März - Gemeinde Sengenthal
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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 5<br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Bebaungsplan <strong>Sengenthal</strong> „Missweiher“;<br />
Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen<br />
aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB<br />
Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen:<br />
in der Sitzung am 23.1.2006<br />
Das Autohaus Gerhart & Jänig GmbH, dessen Betrieb an das geplante<br />
WA-Gebiet „Missweiher“ angrenzt, hat im Rahmen der vorgezogenen<br />
Bürgerbeteiligung einen Flächenbedarf von mindestens 1000 qm aus<br />
dem angrenzenden gemeindlichen Grundstück angemeldet und zugleich<br />
aber Bedenken wegen möglicher immissionsschutzrechtlicher<br />
Konfl ikte mit der Wohnbebauung vorgetragen. In gleicher Sache<br />
fordert die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, nicht nur<br />
den Bestandsschutz dieses Unternehmens zu regeln, sondern auch<br />
eine geplante Erweiterung des Betriebes zu berücksichtigen und eine<br />
Lärmschutzberechnung für die Lärmvorbelastung des bestehenden<br />
Betriebes einschließlich der angedachten betrieblichen Erweiterung<br />
vorzunehmen.<br />
Dies erfordert eine völlige Neubetrachtung des Plangebietes insbesondere<br />
im Hinblick auf die immissionsschutzrechtlichen Belange.<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde daher vorgeschlagen, das Aufstellungsverfahren<br />
vorerst auszusetzen und die Behandlung der im Rahmen<br />
der Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen<br />
Stellungnahmen und Einwendungen zurückzustellen.<br />
Eine Fortführung des Verfahrens sollte erst erfolgen, wenn vom Autohaus<br />
Gerhart & Jänig der angemeldete Flächenbedarf konkretisiert<br />
und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nähere Angaben des Betriebs über Art<br />
und Umfang der beabsichtigen betrieblichen Erweiterung vorliegen,<br />
da nur dann eine sachgerechte Lärmschutzberechnung bzw. Lärmbetrachtung<br />
möglich ist. Hierzu wurde der <strong>Gemeinde</strong>rat über eine<br />
vor der Sitzung geführte Unterredung mit den Betriebs-inhabern informiert,<br />
bei der auch erörtert wurde, das gesamte Grundstück der<br />
Fa. Autohaus Gerhart & Jänig in die Bauleitplanung mit einzubeziehen,<br />
damit für das Betriebsgrundstück einschließlich Erweiterungsfl<br />
äche nach immissionsschutzrechtlicher Prüfung verbindlich und<br />
abschließend die zulässige Nutzung und das Maß der baulichen Nutzung<br />
geregelt werden kann. Die Betriebsinhaber haben hierbei einer<br />
verbindlichen Bauleitplanung für ihre Betriebsfl ächen zugestimmt.<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde daher vorgeschlagen, das vorgenannte<br />
Betriebsgrundstück in das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan<br />
„Missweiher“ mit einzubeziehen und durch einen ergänzenden<br />
Aufstellungsbeschluss den Planungsbereich zu erweitern.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 0 Stimmen:<br />
„Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan <strong>Sengenthal</strong> „Missweiher“<br />
wird vorerst ausgesetzt und die Behandlung der Stellungnahmen<br />
und Einwendungen aus der Beteiligung nach § 3 Abs.1<br />
und § 4 Abs.1 BauGB zurückgestellt.<br />
Zugleich wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />
<strong>Sengenthal</strong> „Missweiher“ (Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung)<br />
vom 25.05.2004 wie folgt ergänzt:<br />
Die Planungsfl äche umfasst auch das Grundstück Fl.Nr. 783/5 der<br />
Gemarkung <strong>Sengenthal</strong> für das, wie auch für Teilfl ächen der Grundstücke<br />
Fl.Nr. 783, 786/26 und 786/27 der Gemarkung <strong>Sengenthal</strong><br />
im Bebauungsplan eine Festsetzung als Gewerbegebiet (§ 8 Baunutzungsverordnung)<br />
