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Frühe Strafverteidigung und Untersuchungshaft. Eine ... - Oapen

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248<br />

9. Kapitel: Die Verteidigungssituation in den Vergleichsgruppen<br />

Tab. 52: Quote von Haftbeschwerden<br />

potentielle Projektteilnehmer Projektteilnehmer<br />

n=154<br />

n=325<br />

n % n %<br />

keine Haftbeschwerde/weitere<br />

Beschwerde eingelegt<br />

141 91,6 304 93,5<br />

Haftbeschwerde nach § 304 StPO 13<br />

davon:<br />

8,4 21 6,5<br />

weitere Beschwerde nach<br />

§ 310 StPO<br />

2 1,3 3 0,9<br />

Quelle: Aktenauswertung; n. sign. (p>10%).<br />

Dabei liegt die Quote der eingelegten Haftbeschwerden in der Gruppe der<br />

Projektteilnehmer mit 6,5 % nur leicht unter der in der Gruppe der potentiellen<br />

Projekteilnehmer, in der in 8,4 % der Verfahren eine Haftbeschwerde eingelegt<br />

wurde.<br />

1. Haftbeschwerde nach § 304 StPO<br />

In der Gruppe der potentiellen Projektteilnehmer wurde fast die Hälfte aller<br />

Haftbeschwerden vom Beschuldigten selbst eingelegt, bei den Projektteilnehmern<br />

sogar noch häufiger (vgl. Tabelle 53).<br />

Tab. 53: Antragsteller der Haftbeschwerde<br />

potentielle Projektteilnehmer Projektteilnehmer<br />

n=13<br />

n=21<br />

n % aller Be- % aller n % aller Be- % aller Verfahren<br />

schwerden Verfahren<br />

schwerden (n=325)<br />

(n=13) (n=154)<br />

(n=21)<br />

Beschuldigter 6 46,2 3,9 11 52,4 3,4<br />

Verteidiger 7 53,8 4,5 10 47,6 3,1<br />

Quelle: Aktenauswertung; n. sign. (p>10%).<br />

Das Ergebnis für die Gruppe der Projektteilnehmer, bei denen der Verteidiger<br />

spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen ab Inhaftierung das Mandat aufgenommen<br />

hatte, erscheint zunächst überraschend. In sieben der elf vom<br />

Beschuldigten eingelegten Haftbeschwerden handelte es sich um solche Fälle, in<br />

denen die Beschwerden am Tag des Haftbefehlerlasses eingelegt wurden <strong>und</strong> in<br />

denen kein Verteidiger bei der Vorführungsverhandlung anwesend war. In drei<br />

weiteren Fällen wurde die Haftbeschwerde wenige Tage nach Haftbefehlerlass<br />

eingelegt. In diesen Fällen hatten die Verteidiger keine Möglichkeit auf die Einlegung<br />

<strong>und</strong> Begründung der Haftbeschwerde einzuwirken.

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