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000 Titelei - TOBIAS-lib - Universität Tübingen

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gleichfalls bieten u.z. als die Auferweckung des Nikostratus im Angesicht des Stadtpräfekten<br />

Agrippa und – wie es scheint – auch ›Caesars‹, d.h. Neros, dem das Volk<br />

nach Sichtbarwerdung der Unfähigkeit des Magus zuruft, diesem nun auch den Lohn<br />

dafür zukommen zu lassen, ihn nämlich dem von ihm, dem Volk, selbst ausbedungenen<br />

Feuertod zu übergeben. Wie bei Hegesipp ist es auch jetzt Petrus, der ihn – Nero<br />

wohl nicht weniger als den Magus – vor der Ausführung dieses Verlangens bewahrt.<br />

Auch die vom Magus selbst – ihm war von seinem Gastfreund Kastor her bekannt,<br />

was in Rom auf Zauberei stand 540 – zu Beginn in Vorschlag gebrachte Strafe der Verbannung<br />

aus der Stadt scheint nicht zur Ausführung gelangt zu sein 541 .<br />

Wir werden davon auszugehen haben, daß die durchaus als älter anzusehenden<br />

Petrusakten Hegesipp für seine Mitte des zweiten Jahrhunderts angefertigte Kurzfassung<br />

zur Grundlage dienten 542 .<br />

108<br />

ν Die actus Vercellenses zu<br />

Petri Auseinandersetzungen mit dem Magus in Rom<br />

Insgesamt scheinen die actus Vercellenses, die das Rückgrat der heutigen Ausgaben<br />

der Petrusakten darstellen 543 , in dem uns hier interessierenden römischen Abschnitt<br />

der Auseinandersetzungen Petri mit dem Magus einiges Licht zu verbreiten. Diese<br />

berichten auch an anderen als der gerade vorgestellten Nikostratus-Episode, und<br />

keineswegs nur an ihrem Anfang und an ihrem Ende 544 , wie wir das oben im Zusam-<br />

540) s. das folgende Kapitel ν: Die actus Vercellenses zu Petri Auseinandersetzungen mit dem Magus in<br />

Rom.<br />

541) s. Hennecke/Schneemelcher Bd II, 5 1989, 280–283 die Nr. 28f. – Lediglich die letzten acht Zeilen<br />

des von Schneemelcher wiedergegebenen Textes dürften mit ihrem Geldgerassel kaum ursprünglicher<br />

Text sein. Die Dankesgabe war schon vorher ausgemacht und erlegt. Sie bestand in der Freigabe einer<br />

Schar von Sklaven und in ihrer finanziellen Versorgung. Ganz im Gegenteil zu dem Eindruck, den die<br />

genannten letzten acht Zeilen zu vermitteln suchen, endet die Regelung der Dankesgabe mit Petri Aufforderung:<br />

»Das übrige (d.h. das, was für den Unterhalt der Freigelassenen nicht benötigt werd) soll an Witwen<br />

verteilt werden«. Man kann nur sagen: Böswillig wird danach getrachtet, dem Petrus tatsächlich nicht<br />

vorhandene Geldgier und Gewinnsucht zu unterstellen. Derselben schmuddeligen Kampagne ist dann<br />

auch noch die ganze auf diese Zeilen folgende Nr. 30 der Akten gewidmet, s. Hennecke/Schneemelcher Bd<br />

II, 5 1989, 283f.<br />

542) Spezielle Erwähnung und Kommentierung verdiente auch die mündliche Auseinandersetzung,<br />

die die Akten in den Nr. 23 und 24 von Petrus und dem Magus berichten. Sie werfen ein helles Licht, auf<br />

die Argumente, mit denen letzterer dem Apostelfürsten auf den Leib zu rücken suchte – wie nicht weniger<br />

auf die Gewandtheit, mit den Petrus ihnen nicht zuletzt mithilfe traumhaft sicher herangezogener Bibelzitate<br />

– das Ganze erinnert an den Petrus der Pfingstpredigt! – entgegentrat, s. Hennecke/Schneemelcher<br />

Bd II, 5 1989, 278f. Wir haben den Text zumindest einmal als wertes Gegenstück zu dem Briefwechsel Paulus/Seneca<br />

nach diesem als Nr. 13 unter die Quellentexte aufgenommen, s. unten S. 204–206.<br />

543) s. Hennecke/Schneemelcher Bd II, 5 1989, 250.<br />

544) Die actus Vercellenses beginnen bei Hennecke/Schneemelcher Bd II, 5 1989 auf der S. 258 und<br />

beenden den dort aufgenommenen Bericht auf S. 285 mit der Nr. 32. An dieser Stelle weisen sie einen

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