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Frühe Strafverteidigung und Untersuchungshaft. Eine ... - Oapen

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11. Kapitel: Zur Akzeptanz <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit des Projekts<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Problem, dass die betriebswirtschaftliche Frage: „Was kostet<br />

eigentlich Justizvollzug?“ derzeit nicht beantwortet werden kann, da es bislang<br />

keine Systeme <strong>und</strong> Konzepte gibt, mit denen die Kosten, die durch die Justiz<br />

verursacht werden, ermittelt werden können. 736<br />

Denkbar wäre natürlich in einem groben Überschlag die Ausgaben der Justiz<br />

für den Vollzug in einem Haushaltsjahr durch die Anzahl der registrierten Hafttage<br />

zu dividieren, um so die durchschnittlichen Tageshaftkosten eines Gefangenen<br />

zu ermitteln. Für Niedersachsen ergab sich für das Jahr 2001 Folgendes:<br />

Die Kosten für sämtliche Verwaltungsausgaben (incl. Bauunterhaltung), mithin<br />

für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung des Gefangenen, beliefen sich auf 33.910.416<br />

Euro (66.464.416 DM); der Haushaltszuschuss (Ausgaben abzüglich Einnahmen)<br />

für den Vollzug, d. h. für Personal- <strong>und</strong> Sachmittel (allerdings ohne Baumaßnahmen),<br />

betrug 197.237.623 Euro (386.588.815 DM). Insgesamt wurden<br />

2.419.950 Hafttage in den niedersächsischen JVAen registriert. 737 Die Tageshaftkosten<br />

eines Gefangenen variieren je nach dem, welche Gr<strong>und</strong>lage der Berechnung<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt wird: Wenn man – nach dem Beispiel des Niedersächsischen<br />

Justizministeriums – den gesamten Haushaltszuschuss der Berechnung<br />

zugr<strong>und</strong>e legt, dann errechnen sich Tageshaftkosten eines Gefangenen von r<strong>und</strong><br />

82 Euro (160 DM). Dagegen wird in der Praxis eingewandt, dass bei der <strong>Untersuchungshaft</strong><br />

lediglich die Kosten für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung anfallen<br />

würden. 738 Unter diesen Voraussetzungen wäre wohl von einem Tageshaftkostensatz<br />

von 14 Euro (27,50 DM) auszugehen.<br />

Für unsere Untersuchung würde das je nach dem Satz der Tageshaftkosten<br />

<strong>und</strong> der durch die zwei Regressionen festgestellten Hafttagersparnis Folgendes<br />

bedeuten:<br />

Tab. 79: Überschlag der Haftkostenersparnis der frühen Verteidigung<br />

Tageshaftkosten pro Gefangener<br />

[33.910.416 Euro (66.464.416 DM) : 2.419.950 Hafttage = 14<br />

Euro (27,50 DM)]<br />

Haushaltszuschuss (Personal- <strong>und</strong> Sachmittel ohne Baumaßnahmen)<br />

[197.237.623 Euro (386.588.815 DM) : 2.419.950 Hafttage =<br />

82 Euro (160,00 DM)]<br />

Haftkostenersparnis<br />

pro Gefangener<br />

bei 14 Tagen bei 20 Tagen<br />

196 EUR<br />

(385 DM)<br />

1.148 EUR<br />

(2.240 DM)<br />

281 EUR<br />

(550 DM)<br />

1633 EUR<br />

(3.200 DM)<br />

Quelle: Berechnet nach den Angaben des Niedersächsischen Justizministeriums für das Jahr 2001.<br />

736<br />

Schwarze, 1999, S. 8.<br />

737<br />

Laut Angaben des Niedersächsischen Justizministerium für das Jahr 2001.<br />

738<br />

Dies wird in der Praxis z. T. damit begründet, dass für den Vollzug bereits alles (Gebäude,<br />

Personal, usw.) vorhanden sei <strong>und</strong> somit nicht als Extra-Kosten anfallen würden.<br />

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