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März - Gemeinde Sengenthal

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Diese Behältnisse sind ausschließlich für die Aufnahme von Kehrgut,<br />

Material aus Sinkkästen und nicht für anderweitiges Material<br />

oder Abfälle bestimmt.<br />

Rückschnitt von Hecken, Bäumen<br />

und Sträuchern<br />

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen weder Sträucher, Hecken<br />

und Äste in die öffentlichen Straßen- und Gehwegbereiche ragen,<br />

sowie die Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.<br />

Nach der Verordnung über die Straßenreinigung der <strong>Gemeinde</strong> ist<br />

auch das Entfernen des Aufwuchses in den Gehwegen, aus den<br />

Pfl asterfugen und zwischen den Randsteinen, Angelegenheit der<br />

Straßenanlieger.<br />

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, Hecken, Bäume und<br />

Sträucher bis zur Grundstücksgrenze bis einer Höhe von 4m zurückzuschneiden<br />

und die Gehwege von Aufwuchs freizuhalten.<br />

Anlieger (Waldbesitzer) an öffentlichen Straßen- und Flurwegen<br />

außerhalb der Ortschaften sind ebenfalls verpfl ichtet, in den Straßen-<br />

und Wegegrund hereinragende Äste und Hecken bis zu einer<br />

Höhe von 4 Metern zu entfernen. Zu beachten ist dabei auch dass<br />

darüber liegende Äste im Winterdurch das Gewicht der Schneelast<br />

in das freizuhaltende Lichtraumprofi l der Straße gedrückt werden.<br />

Soweit diese Maßnahmen nicht umgehend durchgeführt werden,<br />

erfolgt dies durch die <strong>Gemeinde</strong> gegen Kostenerstattung.<br />

Mikrozensus 2006 im Januar gestartet<br />

Interviewer bitten um Auskunft<br />

Auch im Jahr 2006 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet<br />

wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, durchgeführt.<br />

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik<br />

und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund<br />

55.000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen<br />

Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen<br />

und sozialen Lage sowie in diesem Jahr zur Wohnsituation befragt.<br />

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz<br />

Auskunftspfl icht.<br />

Im Jahr 2006 fi ndet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet<br />

wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung<br />

bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser<br />

Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche<br />

und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der<br />

Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2006 enthält<br />

zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben der Wohnfl äche und<br />

dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart<br />

und die Höhe der bezahlten Miete sowie die Nebenkosten erhoben.<br />

Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage<br />

für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und<br />

deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.<br />

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

weiter mitteilt, ergaben sich mit Inkrafttreten des neuen Mikrozensusgesetzes<br />

2005 grundlegende Neuerungen im Erhebungsverfahren.<br />

So fanden bereits im Jahr 2005 die Befragungen - anders als in<br />

den Vorjahren - nun nicht mehr nur im Frühjahr, sondern ganzjährig<br />

von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund<br />

55 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt<br />

für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr<br />

als 1000 Haushalte zu befragen.<br />

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist<br />

aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig<br />

und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen<br />

Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen<br />

zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch<br />

tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht<br />

für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte<br />

Auskunftspfl icht.<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen<br />

der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen<br />

und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor<br />

schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts<br />

legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpfl ichtet. Neben<br />

dem persönlichen Interview besteht natürlich für jeden Haushalt<br />

auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und per<br />

Post an das Landesamt einzusenden.<br />

Jugendtreff Buchberg<br />

Zur Wiederaufnahme der Jugendarbeit im Jugendtreff Buchberg<br />

fi ndet eine Versammlung mit den Jugendlichen und der neuen Leiterin<br />

Martina Niebler zum Kennenlernen und zur Planung weiterer Aktivitäten<br />

statt. Hierzu sind alle Jugendlichen von Buchberg, Jahrgänge<br />

1988 bis 1996, schriftlich eingeladen worden. Zur Mitarbeit im Jugendtreff<br />

werden hiermit auch alle interessierten Eltern aufgerufen<br />

und zur Versammlung am Freitag, den 3. <strong>März</strong> 2006, um 17.30 Uhr<br />

im Feuerwehrgerätehaus in Buchberg, eingeladen.<br />

Wertstoffhof (Deponie) ab 15. <strong>März</strong> geöffnet<br />

Der Wertstoffhof in der <strong>Gemeinde</strong>deponie in <strong>Sengenthal</strong> ist ab<br />

Mittwoch, den 15. <strong>März</strong> wieder geöffnet zu den bekannten Öffnungszeiten,<br />

jeweils jeden Mittwoch von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr und<br />

Samstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Container für Gartenabfälle, Metalle und Sperrmüll (gegen Gebühr)<br />

stehen zur Verfügung.<br />

Versammlung der<br />

Jagdgenossenschaft <strong>Sengenthal</strong><br />

Die Jagdgenossenschaft <strong>Sengenthal</strong> lädt ein zur Versammlung der<br />

Jagdgenossen am Donnerstag, den 30.3.2006, um 20.00 Uhr im<br />

Feuerwehrgerätehaus Buchberg.<br />

Es ergeht an alle Eigentümer der Grundstücksfl ächen, die zum jeweiligen<br />

<strong>Gemeinde</strong>jagdrevier gehören und auf denen die Jagd ausgeübt<br />

werden darf, hiermit Einladung. Die Versammlung ist nichtöffentlich<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bericht des Jagdvorstandes<br />

2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung<br />

3. Antrag der Jagdgenossenschaft Reichertshofen wegen Erweiterung<br />

und Änderung der Reviergrenzen im Bereich Buchberg<br />

4. Beschluss zur Beteiligung der Jagdgenossenschaft am Wegebau<br />

Winnberg<br />

5. Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtschilling 2006<br />

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge<br />

gez.: Johann Vetter<br />

Jagdvorsteher<br />

Jagdgenossenschaft Reichertshofen<br />

Einladung<br />

Zur nichtöffentlichen Versammlung am Mittwoch, den 22.3.2006<br />

im Gasthaus Wurm, Reicherthofen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Bericht der Kassenprüfer<br />

5. Verwendung des Jagdschillings 2005<br />

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge<br />

Alle Jagdgenossen sind hiermit herzlich eingeladen.

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