März - Gemeinde Sengenthal
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gang mit Schülern. Er begeistert nicht nur durch einfache, aber raffi<br />
nierte Zaubertricks, sondern weiß auch erzieherische Ziele mühelos<br />
in seine Show mit einzubinden. Eines seiner wichtigsten Requisiten<br />
ist das geheimnisvolle Zauberwasser, das reichlich zum Einsatz kommt<br />
und das sich - natürlich rein versehentlich - immer wieder über die<br />
Köpfe der faszinierten, wie begeisterten Zuschauer ergießt, die sich<br />
nach einiger Zeit schon erwartungsvoll ducken. Selbstverständlich<br />
müssen auch die Klassenlehrer/innen Fabellini helfen, sein Publikum<br />
in den Bann zu schlagen. So hatten die Schüler jede Menge Spaß mit<br />
dem Zauberclown, der manchmal selber über seine eigenen Tricks<br />
staunen musste. Ob er nun Bonbons hervorzaubert oder ob er<br />
Gummibälle aus seinem Mund wachsen lässt, die Kinder kreischen,<br />
johlen und sind glücklich.<br />
Kindergarten „Sternschnuppe“ <strong>Sengenthal</strong><br />
Anmeldetag für Neuanmeldungen<br />
für das Kindergartenjahr 2006/07<br />
Am Freitag, 10. <strong>März</strong> 2006 von 14.00 - 17.00 Uhr können Kinder, die<br />
ab September 2006 den Kindergarten erstmals besuchen angemeldet<br />
und die Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2006/07 gebucht<br />
werden.<br />
Sie haben an diesem Nachmittag die Möglichkeit mit ihrem Kind die<br />
Räumlichkeiten unserer Einrichtung zu besichtigen, mit den Erzieherinnen<br />
bei entspannter Atmosphäre ein Beratungsgespräch zu führen<br />
und ihr Kind anzumelden. Sollten sie an diesem Nachmittag verhindert<br />
sein, rufen sie bitte im Kindergarten an um einen Anmeldetermin<br />
zu vereinbaren.<br />
Die Neuanmeldung gilt für alle Kinder in der <strong>Gemeinde</strong> die den Kindergarten<br />
noch nicht besuchen bis zur Einschulung und für Kinder die das<br />
bisherige Mindestaufnahmealter von 3 Jahren um einige Monate<br />
unterschreiten.<br />
Mit diesen Bedingungen ist eine Aufnahme von Kindern während<br />
des laufenden Kindergartenjahres ebenso möglich.<br />
Buchung von Betreuungszeiten für Kinder die bereits den Kindergarten<br />
besuchen und nicht eingeschult werden<br />
Zur Information und Buchung von Betreuungszeiten für Kinder die<br />
bereits den Kindergarten besuchen und auch im Kindergartenjahr<br />
2006/07 den Kindergarten besuchen sollen, stehen folgende 3 Termine<br />
im Kindergarten zur Verfügung.<br />
Am Dienstag, den 28.3.2006 von 9.00 - 11.00 Uhr<br />
Mittwoch, den 29.3.2006 von 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Donnerstag, den 30.3.2006 von 19.00 - 21.00 Uhr<br />
Anmeldeschluss und Ende der Buchungen zur Planung für das<br />
Kindergartenjahr 2006/07 ist der 13.4.2006<br />
In nachstehender Benutzungsverordnung sind die vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
getroffenen Festlegungen zur Regelung des Leistungsangebotes für<br />
unseren Kindergarten gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und<br />
betreuungsgesetzes (BayKiBiG) enthalten.<br />
Die Benutzungsordnung und das Buchungsblatt/Buchungsbeleg<br />
liegt zur Information im Kindergarten auf.<br />
BENUTZUNGSORDNUNG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> erlässt in Abstimmung mit der Leitung<br />
des Kindergartens und nach Anhörung des Elternbeirats folgende<br />
Benutzungsordnung für den Kindergarten „Sternschnuppe“ <strong>Sengenthal</strong><br />
-nachstehend KiGa genannt-:<br />
1. Rahmenbedingungen, Kindergartenkonzeption<br />
Soweit nachstehend keine Regelungen für das Leistungsangebot<br />
des Kindergartens beschrieben sind gilt die Kindergartenkonzeption.<br />
Diese regelt alle pädagogischen und organisatorischen Aspekte der<br />
Einrichtung.<br />
Die Eltern erklären sich durch die Unterschrift auf der Buchungserklärung/Anmeldung<br />
mit der Konzeption einverstanden. Sonstige<br />
Erziehungsberechtigte haben unter Vorlage einer Vollmacht das<br />
Sorgerecht für das angemeldete Kind nachzuweisen.<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
