unterlagen ................................................................................................. 63<br />

8 Normen, Vorschriften <strong>und</strong> Richtl<strong>in</strong>ien .................................................... 64<br />

9 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................... 66<br />

20 Begriffe ...................................................................................................... 68<br />

Mitarbeiter ................................................................................................................. 69


EMA/ÜMA 2005<br />

Vorwort<br />

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) <strong>für</strong> E<strong>in</strong>bruch, Überfall <strong>und</strong> Geländeüberwachung dienen<br />

dem Schutz <strong>von</strong> Leben, Ges<strong>und</strong>heit, Sachwerten <strong>und</strong> Informationen.<br />

Die Forderung nach Schutzmaßnahmen hat die nutzende Verwaltung zu stellen. Dieser<br />

obliegt es auch, die Schutzziele zu def<strong>in</strong>ieren <strong>und</strong> die organisatorischen Voraussetzungen<br />

zu gewährleisten.<br />

Zum Schutz gegen E<strong>in</strong>bruch <strong>und</strong> Überfall können organisatorische, bauliche <strong>und</strong><br />

elektrotechnische Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Die <strong>H<strong>in</strong>weise</strong> befassen sich im Wesentlichen mit den elektrotechnischen Meldeanlagen<br />

<strong>und</strong> den damit <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stehenden mechanischen Elementen:<br />

– E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen (EMA)<br />

– Überfallmeldeanlagen (ÜMA)<br />

– Geländeüberwachungsanlagen (GÜA)<br />

– Alarmübertragungsanlagen (AÜA)<br />

Die Wirksamkeit der hier beschriebenen elektrotechnischen Maßnahmen setzen geeignete<br />

bauliche <strong>und</strong> organisatorische Vorkehrungen voraus.<br />

Diese Arbeitshilfe richtet sich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie an die <strong>Bau</strong>dienststellen öffentlicher Verwaltungen<br />

<strong>und</strong> die nutzenden Verwaltungen. Sie dient als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>Planung</strong> <strong>und</strong><br />

Ausschreibung <strong>von</strong> Gefahrenmeldeanlagen. Sie ersetzt im E<strong>in</strong>zelnen nicht die Erfahrungen<br />

<strong>und</strong> Kenntnisse des planenden Ingenieurs, bietet jedoch e<strong>in</strong>e Orientierung.<br />

Das Standardleistungsbuch <strong>Bau</strong>, mit dem Leistungsbereich 063 Gefahrenmeldeanlagen,<br />

wird zur Anwendung empfohlen.<br />

Diese Ausarbeitung basiert auf der AMEV – Broschüre »<strong>H<strong>in</strong>weise</strong> <strong>für</strong> <strong>Planung</strong>, <strong>Bau</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> Gefahren-Meldeanlagen öffentlicher Gebäude – E<strong>in</strong>bruch <strong>und</strong> Überfall<br />

– (GMA 92)«, die mit dem Ersche<strong>in</strong>en der EMA/ÜMA 2005 ihre Gültigkeit verliert.<br />

Die Überarbeitung war notwendig, um Veränderungen <strong>in</strong> der Technik <strong>und</strong> bei den<br />

Normen, <strong>in</strong>sbesondere bei der DIN VDE 0833 Teil 3, zu berücksichtigen.<br />

Berl<strong>in</strong>, Dezember 2005<br />

Hardkop Büma<br />

Vorsitzender des AMEV Obmann des Fernmeldeausschusses<br />

5


2 Gr<strong>und</strong>sätzliche Überlegungen<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

E<strong>in</strong>bruch-, Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) sowie Geländeüberwachungsanlagen<br />

(GÜA) gehören nach DIN 276 zu den fernmelde- <strong>und</strong> <strong>in</strong>formationstechnischen<br />

Anlagen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d als technische Sicherheitsmaßnahmen im<br />

Rahmen schutzbedürftiger <strong>Bau</strong>maßnahmen besonders sorgfältig zu planen.<br />

Die <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> Ausführung schutzbedürftiger <strong>Bau</strong>maßnahmen regeln die<br />

»Richtl<strong>in</strong>ien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung <strong>von</strong> <strong>Bau</strong>aufgaben«<br />

– RiS<strong>Bau</strong> – (Anhang 20/1 RB<strong>Bau</strong>, 17. Austauschlieferung) bzw. die<br />

entsprechenden jeweiligen Vorschriften der Länder <strong>und</strong> Kommunen. Sie<br />

behandeln das Zusammenwirken der beteiligten Dienststellen (Bedarfsträger,<br />

<strong>Bau</strong>verwaltung, B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit (BMWA),<br />

B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> gewerbliche Wirtschaft, etc.) sowie den Verkehr mit Außenstehenden<br />

(<strong>in</strong>sbesondere Auftragnehmern) h<strong>in</strong>sichtlich der erforderlichen<br />

Sicherheitsmaßnahmen.<br />

Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen s<strong>in</strong>d gemäß RiS<strong>Bau</strong> bzw. den entsprechenden<br />

jeweiligen Vorschriften der Länder <strong>und</strong> Kommunen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

<strong>von</strong> der nutzenden Verwaltung (Bedarfsträger) unter Beteiligung ihres<br />

Geheimschutz- bzw. Sicherheitsbeauftragten zu bestimmen.<br />

Um das Schutzziel zu erreichen, muss zunächst e<strong>in</strong>e Gefährdungsanalyse<br />

durchgeführt <strong>und</strong> e<strong>in</strong> umfassendes Schutzkonzept entwickelt werden. Das<br />

Konzept muss alle erforderlichen Maßnahmen, nicht nur die elektrotechnischen,<br />

enthalten. E<strong>in</strong>er der wichtigsten Punkte bei dieser Betrachtung ist<br />

die Frage, wie e<strong>in</strong> Täter abgewehrt werden soll. Die da<strong>für</strong> vorzusehenden<br />

Sicherheitsvorkehrungen werden z. B. bei ständiger Anwesenheit <strong>von</strong> geeignetem<br />

Personal <strong>in</strong> der Liegenschaft anders aussehen, als wenn dies nicht<br />

der Fall ist.<br />

Die nachstehenden <strong>H<strong>in</strong>weise</strong> zeigen <strong>für</strong> die Anwendung technischer Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen<br />

meist e<strong>in</strong>en Spielraum auf. In diesem s<strong>in</strong>d – dem<br />

Schutzbedürfnis entsprechend sowie den örtlichen Verhältnissen <strong>und</strong> den<br />

organisatorischen <strong>und</strong> bautechnischen Schutzmaßnahmen angepasst – die<br />

jeweils notwendigen <strong>und</strong> geeigneten elektrotechnischen Maßnahmen zu<br />

treffen. Hierbei s<strong>in</strong>d die Gr<strong>und</strong>sätze der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Ausführung, des <strong>Betrieb</strong>es <strong>und</strong> der Instandhaltung zu berücksichtigen.<br />

Zusätzlich wird empfohlen, dass nur Unternehmen beauftragt<br />

werden, die die Bed<strong>in</strong>gungen des »B<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitlichen Pflichtenkatalogs<br />

<strong>für</strong> Errichterunternehmen <strong>von</strong> Überfall- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen« der Polizei<br />

erfüllen.<br />

7


2.1 Gefährdungsanalyse<br />

Um e<strong>in</strong> Objekt möglichst umfassend zu sichern, ist es unbed<strong>in</strong>gt notwendig<br />

vor der Erstellung des Schutzkonzeptes e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Gefährdungsanalyse<br />

<strong>für</strong> das zu sichernde Objekt vorzunehmen. Je nach Gefährdung können<br />

dann die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen optimal komb<strong>in</strong>iert <strong>und</strong><br />

ausgewählt werden.<br />

8<br />

Den Polizeibehörden s<strong>in</strong>d verschiedene Arten <strong>von</strong> Gefährdungsszenarien<br />

bekannt, welche im E<strong>in</strong>zelfall unterschiedliche Abstufungen <strong>von</strong> Schutzmaßnahmen<br />

nach sich ziehen. Diese können durchaus auch die Notwendigkeit<br />

<strong>von</strong> Überfall- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen begründen.<br />

Bei e<strong>in</strong>er <strong>von</strong> den polizeilichen Beratungsstellen durchgeführten Gefährdungsanalyse<br />

wird beispielsweise auf unterschiedliche Schutzziele (u. a.<br />

Gefährdung <strong>von</strong> Personen <strong>und</strong> Sachen), eventuelle Täterprofile (u. a. Tätertyp)<br />

<strong>und</strong> die örtlichen Gegebenheiten e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Nach der Fertigstellung der Analyse werden i. d. R. genau auf das Objekt<br />

abgestimmte Vorschläge zu den, aus polizeilicher Sicht, vorzusehenden Sicherungsmaßnahmen<br />

gemacht (Schutzkonzept) <strong>und</strong> an die <strong>Bau</strong>verwaltung<br />

zur technischen Umsetzung übergeben.<br />

Um e<strong>in</strong> angemessenes Schutzkonzept <strong>in</strong> den entsprechenden Objekten realisieren<br />

zu können, sollte die jeweils zuständige polizeiliche Beratungsstelle<br />

schon möglichst frühzeitig mit <strong>in</strong> die Objektplanung e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

2.2 Schutzkonzept<br />

Nachdem die Gefährdungsanalyse durchgeführt worden ist, wird das<br />

Schutzkonzept erstellt. Es dient dazu, die e<strong>in</strong>zelnen Komponenten <strong>und</strong><br />

Technologien der baulichen <strong>und</strong> elektrotechnischen Sicherungsanlagen sowie<br />

die organisatorischen Maßnahmen so aufe<strong>in</strong>ander abzustimmen, dass<br />

die Schutzwirkung, ausgerichtet auf das Schutzziel, möglichst gut <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />

erreicht wird. Um e<strong>in</strong>en potenziellen Täter möglichst <strong>von</strong> se<strong>in</strong>em<br />

Ziel abzuhalten, s<strong>in</strong>d die nachstehenden Überlegungen anzustellen.<br />

EMA sowie GÜA s<strong>in</strong>d so zu konzipieren, dass E<strong>in</strong>bruchsversuche, E<strong>in</strong>brüche<br />

bzw. Überw<strong>in</strong>dungsversuche, Überw<strong>in</strong>dung frühzeitig erkannt <strong>und</strong> gemeldet<br />

werden. Dabei müssen bauliche Sicherungse<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> die<br />

Überwachung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Interventionsdauer<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich so aufe<strong>in</strong>ander abgestimmt werden, dass die Interventionskräfte<br />

nach e<strong>in</strong>er Meldung den E<strong>in</strong>satzort möglichst schon erreichen


EMA/ÜMA 2005<br />

können, bevor der Täter <strong>in</strong> das Tatobjekt e<strong>in</strong>gedrungen ist (siehe Abbildung 1).<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist e<strong>in</strong> Zusammenwirken <strong>von</strong> technischen <strong>und</strong> baulichen<br />

Maßnahmen s<strong>in</strong>nvoll aufe<strong>in</strong>ander abzustimmen. Falschmeldungen müssen<br />

jedoch weitestgehend ausgeschlossen se<strong>in</strong>.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Abbildung 1: Graphische Darstellung »Überw<strong>in</strong>dungsdauer«<br />

Die Überw<strong>in</strong>dungsdauer muss möglichst groß, die Interventionsdauer möglichst<br />

ger<strong>in</strong>g gehalten werden (siehe Abbildung 1).<br />

Um e<strong>in</strong>e Alarmauslösung schon vor dem Überw<strong>in</strong>den der baulichen Sicherungse<strong>in</strong>richtungen<br />

zu erreichen, muss e<strong>in</strong>e EMA <strong>in</strong> der Überwachungsform<br />

»Außenhautüberwachung« (siehe 4.4.1) aufgebaut werden.<br />

Unabhängig <strong>von</strong> der Art e<strong>in</strong>zelner Anlagenteile – also vor der Geräteauswahl –<br />

s<strong>in</strong>d aufe<strong>in</strong>ander abzustimmen:<br />

– die mögliche Interventionsdauer<br />

– der Zeitpunkt der Alarmauslösung<br />

– die benötigte Überw<strong>in</strong>dungsdauer<br />

Die benötigte Überw<strong>in</strong>dungsdauer resultiert aus dem Ergebnis der Bewertung<br />

des Zeitpunktes der Alarmauslösung <strong>und</strong> der Interventionsdauer.<br />

Mit diesen Erkenntnissen werden schließlich festgelegt:<br />

– die Art der baulichen Maßnahmen, die den E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gungsvorgang hemmen<br />

– die Anordnung der entsprechenden Melder, um e<strong>in</strong>e möglichst frühzeitige<br />

Alarmierung zu erreichen<br />

– die Art der Interventionsmaßnahmen<br />

<br />

9


0<br />

E<strong>in</strong>e Vorbed<strong>in</strong>gung <strong>für</strong> das rasche <strong>und</strong> gezielte Handeln der Interventionskräfte<br />

ist die möglichst e<strong>in</strong>deutige Identifizierung des Meldeortes durch e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Auslegung der Anlagen (differenzierte Alarmübertragung).<br />

E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen werden <strong>in</strong> DIN VDE 0833-3 entsprechend DIN<br />

EN 50131-1 (VDE 0830 Teil 2-1) nach vier Sicherheitsgraden klassifiziert:<br />

– E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage (EMA), Grad 1<br />

E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage mit niedrigem Sicherheitsgrad<br />

– E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage (EMA), Grad 2<br />

E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage mit niedrigem bis mittlerem Sicherheitsgrad<br />

– E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage (EMA), Grad 3<br />

E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage mit mittlerem bis hohem Sicherheitsgrad<br />

– E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage (EMA), Grad 4<br />

E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage mit hohem Sicherheitsgrad<br />

Bei staatlichen <strong>und</strong> kommunalen <strong>Bau</strong>aufgaben ist zu beachten, dass E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen<br />

mit niedrigem Sicherheitsgrad (EMA Grad 1) nicht zum<br />

E<strong>in</strong>satz kommen.<br />

Bei der Festlegung der Überwachungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere zu<br />

berücksichtigen:<br />

– der Gefährdungsgrad <strong>für</strong> Personen <strong>und</strong> Sachen<br />

– bauliche Schwachstellen (z. B. Leichtbauwände)<br />

– besonders gefährdete E<strong>in</strong>stiegsmöglichkeiten (z. B. nicht e<strong>in</strong>sehbare<br />

Zugänge <strong>und</strong> Fenster, Dachluken)<br />

– Bereiche, die Täter mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit betreten werden<br />

– Interventionsdauer<br />

– Vermeidung <strong>von</strong> Falschalarmen<br />

Die <strong>für</strong> die entsprechende E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage vorgesehenen M<strong>in</strong>destüberwachungsmaßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d DIN VDE 0833-3 zu entnehmen.


3 <strong>H<strong>in</strong>weise</strong> auf bauliche Sicherungsmaßnahmen<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Elektrotechnische Überwachungsmaßnahmen stellen erst im Zusammenwirken<br />

mit baulichen Sicherungsmaßnahmen e<strong>in</strong>en wirksamen Schutz dar.<br />

Durch günstige räumliche Anordnung der zu schützenden Objekte kann e<strong>in</strong><br />

großer Widerstandszeitwert (Überw<strong>in</strong>dungsdauer) erreicht werden. So sollen<br />

die <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> Gebäuden zu schützenden Räume möglichst nicht an<br />

den Außenwänden liegen.<br />

Bei allen baulichen Sicherungse<strong>in</strong>richtungen ist darauf zu achten, dass die<br />

Art ihrer Befestigung der Festigkeit der anderen <strong>Bau</strong>teile, z. B. der Wanddicke<br />

oder des Türrahmens, entspricht, damit der zugr<strong>und</strong>e liegende Widerstandszeitwert<br />

durchgängig ist.<br />

Bei der Wahl der Sicherungse<strong>in</strong>richtungen muss außer dem Sicherungszweck<br />

berücksichtigt werden, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Notfall, z. B. bei e<strong>in</strong>em Brand,<br />

die Fluchtwege nicht versperrt se<strong>in</strong> dürfen oder die Bergung wertvollen Gutes<br />

möglich se<strong>in</strong> muss.<br />

3.1 Türen, Fenster, Abschlüsse <strong>und</strong> Verglasungen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Abbildung 2: Widerstandsklassen


2<br />

Die Europäische Vornorm ENV 1627:1999 (Fenster, Türen, Abschlüsse<br />

– E<strong>in</strong>bruchhemmung – Anforderungen <strong>und</strong> Klassifizierung) erläutert die Anforderungen<br />

<strong>und</strong> Klassifizierung der e<strong>in</strong>bruchhemmenden Eigenschaften<br />

<strong>von</strong> Fenstern, Türen, Abschlüssen. Die <strong>Bau</strong>elemente werden <strong>in</strong> steigender<br />

E<strong>in</strong>bruchhemmung <strong>in</strong> die Widerstandsklassen WK 1 bis WK 6 e<strong>in</strong>geteilt.<br />

Angriffshemmende Verglasungen, die allgeme<strong>in</strong> als »durchwurfhemmende«<br />

oder »durchbruchhemmende« Verglasungen bekannt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

der EN 356:1999 (Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren <strong>und</strong> Klassene<strong>in</strong>teilung<br />

des Widerstandes gegen manuellen Angriff) festgelegt. Die<br />

Widerstandsklassen reichen <strong>von</strong> P1A bis P5A <strong>und</strong> P6B bis P8B. Für den<br />

Widerstand <strong>von</strong> Verglasungen gegen Beschuss gilt die EN 1063:1999. Die<br />

Anforderungen <strong>und</strong> Klassifizierung <strong>von</strong> durchschusshemmenden Fenstern,<br />

Türen <strong>und</strong> Abschlüssen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der EN 1522:1998 festgelegt.<br />

3.2 Schlösser<br />

Das e<strong>in</strong>gebaute E<strong>in</strong>steckschloss ist gr<strong>und</strong>sätzlich dem aufgebauten Kastenschloss<br />

vorzuziehen, außer das Kastenschloss bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

zu schützenden Bereich, der bei nicht scharfgeschalteter EMA anderweitig<br />

überwacht ist.<br />

Es kommen hauptsächlich Profilzyl<strong>in</strong>der <strong>für</strong> Türschlösser zur Anwendung.<br />

Weiteres ist <strong>in</strong> der DIN 18252 festgelegt.<br />

Erläuterungen zu Magnet- <strong>und</strong> Schließblechkontakten s<strong>in</strong>d unter 5.1.1 <strong>und</strong><br />

5.1.3 zu f<strong>in</strong>den.


