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Frühe Strafverteidigung und Untersuchungshaft. Eine ... - Oapen

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8. Kapitel: Der Einfluss der Projektverteidigung auf das Strafverfahren<br />

hängt. Wie oben aufgezeigt, wurden die Projektteilnehmer häufiger zu einer ausgesetzten<br />

Freiheitsstrafe bzw. zu einer Geldstrafe verurteilt.<br />

Nicht in allen Fällen wurde nach Verkündung des Urteils Berufung nach<br />

§ 312ff. StPO eingelegt oder Revision nach § 333ff. StPO eingereicht. In fast<br />

drei Viertel aller Verfahren wurde das Urteil nach Ablauf der gesetzlichen<br />

Rechtsmittelfrist (§ 314 StPO bzw. § 341 StPO) rechtskräftig (vgl. Tabelle 42).<br />

29 % der abgeurteilten potentiellen Projektteilnehmer bzw. 35,5 % der Projektteilnehmer<br />

haben sofort auf die Einlegung von Rechtsmittel verzichtet, so dass<br />

die Rechtskraft am Tag der Urteilsverkündung eintrat.<br />

Rechtsmittel wurden bei den potentiellen Projektteilnehmern in 26,4 % <strong>und</strong><br />

bei den Projektteilnehmern in 26 % der Verfahren eingelegt, zu diesem Zeitpunkt<br />

befanden sich 25 der 38 potentiellen Projektteilnehmer (65,3 %) <strong>und</strong> 49<br />

der 80 Projektteilnehmer (61,3 %) in <strong>Untersuchungshaft</strong>. In den Projektverfahren<br />

wurden die Berufung bzw. die Revision etwa gleich häufig von der Staatsanwaltschaft<br />

eingelegt (vgl. Tabelle 42). Damit führte die frühe Verteidigung auch<br />

nicht zu solchen Urteilen, die von der Staatsanwaltschaft häufiger beanstandet<br />

wurden.<br />

Tab. 42: Von wem wurden Rechtsmittel eingelegt?<br />

potentielle Projektteilnehmer Projektteilnehmer<br />

n=144<br />

n=308<br />

n % n %<br />

keine Berufung/Revision eingelegt 106 73,6 228 74<br />

Beschuldigter legt Rechtsmittel ein 5 3,5 7 2,3<br />

Verteidiger legt Rechtsmittel ein 29 20,1 68 22,1<br />

StA legt Rechtsmittel ein 4 2,8 5 1,6<br />

Quelle: Aktenauswertung; n. sign. (p>10%).<br />

Der Ausgang der Berufung bzw. der Revision ist in Tabelle 43 dargestellt. Zu<br />

einem Erfolg führten sowohl bei den potentiellen Projektteilnehmern als auch<br />

bei den Projektteilnehmern etwa ein Viertel der eingelegten Rechtsmittel.<br />

Tab. 43: Wurde das Urteil im Rechtsmittelverfahren ganz oder teilweise aufgehoben oder ergänzt?<br />

potentielle Projektteilnehmer Projektteilnehmer<br />

n=38<br />

n=80<br />

n % n %<br />

keine Aufhebung des Urteils 14 36,8 28 35,0<br />

Urteil wurde ganz o. teilweise<br />

aufgehoben<br />

11 28,9 22 27,5<br />

Rechtsmittel wurde zurückgenommen<br />

13 34,2 30 37,5<br />

Quelle: Aktenauswertung; n. sign. (p>10%).

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