- 212 - anlegt (Apg. 12, Sf.), wird er nachts im entgürteten Untergewand geschlafen haben, und das l{1-d'HOV war ein Obergewand. Als der nackte Petrus vom Fischerboot im Wasser zu Jesus gehen wollte, gürtete er die enevOt'n:"I, also wohl ein Oberkleid, um (Joh. 21, 7), das dann wohl als hochgegürtet zu denken wäre. Der Syrer setzt dafür kütinä (= Xn;cov), chr.-pal. ist es /iulbä (= xolo{JtOv, vgl. /iulbin,l) /iolbäs 2», was ein kurzärmeliges Unterkleid wäre. Kleider jeder Art sind gemeint mit dem lp,d'HOV nalatov, das ein Flicken ,mit neuen Lappen nicht verträgt (Matth.9, 16, Mk. 2, 21, Lk. 5,36, vgl. S. 151). Ein häufiger Ausdruck für "Kleiden" ist im N. T. nEQt{JaUEtV "umwerfen" (Matth. 6, 29. 31; 25,36.38.43, Mk. 14,51, 16,5, Lk. 12,27; 23,11, Joh. 19,2 usw.), wovon nEQt{MlatOv für "Gewand" gebraucht werden kann (1. Kor. 11,15, Hebr. 1, 12). Chr.-pal. wird für neQt{JdUEtV lebas gesetzt. nEQt{J6latOv ist nach Ps. 102, 27 LXX lebm. Wenn von der Vergänglichkeit des Kleides (beged), das dem Fraß der Motte ('äs) ausgesetzt ist, geredet wird (Jes. 50,9; 51,6.8, Ps. 102,27, Hi. 13,28, Sir. 14, 17; 42,13), muß Wollstoff vorausgesetzt sein, der auch Jes. 51, 8 mit Nennung von säs als dem Fresser genannt wird. 3 ) Die im Orient sehr tätige Kleidermotte (vgl. S. 7) wird auch sonst als Zerstörer genannt (Hos. 5, 12, Ps. 39, 12, Hi. 4, 19; 27, 18, Brief. Jer. 71, Matth. 6, 19, Lk. 12, 33, Jak. 5,2 für l{1-a'Ha). Sie geht in die Sachen (kelim) und macht sie morsch (mar/iib) ') und wirkt Morschheit (l'ä/iäb, Hos. 5, 12, Hi. 13,28), vgl. {JQwmq, "Fraß" (Matth.6, 19). Wenn selbst die leinenen Versöhntagskleider des Hohenpriesters bei der Aufbewahrung innerhalb eines Jahres vermorschten (mar/iibin),6) haben sie feucht gelegen und bekamen Stockflecke, die den Gewebefasern die Haltbarkeit benahmen, so daß sie bei der nächsten Wäsche zerrissen, wie mich meine Frau belehrt. Schwere T rau e r über den Tod eines Verwandten ist die Veranlassung, daß der Mann selbst seine Kleider (begädim) zerreißt (/iära') (2. S. 1,2. 11; 3,31, 2. K. 2, 12, Jerem. 41, 5, mit 1) j. Schabb. 15 d• 4) Deb. R. 2 (7 b). Z) b. Schabb. 120 ". 6) j. Jom. 44 b. 3) Vgl. oben S,15f. V.IRAT III-DAL 1937.1 (AuS 5) http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-68828
- 213 - Nennung des me(il, also des Obergewandes, Hi. 1,20; 2, 12). Der Aussätzige soll durch solches Kleiderzerreißen sich kenntlich machen (3. M. 13,45), der Hohepriester es bei Trauer unterlassen (3. M. 21, 10), weil seine Stellung ihn aus seiner Verwandtschaft heraushebt, und bei einem Gottesgericht über Verwandte dürfen es die Priester mit dem Hohenpriester nicht üben (3. M. 10, 6), wobei in den letzten drei Fällen das Zerreißen ein Zerstückeln (päram) genannt wird. Die Tradition 1) behauptet, daß dadurch dem Hohenpriester ein bloßes Einreißen von unten, dem Priester ein Einreißen von oben nicht verboten werde. - Das Entsetzen über eine schlimme Nachricht oder Tatsache kann ebenfalls zum Kleiderzerreißen führen (1. M. 37, 29, 4. M. 14, 6, Ri. 11, 35, 2. S. 15, 32 [hier kuttanet], 2. K. 5, 7 f. ; 6,30; 18,37; 19,1, Jes. 36,22; 37, 1, Est. 4, 1, 2. ehr. 34, 19.27, Judith 14, 16), so auch eine gehörte Gotteslästerung (Matth. 26, 65, Mk. 14, 63, Apg. 14, 14; 22, 23). In Buße vor Gott über seine Sünde trauernd tut man dasselbe (1. K. 21,27, 2. K. 22, 11. 19, Jerem. 36, 24, Jo. 2, 13), wird aber daran erinnert, daß das Zerreißen des Herzens das Wichtigste ist (Jo. 2, 13). Das jüdische Recht 2) bestimmt, aus welchem Grunde ein Kleiderzerreißen, das nicht nur den Saum (mäläZ),8) eine Heftung :säläl) oder eine bloße Hülle (rädid), sondern eine volle Zusammennähung (i/Jüj) (nach früherem Zerreißen) treffen soll,') Pflicht ist. Ohne ein Wiederzunähen sollte es stattfinden bei dem Tode von Vater und Mutter, dem eigenen Gesetzeslehrer, dem "Fürsten" (dem ersten Vorsitzenden des Synedriums), dem (zweiten) Vorsitzenden des Synedriums, wegen schlimmer Nachrichten, Lästerung des (göttlichen) Namens (lsilelat haS-sem), Verbrennung der Gesetzesrolle, wegen Jerusalem und dem Tempel (wenn man sie vom Skopusberge in ihrer Zerstörung sieht). &) Nur wegen des Todes Verwandter, nicht von Fremden, 1) Ror. In 4.5, Tos. Ror. 11 1, Siphra 94 d• 2) j. Mo. k. 83 b, b. Mo. k. 26 a. 3) Kel. XXVIn 7 Cod. K. meläl. ') j. Mo. k. 83 b, b. Mo. k. 26 b• 5) V gl. Jerusalem und sein Gelände, S. 29. V.IRAT III-DAL 1937.1 (AuS 5) http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-68828
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Johannes der Täufer 18.163.176.202
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Bilderanhang V.IRAT III-DAL 1937.1
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3. Papyruspflanzen im t:lumpf des I
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15. Haspel und Garnhalter (lrüfije
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44. Südpalästinischer Bauer im we
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55a. Gärtner des Tempelplatzes in
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17 10 7 24 7 10 17 10 7 61. Schwarz
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69. Pelzjacke (farwa) des 'Isa aus
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84. Zwei Beduinenfrauen bei Jericho
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2m OAOm O,90m E o Ln_ C'J 1,30m °A
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57 57 20 50 20 91. Schwarzes Kleid
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109. Kopf tuch ([1il'(w) mit einfac