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000 Titelei - TOBIAS-lib - Universität Tübingen

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ihm aus dem palästinensischen Syrien überbrachten Tatsachen, durch welche<br />

daselbst die Wahrheit in Betreff dieser in Frage stehenden Gottheit<br />

geoffenbart worden war, an den Senat und gab als erster seine Stimme zu Gunsten<br />

derselben ab. Der Senat verwarf sie, weil er sie selbst nicht geprüft hatte;<br />

der Kaiser blieb aber bei seiner Meinung und drohte den Anklägern der Christen<br />

mit Nachteilen.<br />

Soweit der Text.<br />

Im Gegensatz zu den Kritikern der Historizität des vorliegenden Auszuges, die die<br />

Ansicht vertreten, Tiberius regiere unabhängig von Zustimmung oder Ablehnung<br />

des Senats 849 , formuliert die moderne Geschichtsschreibung zur Charakterisierung<br />

von Tiberius Regierungsweise: »Er stützte sich ganz auf den Senat« 850 . Das von<br />

Tertullian wie Eusebius berichtete Vorgehen des Kaisers Tiberius ist also als typisch<br />

für Tiberius’ Senatspolitik anzusehen.<br />

In seiner Beschreibung von Tiberius’ Antrag an den Senat stimmt Tertullian auffallend<br />

genau mit den in der Zeit des Prinzipats entwickelten Sonderrechten des Kaisers<br />

überein: Er »konnte seine Vorschläge direkt persönlich oder indirekt durch<br />

Schreiben vorlegen« 851 .<br />

Ein weiteres seltsames Detail, das gleichfalls sehr für die historische Echtheit von<br />

Tertullians Bericht spricht: In der Zeit des Prinzipats hatte sich auch die Gewohnheit<br />

herausgebildet, daß der Kaiser – obwohl er Beamter war – nicht nur gleich einem<br />

Senator an den Sitzungen des Senats teilnehmen und mit abstimmen konnte (Sueton<br />

Tib 31), vielmehr war ihm auch das Vorrecht zuerkannt, je nach seinem Willen als<br />

erster oder als letzter abzustimmen (Dio 43,14; 57,7,24; Tacitus ann 1,74; 2,50), so<br />

O’Brien Moore weiter in seinem umfänglichen RE-Artikel über den römischen Senat<br />

852 . Warum nur führt Moore weder zu diesem noch zu dem im vorangehenden<br />

Abschnitt besprochenen Vorgang als bestätigendes antikes Zitat nicht auch die Beschreibung<br />

an, die der Rechtsgelehrte Tertullian von einem Erscheinen des Kaisers<br />

im Senat gibt 853 ?<br />

849) s. M. Stigloher, Ausgewählte Schriften des Eusebius Pamphili, Bd I, Kempten 1880, 79 Anm 1:<br />

»...; auch war der Senat damals nicht mehr gewöhnt, dem Kaiser zu widersprechen, ...«<br />

850) s. Der Kleine Pauly, Bd 5, 1975 s.v. Tiberius Sp 816 (R. Hanslik). Hanslik beruft sich dabei auf<br />

Sueton 30,31,1; Cassius Dio 57,7,2ff.; Tacitus ann. 3,60,1 bzw. 4,5,2.<br />

851) s. RE Supp VI, 1935 s.v. Senatus Sp 771f. (O’Brien Moore).<br />

852) s. O’Brien Moore 1935, 771f.<br />

853) Bezüglich des völlig entgegengesetzten, diesmal als einzigartig geschätzten Zeugniswertes, den<br />

die moderne Geschichtswissenschaft Tertullian in einem anderen Zusammenhang zuzuweisen in der Lage<br />

ist, s. oben die Anm 679.<br />

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