4 E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen <strong>und</strong> Überfallmeldeanlagen<br />

(EMA/ÜMA)<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

EMA/ÜMA bieten <strong>für</strong> sich alle<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>en Schutz gegen den Täter. Die Schutzwirkung<br />

wird erst im Zusammenspiel <strong>von</strong> baulichen, sicherheitstechnischen<br />

<strong>und</strong> organisatorischen Maßnahmen, <strong>in</strong>sbesondere mit der Meldung aus der<br />

EMA/ÜMA, erzielt.<br />

Überfall- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen s<strong>in</strong>d nach den anerkannten Regeln<br />

der Technik, <strong>in</strong>sbesondere den Normen der Reihen DIN EN 50130, DIN EN<br />

50131, DIN EN 50136 <strong>und</strong> DIN VDE 0833-1 <strong>und</strong> DIN VDE 0833-3, <strong>in</strong> der jeweils<br />

neuesten veröffentlichten Fassung zu errichten.<br />

4.1 E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage (EMA) <strong>für</strong> Gebäudeüberwachung<br />

Bei Gefahrenmeldeanlagen <strong>für</strong> E<strong>in</strong>bruch (EMA) hängt der zu wählende Sicherheitsgrad<br />

<strong>von</strong> den Ergebnissen der Gefährdungsanalyse ab.<br />

DIN VDE 0833-3 <strong>und</strong> DIN EN 50131-1 beschreiben vier leistungsabhängige<br />

Sicherheitsgrade:<br />

Bei E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen mit niedrigem Sicherheitsgrad (EMA, Grad )<br />

wird angenommen, dass Täter ger<strong>in</strong>ge Kenntnisse über EMA haben <strong>und</strong><br />

nur über e<strong>in</strong>e begrenzte Anzahl leicht erhältlicher Werkzeuge verfügen. Bei<br />

staatlichen <strong>und</strong> kommunalen <strong>Bau</strong>aufgaben ist zu beachten, dass E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen<br />

mit niedrigem Sicherheitsgrad (EMA, Grad 1) nicht zum E<strong>in</strong>satz<br />

kommen dürfen.<br />

Bei E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen mit niedrigem bis mittlerem Sicherheitsgrad<br />

(EMA, Grad 2) wird angenommen, dass Täter begrenzte Kenntnisse über<br />

EMA haben <strong>und</strong> allgeme<strong>in</strong> verfügbare Werkzeuge <strong>und</strong> tragbare Instrumente<br />

benutzen. Diese E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen entsprechen der Klasse A des<br />

B<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitlichen Pflichtenkataloges der Polizei, Anhang 1 bzw. der VdS<br />

Schadenverhütung.<br />

Bei E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen mit mittlerem bis hohem Sicherheitsgrad<br />

(EMA, Grad 3) wird angenommen, dass Täter mit EMA vertraut s<strong>in</strong>d <strong>und</strong><br />

über e<strong>in</strong>en umfassenden Werkzeugbestand <strong>und</strong> tragbare elektronische E<strong>in</strong>richtungen<br />

verfügen. Diese E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen entsprechen der Klasse B<br />

des B<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitlichen Pflichtenkataloges der Polizei, Anhang 1 bzw. der<br />

VdS Schadenverhütung.<br />

3


4<br />

Bei E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen mit hohem Sicherheitsgrad (EMA, Grad 4), bei<br />

denen Sicherheit Vorrang vor allen anderen Faktoren hat, wird angenommen,<br />

dass Täter die Fähigkeit <strong>und</strong> die Hilfsmittel besitzen, e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>bruch<br />

bis <strong>in</strong>s Detail zu planen <strong>und</strong> über e<strong>in</strong>e komplette Ausrüstung <strong>in</strong>klusive der<br />

Mittel zum Austausch <strong>von</strong> Anlageteilen der EMA verfügen. Diese E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen<br />

entsprechen der Klasse C des B<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitlichen Pflichtenkataloges<br />

der Polizei, Anhang 1 bzw. der VdS Schadenverhütung.<br />

Bei der Auswahl der Geräte ist zu beachten, dass die Leistungsmerkmale<br />

aller Anlageteile m<strong>in</strong>destens jeweils dem gewählten Grad der EMA oder der<br />

Unteranlage entsprechen (siehe 10.3).<br />

4.2 Überfallmeldeanlage (ÜMA)<br />

E<strong>in</strong>e ÜMA dient dem Personenschutz.<br />

Überfallmeldeanlagen müssen <strong>in</strong> ihrer Funktion gr<strong>und</strong>sätzlich EMA, Grad 3<br />

entsprechen. In Verb<strong>in</strong>dung mit E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen dürfen die Funktionen<br />

<strong>für</strong> Überfallmeldungen dem Sicherheitsgrad der E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage<br />

(Grad 2, Grad 3 oder Grad 4) entsprechen.<br />

4.3 Forderungen an die Errichter<br />

Errichter <strong>von</strong> EMA/ÜMA <strong>und</strong> GÜA müssen u. a. folgende Nachweise erbr<strong>in</strong>gen<br />

bzw. Anforderungen erfüllen:<br />

– Zertifizierter Errichter 1) <strong>von</strong> EMA/ÜMA oder Zulassung des zuständigen<br />

Landeskrim<strong>in</strong>alamtes. Über diese ist auch e<strong>in</strong> »Adressennachweis <strong>für</strong> Errichterunternehmen<br />

<strong>von</strong> Überfall- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen« erhältlich,<br />

<strong>in</strong> dem alle im jeweiligen B<strong>und</strong>esland zugelassenen Errichterunternehmen<br />

aufgeführt s<strong>in</strong>d.<br />

– Bei Anlagen mit Anschluss an die Polizei muss der Errichter zusätzlich die<br />

Bed<strong>in</strong>gungen der ÜEA-Richtl<strong>in</strong>ie 2) erfüllen.<br />

– Anerkennung des B<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitlichen Pflichtenkatalogs <strong>für</strong> Errichterfirmen<br />

<strong>von</strong> Überfall – <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen der Polizei.<br />

– Gegebenenfalls Sicherheitsbescheid des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isters <strong>für</strong> Wirtschaft<br />

<strong>für</strong> die im Auftrag beteiligten Mitarbeiter, entsprechend dem geforderten<br />

Geheimhaltungsgrad.<br />

1) zertifiziert durch e<strong>in</strong>e nach DIN EN 45011 zugelassene Akkreditierungsstelle<br />

2) Richtl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> Überfall – <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA)


EMA/ÜMA 2005<br />

– Bereitschaft die Instandhaltung nach DIN 31051, <strong>in</strong>sbesondere die Inspektion,<br />

Wartung, <strong>und</strong> Instandsetzung zu übernehmen ggf. den verwaltungseigenen<br />

Wartungsdienst auf Anforderung <strong>in</strong> die Instandhaltung anhand<br />

der erforderlichen Unterlagen e<strong>in</strong>zuweisen.<br />

– Instandsetzungsbeg<strong>in</strong>n nach DIN VDE 0833-3, wenn unzulässige Abweichungen<br />

vom Sollzustand der E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage festgestellt werden.<br />

– Unterhaltung e<strong>in</strong>es Änderungsdienstes, der zeichnerische <strong>und</strong> schriftliche<br />

Unterlagen über durchzuführende <strong>und</strong> durchgeführte schaltungstechnische<br />

Änderungen an e<strong>in</strong>er errichteten Gefahrenmeldeanlage unverzüglich<br />

zur Verfügung stellt.<br />

4.4 Überwachungsarten<br />

4.4.1 Außenhautüberwachung<br />

Überwachung e<strong>in</strong>es Gebäudes, Gebäudeteiles oder Raumes z. B. durch<br />

Überwachen der Türen, Fenster oder anderen Öffnungen auf Öffnen <strong>und</strong><br />

Durchbrechen <strong>und</strong> auf den Versuch des Durchbrechens der Wände, der<br />

Decken <strong>und</strong> des Fußbodens.<br />

Abbildung 3: Arten der Außenhautüberwachung<br />

Bei e<strong>in</strong>er Außenhautüberwachung ist es notwendig alle Öffnungen so zu<br />

überwachen, dass sicher gestellt wird, dass nach dem Scharf schalten e<strong>in</strong>es<br />

Bereichs dieser nicht mehr betreten werden kann (Zwangsläufigkeit).<br />

Wenn z. B. e<strong>in</strong> Fenster nur geschlossen ist (also zugeklappt) aber nicht<br />

5


6<br />

verschlossen (also verriegelt) besteht die Gefahr, dass das Fenster aufweht<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>en Falschalarm auslöst. Das Scharfschalten des Bereichs muss deshalb<br />

verh<strong>in</strong>dert werden.<br />

Zugänge zum Sicherungsbereich (Türen <strong>und</strong> Fenster) müssen durch Sabotage<br />

überwachte Melder auf Öffnen überwacht werden. Nach DIN VDE<br />

0833-3 s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> EMA Grad 3 Maßnahmen vorzusehen, die das Umgehen der<br />

Melder <strong>von</strong> außerhalb des Sicherungsbereiches erschweren; <strong>in</strong> EMA Grad 4<br />

s<strong>in</strong>d – zusätzlich zu den Maßnahmen des Grades 3 – Maßnahmen vorzusehen,<br />

die die Manipulation <strong>und</strong> die Überlistung <strong>von</strong> <strong>in</strong>nerhalb des Sicherungsbereiches<br />

erschweren <strong>und</strong> falls gefordert VdS-Richtl<strong>in</strong>ie 2311, Klasse C.<br />

Durchstiegüberwachung ist das Überwachen e<strong>in</strong>er Fläche auf Durchstieg<br />

e<strong>in</strong>er Person, z. B. Durchstieg durch e<strong>in</strong>e Wandöffnung.<br />

Durchgriffüberwachung ist die Überwachung e<strong>in</strong>er Fläche auf Durchgreifen.<br />

Es wird unterschieden zwischen:<br />

– Durchgriff mit e<strong>in</strong>er Hand, z. B. durch e<strong>in</strong>e Öffnung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Verglasung<br />

<strong>und</strong><br />

– Durchgriff mit Hilfswerkzeugen, z. B. durch e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Öffnung <strong>in</strong> der<br />

Verglasung mit e<strong>in</strong>em Drahthaken<br />

4.4.2 Objektüberwachung<br />

Überwachung e<strong>in</strong>es Gegenstandes auf Fremde<strong>in</strong>wirkungen, z. B. Tresor<br />

(Behältnissicherung), Kunstgegenstände (Bild, Statue).<br />

4.4.3 Fallenüberwachung<br />

Überwachung <strong>von</strong> Bereichen, welche die Täter mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

betreten.<br />

Für Fallenüberwachungen <strong>in</strong> Räumen werden vornehmlich Bewegungsmelder<br />

e<strong>in</strong>gesetzt. Je nach Überwachungsbereich der Melder, Anzahl <strong>und</strong><br />

Installationsort können Räume vollständig oder nur teilweise überwacht werden.<br />

Die Melder müssen so montiert werden, dass sie e<strong>in</strong> freies »Sichtfeld«<br />

über den zu überwachenden Bereich haben, da je nach Funktionspr<strong>in</strong>zip<br />

Gegenstände (z. B. Tische, Schränke, Waren) zu Abschattungen <strong>und</strong> damit<br />

zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung des Überwachungsbereiches führen können.<br />

Bewegungsmelder müssen fest <strong>und</strong> erschütterungsfrei montiert <strong>und</strong> so angeordnet<br />

werden, dass die wahrsche<strong>in</strong>liche Bewegungsrichtung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gl<strong>in</strong>gs<br />

<strong>in</strong> der empf<strong>in</strong>dlichsten Richtung des Melders liegt. Der Überwa-


EMA/ÜMA 2005<br />

chungsbereich <strong>und</strong> die Funktion der e<strong>in</strong>zelnen Bewegungsmelder müssen<br />

<strong>für</strong> den Betreiber der EMA überprüfbar se<strong>in</strong>. Die Anzeigen <strong>für</strong> die Prüffunktionen<br />

(Gehtestanzeige) müssen abschaltbar se<strong>in</strong>, sie dürfen nur <strong>für</strong> Prüfzwecke<br />

aktiviert werden.<br />

Manipulationen s<strong>in</strong>d an Bewegungsmeldern möglich (z. B. durch Abdecken,<br />

Überkleben) <strong>und</strong> lassen sich an manchen Bewegungsmeldern nur visuell<br />

<strong>und</strong> nicht automatisch erkennen. Die Durchführung <strong>von</strong> Funktionstests ist<br />

daher zw<strong>in</strong>gend erforderlich. Es gibt jedoch auch Bewegungsmelder, welche<br />

z. B. e<strong>in</strong>e Abdeckung erkennen <strong>und</strong> somit auswerten. Diese Ausführung<br />

sollte bei hohen Risiken e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

In Räumen mit ungünstigen Umgebungsbed<strong>in</strong>gungen können Melder mit<br />

unterschiedlichen Funktionspr<strong>in</strong>zipien <strong>und</strong> logischer Verknüpfung verwendet<br />

werden, z. B. passiver Infrarotmelder <strong>und</strong> Ultraschallmelder.<br />

Beachte: Beim E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> Bewegungsmeldern s<strong>in</strong>d Fenster<br />

auf Öffnen <strong>und</strong> auf Verschluss zu überwachen.<br />

4.4.4 Verschlussüberwachung<br />

Überwachung des verschlossenen Zustandes <strong>von</strong> Türen, Fenstern usw. zur<br />

Erreichung der Zwangsläufigkeit, z. B. mit Schließblechkontakten.<br />

4.4.5 Öffnungsüberwachung<br />

Türen <strong>und</strong> Fenster müssen durch sabotageüberwachte Melder auf Öffnen<br />

überwacht werden.<br />

Nach DIN VDE 0833-3 s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> EMA Grad 3 Maßnahmen vorzusehen, die das<br />

Umgehen der Melder <strong>von</strong> außerhalb des Sicherungsbereiches erschweren.<br />

In EMA Grad 4 s<strong>in</strong>d – zusätzlich zu den Maßnahmen des Grades 3 – Maßnahmen<br />

vorzusehen, die die Manipulation <strong>und</strong> die Überlistung <strong>von</strong> <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Sicherungsbereiches erschweren.<br />

4.4.6 Sabotageüberwachung<br />

Die Gehäuse aller Anlageteile (Zentrale, Melder, Schalte<strong>in</strong>richtungen, Verteiler<br />

usw.) s<strong>in</strong>d auf Öffnen zu überwachen. Zusätzlich s<strong>in</strong>d die Gehäuse der<br />

Schalte<strong>in</strong>richtungen sowie aller Anlageteile, die nicht im Sicherungsbereich<br />

untergebracht s<strong>in</strong>d, auf Durchbruch zu überwachen, ausgenommen Signalgeber<br />

<strong>für</strong> Externalarm.<br />

7


8<br />

Die Überwachungselemente der Sabotageerkennung müssen so <strong>in</strong> die<br />

Überwachungsmaßnahmen der EMA e<strong>in</strong>bezogen werden, dass e<strong>in</strong> Ansprechen<br />

im scharfen Zustand der EMA zu e<strong>in</strong>er Alarmierung führt. E<strong>in</strong> Ansprechen<br />

der Überwachungselemente im unscharfen Zustand der EMA muss zu<br />

e<strong>in</strong>er optischen <strong>und</strong> akustischen Anzeige sowie zu e<strong>in</strong>er Scharfschaltverh<strong>in</strong>derung<br />

führen.<br />

Meldergruppen <strong>für</strong> die Sabotageüberwachung dürfen nicht abschaltbar<br />

se<strong>in</strong>. Optische Anzeigen der Sabotageüberwachung dürfen nur durch den<br />

Instandhaltungsdienst rückstellbar se<strong>in</strong>.<br />

4.5 Zwangsläufigkeit<br />

Zwangsläufiges scharf schalten ist e<strong>in</strong> Verfahren, mit dem EMA erst dann<br />

scharf geschaltet werden können, wenn alle Zugänge zu dem jeweiligen Sicherungsbereich<br />

überwacht <strong>und</strong> verriegelt s<strong>in</strong>d. Die den scharf zu schaltenden<br />

Sicherungsbereich überwachenden Anlagenteile müssen sich im Normalzustand<br />

(Ruhezustand) bef<strong>in</strong>den. Sicherungsbereiche können erst dann<br />

betreten werden, wenn die Scharfschaltung zurückgenommen worden ist.<br />

4.6 Scharf-/Unscharfschaltung<br />

Die EMA muss über e<strong>in</strong>e Schalte<strong>in</strong>richtung zum Scharf-/Unscharfschalten<br />

verfügen, die nur durch berechtigte Personen betätigt werden kann. Das<br />

Betätigen der Schalte<strong>in</strong>richtung darf nicht zu e<strong>in</strong>em Falschalarm führen.<br />

Das Scharfschalten darf nur <strong>von</strong> außerhalb des Sicherungsbereiches möglich<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Die Zwangsläufigkeit der Bedienung (B<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitlicher Pflichtenkatalog<br />

der Polizei) muss durch die Zentrallogik sichergestellt werden. Die EMA darf<br />

erst nach Betätigung der Schalte<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> den Zustand »unscharf«<br />

übergehen.<br />

Scharf-/Unscharfschaltung ist nach DIN VDE 0833-3 je nach Grad mit mechanischer<br />

<strong>und</strong>/oder geistiger Schalte<strong>in</strong>richtung vorzusehen.<br />

Mechanische Schalte<strong>in</strong>richtung ist e<strong>in</strong>e Schalte<strong>in</strong>richtung, bei der die Betätigungsberechtigung<br />

mechanisch geprüft wird z. B. Schlüssel.


