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März - Gemeinde Sengenthal

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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 5<br />

Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Bebaungsplan <strong>Sengenthal</strong> „Missweiher“;<br />

Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen<br />

aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB<br />

Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen:<br />

in der Sitzung am 23.1.2006<br />

Das Autohaus Gerhart & Jänig GmbH, dessen Betrieb an das geplante<br />

WA-Gebiet „Missweiher“ angrenzt, hat im Rahmen der vorgezogenen<br />

Bürgerbeteiligung einen Flächenbedarf von mindestens 1000 qm aus<br />

dem angrenzenden gemeindlichen Grundstück angemeldet und zugleich<br />

aber Bedenken wegen möglicher immissionsschutzrechtlicher<br />

Konfl ikte mit der Wohnbebauung vorgetragen. In gleicher Sache<br />

fordert die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, nicht nur<br />

den Bestandsschutz dieses Unternehmens zu regeln, sondern auch<br />

eine geplante Erweiterung des Betriebes zu berücksichtigen und eine<br />

Lärmschutzberechnung für die Lärmvorbelastung des bestehenden<br />

Betriebes einschließlich der angedachten betrieblichen Erweiterung<br />

vorzunehmen.<br />

Dies erfordert eine völlige Neubetrachtung des Plangebietes insbesondere<br />

im Hinblick auf die immissionsschutzrechtlichen Belange.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde daher vorgeschlagen, das Aufstellungsverfahren<br />

vorerst auszusetzen und die Behandlung der im Rahmen<br />

der Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen<br />

Stellungnahmen und Einwendungen zurückzustellen.<br />

Eine Fortführung des Verfahrens sollte erst erfolgen, wenn vom Autohaus<br />

Gerhart & Jänig der angemeldete Flächenbedarf konkretisiert<br />

und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nähere Angaben des Betriebs über Art<br />

und Umfang der beabsichtigen betrieblichen Erweiterung vorliegen,<br />

da nur dann eine sachgerechte Lärmschutzberechnung bzw. Lärmbetrachtung<br />

möglich ist. Hierzu wurde der <strong>Gemeinde</strong>rat über eine<br />

vor der Sitzung geführte Unterredung mit den Betriebs-inhabern informiert,<br />

bei der auch erörtert wurde, das gesamte Grundstück der<br />

Fa. Autohaus Gerhart & Jänig in die Bauleitplanung mit einzubeziehen,<br />

damit für das Betriebsgrundstück einschließlich Erweiterungsfl<br />

äche nach immissionsschutzrechtlicher Prüfung verbindlich und<br />

abschließend die zulässige Nutzung und das Maß der baulichen Nutzung<br />

geregelt werden kann. Die Betriebsinhaber haben hierbei einer<br />

verbindlichen Bauleitplanung für ihre Betriebsfl ächen zugestimmt.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde daher vorgeschlagen, das vorgenannte<br />

Betriebsgrundstück in das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan<br />

„Missweiher“ mit einzubeziehen und durch einen ergänzenden<br />

Aufstellungsbeschluss den Planungsbereich zu erweitern.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 0 Stimmen:<br />

„Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan <strong>Sengenthal</strong> „Missweiher“<br />

wird vorerst ausgesetzt und die Behandlung der Stellungnahmen<br />

und Einwendungen aus der Beteiligung nach § 3 Abs.1<br />

und § 4 Abs.1 BauGB zurückgestellt.<br />

Zugleich wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />

<strong>Sengenthal</strong> „Missweiher“ (Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung)<br />

vom 25.05.2004 wie folgt ergänzt:<br />

Die Planungsfl äche umfasst auch das Grundstück Fl.Nr. 783/5 der<br />

Gemarkung <strong>Sengenthal</strong> für das, wie auch für Teilfl ächen der Grundstücke<br />

