PDF 39.246kB - TOBIAS-lib
PDF 39.246kB - TOBIAS-lib PDF 39.246kB - TOBIAS-lib
- 284 - fallit oder fallit gädöl ein langes, weißes Tuch, das über den Kopf gelegt auf bei den Seiten herabhing und unten mit den Schaufäden versehen war. l ) Man darf annehmen, daß in alter Zeit der tallit (vgl. S. 251) jedenfalls bei Rechtsgeleh.rten meist das Gewand war, welches die Schaufäden erhielt. Diese sollten nach 4. M. 15,39 f. jedermann an Gottes Gesetze erinnern, damit die Israeliten durch ihre Beobachtung Gott geheiligt würden, und waren also etwas Sakrales, das jedem Israeliten eine Sonderstellung gab, die er zu beachten hatte. Noch direkter als die Schaufäden sollen die an Kopf und Arm zu tragenden Den k z e t tel dafür sorgen, daß der Israelit Gottes Taten und sein Gesetz nicht vergißt. 2. M. 13,9. 16 kann man freilich so verstehen, daß Gottes Erlösungstat so unvergeßlich sein soll wie ein Zeichen (öt) auf der Hand und ein Gedächtnismittel (zikkärön) oder Stirnschmuck (tötäphöt) zwischen den Augen. Es wäre nur vorausgesetzt, daß man wichtige Dinge auf Hand und Stirn aufzeichnete, damit sie nicht in Vergessenheit gerieten. Aber 5. M. 6,8; 11,18 gibt es die Vorschrift, die Worte des Gesetzes als Zeichen (öt) auf die Hand (den Arm) zu binden und als tötäphöt zwischen den Augen sein zu lassen, im Zusammenhang mit der Vorschrift, dies Gesetz auf die Türpfosten (mezUzöt) des Hauses zu schreiben (5. M. 6,9; 11,20). Im Aristeasbrief (158 f.) und bei Josephus ll ) wird die Pflicht der Denkzettel ernst genommen und Matth. 23,5, wo nur ihre auffällige, auf Schau berechnete Ausübung getadelt wird, vorausgesetzt. Da die tötephet der Frauen später ein Stirnschmuck war (s. unter B 8), so wird es sich um eine Sache handeln, die durch um den Kopf und den Arm gelegte Bänder an Stirn und Arm befestigt wird, dies unter Vermeidun'g der Tätowierung des Gottesnamens in die Haut an beiden Stellen, die auch einer Beschmutzung ausgesetzt wäre (vgl. S. 276. 286). Bei Matthäus 1) Schulchän 'Ärükh, Orach Chajjim 8,3 ff. 13, Kirchner, Jüdisches Ceremoniel (1724), S. 6f., Abb.l A.B, Baer, Seder 'Abödat JisräEH (1868), S. 1. 3. Maimonides, H. Zizith III, macht keinen klaren Unterschied zwischen dem bei Tage getragenen Schaufädengewand und der Verhüllung mit dem fallit beim Gebet. D) Anti. IV 8, 13. V.IRAT III-DAL 1937.1 (AuS 5) http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-68828
- Seite 247: - 231 ist unbekannt. Zum metil geh
- Seite 254: 238 - priester (2. M. 28, 4. 39; 29
- Seite 259: - 243 Rückenseite, lief an beiden
- Seite 262 und 263: - 246 - Achsel zu ziehen und da nac
- Seite 265: - 249 - so hängt dies mit seiner R
- Seite 272: - 256 Muster in Silberfäden (m/sa$
- Seite 284: - 268 rabenschwarzen Locken (/sewu$
- Seite 290 und 291: - 274 - schuldig wird wie der, welc
- Seite 293: 277 - beim Schießen besser treffe.
- Seite 297: 281 der von den Juden GU"Xa(JOS, vo
- Seite 305: - 289 - Die primitivste und deshalb
- Seite 310: - 294 geier (für sein Auf-und-Abfl
- Seite 313: 297 im gewöhnlichen Gebrauch war.
