Friedhofssatzung - Stadt Weimar
Friedhofssatzung - Stadt Weimar
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Drucksachen-Nr.<br />
Einreicher:<br />
Beschlussdatum:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
<strong>Friedhofssatzung</strong><br />
248a/2010<br />
Bauausschuss und Sozial- und Wohnungsausschuss<br />
26.01.2011<br />
34 Zustimmungen, 3 Enthaltungen<br />
Beschlusstext:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die DS 248/2010 mit folgenden Änderungen:<br />
- § 1 Adresse Friedhof Taubach geändert (neu: Ilmtalstraße gegenüber Kirchplatz)<br />
- § 9 Abs. 6 letzter Satz ist zweimal das Wort „werden“ gebraucht; hier ist das letzte<br />
„werden“ zu streichen<br />
- § 14 Satz 1<br />
Zur Ermöglichung eines pietätvollen Ablaufs der Trauerfeierlichkeiten wird das Wort<br />
„ausschließlich“ durch „in der Regel“ ersetzt<br />
- § 17 Abs. 5<br />
Die Formulierung „… als zugelassene Gewerbetreibende …“ ist umzuwandeln in „…<br />
Gewerbetreibende mit entsprechender Anzeige …“<br />
- § 20 Abs. 3 der Begriff „der Friedhofsverwaltung zugelassene Gewerbetreibende“<br />
durch „der Friedhofsverwaltung entsprechend angezeigte Gewerbetreibende“<br />
- § 29 (Ordnungswidrigkeiten)<br />
Der Text „… ohne Zulassung der Friedhofsverwaltung …“ muss umgewandelt werden<br />
in „… ohne Anzeige der Friedhofsverwaltung …“<br />
Begründung:<br />
Diese Änderungen wurden im SWA am 13.12.2010 und im BUA am 18.01.2011 beschlossen.<br />
Hinweis:<br />
Dieser Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates muss dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung<br />
vorgelegt werden. Anschließend wird die Satzung im Rathauskurier amtlich bekannt<br />
gemacht und tritt dann damit in Kraft.
Drucksachen-Nr.<br />
Einreicher:<br />
Beschlussdatum:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
<strong>Friedhofssatzung</strong><br />
248/2010<br />
Oberbürgermeister<br />
26.01.2011<br />
in der Fassung der DS 248a/2010<br />
34 Zustimmungen, 3 Enthaltungen<br />
Beschlusstext:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Satzung für die kommunalen Friedhöfe der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> (<strong>Friedhofssatzung</strong>)<br />
in neuer Fassung.<br />
Begründung:<br />
Die Erstellung einer neuen Fassung der <strong>Friedhofssatzung</strong> macht sich aufgrund der veränderten<br />
Rahmenbedingungen, die durch das Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) vom<br />
19.05.2044 (GVBl. 2004, S. 505) vorgegeben werden sowie aus der Anpassung der Satzung<br />
an die EU-Dienstleistungsrichtlinien (EU-DLR 2006/123/EG) erforderlich. Durch die Umsetzung<br />
dieser Richtlinie besteht die Chance zu mehr Serviceorientierung und einer damit verbundenen<br />
zeitgemäßen Erweiterung von Angeboten an die Bürger gegenüber der <strong>Friedhofssatzung</strong><br />
von 1993.