März - Gemeinde Sengenthal
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Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 11 gegen 0 Stimmen:<br />
„Der Leitfaden des BayStMLU wurde angewandt und die Einstufung<br />
Kategorie I unterer Wert trifft auf die meisten Schutzgüter zu.<br />
Pauschale Angaben im Leitfaden müssen an das Plangebiet und die<br />
Eingriffsintensität angepasst werden. Der Ausgleichsfaktor 0,3 liegt<br />
bereits über dem Minimalfaktor und ist nach Rücksprache mit der<br />
Unteren Naturschutzbehörde gerechtfertigt.“<br />
Wasserwirtschaftsamt Regensburg -<br />
Stellungnahme vom 13.12.2005<br />
Bedenken und Anregungen: Für die Wasserversorgung des Zweckverbandes<br />
<strong>Sengenthal</strong>er Gruppe bestand bis zum 22.02.2005 nordwestlich<br />
von <strong>Sengenthal</strong>, das auch den Ortsteil „Am Anger umfasst hat.<br />
Im Norden befi ndet sich das Wasserschutzgebiet der Stadt Neumarkt<br />
i.d.OPf., dass auf der Grundlage einer gemeinsamen Einzugsgebietsermittlung<br />
für beide Wasserversorgungen 1998 ausgewiesen wurde.<br />
Das Verfahren zur Ausweisung des neuen (erweiterten Wasserschutzgebietes)<br />
des ZV <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe wurde hingegen wegen<br />
Aufgabe der Wassergewinnung nicht weiter geführt. Damit entfi el<br />
auch ein Teil des Schutzes für die Wassergewinnung der Stadtwerke<br />
Neumarkt i.d.OPf. Für die Stadt Neumarkt i.d.OPf. (Stadtwerke)<br />
ergibt sich somit die Pfl icht zur Überprüfung, inwieweit das eigene<br />
Schutzgebiet neu abzugrenzen ist. Hieraus können sich Auswirkungen<br />
auf das <strong>Gemeinde</strong>gebiet und insbesondere auf den Ortsteil „Am<br />
Anger“ ergeben. Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. ist daher am Verfahren<br />
zu beteiligen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen, dass das<br />
Baugebiet aus wasserwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich möglich<br />
ist, mit Zustimmung zur Kenntnis.<br />
Die Ausführungen zur Wasserversorgung des Zweckverbandes der<br />
<strong>Sengenthal</strong>er Gruppe bzw. zur Wasserversorgung MISS der Stadt Neumarkt<br />
i. d. Opf. stellen den Sachstand nach Auffassung der <strong>Gemeinde</strong><br />
korrekt dar; d. h. das Plangebiet Schellerweiherweg ist von einer<br />
Wasserschutzgebietsausweisung nicht betroffen und es gibt kein<br />
Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten, dass das Plangebiet<br />
betreffen würde. Selbst im früheren Trinkwasserschutzgebietsverfahren<br />
für den Zweckverband der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe<br />
waren keine Flächen aus dem Plangebiete enthalten. Insofern sieht<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat keine Einschränkungen oder Beeinträchtigungen<br />
seiner gemeindlichen Planungshoheit für das Verfahren.“<br />
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. -<br />
Stellungnahme vom 23.12.2005<br />
Bedenken und Anregungen: Das Plangebiet liegt am südlichen Rand<br />
des Trinkwasserschutzgebietes „Miss“. Die erfolgte Neuausweisung<br />
dieses Schutzgebietes erfolgte gemeinsam mit dem Verfahren für die<br />
Schutzgebietsausweisung der Wasserversorgung <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe.<br />
Bis zur Aufl assung des Schutzgebietes für die Trinkwassergewinnung<br />
der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe wurde der südliche Einzugsbereich<br />
der Brunnen Miss durch dieses Schutzgebiet geschützt. Nach den<br />
hydrogeologischen Untersuchungen ist bekannt, dass die im Süden<br />
des Einzugsgebietes liegenden Brunnen der Stadtwerke Wasser aus<br />
den für die Ausweisung der Baugebiete vorgesehenen Flächen beziehen.<br />
Die Stadtwerke haben daher die Erstellung der Antragsunterlagen<br />
für die südliche Erweiterung des Trinkwasserschutzgebietes<br />
Miss in Auftrag gegeben. Die Stadtwerke Neumarkt stimmen daher<br />
der Baugebietsausweisung nicht zu.<br />
Feststellungen zu den Ausführungen der Stadtwerke:<br />
Grundlage für die Schutzgebietsausweisung der Stadtwerke Neumarkt<br />
wie auch für die beabsichtigt gewesene Erweiterung des Wasserschutzgebietes<br />
der <strong>Sengenthal</strong>er Gruppe war ein gemeinsame hydrogeologische<br />
Studie zur Ermittlung des Grundwassereinzugsgebietes<br />
sowohl für die Brunnen der Stadtwerke als auch für die deutlich südlicher<br />
in Nähe der Seitzermühle gelegenen Brunnen des ZV <strong>Sengenthal</strong>er<br />
Gruppe. Selbst unter Einbeziehung der südlich gelegenen<br />
Brunnen des Zweckverbandes hat die Studie ergeben, das das Plangebiet<br />
