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Intelligenter Krankenschutz für Kostenbewusste - LVM Versicherung

Intelligenter Krankenschutz für Kostenbewusste - LVM Versicherung

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Kranken-Vollversicherung<br />

<strong>Intelligenter</strong> <strong>Krankenschutz</strong> <strong>für</strong> <strong>Kostenbewusste</strong><br />

Attraktiv: Bei Leistungsfreiheit<br />

im Tarif AP erhalten Sie bis zu<br />

6 Monatsbeiträge zurück!


<strong>Intelligenter</strong> <strong>Krankenschutz</strong> <strong>für</strong> <strong>Kostenbewusste</strong><br />

2<br />

Wertvolle Informationen, Anregungen und<br />

Tipps rund um das Thema Gesundheit finden<br />

Sie auch im <strong>LVM</strong>-Gesundheitsportal unter:<br />

www.lvm.de/gesundheitsportal


<strong>Kostenbewusste</strong>s Verhalten zahlt sich aus<br />

Sie wünschen als Privatpatient<br />

behan delt zu werden, möchten aber<br />

nur <strong>für</strong> Leistungen zahlen, die Ihnen<br />

wirklich wichtig sind? Sie verhalten<br />

sich gerne kostenbewusst und haben<br />

daher Interesse an kostensteuernden<br />

Regeln <strong>für</strong> einen günstigen Beitrag?<br />

Dann ist die <strong>LVM</strong>-Kranken-Vollversicherung<br />

<strong>für</strong> kostenbewusste Privatpatienten<br />

genau die richtige Empfehlung<br />

<strong>für</strong> Sie!<br />

Die Tarifbausteine der<br />

Kranken-Vollversicherung<br />

Eine private Kranken-Vollversicherung<br />

besteht bei der <strong>LVM</strong> aus 3 frei wählbaren<br />

Tarifbausteinen:<br />

\ <strong>für</strong> ambulante Behandlungen,<br />

\ <strong>für</strong> stationäre Krankenhausaufenthalte<br />

sowie<br />

\ <strong>für</strong> zahnärztliche und kieferorthopädische<br />

Leistungen.<br />

Hinzu kommt als Pflichtbaustein die<br />

gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung.<br />

Die 3 frei wählbaren Bausteine gibt es<br />

in verschiedenen Leistungsvarianten,<br />

die Sie ganz nach Wunsch miteinander<br />

kombinieren können.<br />

In diesem Prospekt stellen wir Ihnen als<br />

Basis <strong>für</strong> einen intelligent gesteuerten,<br />

kostenbewussten <strong>Krankenschutz</strong> den<br />

günstigen Ambulanttarif mit den Selbstbehaltstufen<br />

300 und 600 Euro (Tarif<br />

AP300/AP600) vor. Diesen kombinieren<br />

Sie mit den anderen Tarifbausteinen und<br />

gestalten so einen besonders preiswerten<br />

privaten <strong>Krankenschutz</strong>.<br />

Darüber hinaus bieten wir noch eine<br />

Reihe von empfehlenswerten und sinnvollen<br />

Ergänzungsbausteinen an, mit<br />

denen Sie weitere Versorgungslücken,<br />

wie z. B. die Einkommenssicherung im<br />

Krankheitsfall oder das Pflegekostenrisiko,<br />

schließen können. Eine Übersicht<br />

der möglichen Kombinationen bietet die<br />

Tabelle auf Seite 5.<br />

Bürgerentlastungsgesetz senkt Ihren Nettobeitrag<br />

\ Seit Januar 2010 sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung wesentlich<br />

besser steuerlich absetzbar.<br />

\ Wichtig <strong>für</strong> Familien: Es gibt keine Obergrenze.<br />

\ Im Übrigen gilt, dass alle Beiträge zur privaten Krankenversicherung (dazu<br />

zählt auch der Beitrag <strong>für</strong> den Tarif Vorsorge-Plus) bis zur Höchstgrenze als<br />

sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können.<br />

3


Was macht den Tarif AP so beitragsgünstig?<br />

Einfach gesagt: Es ist das kostenbewusste<br />

Verhalten aller Versicherten,<br />

das durch verschiedene Regeln und<br />

Selbstbeteiligungen geleitet wird. So<br />

entsteht quasi eine Interessengemeinschaft,<br />

in der alle das gleiche Ziel verfolgen:<br />

die Kosten und damit auch die<br />

Beiträge niedrig zu halten.<br />

4<br />

Unser Tipp<br />

Sichern Sie sich das Recht<br />

auf optimalen <strong>Krankenschutz</strong>!<br />

Wenn Sie heute noch nicht ganz<br />

sicher sind, ob Sie sich in einigen<br />

Jahren vielleicht doch einen komfortableren<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz gönnen<br />

