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- 284 - fallit oder fallit gädöl ein langes, weißes Tuch, das über den Kopf gelegt auf bei den Seiten herabhing und unten mit den Schaufäden versehen war. l ) Man darf annehmen, daß in alter Zeit der tallit (vgl. S. 251) jedenfalls bei Rechtsgeleh.rten meist das Gewand war, welches die Schaufäden erhielt. Diese sollten nach 4. M. 15,39 f. jedermann an Gottes Gesetze erinnern, damit die Israeliten durch ihre Beobachtung Gott geheiligt würden, und waren also etwas Sakrales, das jedem Israeliten eine Sonderstellung gab, die er zu beachten hatte. Noch direkter als die Schaufäden sollen die an Kopf und Arm zu tragenden Den k z e t tel dafür sorgen, daß der Israelit Gottes Taten und sein Gesetz nicht vergißt. 2. M. 13,9. 16 kann man freilich so verstehen, daß Gottes Erlösungstat so unvergeßlich sein soll wie ein Zeichen (öt) auf der Hand und ein Gedächtnismittel (zikkärön) oder Stirnschmuck (tötäphöt) zwischen den Augen. Es wäre nur vorausgesetzt, daß man wichtige Dinge auf Hand und Stirn aufzeichnete, damit sie nicht in Vergessenheit gerieten. Aber 5. M. 6,8; 11,18 gibt es die Vorschrift, die Worte des Gesetzes als Zeichen (öt) auf die Hand (den Arm) zu binden und als tötäphöt zwischen den Augen sein zu lassen, im Zusammenhang mit der Vorschrift, dies Gesetz auf die Türpfosten (mezUzöt) des Hauses zu schreiben (5. M. 6,9; 11,20). Im Aristeasbrief (158 f.) und bei Josephus ll ) wird die Pflicht der Denkzettel ernst genommen und Matth. 23,5, wo nur ihre auffällige, auf Schau berechnete Ausübung getadelt wird, vorausgesetzt. Da die tötephet der Frauen später ein Stirnschmuck war (s. unter B 8), so wird es sich um eine Sache handeln, die durch um den Kopf und den Arm gelegte Bänder an Stirn und Arm befestigt wird, dies unter Vermeidun'g der Tätowierung des Gottesnamens in die Haut an beiden Stellen, die auch einer Beschmutzung ausgesetzt wäre (vgl. S. 276. 286). Bei Matthäus 1) Schulchän 'Ärükh, Orach Chajjim 8,3 ff. 13, Kirchner, Jüdisches Ceremoniel (1724), S. 6f., Abb.l A.B, Baer, Seder 'Abödat JisräEH (1868), S. 1. 3. Maimonides, H. Zizith III, macht keinen klaren Unterschied zwischen dem bei Tage getragenen Schaufädengewand und der Verhüllung mit dem fallit beim Gebet. D) Anti. IV 8, 13. V.IRAT III-DAL 1937.1 (AuS 5) http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-68828

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fallit oder fallit gädöl ein langes, weißes Tuch, das über den<br />

Kopf gelegt auf bei den Seiten herabhing und unten mit den<br />

Schaufäden versehen war. l ) Man darf annehmen, daß in alter<br />

Zeit der tallit (vgl. S. 251) jedenfalls bei Rechtsgeleh.rten meist<br />

das Gewand war, welches die Schaufäden erhielt. Diese sollten<br />

nach 4. M. 15,39 f. jedermann an Gottes Gesetze erinnern, damit<br />

die Israeliten durch ihre Beobachtung Gott geheiligt würden,<br />

und waren also etwas Sakrales, das jedem Israeliten eine Sonderstellung<br />

gab, die er zu beachten hatte.<br />

Noch direkter als die Schaufäden sollen die an Kopf und<br />

Arm zu tragenden Den k z e t tel dafür sorgen, daß der Israelit<br />

Gottes Taten und sein Gesetz nicht vergißt. 2. M. 13,9. 16 kann<br />

man freilich so verstehen, daß Gottes Erlösungstat so unvergeßlich<br />

sein soll wie ein Zeichen (öt) auf der Hand und ein<br />

Gedächtnismittel (zikkärön) oder Stirnschmuck (tötäphöt) zwischen<br />

den Augen. Es wäre nur vorausgesetzt, daß man wichtige Dinge<br />

auf Hand und Stirn aufzeichnete, damit sie nicht in Vergessenheit<br />

gerieten. Aber 5. M. 6,8; 11,18 gibt es die Vorschrift, die<br />

Worte des Gesetzes als Zeichen (öt) auf die Hand (den Arm)<br />

zu binden und als tötäphöt zwischen den Augen sein zu lassen,<br />

im Zusammenhang mit der Vorschrift, dies Gesetz auf die Türpfosten<br />

(mezUzöt) des Hauses zu schreiben (5. M. 6,9; 11,20).<br />

Im Aristeasbrief (158 f.) und bei Josephus ll ) wird die Pflicht der<br />

Denkzettel ernst genommen und Matth. 23,5, wo nur ihre auffällige,<br />

auf Schau berechnete Ausübung getadelt wird, vorausgesetzt.<br />

Da die tötephet der Frauen später ein Stirnschmuck<br />

war (s. unter B 8), so wird es sich um eine Sache handeln, die<br />

durch um den Kopf und den Arm gelegte Bänder an Stirn und<br />

Arm befestigt wird, dies unter Vermeidun'g der Tätowierung<br />

des Gottesnamens in die Haut an beiden Stellen, die auch einer<br />

Beschmutzung ausgesetzt wäre (vgl. S. 276. 286). Bei Matthäus<br />

1) Schulchän 'Ärükh, Orach Chajjim 8,3 ff. 13, Kirchner, Jüdisches<br />

Ceremoniel (1724), S. 6f., Abb.l A.B, Baer, Seder 'Abödat JisräEH (1868),<br />

S. 1. 3. Maimonides, H. Zizith III, macht keinen klaren Unterschied<br />

zwischen dem bei Tage getragenen Schaufädengewand und der Verhüllung<br />

mit dem fallit beim Gebet. D) Anti. IV 8, 13.<br />

V.IRAT III-DAL 1937.1 (AuS 5)<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-68828

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