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"LVM-Firmenschutz für Gebäude und Betriebsinhalt" (PDF)

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Ihre Betriebseinrichtung, Waren <strong>und</strong> Vorräte<br />

Unser Ziel ist es, Ihnen umfassende<br />

Sicherheit <strong>für</strong> Ihr Unternehmen zu<br />

bieten. Ihr Betrieb besteht aus<br />

Betriebseinrichtung, Waren, Vorräten<br />

<strong>und</strong> den Betriebsgebäuden. Inhalt <strong>und</strong><br />

<strong>Gebäude</strong> sind vom jeweiligen Eigentümer<br />

– ggf. also auch getrennt – zu<br />

versichern. Deshalb werden <strong>Gebäude</strong>-<br />

<strong>und</strong> Inhaltsversicherung vertragstechnisch<br />

getrennt behandelt.<br />

Der Betriebsinhalt<br />

Ihr Betriebsinhalt wird über die sogenannte<br />

Inhaltsversicherung zum Neuwert<br />

abgesichert.<br />

Zum Betriebsinhalt gehören alle beweglichen<br />

Sachen, wie z. B. die Verwaltungs-<br />

<strong>und</strong> Büroeinrichtung sowie die<br />

technische Betriebseinrichtung, also die<br />

Produktionsmaschinen inkl. dazugehöriger<br />

F<strong>und</strong>amente <strong>und</strong> Einmauerungen.<br />

Versichert sind aber auch Ihre Waren<br />

<strong>und</strong> Vorräte.<br />

Daten <strong>und</strong> serienmäßig hergestellte Programme<br />

sind ebenfalls versichert, wenn<br />

sie <strong>für</strong> die Gr<strong>und</strong>funktion der technischen<br />

Betriebseinrichtung notwendig<br />

oder als Ware zum Verkauf auf Datenträgern<br />

gespeichert sind.<br />

4<br />

Zum Betriebsinhalt zählen:<br />

ƒ Bewegliche Sachen, soweit Sie zum<br />

Schadenszeitpunkt Eigentümer sind<br />

bzw. diese unter Eigentumsvorbehalt<br />

erworben oder mit Kaufoption<br />

geleast haben<br />

ƒ Fremdes Eigentum, wenn es Ihnen<br />

zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung<br />

oder zum Verkauf in Obhut<br />

gegeben wurde <strong>und</strong> der Art nach zu<br />

den versicherten Sachen gehört<br />

ƒ In das <strong>Gebäude</strong> eingebaute Einrichtung,<br />

die Sie als Mieter eines<br />

Betriebsgebäudes auf Ihre Kosten<br />

angeschafft oder übernommen haben<br />

(z. B. ein Lastenaufzug, eine Thekenanlage,<br />

eine abgehängte Decke)<br />

ƒ Gebrauchsgegenstände der<br />

Betriebs angehörigen<br />

Tipp<br />

Für die Wiederherstellung individuell<br />

entwickelter Programme nach<br />

einem Sachschaden gelten besondere<br />

Entschädigungsgrenzen. Je nach<br />

Betriebsart kann es daher <strong>für</strong> Sie<br />

sinnvoll sein, zusätzlich eine spezielle<br />

Datenversicherung abzuschließen.

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