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März - Gemeinde Sengenthal

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Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 11 gegen 0 Stimmen:<br />

„Der Leitfaden des BayStMLU wurde angewandt und die Einstufung<br />

Kategorie I unterer Wert trifft auf die meisten Schutzgüter zu.<br />

Pauschale Angaben im Leitfaden müssen an das Plangebiet und die<br />

Eingriffsintensität angepasst werden. Der Ausgleichsfaktor 0,3 liegt<br />

bereits über dem Minimalfaktor und ist nach Rücksprache mit der<br />

Unteren Naturschutzbehörde gerechtfertigt.“<br />

Wasserwirtschaftsamt Regensburg -<br />

Stellungnahme vom 13.12.2005<br />

Bedenken und Anregungen: Für die Wasserversorgung des Zweckverbandes<br />

<strong>Sengenthal</strong>er Gruppe bestand bis zum 22.02.2005 nordwestlich<br />

von <strong>Sengenthal</strong>, das auch den Ortsteil „Am Anger umfasst hat.<br />

Im Norden befi ndet sich das Wasserschutzgebiet der Stadt Neumarkt<br />

i.d.OPf., dass auf der Grundlage einer gemeinsamen Einzugsgebietsermittlung<br />

für beide Wasserversorgungen 1998 ausgewiesen wurde.<br />

Das Verfahren zur Ausweisung des neuen (erweiterten Wasserschutzgebietes)<br />

des ZV <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe wurde hingegen wegen<br />

Aufgabe der Wassergewinnung nicht weiter geführt. Damit entfi el<br />

auch ein Teil des Schutzes für die Wassergewinnung der Stadtwerke<br />

Neumarkt i.d.OPf. Für die Stadt Neumarkt i.d.OPf. (Stadtwerke)<br />

ergibt sich somit die Pfl icht zur Überprüfung, inwieweit das eigene<br />

Schutzgebiet neu abzugrenzen ist. Hieraus können sich Auswirkungen<br />

auf das <strong>Gemeinde</strong>gebiet und insbesondere auf den Ortsteil „Am<br />

Anger“ ergeben. Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. ist daher am Verfahren<br />

zu beteiligen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen, dass das<br />

Baugebiet aus wasserwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich möglich<br />

ist, mit Zustimmung zur Kenntnis.<br />

Die Ausführungen zur Wasserversorgung des Zweckverbandes der<br />

<strong>Sengenthal</strong>er Gruppe bzw. zur Wasserversorgung MISS der Stadt Neumarkt<br />

i. d. Opf. stellen den Sachstand nach Auffassung der <strong>Gemeinde</strong><br />

korrekt dar; d. h. das Plangebiet Schellerweiherweg ist von einer<br />

Wasserschutzgebietsausweisung nicht betroffen und es gibt kein<br />

Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten, dass das Plangebiet<br />

betreffen würde. Selbst im früheren Trinkwasserschutzgebietsverfahren<br />

für den Zweckverband der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe<br />

waren keine Flächen aus dem Plangebiete enthalten. Insofern sieht<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat keine Einschränkungen oder Beeinträchtigungen<br />

seiner gemeindlichen Planungshoheit für das Verfahren.“<br />

Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. -<br />

Stellungnahme vom 23.12.2005<br />

Bedenken und Anregungen: Das Plangebiet liegt am südlichen Rand<br />

des Trinkwasserschutzgebietes „Miss“. Die erfolgte Neuausweisung<br />

dieses Schutzgebietes erfolgte gemeinsam mit dem Verfahren für die<br />

Schutzgebietsausweisung der Wasserversorgung <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe.<br />

Bis zur Aufl assung des Schutzgebietes für die Trinkwassergewinnung<br />

der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe wurde der südliche Einzugsbereich<br />

der Brunnen Miss durch dieses Schutzgebiet geschützt. Nach den<br />

hydrogeologischen Untersuchungen ist bekannt, dass die im Süden<br />

des Einzugsgebietes liegenden Brunnen der Stadtwerke Wasser aus<br />

den für die Ausweisung der Baugebiete vorgesehenen Flächen beziehen.<br />

Die Stadtwerke haben daher die Erstellung der Antragsunterlagen<br />

für die südliche Erweiterung des Trinkwasserschutzgebietes<br />

Miss in Auftrag gegeben. Die Stadtwerke Neumarkt stimmen daher<br />

der Baugebietsausweisung nicht zu.<br />

Feststellungen zu den Ausführungen der Stadtwerke:<br />

Grundlage für die Schutzgebietsausweisung der Stadtwerke Neumarkt<br />

wie auch für die beabsichtigt gewesene Erweiterung des Wasserschutzgebietes<br />

der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe war ein gemeinsame hydrogeologische<br />

Studie zur Ermittlung des Grundwassereinzugsgebietes<br />

sowohl für die Brunnen der Stadtwerke als auch für die deutlich südlicher<br />

in Nähe der Seitzermühle gelegenen Brunnen des ZV <strong>Sengenthal</strong>er<br />