nicht im Grundwassereinzugsgebiet liegt. Um so weniger ist<br />
es möglich, dass sich das Grundwassereinzugsgebiet, bezogen auf<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
die nördlich gelegenen Brunnen der Stadtwerke, auf das Plangebiet<br />
erstrecken kann. Offensichtlich beziehen sich die Ausführungen<br />
der Stadtwerke auf den in unmittelbarer Nähe der Kreuzung NM<br />
18/ B 299 an der <strong>Gemeinde</strong>grenze trotz laufender Planfeststellung<br />
für die B 299 niedergebrachten Brunnen, von dessen Existenz die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> aus der Presse erfuhr.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>rat bestand Einvernehmen, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
eine weitere Beschränkung ihrer Planungshoheit durch rechtlich<br />
fragwürdige Maßnahmen der Stadtwerke nicht mehr hinnehmen wird<br />
und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, falls von den<br />
Stadtwerken beabsichtigt sein sollte, diesen weiteren Brunnen in die<br />
anstehende Schutzgebietsüberprüfung mit einzubeziehen. Ergänzend<br />
hierzu teilte der 1.Bürgermeister mit, dass er in den nächsten<br />
Tagen bereits eine Unterredung mit den neuen Oberbürgermeister<br />
der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat, bei der abgeklärt werden soll, ob<br />
und wie von Seiten der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Bereitschaft zur<br />
Zusammenarbeit mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> besteht.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />
„Da das Vorbringen inhaltlich identisch mit dem des Wasserwirtschaftsamtes<br />
Regensburg ist, gilt der entsprechende Beschluss zur<br />
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes hier vollinhaltlich.“<br />
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - Gesundheitsamt -<br />
Stellungnahme vom 19.12.2005<br />
Bedenken und Anregungen: Der <strong>Gemeinde</strong> wird empfohlen die Erwerbs-<br />
bzw. Bauwilligen bereits im Vorfeld auf die Emissionsquelle<br />
„Bahn“ sowie auf die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
eindeutig hinzuweisen, nachdem selbst wenn die Immissionswerte<br />
eingehalten werden, eine Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefi<br />
ndens nicht auszuschließen ist.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Ausführungen des Gesundheitsamtes<br />
mit Zustimmung zur Kenntnis und wird den Bebauungsplan<br />
um die vorgebrachten Anregungen und Hinweise ergänzen.“<br />
E.ON-Netz GmbH Bamberg -<br />
Stellungnahme vom 21.12.2005<br />
Bedenken und Anregungen: Soweit das als Ausgleichsfl äche vorgesehene<br />
Grundstück Fl.Nr.80 der Gemarkung Reichertshofen innerhalb<br />
der Leitungsschutzzonen der in Nähe Reichertshofen verlaufenden<br />
110- und 220-kV-Freileitungen liegen sollte, wird auf die Einhaltung<br />
der hierfür bestehenden Pfl anzungseinschränkungen hingewiesen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 12 gegen 0 Stimmen:<br />
„Bei der Ausgleichsfl äche handelt es sich richtig um die Fl.Nr. 83 der<br />
Gemarkung Reichertshofen. Der Schreibfehler wird berichtigt. Die<br />
Fläche liegt nicht im Schutzstreifen der 110 kV-Leitung.“<br />
E.ON Bayern AG, Parsberg -<br />
Stellungnahme vom 25.11.2005<br />
Bedenken und Anregungen: Hingewiesen wird auf die Beachtung der<br />
Schutzzonenbereiche für Freileitungen sowie auf den Schutzzonenbereich<br />
für Kabelleitungen und auf das im bestehenden öffentlichen<br />
Weg, der nach dem Bebauungsplanvorentwurf überplant wird, verlegte<br />
Niederspannungskabel.<br />
Feststellungen: Im öffentlichen Weg liegt außer dem E.ON-Kabel in<br />
einem Teilbereich auch der gemeindliche Abwasserkanal.<br />
Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung haben zudem 3 Eigentümer<br />
der östlich des Baugebietes liegenden landwirtschaftlichen<br />
Flächen, deren Flächen über diesen Weg erschlossen werden, in gleichlautenden<br />
Schreiben Einspruch gegen die Einziehung des Weges (Fl.<br />
Nr.776 Gmkg.<strong>Sengenthal</strong>) mit der Begründung erhoben, dass durch<br />
die zweifach abgewinkelte Siedlungsstraße die Zufahrt zu ihren<br />
Grundstücken mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen erschwert wird.<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde vorgeschlagen, aufgrund der vorgetragenen<br />
Einwendungen und im Hinblick auf die Problematik öffentlicher Verund<br />
Entsorgungsleitungen in privaten Baufl ächen, die auch zu einer<br />
Wertminderung dieser Grundstücke führen, die dortige Zufahrt zu