möchten, empfehlen wir Ihnen,<br />

<strong>für</strong> nur wenige Euro im Monat eine<br />

„Kleine Anwartschaft“ auf leistungsstärkere<br />

Tarife einzuschließen. Damit<br />

sichern Sie sich das Recht, ohne eine<br />

neue Gesundheitsprüfung in einen<br />

leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.<br />

Ihr <strong>LVM</strong>-Servicebüro berät Sie gern.<br />

Den Leistungsumfang des Tarifs AP – die<br />

Details finden Sie ab Seite 6 – haben wir<br />

optimal an den Bedarf und die Gewohnheiten<br />

z. B. solcher Patienten angepasst,<br />

die nicht gleich bei jedem Schnupfen<br />

zum Arzt gehen, sondern sich auch schon<br />

mal mit bewährten Hausmitteln selbst<br />

kurieren. Deshalb umfasst der Tarif klar<br />

abgegrenzte Leistungen <strong>für</strong> ambulante<br />

Heilbehandlungen, die jeder versichert<br />

haben sollte. Weitere kosten- und damit<br />

beitragssteuernde Regeln sind:<br />

Primärarztprinzip<br />

Erster Ansprechpartner im Krankheitsfall<br />

ist zumeist der Hausarzt. Er übernimmt<br />

deshalb eine zentrale, steuernde<br />

Funktion. Bei Krankheiten, die er selbst<br />

nicht behandeln kann, überweist er Sie<br />

an einen Facharzt. Diese primär hausärztliche<br />

Betreuung hat sich bewährt<br />

und spart Kosten. Unsere Versicherten<br />

profitieren davon mit günstigen Tarifbeiträgen.<br />

Zentraler Einkauf von Hilfsmitteln<br />

Auch dies wirkt sich kostendämpfend<br />

und damit beitragssenkend aus.<br />

Selbstbeteiligung<br />

Die Selbstbeteiligung ist eine Kombination<br />

aus einer festen Selbstbeteiligung<br />

(300 Euro oder 600 Euro) und einer prozentualen<br />

Beteiligung bei Arznei- und<br />

Verbandmitteln, bei Heil- und Hilfsmitteln<br />

sowie bei Auslandsaufenthalten.<br />

Dieses Prinzip ist so gestaltet, dass es<br />

nicht überfordert.<br />

TOP<br />

6 Monatsbeiträge<br />

Rückerstattung im Ambulanttarif<br />

Ein zusätzlicher, attraktiver Anreiz<br />

zum kostenbewussten Verhalten ist die<br />

Regelung zur Beitragsrückerstattung:<br />

Bei Leistungsfreiheit im Ambulanttarif<br />

erhalten Sie zurzeit bis zu 6 Monatsbeiträge<br />

zurück. So reduziert sich Ihre<br />

effektive Beitragsbelastung noch einmal<br />

spürbar. (Die Details lesen Sie auf<br />

Seite 7.)


