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277 -<br />

beim Schießen besser treffe. Von einem Kratzen der Backen<br />

in schwerer Trauer hörte ich in Nordgaliläa, es ist aber mehr<br />

eine Eigenheit weiblicher Sitte und ist deshalb unter B 7 zu<br />

besprechen.<br />

Im Altertum.<br />

Kostharkeiten (migdänöt) werden 1. M. 24, 53 einem Mann<br />

und einer Frau, 2. Chr. 32, 23 einem König gegeben. Esr. 1,6,<br />

2. Chr. 21,3 erscheinen sie neben Silber und Gold und könnten<br />

in guten Kleidern bestehen. Wichtiger Besitz waren die nach<br />

Klg. 4, 7 roten Korallen (peninim, Spr. 3,15; 8,11; 20,15; 31,10,<br />

Hi. 28, 18, Sir. 7,19; 30,15), welche LXX und Syrer als kostbare<br />

Steine, Sa'adja als göhar erklären. Ihre Verwendung für Schmuck<br />

ist gewiß bei ihrem Wert Voraussetzung. Aber in einer Zeit<br />

ohne Münzen war jeder kleine Gegenstand von hohem Wert<br />

wichtig. Nur bei Männern war der Schmuck auch damals sicher<br />

nicht häufig. Wenn das Volk Veranlassung hat, seinen Schmuck<br />

('adi) abzulegen (2. M. 33, 4-6), ist die Frage, worin dies die<br />

Männer betraf. Auch die Verwendung von Schmuck ('adi) für<br />

die Herstellung von Götzenbildern (Ez. 7, 20) läßt dieselbe Frage<br />

offen. Wenn das Joch der Weisheit für den Menschen ein<br />

Goldschmuck ('adi zähäb) ist (Sir. 6,30), kann an ein Diadem<br />

gedacht sein.<br />

Am sichersten ist vielfacher Gebrauch des Fingerrings<br />

(fabbci'at). Pharao gibt ihn dem Joseph als seinem Stellvertreter<br />

(1. M. 41, 42), Ahasver erst dem Haman (Est. 3, 10. 12), dann dem<br />

Mordechaj (Est. 8,2.8.10). Auch der Syrer Philippus wird durch<br />

Übergabe des Rings (oax,,;vAtOv) zum Herrscher gemacht (1. Makk.<br />

6, 15). Da der Ring des Königs ein Siegelring (tzötäm) ist,<br />

werden Verordnungen damit gestempelt (/:läfam, 1. K. 21,8, Est.<br />

3, 12; 8,8. 10). Auf der rechten Hand wird er getragen (Jer.<br />

22,24). Wenn ein Mensch von Gott zu seinem Siegelring gemacht<br />

wird (Jer. 22,24, Hagg. 2,23, Sir. 49, 11), ist er zu seinem<br />

Vertreter bestimmt. Daß Siegel, die in Ton gedrückt werden<br />

(Hi. 38,14), auch im Privatleben vorkamen, muß man aus Hi. 41,7,<br />

Hsl. 8,6, Sir. 17,22; 42,6 schließen. Bezeugt ist es 1. M. 38,18.25,<br />

V.IRAT III-DAL 1937.1 (AuS 5)<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-68828

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