Fl.Nr. 783, 786/26 und 786/27 der Gemarkung <strong>Sengenthal</strong><br />

im Bebauungsplan eine Festsetzung als Gewerbegebiet (§ 8 Baunutzungsverordnung)<br />

vorgesehen ist. Das Planungsgebiet wird damit<br />

im Süden auf voller Länge durch die Fahrbahn der Bundesstraße<br />

299 (alt) begrenzt.<br />

Der Beschluss ist, soweit er die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses<br />

vom 25.05.2004 zum Inhalt hat, gemäß § 2 Abs.1 BauGB<br />

ortsüblich bekannt zu machen.“<br />

Bebaungsplan <strong>Sengenthal</strong> „Schellerweiherweg“<br />

a) Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen aus der<br />

Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB<br />

b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen aus der Beteiligung<br />

nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Sitzung am 23.01.06<br />

Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens<br />

keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend<br />

beschlussmäßig nicht behandelt:<br />

Amt für Landwirtschaft Neumarkt i.d.Opf.<br />

Straßenbauamt Regensburg<br />

Regierung der Oberpfalz -<br />

Höhere Landesplanungsbehörde, Regensburg<br />

Kreisheimatpfl eger Heinz Buchholz, Neumarkt i.d.Opf.<br />

E.ON Bayern AG - Gasversorgung, Bamberg<br />

Große Kreisstadt Neumarkt i.d.Opf.<br />

Industrie- und Handelskammer, Regensburg<br />

Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange<br />

haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme<br />

abgegeben, aber keine Bedenken, Anregungen oder Einwände<br />

vorgebracht:<br />

Landratsamt Neumarkt i.d.Opf., Sachgebiet 46 (Verkehrswesen),<br />

Stellungnahme vom 27.12.2005<br />

Regionaler Planungsverband, Regensburg,<br />

Stellungnahme vom 12.12.2005<br />

Landratsamt Neumarkt i.d.Opf., Abt. Feuerschutz,<br />

Stellungnahme vom 12.12.2005<br />

Vermessungsamt Neumarkt i.d.Opf.,<br />

Stellungnahme vom 25.11.2005<br />

Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern, Nürnberg,<br />

Stellungnahme vom 28.11.2005<br />

Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern,<br />

Stellungnahme v.22.12.05<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpfl ege, Regensburg,<br />

Stellungnahme ohne Datum<br />

DB Services Immobilien GmbH, Nürnberg,<br />

Stellungnahme vom 04.01.2006<br />

PLEdoc GmbH, Nürnberg,<br />

Stellungnahme vom 16.12.2005<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd, Außenstelle München,<br />

Stellungnahme vom 27.12.2005<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 11 gegen 0 Stimmen:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Stellungnahmen und die darin<br />

enthaltenen Ausführungen ohne weitere Feststellungen zur Kenntnis.“<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Einwendungen<br />

zur Planung vorgebracht, über die der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Sengenthal</strong> nach Erörterung, Aussprache und Abwägung wie folgt<br />

entscheidet:<br />

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - Kreisbaumeister -<br />

Stellungnahme vom 13.12.2005<br />

Bedenken/Anregungen: Die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

zugelassene Dachform „Zeltdach“ ist für den vorgeschriebenen<br />

rechteckigen Wohnhausgrundriss weniger geeignet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 1 Stimme:<br />

„Die Ausführungen werden mit Zustimmung zur Kenntnis genommen<br />

und wegen der angesprochenen Dachform „Zeltdach“ die Festsetzung<br />

des rechteckigen Gebäudegrundrisses dahingehend geändert, dass<br />

dieser Gebäudegrundriss in den Festsetzungen nur noch empfohlen<br />

werden.“<br />

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - Untere Naturschutzbehörde -<br />

Stellungnahme vom 10.01.2006<br />

Bedenken und Anregungen: Bei der Eingriffsermittlung wurde in der<br />

Kategorie I eine Tendenz zum unteren Wert festgestellt. Dies trifft nur<br />

für wenige Schutzgüter zu. Angesichts der geringen Vermeidungsmaßnahmen<br />

müsste der Ausgleichsfaktor innerhalb der Spanne erhöht<br />

werden. Mit der geplanten Ausgleichsfl äche besteht Einverständnis.

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