Einzeltarife und Tarifkombinationen<br />

Sinnvoll<br />

Empfohlen<br />

Verpflichtend<br />

Ergänzungs bausteine<br />

Kurtagegeld<br />

Krankenhaus-<br />

Tagegeld<br />

Pflege-<br />

Tage geld<br />

Krankentagegeld<br />

Grundbausteine<br />

Zahntarif<br />

Stationärtarif<br />

Ambulanttarif<br />

Pflege-Pflichtversicherung<br />

Tarif KURT<br />

Tarif KHT<br />

Tarif PZT-Komfort<br />

oder Tarif PTG<br />

Tarif KT<br />

Z (mit Angabe der<br />

Leistungen in Prozent<br />

bei Zahnbehandlung /<br />

bei Zahnersatz und<br />

Kieferorthopädie)<br />

S1 = Einbettzimmer<br />

S2 = Zweibettzimmer<br />

S3 = Mehrbettzimmer<br />

AP (mit 300 € oder<br />

600 € Selbstbehalt)<br />

Tarif PVN<br />

Wer kann sich privat versichern?<br />

Selbstständige und Freiberufler können<br />

die Vorteile der <strong>LVM</strong>-Krankenversicherung<br />

ohne Rücksicht auf die Höhe<br />

ihres Einkommens nutzen.<br />

Arbeitnehmer können vollständig in die<br />

private Krankenversicherung wechseln,<br />

wenn sie versicherungs frei sind. Das<br />

bedeutet: Ihr Bruttoeinkommen muss im<br />

–<br />

–<br />

–<br />

KT<br />

Z 75/50<br />

S3<br />

AP<br />

PVN<br />

–<br />

–<br />

–<br />

KT<br />

Z 100/50<br />

S3<br />

AP<br />

PVN<br />

Der Preisorientierte<br />

–<br />

–<br />

–<br />

KT<br />

Z 100/80<br />

S3<br />

AP<br />

PVN<br />

Jahr vor dem Wechsel und absehbar im<br />

laufenden Jahr über der <strong>Versicherung</strong>spflichtgrenze<br />

liegen. In 2012 sind das<br />

50.850 Euro und in 2013 52.200 Euro.<br />

KURT<br />

KHT<br />

PZT-Komfort/PTG<br />

KT<br />

Z 100/80<br />

S2<br />

AP<br />

PVN<br />

Der kostenbewusste Privatpatient<br />

5


<strong>LVM</strong>-Tarif AP300 / AP600<br />

Ambulante Heilbehandlungen<br />

Sie können zwischen 2 Tarifen mit<br />

unterschiedlicher Selbstbeteiligung<br />

wählen. Mit der Entscheidung <strong>für</strong><br />

den Tarif AP300 oder AP600 tragen<br />

Sie aktiv dazu bei, den Beitrag <strong>für</strong><br />

Ihre Krankenversicherung dauerhaft<br />

niedrig zu halten. Eigenverantwortlich<br />

achten Sie selbst darauf, dass die<br />

Kosten – und damit auch die Beiträge<br />

– <strong>für</strong> Ihre Krankenversicherung nicht<br />

übermäßig steigen. Kostendämpfend<br />

wirken sich hierbei die Regeln in diesem<br />

Tarif aus. Sie leiten das Verhalten<br />

aller Versicherten und führen zu günstigen<br />

Beiträgen <strong>für</strong> jeden Einzelnen.<br />

Weitere Kostenersparnisse mit günstigen<br />

Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung<br />

erzielen wir, indem wir<br />

keine Aufwendungen erstatten <strong>für</strong>:<br />

\ Behandlungen durch Heilpraktiker<br />

und von diesen veranlasste Maßnahmen<br />

und Verordnungen<br />

\ Alle Maßnahmen in Zusammenhang<br />

mit einer Kinderwunschtherapie<br />

6<br />

Fragen Sie uns<br />

Wenn Sie auch bei ambulanten<br />

Behandlungen optimale Leistungen<br />

wünschen, informieren wir Sie gerne<br />

über entsprechende Tarif alternativen.<br />

Ihre <strong>LVM</strong>-Vertrauensfrau bzw. Ihr<br />

Vertrauensmann hält <strong>für</strong> Sie einen<br />

gesonderten Prospekt bereit.<br />

Ärztliche Heilbehandlungen<br />

Arzthonorare erstatten wir bis zu den<br />

Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnung<br />

<strong>für</strong> Ärzte (GOÄ).<br />

\ Wir leisten 100 Prozent der Kosten<br />

bei Behandlungen durch Primärärzte.<br />

Das sind Hausärzte (Ärzte <strong>für</strong><br />

Allgemeinmedizin, praktische Ärzte<br />

und Internisten ohne besondere<br />

Spezialisierung), Fachärzte <strong>für</strong> Kinder-,<br />

Frauen- oder Augenheilkunde<br />

sowie Not- oder Bereitschaftsärzte.<br />

Behandlungen durch sonstige Fachärzte<br />

übernehmen wir ebenfalls vollständig,<br />

wenn ein Primärarzt zuvor<br />

die Überweisung zur Mit- oder Weiterbehandlung<br />

ausgestellt hat. Bei<br />

Weiterbehandlung der selben Erkrankung<br />

genügt auch die Überweisung<br />

durch den Facharzt.<br />

\ Ohne Überweisung durch einen der<br />

oben genannten Ärzte erstatten wir<br />

Ihnen bei Behandlungen durch Fachärzte<br />

70 Prozent der Kosten.<br />

\ Im Ausland beteiligen wir uns an den<br />

Kosten <strong>für</strong> eine ärztliche Behandlung<br />

mit 70 Prozent. Unser Tipp: Ergänzen<br />

Sie Ihren <strong>Versicherung</strong>sschutz durch<br />

eine <strong>LVM</strong>-Auslandsreise-Krankenversicherung.<br />

Diese gibt es schon <strong>für</strong><br />

wenige Euro Jahresbeitrag!