EMA/ÜMA 2005<br />

Geistige Schalte<strong>in</strong>richtung ist e<strong>in</strong>e Schalte<strong>in</strong>richtung, bei der die Betätigungsberechtigung<br />

mittels Zahlen- <strong>und</strong>/oder Buchstabenfolgen geprüft<br />

wird, z. B. E<strong>in</strong>gabe e<strong>in</strong>es Zahlencodes.<br />

4.7 Anzeige- <strong>und</strong> Prüfe<strong>in</strong>richtungen<br />

Die Funktion der e<strong>in</strong>zelnen Bewegungsmelder muss <strong>für</strong> den Betreiber der EMA<br />

prüfbar se<strong>in</strong>. Bei e<strong>in</strong>er Überprüfung des Überwachungsbereiches muss e<strong>in</strong>e<br />

Person, die sich an beliebiger Stelle <strong>in</strong>nerhalb des Überwachungsbereiches<br />

des Melders mit langsamer Schrittgeschw<strong>in</strong>digkeit bewegt, detektiert werden.<br />

Die Anzeigen <strong>für</strong> diese Prüffunktionen müssen abschaltbar se<strong>in</strong>; sie dürfen<br />

nur <strong>für</strong> Prüfzwecke aktiviert werden.<br />

E<strong>in</strong>bruchmelder, die aktive elektronische <strong>Bau</strong>teile enthalten, müssen so angeschaltet<br />

werden, dass <strong>für</strong> den Betreiber erkennbar ist, welche Melder im<br />

scharfgeschalteten Zustand ausgelöst haben. Es ist sicherzustellen, dass im<br />

unscharfen Zustand der EMA die Informationen über die Auslösung dieser<br />

Melder nicht verfälscht werden (z. B. beim Begehen des Sicherungsbereiches<br />

nach dem Unscharfschalten).<br />

Das Löschen dieser Informationen darf dem Betreiber möglich se<strong>in</strong>. Nicht<br />

gelöschte Informationen über die Auslösung der Melder müssen <strong>in</strong> die<br />

Zwangsläufigkeit der EMA e<strong>in</strong>bezogen werden; alternativ müssen diese Informationen<br />

mit dem Scharfschalten automatisch gelöscht werden.<br />

4.8 Leitungen<br />

Kabel, Schnüre <strong>und</strong> Leitungen sowie Verteiler s<strong>in</strong>d so zu <strong>in</strong>stallieren, dass<br />

e<strong>in</strong> unbefugtes oder unbeabsichtigtes Außerbetriebsetzen <strong>von</strong> GMA erschwert<br />

wird (z. B. Montage außerhalb des Handbereiches, verlegen der<br />

Leitungen unter Putz oder gleichwertige Maßnahmen wie Schutz vor Brande<strong>in</strong>wirkung).<br />

Leitungen <strong>von</strong> GMA müssen, soweit sie mit anderen Leitungen geme<strong>in</strong>sam<br />

verlegt s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> Verteilern besonders gekennzeichnet werden, sofern nicht<br />

besondere Gründe dieser Kennzeichnung ausdrücklich entgegenstehen.<br />

Wird der störungsfreie <strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> GMA durch die Mitbenutzung <strong>von</strong> Verteilern<br />

anderer <strong>Fernmeldeanlagen</strong> oder durch geme<strong>in</strong>same Leitungsführung<br />

mit diesen bee<strong>in</strong>trächtigt, so müssen die Leitungen der GMA über eigene<br />

Verteiler bzw. über getrennte Leitungswege geführt werden.<br />

9


20<br />

Leitungen s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> Sicherungsbereichen zu verlegen.<br />

Falls dies nicht möglich ist, s<strong>in</strong>d sie nicht sichtbar oder mechanisch<br />

ausreichend geschützt zu verlegen. Dazu gehört auch die Verb<strong>in</strong>dung zwischen<br />

EMA <strong>und</strong> Übertragungse<strong>in</strong>richtung (ÜE) sowie EMA <strong>und</strong> Schalte<strong>in</strong>richtungen.<br />

Anschlussdosen <strong>und</strong> Steckverb<strong>in</strong>dungen des Übertragungsnetzes müssen<br />

bei EMA Grad 3 <strong>und</strong> Grad 4 mit mechanisch stabilen Gehäusen abgedeckt<br />

werden oder dürfen <strong>in</strong> die ÜE e<strong>in</strong>gebaut werden.<br />

Beachte: Die Leitungen müssen zu den anzuschließenden Meldern<br />

passen. Da fabrikatsbed<strong>in</strong>gte Unterschiede möglich s<strong>in</strong>d, kann<br />

ke<strong>in</strong> bestimmter Leitungstyp sondern nur der Anwendungszweck<br />

vorgegeben werden. Die Herstellerangaben s<strong>in</strong>d zu beachten.


5 E<strong>in</strong>bruchmelder<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

E<strong>in</strong>bruchmelder werten zur Erkennung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>bruchversuches/E<strong>in</strong>bruchs<br />

geeignete physikalische Kenngrößen <strong>in</strong> dem zu überwachenden Bereich<br />

ständig oder <strong>in</strong> aufe<strong>in</strong>ander folgenden Zeit<strong>in</strong>tervallen aus.<br />

E<strong>in</strong>bruchmelder s<strong>in</strong>d so auszuwählen <strong>und</strong> anzuordnen, dass sie ihre Überwachungsaufgaben<br />

bei möglichst ger<strong>in</strong>ger Rate unerwünschter Meldungen<br />

erfüllen können <strong>und</strong> dabei e<strong>in</strong>e möglichst große Ansprechwahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

erreicht wird. Neben den E<strong>in</strong>bauh<strong>in</strong>weisen s<strong>in</strong>d besonders die E<strong>in</strong>satzh<strong>in</strong>weise<br />

bezüglich der Umgebungsbed<strong>in</strong>gungen zu beachten.<br />

E<strong>in</strong>bruchmelder dürfen nur <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> Sicherungsbereichen auf baulich<br />

e<strong>in</strong>wandfreiem, festem Untergr<strong>und</strong> <strong>in</strong>stalliert werden.<br />

5.1 Melder zur Außenhautüberwachung<br />

5.1.1 Melder zur Öffnungsüberwachung<br />

Magnetkontakte<br />

Sie bestehen aus e<strong>in</strong>em Reedkontakt, der mit dem Feld e<strong>in</strong>es Dauermagneten<br />

geschlossen gehalten wird. Bei Schwächung des Feldes durch Entfernen<br />

des Dauermagneten öffnet der Kontakt (Alarmkontakt). Sollen Magnetkontakte<br />

auch die Bee<strong>in</strong>flussung <strong>von</strong> Fremdfeldern detektieren, so besitzen<br />

sie e<strong>in</strong>en zweiten Reedkontakt (Sabotagekontakt), der alle<strong>in</strong> durch den Dauermagnet<br />

nicht geöffnet wird.<br />

Abbildung: Pr<strong>in</strong>zipskizze Magnetkontakt<br />

2


22<br />

Magnetkontakte eignen sich vorzugsweise zur Öffnungsüberwachung, können<br />

aber auch zur Verschlussüberwachung verwendet werden.<br />

Magnetkontakte s<strong>in</strong>d vorzugsweise verdeckt oder versenkt so e<strong>in</strong>zubauen,<br />

dass der Magnetfluss zwischen Magnet <strong>und</strong> Kontakt <strong>von</strong> außerhalb des Sicherungsbereichs<br />

nicht bee<strong>in</strong>flusst werden kann <strong>und</strong> Bewegungen <strong>von</strong> weniger<br />

als 10 mm nicht zur Meldung führen. Magnetkontakte müssen so an<br />

Fenstern <strong>und</strong> Türen angeordnet werden, dass jede Öffnungsart zur Meldung<br />

führt. Dabei bef<strong>in</strong>det sich der Magnet vorzugsweise am beweglichen Teil,<br />

während der Kontakt am Rahmen befestigt wird. Bei mehrflügeligen Fenstern<br />

<strong>und</strong> Türen muss je Flügel m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Magnetkontakt e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden. Abhängig <strong>von</strong> der Ausführungsart der Fenster <strong>und</strong> Türen s<strong>in</strong>d ggf.<br />

mehrere Magnetkontakte notwendig.<br />

Außenrollläden/Rolltore dürfen nur dann mit Magnetkontakten versehen<br />

werden, wenn die Rollläden/Rolltore arretierbar s<strong>in</strong>d. Der arretierte Zustand<br />

<strong>von</strong> Rollläden/Rolltoren ist <strong>in</strong> die Zwangsläufigkeit e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

5.1.2 Melder zur Durchbruchüberwachung<br />

Alarmgläser<br />

In Silikatglas oder <strong>in</strong> Verglasungen <strong>in</strong>tegrierte Überwachungsmaßnahmen<br />

z. B. Alarmdrahte<strong>in</strong>lagen <strong>in</strong> Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas (VSG), aufgedampfte<br />

Leiterschleifen auf E<strong>in</strong>scheibensicherheitsglas (ESG) oder auf der Oberfläche<br />

<strong>von</strong> Silikatglas montierte Sensoren sprechen auf das Durchbrechen der<br />

Verglasung <strong>und</strong> damit Unterbrechung des e<strong>in</strong>gelegten Drahtes oder der Leiterschleife<br />

an.<br />

Die durchbruchüberwachte Verglasung ist so e<strong>in</strong>zubauen, dass sie <strong>von</strong> außen<br />

nicht ohne Alarmauslösung aus dem Rahmen entfernt werden kann.<br />

Die Leitungszuführungen <strong>von</strong> Verglasungen mit Alarmdrahte<strong>in</strong>lagen oder<br />

aufgebrachte Leiterschleifen s<strong>in</strong>d gegen gewaltsame Zugriffe <strong>von</strong> außen<br />

mechanisch zu sichern (z. B. verdeckte Randanschlüsse). Bei Randanschlüssen<br />

ist auf e<strong>in</strong>e gute Isolierung der Anschlüsse gegen den Rahmen<br />

zu achten. Die Anschlüsse s<strong>in</strong>d mit geeigneten Dichtungsmitteln gegen e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gende<br />

Feuchtigkeit zu schützen. Die Anschlüsse bei Verglasungen mit<br />

Alarmdrahte<strong>in</strong>lagen müssen diagonal oder an den beiden Ecken der oberen<br />

Seite, bei Verglasungen mit aufgebrachten Leiterschleifen an der oberen<br />

Seite der Verglasung, angeordnet se<strong>in</strong>.


EMA/ÜMA 2005<br />

Aktive Glasbruchmelder<br />

Aktive Glasbruchmelder erzeugen <strong>in</strong> der Scheibe e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche oder<br />

diskont<strong>in</strong>uierliche akustische Schw<strong>in</strong>gung <strong>und</strong> überwachen diese. Durch<br />

Störung, z. B. Beschädigung der Scheibe, Auftreten <strong>von</strong> Sprüngen, Herausbrechen<br />

<strong>von</strong> Teilen, Ablösen des Melders, verändert sich diese Schw<strong>in</strong>gung<br />

<strong>und</strong> führt nach Auswertung zu e<strong>in</strong>er Meldung.<br />

Aktive Glasbruchmelder können z. B. zur Überwachung <strong>von</strong> Isolierglas,<br />

Strukturglas, <strong>Bau</strong>glas oder Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas (VSG) e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Die Glasbruchmelder s<strong>in</strong>d dabei <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>von</strong> dem verwendeten<br />

Glas auszuwählen. Der Überwachungsradius bei Normalglas beträgt ca.<br />

3,0 m, bei Verb<strong>und</strong>sicherheitsglas 1,5 m.<br />

Die zu überwachenden Verglasungen müssen mechanisch fest im Rahmen<br />

montiert se<strong>in</strong> (fachgerecht befestigt).<br />

Passive Glasbruchmelder<br />

Passive Glasbruchmelder s<strong>in</strong>d preiswerter als die zuvor beschriebenen aktiven<br />

Glasbruchmelder. Der Überwachungsradius beträgt bei Normalglas ca.<br />

3,0 m.<br />

Um Falschalarme zu vermeiden, sollten passive Glasbruchmelder nur an<br />

Scheiben außerhalb des Handbereiches verwendet werden. Bei der Montage<br />

ist darauf zu achten, dass e<strong>in</strong> Ablösen des Melders <strong>von</strong> der Scheibe<br />

bemerkt wird, da dies <strong>von</strong> dem Melder nicht als Störung erkannt wird.<br />

Passive Glasbruchmelder s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> EMA Grad 4 nicht zugelassen.<br />

Fadenzugkontakte<br />

Mechanisch wirkende Kontakte oder elektronische Sensoren (z. B. Piezoaufnehmer)<br />

werten e<strong>in</strong>e zusätzliche Be- oder Entlastung vorgespannter Seile<br />

aus, die zum Zwecke der Überwachung auf Durchstieg vor Gebäudeöffnungen<br />

(Lichtkuppeln, Lüftungse<strong>in</strong>lässe) außerhalb des Handbereichs gespannt<br />

wurden.<br />

Die Länge des Seiles darf maximal 3 m betragen, das Seil darf pro Kontakt<br />

nur zweimal umgelenkt werden. Der zulässige Abstand zwischen den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Seilen darf 100 mm nicht übersteigen. Kontakte, Umlenke<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>und</strong> Endbefestigungen dürfen nur auf festem Untergr<strong>und</strong> montiert <strong>und</strong><br />

<strong>von</strong> Stellen außerhalb des Sicherungsbereichs nicht erkennbar <strong>und</strong> nicht<br />

erreichbar se<strong>in</strong>.<br />

23


24<br />

Vibrationskontakte (Erschütterungsmelder)<br />

Sie enthalten <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> schw<strong>in</strong>gungsfähiges mechanisches System<br />

(Feder mit Trägheitsmasse).<br />

Bei starken Erschütterungen des Objektes, auf dem der Melder befestigt ist<br />

(z. B. Fenster, Gehäuse), wird e<strong>in</strong> elektrischer Kontakt geöffnet. Es erfolgt<br />

dann e<strong>in</strong>e Meldung. E<strong>in</strong>e begrenzte E<strong>in</strong>stellung der Empf<strong>in</strong>dlichkeit derartiger<br />

Melder ist gegeben. Vibrationskontakte sollten nur außerhalb des Handbereiches<br />

verwendet werden.<br />

Alarmdrahttapeten, Drahtbespannungen <strong>und</strong> Kunststofffolien mit Alarmdrahte<strong>in</strong>lage<br />

Hierbei werden <strong>von</strong> e<strong>in</strong>em Überwachungsstrom durchflossene – <strong>in</strong> der Regel<br />

mäanderförmig – oder parallel verlaufende Drähte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Fläche (z. B.<br />

Tür/Wand) auf Durchtrennen überwacht.<br />

Der Abstand der Drähte muss auf den Überwachungszweck abgestimmt<br />

se<strong>in</strong> (zwischen 10 <strong>und</strong> 100 mm). So sollte <strong>für</strong> die Durchbruchüberwachung<br />

<strong>von</strong> Türen der Leiterabstand nicht größer als 25 mm se<strong>in</strong>. Der überwachte<br />

Übertragungsweg muss zweiadrig durchgeschleift werden. Die Lage der<br />

Leiter <strong>und</strong> der Anschlüsse darf <strong>von</strong> außen nicht erkennbar se<strong>in</strong>.<br />

Alarmdrahtbespannungen müssen so aufgebracht se<strong>in</strong>, dass sie <strong>von</strong> außen<br />

nicht ohne Beschädigung entfernt werden können, (z. B. durch Verkleben,<br />

E<strong>in</strong>betten). Platten als Träger der Alarmdrahte<strong>in</strong>lage müssen auf Abheben<br />

überwacht werden.<br />

5.1.3 Melder zur Verschlussüberwachung<br />

Schließblechkontakte (Riegelkontakte)<br />

Sie bestehen aus e<strong>in</strong>em am Schließblech angeordneten Kontakt, der bei<br />

Verriegelung des Schlosses durch den Riegel betätigt wird <strong>und</strong> dienen der<br />

Verschlussüberwachung. Schließblechkontakte werden nur zur Sicherstellung<br />

der Zwangsläufigkeit benutzt.<br />

Sie s<strong>in</strong>d so zu montieren, dass der Betätigungsmechanismus nicht durch<br />

Umwelte<strong>in</strong>flüsse bee<strong>in</strong>trächtigt werden kann. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Schließblechkontakte<br />

so zu justieren, dass e<strong>in</strong>e sichere Funktion unter Berücksichtigung<br />

der Toleranzen <strong>von</strong> Türen <strong>und</strong> Fenstern auch bei unterschiedlichen<br />

Umgebungsbed<strong>in</strong>gungen sichergestellt ist.


EMA/ÜMA 2005<br />

Der Schließblechkontakt darf erst dann ansprechen, wenn e<strong>in</strong> Verriegeln<br />

des überwachten Verschlusssystems erfolgt ist.<br />

Bei mehrflügeligen Türen mit zusätzlichen Verschlusse<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> bei<br />

Türen mit mehreren Schlössern s<strong>in</strong>d alle Verschlusssysteme zu überwachen.<br />

5.2 Melder zur Fallenüberwachung<br />

Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder<br />

Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder s<strong>in</strong>d die am häufigsten e<strong>in</strong>gesetzten Bewegungsmelder.<br />

Sie empfangen reflektierte oder abgestrahlte Infrarotenergie.<br />

Der Melder detektiert Temperaturunterschiede zwischen H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong><br />

(z. B. Wand) <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Person, die den Überwachungsbereich betritt oder<br />

verlässt <strong>und</strong> wertet diesen zur Meldung aus. Sie s<strong>in</strong>d besonders empf<strong>in</strong>dlich,<br />

wenn sich der zu erkennende Körper parallel zu dem Melder bewegt.<br />

Der Überwachungsbereich wird durch Wände, Glasscheiben, Türen usw.<br />

scharf begrenzt. Mehrere Melder bee<strong>in</strong>flussen sich nicht; so ist der E<strong>in</strong>satz<br />

mehrerer Melder (siehe Abbildung 4) im gleichen Raum, auch mit überschneidenden<br />

Wirkbereichen möglich.<br />

Der zu überwachende Bereich muss frei <strong>von</strong> H<strong>in</strong>dernissen <strong>und</strong> Störquellen<br />

se<strong>in</strong>, z. B.:<br />

– Zugluft, Luftturbulenzen (z. B. Lüftungse<strong>in</strong>- oder -austritte)<br />

– direkter oder <strong>in</strong>direkter E<strong>in</strong>strahlung <strong>von</strong> Licht (z. B. Sonne, Sche<strong>in</strong>werfer)<br />

– sich ändernden Wärmequellen (z. B. Heizkörper)<br />

– Infrarotquellen (z. B. Glühlampen), die im scharfgeschalteten Zustand der<br />

EMA e<strong>in</strong>- oder ausgeschaltet werden können<br />

– Ausrichtung nicht auf Außenfenster, Außentüren oder Außentore<br />

– <strong>in</strong> Räumen mit Fußbodenheizung kann der E<strong>in</strong>satz zu Problemen führen,<br />

daher sollte auf den E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> derartigen Räumen verzichtet werden.<br />

25


26<br />

Abbildung 4: Zusammenwirken zwei sich überdeckender, räumlich<br />

wirkender Infrarot-Bewegungsmelder<br />

Es gibt Melder <strong>für</strong> unterschiedliche Überwachungsaufgaben, z. B.:<br />

– Melder <strong>für</strong> die Überwachung <strong>von</strong> langen Fluren <strong>und</strong> Gängen (Abbildung 5)<br />

– Melder <strong>für</strong> die Überwachung <strong>von</strong> Räumen (Abbildung 6)<br />

– Melder <strong>für</strong> die Überwachung <strong>von</strong> Durchgängen, kle<strong>in</strong>eren Flächen<br />

(z. B. Fenster u. Türen) u. Objekten (z. B. VS-Verwahrgelass)<br />

– Melder <strong>für</strong> Deckenmontage mit e<strong>in</strong>em Erfassungsbereich <strong>von</strong> 360° zur<br />

Überwachung <strong>von</strong> Räumen (Abbildung 7)


EMA/ÜMA 2005<br />

Abbildung 5: Melder <strong>für</strong> die Überwachung <strong>von</strong> langen Fluren <strong>und</strong> Gängen<br />

Abbildung 6: Melder <strong>für</strong> die Überwachung <strong>von</strong> Räumen<br />

27


28<br />

Abbildung 7: Melder <strong>für</strong> Deckenmontage<br />

Ultraschall-Bewegungsmelder<br />

Ultraschall-Bewegungsmelder s<strong>in</strong>d besonders empf<strong>in</strong>dlich, wenn sich der zu<br />

erkennende Körper auf den Melder zu oder <strong>von</strong> ihm weg bewegt. Alle im Überwachungsbereich<br />

bef<strong>in</strong>dlichen Gegenstände müssen bewegungslos se<strong>in</strong>.<br />

Ultraschall-Bewegungsmelder dürfen nicht <strong>in</strong>stalliert werden:<br />

– h<strong>in</strong>ter Vorhängen<br />

– im Bereich <strong>von</strong> Lüftungse<strong>in</strong>- <strong>und</strong> -austritten<br />

– im Bereich <strong>von</strong> Warmluft-Heizungsanlagen<br />

– <strong>in</strong> der Nähe <strong>von</strong> Schallquellen<br />

In Räumen wo kapazitive Feldänderungsmelder <strong>in</strong>stalliert s<strong>in</strong>d, dürfen Ultraschall-Bewegungsmelder<br />

nur dann e<strong>in</strong>gesetzt werden, wenn ke<strong>in</strong>e Gefahr<br />

der gegenseitigen Bee<strong>in</strong>flussung besteht. In Räumen <strong>in</strong> denen Körperschallmelder<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden, dürfen sie gr<strong>und</strong>sätzlich nicht verwendet werden.<br />

Mehrere Melder dürfen nur dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raum <strong>in</strong>stalliert werden, wenn<br />

ihre Sender synchronisiert oder so frequenzstabil s<strong>in</strong>d, dass e<strong>in</strong>e gegenseitige<br />

negative Bee<strong>in</strong>flussung ausgeschlossen ist.


