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März - Gemeinde Sengenthal

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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 21<br />

Zuverdienst - eine Arbeitsmöglichkeit auch für Menschen mit psychischer<br />

Erkrankung. Auf was ist bei einer Nebenjob-Tätigkeit zu<br />

achten?<br />

Dienstag, 4.4.2006 - 19.00 Uhr, Tageszentrum des Sozialpsychiatrischen<br />

Dienstes Neumarkt, Friedenstrasse 33, III. Stock. Referent:<br />

Uwe Hübner, Integrationsfachdienst Oberpfalz-Berufsbegleitung/<br />

Diakonisches Werk Regensburg e.V.<br />

„Schmerz lass nach“ - Ursachen von chronischen Schmerzen und<br />

Möglichkeiten der Behandlung<br />

Mittwoch, 5.4.2006, 19.00 Uhr, Begegnungsstätte (Untergeschoss),<br />

Friedenstr. 33, Neumarkt. Referent: OA Dr. Schmiedl, Anaesthesist<br />

mit Zusatzausbildung für Schmerztherapie, Leitung der Schmerzambulanz<br />

am Klinikum Neumarkt<br />

Neues Domizil für den „Arbeitslosen - Treffpunkt“<br />

des Diakonischen Werkes Neumarkt<br />

Bereits seit September 2005 treffen sich Menschen, die von Arbeitslosigkeit<br />

bedroht sind oder bereits Arbeitslosengeld I oder II beziehen,<br />

in einer Art „Selbsthilfegruppe“. Initiiert wurde diese Gruppe von der<br />

Allgemeinen Sozialen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes<br />

Neumarkt. In Zukunft fi ndet dieser Arbeitslosen-Treffpunkt jeden<br />

1. Dienstag im Monat von 18.00 - 19.30 Uhr im Bürgerhaus,<br />

Neumarkt, Fischergasse 1, (Ecke Grünbaumwirtsgasse), statt.<br />

Der Treffpunkt bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch,<br />

zur gegenseitigen Hilfestellung und zum Informationsaustausch<br />

bezüglich Hartz IV. Es gibt Gespräche, die gut tun und weiterhelfen.<br />

Es entstehen neue Ideen, aus denen sich etwas entwickeln kann<br />

und es wird auch viel gelacht.<br />

Das nächste Treffen ist am 7. Februar um 18.00 Uhr. Das Angebot<br />

ist kostenfrei. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Allgemeinen<br />

