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März - Gemeinde Sengenthal

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gang mit Schülern. Er begeistert nicht nur durch einfache, aber raffi<br />

nierte Zaubertricks, sondern weiß auch erzieherische Ziele mühelos<br />

in seine Show mit einzubinden. Eines seiner wichtigsten Requisiten<br />

ist das geheimnisvolle Zauberwasser, das reichlich zum Einsatz kommt<br />

und das sich - natürlich rein versehentlich - immer wieder über die<br />

Köpfe der faszinierten, wie begeisterten Zuschauer ergießt, die sich<br />

nach einiger Zeit schon erwartungsvoll ducken. Selbstverständlich<br />

müssen auch die Klassenlehrer/innen Fabellini helfen, sein Publikum<br />

in den Bann zu schlagen. So hatten die Schüler jede Menge Spaß mit<br />

dem Zauberclown, der manchmal selber über seine eigenen Tricks<br />

staunen musste. Ob er nun Bonbons hervorzaubert oder ob er<br />

Gummibälle aus seinem Mund wachsen lässt, die Kinder kreischen,<br />

johlen und sind glücklich.<br />

Kindergarten „Sternschnuppe“ <strong>Sengenthal</strong><br />

Anmeldetag für Neuanmeldungen<br />

für das Kindergartenjahr 2006/07<br />

Am Freitag, 10. <strong>März</strong> 2006 von 14.00 - 17.00 Uhr können Kinder, die<br />

ab September 2006 den Kindergarten erstmals besuchen angemeldet<br />

und die Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2006/07 gebucht<br />

werden.<br />

Sie haben an diesem Nachmittag die Möglichkeit mit ihrem Kind die<br />

Räumlichkeiten unserer Einrichtung zu besichtigen, mit den Erzieherinnen<br />

bei entspannter Atmosphäre ein Beratungsgespräch zu führen<br />

und ihr Kind anzumelden. Sollten sie an diesem Nachmittag verhindert<br />

sein, rufen sie bitte im Kindergarten an um einen Anmeldetermin<br />

zu vereinbaren.<br />

Die Neuanmeldung gilt für alle Kinder in der <strong>Gemeinde</strong> die den Kindergarten<br />

noch nicht besuchen bis zur Einschulung und für Kinder die das<br />

bisherige Mindestaufnahmealter von 3 Jahren um einige Monate<br />

unterschreiten.<br />

Mit diesen Bedingungen ist eine Aufnahme von Kindern während<br />

des laufenden Kindergartenjahres ebenso möglich.<br />

Buchung von Betreuungszeiten für Kinder die bereits den Kindergarten<br />

besuchen und nicht eingeschult werden<br />

Zur Information und Buchung von Betreuungszeiten für Kinder die<br />

bereits den Kindergarten besuchen und auch im Kindergartenjahr<br />

2006/07 den Kindergarten besuchen sollen, stehen folgende 3 Termine<br />

im Kindergarten zur Verfügung.<br />

Am Dienstag, den 28.3.2006 von 9.00 - 11.00 Uhr<br />

Mittwoch, den 29.3.2006 von 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Donnerstag, den 30.3.2006 von 19.00 - 21.00 Uhr<br />

Anmeldeschluss und Ende der Buchungen zur Planung für das<br />

Kindergartenjahr 2006/07 ist der 13.4.2006<br />

In nachstehender Benutzungsverordnung sind die vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

getroffenen Festlegungen zur Regelung des Leistungsangebotes für<br />

unseren Kindergarten gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und<br />

betreuungsgesetzes (BayKiBiG) enthalten.<br />

Die Benutzungsordnung und das Buchungsblatt/Buchungsbeleg<br />

liegt zur Information im Kindergarten auf.<br />

BENUTZUNGSORDNUNG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> erlässt in Abstimmung mit der Leitung<br />

des Kindergartens und nach Anhörung des Elternbeirats folgende<br />

Benutzungsordnung für den Kindergarten „Sternschnuppe“ <strong>Sengenthal</strong><br />

-nachstehend KiGa genannt-:<br />

1. Rahmenbedingungen, Kindergartenkonzeption<br />

Soweit nachstehend keine Regelungen für das Leistungsangebot<br />

des Kindergartens beschrieben sind gilt die Kindergartenkonzeption.<br />

Diese regelt alle pädagogischen und organisatorischen Aspekte der<br />

Einrichtung.<br />

Die Eltern erklären sich durch die Unterschrift auf der Buchungserklärung/Anmeldung<br />

mit der Konzeption einverstanden. Sonstige<br />

Erziehungsberechtigte haben unter Vorlage einer Vollmacht das<br />

Sorgerecht für das angemeldete Kind nachzuweisen.<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