EMA/ÜMA 2005<br />

Dual-Bewegungsmelder<br />

Dual-Bewegungsmelder nennt man solche Melder, die Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder<br />

<strong>und</strong> Ultraschall-Bewegungsmelder oder Passiv-Infrarot-<br />

Bewegungsmelder <strong>und</strong> Mikrowellen-Bewegungsmelder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gehäuse<br />

vere<strong>in</strong>en.<br />

Da immer zwei auslösende Faktoren vorhanden se<strong>in</strong> müssen, wird das Fehlalarmrisiko<br />

m<strong>in</strong>imiert. Dies hat jedoch auch zur Folge, dass die Empf<strong>in</strong>dlichkeit<br />

dieser Melder gem<strong>in</strong>dert ist. Sie werden <strong>in</strong> Bereichen mit hohem<br />

Falschalarmrisiko e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Infrarot-Lichtschranken<br />

Infrarot-Lichtschranken werden <strong>für</strong> folgende Anwendungen e<strong>in</strong>gesetzt:<br />

– Fallensicherung<br />

– Durchstiegüberwachung<br />

– Durchgriffüberwachung<br />

Der Abstand der Lichtschranken muss dem jeweiligen Anwendungsfall angepasst<br />

werden (z. B. Durchstiegüberwachung max. 30 cm).<br />

Infrarot-Lichtschranken s<strong>in</strong>d erschütterungsfrei zu <strong>in</strong>stallieren <strong>und</strong> so auszurichten,<br />

dass e<strong>in</strong>e Reduzierung der Empfänger-E<strong>in</strong>strahlung um 60% noch<br />

zu ke<strong>in</strong>er Meldung führt. Sender <strong>und</strong> Empfänger <strong>von</strong> Infrarot-Lichtschranken<br />

sollten <strong>von</strong> außerhalb des Sicherungsbereichs nicht erkennbar se<strong>in</strong> <strong>und</strong><br />

Empfänger dürfen nicht direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt se<strong>in</strong>. Bei<br />

der Installation <strong>von</strong> Infrarot-Lichtschranken s<strong>in</strong>d störende Bee<strong>in</strong>flussungen<br />

wie starke Luftströmungen, Staub <strong>und</strong> schneller Temperaturwechsel zu beachten.<br />

Bei Infrarot-Lichtschranken ist zu beachten, dass diese häufig nicht <strong>von</strong> der<br />

E<strong>in</strong>bruchmelderzentrale mit Energie versorgt werden sondern e<strong>in</strong>en separaten<br />

Stromanschluss benötigen. Dieser Stromanschluss ist bei der Ersatzstromversorgung<br />

zu berücksichtigen.<br />

29


30<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Abbildung 8: Infrarot-Lichtschranken zur Durchstiegüberwachung<br />

5.3 Melder zur Objektüberwachung<br />

Melder zur Objektüberwachung dienen zur Überwachung e<strong>in</strong>zelner Objekte<br />

(z. B. Geldschrank, Kunstgegenstand).<br />

Körperschallmelder<br />

Körperschallmelder eignen sich <strong>für</strong> die Überwachung <strong>von</strong> Wand-, Decken-<br />

<strong>und</strong> Fußbodenflächen fester Gebäudeteile. Körperschallmelder erfassen<br />

Schw<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> festen Gebäudeteilen (z. B. betonierte Wände, Stahlkonstruktionen<br />

mit Beton oder Panzerschränke), die <strong>von</strong> zerstörenden Werkzeugen<br />

erzeugt werden <strong>und</strong> werten sie <strong>in</strong> geeigneter Form aus. Kurzzeitige<br />

starke Schallimpulse (z. B. e<strong>in</strong>er Sprengung) führen ebenso zur Auslösung<br />

der Melder.<br />

Die notwendige Schallleitfähigkeit der Gebäudeteile muss durch Überprüfung<br />

sichergestellt werden (Ermittlung der erforderlichen Schallübertragung<br />

der Flächen vor Montage der Melder, Überprüfung auf evtl. vorhandene<br />

Risse <strong>und</strong> Dehnungsfugen usw.). Umwelte<strong>in</strong>flüsse (benachbarte Werkstätten,<br />

Aufzüge, Lüftungsanlagen, Wasserleitungen, Straßen- <strong>und</strong> Schienenverkehr<br />

usw.) s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen (Reduzierung der Empf<strong>in</strong>dlichkeit,


EMA/ÜMA 2005<br />

Erhöhung der Melderanzahl <strong>in</strong>folge verm<strong>in</strong>dertem Überwachungsradius).<br />

Körperschallmelder s<strong>in</strong>d durch geeignete Maßnahmen vor Feuchtigkeitse<strong>in</strong>flüssen<br />

zu schützen (Funktion der Melder kann durch Schwitzwasser bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

werden). Falschalarme s<strong>in</strong>d bei dem E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> Schlagbohrmasch<strong>in</strong>en<br />

<strong>in</strong> gut schallleitenden Gebäuden möglich.<br />

In Tresorräumen oder VS-Anlagen <strong>in</strong>stallierte Körperschallmelder müssen<br />

<strong>von</strong> e<strong>in</strong>er geeigneten Stelle aus <strong>für</strong> den Betreiber der EMA prüfbar se<strong>in</strong> (z. B.<br />

Prüfgenerator). Prüfgeneratoren <strong>für</strong> Körperschall müssen auf dem zu überwachenden<br />

Medium <strong>in</strong>stalliert werden.<br />

Bei der Überwachung <strong>von</strong> e<strong>in</strong>fachen Wertbehältnissen (e<strong>in</strong>wandige Stahlschränke)<br />

durch Körperschallmelder <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Bewegungsmeldern<br />

ist zu beachten, dass Körperschallmelder ggf. durch Ultraschall-Bewegungsmelder,<br />

<strong>in</strong> ihrer Funktion bee<strong>in</strong>flusst werden können.<br />

Elektromechanische Kontakte (Mikroschalter)<br />

Sie eignen sich vorzugsweise zur Abhebeüberwachung <strong>von</strong> Gegenständen<br />

<strong>und</strong> Öffnungsüberwachung <strong>von</strong> Behältnissen.<br />

Bei der Abhebeüberwachung <strong>von</strong> Gegenständen muss die Position des Gegenstandes<br />

e<strong>in</strong>deutig festgelegt se<strong>in</strong>.<br />

Bildermelder<br />

Bildermelder eignen sich zur Überwachung <strong>von</strong> Gegenständen die aufgehängt<br />

werden.<br />

Sie bestehen <strong>in</strong> der Regel aus e<strong>in</strong>em piezoelektrischen Wandler, der kle<strong>in</strong>ste<br />

Kraftänderungen am Aufhängeseil erfasst <strong>und</strong> auswertet.<br />

Der Abstand zwischen Anhängepunkt <strong>und</strong> Objekt sollte möglichst kle<strong>in</strong> gehalten<br />

werden <strong>und</strong> das Seil darf auf ke<strong>in</strong>en scharfen Kanten aufliegen, dabei<br />

ist besonders darauf zu achten, dass die Kräfte nur senkrecht auf den Melder<br />

e<strong>in</strong>wirken dürfen.<br />

Kapazitive Feldänderungsmelder<br />

Kapazitive Feldänderungsmelder eignen sich <strong>in</strong>sbesondere <strong>für</strong> die Überwachung<br />

<strong>von</strong> Wertbehältnissen <strong>und</strong> anderen E<strong>in</strong>zelobjekten (z. B. Bilder).<br />

Durch besondere Elektroden-Anordnungen lassen sich auch Flächen oder<br />

Räume überwachen.<br />

3


32<br />

Überwachung <strong>von</strong> Gegenständen aus elektrisch leitenden Materialien<br />

E<strong>in</strong>e zu überwachende Elektrodenanordnung (z. B. Wertbehältnis <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Metalltapete) bildet geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>en elektrischen Kondensator, der an e<strong>in</strong>e<br />

Auswertee<strong>in</strong>richtung angeschlossen wird. Die durch das Annähern <strong>von</strong> z. B.<br />

Personen verursachte Bee<strong>in</strong>flussung des elektrischen Feldes führt zu e<strong>in</strong>er<br />

Meldung.<br />

Der Boden, die Decke <strong>und</strong> die angrenzenden Wände müssen mit Metallblech,<br />

Metallfolie oder Drahtgeflecht abgeschirmt werden. Alle nicht <strong>in</strong> die<br />

Elektrodenanordnung e<strong>in</strong>bezogenen Metallteile s<strong>in</strong>d zu verb<strong>in</strong>den <strong>und</strong> geme<strong>in</strong>sam<br />

zu erden. In der Nähe bef<strong>in</strong>dliche metallische Gegenstände (z. B.<br />

Heizkörper, Wasserrohre) müssen mit der Abschirmung verb<strong>und</strong>en se<strong>in</strong>.<br />

Überwachung <strong>von</strong> Gegenständen aus elektrisch nicht leitenden Materialien<br />

Objekte aus nicht leitenden Materialien (z. B. Bilder) können durch Aus- bzw.<br />

Verkleiden mit leitenden Materialien (z. B. Metallfolie) oder durch geeignete<br />

Platzierung im Feld, ebenfalls überwacht werden. Die Anzahl der zu überwachenden<br />

Objekte richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Anschlusskapazitäten<br />

des Feldänderungsgerätes. Je nach Empf<strong>in</strong>dlichkeitse<strong>in</strong>stellung<br />

kann e<strong>in</strong>e Meldung schon bei Annährung e<strong>in</strong>er Person oder erst bei Berühren<br />

des Objektes ausgelöst werden.


6 Überfallmelder<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Überfallmelder ermöglichen die weitgehend unbemerkte Auslösung e<strong>in</strong>es<br />

Alarms im Falle e<strong>in</strong>er Bedrohung. Sie s<strong>in</strong>d immer manuell zu betätigen <strong>und</strong><br />

s<strong>in</strong>d entweder als Handmelder, Fußmelder, Geldsche<strong>in</strong>kontakt oder als bestimmte<br />

E<strong>in</strong>gaben bei geistigen Schalte<strong>in</strong>richtungen ausgeführt.<br />

Es ist zu beachten, dass e<strong>in</strong> unbeabsichtigtes Betätigen ebenso wie die Verwechslung<br />

mit anderen Schaltern möglichst auszuschließen ist.<br />

Nach dem Auslösen <strong>von</strong> Überfallmeldern muss erkennbar se<strong>in</strong>, welche Melder<br />

betätigt wurden.<br />

Überfallmelder s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ausreichender Anzahl <strong>in</strong> gefährdeten Bereichen oder<br />

an Orten mit E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> gefährdete Bereiche anzubr<strong>in</strong>gen, z. B. Kassenräume<br />

(siehe Unfallverhütungsvorschrift »Kassen« 3) <strong>und</strong> vergleichbare länderspezifische<br />

Regelungen), Wachen, Vernehmungsräume oder Haftraumbereiche.<br />

Sie sollen <strong>für</strong> Fremde nicht erkennbar <strong>und</strong> so angeordnet se<strong>in</strong>, dass der Täter<br />

die Betätigung <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e am Überfallmelder vorhandene Auslösekennung<br />

nicht wahrnehmen kann.<br />

3) GUV-V C9 – Herausgegeben vom B<strong>und</strong>esverband der Unfallkassen www.unfallkassen.de<br />

33


7 Geländeüberwachungsanlagen (GÜA)<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Geländeüberwachungsanlagen bieten <strong>für</strong> sich alle<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>en Schutz gegen<br />

den Täter. Die Schutzwirkung wird erst im Zusammenspiel <strong>von</strong> baulichen,<br />

sicherheitstechnischen <strong>und</strong> organisatorischen Maßnahmen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

mit der Meldung aus der GÜA, erzielt.<br />

GÜA überwachen e<strong>in</strong>en abgegrenzten Bereich im Freien auf E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen,<br />

Ausbruch bzw. E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gversuche.<br />

Abbildung 9: Systematik – Arten der Geländeüberwachung<br />

Bei der <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> Ausführung <strong>von</strong> GÜA ist die Auswahl der Melder, deren<br />

räumliche Anordnung sowie die logische Verknüpfung die wichtigste Aufgabe.<br />

Besondere Sorgfalt ist der Wahl der physikalischen Funktionsart <strong>in</strong><br />

Abhängigkeit <strong>von</strong> den jeweiligen Umwelte<strong>in</strong>flüssen zu widmen.<br />

Bei GÜA ist es schwierig auf Gr<strong>und</strong> der im Freien auftretenden Störfaktoren<br />

e<strong>in</strong>e Anlage zu errichten, die<br />

– e<strong>in</strong>e genügend hohe Erfassungswahrsche<strong>in</strong>lichkeit <strong>von</strong> E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gversuchen<br />

sicherzustellen <strong>und</strong><br />

– e<strong>in</strong>e möglichst niedrige Rate <strong>von</strong> Störungen <strong>und</strong> Falschalarmen aufweist.<br />

Um die vorstehenden Forderungen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit den Schutzzielen der<br />

Gefährdungsanalyse zu br<strong>in</strong>gen, sollten GÜA wegen der möglichen Reduzierung<br />

<strong>von</strong> Falschalarmen im Allgeme<strong>in</strong>en mit m<strong>in</strong>destens zwei Melder-<br />

35


36<br />

arten unterschiedlicher physikalischer Funktion ausgestattet se<strong>in</strong>. Wegen<br />

der nicht vermeidbaren Störungen <strong>und</strong> Falschalarme sollten Videoüberwachungssysteme<br />

(siehe Abschnitt 8) vorgesehen werden.<br />

Der E<strong>in</strong>satz bzw. die Auswahl <strong>von</strong> Meldern <strong>für</strong> die Geländeüberwachung<br />

ist nicht nur <strong>von</strong> dem Ergebnis der Gefährdungsanalyse <strong>und</strong> damit <strong>von</strong> der<br />

Bedrohung oder dem Täterbild, sondern auch <strong>von</strong> den ortsspezifischen Umgebungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

abhängig.<br />

Zu beachtende E<strong>in</strong>flüsse s<strong>in</strong>d:<br />

– Topographie, z. B. Straßen, Hügel, Kanäle, Moor,<br />

– Vegetation, z. B. Bäume, Sträucher, Wurzelwerk,<br />

– Tiere, z. B. R<strong>in</strong>der, Wild, Vögel, Kle<strong>in</strong>tiere, Insekten,<br />

– Witterungsverhältnisse, z. B. W<strong>in</strong>d, Regen, Schnee, Nebel,<br />

– Bodenbeschaffenheit, z. B. Fels, Sand, Lehm, Wiese,<br />

– Elektromagnetische Felder, starker Verkehr, Kettenfahrzeuge, Personen,<br />

etc.<br />

Alle Anlagenkomponenten im Außenbereich s<strong>in</strong>d mit Überspannungsschutz<br />

(siehe 14) zu versehen.<br />

Sonderbauweisen werden im Folgenden nicht weiter behandelt.<br />

7.1 Öffnungsüberwachung<br />

In der Regel wird e<strong>in</strong>e mechanische Bewegung der zu überwachenden E<strong>in</strong>richtung<br />

auf e<strong>in</strong>en Schalter übertragen, der beim Umschalten oder bei Überschreitung<br />

e<strong>in</strong>er vorgegebenen Toleranzgröße e<strong>in</strong>e Meldung auslöst. Dazu<br />

werden Öffnungs- <strong>und</strong> Kontaktmelder e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Bei der Projektierung ist auf die Wetter- bzw. Korrosionsbeständigkeit <strong>und</strong> je<br />

nach den sonstigen Umweltbed<strong>in</strong>gungen auch auf Störungs- <strong>und</strong> Erschütterungsfestigkeit<br />

zu achten.<br />

7.2 Streckenüberwachung<br />

Streckenüberwachung erfolgt mittels Infrarot-Lichtschranken.<br />

Da e<strong>in</strong>zelne Streckenmelder relativ e<strong>in</strong>fach zu überw<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d, werden<br />

diese Melder deshalb getarnt <strong>in</strong>stalliert oder als so genannte Mehrl<strong>in</strong>iensysteme<br />

zu e<strong>in</strong>er Flächenüberwachung erweitert.


