6 Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 11 gegen 0 Stimmen: „Der Leitfaden des BayStMLU wurde angewandt und die Einstufung Kategorie I unterer Wert trifft auf die meisten Schutzgüter zu. Pauschale Angaben im Leitfaden müssen an das Plangebiet und die Eingriffsintensität angepasst werden. Der Ausgleichsfaktor 0,3 liegt bereits über dem Minimalfaktor und ist nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde gerechtfertigt.“ Wasserwirtschaftsamt Regensburg - Stellungnahme vom 13.12.2005 Bedenken und Anregungen: Für die Wasserversorgung des Zweckverbandes <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe bestand bis zum 22.02.2005 nordwestlich von <strong>Sengenthal</strong>, das auch den Ortsteil „Am Anger umfasst hat. Im Norden befi ndet sich das Wasserschutzgebiet der Stadt Neumarkt i.d.OPf., dass auf der Grundlage einer gemeinsamen Einzugsgebietsermittlung für beide Wasserversorgungen 1998 ausgewiesen wurde. Das Verfahren zur Ausweisung des neuen (erweiterten Wasserschutzgebietes) des ZV <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe wurde hingegen wegen Aufgabe der Wassergewinnung nicht weiter geführt. Damit entfi el auch ein Teil des Schutzes für die Wassergewinnung der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Für die Stadt Neumarkt i.d.OPf. (Stadtwerke) ergibt sich somit die Pfl icht zur Überprüfung, inwieweit das eigene Schutzgebiet neu abzugrenzen ist. Hieraus können sich Auswirkungen auf das <strong>Gemeinde</strong>gebiet und insbesondere auf den Ortsteil „Am Anger“ ergeben. Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. ist daher am Verfahren zu beteiligen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen: „Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen, dass das Baugebiet aus wasserwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich möglich ist, mit Zustimmung zur Kenntnis. Die Ausführungen zur Wasserversorgung des Zweckverbandes der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe bzw. zur Wasserversorgung MISS der Stadt Neumarkt i. d. Opf. stellen den Sachstand nach Auffassung der <strong>Gemeinde</strong> korrekt dar; d. h. das Plangebiet Schellerweiherweg ist von einer Wasserschutzgebietsausweisung nicht betroffen und es gibt kein Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten, dass das Plangebiet betreffen würde. Selbst im früheren Trinkwasserschutzgebietsverfahren für den Zweckverband der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe waren keine Flächen aus dem Plangebiete enthalten. Insofern sieht der <strong>Gemeinde</strong>rat keine Einschränkungen oder Beeinträchtigungen seiner gemeindlichen Planungshoheit für das Verfahren.“ Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. - Stellungnahme vom 23.12.2005 Bedenken und Anregungen: Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Trinkwasserschutzgebietes „Miss“. Die erfolgte Neuausweisung dieses Schutzgebietes erfolgte gemeinsam mit dem Verfahren für die Schutzgebietsausweisung der Wasserversorgung <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe. Bis zur Aufl assung des Schutzgebietes für die Trinkwassergewinnung der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe wurde der südliche Einzugsbereich der Brunnen Miss durch dieses Schutzgebiet geschützt. Nach den hydrogeologischen Untersuchungen ist bekannt, dass die im Süden des Einzugsgebietes liegenden Brunnen der Stadtwerke Wasser aus den für die Ausweisung der Baugebiete vorgesehenen Flächen beziehen. Die Stadtwerke haben daher die Erstellung der Antragsunterlagen für die südliche Erweiterung des Trinkwasserschutzgebietes Miss in Auftrag gegeben. Die Stadtwerke Neumarkt stimmen daher der Baugebietsausweisung nicht zu. Feststellungen zu den Ausführungen der Stadtwerke: Grundlage für die Schutzgebietsausweisung der Stadtwerke Neumarkt wie auch für die beabsichtigt gewesene Erweiterung des Wasserschutzgebietes der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe war ein gemeinsame hydrogeologische Studie zur Ermittlung des Grundwassereinzugsgebietes sowohl für die Brunnen der Stadtwerke als auch für die deutlich südlicher in Nähe der Seitzermühle gelegenen Brunnen des ZV <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe. Selbst unter Einbeziehung der südlich gelegenen Brunnen des Zweckverbandes