2. Öffnungszeiten, Schließtage, reduzierte Betriebszeiten<br />

2.1 Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September und endet<br />

am 31. August des Folgejahres.<br />

2.1 Der KiGa ist von 7.00 Uhr bis 13.45 Uhr geöffnet.<br />

Die Betreuung der Kinder erfolgt in zwei Vormittagsgruppen und<br />

einer Langzeitgruppe. Die Vormittagsgruppe beginnt um 8.00 Uhr<br />

und endet um 12.30 Uhr, die Langzeitgruppe beginnt um 7.30 Uhr<br />

und endet um 13.45 Uhr. In der restlichen Öffnungszeit (7.00 -<br />

8.00 Uhr bzw. 7.00 - 7.30 Uhr) erfolgt die Betreuung ohne Gruppenbindung.<br />

2.2 Der KiGa schließt seinen Betrieb jedes Jahr für maximal 30 Tage.<br />

Die Schließzeit fällt in die Zeit der Schulferien und wird den Eltern<br />

jeweils im November / Dezember des Vorjahres bekannt gegeben.<br />

2.3 Der KiGa reduziert seinen Betrieb während der Schulferienzeiten,<br />

außerhalb der Schließzeiten, für max. 3 Wochen. Die Betreuung<br />

der Kinder erfolgt in dieser Zeit ohne Gruppenbindung. Während<br />

des reduzierten Betriebs erfolgt keine Busbeförderung. Um den<br />

Personalbedarf für die Zeit des reduzierten Betriebs planen zu<br />

können, erfolgt jeweils zuvor eine Befragung der Eltern, ob und in<br />

welchem Umfang die gebuchte Betreuung für diese 3 Wochen in<br />

Anspruch genommen wird.<br />

3. Bringen und Abholen des Kindes, Aufsichtspfl icht,<br />

Beförderung durch Schulbusse<br />

3.1 Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind bis zu seiner Einschulung<br />

von einer geeigneten Begleitperson täglich gebracht und abgeholt<br />

wird. Der KiGa übernimmt für die Dauer des KiGa - Aufenthaltes<br />

des Kindes die Aufsichtspfl icht. Sie beginnt, wenn das Kind von<br />

der Begleitperson dem KiGa - Personal persönlich übergeben wird.<br />

Sie endet, sobald das Kind von der Begleitperson persönlich in<br />

Empfang genommen wird.<br />

3.2 Die <strong>Gemeinde</strong> bietet für Kinder außerhalb des Ortsteiles <strong>Sengenthal</strong><br />

eine kostenlose Busbeförderung für die Orte an, die im Rahmen<br />

der Schülerbeförderung angefahren werden. Die Aufsichtspfl icht der<br />

<strong>Gemeinde</strong> erstreckt sich in diesem Fall über die gesamte Beförderungszeit.<br />

Die Beförderung beginnt und endet an den Schulbushaltestellen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Abfahrts- und Ankunftszeiten richten sich nach dem Fahrplan<br />

der Schülerbeförderung. Diese werden den Eltern jeweils zu<br />

Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben. Die Abfahrtszeiten<br />

zum Kindergarten von den jeweiligen Schulbushaltestellen liegen in<br />

der Zeit von 8.00 Uhr bis 8.15 Uhr, die Abholung der Kinder vom<br />

Kindergarten erfolgt um 12.30 Uhr und 13.45 Uhr.<br />

4. Buchungszeit<br />

Innerhalb der Öffnungszeiten und unter Berücksichtigung der von<br />

der Einrichtung vorgegebenen Mindestbuchungszeit von 4 Stunden<br />

und deren zeitliche Lage von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr können demnach<br />

täglich mindestens 4,0 Stunden bis maximal 6,75 Stunden<br />

gebucht werden. Die Mindestbuchungszeit ist bei der Wahl der<br />

Buchungszeit zu berücksichtigen.<br />

Die gebuchten Gesamtwochenstunden gelten für das gesamte Kindergartenjahr<br />

soweit keine begründeten Änderungswünsche z. B. wegen<br />

Änderung der persönlichen und berufl ichen Verhältnisse (geänderte<br />

Arbeitszeiten oder Arbeitslosigkeit) der Kindergartenleitung vorliegen.<br />

Begründete Änderungen der Buchungszeit sind nur für volle Monate<br />

möglich und spätestens 2 Wochen vor Beginn des Monats, für den<br />

die Änderung gelten soll, zu erklären.<br />

Änderungen der Betreuungszeiten wegen Eingewöhnung, Krankheit,<br />

Urlaub, Arztbesuch, sonstiger Verhinderung bleiben bei der Berechnung<br />

unberücksichtigt.<br />

5.Elternbeiträge<br />

5.1 Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes wird von den<br />

Erziehungsberechtigten ein Kostenbeitrag erhoben, der sich aus einem<br />

Grundbeitrag, gestaffelt nach Buchungszeiten und weiteren<br />

Beiträgen (Spielgeld, Getränkegeld) zusammensetzt.

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