März - Gemeinde Sengenthal
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belassen und zur Erschließungsstraße auszubauen. Hierzu wurde<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat ein überarbeiteter Bebauungsplan vorgelegt, der<br />
unter Aufgabe der bisherigen Parzellierung und Erschließung eine<br />
Erschließungsstraße in Fortführung der Straße Schellerweiherweg<br />
unter Einbeziehung des öffentl. Weges Fl.Nr.776 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong><br />
vorsieht. Die innen liegenden Bauparzellen werden nach diesen<br />
Entwurf durch eine Stichstraße bzw. durch eine Privatzufahrt erschlossen.<br />
Zugleich sieht der Entwurf eine Rücknahme des Plangebietes<br />
im östlichen Randbereich im Umfang einer Bauplatztiefe vor.<br />
Begründet wurde diese Rücknahme mit der angedachten Umgehung<br />
von <strong>Sengenthal</strong> am Anger bzw. Erschließungsstraße zu den<br />
Gewerbebetrieben Holzammer, die unmittelbar entlang der östlichen<br />
Grenze des bisherigen Plangebietes verlaufen würde. Dadurch sollen<br />
Zielkonfl ikte zwischen Wohnbebauung und dem Verkehr dieser Straße<br />
(wie derzeit in der Weichselsteiner Straße) vermieden werden.<br />
Gegen diese Umplanung bestanden aus verschiedenen Gründen im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat teilweise Vorbehalte (Umplanungskosten, Erschließungskonzept<br />
und Verwertbarkeit der innen liegenden Bauparzellen). Zu<br />
den Planungskosten wurde darauf verwiesen, dass Umplanungen im<br />
Rahmen des Aufstellungsverfahrens nicht gesondert vergütet werden.<br />
Des weiteren wurde festgestellt, dass eine innen liegende Erschließungsstraße,<br />
wie im bisherigen Entwurf, bei gleichzeitiger Beibehaltung<br />
des Weges wegen zu geringer Bauplatztiefen nicht möglich ist.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 2 Stimmen:<br />
„Die Planungsfl äche wird im Osten etwa in Tiefe einer Bauzeile und<br />
wie im vorgelegten geänderten Bebauungsplanentwurf aufgezeigt,<br />
zurückgenommen.“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 2 Stimmen:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> nimmt die Ausführungen der E.ON Bayern zur<br />
Kenntnis; Freileitungen sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> ändert, auch unter Berücksichtigung der im Rahmen der<br />
vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Einwendungen von<br />
landwirtschaftlichen Grundstückseigentümern, das Erschließungskonzept<br />
nach Maßgabe des vorgelegten Änderungsentwurfs, wonach<br />
nunmehr die Erschließung über den Weg Fl.Nr. 776 Gmkg.<br />
<strong>Sengenthal</strong> erfolgt. Damit liegen die vorhandenen unterirdischen<br />
Niederspannungskabel künftig in einer öffentlichen Straßenfl äche<br />
und die Ausführungen zu den Schutzzonen können berücksichtigt<br />
werden.“<br />
Deutsche Telekom AG, T-Com, Regensburg -<br />
Stellungnahme vom 14.12.2005<br />
Bedenken und Anregungen: Eine Festlegung auf unterirdische Bauweise<br />
(Verkabelung) von Telekommunikationsleitungen wird nicht<br />
anerkannt und beantragt, die Deutsche Telekom aus Ziffer 5.1 der<br />
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes auszunehmen. Begründet<br />
wird dies mit dem hohen Vorleistungsrisiko und das die<br />
gesetzliche Versorgungspfl icht nur unter Beachtung wirtschaftlicher<br />
Gesichtspunkte erfüllt werden muss.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und<br />
teilt mit, dass sie aus den dort genannten Gründen den Satz 5.1 der<br />
„Textlichen Festsetzungen“ beibehalten wird. Die angesprochenen<br />
fi nanziellen Vorleistungen sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung;<br />
hierzu wird es Absprachen zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und dem<br />
Versorgungsträger geben.“<br />
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz -<br />
Stellungnahme vom 23.12.2005<br />
Bedenken und Anregungen: Von der Planung ist der Mitgliedsbetrieb<br />
Autohaus Gerhart & Jänig betroffen. Es ist daher der Bestandsschutz<br />
zu regeln, aber auch die geplante Erweiterung des Betriebes bei der<br />
Planung zu berücksichtigen. Um eine Konfl iktsituation zwischen<br />