hat die Studie ergeben, das das Plangebiet nicht im Grundwassereinzugsgebiet liegt. Um so weniger ist es möglich, dass sich das Grundwassereinzugsgebiet, bezogen auf Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> die nördlich gelegenen Brunnen der Stadtwerke, auf das Plangebiet erstrecken kann. Offensichtlich beziehen sich die Ausführungen der Stadtwerke auf den in unmittelbarer Nähe der Kreuzung NM 18/ B 299 an der <strong>Gemeinde</strong>grenze trotz laufender Planfeststellung für die B 299 niedergebrachten Brunnen, von dessen Existenz die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> aus der Presse erfuhr. Im <strong>Gemeinde</strong>rat bestand Einvernehmen, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> eine weitere Beschränkung ihrer Planungshoheit durch rechtlich fragwürdige Maßnahmen der Stadtwerke nicht mehr hinnehmen wird und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, falls von den Stadtwerken beabsichtigt sein sollte, diesen weiteren Brunnen in die anstehende Schutzgebietsüberprüfung mit einzubeziehen. Ergänzend hierzu teilte der 1.Bürgermeister mit, dass er in den nächsten Tagen bereits eine Unterredung mit den neuen Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat, bei der abgeklärt werden soll, ob und wie von Seiten der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> besteht. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen: „Da das Vorbringen inhaltlich identisch mit dem des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg ist, gilt der entsprechende Beschluss zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes hier vollinhaltlich.“ Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - Gesundheitsamt - Stellungnahme vom 19.12.2005 Bedenken und Anregungen: Der <strong>Gemeinde</strong> wird empfohlen die Erwerbs- bzw. Bauwilligen bereits im Vorfeld auf die Emissionsquelle „Bahn“ sowie auf die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen eindeutig hinzuweisen, nachdem selbst wenn die Immissionswerte eingehalten werden, eine Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefi ndens nicht auszuschließen ist. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen: „Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen des Gesundheitsamtes mit Zustimmung zur Kenntnis und wird den Bebauungsplan um die vorgebrachten Anregungen und Hinweise ergänzen.“ E.ON-Netz GmbH Bamberg - Stellungnahme vom 21.12.2005 Bedenken und Anregungen: Soweit das als Ausgleichsfl äche vorgesehene Grundstück Fl.Nr.80 der Gemarkung Reichertshofen innerhalb der Leitungsschutzzonen der in Nähe Reichertshofen verlaufenden 110- und 220-kV-Freileitungen liegen sollte, wird auf die Einhaltung der hierfür bestehenden Pfl anzungseinschränkungen hingewiesen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen: „Bei der Ausgleichsfl äche handelt es sich richtig um die Fl.Nr. 83 der Gemarkung Reichertshofen. Der Schreibfehler wird berichtigt. Die Fläche liegt nicht im Schutzstreifen der 110 kV-Leitung.“ E.ON Bayern AG, Parsberg - Stellungnahme vom 25.11.2005 Bedenken und Anregungen: Hingewiesen wird auf die Beachtung der Schutzzonenbereiche für Freileitungen sowie auf den Schutzzonenbereich für Kabelleitungen und auf das im bestehenden öffentlichen Weg, der nach dem Bebauungsplanvorentwurf überplant wird, verlegte Niederspannungskabel. Feststellungen: Im öffentlichen Weg liegt außer dem E.ON-Kabel in einem Teilbereich auch der gemeindliche Abwasserkanal. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung haben zudem 3 Eigentümer der östlich des Baugebietes liegenden landwirtschaftlichen Flächen, deren Flächen über diesen Weg erschlossen werden, in gleichlautenden Schreiben Einspruch gegen die Einziehung des Weges (Fl. Nr.776 Gmkg.<strong>Sengenthal</strong>) mit der Begründung erhoben, dass durch die zweifach abgewinkelte Siedlungsstraße die Zufahrt zu ihren Grundstücken mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen erschwert wird. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde vorgeschlagen, aufgrund der vorgetragenen Einwendungen und im Hinblick auf die Problematik öffentlicher Verund Entsorgungsleitungen in privaten Baufl ächen, die auch zu einer Wertminderung dieser Grundstücke führen, die dortige Zufahrt zu
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 7