vorgesehen ist. Das Planungsgebiet wird damit<br />
im Süden auf voller Länge durch die Fahrbahn der Bundesstraße<br />
299 (alt) begrenzt.<br />
Der Beschluss ist, soweit er die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses<br />
vom 25.05.2004 zum Inhalt hat, gemäß § 2 Abs.1 BauGB<br />
ortsüblich bekannt zu machen.“<br />
Bebaungsplan <strong>Sengenthal</strong> „Schellerweiherweg“<br />
a) Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen aus der<br />
Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB<br />
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen aus der Beteiligung<br />
nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Sitzung am 23.01.06<br />
Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens<br />
keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend<br />
beschlussmäßig nicht behandelt:<br />
Amt für Landwirtschaft Neumarkt i.d.Opf.<br />
Straßenbauamt Regensburg<br />
Regierung der Oberpfalz -<br />
Höhere Landesplanungsbehörde, Regensburg<br />
Kreisheimatpfl eger Heinz Buchholz, Neumarkt i.d.Opf.<br />
E.ON Bayern AG - Gasversorgung, Bamberg<br />
Große Kreisstadt Neumarkt i.d.Opf.<br />
Industrie- und Handelskammer, Regensburg<br />
Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange<br />
haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme<br />
abgegeben, aber keine Bedenken, Anregungen oder Einwände<br />
vorgebracht:<br />
Landratsamt Neumarkt i.d.Opf., Sachgebiet 46 (Verkehrswesen),<br />
Stellungnahme vom 27.12.2005<br />
Regionaler Planungsverband, Regensburg,<br />
Stellungnahme vom 12.12.2005<br />
Landratsamt Neumarkt i.d.Opf., Abt. Feuerschutz,<br />
Stellungnahme vom 12.12.2005<br />
Vermessungsamt Neumarkt i.d.Opf.,<br />
Stellungnahme vom 25.11.2005<br />
Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern, Nürnberg,<br />
Stellungnahme vom 28.11.2005<br />
Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern,<br />
Stellungnahme v.22.12.05<br />
Bayerisches Landesamt für Denkmalpfl ege, Regensburg,<br />
Stellungnahme ohne Datum<br />
DB Services Immobilien GmbH, Nürnberg,<br />
Stellungnahme vom 04.01.2006<br />
PLEdoc GmbH, Nürnberg,<br />
Stellungnahme vom 16.12.2005<br />
Wehrbereichsverwaltung Süd, Außenstelle München,<br />
Stellungnahme vom 27.12.2005<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 11 gegen 0 Stimmen:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> nimmt die Stellungnahmen und die darin<br />
enthaltenen Ausführungen ohne weitere Feststellungen zur Kenntnis.“<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Einwendungen<br />
zur Planung vorgebracht, über die der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Sengenthal</strong> nach Erörterung, Aussprache und Abwägung wie folgt<br />
entscheidet:<br />
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - Kreisbaumeister -<br />
Stellungnahme vom 13.12.2005<br />
Bedenken/Anregungen: Die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
zugelassene Dachform „Zeltdach“ ist für den vorgeschriebenen<br />
rechteckigen Wohnhausgrundriss weniger geeignet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss mit 10 gegen 1 Stimme:<br />
„Die Ausführungen werden mit Zustimmung zur Kenntnis genommen<br />
und wegen der angesprochenen Dachform „Zeltdach“ die Festsetzung<br />
des rechteckigen Gebäudegrundrisses dahingehend geändert, dass<br />
dieser Gebäudegrundriss in den Festsetzungen nur noch empfohlen<br />
werden.“<br />
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - Untere Naturschutzbehörde -<br />
Stellungnahme vom 10.01.2006<br />
Bedenken und Anregungen: Bei der Eingriffsermittlung wurde in der<br />
Kategorie I eine Tendenz zum unteren Wert festgestellt. Dies trifft nur<br />
für wenige Schutzgüter zu. Angesichts der geringen Vermeidungsmaßnahmen<br />
müsste der Ausgleichsfaktor innerhalb der Spanne erhöht<br />
werden. Mit der geplanten Ausgleichsfl äche besteht Einverständnis.