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000 Titelei - TOBIAS-lib - Universität Tübingen

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men 678 . Sachlich unzutreffend ist, daß Eusebius sich auf Tertullian berufen habe. Er<br />

zitiert die Ausführungen des bekannten Rechtsgelehrten Tertullian nur zum Zweck<br />

einer möglichst sachgerechten Darlegung der einschlägigen Rechtsbefugnisse des<br />

Senats 679 .<br />

Tatsache dagegen ist, daß Eusebius, in engstem persönlichem Verhältnis zu Kaiser<br />

Konstantin stehend, in keiner die kaiserlichen Regesten oder die des Senats betreffenden<br />

Frage auf eine wie immer geartete christliche Überlieferung angewiesen war.<br />

Ihm standen am Hof von Nikomedien die bestunterrichteten Fachkräfte mitsamt den<br />

kaiserlichen Archiven zur Verfügung.<br />

Das heißt auch, daß Eusebius in einer Sache wie dem Bericht über Tiberius’ Antrag<br />

an den Senat nichts auch nur im geringsten Unkorrektes von sich geben konnte. Vor<br />

dem Hof, in dessen Kreisen seine Werke jedenfalls zuerst herumgereicht wurden,<br />

hätte er sich damit der Lächerlichkeit preisgegeben.<br />

So ist – entgegen aller modernen Geschichtswissenschaft – ganz einfach davon auszugehen,<br />

daß Tiberius wenige Jahre nach Christi Tod tatsächlich nicht nur aufs beste<br />

über Jesu Leben und Lehre unterrichtet war, daß er vielmehr auch das Ansinnen an<br />

den Senat stellte, diese Religion durch Anerkennung von Jesu Göttlichkeit zuzulassen,<br />

daß er schließlich – auch nach dem ablehnenden Bescheid des Senats – seine Sympathie<br />

für die neue Lehre beibehielt, ja entsprechend gesetzgeberisch tätig wurde.<br />

Des Kaisers Tiberius entsprechende ›Neugier‹ ist bekannt. Sie wurde von Tacitus<br />

im Zusammenhang mit dem auch von Plutarch berichteten 680 – und von Eusebius<br />

aufgenommenen 681 – Verhör des Seefahrers Thamus über den um die Zeit von Christi<br />

Tod an der Adriaküste gehörten Stimme: »Thamus! Thamus! Der Große Pan ist tot!«<br />

getadelt 682 . »... Man erkannte in ihr vor allem eine Nachricht vom Tod Jesu ... 683 «<br />

678) s. Des Eusebius Pamphili Bischofs von Cäsarea Kirchengeschichte, aus dem Griechischen übersetzt<br />

von Dr. phil Haeuser, München 1932, 65 Anm 1, bzw. H. Kraft (Hrgb.), Eusebius von Caesarea,<br />

Kirchengeschichte, München 1967, 121.<br />

679) Natürlich ist Tertullian (* Karthago um 160; + nach 220) auch als ein äußerst wertvoller Zeuge<br />

dieses bedeutsamen Vorganges anzusehen. Seine Schrift verlegt dessen Bezeugung weiter vor an das Ende<br />

des zweiten Jahrhunderts: s.u. Das Geschehen war für Tertullian so selbstverständlich, daß ihn, den<br />

Rechtsgelehrten, zunächst einmal schlicht der juristische Hintergrund des Vorgehens von Kaiser Tiberius<br />

interessierte. – Das von Eusebius wiedergegebene Zitat findet sich in apol. 5. – Kaum nachvollziehbar, wie<br />

die sog. nach der ›historisch-kritischen Methode‹ und nach eigenem Bekunden gar ›voraussetzungslos‹ arbeitende<br />

moderne Geschichtswissenschaft in der Frage des römischen Rechtsbegriffs der religio licita<br />

Tertullian, wie wir gerade in Anm 674 gesehen haben, zu ihrem einzigen, aber dieses Mal in keiner Weise<br />

anzuzweifelnden Gewährsmann erheben kann. Dabei drängt sich doch der fatale Eindruck auf, daß so<br />

etwas nur möglich war, weil Tertullians Position und Aussage in diesem Punkt den eigenen Anschauungen<br />

weniger entgegenstand, Mommsen sogar nützlich erscheinen mochte, die im Vergleich zur ›christlichen<br />

Sekte‹ weit gesichertere Stellung der jüdischen Konfession hervorzuheben.<br />

680) s. Plutarch de def.orac. 17.<br />

681) s. Eusebius praep.ev. V 17.<br />

682) s. G. Ellert, Die schweigenden Jahrhunderte, Wien 1965, 11–19.<br />

683) s. RE, Supp. VII, 1956 s.v. Pan Sp 1007f. (Fr. Brommer). Dort auch ausführliche Angaben zur<br />

Literatur über die außerordentlich reiche Wirkungsgeschichte dieser Erzählung.<br />

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