000 Titelei - TOBIAS-lib - Universität Tübingen
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schichte eingegangen ist, und bis heute seine Gültigkeit bewahrt hat585 . Albinus tut sich daraufhin mit dem ihm gleichfalls befreundeten Agrippa zusammen, um den Petrus als einen ›Zauberer‹, – d.h. als einen, der die Ehefrauen in seinen Bann zu schlagen und ihren Männern zu entfremden vermag, zu vernichten: »..., consiliaretur quatinus una cum Agrippae manu velut avem laqueo Petrum caperet et ut maleficum pessumdaret«. Xantippe – und nun kommen wir zu dem Quo-vadis-Geschehen – meldet dies dem Petrus und dem Senator586 Marcellus. Tatsächlich kommt es am folgenden Tag im Senat durch einige Agrippa verbundene Mitglieder zu tumultuarischen Antragsstellugnen (tumultus et appellationes) gegen die, man weiß nicht, welche, neuen Gesetze, die Petrus einführt. IV handelt davon, wie Marcellus, die Frauen und andere zusammen mit der ganzen Gemeinde Petrus anflehen, sich in Sicherheit zu bringen, V davon, wie ihm gar die – von ihm bekehrten und im Kerker selbst aus einem dort wunderbar entsprungenen Quell unter einem ebenso wunderbar im Fels hervorgetretenen Kreuz getauften – Gefängniswächter587 Processus und Martinianus588 im Verein mit anderen Behördenvertretern dasselbe raten, und zwar mit den Worten: »Herr, gehe wohin du auch willst. Wir glaubten, der Kaiser habe dich schon vergessen. Jetzt aber hat sich dieser Agrippa in seiner Ungerechtigkeit aus Liebe zu den Kebsweibern ... aufgemacht, dich zu verderben«. Processus und Martinianus erklären sich sogar bereit, für Petri Flucht vor dem offenbar, wenn auch nicht notwendig als Senator anzusehenden Paulinus (vir clarissimus589 ), dem gegenüber sie sich für die Bewachung Petri verpflichtet hatten, gradezustehen590 . Vor allem hielten sie Petrus vor Augen, wie von jedem Beistand verlassen die Gemeinde, nicht zuletzt aber ihre Armen, Witwen und Waisen sein würden591 , wenn Petrus »der dämonischen Wut, die die ganze Stadt befallen habe, den Agrippa aber härter«, zum Opfer fiele: 585) s. CIC can. 1143, 1147 und 1150. Sein heutiges biblisches Fundamtent ist 1Kor 7,12–15. 586) s. den Verweis oben auf S. 109f. 587) V berichtet dies. 588) Jakobus nennt sie ›Ritter‹, ›equites‹, s. Benz 10 1984, 432. 589) In der Zeit des Übergangs von der Republik zur Kaiserzeit kann es noch reiner Ehrentitel sein, »wenn im allgemeinen auch nur für Senatoren« (s. Cicero de.or 1,225 u. ad fam 13,68), später ist es eine Bezeichnung ausschließlich für Senatoren, s. Der Kleine Pauly, Bd 5, 1975 s.v. vir clarissimus Sp 1293 (A. Lippold). 590) Wie Jakobus berichtet, wurden sie auch tatsächlich auf das Urteil des Paulinus hin enthauptet, s. Benz 10 1984, 432. 591) Den ungeheueren Eindruck, den insbesondere das caritative Wirken der jungen Christengemeinde auf ihre Umwelt machte, schildert m.E. am besten A. v.Harnack, Die Mission und Ausbreitung des Christentums, Berlin 4 1924, Neudruck Leipzig o.J., 170–220. Nicht weniger lassen dies die Maßnahmen erkennen, die Kaiser Julian ergriff, um sein Tun vor einer durch die christliche Liebestätigkeit beeindruckten Öffentlichkeit zu rechtfertigen, s. S.N.C. Lieu, The Emperor Julian, Liverpool 2 1989, 57. 117
»... nisi incendium daemoniale quod urbem stimulat Aprippam acrius pervasisset«. Danach (VI) gibt der Linus-Text den Bericht vom Quo-Vadis-Ereignis. Nach Jesu bekannter Anwort: »Ich komme nach Rom, mich wieder kreuzigen zu lassen« – vom Herrn auf Petri erstauntes Nachfragen bestätigt –, die Antwort Petri: »Herr, ich kehre um und folge dir nach«. »Nach diesen Worten aber fuhr der Herr in den Himmel auf. Petrus verfolgte ihn dabei hingerissenen Blicks, von süßer Tränenflut erschüttert. Danach, sich besinnend, erinnerte er sich (Jesu) Wortes von seinem Martyrium und daran, daß in ihm der Herr werde leiden, wie immer in seinen Auserwählten, aus barmherzigem Mitleiden und, um deren Verherrlichung zu erhöhen.« VII beinhaltet Petri anschließenden Bericht an die Gemeinde, VIII deren Glück, den Apostel wieder unter sich zu haben und die Gefangennahme Petri durch Hieros und seine Unterbeamten und Soldaten (viri), aber auch, wie er vor Agrippa geführt wird. Der Disput ist bekannt. Jakobus bringt ihn nahezu wörtlich mit Berufung auf Linus592 . Agrippa, seines Siegs gewiß, fragt ihn, ob er es sei, der den Männern ihre Frauen abspenstig macht, »entgegen heiliger römischer Sitte: ... contra sanctum ritum Romanorum ...