EMA/ÜMA 2005<br />

Die Leistungsänderung e<strong>in</strong>es Infrarot-Lichtstrahls, der permanent oder gepulst<br />

<strong>von</strong> e<strong>in</strong>em Sender abgestrahlt wird, wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Empfänger ausgewertet<br />

<strong>und</strong> ab e<strong>in</strong>em def<strong>in</strong>ierten Abfall als Meldung bewertet.<br />

<br />

Abbildung 10: Streckenüberwachung mittels Infrarot-Lichtschranke<br />

7.3 Flächenüberwachung<br />

E<strong>in</strong>e Flächenüberwachung wird aus mehreren IR-Sendern <strong>und</strong> Empfängern,<br />

die entweder parallel oder diagonal gegenüberliegend an den Enden e<strong>in</strong>er<br />

Überwachungsstrecke <strong>in</strong> Säulen montiert s<strong>in</strong>d, durchgeführt.<br />

E<strong>in</strong> Täter wird, bei richtig konzipierten Abständen, e<strong>in</strong>en IR-Strahl unterbrechen<br />

<strong>und</strong> damit e<strong>in</strong>e Meldung auslösen (siehe Abbildung 11).<br />

Da der Strahlenverlauf unsichtbar ist, eignen sich IR-Lichtschranken als Fallensicherungen<br />

vor E<strong>in</strong>gängen, E<strong>in</strong>fahrten oder auch zur R<strong>und</strong>-um-Absicherung<br />

e<strong>in</strong>es begrenzten Areals.<br />

Die maximal nutzbare Länge e<strong>in</strong>er IR-Strecke richtet sich nach der Puls-<br />

oder Permanentleistung des Senders, der e<strong>in</strong>gestellten Empf<strong>in</strong>dlichkeit, der<br />

zu erwartenden Nebellagen etc.<br />

Bei der Installation <strong>von</strong> mehreren IR-Strecken ist auf die Überlappung der<br />

e<strong>in</strong>zelnen Strecken <strong>und</strong> auch auf e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelidentifizierung der Melder zu<br />

achten.<br />

37


38<br />

Das System muss über e<strong>in</strong>e Öffnungs-, Verdrehungs- <strong>und</strong> Abdecküberwachung<br />

verfügen.<br />

Bewegungen <strong>und</strong> Erschütterungen der Säulen müssen ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der relativ empf<strong>in</strong>dlichen L<strong>in</strong>sensysteme müssen die IR-Strahler/<br />

Empfänger <strong>in</strong> den Säulen gegen Feuchtigkeit <strong>und</strong> Kondensation, Frost oder<br />

auch Kle<strong>in</strong>tiere geschützt werden.<br />

<br />

Abbildung 11: Flächenüberwachung mittels Infrarot-Lichtschranken


8 Videoüberwachung<br />

8.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Videoüberwachungse<strong>in</strong>richtungen (CCTV-Anlagen) werden <strong>in</strong> der Regel mit<br />

e<strong>in</strong>er Detektionse<strong>in</strong>richtung komb<strong>in</strong>iert. Diese erkennt e<strong>in</strong>en potentiellen<br />

E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gl<strong>in</strong>g <strong>und</strong> alarmiert das Überwachungspersonal. Gleichzeitig können<br />

die Bilder e<strong>in</strong>er Kamera, die den detektierten Bereich erfasst, automatisch<br />

aufgezeichnet werden. Die Detektion kann z. B. durch Lichtschranken oder<br />

Überwachungse<strong>in</strong>richtungen, die Veränderungen im Bild<strong>in</strong>halt registrieren<br />

(Bildauswertungssystem), erfolgen.<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Videoüberwachungssysteme dienen der Verifizierung der Meldungen, der<br />

Beobachtung der überwachten Meldebereiche <strong>und</strong> auch ggf. der optischen<br />

Täterverfolgung. Sie sollten zur Unterstützung e<strong>in</strong>er GÜA e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

8.2 <strong>Planung</strong> e<strong>in</strong>er Videoüberwachungsanlage<br />

Bei der <strong>Planung</strong> e<strong>in</strong>er Videoüberwachungsanlage ist immer der jeweilige<br />

E<strong>in</strong>zellfall zu betrachten. Um e<strong>in</strong>e sachgerechte Lösung zu planen s<strong>in</strong>d die<br />

folgenden Punkte zu klären:<br />

– Was soll überwacht werden?<br />

– Ist die Anlage <strong>für</strong> Außen- oder Innenüberwachung vorgesehen?<br />

– Soll die Überwachung offen oder verdeckt erfolgen?<br />

– Soll das Objekt flächendeckend oder nur schwerpunktmäßig überwacht<br />

werden?<br />

– Welche Qualität der Komponenten (Kameras, Objektive, Beleuchtungsanlage<br />

etc.) ist vorzusehen?<br />

– Welche ergänzenden organisatorischen Maßnahmen s<strong>in</strong>d notwendig?<br />

Beachte: Wenn mit der Videoüberwachungsanlage e<strong>in</strong>e Leistungskontrolle<br />

der Mitarbeiter möglich ist, muss die Personalvertretung beteiligt<br />

werden.<br />

Wenn mit der Videoüberwachungsanlage öffentliche Bereiche<br />

überwacht werden können, muss der zuständige Beauftragte <strong>für</strong><br />

den Datenschutz beteiligt werden.<br />

Weitere <strong>H<strong>in</strong>weise</strong> s<strong>in</strong>d der DIN EN 50132-7 Alarmanlagen – CCTV-Überwachungsanlagen<br />

<strong>für</strong> Sicherheitsanwendungen – Teil 7: Anwendungsregeln,<br />

dem »<strong>Planung</strong>shandbuch der Videotechnik« 4) sowie der VdS-Richtl<strong>in</strong>ie 2366<br />

– Videoüberwachungsanlagen, <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bau – zu entnehmen.<br />

4) Hrsg. Verband der Sicherheitstechnik e.V.<br />

39


8.3 Systembestandteile<br />

40<br />

Videoüberwachungssysteme bestehen aus:<br />

– Kamera mit hochwertigem Objektiv <strong>und</strong> Belichtungsregelung<br />

– Beleuchtungsanlage<br />

– Übertragungsleitungen, Verteilern<br />

– Bedienfeld <strong>in</strong>kl. Monitor/-e<br />

– Detektionse<strong>in</strong>richtung<br />

Zusätzlich können e<strong>in</strong>gesetzt werden:<br />

– Mast <strong>und</strong> Wetterschutzgehäuse<br />

– Videokreuzschiene oder andere geeignete E<strong>in</strong>richtungen<br />

zur Bildverteilung<br />

– Automatiksteuerung<br />

– Bildspeicher mit Ausgabe <strong>für</strong> externe Verwendung<br />

– Drucker<br />

– Bildauswertungssystem<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Abbildung 12: Systemdarstellung e<strong>in</strong>er Videoüberwachungsanlage


EMA/ÜMA 2005<br />

Bilderzeugung, Aufbau <strong>und</strong> Wiedergabe sollten m<strong>in</strong>destens den CCIR-Empfehlungen<br />

<strong>für</strong> das Öffentliche Fernsehen entsprechen, d. h. 625 Zeilen pro<br />

Bild <strong>und</strong> 50 Halbbilder pro Sek<strong>und</strong>e.<br />

8.3.1 Kamera<br />

Kameras müssen an die unterschiedlichen Lichtverhältnisse des Tag- <strong>und</strong><br />

Nachtbetriebes <strong>und</strong> an den Überwachungsbereich angepasst se<strong>in</strong>. Kameras<br />

<strong>für</strong> die Außenüberwachung müssen <strong>für</strong> unterschiedliche Witterungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

geeignet se<strong>in</strong>.<br />

Die Bildauflösung der Kamera muss m<strong>in</strong>destens 405.000 Pixel betragen<br />

(Fernsehqualität).<br />

8.3.2 Wetterschutzgehäuse <strong>und</strong> Mast<br />

Kameras s<strong>in</strong>d soweit notwendig vor Witterungse<strong>in</strong>flüssen durch z. B. beheizbares<br />

Wetterschutzgehäuse zu schützen.<br />

Der Mast muss korrosionsbeständig so stabil ausgeführt se<strong>in</strong>, dass das Bild<br />

durch Bewegungen des Mastes nicht bee<strong>in</strong>flusst wird <strong>und</strong> fest verankert se<strong>in</strong>.<br />

Die Befestigungshöhe der Kamera am Mast (möglichst außerhalb des Handbereichs)<br />

ist mitbestimmend <strong>für</strong> den Bildausschnitt.<br />

8.3.3 Beleuchtungsanlage<br />

Je nach der Umgebung des zu überwachenden Objektes kann e<strong>in</strong>e Weißlicht-(Halogen)<br />

Beleuchtung oder auch e<strong>in</strong>e Infrarot-Beleuchtung ausgewählt<br />

werden.<br />

Beleuchtung <strong>und</strong> Kamera müssen aufe<strong>in</strong>ander abgestimmt se<strong>in</strong>.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der weit ger<strong>in</strong>geren Leistungsaufnahme gegenüber der Halogen-<br />

Beleuchtung <strong>und</strong> der unauffälligeren Installation werden zunehmend LED-<br />

IR-Sche<strong>in</strong>werfer verwendet.<br />

8.3.4 Energieversorgung<br />

Da es sich bei CCTV-Anlagen um Gefahrenmeldeanlagen handelt ist e<strong>in</strong>e<br />

ausreichende Ersatzstromversorgung sicherzustellen. Damit aufwändige<br />

USV-Anlagen e<strong>in</strong>gespart werden, können bei größeren Außenanlagen die<br />

Beleuchtung, Versorgung <strong>für</strong> die Kameras <strong>und</strong> beheizte Wetterschutzgehäuse<br />

aus der unterbrechungsfreien Notstromversorgung herausgenommen<br />

<strong>und</strong> an e<strong>in</strong>e Netzersatzanlage angeschlossen werden.<br />

4


42<br />

Die eventuelle Ausfallzeit der Zusatzkomponenten bei Stromausfall ist durch<br />

organisatorische Maßnahmen auszugleichen.<br />

Bei abgesetzten Komponenten (z. B. Überwachungskameras), die über e<strong>in</strong><br />

Datennetz angeb<strong>und</strong>en werden, besteht die Möglichkeit der Fernspeisung<br />

über das Datenkabel.<br />

8.4 Bildauswertungssystem<br />

Bildauswertungssysteme können alternativ zu anderen Detektionse<strong>in</strong>richtungen<br />

(z. B. Lichtschranke) e<strong>in</strong>er Videoüberwachungsanlage e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden.<br />

Derartige Systeme stellen Veränderungen im Bild<strong>in</strong>halt oder Teilen da<strong>von</strong> fest.<br />

Durch geeignete Verfahren wird geprüft, ob die Veränderungen des Bild<strong>in</strong>haltes<br />

auf e<strong>in</strong>en Angriff auf das zu schützende Objekt h<strong>in</strong>deuten. In diesem<br />

Falle wird automatisiert e<strong>in</strong> Alarm ausgelöst.<br />

Unerwünschte Alarme s<strong>in</strong>d bei Bildauswertungssystemen nicht vollständig<br />

zu vermeiden. Die jeweilige Alarmsituation muss vom Überwachungspersonal<br />

umgehend verifiziert <strong>und</strong> dokumentiert werden. Dazu sollen Bildauswertungssysteme<br />

immer mit nachgeschalteten Bildspeichern versehen se<strong>in</strong>.<br />

8.5 Bildübertragung <strong>in</strong> Datennetzen<br />

Die Nutzung <strong>von</strong> Datennetzen zur Bildübertragung kann verschiedene Vorteile<br />

bieten. Bei der Anschaltung der Kameras an das Lokale Datennetz<br />

(LAN) kann auf dieses zur Signalübertragung zurückgegriffen werden. Aufwändige<br />

Verkabelungsmaßnahmen können so teilweise vermieden werden.<br />

Das LAN muss e<strong>in</strong>e ausreichende Verfügbarkeit <strong>und</strong> Datensicherheit aufweisen.<br />

E<strong>in</strong>e dezentrale Überwachung kann durch e<strong>in</strong>e Übertragung der Daten über<br />

e<strong>in</strong> Weitverkehrsdatennetz (Intranet, nicht jedoch Internet), <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere<br />

Liegenschaft, mit vertretbarem Aufwand, realisiert werden.<br />

Es können auch Funknetze (WLAN) zur Signalübertragung e<strong>in</strong>gesetzt werden,<br />

wenn geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Zusätzlich<br />

ist zu beachten, dass bei diesen Netzen nur e<strong>in</strong>e begrenzte Bandbreite zur<br />

Verfügung steht.


9 E<strong>in</strong>bruchmelderzentralen<br />

9.1 Gr<strong>und</strong>aufbau<br />

E<strong>in</strong>bruchmelderzentralen (EMZ) müssen nach DIN EN 50131-1 (VDE 0830<br />

Teil 2-1) aufgebaut se<strong>in</strong>. EMZ s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> unterschiedlichen <strong>Bau</strong>stufen lieferbar<br />

<strong>und</strong> modular aufgebaut. Die Zentralen können <strong>in</strong>dividuell geplant <strong>und</strong><br />

programmiert werden. Sie erfassen je nach Aufgabenstellung e<strong>in</strong>gehende<br />

Meldungen aus den Bereichen wie z. B. Überfall, E<strong>in</strong>bruch oder Störung,<br />

werten sie aus <strong>und</strong> geben sie als Meldung weiter. Die zu verarbeitenden<br />

E<strong>in</strong>gangssignale s<strong>in</strong>d entsprechend des festzulegenden Sicherheitsgrades<br />

(siehe Abschnitt 2.2) festgelegt.<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Folgende Meldergruppen s<strong>in</strong>d je nach Anwendungsfall programmierbar:<br />

– Überfall zur Anschaltung <strong>von</strong> Überfallmeldern<br />

– E<strong>in</strong>bruch zur Anschaltung <strong>von</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldern<br />

– Sabotage zur Anschaltung <strong>von</strong> Sabotagekontakten<br />

– Verschluss zur Anschaltung <strong>von</strong> Schließblechkontakten<br />

– Steuerung zur Anschaltung <strong>von</strong> E<strong>in</strong>richtungen (z. B.<br />

Beleuchtung) sowie <strong>von</strong> Externsignalgebern.<br />

– Externe Störungsmeldung zur Anschaltung <strong>von</strong> z. B. Kontakten zur Überwachung<br />

<strong>von</strong> Klima-, Kühl- <strong>und</strong> Heizungsanlagen.<br />

Diese dürfen jedoch nicht zu e<strong>in</strong>er<br />

Alarmmeldung führen.<br />

Für die Signalisierung können angeschaltet werden:<br />

– akustische Externsignalgeber<br />

– optischer Externsignalgeber<br />

– Signalgeber <strong>für</strong> Störungsmeldungen<br />

– Signalgeber <strong>für</strong> Scharf-/Unscharfmeldungen<br />

Folgende Anzeigen s<strong>in</strong>d vorhanden:<br />

– <strong>Betrieb</strong>sanzeige<br />

– Meldergruppenanzeige<br />

– Anzeige <strong>für</strong> Externalarm<br />

– Anzeige <strong>für</strong> Störung<br />

Es können auch alphanumerische Anzeigen vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Durch e<strong>in</strong>e Registriere<strong>in</strong>richtung (z. B. Protokolldrucker, H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>speicher)<br />

können alle Meldungen, Zustände usw. aufgezeichnet werden.<br />

43


44<br />

Die EMZ muss nach Möglichkeit auf e<strong>in</strong>er Innenwand e<strong>in</strong>es Sicherungsbereiches<br />

montiert werden. Ist nur e<strong>in</strong>e Montage auf e<strong>in</strong>er Außenwand möglich,<br />

ist diese auf Durchgriff zu überwachen, sofern es sich nicht um e<strong>in</strong>e<br />

besonders feste <strong>Bau</strong>weise handelt.<br />

Die Zentrale muss sich im Überwachungsbereich <strong>von</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldern bef<strong>in</strong>den.<br />

9.2 Zusätzliche Anforderungen an E<strong>in</strong>bruchmelderzentralen mit mehreren<br />

Sicherungsbereichen<br />

Wenn e<strong>in</strong>e EMZ mehrere Bereiche überwacht, die unabhängig <strong>von</strong> e<strong>in</strong>ander<br />

scharfgeschaltet werden können, s<strong>in</strong>d die nachfolgenden <strong>H<strong>in</strong>weise</strong> zu beachten.<br />

Die EMZ muss sich <strong>in</strong> dem zu erst scharfgeschalteten Bereich bef<strong>in</strong>den.<br />

Wenn mehrere Teilbereiche scharfgeschaltet werden können, ist e<strong>in</strong> separater<br />

überwachter Zentralen-Sicherungsbereich vorzusehen.<br />

9.3 Energieversorgung<br />

Die Energieversorgung ist Bestandteil der Zentrale oder sie wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em separaten<br />

Gehäuse unmittelbar an der EMZ montiert. Wenn die Energieversorgung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em separaten Gehäuse untergebracht ist, ist <strong>für</strong> dieses Sabotageschutz<br />

<strong>und</strong> -erkennung entsprechend des Sicherheitsgrads der EMA notwendig.<br />

Neben der Energieversorgung aus dem allgeme<strong>in</strong>en Versorgungsnetz ist<br />

e<strong>in</strong>e Batterie zur Überbrückung <strong>von</strong> Stromausfällen notwendig. Für die<br />

Energieversorgung muss e<strong>in</strong> separater Stromkreis zur Verfügung gestellt<br />

werden. Die Batterie muss nach dem Ende des Stromausfalls wieder automatisch<br />

<strong>von</strong> der Energieversorgung aus dem allgeme<strong>in</strong>en Versorgungsnetz<br />

aufgeladen werden 5) . Die Überbückungs- <strong>und</strong> Wiederaufladedauer richtet<br />

sich nach dem Sicherheitsgrad der EMA.<br />

Sicherheitsgrad Grad 2 Grad 3 Grad 4<br />

M<strong>in</strong>imale Überbrückungsdauer 12 h 60 h (30 h 6) ) 60 h (30 h 6) )<br />

Maximale Ladedauer (80 % Kapazität) 72 h 24 h 24 h<br />

Tabelle 1: Überbückungs- <strong>und</strong> Wiederaufladedauer<br />

Energieversorgungen müssen DIN EN 50131-1 <strong>und</strong> DIN EN 50131-6 entsprechen.<br />

Die Ausführung muss DIN VDE 0833-1 <strong>und</strong> DIN VDE 0833-3 entsprechen.<br />

Die Störung der Energieversorgung aus dem allgeme<strong>in</strong>en Versorgungsnetz<br />

oder der Batterie muss als Störmeldung erkannt werden.<br />

5) Ausführung A entsprechend EN 50131-6 Punkt 4.1<br />

6) bei Störmeldung an e<strong>in</strong>e ständig besetzte Stelle


0 Übertragungswege<br />

10.1 Übertragungswege der Melder, Auswertee<strong>in</strong>heiten <strong>für</strong> Melder,<br />

Konzentratoren (Erfassungsebene)<br />

Zur Überwachung der Übertragungswege (Primärleitungen) <strong>in</strong> GMA s<strong>in</strong>d<br />

nur nachfolgend genannte Verfahren zulässig:<br />

– Überwachung e<strong>in</strong>es Ruhesignals auf Abweichungen vom Sollzustand.<br />

– Überwachung durch zyklische oder wahlfreie Abfrage (digitale Adressierung,<br />

m<strong>in</strong>destens Doppelabfrage) angeschlossener Melder.<br />

10.2 Übertragungswege der Unterzentralen, Hauptzentrale<br />

(Vernetzungsebene)<br />

Das Überwachungsverfahren muss sicherstellen, dass Manipulationen <strong>von</strong><br />

Meldungen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Zeit<strong>in</strong>tervalls erkannt <strong>und</strong> gemeldet werden.<br />

Kurzschluss bzw. Unterbrechung dürfen bei unscharfen EMA zu ke<strong>in</strong>er<br />

Alarmmeldung führen.<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Abbildung 13: Beispiel der Struktur e<strong>in</strong>er GMA<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

45


10.3 Vernetzung<br />

Bei der Vernetzung <strong>von</strong> Zentralen werden e<strong>in</strong>zelne Zentralen verb<strong>und</strong>en mit<br />

dem Ziel geme<strong>in</strong>same <strong>und</strong>/oder übergeordnete Funktionen an e<strong>in</strong>er Stelle<br />

ausführen zu können. Nur bei der Vernetzung <strong>von</strong> Zentralen e<strong>in</strong>es proprietären<br />

Systems können an der Hauptzentrale <strong>und</strong> ggf. auch an Unterzentralen<br />

alle Funktionen anderer Zentralen ausgeführt <strong>und</strong> dargestellt werden.<br />

46<br />

Wenn e<strong>in</strong>e EMA/ÜMA <strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutig festgelegte Unteranlagen aufgeteilt ist,<br />

darf jede Unteranlage e<strong>in</strong>en unterschiedlichen Grad aufweisen.<br />

Der Sicherheitsgrad e<strong>in</strong>er Unteranlage wird durch das Anlagenteil mit dem<br />

niedrigsten Grad bestimmt.<br />

Anlagenteile, die <strong>von</strong> mehreren Unteranlagen geme<strong>in</strong>sam genutzt werden,<br />

müssen dem Grad der Unteranlage mit dem höchsten Grad entsprechen.


