März - Gemeinde Sengenthal
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Diese Behältnisse sind ausschließlich für die Aufnahme von Kehrgut,<br />
Material aus Sinkkästen und nicht für anderweitiges Material<br />
oder Abfälle bestimmt.<br />
Rückschnitt von Hecken, Bäumen<br />
und Sträuchern<br />
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen weder Sträucher, Hecken<br />
und Äste in die öffentlichen Straßen- und Gehwegbereiche ragen,<br />
sowie die Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.<br />
Nach der Verordnung über die Straßenreinigung der <strong>Gemeinde</strong> ist<br />
auch das Entfernen des Aufwuchses in den Gehwegen, aus den<br />
Pfl asterfugen und zwischen den Randsteinen, Angelegenheit der<br />
Straßenanlieger.<br />
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, Hecken, Bäume und<br />
Sträucher bis zur Grundstücksgrenze bis einer Höhe von 4m zurückzuschneiden<br />
und die Gehwege von Aufwuchs freizuhalten.<br />
Anlieger (Waldbesitzer) an öffentlichen Straßen- und Flurwegen<br />
außerhalb der Ortschaften sind ebenfalls verpfl ichtet, in den Straßen-<br />
und Wegegrund hereinragende Äste und Hecken bis zu einer<br />
Höhe von 4 Metern zu entfernen. Zu beachten ist dabei auch dass<br />
darüber liegende Äste im Winterdurch das Gewicht der Schneelast<br />
in das freizuhaltende Lichtraumprofi l der Straße gedrückt werden.<br />
Soweit diese Maßnahmen nicht umgehend durchgeführt werden,<br />
erfolgt dies durch die <strong>Gemeinde</strong> gegen Kostenerstattung.<br />
Mikrozensus 2006 im Januar gestartet<br />
Interviewer bitten um Auskunft<br />
Auch im Jahr 2006 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet<br />
wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, durchgeführt.<br />
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik<br />
und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund<br />
55.000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen<br />
Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen<br />
und sozialen Lage sowie in diesem Jahr zur Wohnsituation befragt.<br />
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz<br />
Auskunftspfl icht.<br />
Im Jahr 2006 fi ndet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet<br />
wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung<br />
bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser<br />
Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche<br />
und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der<br />
Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2006 enthält<br />
zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben der Wohnfl äche und<br />
dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart<br />
und die Höhe der bezahlten Miete sowie die Nebenkosten erhoben.<br />
Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage<br />
für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und<br />
deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.<br />
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
weiter mitteilt, ergaben sich mit Inkrafttreten des neuen Mikrozensusgesetzes<br />
2005 grundlegende Neuerungen im Erhebungsverfahren.<br />
So fanden bereits im Jahr 2005 die Befragungen - anders als in<br />
den Vorjahren - nun nicht mehr nur im Frühjahr, sondern ganzjährig<br />
von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund<br />
55 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt<br />
für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr<br />
als 1000 Haushalte zu befragen.<br />
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist<br />
aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig<br />
und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen<br />
Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen<br />
zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch<br />
tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht<br />
für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte<br />
Auskunftspfl icht.<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen<br />
der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen<br />
und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor<br />
schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts<br />
legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpfl ichtet. Neben<br />
dem persönlichen Interview besteht natürlich für jeden Haushalt<br />
auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und per<br />
Post an das Landesamt einzusenden.<br />
Jugendtreff Buchberg<br />
Zur Wiederaufnahme der Jugendarbeit im Jugendtreff Buchberg<br />
fi ndet eine Versammlung mit den Jugendlichen und der neuen Leiterin<br />
Martina Niebler zum Kennenlernen und zur Planung weiterer Aktivitäten<br />
statt. Hierzu sind alle Jugendlichen von Buchberg, Jahrgänge<br />
1988 bis 1996, schriftlich eingeladen worden. Zur Mitarbeit im Jugendtreff<br />
werden hiermit auch alle interessierten Eltern aufgerufen<br />
und zur Versammlung am Freitag, den 3. <strong>März</strong> 2006, um 17.30 Uhr<br />
im Feuerwehrgerätehaus in Buchberg, eingeladen.<br />
Wertstoffhof (Deponie) ab 15. <strong>März</strong> geöffnet<br />
Der Wertstoffhof in der <strong>Gemeinde</strong>deponie in <strong>Sengenthal</strong> ist ab<br />
Mittwoch, den 15. <strong>März</strong> wieder geöffnet zu den bekannten Öffnungszeiten,<br />
jeweils jeden Mittwoch von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr und<br />
Samstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Container für Gartenabfälle, Metalle und Sperrmüll (gegen Gebühr)<br />
stehen zur Verfügung.<br />
Versammlung der<br />
Jagdgenossenschaft <strong>Sengenthal</strong><br />
Die Jagdgenossenschaft <strong>Sengenthal</strong> lädt ein zur Versammlung der<br />
Jagdgenossen am Donnerstag, den 30.3.2006, um 20.00 Uhr im<br />
Feuerwehrgerätehaus Buchberg.<br />
Es ergeht an alle Eigentümer der Grundstücksfl ächen, die zum jeweiligen<br />
<strong>Gemeinde</strong>jagdrevier gehören und auf denen die Jagd ausgeübt<br />
werden darf, hiermit Einladung. Die Versammlung ist nichtöffentlich<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bericht des Jagdvorstandes<br />
2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung<br />
3. Antrag der Jagdgenossenschaft Reichertshofen wegen Erweiterung<br />
und Änderung der Reviergrenzen im Bereich Buchberg<br />
4. Beschluss zur Beteiligung der Jagdgenossenschaft am Wegebau<br />
Winnberg<br />
5. Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtschilling 2006<br />
6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge<br />
gez.: Johann Vetter<br />
Jagdvorsteher<br />
Jagdgenossenschaft Reichertshofen<br />
Einladung<br />
Zur nichtöffentlichen Versammlung am Mittwoch, den 22.3.2006<br />
im Gasthaus Wurm, Reicherthofen.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Bericht der Kassenprüfer<br />
5. Verwendung des Jagdschillings 2005<br />
6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge<br />
Alle Jagdgenossen sind hiermit herzlich eingeladen.