« Petri Antwort läßt nichts zu wünschen übrig, und gewiß, was ihm dafür bevorsteht, »rühmt er sich des Ruhms, der ihm winke« (gloriam in qua glorior), und daß er nicht auf irgendwelche Frauen oder Männer vertraue. Agrippas erstaunte Frage: »Laß mich denn wissen, worin dein Ruhm besteht, der mir unbekannt sein soll«, erhält die berühmte Antwort: »Keinen Ruhm kenne ich, außer im Kreuz meines Herrn, dessen Diener ich bin!« Auf Agrippas Frage: »Willst du also gekreuzigt werden, wie dein Gott gekreuzigt wurde?« dann die demütige Antwort Petri: »Ich bin nicht würdig, richtig am Kreuz der Welt mein Leiden kundzutun; gleichviel wodurch sonst auch immer wünsche ich den Spuren Seiner Passion zu folgen«. Jetzt aber der Satz, der wie kein anderer die Echtheit dieser Märtyrerakte belegt: »Tunc praefectus, morbo incontinentiae suae praetendens superstitionis accusationem, crucifigi iussit apostolum.« Zu Deutsch: »Daraufhin, obwohl von seiner Unenthaltsamkeit zerfressen, schiebt er doch die Anklage wegen Zauberei vor und verurteilt den Apostel zum Tod durch das Kreuz«. Einen solchen Winkelzug zeichnet kein Roman des 6. Jahrhunderts nach, wie Altaner will593 , noch ist dies das Produkt eines früheren Fälschers. Hier werden wir mit historischer Exaktheit in die Situation eines Richters im Rom des ersten Jahrhunderts geführt, für den gegen einen Mann wie Petrus keinen anderen Rechtstitel ausfindig zu machen war, als eben der der Zauberei. Ein Roman hätte von dem Unkeuschheits-Motiv nicht gelassen, hätte sich überschlagen beim Ausschlachten der sich da- 118 592) s. Benz 10 1984, 433. 593) s. Altaner/Stuiber 9 1978, 134.
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»... nisi incendium daemoniale quod urbem stimulat Aprippam acrius<br />
pervasisset«.<br />
Danach (VI) gibt der Linus-Text den Bericht vom Quo-Vadis-Ereignis. Nach Jesu<br />
bekannter Anwort: »Ich komme nach Rom, mich wieder kreuzigen zu lassen« – vom<br />
Herrn auf Petri erstauntes Nachfragen bestätigt –, die Antwort Petri: »Herr, ich kehre<br />
um und folge dir nach«. »Nach diesen Worten aber fuhr der Herr in den Himmel<br />
auf. Petrus verfolgte ihn dabei hingerissenen Blicks, von süßer Tränenflut erschüttert.<br />
Danach, sich besinnend, erinnerte er sich (Jesu) Wortes von seinem Martyrium und<br />
daran, daß in ihm der Herr werde leiden, wie immer in seinen Auserwählten, aus<br />
barmherzigem Mitleiden und, um deren Verherrlichung zu erhöhen.«<br />
VII beinhaltet Petri anschließenden Bericht an die Gemeinde, VIII deren Glück,<br />
den Apostel wieder unter sich zu haben und die Gefangennahme Petri durch Hieros<br />
und seine Unterbeamten und Soldaten (viri), aber auch, wie er vor Agrippa geführt<br />
wird. Der Disput ist bekannt. Jakobus bringt ihn nahezu wörtlich mit Berufung auf<br />
Linus592 . Agrippa, seines Siegs gewiß, fragt ihn, ob er es sei, der den Männern ihre<br />
Frauen abspenstig macht, »entgegen heiliger römischer Sitte: ... contra sanctum ritum<br />
Romanorum ...« Petri Antwort läßt nichts zu wünschen übrig, und gewiß, was ihm<br />
dafür bevorsteht, »rühmt er sich des Ruhms, der ihm winke« (gloriam in qua glorior),<br />
und daß er nicht auf irgendwelche Frauen oder Männer vertraue. Agrippas erstaunte<br />
Frage: »Laß mich denn wissen, worin dein Ruhm besteht, der mir unbekannt sein<br />
soll«, erhält die berühmte Antwort: »Keinen Ruhm kenne ich, außer im Kreuz meines<br />
Herrn, dessen Diener ich bin!« Auf Agrippas Frage: »Willst du also gekreuzigt<br />
werden, wie dein Gott gekreuzigt wurde?« dann die demütige Antwort Petri: »Ich<br />
bin nicht würdig, richtig am Kreuz der Welt mein Leiden kundzutun; gleichviel wodurch<br />
sonst auch immer wünsche ich den Spuren Seiner Passion zu folgen«.<br />
Jetzt aber der Satz, der wie kein anderer die Echtheit dieser Märtyrerakte belegt:<br />
»Tunc praefectus, morbo incontinentiae suae praetendens superstitionis<br />
accusationem, crucifigi iussit apostolum.«<br />
Zu Deutsch:<br />
»Daraufhin, obwohl von seiner Unenthaltsamkeit zerfressen, schiebt er doch<br />
die Anklage wegen Zauberei vor und verurteilt den Apostel zum Tod durch das<br />
Kreuz«.<br />
Einen solchen Winkelzug zeichnet kein Roman des 6. Jahrhunderts nach, wie Altaner<br />
will593 , noch ist dies das Produkt eines früheren Fälschers. Hier werden wir mit historischer<br />
Exaktheit in die Situation eines Richters im Rom des ersten Jahrhunderts<br />
geführt, für den gegen einen Mann wie Petrus keinen anderen Rechtstitel ausfindig<br />
zu machen war, als eben der der Zauberei. Ein Roman hätte von dem Unkeuschheits-Motiv<br />
nicht gelassen, hätte sich überschlagen beim Ausschlachten der sich da-<br />
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592) s. Benz 10 1984, 433.<br />
593) s. Altaner/Stuiber 9 1978, 134.