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000 Titelei - TOBIAS-lib - Universität Tübingen

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Als letzter ist der praefectus urbi zu nennen, der schon in der Königszeit bei Abwesenheit<br />

des Herrschers die Staatsgeschäfte leitete. Nachdem das Amt während mehrerer<br />

Jahrhunderte geruht zu haben scheint, wurde es seit Augustus wieder besetzt,<br />

seit Tiberius ständig. Meist ein consularis, d.h. ehemaliger Konsul, war er in Rom der<br />

Vertreter des Kaisers, »besonders auch in der Gerichtsbarkeit« 449 .<br />

Blickt man nun auf die Präfekten, die in Rom höchstrichterliche Gewalt ausübten,<br />

dann möchte es sich bei dem ›Präfekten Agrippa‹, den die Petrusakten und Salonius’<br />

Linus-Text als den Richter der Apostelfürsten nennen, am ehesten um einen<br />

praefectus urbi gehandelt haben. Denn die Prätorianerpräfekten dieser Jahre sind<br />

bekannt – keiner von ihnen hieß Agrippa. Andererseits ist unter den in der PIR aufgeführten<br />

Trägern des Namens Agrippa bei keinem erwähnt, daß er das Amt des<br />

praefectus annonae bekleidet habe. Noch weist einer der dort aufgezählten Nicht-<br />

Konsularen – also derer, die für das Amt eines praefectus annonae Verwendung gefunden<br />

haben könnten – einen Lebenswandel auf, der es erlauben würde, ihm die<br />

Stiefel des ›Präfekten Agrippa‹ der Petrusakten anzuziehen. So fallen die beiden zuletzt<br />

genannten Ämter bei der Suche nach der Präfektur, die unser ›Agrippa‹ eingenommen<br />

haben könnte, praktisch aus. Das zwingt uns, die Suche danach auf die<br />

Konsularen zu beschränken.<br />

Die Zahl der Konsularen dieser Jahre ist natürlich sehr klein. Dagegen dürften sie<br />

aus den gut erhaltenen fasti consulares jedoch nahezu lückenlos bekannt sein. Unter<br />

diesen führt die PIR aber einen auf, der nicht nur Agrippa heißt, der vielmehr nach<br />

dem einhelligen Urteil der antiken Geschichtsschreibung auch den Lebenswandel<br />

vorzuweisen hat, der erlauben würde, in ihm den ›Präfekten Agrippa‹ der Petrusakten<br />

zu vermuten. Es handelt sich um Decimus Haterius Agrippa450 .<br />

Gaheis schließt seinen RE-Artikel ›D. Haterius Agrippa‹ mit den Worten:<br />

»Tac ann VI,4 erwähnt zum J. 32 sein feindseliges Auftreten im Senat gegen die<br />

Consuln des vorhergehenden Jahres, wodurch er sich nur noch verhaßter gemacht<br />

habe, und zeichnet mit scharfen Strichen den Charakter des durch seinen<br />

ausschweifenden Lebenswandel entnervten Mannes451 .«<br />

Dies gilt also schon für den Agrippa des Jahres 32. Einem solchen Mann könnte man<br />

auch in späteren Jahren eine Auseinandersetzung mit dem Haupt der Christengemeinde<br />

um seine vier Konkubinen durchaus zutrauen. Schwierigkeiten bereitet auf<br />

den ersten Blick das hohe Alter des Haterius. Im Jahre 15 n. Chr. war er bereits<br />

tribunus plebis452 . Hat er dieses Amt jedoch suo anno erhalten, d.h. in dem für diese<br />

bestimmte Würde erforderlichen Mindestalter – es betrug, jedenfalls in der Kaiserzeit,<br />

27 Jahre453 – dann hätte er im Jahre 65 gerade erst im 77. Lebensjahr gestanden.<br />

88<br />

449) s. a.O. 1107.<br />

450) 21 cos. des, 22 cos. ord., s. PIR IV, Berlin 2 1952–1966, Nr. 25 (A. Schubring/L.Petersen).<br />

451) s. RE, Bd VII,2, Stuttgart 1912 s.v. D. Haterius Agrippa Sp 2513f. (Gaheis).<br />

452) s. a.O. Sp 2514.<br />

453) s. Der Kleine Pauly, Bd 5, 1975 s.v. Tribunus Sp 949 (H. Volkmann).

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