FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK
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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />
Kap. 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />
5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode<br />
Nach § 34 BNatSchG (§ 30 LNatSchG, Artikel 6 Abs. 3 der <strong>FFH</strong> - Richtlinie) müssen Pläne<br />
und Projekte auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes überprüft werden. Es<br />
geht darum, dass das Gebiet als solches mit der Gesamtheit seiner Erhaltungsziele nicht<br />
beeinträchtigt wird. In Kapitel 4.2 wurden schon die möglichen Wirkfaktoren durch das<br />
Vorhaben dargestellt. An dieser Stelle soll nun geprüft werden, inwieweit die dort genannten<br />
Wirkfaktoren sich auf die einzelnen in den NATURA 2000 Gebieten zu schützenden<br />
Objekte auswirken. Die zu schützenden Objekte oder Zustände sind in den Erhaltungszielen<br />
aufgeführt. Die Erhaltungsziele für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor<br />
und Blankensee“ sind in Kapitel 2.1.2 aufgeführt. Die Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet<br />
„Grönauer Heide“ finden sich in Kapitel 2.2.2.<br />
In der Konfliktanalyse wird der Konflikt, der durch das Vorhaben entsteht, beschrieben und<br />
der Grad der Beeinträchtigung der einzelnen Lebensraumtypen und der einzelnen Arten<br />
ermittelt.<br />
Die Konfliktanalyse folgt den Anforderungen des § 34 BNatSchG und § 30 LNatSchG. Die<br />
Verträglichkeitsprüfung muss zeigen, ob das Vorhaben eines oder mehrere Gebiete erheblich<br />
in seinen Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck beeinträchtigt.<br />
Die Beeinträchtigungen werden in der <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsstudie an dem Einfluss auf die<br />
formulierten Erhaltungsziele und die zu erhaltenden Bestände der jeweiligen Arten bzw.<br />
Lebensräume im Schutzgebiet gemessen. Die Darstellung der Schwere der Beeinträchtigung<br />
hat diese Erhaltungsziele zum Maßstab. Zunächst wird im ersten Schritt eine Beschreibung<br />
der Beeinträchtigungen und damit des Konfliktes gegeben, die für sich genommen<br />
noch keine Wertung darstellt. Nachfolgend wird im zweiten Schritt eine Bewertung<br />
vorgenommen, indem die Beeinträchtigungen als erheblich oder nicht erheblich eingestuft<br />
werden.<br />
5.1.1 Methode der Konfliktbeschreibung<br />
Es werden die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die einzelnen Erhaltungsziele betrachtet.<br />
Danach erfolgt eine Zusammenschau. Die Konfliktbeschreibung erfolgt anhand<br />
einer fünfstufigen Skala, die den Grad der Beeinträchtigung wiedergibt. Der Grad der Beeinträchtigung<br />
wird an den voraussichtlichen Veränderungen der Bestände der jeweiligen<br />
Arten und Lebensraumtypen in den NATURA 2000 Gebieten abgeschätzt. Maßstab sind<br />
die in Art. 1, Abs. e und i der <strong>FFH</strong>-Richtlinie aufgeführten Kriterien für günstige Erhal-<br />
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 47