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FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 6 Zusammenfassung<br />

Das natürliche Verbreitungsgebiet und die Flächen, welche die Lebensraumtypen einnehmen,<br />

werden im Geltungsbereich der <strong>FFH</strong>-Richtlinie nicht geringer. Die Funktion des Gebietes<br />

als „Trittstein“ oder „Netzknoten“ im Netz Natura 2000, d.h. sein Beitrag zur Kohärenz<br />

bleibt erhalten.<br />

Die Arten des Anhangs II, insbesondere die Erhaltungszielart Kammmolch, unterliegen<br />

keiner Beeinträchtigung. Die Bestände und Erhaltungszustände innerhalb des Schutzgebietes<br />

bleiben erhalten. Der Beitrag des Gebietes als Lebensraum des Kammmolches in der<br />

Region bleibt erhalten. Die Kohärenz des Schutzgebietssystems Natura 2000 bleibt gewahrt.<br />

Die Bestände der relevanten Vogelarten im EG-Vogelschutzgebiet werden nicht beeinträchtigt.<br />

Die Struktur und Landschaft des EG-Vogelschutzgebietes wird nicht relevant<br />

verändert. Eine Beeinträchtigung des Gebietes ist nicht zu erwarten.<br />

Die formulierten Erhaltungsziele der Natura 2000 – Gebiete werden durch den Bebauungsplan<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

Die Funktion der Grönauer Heide für die benachbarten Natura 2000 – Gebiete liegt in dem<br />

Bereithalten der trocken-mageren Lebensräume, aus denen sich ein Arten- und Individuenaustausch<br />

ergeben kann. Diese Lebensräume bleiben im Schutzgebiet vollständig erhalten.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Funktion des <strong>FFH</strong>-Gebietes „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor und Blankenseeniederung“ und Vogelschutzgebietes „Grönauer Heide“ für<br />

die benachbarten Natura 2000 – Gebiete und damit seiner Funktion im Netz Natura 2000<br />

ist daher nicht zu prognostizieren.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebietes DE 2130-391 „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor und Blankensee“ ist nicht zu erwarten.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung des EG-Vogelschutzgebietes DE 2130-491 „Grönauer<br />

Heide“ ist nicht zu erwarten.<br />

6 Zusammenfassung<br />

Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck plant mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die Festsetzung<br />

von Gewerbegebieten. Die Flächen befinden sich auf ehemaligem Kasernengelände, das an<br />

die NATURA 2000 Gebiete DE 2130-491 „Grönauer Heide“ (Vogelschutzgebiet) und DE<br />

2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ (<strong>FFH</strong>-Gebiet) angrenzt.<br />

Nach einer Bestandsbeschreibung (Kap. 3) wird dargestellt, welche Wirkungen von den<br />

Baumaßnahmen auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet und das Vogelschutzgebiet ausgehen (Kap. 4.3, 4.4<br />

und 4.5). Die Beeinträchtigungen werden bewertet (Kap. 5.1.3 bis 5.1.6) und ihre Erheblichkeit<br />

bzw. Nichterheblichkeit ermittelt (Kap. 5.3).<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung sowohl des <strong>FFH</strong>- als auch des EG-Vogelschutzgebietes<br />

ist nicht zu erwarten.<br />

Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 53

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