Gruppe. Selbst unter Einbeziehung der südlich gelegenen<br />

Brunnen des Zweckverbandes hat die Studie ergeben, das das Plangebiet<br />

nicht im Grundwassereinzugsgebiet liegt. Um so weniger ist<br />

es möglich, dass sich das Grundwassereinzugsgebiet, bezogen auf<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

die nördlich gelegenen Brunnen der Stadtwerke, auf das Plangebiet<br />

erstrecken kann. Offensichtlich beziehen sich die Ausführungen<br />

der Stadtwerke auf den in unmittelbarer Nähe der Kreuzung NM<br />

18/ B 299 an der <strong>Gemeinde</strong>grenze trotz laufender Planfeststellung<br />

für die B 299 niedergebrachten Brunnen, von dessen Existenz die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> aus der Presse erfuhr.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat bestand Einvernehmen, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

eine weitere Beschränkung ihrer Planungshoheit durch rechtlich<br />

fragwürdige Maßnahmen der Stadtwerke nicht mehr hinnehmen wird<br />

und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, falls von den<br />

Stadtwerken beabsichtigt sein sollte, diesen weiteren Brunnen in die<br />

anstehende Schutzgebietsüberprüfung mit einzubeziehen. Ergänzend<br />

hierzu teilte der 1.Bürgermeister mit, dass er in den nächsten<br />

Tagen bereits eine Unterredung mit den neuen Oberbürgermeister<br />

der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat, bei der abgeklärt werden soll, ob<br />

und wie von Seiten der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Bereitschaft zur<br />

Zusammenarbeit mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> besteht.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />

„Da das Vorbringen inhaltlich identisch mit dem des Wasserwirtschaftsamtes<br />

Regensburg ist, gilt der entsprechende Beschluss zur<br />

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes hier vollinhaltlich.“<br />

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - Gesundheitsamt -<br />

Stellungnahme vom 19.12.2005<br />

Bedenken und Anregungen: Der <strong>Gemeinde</strong> wird empfohlen die Erwerbs-<br />

bzw. Bauwilligen bereits im Vorfeld auf die Emissionsquelle<br />

„Bahn“ sowie auf die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen<br />

eindeutig hinzuweisen, nachdem selbst wenn die Immissionswerte<br />

eingehalten werden, eine Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefi<br />

ndens nicht auszuschließen ist.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen des Gesundheitsamtes<br />

mit Zustimmung zur Kenntnis und wird den Bebauungsplan<br />

um die vorgebrachten Anregungen und Hinweise ergänzen.“<br />

E.ON-Netz GmbH Bamberg -<br />

Stellungnahme vom 21.12.2005<br />

Bedenken und Anregungen: Soweit das als Ausgleichsfl äche vorgesehene<br />

Grundstück Fl.Nr.80 der Gemarkung Reichertshofen innerhalb<br />

der Leitungsschutzzonen der in Nähe Reichertshofen verlaufenden<br />

110- und 220-kV-Freileitungen liegen sollte, wird auf die Einhaltung<br />

der hierfür bestehenden Pfl anzungseinschränkungen hingewiesen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />

„Bei der Ausgleichsfl äche handelt es sich richtig um die Fl.Nr. 83 der<br />

Gemarkung Reichertshofen. Der Schreibfehler wird berichtigt. Die<br />

Fläche liegt nicht im Schutzstreifen der 110 kV-Leitung.“<br />

E.ON Bayern AG, Parsberg -<br />

Stellungnahme vom 25.11.2005<br />

Bedenken und Anregungen: Hingewiesen wird auf die Beachtung der<br />

Schutzzonenbereiche für Freileitungen sowie auf den Schutzzonenbereich<br />

für Kabelleitungen und auf das im bestehenden öffentlichen<br />

Weg, der nach dem Bebauungsplanvorentwurf überplant wird, verlegte<br />

Niederspannungskabel.<br />

Feststellungen: Im öffentlichen Weg liegt außer dem E.ON-Kabel in<br />

einem Teilbereich auch der gemeindliche Abwasserkanal.<br />

Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung haben zudem 3 Eigentümer<br />

der östlich des Baugebietes liegenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen, deren Flächen über diesen Weg erschlossen werden, in gleichlautenden<br />

Schreiben Einspruch gegen die Einziehung des Weges (Fl.<br />

Nr.776 Gmkg.<strong>Sengenthal</strong>) mit der Begründung erhoben, dass durch<br />

die zweifach abgewinkelte Siedlungsstraße die Zufahrt zu ihren<br />

Grundstücken mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen erschwert wird.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde vorgeschlagen, aufgrund der vorgetragenen<br />

Einwendungen und im Hinblick auf die Problematik öffentlicher Verund<br />

Entsorgungsleitungen in privaten Baufl ächen, die auch zu einer<br />

Wertminderung dieser Grundstücke führen, die dortige Zufahrt zu

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