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FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

unter eine Mindestgröße, unter welche eine Regeneration gefährdet ist). Bei den reversiblen<br />

Wirkfaktoren spielt es für die Stärke der Beeinträchtigung eine große Rolle, in welcher<br />

Jahreszeit sie auftreten.<br />

Zu den baubedingten Wirkfaktoren gehören u. a. die für den Baubetrieb benötigten baulichen<br />

Anlagen wie Lagerflächen oder Baueinrichtungsflächen. Sie werden nach Beendigung<br />

der Bauzeit wieder entfernt. Durch diese baulichen Anlagen geht durch Wirkfaktoren wie<br />

Überbauung, Bodenverdichtung und Entfernung von Vegetation zumindest zeitweise Lebensraum<br />

für Tiere und Pflanzen verloren.<br />

Die Schadstoffbelastung durch die Emissionen des Baubetriebes wird sich nach dem<br />

Stand der Technik im bei modernen Baumaschinen üblichen Rahmen halten und daher keine<br />

merklichen Veränderungen an der Vegetation oder der Gesundheit von Tieren im Umfeld<br />

der Baustellen hervorrufen.<br />

Schadstoffeinträge durch Unfälle sind selbstverständlich nicht geplant und daher in ihrer<br />

Menge auch nicht abzuschätzen. Denkbar sind im Wesentlichen Treib-, Kühl- und<br />

Schmiermittelverluste der Baumaschinen. Die eventuell auftretenden Mengen wären nur<br />

vergleichsweise gering und könnten durch Rettungsmaßnahmen vermindert werden. Eine<br />

nachhaltige Beeinträchtigung der Schutzgebiete ist nicht zu erwarten, weshalb dieser Wirkfaktor<br />

in den folgenden Kapiteln nicht weiter behandelt wird.<br />

Die Lärmemissionen, die durch den Baubetrieb entstehen können, können zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht genau abgeschätzt werden. Auch ihre Wirkung ist abhängig von der Jahreszeit<br />

in der sie auftritt. Mit dem Ende der Bauarbeiten sind auch die Wirkungen beendet.<br />

Vögel reagieren auf Lärm an sich weniger stark, als oft angenommen wird (KEMPF &<br />

HÜPPOP 1998). Physische Schäden treten erst bei Lärmstärken auf, die hier keinesfalls erreicht<br />

werden (und die schon aufgrund anderer Immissionsvorschriften unzulässig wären).<br />

Die Durchführung der Arbeiten gemäß den Anforderungen der AVV-Baulärm gewährleistet<br />

die Einhaltung der erforderlichen Richtwerte, sodass im direkten Umfeld mit nur geringen<br />

baubedingten Beeinträchtigungen zu rechnen ist.<br />

Scheuchwirkungen einer Baustelle gehen vor allem von den sich dort bewegenden Menschen<br />

aus. An Maschinen und Fahrzeuge können sich Vögel relativ besser gewöhnen als an<br />

die (ja auch in der Realität gefährlicheren) Menschen. Durch die Baustellen werden die<br />

später auftretenden, betriebsbedingten Scheuchwirkungen (Kap. 4.2.1.3) vorweggenommen.<br />

Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 41

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