Sonstige ambulante<br />

Leistungen<br />

\ Arznei- und Verbandmittel<br />

ersetzen wir Ihnen bis zu einem<br />

Rechnungsbetrag von 3.000 Euro zu<br />

70 Prozent, den darüber hinausgehen-<br />

den Betrag erstatten wir zu 100 Pro-<br />

zent. Der Vorteil <strong>für</strong> chronisch Kranke:<br />

Ist dieser zu übernehmende Eigenanteil<br />

einmal angefallen, ersetzen<br />

wir im jeweiligen Folgejahr bereits<br />

die über den Betrag von 1.500 Euro<br />

hinausgehenden erstattungsfähigen<br />

Aufwendungen zu 100 Prozent; Ihr<br />

Eigenanteil beträgt bei Arznei- und<br />

Verbandmitteln dann maximal nur<br />

450 Euro.<br />

Diese Regel gilt, bis in einem Kalenderjahr<br />

die erstattungsfähigen Auf-<br />

wendungen <strong>für</strong> Arznei- und Verband-<br />

mittel den Betrag von 1.500 Euro<br />

unterschreiten.<br />

\ Psychotherapie<br />

Wir erstatten die Kosten <strong>für</strong> bis zu<br />

50 Sitzungen im Jahr <strong>für</strong> Behandlungen<br />

durch Psychologische Psychotherapeuten.<br />

\ Hilfsmittel, z. B. Bandagen, orthopädische<br />

Schuhe*, Hörgeräte*, Rollstühle,<br />

erstatten wir zu 70 Prozent. Auch<br />

hier haben wir das Kostenrisiko <strong>für</strong><br />

Sie begrenzt: Liegt der Rechnungsbetrag<br />

<strong>für</strong> ein Hilfsmittel über 500<br />

Euro, beträgt Ihr Eigenanteil maximal<br />

150 Euro. Denn wir ersetzen Ihnen<br />

die 500 Euro übersteigenden erstattungsfähigen<br />

Aufwendungen zu 100<br />

Prozent, wenn wir vorab eine Kosten-<br />

übernahme geprüft und schriftlich<br />

zugesagt haben oder Ihnen das Hilfsmittel<br />

vermitteln oder beschaffen. (In<br />

den Tarifbedingungen finden Sie eine<br />

Auflistung, welche Hilfsmittel erstattungsfähig<br />

sind.)<br />

\ Sachleistungen (Heilmittel), z. B.<br />

Inhalationen, Bäder, medizinische<br />

Packungen, physikalische Behandlungen,<br />

Reizstrombehandlungen, übernehmen<br />

wir zu 70 Prozent. Da diese<br />

Leistungen zumeist nur über einen<br />

begrenzten Zeitraum verschrieben<br />

werden, bleibt auch hier Ihr Eigenanteil<br />

überschaubar.<br />

\ Sehhilfen<br />

Innerhalb eines Zeitraums von 3<br />

aufeinanderfolgenden Jahren übernehmen<br />

wir insgesamt maximal 120<br />

Euro der Aufwendungen <strong>für</strong> Brillen<br />

(inklusive Reparaturen), Kontaktlinsen<br />

und Sehschärfenbestimmungen<br />

durch Optiker.<br />

\ Schutzimpfungen<br />

Wir erstatten Ihnen alle ärztlich<br />

angeratenen Schutzimpfungen. Den<br />

da<strong>für</strong> notwendigen Impfstoff erstatten<br />

wir Ihnen nach der Regelung <strong>für</strong><br />

Arzneimittel. Nicht erstattungsfähig<br />

sind rein berufs- oder auslandsreisebedingte<br />

Impfungen.<br />

\ Transportkosten zahlen wir, wenn<br />

der Notfallrettungs dienst Sie zum<br />

nächst erreichbaren geeigneten Arzt<br />

oder Krankenhaus transportiert.<br />

* Für diese Hilfsmittel gelten Sonderregelungen<br />

(siehe Allgemeine <strong>Versicherung</strong>sbedingungen).<br />

\ Tarifbezogene Selbstbeteiligung<br />

Der insgesamt erstattungsfähige<br />

Betrag pro Kalenderjahr wird je nach<br />

gewählter Selbstbehaltstufe um 300<br />

Euro (Tarif AP300) oder 600 Euro<br />

(Tarif AP600) gekürzt. Liegt der <strong>Versicherung</strong>sbeginn<br />

innerhalb eines<br />

Jahres, fällt die Selbstbeteiligung im<br />

ersten Jahr nur zeitanteilig an.<br />

Ihr Vorteil<br />

Rückerstattung von bis<br />

zu 6 Monatsbeiträgen<br />

Wer keine Leistungen in Anspruch<br />

nimmt, erhält bereits <strong>für</strong> das erste<br />

<strong>Versicherung</strong>sjahr 6 Monatsbeiträge<br />

des Ambulanttarifs zurück. Liegt der<br />

Vertragsbeginn innerhalb des Jahres,<br />

erhalten Sie bei Leistungsfreiheit<br />

die Beitragsrückerstattung anteilig.<br />

Haben Sie in einem Jahr aus dem<br />

Ambulanttarif Leistungen erhalten,<br />

entfällt <strong>für</strong> dieses Jahr die Beitragsrückerstattung.<br />

Folgen darauf erneut<br />

leistungsfreie Jahre, erhalten Sie <strong>für</strong><br />

das erste Jahr 3 Monatsbeiträge,<br />

<strong>für</strong> das zweite Jahr 4, <strong>für</strong> das dritte<br />

Jahr 5 und <strong>für</strong> das vierte Jahr wieder<br />

6 Monatsbeiträge zurück. Sofern<br />

der Ambulanttarif in 2013 und 2014<br />

leistungsfrei bleibt, können wir <strong>für</strong><br />

diese Jahre bereits jetzt eine Beitragsrückerstattung<br />

von bis zu 6 Monatsbeiträgen<br />

zusagen. Übrigens: In<br />

der Vergangenheit haben wir diese<br />

Zusage – auch nach Jahren – noch<br />

nie zum Nachteil der Versicherten<br />

verändert.<br />

7


<strong>LVM</strong>-Tarife S1, S2, S3 sowie Ergänzungsbausteine KURT und KHT<br />

Stationäre Versorgung<br />

Für stationäre Krankenhausbehandlungen<br />

stehen Ihnen 3 Tarife zur Wahl.<br />

Alle 3 Tarife beinhalten<br />

\ freie Krankenhauswahl<br />

(auch Spezialklinik) und<br />

\ Krankenrücktransport aus<br />

dem Ausland.<br />

8<br />

Der <strong>LVM</strong>-Optimalschutz<br />

(Tarif S1) …<br />

versichert darüber hinaus alle Wahlleistungen:<br />

\ Behandlung durch den Chefarzt<br />

oder eine Kapazität Ihres Vertrauens,<br />

Kosten erstattung bis zum Höchstsatz<br />

der Gebührenordnung <strong>für</strong> Ärzte (GOÄ)<br />

\ Unterbringung und Verpflegung im<br />

Einbett- oder Zweibettzimmer – Sie<br />

zahlen keine Eigenbeteiligung und<br />

genießen Komfort und persönlichen<br />

Service<br />

\ Bei Verzicht auf ein Einbett- und<br />

Zweibettzimmer sowie die privatärztliche<br />

Behandlung wird ein Tagegeld<br />

von 70 Euro gezahlt; bei Kindern und<br />

Jugendlichen bis einschließlich 20<br />

Jahre 45 Euro Tagegeld<br />

Der Tarif <strong>für</strong> kostenbewusste<br />

Privatpatienten (Tarif S2) …<br />

ist etwas preisgünstiger als der <strong>LVM</strong>-<br />

Optimalschutz. Er umfasst die gleichen<br />

Leistungen mit folgenden Abweichungen:<br />

\ Versichert ist ausschließlich das<br />

Zweibettzimmer<br />

\ Die Selbstbeteiligung von 15 Euro<br />

täglich in den ersten 7 Tagen kann<br />

durch ein Krankenhaustagegeld aufgefangen<br />

werden; ab dem 8. Tag im<br />

Krankenhaus erhalten Sie das versicherte<br />

Tagegeld ausgezahlt<br />

Der Tarif <strong>für</strong> Preisorientierte<br />

(Tarif S3) …<br />

ist die Grundversion. Er beinhaltet allgemeine<br />

Krankenhausleistungen wie in<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(Mehrbettzimmer, Behandlung durch den<br />

diensthabenden Arzt oder Belegarzt).<br />

\ Dabei entfällt die gesetzliche Zuzahlung<br />

von 10 Euro je Tag im Krankenhaus<br />

(<strong>für</strong> maximal 28 Tage pro Jahr).<br />

\ Die links oben erwähnten Vorteile<br />

(freie Krankenhauswahl und Krankenrücktransport<br />

aus dem Ausland)<br />

sind im Tarif enthalten.<br />

Ergänzungsbaustein:<br />

Kuren mit „KURT“<br />

Kuren und Reha-Behandlungen sind<br />

bewährte Hilfen, um die körperliche<br />

Leistungs fähigkeit wiederherzustellen.<br />

Die Kosten einer ärztlich verordneten<br />

Kur oder Rehabilitation werden<br />

aber zur zusätzlichen Belastung,<br />

wenn sich der Rentenversicherungsträger<br />

nicht daran beteiligt. Mit dem<br />

<strong>LVM</strong>-Kurtagegeld sind Sie finanziell<br />

auf der sicheren Seite.<br />

Ergänzungsbaustein:<br />

Krankenhaustagegeld<br />

(Tarif KHT)<br />

Zur Absicherung der finanziellen<br />

Mehrbelastung, die ein Krankenhausaufenthalt<br />

mit sich bringt, empfehlen<br />

wir die <strong>LVM</strong>-Krankenhaus-Tagegeldversicherung.