EMA/ÜMA 2005<br />

Alarmierung<br />

Die Alarmierung ist <strong>in</strong> der DIN VDE 0833-3 festgelegt. Die Alarmierung dient<br />

dem Herbeirufen <strong>von</strong> Hilfe zur Gefahrenabwehr oder der Warnung <strong>von</strong> Personen.<br />

Dabei wird zwischen Extern- <strong>und</strong> Fernalarm unterschieden.<br />

E<strong>in</strong> Überfallalarm muss ausschließlich als Fernalarm weitergemeldet werden.<br />

11.1 Fernalarm<br />

Der Fernalarm (im Objekt nicht wahrzunehmen) ist e<strong>in</strong> Alarm der sich an<br />

e<strong>in</strong>e nicht vor Ort bef<strong>in</strong>dliche, beauftragte hilfeleistende Stelle richtet, z. B.<br />

Polizei oder Serviceleitstelle.<br />

Der Fernalarm ist als Regelausführung anzusehen.<br />

Die Alarmierung muss als Fernalarm zu e<strong>in</strong>er beauftragten Stelle über e<strong>in</strong>en<br />

Übertragungsweg, z. B. stehende/abfragende Verb<strong>in</strong>dung oder bedarfsgesteuerte<br />

Verb<strong>in</strong>dung, erfolgen. Die Anlage hat bei bedarfsgesteuerter Verb<strong>in</strong>dung<br />

bei Störung oder Ausbleiben der Quittung nach 240 Sek<strong>und</strong>en entweder<br />

e<strong>in</strong>en weiteren Fernalarm über e<strong>in</strong>en zweiten Übertragungsweg oder<br />

e<strong>in</strong>en Externalarm auszulösen.<br />

11.2 Externalarm<br />

Der Externalarm dient, durch die an der Außenseite <strong>von</strong> Gebäuden angebrachte<br />

akustische <strong>und</strong> optische Signalgeber, zur Alarmierung der Öffentlichkeit. Im Objekt<br />

angebrachte Externsignalgeber dienen zur Abschreckung des Täters.<br />

11.2.1 Akustische Signalgeber<br />

Bei der Anwendung akustischer Signalgeber soll darauf geachtet werden,<br />

dass sie weith<strong>in</strong> hörbar s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> sich außerhalb des Handbereiches bef<strong>in</strong>den,<br />

damit <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Täter möglichst nicht erreichbar s<strong>in</strong>d, auch nicht über<br />

Feuerleitern, Balkone oder Fenster. Werden mehrere akustische Signalgeber<br />

an der Außenseite e<strong>in</strong>es Gebäudes <strong>in</strong>stalliert, so s<strong>in</strong>d sie soweit wie möglich<br />

ause<strong>in</strong>ander anzuordnen (ohne Sichtverb<strong>in</strong>dung untere<strong>in</strong>ander).<br />

Akustische Signalgeber müssen nach maximal 180 Sek<strong>und</strong>en abgeschaltet<br />

werden.<br />

H<strong>in</strong>weis: Sollen Beschallungse<strong>in</strong>richtungen als akustische Signalgeber<br />

verwendet werden, s<strong>in</strong>d diese nach DIN EN 60849 mit Leitungsüberwachung<br />

auszuführen.<br />

47


11.2.2 Optische Signalgeber<br />

Bei der Anordnung externer optischer Signalgeber soll darauf geachtet werden,<br />

dass sie <strong>für</strong> die anrückenden Interventionskräfte <strong>von</strong> weitem sichtbar<br />

s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> der Ort der Alarmauslösung e<strong>in</strong>deutig identifizierbar ist. Sie sollten<br />

sich außerhalb des Handbereichs bef<strong>in</strong>den, damit <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Täter möglichst<br />

nicht erreichbar se<strong>in</strong>.<br />

11.3 Störungsmeldungen<br />

Störungsmeldungen der EMA/ÜMA müssen nach DIN VDE 0833-1 an e<strong>in</strong>e<br />

beauftragte Stelle, m<strong>in</strong>destens als Sammelanzeige, weitergeleitet werden,<br />

wenn sich die Anzeige-, Betätigungse<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> nicht durch e<strong>in</strong>gewiesene<br />

Personen ständig besetzten Räumen bef<strong>in</strong>den.<br />

48


2 Alarmübertragungsanlagen (AÜA)<br />

(Übertragungsanlagen <strong>für</strong> Gefahrenmeldungen)<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Alarmübertragungsanlagen müssen den Normen der Reihe DIN VDE 0833<br />

<strong>und</strong> DIN EN 50136 entsprechen. Bei Anschluss an die Polizei ist zusätzlich<br />

die »Richtl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> Überfall- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen mit Anschluss an die<br />

Polizei (ÜEA-Richtl<strong>in</strong>ie)« zu beachten. Die allgeme<strong>in</strong>en Anforderungen an die<br />

Leistungsmerkmale, Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Sicherheitsmerkmalen <strong>für</strong> den Aufbau<br />

e<strong>in</strong>er Alarmübertragungsanlage s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der DIN EN 50136-1-1 festgelegt.<br />

Werden Verschlusssachen (im S<strong>in</strong>ne der Verschlusssachenanweisung (VSA)<br />

<strong>für</strong> B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesbehörden) durch Alarmanlagen überwacht, gelten<br />

auch <strong>für</strong> die Alarmübertragungsanlagen die besonderen Anforderungen an<br />

Übertragungsanlagen <strong>für</strong> Gefahrenmeldungen des BSI.<br />

Abgestimmt auf das jeweilige Schutzziel, Risiko <strong>und</strong> Schutzkonzept (Alarmorganisation)<br />

können unterschiedliche Ausführungen <strong>von</strong> Alarmübertragungsanlagen<br />

zum E<strong>in</strong>satz kommen.<br />

Alarmübertragungsanlagen s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> Netze, die Informationen<br />

(Alarm, Störmeldung etc.) über den Zustand e<strong>in</strong>er oder mehrerer Alarmanlagen<br />

zu e<strong>in</strong>er oder mehreren Alarmempfangsstellen übertragen.<br />

Bestandteile, e<strong>in</strong>er Alarmübertragungsanlage s<strong>in</strong>d:<br />

– Übertragungse<strong>in</strong>richtung (ÜE) e<strong>in</strong>schließlich der Schnittstellen zur Alarmanlage<br />

<strong>und</strong> zum Übertragungsnetz.<br />

Die Übertragungse<strong>in</strong>richtung dient zur Weiterleitung der Meldungen. Bei<br />

EMA muss die ÜE im Sicherungsbereich angebracht werden. Sie darf Bestandteil<br />

der Zentrale se<strong>in</strong>. In EMA Grad 2 bis Grad 4 muss die <strong>Betrieb</strong>sbereitschaft<br />

der ÜE <strong>in</strong> das zwangsläufige Scharfschalten e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden. In EMA Grad 3 <strong>und</strong> Grad 4 muss die ÜE entweder Bestandteil<br />

der Zentrale se<strong>in</strong> oder muss sich <strong>in</strong>nerhalb des Überwachungsbereiches<br />

<strong>von</strong> räumlich wirkenden Meldern bef<strong>in</strong>den oder mit Maßnahmen gleicher<br />

Wirkung, z. B. überwachter Zentralenumschrank, überwacht werden.<br />

Bei ÜMA muss die ÜE <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe der Zentrale angebracht<br />

werden oder darf Bestandteil der Zentrale se<strong>in</strong>.<br />

– Übertragungsnetz als Kommunikationssystem<br />

Das Übertragungsnetz dient der Übertragung der Informationen.<br />

49


50<br />

– Empfangszentrale e<strong>in</strong>schließlich der Schnittstellen zum Übertragungsnetz<br />

<strong>und</strong> zur Bedien- <strong>und</strong> Anzeigee<strong>in</strong>richtung.<br />

Die Empfangszentrale (EZ) ist bei der Alarmempfangsstelle oder der<br />

abgesetzten Stelle untergebracht.<br />

Abbildung 14: Aufbau e<strong>in</strong>er Alarmübertragungsanlage


12.1 Alarmübertragungsanlagen mit fest zugeordneten Alarmübertragungswegen<br />

Bei e<strong>in</strong>em fest zugeordneten Übertragungsweg ist die Anschaltung e<strong>in</strong>er<br />

Alarmanlage zu ihrer(en) zugeordneten Alarmempfangsstelle(n) ständig verfügbar<br />

<strong>und</strong> muss nicht <strong>für</strong> die Übertragung e<strong>in</strong>zelner Alarmereignisse aufgebaut<br />

werden.<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Bei fest zugeordneten Verb<strong>in</strong>dungen können ständig oder regelmäßig oder<br />

als Ergebnis e<strong>in</strong>er regelmäßigen Abfrage Informationsübertragungen (z. B.<br />

Alarmzustand, Störungszustand, <strong>Betrieb</strong>szustand) zwischen e<strong>in</strong>er Alarmanlage<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Alarmempfangsstelle überwacht ablaufen.<br />

Die Alarmübertragungsanlage kann drahtgeb<strong>und</strong>ene Leitungen (z. B. <strong>für</strong><br />

Gleichstrom), Verb<strong>in</strong>dungen <strong>in</strong>nerhalb des Sprachbandes oder Datenverb<strong>in</strong>dungen<br />

nutzen <strong>und</strong> kann E<strong>in</strong>richtungen zur Mehrfachnutzung oder Informationsverarbeitung<br />

enthalten.<br />

Der Ausfall der Verb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong>nerhalb der gesamten Anlage oder e<strong>in</strong>es Teiles<br />

da<strong>von</strong> als Folge e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>flussung muss erkannt <strong>und</strong> als Alarm oder Störungsmeldung<br />

bei der Alarmempfangsstelle ausgegeben werden.<br />

12.2 Automatische Wähl- <strong>und</strong> Übertragungsanlagen über e<strong>in</strong> öffentliches<br />

Telekommunikationsnetz mittels AWUG<br />

Hierbei handelt es sich um Wählverb<strong>in</strong>dungen mit e<strong>in</strong>er bedarfsgesteuerten<br />

Übertragung zwischen e<strong>in</strong>er Alarmanlage <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er abgesetzten Stelle.<br />

Die Information wird mittels codierter Signale an automatische Empfangse<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> abgesetzten Stellen, üblicherweise Alarmempfangsstelle<br />

übertragen. Es darf e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Sprechverb<strong>in</strong>dung vorgesehen<br />

werden.<br />

In e<strong>in</strong>er Automatischen Wähl- <strong>und</strong> Übertragungsanlage wird der Übertragungsweg<br />

nur <strong>für</strong> die Zeit aufgebaut, während der e<strong>in</strong> Ereignis übertragen<br />

werden muss. Der Übertragungsweg zwischen den Ende<strong>in</strong>richtungen kann<br />

daher nicht ununterbrochen überwacht werden.<br />

E<strong>in</strong> gewisser Grad <strong>von</strong> Überwachung zwischen den Ende<strong>in</strong>richtungen kann<br />

durch Prüfübertragungen <strong>in</strong> geeigneten Zeitabständen erreicht werden.<br />

Die Fähigkeit, zu e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitpunkt über e<strong>in</strong> öffentliches Telekommunikationsnetz<br />

e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung aufzubauen, hängt <strong>von</strong> dem Zustand<br />

des Netzes zum Zeitpunkt des Auftretens des Ereignisses ab. Um die Wahr-<br />

5


52<br />

sche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>es erfolgreichen Verb<strong>in</strong>dungsaufbaus zu erhöhen, darf das<br />

Automatische Wähl- <strong>und</strong> Übertragungsgerät (AWUG) mehrere Wählversuche<br />

zu der Alarmempfangsstelle durchführen oder andere Alarmempfangsstellen<br />

anwählen.<br />

Sobald die Verb<strong>in</strong>dung aufgebaut ist, dürfen ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkungen <strong>für</strong> die<br />

Informationsübertragung <strong>und</strong> deren Übertragungsverfahren bestehen.


3 Zutrittskontrollanlagen<br />

E<strong>in</strong>e Zutrittskontrollanlage umfasst sowohl die baulichen <strong>und</strong> organisatorischen<br />

Gegebenheiten als auch die Anlagenteile, die <strong>für</strong> die Kontrolle <strong>und</strong><br />

Steuerung des Zutritts erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Zutrittskontrollanlagen müssen den Normen der Reihe DIN EN 50133 entsprechen.<br />

Diese Normen behandeln die <strong>Planung</strong>, die Installation, die Übergabe,<br />

den <strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> die Instandhaltung <strong>von</strong> Zutrittskontrollanlagen.<br />

E<strong>in</strong>e Zutrittskontrolle reguliert:<br />

– wem Zutritt gewährt wird<br />

– wo Zutritt gewährt wird<br />

– wann Zutritt gewährt wird<br />

Besondere Sorgfalt sollte darauf verwendet werden, Beh<strong>in</strong>derungen <strong>für</strong><br />

berechtigte Benutzer so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten.<br />

E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten e<strong>in</strong>er Zutrittskontrollanlage:<br />

– Zutritts-/Ausgangskontrolle zu Arealen, Gebäuden, Gebäudeteilen;<br />

– Zutrittskontrolle zu Sicherheitsbereichen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen;<br />

– Zutrittskontrolle <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Zeiterfassungssystemen <strong>für</strong> Mitarbeiter;<br />

– Zutrittslimitierung <strong>und</strong> -zählung;<br />

Je nach Sicherheitsbedürfnis kann der Zutritt mit unterschiedlichen<br />

Identifikationsmitteln gewährt werden:<br />

– Chipkarten, Transponder etc.<br />

– E<strong>in</strong>gabecode (manuelle E<strong>in</strong>gabe an e<strong>in</strong>er Tastatur)<br />

– Biometrisch (z. B. F<strong>in</strong>gerabdruck)<br />

Jeder Zutrittspunkt e<strong>in</strong>er Zutrittskontrollanlage muss nach positiver<br />

Identifikation den Zutritt <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er Richtung gewähren.<br />

Die Identifikationsklassifizierung e<strong>in</strong>es Zutrittspunktes darf sich zeitabhängig<br />

ändern.<br />

– Identifikationsklasse 0<br />

Ist bei öffentlichen Auftraggebern nicht zu verwenden!<br />

– Identifikationsklasse – Geistiges Identifikationsmerkmal:<br />

Basiert auf Passwörtern, persönlichen Identifikations-Nummern (PIN) usw.<br />

– Identifikationsklasse 2 – Identifikationsmittel oder biometrisches<br />

Merkmal: Basiert auf dem Gebrauch <strong>von</strong> Identifikationsmitteln (Karten,<br />

Ausweisen) oder biometrisches Merkmal (F<strong>in</strong>gerabdrücken, etc.)<br />

53


54<br />

– Identifikationsklasse 3 – Identifikationsmittel <strong>und</strong>/oder biometrisches<br />

Merkmal <strong>und</strong>/oder geistiges Identifikationsmerkmal:<br />

Basiert auf dem komb<strong>in</strong>ierten Gebrauch <strong>von</strong> 2 verschiedenen Verfahren<br />

(Identifikationsmittel, biometrischem Merkmal, geistiges Identifikationsmerkmal)<br />

Es werden zwei Zutrittsklassifizierungen unterschieden:<br />

– Zutrittsklasse A:<br />

Beschreibt e<strong>in</strong>en Zutrittspunkt, an dem das erforderliche Maß an Sicherheit<br />

weder e<strong>in</strong>en Zeitbezug noch die Protokollierung der Transaktionen<br />

erfordert.<br />

– Zutrittsklasse B:<br />

Beschreibt e<strong>in</strong>en Zutrittspunkt, der Zeitzonen <strong>und</strong> Protokollierung<br />

erfordert. Sie be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e Unterklasse Ba, die e<strong>in</strong>en Zutrittspunkt<br />

beschreibt, der Zeitzonen aber ke<strong>in</strong>e Protokollierung besitzt.


