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Frühe Strafverteidigung und Untersuchungshaft. Eine ... - Oapen

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1. Kapitel: Zur <strong>Untersuchungshaft</strong><br />

anwaltlicher Einstellungen dürfte jedoch ebenfalls nicht stark ins Gewicht fallen.<br />

164<br />

Abb. 6: Ausgang der erfassten Verfahren mit <strong>Untersuchungshaft</strong> von 1976-2006<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

FS/JS o.Bew. FS/JS m. Bew. Geldstrafe sonstige Entscheidungen<br />

Quellen: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Strafverfolgungsstatistiken 1976-2006.<br />

Seit 1976 haben sich die Anteile verschoben. Die Entwicklung des Anteils<br />

der unbedingten Freiheitsstrafen zeigt sich als Wellenbewegung. 1985 stellte mit<br />

56 % der Verfahren einen Höchstpunkt dar, danach ist der Anteil auf einen<br />

Tiefpunkt von 46,4 % im Jahr 1993 gesunken. Inzwischen werden wieder häufiger<br />

unbedingte Freiheitsstrafen angeordnet; im Jahr 2006 waren es 53,6 %. Der<br />

Anteil der zur Bewährung ausgesetzten Freiheits- <strong>und</strong> Jugendstrafen hat vor allem<br />

seit Anfang der 90er Jahre zunächst zugenommen: Während bis 1985 ca.<br />

30 % aller Verfahren mit einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung endeten,<br />

war im weiteren Verlauf der Jahre ein Anstieg zu beobachten, der 1995<br />

bei 37 % gipfelte. Seitdem ist der Anteil wieder etwas zurückgegangen. In den<br />

letzten Jahren machten die Bewährungsstrafen einen Anteil von etwa einem<br />

Drittel aus. Die Entwicklung der Geldstrafen stellt sich ebenfalls als Wellenbewegung<br />

dar. Sie verläuft bis Anfang der 90er Jahre in etwa gegenläufig zu der<br />

164 In früheren empirischen Untersuchungen wurden folgende Anteile festgestellt: Jehle 1985,<br />

S. 69: 2 %, Gebauer, 1987, S. 149: 3,4 %; Jabel, 1988, S. 159; 2,9 %. In dieser Untersuchung wurden<br />

im vom Projekt unbeeinflussten Kontrolljahr (zur Projektkonzeption siehe das 3. Kapitel)<br />

1,6 % der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nach §§ 153ff, 170 Abs. 2 StPO eingestellt.<br />

Weitere 1,6 % der Verfahren wurden durch das Gericht im Zwischenverfahren nach §§ 153ff.<br />

StPO eingestellt. Siehe dazu auch die Tabelle T im Anhang.<br />

41

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