Beim Zahnarzt und Kieferorthopäden<br />

Wählen Sie auch hier unter 3 Tarifen:<br />

\ Wer mehr Leistung bei Zahnersatz<br />

und Kieferorthopädie wünscht,<br />

wählt den „Top-Tarif“ Z100/80.<br />

\ Ein mittleres Leistungsspektrum<br />

bietet Tarif Z100/50: Wir erstatten<br />

die Kosten <strong>für</strong> zahnmedizinische<br />

Behandlungen zu 100 Prozent und<br />

<strong>für</strong> Zahnersatz bzw. Zahn- und<br />

Kieferregulierung zu 50 Prozent.<br />

\ Wer stärker preisorientiert ist,<br />

wählt den kostengünstigen Tarif<br />

Z75/50.<br />

Zahnärztliche Behandlungen<br />

Zahnarzthonorare erstatten wir bis zu<br />

den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnungen<br />

<strong>für</strong> Ärzte (GOÄ) bzw.<br />

Zahnärzte (GOZ) <strong>für</strong> ein umfassendes<br />

Spektrum medizinisch notwendiger<br />

zahnärztlicher Behandlungen.<br />

Außerdem fördern wir Ihre Zahngesundheit,<br />

indem wir uns an den Kosten <strong>für</strong><br />

prophylaktische Maßnahmen, wie z. B.<br />

professionelle Zahnreinigung beteiligen.<br />

<strong>LVM</strong>-Tarife Z100/80, Z100/50, Z75/50<br />

Zahnersatz und kieferorthopädische<br />

Behandlungen<br />

Bei Zahnersatz erstatten wir auch die<br />

Kosten <strong>für</strong> hochwertige Versorgungen,<br />

wie z. B. metallfreie Kronen und Brücken<br />

und Implantate. Wenn Sie uns vor einer<br />

Zahnersatzmaßnahme einen Heil- und<br />

Kostenplan vorlegen, informieren wir<br />

Sie schon vorab über die voraussichtliche<br />

Höhe der Kostenerstattung.<br />

Für alle Zahntarife gilt: Nur in den<br />

ersten 4 <strong>Versicherung</strong>sjahren gelten<br />

Höchstgrenzen in der Erstattung.<br />

Ab dem 5. <strong>Versicherung</strong>sjahr und bei<br />

unfallbedingten Behandlungen leisten<br />

wir den vollen, im Tarif vereinbarten<br />

Prozentsatz.<br />

9


<strong>LVM</strong>-Tarif PVN und Ergänzungsbaustein PZT-Komfort oder PTG<br />

Private Pflegeversicherung<br />

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung<br />

(Tarif PVN) entsprechen<br />

denen der sozialen Pflegeversicherung<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

und sind gesetzlich geregelt. Sie<br />

decken jedoch bei Weitem nicht die<br />

tatsächlichen Pflegekosten ab.<br />

Zudem hängt die Höhe der Leistungen<br />

in der Pflegeversicherung vom Grad<br />

der Pflegebedürftigkeit ab. Wer also im<br />

Pflegefall nicht auf sein eigenes Vermögen<br />

und das der Angehörigen zurückgreifen<br />

will, muss rechtzeitig vorsorgen.<br />

Durch eine private Pflege-Tagegeldversicherung<br />

(Tarif PZT-Komfort oder<br />

„Pflege-Bahr“-Tarif PTG) schließen Sie<br />

verbleibende Lücken.<br />

10<br />

<strong>LVM</strong>-Pflege-Tagegeldversicherung (Tarif PZT-Komfort)<br />

Schon mit einem geringen monatlichen Beitrag fängt das <strong>LVM</strong>-Pflege-Zusatztagegeld<br />

(Tarif PZT-Komfort) den finanziellen Eigenanteil an der Pflege auf. Das entlastet<br />

die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.<br />

Nach Bedarf können Sie ein Pflegegeld von 10 bis 100 Euro pro Tag vereinbaren.<br />

Dieses wird später je nach Pflegebedürftigkeit ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt<br />

zeitlich unbegrenzt, solange Pflegebedarf besteht.<br />

Optimale Vorsorge <strong>für</strong> den Pflegefall:<br />

\ Bereits in der sogenannten Pflegestufe 0 <strong>für</strong> Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

und Betreuungsbedarf (z. B. aufgrund von Demenz) leisten wir<br />

40 Prozent des vereinbarten Tagessatzes.<br />

\ Bei häuslicher Pflege zahlen wir schon bei Pflegestufe I 40 Prozent des vereinbarten<br />

Tagessatzes.<br />

\ Unabhängig von der Pflegestufe zahlen wir bei vollstationärer Pflege 100 Prozent<br />

des vereinbarten Tagessatzes<br />

\ Im Pflegefall (Stufe I, II oder III) sind Sie von der Beitragszahlung befreit.<br />

Unser Tipp: Kombinieren Sie den <strong>LVM</strong>-Tarif PZT-Komfort zusätzlich mit dem staatlich<br />

geförderten „Pflege-Bahr“-Tarif PTG. Dann erhalten Sie 60 Euro Zulage im Jahr<br />

zur privaten Vorsorge dazu.<br />

Leistungen im Tarif PZT-Komfort<br />

100 % Leistung bei<br />

vollstationärer Pflege,<br />

unabhängig von der<br />

Pflegestufe<br />

40 %<br />

Pflegestufe<br />

0<br />

40 %<br />

Pflegestufe<br />

I<br />

60%<br />

Pflegestufe<br />

II<br />

100 %<br />

Beitragsbefreiung im Pflegefall<br />

Pflegestufe<br />

III<br />

Leistungen im Tarif PTG<br />

20 %<br />

Pflegestufe<br />

0<br />

30 %<br />

Pflegestufe<br />

I<br />

60%<br />

Pflegestufe<br />

II<br />

100 %<br />

Pflegestufe<br />

III


Einkommenssicherung im Krankheitsfall<br />

Mit dem <strong>LVM</strong>-Krankentagegeld können<br />

Sie Ihr Nettoeinkommen preisgünstig<br />

absichern.<br />

Die Leistungen werden bei krankheits-<br />

oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit<br />

gezahlt:<br />

\ Einkommensteuerfrei<br />

\ Auch <strong>für</strong> Sonn- und Feiertage<br />

\ Mit unbegrenzter Leistungsdauer<br />

bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit<br />

Krankentagegeld bis zum vollen Nettogehalt<br />

<strong>LVM</strong>-Tarif KT<br />

Arbeitnehmer sollten standardmäßig mindestens ein Krankentagegeld in Höhe von<br />