4 Überspannungsschutz<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Die Notwendigkeit <strong>von</strong> Überspannungsschutze<strong>in</strong>richtungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e EMA/<br />

ÜMA, GÜA ergibt sich, wenn e<strong>in</strong>e der folgenden Fragen mit »ja« beantwortet<br />

werden kann.<br />

– Ist das Gebäude bereits mit Überspannungsschutz versehen?<br />

– Ist e<strong>in</strong>e Blitzschutzanlage vorhanden oder behördlich gefordert?<br />

– Bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Anlagenteil im Bereich 0 (siehe unten)?<br />

– Bef<strong>in</strong>det sich das Gebäude an e<strong>in</strong>em Gewässer (See)?<br />

– Bef<strong>in</strong>det sich das Gebäude <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er blitzgefährdeten Gegend?<br />

– Erfolgte die Versorgung mit e<strong>in</strong>er Freileitung?<br />

– Ist die Telefonleitung (AWUG) als Freileitung ausgeführt?<br />

– Bildet das Gebäude das »letzte Haus« e<strong>in</strong>er unterirdischen<br />

Spannungszuführung?<br />

– S<strong>in</strong>d bereits Schäden durch Überspannungen aufgetreten?<br />

In Gebäuden, <strong>in</strong> denen Überspannungsschutz nach e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Überspannungsschutzkonzept vorhanden ist, s<strong>in</strong>d alle erforderlichen Überspannungsschutzmaßnahmen<br />

an diesem Konzept zu orientieren.<br />

Überspannungsschutz sollte <strong>in</strong> jedem Falle beim Übergang <strong>von</strong> den Zonen<br />

0/0E zur Zone 1 vorgesehen werden.<br />

Dazu s<strong>in</strong>d im unmittelbaren Übergangsbereich <strong>für</strong> die Fernmeldeleitungen<br />

Zwischenverteiler mit Überspannungsschutze<strong>in</strong>richtungen vorzusehen.<br />

Es s<strong>in</strong>d nur Überspannungse<strong>in</strong>richtungen, die nach dem Ansprechen selbsttätig<br />

wieder betriebsbereit werden (Fail-Safe), zu verwenden.<br />

Durchbrechen Stromversorgungsleitungen der Meldee<strong>in</strong>richtungen die Zonen<br />

0/0E zur Zone 1 s<strong>in</strong>d diese ebenfalls mit Überspannungsschutz zu versehen.<br />

In Gebäuden, <strong>in</strong> denen ke<strong>in</strong> Überspannungsschutz nach e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Überspannungskonzept vorhanden ist, ist e<strong>in</strong>e parallele Verlegung <strong>von</strong><br />

geschützten Kabeln mit ungeschützten Kabeln unbed<strong>in</strong>gt zu vermeiden.<br />

Außenliegende Meldee<strong>in</strong>richtungen, deren Ausfall e<strong>in</strong>e schwerwiegende Bedrohung<br />

bedeutet, s<strong>in</strong>d ebenfalls mit Überspannungsschutz zu versehen.<br />

55


56<br />

Wenn Überspannungsschutz vorgesehen ist, s<strong>in</strong>d die folgenden Punkte zu<br />

beachten:<br />

– Der E<strong>in</strong>bau der Anlagenteile der EMA ist <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit dem<br />

Installationsplan vorzunehmen.<br />

– Wo Maßnahmen gegen Blitze<strong>in</strong>wirkungen zum Schutz der EMA, statische<br />

Aufladungen <strong>und</strong> Überspannungen aus Starkstromanlagen notwendig<br />

s<strong>in</strong>d, ist DIN VDE 0845-1 zu berücksichtigen.<br />

– Beim E<strong>in</strong>bau <strong>in</strong> Gebäuden mit Blitzschutzanlagen nach DIN V EN 61024-1<br />

(VDE 0185 Teil 100) s<strong>in</strong>d die Bestimmungen <strong>von</strong> DIN VDE 0185-103:<br />

Schutz gegen elektromagnetischen Blitzimpuls (LEMP) zu beachten.<br />

Maßnahmen gegen Überspannungen werden als Grob-/Mittel- <strong>und</strong> Fe<strong>in</strong>schutz<br />

bezeichnet.<br />

H<strong>in</strong>weis: Grob-/Mittel- <strong>und</strong> Fe<strong>in</strong>schutz werden <strong>in</strong> den VDE-Bestimmungen<br />

E VDE 0675 Teil 601 mit »I«, »II« <strong>und</strong> »III« bezeichnet.<br />

Ausgehend <strong>von</strong> e<strong>in</strong>em Standardgebäude wurden folgende Installationsbereiche<br />

festgelegt:<br />

– Bereich 0:<br />

Oberirdisch angeordnete Geräte <strong>und</strong> Leitungen außerhalb <strong>von</strong> Gebäuden<br />

(nur hier ist e<strong>in</strong> direkter Blitze<strong>in</strong>schlag möglich).<br />

– Bereich 0/E:<br />

Leitungen im Erdreich; Geräte <strong>und</strong> Leitungen <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> Gebäuden im<br />

Dachbereich <strong>und</strong> im Außenbereich oberhalb 20 m über dem Erdboden.<br />

– Bereich :<br />

Geräte im Inneren <strong>von</strong> Gebäuden (e<strong>in</strong>schließlich Keller) mit Leitungen<br />

<strong>von</strong> mehr als 10 m Länge. Außerdem außerhalb <strong>von</strong> Gebäuden im Wandbereich<br />

bis zu e<strong>in</strong>er Höhe <strong>von</strong> 20 m.<br />

– Bereich 2:<br />

Geräte im Inneren <strong>von</strong> Gebäuden mit Leitungen bis zu 10 m Länge; ausgenommen<br />

hier<strong>von</strong> s<strong>in</strong>d Geräte im Bereich 0/E.


5 Abnahme <strong>und</strong> Übergabe<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Der Abnahme e<strong>in</strong>er GMA muss die mängelfreie Inbetriebsetzung vorausgehen.<br />

Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn der Auftragnehmer gegenüber dem<br />

Auftraggeber die <strong>Betrieb</strong>sbereitschaft der Anlage mit Vorlage der Bestandsunterlagen,<br />

bestehend aus der <strong>Betrieb</strong>sanleitung sowie den technischen Unterlagen<br />

mit Leistungsmerkmalen <strong>und</strong> <strong>in</strong>dividuellen E<strong>in</strong>stellungen, erklärt.<br />

Der Abnahme sollte e<strong>in</strong> vierwöchiger Probebetrieb vorangehen. Diese Forderung<br />

muss jedoch bereits <strong>in</strong> den Ausschreibungsunterlagen enthalten se<strong>in</strong>.<br />

Mit e<strong>in</strong>em Prüf- <strong>und</strong> Testverfahren muss nachgewiesen werden, dass die<br />

<strong>in</strong>stallierte Anlage den Ausführungsunterlagen entspricht, ihren geplanten<br />

Zweck erfüllt <strong>und</strong> die Festlegungen <strong>in</strong> der DIN VDE 0833-3 e<strong>in</strong>gehalten s<strong>in</strong>d.<br />

Detaillierte Angaben über Umfang <strong>und</strong> Prüfarten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der DIN VDE 0833-1<br />

enthalten.<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> die Durchführung der Abnahme ist der Auftraggeber.<br />

Die Abnahme muss im Beise<strong>in</strong> des Auftraggebers, des Auftragnehmers, des<br />

<strong>für</strong> den <strong>Betrieb</strong> der Anlage Verantwortlichen (Betreiber, nutzenden Verwaltung<br />

o. Ä.) <strong>und</strong> ggf. der zuständigen Behörden bzw. deren Vertreter (z. B.<br />

BKA, LKA, MAD, BSI, Polizei ) erfolgen.<br />

Mängel s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mängelbericht unter Angabe e<strong>in</strong>es zeitnahen Term<strong>in</strong>s<br />

der Mängelbeseitigung festzuhalten. Die vom Auftragnehmer angezeigte<br />

Mängelbeseitigung ist mit e<strong>in</strong>er weiteren Begehung/Prüfung zu kontrollieren.<br />

Die Abnahmeprüfung gliedert sich <strong>in</strong> Sicht- <strong>und</strong> Funktionsprüfung:<br />

E<strong>in</strong>e Sichtprüfung erstreckt sich auf die bestimmungsgemäße Gerätebeschaffenheit,<br />

den Vergleich mit den vorgelegten technischen Unterlagen<br />

<strong>und</strong> auf die fachlich qualifizierte Ausführung der Installation. Anhand e<strong>in</strong>er<br />

Geräteliste s<strong>in</strong>d alle Anlagenteile e<strong>in</strong>zeln <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> zu nehmen <strong>und</strong> zu<br />

überprüfen.<br />

Die Funktionsprüfung muss das Zusammenwirken aller E<strong>in</strong>zelkomponenten<br />

der Anlage nach ihren jeweiligen Bestimmungen aufzeigen. Insbesondere<br />

ist darauf zu achten, dass die Funktion <strong>von</strong> E<strong>in</strong>zelmeldern durch Eigenfrequenzen<br />

oder auch Fremdquellen (z. B. Starkstromnetz oder Funksender)<br />

nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />

57


58<br />

Nachdem die Komponenten auf ihre Funktion geprüft wurden, ist die jeweilige<br />

Empf<strong>in</strong>dlichkeitse<strong>in</strong>stellung festzuhalten. Anschließend s<strong>in</strong>d alle Verteilerkästen<br />

ordnungsgemäß zu verschließen <strong>und</strong> bei Bedarf zu plombieren.<br />

Bei der Übergabe ist der nutzenden Verwaltung e<strong>in</strong> Abnahmeprotokoll nach<br />

DIN VDE 0833-1 auszuhändigen. Der Betreiber oder die <strong>von</strong> ihm beauftragten<br />

Personen müssen vom Errichter <strong>in</strong> die Funktion <strong>und</strong> Bedienung der Gefahrenmeldeanlage<br />

e<strong>in</strong>gewiesen werden.


6 <strong>Betrieb</strong><br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Der <strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> E<strong>in</strong>bruch- <strong>und</strong> Überfallmeldeanlagen wird <strong>in</strong> der DIN VDE<br />

0833-1 <strong>und</strong> DIN VDE 0833-3 geregelt. Es wird der Abschluss e<strong>in</strong>es Instandhaltungsvertrages<br />

nach dem AMEV Vertragsmuster InstandGMA 2005 empfohlen.<br />

Sicherheitsgrad Inspektion/Jahr Wartung/Jahr Instandsetzungsbeg<strong>in</strong>n<br />

Grad 2 1x 1x <strong>in</strong>nerhalb 48 h<br />

Grad 3 2x 1x <strong>in</strong>nerhalb 24 h<br />

Grad 4 4x 1x <strong>in</strong>nerhalb 12 h<br />

Tabelle 2: Überprüfungszeiträume <strong>von</strong> EMA / ÜMA<br />

E<strong>in</strong>weisungen, Übergabe der Anlage, sämtliche <strong>Betrieb</strong>sereignisse mit Angaben<br />

zur Ursache sowie alle notwendigen <strong>und</strong> durchgeführten Instandhaltungs-<br />

<strong>und</strong> Änderungsmaßnahmen müssen durch den Instandhalter oder<br />

Betreiber fortlaufend <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bei der EMA/ÜMA verfügbaren <strong>Betrieb</strong>sbuch<br />

(Mustervordruck nach VdS 2263) aufgezeichnet werden.<br />

Für <strong>Betrieb</strong>sereignisse, die ke<strong>in</strong>e Angaben zu Ursache <strong>und</strong> Urheber erfordern,<br />

genügt e<strong>in</strong>e automatische E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anlageeigenen Ereignisspeicher.<br />

Für den <strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> Geländeüberwachungsanlagen <strong>und</strong> Zutrittskontollanlagen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen Vorschriften ke<strong>in</strong>e Vorgaben enthalten. Es<br />

wird auch hier empfohlen e<strong>in</strong>en Instandhaltungsvertrag nach dem AMEV<br />

Muster InstandGMA 2005 (Sonstige Alarmanlagen) abzuschließen. Der Vertragsumfang<br />

ist mit der nutzenden Verwaltung abzustimmen.<br />

59


60<br />

7 VS-Angelegenheiten<br />

Die bei der <strong>Planung</strong>, Errichtung <strong>und</strong> Instandhaltung <strong>von</strong> Gefahrenmeldeanlagen<br />

notwendigen Sicherheitsmaßnahmen h<strong>in</strong>sichtlich des Geheimschutzes<br />

sowie des materiellen <strong>und</strong> organisatorischen Schutzes <strong>von</strong> Verschlusssachen<br />

(VS) <strong>und</strong> VS-Bereichen (Sperr- <strong>und</strong> Schutzzonen) regeln die RiS<strong>Bau</strong><br />

(Anhang 20/1 RB<strong>Bau</strong>, 17. Austauschlieferung) bzw. die entsprechenden jeweiligen<br />

Vorschriften der Länder <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den. Die Schutzbedürftigkeit<br />

der <strong>Bau</strong>maßnahme legt der/die Bedarfsträger/nutzende Verwaltung fest <strong>und</strong><br />

macht die notwendigen Angaben.<br />

Die nutzende Verwaltung beteiligt dabei ihren Geheimschutz- bzw. Sicherheitsbeauftragten.<br />

Dieser kann im Bedarfsfall folgende Stellen h<strong>in</strong>zuziehen:<br />

– das B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Sicherheit <strong>in</strong> der Informationstechnik (BSI) im Rahmen<br />

der Zusammenarbeit nach § 3 Abs. 2 VS-Anweisung <strong>in</strong> Fragen des<br />

materiellen Geheimschutzes, e<strong>in</strong>schließlich diesbezüglicher Fragen der<br />

Abhörsicherheit <strong>und</strong> der Abstrahlsicherheit;<br />

– die zuständigen örtlichen Beratungsstellen der Krim<strong>in</strong>alpolizei z. B. auch<br />

<strong>in</strong> Fragen des Objektschutzes gegen terroristische Angriffe <strong>und</strong> des<br />

Schutzes gegen gewaltsame Demonstrationen;<br />

– das B<strong>und</strong>eskrim<strong>in</strong>alamt, soweit es sich um Dienst- oder Wohnsitze <strong>von</strong><br />

Mitgliedern der Verfassungsorgane des B<strong>und</strong>es handelt, bei <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

<strong>für</strong> die Verfassungsorgane <strong>und</strong> oberste B<strong>und</strong>esbehörden ist<br />

zusätzlich der B<strong>und</strong>esgrenzschutz (BGS) zu beteiligen;<br />

– die Beratungsstellen <strong>für</strong> Angelegenheiten des materiellen Sabotageschutzes,<br />

soweit es sich um lebens- <strong>und</strong> verteidigungswichtige E<strong>in</strong>richtungen<br />

handelt.<br />

17.1 Geheimschutz allgeme<strong>in</strong><br />

Geheimschutz ist nur <strong>in</strong> dem unbed<strong>in</strong>gt notwendigen Umfang anzuordnen.<br />

Die Geheimhaltungsgrade dürfen nicht höher als erforderlich festgesetzt<br />

werden.<br />

Das Personal der fordernden, nutzenden <strong>und</strong> verwaltenden Dienststelle, der<br />

<strong>Bau</strong>verwaltung sowie die Fachkräfte der Auftragnehmer s<strong>in</strong>d bis zu dem Geheimhaltungsgrad<br />

zu überprüfen <strong>und</strong> zu ermächtigen, der der höchsten VS-<br />

E<strong>in</strong>stufung e<strong>in</strong>zusehenden Unterlagen – ohne Tarnbezeichnung – entspricht.<br />

Unternehmer/Nachunternehmer <strong>und</strong> deren Beschäftigte, die lediglich zu<br />

vorbereitenden Arbeiten (z. B. Zaun<strong>in</strong>stallation, Kabelverlegung, Maurerarbeiten)<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden sollen, s<strong>in</strong>d <strong>von</strong> der Geheimschutzbetreuung ausgenommen.<br />

Fachkraft <strong>in</strong> dem o. a. Zusammenhang ist nur das <strong>Planung</strong>s-,


EMA/ÜMA 2005<br />

Führungs-, Montage- <strong>und</strong> Instandhaltungspersonal, das e<strong>in</strong>en Gesamtüberblick<br />

über Funktionszusammenhänge <strong>und</strong> Schwachstellen erhält oder die<br />

Möglichkeit zu e<strong>in</strong>em unkontrollierbaren E<strong>in</strong>griff besitzt.<br />

Geräte, Produkte <strong>und</strong> Mittel, die zur Sicherung <strong>von</strong> Verschlusssachen dienen<br />

sollen, müssen vom BSI geprüft <strong>und</strong> zugelassen se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Liste zertifizierter<br />

Produkte <strong>für</strong> die materielle Sicherheit ist der BSI-Broschüre 7500 zu<br />

entnehmen.<br />

E<strong>in</strong>zelheiten der E<strong>in</strong>stufung h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>es Geheimhaltungsgrades <strong>und</strong><br />

eventuelle Änderungen werden <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den §§ 7 bis 9 <strong>in</strong> der vom<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium des Innern (BMI) herausgegebenen VS-Anweisungen<br />

geregelt.<br />

17.2 Verschlusssachenvergabe, -aufträge<br />

Vergabe <strong>und</strong> Aufträge <strong>für</strong> die <strong>Planung</strong>, Errichtung <strong>und</strong> Instandhaltung <strong>von</strong><br />

Gefahrenmeldeanlagen, die zur Sicherung <strong>von</strong> Verschlusssachen, zum<br />

Schutz <strong>von</strong> sensitiven Daten <strong>und</strong> Gerät oder zum Zwecke des Objektschutzes<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden, dürfen nur an Unternehmer <strong>und</strong> freiberuflich Tätige<br />

vergeben werden, die zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt s<strong>in</strong>d<br />

bzw. bereit s<strong>in</strong>d, sich dem Geheimschutzverfahren des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie (BMWi) zu unterziehen. E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d im<br />

Handbuch <strong>für</strong> den Geheimschutz <strong>in</strong> der Wirtschaft (GHB) des BMWi geregelt.<br />

Für die Durchführung <strong>von</strong> Verschlusssachenvergaben, -aufträgen hat die<br />

<strong>Bau</strong>verwaltung (baudurchführende Ebene), bei Instandhaltungsverträgen<br />

die nutzende Verwaltung ggf. Sicherheitsbesche<strong>in</strong>igungen <strong>für</strong> alle Bewerber<br />

unmittelbar beim<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie<br />

- Referat Z B 4 -<br />

Villemombler Straße 76<br />

53123 Bonn<br />

vorab anzufordern. Dabei s<strong>in</strong>d genaue Angaben über die vorgesehene VS-<br />

