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Frühe Strafverteidigung und Untersuchungshaft. Eine ... - Oapen

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240<br />

9. Kapitel: Die Verteidigungssituation in den Vergleichsgruppen<br />

Abb. 36: Gestellte Haftprüfungsanträge in der Gruppe der potentiellen Projektteilnehmer<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

keiner<br />

54,8%<br />

Zwei<br />

4,0%<br />

einer<br />

41,2%<br />

Quote von<br />

Haftprüfungsanträgen<br />

n= 325<br />

Ausgang der<br />

Haftprüfungsanträge<br />

n= 154<br />

Quelle: Aktenauswertung; k.A.: 6; poPT gestellte Anträge n=65, k.A.: 2.<br />

Sonstiges 1,9%<br />

Aufhebung des Haftbefehls<br />

1,9%<br />

Aussetzung des Haftbefehls<br />

15,6%<br />

Aufhebung des<br />

Haftprüfungstermins<br />

19,5%<br />

vor Entscheidung<br />

zurückgenommen<br />

35,7%<br />

Haftbefehl <strong>und</strong> Haft<br />

aufrecht erhalten<br />

25,3%<br />

Prozentuiert an der Gesamtheit der Verfahren 648 in den Vergleichsgruppen ist<br />

festzustellen, dass die Haftprüfungsanträge der Verteidigung beider Gruppen<br />

nicht sehr häufig zu einer Haftverschonung führten; nur etwa jeder zehnte <strong>Untersuchungshaft</strong>gefangene<br />

konnte durch die Haftprüfung eine vorzeitige (nicht<br />

notwendigerweise endgültige) Entlassung erreichen, wobei die Quote bei den<br />

Projektteilnehmern gegenüber der bei den potentiellen Projektteilnehmern etwas<br />

schlechter ausfällt (potentielle Projektteilnehmer: 11 %, Projektteilnehmer:<br />

8,3 %). 649<br />

Interessant erscheint die Tatsache, dass weit über die Hälfte der in der Projektteilnehmergruppe<br />

gestellten Haftprüfungsanträge nicht zu einer Entscheidung<br />

geführt hat. In 35,7 % (55 Anträge) der Fälle wurde der zunächst gestellte<br />

Antrag wieder zurückgenommen, bei 19,5 % (30 Fälle) kam es zu keiner Entscheidung,<br />

da das beantragte Haftprüfungsverfahren durch das weiter vorangeschrittene<br />

Verfahren quasi überholt worden war. So wurde in diesen Fällen der<br />

648 Die Prozentuierung der erfolgreichen Haftprüfungen an allen Beschuldigten der jeweiligen<br />

Vergleichsgruppen steht unter dem Vorbehalt, dass bei einem potentiellen Projektteilnehmer drei<br />

Haftprüfungen zur Haftverschonung bzw. zur Aufhebung des Haftbefehls führten <strong>und</strong> bei einem<br />

Projektteilnehmer zwei Haftprüfungen erfolgreich waren.<br />

649 Die Quote von endgültig vorzeitig beendeter <strong>Untersuchungshaft</strong> ist in den Vergleichsgruppen<br />

äußerst niedrig; nur etwa 16 % der potentiellen Projektteilnehmer bzw. 18 % der Projektteilnehmer<br />

wurden vor dem Abschluss des Verfahrens aus der <strong>Untersuchungshaft</strong> entlassen. Zur vorzeitigen<br />

Beendigung der <strong>Untersuchungshaft</strong> siehe 7. Kapitel E.

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