120 Euro ab dem 43. Kalendertag (Ende der Lohnfortzahlung) absichern. Das entspricht<br />

einem Nettoeinkommen von 2.700 Euro. Der Arbeitgeber zahlt nur bis zum<br />

42. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Gehalt und anteilig die Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Deshalb sollte die Höhe des versicherten Krankentagegeldes so bemessen sein,<br />

dass ab dem 43. Tag auch der Arbeitgeberanteil des Beitrags zur Kranken-, Pflege-<br />

und ggf. zur Rentenversicherung eingerechnet ist. Diesen haben wir in dem oben<br />

genannten Mindest-Tagegeldsatz von 120 Euro mit täglich 30 Euro berücksichtigt.<br />

Selbstverständlich kann bei höherem Gehalt auch ein höheres Krankentagegeld<br />

versichert werden. Lassen Sie sich individuell den Tagessatz berechnen, der Ihrem<br />

Einkommen entspricht.<br />

Die <strong>LVM</strong>-Krankenversicherung zahlt nach der Karenzzeit <strong>für</strong> den Folgezeitraum der<br />

Arbeitsunfähigkeit die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.<br />

Bedarfsgerechte Einkommenssicherung <strong>für</strong> Selbstständige<br />

Es ist empfehlenswert, das Krankentagegeld zu staffeln. Das ist bedarfsgerecht und<br />

macht den <strong>Versicherung</strong>sschutz erheblich preiswerter. Denn in den ersten Krankheitstagen<br />

halten sich die Einkommenseinbußen meistens in Grenzen. Erst mit Fortdauer<br />

der Krankheit wird der finanzielle Verlust so groß, dass dieser abgesichert<br />

werden muss. Bis zur Zahlung des Krankentagegeldes kann daher eine Karenzzeit<br />

vereinbart werden. Je länger die gewählte Karenzzeit, desto günstiger der Beitrag.<br />

Gestaffeltes Krankentagegeld<br />

<strong>für</strong> Selbstständige<br />

30 €<br />

60 €<br />

90 €<br />

ab 8. Tag ab 29. Tag ab 43. Tag<br />

In diesem Beispiel ist ein monatliches Nettoeinkommen<br />

von 2.700 Euro unterstellt, das ab der<br />

siebten Woche in voller Höhe abgesichert wäre.<br />

11


Privat ist nicht gleich privat:<br />

Genau hinsehen rechnet sich<br />

Die Angebote privater Krankenversicherer<br />

unterscheiden sich in Beitrag<br />

und Leistungsspektrum teilweise<br />

enorm. Vergleichen lohnt sich, doch<br />

man sollte dabei genau hinsehen.<br />

Denn bei so manchem vermeintlich<br />

günstigen Angebot steigen die Beiträge<br />

über die Laufzeit erheblich.<br />

Entscheidend ist deshalb eine langfristige<br />

Betrachtung.<br />

Dank der überdurchschnittlich hohen<br />

Rückstellungen ist Ihre <strong>LVM</strong>-Krankenversicherung<br />

auch nach über 30<br />

Jahren finanziell kerngesund. Es gibt<br />

keine „Altlasten“, die durch Ihre Beiträge<br />

subventioniert werden müssen.<br />

Sämtliche Alterungsrückstellungen<br />

aus Ihren Beiträgen und die vollen 90<br />

Prozent Zins überschussbeteiligung<br />

kommen Ihnen später ungeschmälert<br />

selbst zugute.<br />

12<br />

Ihr Vorteil als Neukunde<br />

Die Gesundheitskosten steigen<br />

Allgemeine Inflation und medizinischer Fortschritt lassen die Kosten im Gesundheitswesen<br />

stetig steigen. Hinzu kommt, dass wir immer älter und im Alter in der<br />

Regel öfter krank werden.<br />

Um diese wachsenden Krankheitskosten aufzufangen, bilden private Krankenversicherer<br />

so genannte Alterungsrückstellungen. Das heißt, in jungen Jahren zahlen die<br />

Versicherten mehr Beitrag, als <strong>für</strong> die anfallenden Kosten benötigt wird. Der überschüssige<br />

Beitragsanteil wird angespart und verzinst. So bildet sich mit den Jahren<br />

ein Kapitalpolster, das die höheren Kosten im Alter auffangen soll.<br />

Wie dick dieses Polster wird und wie stark die Beiträge damit tatsächlich entlastet<br />

werden, hängt von der Weitsicht des Anbieters ab. Die privaten Krankenversicherer<br />

schätzen die Kostenentwicklung sehr unterschiedlich ein. Kalkuliert ein Anbieter zu<br />

knapp, sind die Beiträge zwar am Anfang günstig, müssen dann jedoch nachträglich<br />

deutlich erhöht werden.<br />

Die Beiträge der <strong>LVM</strong>-Krankenversicherung bleiben günstig<br />

Die <strong>LVM</strong>-Krankenversicherung kalkuliert den Beitrag von Anfang an vorausschauend<br />

und vorsichtig. Für eine günstige Beitragsentwicklung ist das „sehr gut“. Das<br />

bescheinigte uns auch die unabhängige Rating-Agentur Assekurata. Neben nur<br />

einem weiteren Krankenversicherer erhielt die <strong>LVM</strong> 2012 im siebten Jahr hintereinander<br />

die Bestnote „A++ exzellent“. Ein Ergebnis, das <strong>für</strong> sich spricht.<br />