- Seite 323 und 324: - 307 - geknüpft über den Kopf ge
- Seite 325: - 309 - gesetzt werden, daß eine F
- Seite 329: 313 mit weißen Girlanden. Nur eine
- Seite 337 und 338: - 321 hatte grau-grün-weißkariert
- Seite 339 und 340: - 323 -'- mit weißem, gestreiftem
- Seite 342 und 343: - 326 - wollenes Tuch in Weiß,I) H
- Seite 344: - 328 - Piastern in zwei Reihen ($a
- 284 -<br />
fallit oder fallit gädöl ein langes, weißes Tuch, das über den<br />
Kopf gelegt auf bei den Seiten herabhing und unten mit den<br />
Schaufäden versehen war. l ) Man darf annehmen, daß in alter<br />
Zeit der tallit (vgl. S. 251) jedenfalls bei Rechtsgeleh.rten meist<br />
das Gewand war, welches die Schaufäden erhielt. Diese sollten<br />
nach 4. M. 15,39 f. jedermann an Gottes Gesetze erinnern, damit<br />
die Israeliten durch ihre Beobachtung Gott geheiligt würden,<br />
und waren also etwas Sakrales, das jedem Israeliten eine Sonderstellung<br />
gab, die er zu beachten hatte.<br />
Noch direkter als die Schaufäden sollen die an Kopf und<br />
Arm zu tragenden Den k z e t tel dafür sorgen, daß der Israelit<br />
Gottes Taten und sein Gesetz nicht vergißt. 2. M. 13,9. 16 kann<br />
man freilich so verstehen, daß Gottes Erlösungstat so unvergeßlich<br />
sein soll wie ein Zeichen (öt) auf der Hand und ein<br />
Gedächtnismittel (zikkärön) oder Stirnschmuck (tötäphöt) zwischen<br />
den Augen. Es wäre nur vorausgesetzt, daß man wichtige Dinge<br />
auf Hand und Stirn aufzeichnete, damit sie nicht in Vergessenheit<br />
gerieten. Aber 5. M. 6,8; 11,18 gibt es die Vorschrift, die<br />
Worte des Gesetzes als Zeichen (öt) auf die Hand (den Arm)<br />
zu binden und als tötäphöt zwischen den Augen sein zu lassen,<br />
im Zusammenhang mit der Vorschrift, dies Gesetz auf die Türpfosten<br />
(mezUzöt) des Hauses zu schreiben (5. M. 6,9; 11,20).<br />
Im Aristeasbrief (158 f.) und bei Josephus ll ) wird die Pflicht der<br />
Denkzettel ernst genommen und Matth. 23,5, wo nur ihre auffällige,<br />
auf Schau berechnete Ausübung getadelt wird, vorausgesetzt.<br />
Da die tötephet der Frauen später ein Stirnschmuck<br />
war (s. unter B 8), so wird es sich um eine Sache handeln, die<br />
durch um den Kopf und den Arm gelegte Bänder an Stirn und<br />
Arm befestigt wird, dies unter Vermeidun'g der Tätowierung<br />
des Gottesnamens in die Haut an beiden Stellen, die auch einer<br />
Beschmutzung ausgesetzt wäre (vgl. S. 276. 286). Bei Matthäus<br />
1) Schulchän 'Ärükh, Orach Chajjim 8,3 ff. 13, Kirchner, Jüdisches<br />
Ceremoniel (1724), S. 6f., Abb.l A.B, Baer, Seder 'Abödat JisräEH (1868),<br />
S. 1. 3. Maimonides, H. Zizith III, macht keinen klaren Unterschied<br />
zwischen dem bei Tage getragenen Schaufädengewand und der Verhüllung<br />
mit dem fallit beim Gebet. D) Anti. IV 8, 13.<br />
V.IRAT III-DAL 1937.1 (AuS 5)<br />
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-68828