Wohnen und Arbeiten zu vermeiden, sollte eine Lärmschutzberechnung<br />
unter Berücksichtigung der Lärmvorbelastung und unter<br />
Berücksichtigung einer möglichen Erweiterung erfolgen.<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 11 gegen 1 Stimme:<br />
„Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> hat mit gesonderten Beschluss von<br />
heute nach Abstimmung mit den Eigentümern des Betriebes entschieden,<br />
deren Betriebsgrundstück Fl.Nr. 783/5 der Gemarkung<br />
<strong>Sengenthal</strong> in den in Aufstellung begriffenen und unmittelbar an das<br />
Betriebsgrundstück angrenzenden Bebauungsplan „Missweiher“ mit<br />
einzubeziehen. In diesem Verfahren wird die beabsichtigte betriebliche<br />
Erweiterung einer immissionsschutzrechtlichen Überprüfung<br />
unterzogen, bei der auch deren Vereinbarkeit mit dem Baugebiet<br />
„Schellerweiherweg“ geprüft wird. Ein Rechtsanspruch auf uneingeschränkte<br />
betriebliche Erweiterung besteht jedoch nicht, sondern<br />
nur im Rahmen der verbindlichen gemeindlichen Bauleitplanung, die<br />
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und der für das Betriebsgrundstück<br />
die Festsetzung als Gewerbegebiet mit Einschränkung<br />
und für den Planbereich „Schellerweiherweg“ die Festsetzung Allgemeines<br />
Wohngebiet enthält. Gleiches gilt für den Bestandsschutz<br />
des Betriebes; d.h. die Ausübung des Gewerbes muss hinsichtlich der<br />
vom Betrieb ausgehenden Emissionen im Rahmen der bereits bestehenden<br />
Festsetzungen (eingeschränktes Gewerbegebiet) erfolgen.<br />
Unter diesen Vorgaben besteht kein Zielkonfl ikt zwischen Wohnen<br />
und Arbeiten.<br />
Ungeachtet dessen wird der Bebauungsplanentwurf dahingehend<br />
ergänzt, dass für die dem Betriebsgrundstück Fl.Nr. 783/5 am nähest<br />
gelegenen Bauparzellen Nr.1, 2, 3 und 4 Vorhaben nach § 4 Abs. 3<br />
Nr. 1 und Nr. 2 (Betriebe des Beherbergungswesens und sonstige nicht<br />
störende Gewerbebetriebe) zugelassen werden.“<br />
Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen aus<br />
der Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB (Bürgerbeteiligung)<br />
Autohaus Gerhart & Jänig, <strong>Sengenthal</strong> -<br />
Stellungnahme vom 22.12.2005<br />
Bedenken und Anregungen: Beantragt wird ein Flächenerwerb und<br />
auf eine eventuelle betriebliche Erweiterung hingewiesen. Bedenken<br />
werden vorgetragen hinsichtlich eventuellen späteren Lärmschutzemissionswerten<br />
und daraus resultierender Nachbarschaftskonfl<br />
ikte. Gewünscht wird eine Bestätigung, dass mit keinen<br />
Lärmschutzaufl agen für den Betrieb zu rechnen ist.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 11 gegen 1 Stimme:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und<br />
verweist, soweit sich diese auch auf den Bebauungsplan „Schellerweiherweg“<br />
beziehen sollten, wegen des inhaltlich gleich lautenden<br />
Vorbringens auf den Beschluss zur Stellungnahme der Handwerkskammer<br />
Niederbayern-Oberpfalz; dieser Beschluss gilt auch hier<br />
vollinhaltlich.“<br />
Jörg Feßmann,Weichselstein -<br />
Stellungnahme vom 02.01.2006<br />
Leni Rupprecht, Neumarkt i.d.OPf. -<br />
Stellungnahme vom 03.01.2006<br />
Matthias Holzammer, <strong>Sengenthal</strong> -<br />
Stellungnahme vom 15.12.2005<br />
Bedenken und Anregungen: In gleichlautenden Schreiben wird<br />
Einspruch gegen die Aufl ösung des Wirtschaftsweges Fl.Nr.776 der<br />
Gmkg. <strong>Sengenthal</strong> erhoben. Die Einsprüche werden damit begründet,<br />
dass landwirtschaftliche Fahrzeuge durch eine zweifach abgewinkelte<br />
Siedlungsstraße fahren müssen, die evtl. von Anliegern zum Parken<br />
ihrer PKWs benutzt wird.<br />
Anmerkung: Bei den Einwendungsführern handelt es sich um die<br />
Eigentümer der östlich des Plangebietes gelegenen landwirtschaftlichen<br />
Grundstücke.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 2 Stimmen:<br />
„Die Einsprüche wurden wegen des gegebenen Sachzusammenhangs<br />
bei der Behandlung der Stellungnahme der E.ON Bayern AG<br />
mit abgewogen. Aufgrund der dort getroffenen Entscheidung ist<br />
damit dem Vorbringen der Grundstückseigentümer entsprochen.<br />
Dieser Beschluss gilt auch hier vollinhaltlich.“