Sehr gute Beitragsstabilität bei der <strong>LVM</strong>-Krankenversicherung<br />

Das Potenzial <strong>für</strong> beitragssenkende Maßnahmen verdeutlicht die<br />

sogenannte „Rückstellung <strong>für</strong> Beitragsrückerstattung“ (RfB-Quote).<br />

Dazu schrieb die Rating-Agentur Assekurata:<br />

„Gemessen an den Prämieneinnahmen führte die Gesellschaft<br />

zwischen 2007 und 2011 durchschnittlich 14,53 % der RfB zu und<br />

liegt damit sehr deutlich über dem Marktniveau von 9,74 %. Damit<br />

wurde der Bestand an RfB-Mitteln deutlich aufgefüllt, sodass <strong>LVM</strong>-<br />

Kranken aktuell mit 50,08 % über eine im Marktvergleich (29,12 %)<br />

ausgezeichnete RfB-Ausstattung verfügt. Damit bleiben die Beitragsrückerstattungen<br />

und Limitierungen der Gesellschaft auch<br />

zukünftig finanzierbar.“


So bleiben Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar<br />

Sorgen um zu hohe Beiträge im Alter<br />

muss sich bei der <strong>LVM</strong>-Krankenversicherung<br />

niemand machen.<br />

Billigtarif-Kalkulation<br />

Folge: überproportionale Beitragsanpassung<br />

Beitrag<br />

Ansparphase mit zu gering<br />

kalkulierten Sparanteilen<br />

Lebensalter<br />

In allen <strong>LVM</strong>-Tarifen enthalten die Beiträge von Anfang an überdurchschnittlich<br />

hohe Sicherheiten. Über die Jahre angespart bilden diese die beste Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine günstige Beitragsentwicklung über die gesamte <strong>Versicherung</strong>sdauer hinweg.<br />

Das zahlt sich spätestens dann <strong>für</strong> Sie aus, wenn Sie nach Ihrem aktiven Berufsleben<br />

statt eines Gehalts eine niedrigere Rente beziehen.<br />

Ihre Beiträge sinken schrittweise ab dem 60. Lebensjahr<br />

\ Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der Vorsorgezuschlag. Für die Beitragsentlastung<br />

im Alter zahlt jeder Versicherte zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr einen<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag.<br />

\ Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt auch privat Versicherten einen Beitragszuschuss.<br />

\ Der Tarifbaustein Krankentagegeld wird nicht mehr benötigt und entfällt.<br />

Weitere Sparmöglichkeiten ergeben sich eventuell durch den Umstieg auf andere<br />

Tarifbausteine. Lassen Sie sich dazu in Ihrem <strong>LVM</strong>-Service büro beraten.<br />

Tatsächlicher, altersbedingter<br />

Kostenanstieg<br />

Finanzierungslücke<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistungen<br />

<strong>LVM</strong>-Kalkulation<br />

Folge: günstigere Beitragsentwicklung<br />

Beitrag<br />

Ansparphase mit vorausschauend<br />

kalkulierten Sparanteilen<br />

Lebensalter<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistungen<br />

Diese vereinfachten Modelle zeigen sehr gut die Unterschiede in der Beitragskalkulation. Notwendige Beitragsanpassungen sind darin aus Gründen der<br />

Anschaulichkeit nicht berücksichtigt.<br />

optimal kalkuliert<br />

13


<strong>LVM</strong>-Tarif Vorsorge-Plus<br />

Mit Sicherheit niedrige Beiträge im Alter:<br />

<strong>LVM</strong>-Vorsorge-Plus<br />

Wer über unsere Beitragsreduzierung<br />

hinaus seinen Krankenversicherungsbeitrag<br />

im Alter gezielt reduzieren<br />

möchte, dem bieten wir jetzt zusätzliche<br />

Sicherheit mit dem neuen Tarif<br />

<strong>LVM</strong>-Vorsorge-Plus. Und das sogar<br />

bei gleichzeitiger Ausschöpfung des<br />

Arbeitgeberzuschusses und der Steuerersparnis.<br />

14<br />

Steuerliche Vorteile<br />

<strong>LVM</strong>-Vorsorge-Plus rechnet sich<br />

Denn der Beitrag ist im Rahmen des<br />

geltenden Bürgerentlastungsgesetzes<br />

(siehe Seite 3) steuerlich ansetzbar.<br />

Bei Arbeitnehmern beteiligt sich<br />

zudem der Arbeitgeber am Beitrag im<br />

Rahmen des Arbeitgeberzuschusses<br />

mit bis zu 50 Prozent.<br />

* Dank unserer vorsichtigen Kalkulation führen<br />

unsere Beiträge zu überdurchschnittlich hohen<br />

Alterungsrückstellungen. Die daraus erzielten<br />

Zinsüberschüsse werden zusammen mit den Mitteln<br />

aus dem gesetzlichen Zuschlag ab dem Alter<br />

65 dazu verwendet, den Beitrag zur PKV so lange<br />

wie möglich konstant zu halten.<br />

Senken Sie schon heute Ihre Beiträge im Alter<br />

Mit <strong>LVM</strong>-Vorsorge-Plus können Sie Ihren Krankenversicherungsbeitrag <strong>für</strong> die sogenannte<br />

Grundversicherung (das sind die den ambulanten, stationären und zahnärztlichen<br />