Sozialen Beratung unter 09181/440266 oder im Diakonie-Zentrum,<br />

09181/40580 .<br />

Bayerisches Rotes Kreuz<br />

Demenz Seminar „Hilfe zum Helfen“<br />

„Mutter ist nicht mehr wie früher. Ich verstehe sie immer weniger.“<br />

Diese Erfahrung machen viele Angehörige eines Alzheimer Kranken.<br />

Je weiter die Erkrankung fortschreitet, umso mehr entfernt<br />

sich der Patient von dem Bild des vertrauten Menschen, der er einmal<br />

war. Für Außenstehende ist dieser Prozess sehr schwer zu verstehen,<br />

und manchmal scheint es Angehörigen unmöglich, die<br />

Krankheit als Tatsache zu nehmen und sich darauf einzustellen. Der<br />

langsame und unaufhaltsame Abbau geistiger Fähigkeiten erschwert<br />

das Zusammenleben, und nicht selten kommt es dann<br />

auch zu Aggressionen. Möglichst viel über die Erkrankung zu wissen<br />

hilft, den Patienten zu verstehen, um sich und den Kranken<br />

besser gerecht zu werden. An der Krankheit ist nichts zu ändern!<br />

Niemand kann und muss diese Aufgabe auf Dauer und ganz alleine<br />

erfüllen. Im Interesse des Kranken ist es wichtig und dringend angeraten,<br />

mit den eigenen Kräften hauszuhalten und sich frühzeitig<br />

nach Möglichkeiten der Beratung und Entlastung umzusehen.<br />

Die Beratungsstelle des Roten Kreuzes für Pfl ege und Demenz<br />

möchte mit einem weiteren Seminar Hilfestellung anbieten. An 7<br />

Abenden werden folgende Themen mit den Teilnehmern erarbeitet.<br />

Information und Wissen zum Thema Demenz<br />

· Akzeptanz und Bewältigung der Krankheit und der vorhandenen<br />

Defi zite<br />

· Verständnis für den Patienten<br />

· Richtiger Umgang mit dem Erkrankten<br />

· Bewältigung von konkreten Problemen in der Betreuung und Pfl ege<br />

· Motivation zur Selbsthilfe und Annahme von notwendigen Hilfen<br />

· Fragen zu Recht und Versicherung<br />

Beginn: 25. April, 19.00 Uhr bis 21.30 Uhr<br />

7 Abende Dienstag und Donnerstag<br />

Ort: Rotes Kreuz Neumarkt Klägerweg 9<br />

Kosten: 60 Euro Rückerstattung durch Kassen möglich<br />

Anmeldung: 09181/483-16<br />

Leitung: Eva-Maria Fruth<br />

Beratung und Begleitung bei Pfl ege und Demenz<br />

Rotes Kreuz, Tel. 09181/48341<br />

Staatlich anerkannte Beratungsstelle<br />

für Schwangerschaftsfragen<br />

Ludwig-Eckert-Str. 8, 93049 Regensburg, Tel. 0941/704455,<br />

E-Mail: regensburg@profamilia.de, www.profamilia.de/regensburg<br />

Information und Beratung<br />

(vertraulich und auf Wunsch anonym)<br />

zu Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft<br />

bei Fragen zur Pränataldiagnostik<br />

zu fi nanziellen Hilfen<br />

bei einem Schwangerschaftskonfl ikt<br />

(Beratungsnachweis wird ausgestellt)<br />

vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch<br />

zu Sexualität und Familienplanung<br />

bei Problemen in Beziehung und Partnerschaft<br />

in Trennungs- und Scheidungssituationen<br />

Sexualpädagogische Angebote<br />

für Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Behinderteneinrichtungen<br />

für Eltern und PädagogInnen<br />

Fortbildungen<br />

für ErzieherInnen, LehrerInnen und MultiplikatorInnen<br />

Termine nach telefonischer Vereinbarung<br />

pro familia Regensburg e.V.<br />

konfessionell und politisch unabhängig<br />

Mit uns können Sie reden ...<br />

Einkommensteuererklärung 2005 abgeben!<br />

Weiterhin hohe Steuererstattungen<br />

„Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, eine Einkommensteuererklärung<br />

abzugeben und sich damit die übers Jahr vom Arbeitgeber<br />

gegebenenfalls zuviel abgeführte Lohnsteuer zurück zu holen“, erklärt<br />

Karl A. Lenk, Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern<br />

e.V., Lohnsteuerhilfeverein.<br />

Das Recht der Arbeitnehmer, gezahlte Lohnsteuer zum Jahresende<br />

auszugleichen, wurde früher „Lohnsteuerjahresausgleich“ genannt.<br />

Aus dieser Zeit stammt auch der Name „Lohnsteuerhilfeverein“. Heute<br />

darf jeder Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben<br />

und die gleiche Prozedur heißt „Antragsveranlagung“, weil bei den<br />

betroffenen Arbeitnehmern nur auf Antrag eine Einkommensteuerveranlagung<br />

durchgeführt wird.<br />

Der Fiskus zwingt diejenigen Arbeitnehmer, bei denen er aufgrund<br />

der monatlich vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer und den<br />

sonstigen Umständen davon ausgehen kann, dass keine Nachzahlungen<br />

anfallen, nicht zur Abgabe der Steuererklärung. Dies hört<br />

sich großzügig an, ist es aber nicht, bringt doch jede nicht abgegebene<br />

Steuererklärung im Durchschnitt mehr als 800 Euro in die<br />

Staatskasse, wobei die Schätzungen nach oben schwanken.<br />

Besonders lohnend ist die Abgabe der Steuererklärung, wenn hohe<br />

Werbungskosten (Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Bewerbungsoder<br />

Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung), Sonderausgaben<br />

(Spenden, Kirchensteuer) und außergewöhnliche Belastungen<br />

(Unterhaltsleistungen an Bedürftige, Kuren, Ausbildungsfreibeträge<br />

für Kinder) vorliegen.

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