2. Öffnungszeiten, Schließtage, reduzierte Betriebszeiten<br />
2.1 Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September und endet<br />
am 31. August des Folgejahres.<br />
2.1 Der KiGa ist von 7.00 Uhr bis 13.45 Uhr geöffnet.<br />
Die Betreuung der Kinder erfolgt in zwei Vormittagsgruppen und<br />
einer Langzeitgruppe. Die Vormittagsgruppe beginnt um 8.00 Uhr<br />
und endet um 12.30 Uhr, die Langzeitgruppe beginnt um 7.30 Uhr<br />
und endet um 13.45 Uhr. In der restlichen Öffnungszeit (7.00 -<br />
8.00 Uhr bzw. 7.00 - 7.30 Uhr) erfolgt die Betreuung ohne Gruppenbindung.<br />
2.2 Der KiGa schließt seinen Betrieb jedes Jahr für maximal 30 Tage.<br />
Die Schließzeit fällt in die Zeit der Schulferien und wird den Eltern<br />
jeweils im November / Dezember des Vorjahres bekannt gegeben.<br />
2.3 Der KiGa reduziert seinen Betrieb während der Schulferienzeiten,<br />
außerhalb der Schließzeiten, für max. 3 Wochen. Die Betreuung<br />
der Kinder erfolgt in dieser Zeit ohne Gruppenbindung. Während<br />
des reduzierten Betriebs erfolgt keine Busbeförderung. Um den<br />
Personalbedarf für die Zeit des reduzierten Betriebs planen zu<br />
können, erfolgt jeweils zuvor eine Befragung der Eltern, ob und in<br />
welchem Umfang die gebuchte Betreuung für diese 3 Wochen in<br />
Anspruch genommen wird.<br />
3. Bringen und Abholen des Kindes, Aufsichtspfl icht,<br />
Beförderung durch Schulbusse<br />
3.1 Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind bis zu seiner Einschulung<br />
von einer geeigneten Begleitperson täglich gebracht und abgeholt<br />
wird. Der KiGa übernimmt für die Dauer des KiGa - Aufenthaltes<br />
des Kindes die Aufsichtspfl icht. Sie beginnt, wenn das Kind von<br />
der Begleitperson dem KiGa - Personal persönlich übergeben wird.<br />
Sie endet, sobald das Kind von der Begleitperson persönlich in<br />
Empfang genommen wird.<br />
3.2 Die <strong>Gemeinde</strong> bietet für Kinder außerhalb des Ortsteiles <strong>Sengenthal</strong><br />
eine kostenlose Busbeförderung für die Orte an, die im Rahmen<br />
der Schülerbeförderung angefahren werden. Die Aufsichtspfl icht der<br />
<strong>Gemeinde</strong> erstreckt sich in diesem Fall über die gesamte Beförderungszeit.<br />
Die Beförderung beginnt und endet an den Schulbushaltestellen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>. Abfahrts- und Ankunftszeiten richten sich nach dem Fahrplan<br />
der Schülerbeförderung. Diese werden den Eltern jeweils zu<br />
Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben. Die Abfahrtszeiten<br />
zum Kindergarten von den jeweiligen Schulbushaltestellen liegen in<br />
der Zeit von 8.00 Uhr bis 8.15 Uhr, die Abholung der Kinder vom<br />
Kindergarten erfolgt um 12.30 Uhr und 13.45 Uhr.<br />
4. Buchungszeit<br />
Innerhalb der Öffnungszeiten und unter Berücksichtigung der von<br />
der Einrichtung vorgegebenen Mindestbuchungszeit von 4 Stunden<br />
und deren zeitliche Lage von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr können demnach<br />
täglich mindestens 4,0 Stunden bis maximal 6,75 Stunden<br />
gebucht werden. Die Mindestbuchungszeit ist bei der Wahl der<br />
Buchungszeit zu berücksichtigen.<br />
Die gebuchten Gesamtwochenstunden gelten für das gesamte Kindergartenjahr<br />
soweit keine begründeten Änderungswünsche z. B. wegen<br />
Änderung der persönlichen und berufl ichen Verhältnisse (geänderte<br />
Arbeitszeiten oder Arbeitslosigkeit) der Kindergartenleitung vorliegen.<br />
Begründete Änderungen der Buchungszeit sind nur für volle Monate<br />
möglich und spätestens 2 Wochen vor Beginn des Monats, für den<br />
die Änderung gelten soll, zu erklären.<br />
Änderungen der Betreuungszeiten wegen Eingewöhnung, Krankheit,<br />
Urlaub, Arztbesuch, sonstiger Verhinderung bleiben bei der Berechnung<br />
unberücksichtigt.<br />
5.Elternbeiträge<br />
5.1 Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes wird von den<br />
Erziehungsberechtigten ein Kostenbeitrag erhoben, der sich aus einem<br />
Grundbeitrag, gestaffelt nach Buchungszeiten und weiteren<br />
Beiträgen (Spielgeld, Getränkegeld) zusammensetzt.