Bereich abdeckenden Tarife) ab dem 65. Lebensjahr individuell senken.<br />

Bedenken wegen zu hoher Beiträge im Alter sind bei der Krankenversicherung<br />

der <strong>LVM</strong> damit gleich in doppelter Hinsicht unbegründet.<br />

Die Vorteile:<br />

\ Sie bestimmen selbst, um welchen Betrag Sie Ihren Beitrag senken wollen.<br />

\ Sie können den Umfang der Entlastung bis zum 60. Lebensjahr jederzeit und<br />

ohne Gesundheitsprüfung individuell anpassen.<br />

\ Maximal lässt sich so Ihr Beitrag <strong>für</strong> diese Tarife in der Entlastungsphase um bis<br />

zu 80 Prozent reduzieren.<br />

\ Wenn es einmal zu einem finanziellen Engpass kommt, können Sie <strong>für</strong> diesen<br />

Zeitraum <strong>LVM</strong>-Vorsorge-Plus sogar beitragsfrei stellen.<br />

\ Fairness ist <strong>für</strong> uns selbstverständlich: Falls Sie später einmal Ihre private Krankenversicherung<br />

wechseln möchten, übertragen wir die im Tarif Vorsorge-Plus<br />

aus Ihren Beiträgen samt Zinsen gebildeten Rückstellungen auf einen anderen<br />

Versicherer.<br />

\ Sie können Ihre in <strong>LVM</strong>-Vorsorge-Plus angesparten Rückstellungen sogar nutzen,<br />

wenn Sie durch berufliche Veränderungen wieder versicherungspflichtiges Mitglied<br />

einer Krankenkasse werden. Denn <strong>LVM</strong>-Vorsorge-Plus senkt Ihre Beiträge im<br />

Alter auch bei unseren <strong>LVM</strong>-Zusatzversicherungen <strong>für</strong> gesetzlich Versicherte.<br />

Beitragsentlastung durch <strong>LVM</strong>-Vorsorge-Plus<br />

Unser Beispiel: Beitragsentlastung<br />

von 50 % ab Alter 65<br />

Beitragsreduzierung<br />

Heute 65 Jahre<br />

Beitrag zur privaten<br />

Krankenversicherung*<br />

Beitrag Vorsorge-Plus<br />

im Alter


Ein Vorteil <strong>für</strong> Sie:<br />

Die <strong>LVM</strong> auf Herz und Nieren getestet<br />

Günstig nicht nur heute – auch nach<br />

Jahren und Jahrzehnten muss der Beitrag<br />

bezahlbar bleiben. Was hier zählt,<br />

ist eine vorausschauende Beitragskalkulation,<br />

ein langjährig solides Tarifwerk<br />

und niedrige Kosten. In diesen<br />

Punkten gehört die <strong>LVM</strong>-Krankenversicherung<br />

seit Jahren zu den Besten,<br />

wie zahlreiche Tests der Fachpresse<br />

und unabhängiger Institute belegen.<br />

SEHR GUT<br />

(1,1)<br />

<strong>LVM</strong><br />

Tarif Dental-Plus<br />

Im Test:<br />

75 Zahnzusatzversicherungen<br />

Ausgabe 5/2012<br />

Die Bestnote „sehr gut“ erhielt auch der <strong>LVM</strong>-Tarif<br />

Dental-Plus (Stiftung Warentest 5/2012).<br />

Welche Vorteile Sie als Versicherte oder Versicherter von einer derart soliden Unternehmenspolitik<br />

mit vorausschauender Beitragskalkulation haben, beschreibt die<br />

unabhängige Stiftung Warentest wie folgt:<br />

„Ertragsstarke Gesellschaften mit guter Überschussbeteiligung, wie beispielsweise<br />

die <strong>LVM</strong>, legen ein dickes Polster <strong>für</strong> ihre Kunden an. Das macht sich<br />

dann in schlechten Zeiten bezahlt.“<br />

Von der unabhängigen Rating-Agentur Assekurata wurde die <strong>LVM</strong>-Krankenversicherung<br />

<strong>für</strong> Beitragsstabilität, Sicherheit, Ertrag, Wachstum und Kundenorientierung<br />

in den vergangenen 7 Jahren 7 Mal mit der Bestnote „exzellent“ ausgezeichnet.<br />

Die Zeitschrift Focus Money, (Heft 17/2012) betont in ihrem Krankenversicherungsvergleich:<br />

„Finanzstarke PKV-Gesellschaften müssen zumindest aus Bonitätsgründen<br />

ihre Prämien in aller Regel seltener erhöhen als kapitalschwache<br />

Anbieter. Deshalb lohnt es sich auch bei der PKV, auf eine langfristig gute<br />

Bonität zu achten. Schließlich dauert die Bindung an den Krankenversicherer<br />

meist lebenslang.” Das erfreuliche Ergebnis hier: Wieder einmal landete die <strong>LVM</strong>-<br />

Krankenversicherung auf einem Spitzenplatz!<br />

Bürgerentlastungsgesetz senkt Ihren Nettobeitrag<br />

\ Seit Januar 2010 sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung wesentlich<br />

besser steuerlich absetzbar.<br />

\ Wichtig <strong>für</strong> Familien: Es gibt keine Obergrenze.<br />

\ Im Übrigen gilt, dass alle Beiträge zur privaten Krankenversicherung (dazu<br />

zählt auch der Beitrag <strong>für</strong> den Tarif Vorsorge-Plus) bis zur Höchstgrenze als<br />

sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können.<br />

15


Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistungen geben. Grundlage <strong>für</strong> den <strong>Versicherung</strong>sschutz sind<br />

ausschließlich die jeweiligen tarif bezogenen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />

Bedarfsgerechte Vorsorge<br />

braucht fachkundige Beratung.<br />

Im <strong>LVM</strong>-Servicebüro in Ihrer<br />

Nähe erhalten Sie beides.<br />

Oder rufen Sie uns an:<br />

Zentrale Kundenbetreuung<br />

Mo. – Fr. von 8.00 – 20.00 Uhr<br />

kostenfrei: 0800 5 86 37 33<br />

<strong>LVM</strong> Krankenversicherung AG<br />

Kolde-Ring 21, 48126 Münster<br />

www.lvm.de<br />

16<br />

W 1114 (02/2013)

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