E<strong>in</strong>stufung <strong>von</strong> Unterlagen über vorgesehene Sperrzonen <strong>und</strong> über VS-Aufträge<br />

außerhalb <strong>von</strong> vorgesehenen Sperrzonen zu machen.<br />

Sicherheitsbesche<strong>in</strong>igungen s<strong>in</strong>d nur dann zu beantragen, wenn dem Unternehmer<br />

oder freiberuflich Tätigen Verschlusssachen ausgehändigt werden<br />

sollen.<br />

6


62<br />

Nach Überprüfung der Angaben erteilt das BMWi die Sicherheitsbesche<strong>in</strong>igungen<br />

<strong>und</strong> benennt den Verantwortlichen <strong>für</strong> die Sicherheit des Bewerbers/Bieters/Auftragnehmers,<br />

der se<strong>in</strong>erseits weitere Beschäftigte benennen<br />

kann, die zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt s<strong>in</strong>d.<br />

Mit der Durchführung <strong>von</strong> Verschlusssachvergaben, -aufträgen darf erst begonnen<br />

werden, wenn die Sicherheitsbesche<strong>in</strong>igungen des BMWi vorliegen.<br />

Dem BMWi ist anzuzeigen, wenn der Auftrag durchgeführt bzw. beendet ist.<br />

17.3 Personenkontrolle<br />

Das Betreten <strong>und</strong> Verlassen <strong>von</strong> Sperr- <strong>und</strong> Schutzzonen ist durch e<strong>in</strong>e Personenkontrolle<br />

zu überwachen <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kontrollbuch nachzuweisen.<br />

Diejenigen Personen, deren regelmäßiger Zutritt zu der Sperr- oder Schutzzone<br />

erforderlich ist (<strong>in</strong>sbesondere Auftragnehmer <strong>und</strong> deren Beschäftigte),<br />

erhalten <strong>von</strong> der <strong>Bau</strong>verwaltung (baudurchführende Ebene) <strong>Bau</strong>stellenausweise.<br />

Die <strong>Bau</strong>verwaltung (baudurchführende Ebene) veranlasst vor Ausstellung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>Bau</strong>stellenausweises, dass der betreffende Personenkreis<br />

überprüft wird. Art <strong>und</strong> Umfang der Überprüfung bestimmt die <strong>von</strong> der nutzenden<br />

Verwaltung benannte Dienststelle.<br />

Die Ausstellung <strong>von</strong> Besucherausweisen <strong>für</strong> den kurzzeitigen Aufenthalt <strong>in</strong><br />

der Sperr- oder Schutzzone ist durch den Wachdienst zu veranlassen. Die<br />

Ausweis<strong>in</strong>haber s<strong>in</strong>d erforderlichenfalls mit Plaketten oder Anhängekarten<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e leichte Identifizierung auszustatten.<br />

17.4 Unterlagen<br />

Unterlagen <strong>von</strong> Gefahrenmeldeanlagen s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich nicht höher als<br />

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) e<strong>in</strong>zustufen; ggf. s<strong>in</strong>d<br />

Projektnummern oder Tarnbezeichnungen zu verwenden. E<strong>in</strong>e höhere E<strong>in</strong>stufung<br />

ist durch die nutzende Verwaltung bzw. deren Sicherheitsbeauftragten<br />

im E<strong>in</strong>zelfalle zu begründen <strong>und</strong> der Geheimhaltungsgrad <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er VS-<br />

E<strong>in</strong>stufungsliste je nach <strong>Bau</strong>fortschritt festzulegen.<br />

Allgeme<strong>in</strong> zugängliche Unterlagen (Prospekte, Beschreibungen, Rechnungen<br />

usw.) s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>zustufen.


8 Normen, Vorschriften <strong>und</strong> Richtl<strong>in</strong>ien<br />

Für Gefahrenmeldeanlagen (GMA), Geländeüberwachungsanlagen (GÜA), Zutrittskontrollanlagen<br />

kommen die folgenden Normen, Richtl<strong>in</strong>ien, Bestimmungen <strong>und</strong> Vorschriften<br />

zur Anwendung:<br />

BSI 7500: 2004 03 Produkte <strong>für</strong> materielle Sicherheit<br />

BSI 7510: 2000 10 Anforderungen an E<strong>in</strong>bruch- <strong>und</strong> Überfallmeldeanlagen des B<strong>und</strong>esamtes<br />

<strong>für</strong> Sicherheit <strong>in</strong> der Informationstechnik<br />

BSI 7550: 2004 02 Zutrittskontrollanlagen – Richtl<strong>in</strong>ien <strong>für</strong> die Projektierung <strong>und</strong><br />

Ausführung<br />

DIN EN 50132-7: 1997-07 Alarmanlagen – CCTV-Überwachungsanlagen <strong>für</strong> Sicherungsanwendungen,<br />

Teil 7: Anwendungsregeln<br />

DIN 276:1993-06 Kosten im Hochbau<br />

DIN 18252:1999-09 Profilzyl<strong>in</strong>der <strong>für</strong> Türschlösser – Begriffe, Maße, Anforderungen,<br />

Kennzeichnung<br />

DIN 31051: 2003-06 Gr<strong>und</strong>lagen der Instandhaltung<br />

DIN EN 356:2000-02 Glas im <strong>Bau</strong>wesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren<br />

<strong>und</strong> Klassene<strong>in</strong>teilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff<br />

DIN EN 1063:2000-01 Glas im <strong>Bau</strong>wesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren<br />

<strong>und</strong> Klassene<strong>in</strong>teilung <strong>für</strong> den Widerstand gegen Beschuss<br />

DIN EN 50131-1:1999-05 Alarmanlagen – E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen<br />

VDE 0830 Teil 2-1 Teil 1: Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen<br />

DIN EN 50131-6:1999-09 Alarmanlagen – E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen<br />

VDE 0830 Teil 2-6 Teil 6: Energieversorgungen<br />

DIN EN 50133-1: 2003-03 Zutrittskontrollanlagen <strong>für</strong> Sicherungsanwendungen<br />

Teil 1: Systemanforderungen<br />

DIN EN 50133-7: 2000-04 Zutrittskontrollanlagen <strong>für</strong> Sicherungsanwendungen<br />

Teil 7: Anwendungsregeln<br />

DIN EN 50136-1-1: 2002-09 Alarmanlagen – Alarmübertragungsanlagen <strong>und</strong> -e<strong>in</strong>richtungen<br />

DIN EN V 1627:1999-04 Fenster, Türen, Abschlüsse – E<strong>in</strong>bruchhemmung –<br />

Anforderungen <strong>und</strong> Klassifizierung<br />

DIN VDE 0833-1:2003-05 Gefahrenmeldeanlagen <strong>für</strong> Brand, E<strong>in</strong>bruch <strong>und</strong> Überfall<br />

– Allgeme<strong>in</strong>e Festlegungen<br />

DIN VDE 0833-3:2002-05 Gefahrenmeldeanlagen <strong>für</strong> Brand, E<strong>in</strong>bruch <strong>und</strong> Überfall<br />

- Festlegungen <strong>für</strong> E<strong>in</strong>bruch- <strong>und</strong> Überfallmeldeanlagen<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

63


DIN VDE 0845-1:1987-10 Schutz <strong>von</strong> <strong>Fernmeldeanlagen</strong> gegen Blitze<strong>in</strong>wirkungen, statische<br />

Aufladungen <strong>und</strong> Überspannungen aus Starkstromanlagen<br />

Maßnahmen gegen Überspannungen<br />

DIN EN 1522:1999-02 Fenster, Türen, Abschlüsse – Durchschusshemmung – Anforderungen<br />

<strong>und</strong> Klassifizierung<br />

KPK: 2000 04 B<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitlicher Pflichtenkatalog <strong>für</strong> Errichterfirmen <strong>von</strong> Überfall-<br />

<strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen<br />

SH<strong>Bau</strong> Sicherheitshandbuch <strong>für</strong> die Durchführung <strong>von</strong> <strong>Bau</strong>aufgaben des<br />

B<strong>und</strong>es im Zuständigkeitsbereich der F<strong>in</strong>anzbauverwaltungen<br />

ÜEA-Richtl<strong>in</strong>ie: 2000 01 Richtl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> Überfall- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen mit Anschluss<br />

an die Polizei (ÜEA)<br />

UVV Kassen: 1997 01 Unfallverhütungsvorschrift Kassen, BGV C 9<br />

DU 2001 10 (bisher. VBG 120)<br />

DIN EN 60099-1:2000 08<br />

VDE 0675 Überspannungsableiter<br />

VdS 2311: 1998 12 VdS-Richtl<strong>in</strong>ien <strong>für</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen 2311,<br />

<strong>Planung</strong> <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bau, Klasse C<br />

VdS 2366 VdS-Richtl<strong>in</strong>ie 2366 – Videoüberwachungsanlagen, <strong>Planung</strong> <strong>und</strong><br />

E<strong>in</strong>bau<br />

64


9 Abkürzungsverzeichnis<br />

AÜA Alarmübertragungsanlagen<br />

AWUG Automatischer Wähl- <strong>und</strong> Ansagegerät<br />

BGS B<strong>und</strong>esgrenzschutz<br />

BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften<br />

BKA B<strong>und</strong>eskrim<strong>in</strong>alamt<br />

BMI B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium des Innern<br />

BMWi B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie<br />

BSI B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Sicherheit <strong>in</strong> der Informationstechnik –<br />

www.bsi.de<br />

CCIR Comité Consultatif International de Radiocommunication (Internationaler<br />

Beratender Ausschuss <strong>für</strong> den Funkdienst)<br />

CCTV Closed Circuit Television – Fernsehüberwachungsanlagen<br />

DIN Deutsches Institut <strong>für</strong> Normung e.V. – www.d<strong>in</strong>.de<br />

EMA E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage<br />

EMZ E<strong>in</strong>bruchmelderzentrale<br />

EN Europäische Norm<br />

ESG E<strong>in</strong>scheibensicherheitsglas<br />

EZ Empfangszentrale<br />

GHB Geheimschutz <strong>in</strong> der Wirtschaft<br />

GMA Gefahrenmeldeanlage<br />

GÜA Geländeüberwachungsanlagen<br />

IR Infrarot<br />

LAN Lokal Area Network – Lokales Datennetz<br />

LED-IR Infrarot Leuchtdiode<br />

LEMP Lightn<strong>in</strong>g electromagnetic puls – Blitzschlag<br />

LKA Landeskrim<strong>in</strong>alamt<br />

MAD Militärischer Abschirmdienst<br />

RB<strong>Bau</strong> Richtl<strong>in</strong>ien <strong>für</strong> die Durchführung <strong>von</strong> <strong>Bau</strong>aufgaben den B<strong>und</strong>es<br />

RiS<strong>Bau</strong> Richtl<strong>in</strong>ien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung <strong>von</strong><br />

<strong>Bau</strong>aufgaben<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

65


SH<strong>Bau</strong> Sicherheitshandbuch <strong>für</strong> die Durchführung <strong>von</strong> <strong>Bau</strong>aufgaben des<br />

B<strong>und</strong>es im Zuständigkeitsbereich der F<strong>in</strong>anzbauverwaltungen<br />

SiBE Sicherheitsbevollmächtigter<br />

ÜE Übertragungse<strong>in</strong>richtung<br />

ÜEA Überfall- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bruchmeldeanlage<br />

ÜMA Überfallmeldeanlage<br />

UVV Unfallverhütungsvorschrift – www.unfallkassen.de<br />

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.<br />

– www.vde.de<br />

VdS VdS Schadenverhütung GmbH – www.vds.de<br />

VS Verschlusssache<br />

VSA Verschlusssachen Anweisung<br />

VSG Verb<strong>und</strong>sicherheitsglas<br />

WAN Wide Area Network – Weitverkehrsnetz<br />

WLAN Wireless LAN – Funknetzwerk<br />

66


20 Begriffe<br />

Abnahme ........................................................ 57<br />

Abnahmeprüfung ........................................... 57<br />

Alarmgläser .................................................... 22<br />

Alarmierung .......................................... 9, 18, 47<br />

Alarmübertragungsanlagen ........... 5, 49, 51, 63<br />

Außenhautüberwachung ...................... 9, 15, 21<br />

Automatische Wähl- <strong>und</strong><br />

Übertragungsanlagen .................................... 51<br />

AWUG ........................................... 51, 52, 55, 65<br />

<strong>Betrieb</strong>sbuch .................................................. 59<br />

Bewegungsmelder ...................... 16, 17, 19, 25,<br />

...................................................... 26, 28, 29, 31<br />

Bildauswertungssystem ..................... 39, 40, 42<br />

Bildermelder ................................................... 31<br />

Durchbruchüberwachung ........................ 22, 24<br />

Durchgriffüberwachung ........................... 16, 29<br />

Durchstiegüberwachung .................... 16, 29, 30<br />

E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen ............... 5, 7, 8, 10, 13,<br />

................................................ 14, 49, 53, 63, 64<br />

E<strong>in</strong>bruchmelder ........................................ 19, 21<br />

E<strong>in</strong>bruchmelderzentrale ........................... 29, 65<br />

E<strong>in</strong>zelidentifizierung ....................................... 37<br />

Elektromechanische Kontakte ....................... 31<br />

EMA ............................................................ 5, 65<br />

Energieversorgung .................................. 41, 44<br />

Errichter .................................................... 14, 58<br />

Externalarm ........................................ 17, 43, 47<br />

Fadenzugkontakte ......................................... 23<br />

Fallenüberwachung.................................. 16, 25<br />

Fernalarm ....................................................... 47<br />

Flächenüberwachung ........................ 36, 37, 38<br />

Funktionsprüfung ........................................... 57<br />

Gebäudeüberwachung .................................. 13<br />

Gefährdungsanalyse .................. 7, 8, 13, 35, 36<br />

Gefahrenmeldeanlagen ................ 5, 13, 41, 60,<br />

............................................................ 61, 62, 63<br />

Geheimschutz ................................ 7, 60, 61, 65<br />

Geländeüberwachung ......................... 5, 35, 36<br />

Glasbruchmelder ........................................... 23<br />

GÜA ...................... 5, 7, 8, 14, 35, 39, 55, 63, 65<br />

hilfeleistende Stelle ........................................ 47<br />

<strong>H<strong>in</strong>weise</strong> auf bauliche<br />

Sicherungsmaßnahmen ................................. 11<br />

EMA/ÜMA 2005<br />

Interventionskräfte ................................ 8, 10, 48<br />

Kamera ............................................... 39, 40, 41<br />

Kapazitive Feldänderungsmelder .................. 28<br />

Körperschallmelder ............................ 28, 30, 31<br />

Leitungen ..................................... 19, 20, 51, 56<br />

Lichtschranken ................. 29, 30, 36, 37, 38, 39<br />

Magnetkontakte ....................................... 21, 22<br />

Objektiv .......................................................... 40<br />

Objektüberwachung........................... 16, 22, 30<br />

Personal ..................................................... 7, 60<br />

Personenkontrolle .......................................... 62<br />

Pflichtenkatalog ........................................ 18, 64<br />

Sabotageüberwachung ........................... 17, 18<br />

Schalte<strong>in</strong>richtung ..................................... 18, 19<br />

Scharf-/Unscharfschaltung ............................ 18<br />

Schließblechkontakte ............................... 24, 25<br />

Schutzkonzept ....................................... 7, 8, 49<br />

Schutzwirkung...................................... 8, 13, 35<br />

Schutzziele ....................................................... 8<br />

Sichtprüfung ................................................... 57<br />

Signalgeber .................................. 17, 43, 47, 48<br />

Streckenüberwachung ............................. 36, 37<br />

Stromversorgung ..................................... 29, 41<br />

Überfallmeldeanlagen .......... 5, 7, 13, 14, 59, 63<br />

Überfallmelder ................................................ 33<br />

Übergabe ..................................... 53, 57, 58, 59<br />

Überspannungsschutz ....................... 36, 55, 56<br />

Übertragungsanlagen .............................. 49, 51<br />

Übertragungswege ........................................ 45<br />

ÜMA .................... 5, 7, 13, 14, 46, 48, 49, 55, 59<br />

Unterlagen .............................. 15, 57, 60, 61, 62<br />

Vernetzung ..................................................... 46<br />

Verschlusssachen ........................ 49, 60, 61, 62<br />

Verschlussüberwachung .................... 17, 22, 24<br />

Vibrationskontakte ......................................... 24<br />

Videoüberwachung ........................................ 39<br />

Zentrale .............................................. 17, 44, 49<br />

Zugänge zum Sicherungsbereich ................. 16<br />

Zutrittskontrollanlagen ............................. 53, 63<br />

Zwangsläufigkeit .............. 15, 17, 18, 19, 22, 24<br />

67


Mitarbeiter<br />

Büma, Obmann Koblenz, Fachstelle der WSV <strong>für</strong> Verkehrstechniken<br />

Brumme Chemnitz, Oberf<strong>in</strong>anzdirektion Chemnitz<br />

Burkhart München, Oberste <strong>Bau</strong>behörde im Bayerischen Staats-<br />

m<strong>in</strong>isterium des Innern<br />

Dormann Wiesbaden, Hessisches Landeskrim<strong>in</strong>alamt<br />

Fülle Dresden, IT Amt BW<br />

Gockel Ma<strong>in</strong>z, M<strong>in</strong>isterium der F<strong>in</strong>anzen des Landes Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

Haß Kiel, Gebäudemanagement Schleswig-Holste<strong>in</strong> AöR<br />

Huber-Mall Stuttgart, Oberf<strong>in</strong>anzdirektion Stuttgart<br />

Kahl Bonn, B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> <strong>Bau</strong>wesen <strong>und</strong> Raumordnung<br />

Kroll Düsseldorf, M<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> <strong>Bau</strong>en <strong>und</strong> Verkehr des Landes<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Kienzler Frankfurt, ZVEI<br />

Müller Hannover, Oberf<strong>in</strong>anzdirektion Hannover<br />

Trenckmann Berl<strong>in</strong>, B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Verkehr, <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

Tomaschek München, DKE<br />

Ullrich Erfurt, Oberf<strong>in</strong>anzdirektion Erfurt<br />

Wiedorn Potsdam, M<strong>in</strong>isterium der F<strong>in</strong>anzen des Landes Brandenburg<br />

68


Bestellungen unter:<br />

amev@elch-graphics.de · Fax (030) 44 03 33 99<br />

Satz, Druck <strong>und</strong> Vertrieb:<br />

Elch Graphics · Digitale- <strong>und</strong> Pr<strong>in</strong>tmedien GmbH & Co. KG<br />

Immanuelkirchstraße 3/4 · 10405 Berl<strong>in</strong>

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