07.10.2013 Aufrufe

Frühe Strafverteidigung und Untersuchungshaft. Eine ... - Oapen

Frühe Strafverteidigung und Untersuchungshaft. Eine ... - Oapen

Frühe Strafverteidigung und Untersuchungshaft. Eine ... - Oapen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8<br />

1. Kapitel: Zur <strong>Untersuchungshaft</strong><br />

nehmen mit den Ländern erzielt werden konnte. 16 Durch die Juni bzw. Juli 2006<br />

von B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrat beschlossene Föderalismusreform sind nunmehr<br />

die Länder für die Regelung des Strafvollzugs <strong>und</strong> damit auch für die Regelung<br />

des <strong>Untersuchungshaft</strong>vollzugs zuständig. Im Fokus der aktuell vorliegenden<br />

Gesetzesvorhaben der Länder stand allerdings die Regelung des Jugendstrafvollzugs,<br />

da das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit seinem Urteil vom<br />

31.05.2006 aufgegeben hatte, bis Ende 2007 den Jugendstrafvollzug auf eine gesetzliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage zu stellen. 17 Diesem Auftrag sind alle B<strong>und</strong>esländer nachgekommen.<br />

Das Land Niedersachsen hat diese Gelegenheit für ein umfassendes<br />

Vollzuggesetz genutzt <strong>und</strong> explizite Regelungen zum Vollzug der <strong>Untersuchungshaft</strong><br />

getroffen. 18 Weitere gesetzliche Regelungen zum Vollzug der <strong>Untersuchungshaft</strong><br />

lassen weiter auf sich warten.<br />

Hinzu tritt der Umstand, dass die Untersuchungsgefangenen objektiv durchweg<br />

schlechter als die Strafgefangenen gestellt sind <strong>und</strong> subjektiv die Haftbedingungen<br />

härter empfinden. 19 In den meisten Fällen trifft die <strong>Untersuchungshaft</strong><br />

den Beschuldigten völlig unvorbereitet. Er ist deshalb häufig nicht in der Lage,<br />

seine persönlichen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> beruflichen Belange für die Zeit seiner<br />

Inhaftierung zu ordnen. Er wird durch die Verhaftung plötzlich aus allen privaten<br />

<strong>und</strong> sozialen Bezügen herausgerissen. Häufig drohen der Verlust des Arbeitsplatzes<br />

<strong>und</strong> damit eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenzgr<strong>und</strong>lage<br />

des Beschuldigten <strong>und</strong> seiner Familie. Durch den Wegfall der Einnahmequelle<br />

können laufende Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden. Kredite können<br />

nicht mehr bedient, Miet- <strong>und</strong> Hypothekenschulden nicht bezahlt werden, so<br />

dass nicht selten der Verlust der Wohnung droht. Oft kommen auch Unterhaltsverpflichtungen<br />

zum Erliegen, so dass in einigen Fällen für den Beschuldigten<br />

ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht<br />

folgt. 20<br />

Neben diesen einschneidenden wirtschaftlichen Folgen zeigen sich die Auswirkungen<br />

auch im sozialen Bereich. Schnell können sich Fre<strong>und</strong>e, Bekannte<br />

<strong>und</strong> Nachbarn zurückziehen, die Entfremdung kann häufig in offene Ablehnung<br />

umschlagen. Auch in der Familie – insbesondere bei Kindern – kann die Inhaftierung<br />

zu erheblichen emotionalen Störungen führen. Selbst stabile Beziehun-<br />

16 Zum Regierungsentwurf eines <strong>Untersuchungshaft</strong>vollzuggesetzes vom April 1999 siehe:<br />

Paeffgen, ZRP 1999, S. 524ff.; Münchhalffen/Gatzweiler, 2002, Rn. 442ff. Zu den älteren Gesetzentwürfen<br />

siehe: Baumann, 1981; B<strong>und</strong>eszusammenschluß für Straffälligenhilfe, 1982; Arbeitsentwurf<br />

des B<strong>und</strong>esministerium der Justiz, 1986; Fey, 1998, S.3ff. (Referentenentwurf mit<br />

Begründung von 1996 im Anhang).<br />

17 BVerfGE vom 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04 -, - 2 BvR 2402/04 –.<br />

18 Der Vollzug der U-Haft ist im 5. Teil des NVollzG geregelt, das am 1.1.2008 in Kraft getreten<br />

ist. Der Freistaat Bayern hat ein eigenes <strong>Untersuchungshaft</strong>vollzuggesetz angekündigt. Siehe<br />

auch: Koop, StraFo 2007, S. 88ff.<br />

19 Siehe Jehle, 1985, S. 270f.<br />

20 Vgl. Oetjen/Endriß, 1999, S. 13; Schlothauer, 1998, S. 87; Schlothauer/Weider, 2001, Rn. 3.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!