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März - Gemeinde Sengenthal

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belassen und zur Erschließungsstraße auszubauen. Hierzu wurde<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat ein überarbeiteter Bebauungsplan vorgelegt, der<br />

unter Aufgabe der bisherigen Parzellierung und Erschließung eine<br />

Erschließungsstraße in Fortführung der Straße Schellerweiherweg<br />

unter Einbeziehung des öffentl. Weges Fl.Nr.776 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong><br />

vorsieht. Die innen liegenden Bauparzellen werden nach diesen<br />

Entwurf durch eine Stichstraße bzw. durch eine Privatzufahrt erschlossen.<br />

Zugleich sieht der Entwurf eine Rücknahme des Plangebietes<br />

im östlichen Randbereich im Umfang einer Bauplatztiefe vor.<br />

Begründet wurde diese Rücknahme mit der angedachten Umgehung<br />

von <strong>Sengenthal</strong> am Anger bzw. Erschließungsstraße zu den<br />

Gewerbebetrieben Holzammer, die unmittelbar entlang der östlichen<br />

Grenze des bisherigen Plangebietes verlaufen würde. Dadurch sollen<br />

Zielkonfl ikte zwischen Wohnbebauung und dem Verkehr dieser Straße<br />

(wie derzeit in der Weichselsteiner Straße) vermieden werden.<br />

Gegen diese Umplanung bestanden aus verschiedenen Gründen im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat teilweise Vorbehalte (Umplanungskosten, Erschließungskonzept<br />

und Verwertbarkeit der innen liegenden Bauparzellen). Zu<br />

den Planungskosten wurde darauf verwiesen, dass Umplanungen im<br />

Rahmen des Aufstellungsverfahrens nicht gesondert vergütet werden.<br />

Des weiteren wurde festgestellt, dass eine innen liegende Erschließungsstraße,<br />

wie im bisherigen Entwurf, bei gleichzeitiger Beibehaltung<br />

des Weges wegen zu geringer Bauplatztiefen nicht möglich ist.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 2 Stimmen:<br />

„Die Planungsfl äche wird im Osten etwa in Tiefe einer Bauzeile und<br />

wie im vorgelegten geänderten Bebauungsplanentwurf aufgezeigt,<br />

zurückgenommen.“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 2 Stimmen:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> nimmt die Ausführungen der E.ON Bayern zur<br />

Kenntnis; Freileitungen sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ändert, auch unter Berücksichtigung der im Rahmen der<br />

vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Einwendungen von<br />

landwirtschaftlichen Grundstückseigentümern, das Erschließungskonzept<br />

nach Maßgabe des vorgelegten Änderungsentwurfs, wonach<br />

nunmehr die Erschließung über den Weg Fl.Nr. 776 Gmkg.<br />

<strong>Sengenthal</strong> erfolgt. Damit liegen die vorhandenen unterirdischen<br />

Niederspannungskabel künftig in einer öffentlichen Straßenfl äche<br />

und die Ausführungen zu den Schutzzonen können berücksichtigt<br />

werden.“<br />

Deutsche Telekom AG, T-Com, Regensburg -<br />

Stellungnahme vom 14.12.2005<br />

Bedenken und Anregungen: Eine Festlegung auf unterirdische Bauweise<br />

(Verkabelung) von Telekommunikationsleitungen wird nicht<br />

anerkannt und beantragt, die Deutsche Telekom aus Ziffer 5.1 der<br />

textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes auszunehmen. Begründet<br />

wird dies mit dem hohen Vorleistungsrisiko und das die<br />

gesetzliche Versorgungspfl icht nur unter Beachtung wirtschaftlicher<br />

Gesichtspunkte erfüllt werden muss.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und<br />

teilt mit, dass sie aus den dort genannten Gründen den Satz 5.1 der<br />

„Textlichen Festsetzungen“ beibehalten wird. Die angesprochenen<br />

fi nanziellen Vorleistungen sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung;<br />

hierzu wird es Absprachen zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und dem<br />

Versorgungsträger geben.“<br />

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz -<br />

Stellungnahme vom 23.12.2005<br />

Bedenken und Anregungen: Von der Planung ist der Mitgliedsbetrieb<br />

Autohaus Gerhart & Jänig betroffen. Es ist daher der Bestandsschutz<br />

zu regeln, aber auch die geplante Erweiterung des Betriebes bei der<br />

Planung zu berücksichtigen. Um eine Konfl iktsituation zwischen<br />

Wohnen und Arbeiten zu vermeiden, sollte eine Lärmschutzberechnung<br />

unter Berücksichtigung der Lärmvorbelastung und unter<br />

Berücksichtigung einer möglichen Erweiterung erfolgen.<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 11 gegen 1 Stimme:<br />

„Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> hat mit gesonderten Beschluss von<br />

heute nach Abstimmung mit den Eigentümern des Betriebes entschieden,<br />

deren Betriebsgrundstück Fl.Nr. 783/5 der Gemarkung<br />

<strong>Sengenthal</strong> in den in Aufstellung begriffenen und unmittelbar an das<br />

Betriebsgrundstück angrenzenden Bebauungsplan „Missweiher“ mit<br />

einzubeziehen. In diesem Verfahren wird die beabsichtigte betriebliche<br />

Erweiterung einer immissionsschutzrechtlichen Überprüfung<br />

unterzogen, bei der auch deren Vereinbarkeit mit dem Baugebiet<br />

„Schellerweiherweg“ geprüft wird. Ein Rechtsanspruch auf uneingeschränkte<br />

betriebliche Erweiterung besteht jedoch nicht, sondern<br />

nur im Rahmen der verbindlichen gemeindlichen Bauleitplanung, die<br />

aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und der für das Betriebsgrundstück<br />

die Festsetzung als Gewerbegebiet mit Einschränkung<br />

und für den Planbereich „Schellerweiherweg“ die Festsetzung Allgemeines<br />

Wohngebiet enthält. Gleiches gilt für den Bestandsschutz<br />

des Betriebes; d.h. die Ausübung des Gewerbes muss hinsichtlich der<br />

vom Betrieb ausgehenden Emissionen im Rahmen der bereits bestehenden<br />

Festsetzungen (eingeschränktes Gewerbegebiet) erfolgen.<br />

Unter diesen Vorgaben besteht kein Zielkonfl ikt zwischen Wohnen<br />

und Arbeiten.<br />

Ungeachtet dessen wird der Bebauungsplanentwurf dahingehend<br />

ergänzt, dass für die dem Betriebsgrundstück Fl.Nr. 783/5 am nähest<br />

gelegenen Bauparzellen Nr.1, 2, 3 und 4 Vorhaben nach § 4 Abs. 3<br />

Nr. 1 und Nr. 2 (Betriebe des Beherbergungswesens und sonstige nicht<br />

störende Gewerbebetriebe) zugelassen werden.“<br />

Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen aus<br />

der Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB (Bürgerbeteiligung)<br />

Autohaus Gerhart & Jänig, <strong>Sengenthal</strong> -<br />

Stellungnahme vom 22.12.2005<br />

Bedenken und Anregungen: Beantragt wird ein Flächenerwerb und<br />

auf eine eventuelle betriebliche Erweiterung hingewiesen. Bedenken<br />

werden vorgetragen hinsichtlich eventuellen späteren Lärmschutzemissionswerten<br />

und daraus resultierender Nachbarschaftskonfl<br />

ikte. Gewünscht wird eine Bestätigung, dass mit keinen<br />

Lärmschutzaufl agen für den Betrieb zu rechnen ist.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 11 gegen 1 Stimme:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und<br />

verweist, soweit sich diese auch auf den Bebauungsplan „Schellerweiherweg“<br />

beziehen sollten, wegen des inhaltlich gleich lautenden<br />

Vorbringens auf den Beschluss zur Stellungnahme der Handwerkskammer<br />

Niederbayern-Oberpfalz; dieser Beschluss gilt auch hier<br />

vollinhaltlich.“<br />

Jörg Feßmann,Weichselstein -<br />

Stellungnahme vom 02.01.2006<br />

Leni Rupprecht, Neumarkt i.d.OPf. -<br />

Stellungnahme vom 03.01.2006<br />

Matthias Holzammer, <strong>Sengenthal</strong> -<br />

Stellungnahme vom 15.12.2005<br />

Bedenken und Anregungen: In gleichlautenden Schreiben wird<br />

Einspruch gegen die Aufl ösung des Wirtschaftsweges Fl.Nr.776 der<br />

Gmkg. <strong>Sengenthal</strong> erhoben. Die Einsprüche werden damit begründet,<br />

dass landwirtschaftliche Fahrzeuge durch eine zweifach abgewinkelte<br />

Siedlungsstraße fahren müssen, die evtl. von Anliegern zum Parken<br />

ihrer PKWs benutzt wird.<br />

Anmerkung: Bei den Einwendungsführern handelt es sich um die<br />

Eigentümer der östlich des Plangebietes gelegenen landwirtschaftlichen<br />

Grundstücke.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 2 Stimmen:<br />

„Die Einsprüche wurden wegen des gegebenen Sachzusammenhangs<br />

bei der Behandlung der Stellungnahme der E.ON Bayern AG<br />

mit abgewogen. Aufgrund der dort getroffenen Entscheidung ist<br />

damit dem Vorbringen der Grundstückseigentümer entsprochen.<br />

Dieser Beschluss gilt auch hier vollinhaltlich.“

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